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Stile

Ais den ftmlsverfiDnßigungsölätlern.

Kreis Friedverg.

Setr.: Dia Ausführung der Verordnung vom 15. Februar 1912, den Aibeiterschutz und die Unfallverhütung bei Hoch- und Ticfbnuten betreffend.

Bekanntmachung.

Nach Z 10 der Verordnung vom 15. Februar 1912 hat jeder Unternehmer dafür zu sorgen, dass mindestens ein Ab- druck dieser Verordnung auf jeder Baustelle ausgehängt ist.

Wir weisen die beteiligten Kreise hierauf wiederholt hin und geben bekannt, daß von dem Arbeitgeberverband für das Baugewerbe zu Darmstadt (Fernsprech-Nummer 1313), der die Verordnung in Plakatsormat hat drucken lassen, Abdrücke zu folgenden Preisen bezogen werden können:

Bei Abnahme von 10Efl Stück zu 5 Pfennig das Stück,

50-100 4 *

,, über 100 3 * n

einzelne Abdrücke 10 Pfennig das Stück.

Die Preise verstehen sich ab Geschäftsstelle: Darmstadt, Nheinstraße 17.

F r i c d bc r g, den 9. Februar 1911.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

Frhr. Scheuck.

Bekanntmachung.

Es ist darauf zu achten, dah bei Reparaturen an Häusern, in deren Nähe die Nicderspannungs'Ortsnetzleitun- gen vorübersuhren, die betreffenden Handwerker, wie Mau- rer, Tüncher, Dachdecker, Spengler usw., die unter Strom befindlichen Leitungen nicht berühren, da hierbei durch K»rz- fchluh nicht nur Störungen, sondern auch durch den Schreck beim Austreten eines Lichtbogens oder durch die plötzliche Einwirkung des elektrischen Stromes Ilnglücksfälle durch Herabstürzen von Leitern, Dächern usw. hervorgerufen wer- den könnten.

Sollten Leitungen auf diese Weis' in irgend einer Art gefährlich werden, so mühte die Elektrische Ileberlandanlagc in Friedberg zur Abhaltung während der Zeit der Revara- tur usw. entweder direkt, oder durch die betreffende Bürger­meisterei aufgcfordert werden.

F r i e d b e r g , den 16. Februar 1911.

Grobherzogliches Kreisamt Friedberg.

Frhr. Schenck.

F r i e d b e r g, den 16. Februar 1911.

Das Großh. KreiSamt Friedberg an de» Herrn Bürgermeister der Stadt Friedberg und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Indem wir Sie auf vorstehende Bekanntmachung be­sonders Hinweisen, beauftragen wir Sie, diese in ortsüblicher Weise zur allgemeinen Kenntnis zu bringen.

Frhr. Schenck.

Betr.: Vorträge.

Friedberg, den 21. Februar 1911.

Die Großh. Kreisschnlkommission Friedberg

an die Schulvorstände des Kreises.

Die Kommission ftir Revision der Religionslehrpläne hat die Absicht, zur Einführung in die ihre Arbeit be­herrschenden Grundsätze und Gedanken, insbesondere bezüg­lich der Gestaltung und Behandlung der neuen Biblischen Geschichte und der ihr beigcgebeneu Lescstücke aus dem Alten nnd dem Neuen Testament, an drei Mittwochen im März d. Fs. je zwei Vorträge von einzelnen ihrer Mitglieder im Kaisersaal (Fürstensaal) in Darmstadt halten zu lassen, und zwar:

1. Am Mittwoch, den 1. März, 3 Ilhr:

a. Die Behandlung der Propheten und der alt- testamentarischen Lesestücke. Referent: Prof. Lic. Jaegcr, Friedberg.

t>. Inwiefern stellt die neue Biblische Geschichte einen Fortschritt gegen die frühere dar.

Referent: Prof. v. vr. Diehf, Friedberg.

2. Am Mittwoch, den 11. März, 3 Uhr:

s. Tie Behandlung der Apostelgeschichte und der neu- testanientlichen Lesestücke.

Referent: Lehrer Dollinger Ober-Gleen.

b. Der Religionsunterricht nach dem neuen Lehrplan.

Referent: Schulrat Dietrich, Erbach.

3. Am Mittwoch, den 18. März, 3 Uhr:

a. Die Behandlung der Kirchengeschichte und des Katechisnius nach dem neuen Lehrplan.

Referent: Pfarrer v. Waitz, Darmstadt.

t>. Ter Katechismusunterricht nach dem neuen Lehr­plan

Referent: Prof. Lic. Matthes, Darmstadt.

Jedesmal soll das zweite Thema den Stoff zur Dis­kussion bilden.

Wir empfehlen Ihnen, die evangelischen Lehrer alsbald empfehlend auf diese Vorträge auftncrksam zu machen.

Frhr. Schenck.

Bekanntmachung.

F r i e d b e r g, den 25. Februar 1911. Betr.: Das Militür-Ersaygeschäft pro 1911, hier Rekla- mationen.

An die Herren Bürgermeister der Städte Friedberg und Bad-Nauheim, die Großh. Bürgermeistereien des Kreise« sowie Großh Polizei-Kommissariat Wickstadt.

Unter Bezugnahme auf mein Ausschreiben vom 16. I. MtS., Amtsvrrkündiguugsblatt Nr. 15, mache ich nochmals daraus aufmerklam, dab sämtliche Reklamationen aus den

91«*« Tageszeitung. Dienstag, den 5. !v«ar; isi 4 .

Gemeinden der Musterungsbezirke Friedberg und Vilbel, soweit die Reklamierten, welche sich an den für ihre Genrein­den bestimmten Tagen zur Untersuchung zu stellen haben, nicht bereits wegen Fehler zurückgestcllt worden sind, Mon- tag, den 16. März I. Js., vormittags 8 V\ Uhr, im Muste­rungslokale zu Friedberg verhandett werden. Sie wollen die in Frage konimenden Angehörigen der Reklamierten ent­sprechend laden und die Reklamierten selbst bedeuten, dah es ihne anhcrmgestellt werde, auch an diesem Tage sich im Mustcrungslokale einzufinden.

Im Musterungsbezirk Butzbach werden sämtliche Rekla­mationen, soweit die Reklamierten, welche sich an den für ihre Gemeinden besfimmten Tagen zur Untersuchung zu stellen haben, nicht bereits wegen Fehler zurückgestellt wor­den sind, am 19. März I. Js., vormittags 8 Uhr, verhandelt. Tie Betreffenden find deshalb auf den genannten Tag zu laden und den Reklamierten ist zu eröffnen, daß es Ihnen fteistehe, an diesem Tage ebenfalls iwchmals zu erscheinen.

Frhr. Schenck.

Betr.: Das Militär-Ersatzgeschäft.

An die Herren Bürgermeister der Städte Friedberg und Bad-Nauheim, die Grohh. Bürgermeistereien des Kreise« und das Grohh. Polizei-Kommissariat Wickstadt.

Falls die Einweisung versichctter Militärpftichtiger i» eine Heilstätte von der Landesversicherungsanstalt bereits beschlossen oder in Bälde zu erwarten ist, wollen Sie die Ersatz-Kommission während der Vorstellung der Betreffen­den darauf aufmerksam machen.

Friedberg, den 25. Februar 1911.

Der Zivilvorsitzende der Grohh. Erfatzkommission Friedberg. Frhr. Schenck.

Friedberg, den 25. Februar 1911. Betr.: Das Militär-Ersatzzeschäst pro 1911.

Der Zivilvorsitzcnde der Grohh. Ersatzkommission Friedberg an dir Herren Bürgermeister der Städte Fried- kerg und Bad-Nauheim, die Grohh. Bürgermeistereien des Kreises und das Grohh. Polizeikommisiariat Wickstadt.

Unter Bezugnahme auf mein Ausschreiben obigen Be­treffs vom 16. l. Mts., Amtsverkündigungsblatt Nr. 15, teile ich Ihnen mit, dah die Militärpflichtigen eine halbe Stunde vor Beginn des Ersatz-Geschäfts im Hofe des Musterungs- Lokales sich cinzufinden haben.

Sie wollen dieselben deshalb entsprechend laden.

Weiter bemerke ich Ihnen, dah Militärpflichtige, welche von einem Truppenteil Annahmcschein erhalten und sich beim Bezirksfeldwebel angemeldet haben, zum Ersatzgeschäft nicht zu erscheinen haben. Den Betreffenden wollen Sie dies Mit­teilen.

Frhr. Schenck

Kreis Gießen.

Bekanntmachung.

Betr. Gefechtsschießen.

An dt« Grohh. Bürgermeistereien Albach, Annerod, Altenbuseck, Burkhardsfelden, Großenbuseck Oppenrod, Rodgen, Cteinbach Trohe.

Das Regiment Kaiser Wilhelm beabsichiigt am 9., 10., 11., 12. 13. 11. 16. 17. und 18. März d. I. täglich von 9 Ilhr vorm' bis 1 Uhr nachmittags vom Wege aus, welcher vom Süboltaus- gang des Dorfes Annerod in nördlicher Richtung auf di« Straß« GießenReiskirchen führt, Feuerstellung etwa 500 Meter nörd­lich Annerod, mit der allgenieim» Schußrichtung gegen Höhe 263 hortwestlich der Eiratz« AlbachBurkhardsfelden gefechts­mäßiges Echiehen mit scharfer Munition abznhalten. Abgefperrt wird dazu von 8 Uhr vormittags bis 1 Uhr nachmittags das Ge­lände zwischen Straß« GießenReiskirchenOppenrodBurk­hardsfeldenAlbach Steinbach, Straß« SeinbachForfthaus HochwattAnnerod. Die Chausseen GießenReiskirchen, Op­penrodBurkhardsfeflien, AlbachSteinbach und Cteinbach Gießen sind nicht gefährdet und können betreten weiden.

Sie wollen vorstehendes vor dem 9. Aiärz l. I. mehrmals ottsüblich bekannt machen lasten.

Gießen, den 21. Februar 1911.

Eroßhcrzogliches Kreisamt Gießen.

3. ».: Welcker.

Bekanntmachung.

Betr.: Dt« französische Fremdenlegion.

An das Eroßh. Polizeiamt Gießen und an di« Grvßh. Dürger- meiftereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir benachrichtigen Sie, daß als Dorausletzung für di« Aufnahme in di« französisch« Fremdenlegion unter anderem neuerdrngs Vollendung des 29. Lebensjahres oder aber Zustim. mwng des gesetzlichen Vertreters verklagt wird. Anträge auf Entlassung jüngerer Reichsangehöriger, die entgegen dieser Be­stimmung irrtümlich in der Legion Aufnahme finden sollten, können hiernach in Zukunft befürwottet werden, auch gilt das gleiche für diejenigen Personen, di« seit etwa November ». Js. entgegen dem Gesagten für di« Fremdenlegion angeworben sein sollten.

Wir empfehlen Ihnen, entstehendenfalls Eltern und Vor­münder hierauf aufmerksam zu machen, damit solche Fälle »NS zur Vorlage gebracht werden.

Gießen, den 21. Februar 1911.

Großheqogliches Kieisomt Gießen.

I. V.: Welcker.

Bekanntmachung.

Betr.: Sterblichkettsftatistik.

An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden de» Kreises.

Wir er inne rn Sie daran, datz Mt Zählkarte» ««8 Todes»

zeugnist« oder ein« Fehlanzeige (in Form einer duräsiriche. nen Zählkarte) aus den Monaten Januar und Februar in den eisten Tagen des Monats März an das Krcisgesundheitsamt einzusenden sind.

Gießen, den 21. Februar 1911. /

Eroßherzogliches Kreisamt Gießen.

Z. B.: Welcke-

Bekanntmachung.

Bett.: Die Besteuerung der Klaviere, Automaten und Musik­werke, Lnrnsioagcn und Luxusreitpseide.

Unter Hinweis aus Artikel 33 des Gesetzes vom 12. August 1899, in der Festung der Bctanntmachung vom 21. März 1910, wttd hiermit Mr öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Stcm, xelabgabe:

1. für Verkaufs- oder Wagautomalen,

2. für automatische Krasttnester,

3. für Automattn, die zur Unterhaltung des Publikums dienen,

1. für alle in öffentlichen Wirtjchaftslokalen ausgestellte Klaviere oder sonsttge Musikwerke,

S. für Luxuswagen und Luxusreitpferde, für das Rj. 1911 im Monat März an allen Wochentage» von vormittags 912 Uhr, bei der unttrzeichneten Behörde im Re. giernngsgebäude sLandgraf Philipp-Platz, Zimmer Nr. 1) da­hier zu entrichten ist.

Wer bis zum 31. März 1911 di« Abmeldung der stempel. pffichtigen Automaten usw. bei uns nicht erwirtt hat. ist zul Weilerentrichtung der Abgabe bei Meidung der Bestrafung und zwangsweisen Beitreibung verpflichtet.

Sollte die Entrichtung der Abgabe im Woge der Postein» zahlnng «nsolgen, so sind di« Geldbeträge, stets ganz ftei einzu­zahlen.

Die für das Rj. 1913 ausgestellten Karten sind vorzulegen.

Gießen, den 21. Februar 1911.

Eroßherzogliches Kreisanrt Gießen.

I. V.: Welcker.

. Gießen, den 21. Februar 1911.

Bett.: Wie oben.

An das Großh. Polizeiamt Gießen und an di« Großh. Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises. Vorstehende Bekanntmachung ist auf ortsübliche Weife wie» derholi zu veröffentlichen.

Kroßherzogliches Kreisamt Gießen.

Z. V.: Welcker.

Bekanntmachung.

Bett.: Die Ausführung des llrkundenstempels ». 12. August 1899 im der Fassung der Bekamrtmochmvg vom 21. März 1910: hier: die Erhebung der Etempelabgaben für Fahrräder.

Unter Hinweis aus Arttkel 33 des obigen Gesetzes wird hier, mit zur Kenntnis gebracht, daß der Strmprlbetrag für Fahrräder

für das Rechnungsjahr 1911 td. i. die Zeit vom 1. April 1911 bis 31. März 1918) im Monat März 1911 an allen Werktagen vormittags von 912 Uhr, auf dem Bureau der untergeichneieit Behörde, Zimmer Nr. 1, zu entrichten Ist.

Wir fordern hiermtt all« Besitzer von Fahrrädern, die dies« auf öffentlichen Wegen und Plätzen benutzen, auf, di« Sienr- polabgabe für 1911 Rj. mit 5 M. von jetzt ab zu entrichte:,, oder insofern di« Voraussetzungen hierzu vorliegen, Antrag auf Sk* fientreg von der Abgabe zu stellen.

Sollt« di« Entrichtung der Abgabe im Wege der Pofteinzah- lung erfolgen, so sind die Geldbeträge stets ganz frei einzuzah. len, auch müsten di« früheren Radfahrkarten mit «ingesandt werden.

Wer bis zum 31. März 1911 von der Entrichtung der Ab­gabe Lesreit ist, hat erneutes Besreiungsgesuch binnen gleicher Frist bei der Bürgeimeisterei seines Wohnorts oder in der Stadt Gießen dem Polizeiamt vorzubttngen. Hierbei ist die früher etteilt« Radfahrkart« und der letzt« Sdaatsfteuerzettel (2 Blätter) vorzulegen. Befrei ungsanträge, die noch dem 1. April 1911 gestellt werden, können kein« Berücksichtigung mehl finde',.

Di« Stempelabgabe wird von all denjenigen Perionen, die ausweislich unseres Registers Mi Zahlung verpftlchtet sind, einerlei, ob sie bisher di« Abgabe entrichtet haben, »der von derselben befrett waren, beigetrieben werden, falls die von ihnen benutzten Fahrräder nicht bis spätesten» 31. März 1911 unter Rücktzab« der Nummerplatte bei uns abgemeldet worden find. Auch wird die Besttafung der Säumigen auf Grund des Ur- kimdenftempelgesetzes erfolgen.

Gießen, den 21. Februar 1911.

Eroßherzogliches Kleisamt Gießen:

I. B.: Langermann.

Gießen, den 21. Februar 1911.

Bott.: Wie oben.

An das Großh. Polizeiamt Gießen und an di« Großh Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Borstehend« Bekanntmachung wollen Sie wiederholt ner öffentlichen.

Die bei Ihnen eingehenden Gesuche um Befreiung von de, Ciempelabgabe wollen Sie zunächst sammeln, und in Berzeich Nisse zu lammenstellen und dies« Berzeichniffe nebst den letzten Radsahrkarten der bett. Radbesitzer, den Steuerzetteln und etwa sonst noch vorhandenen Nachweisen bis zum 18. März 1911 an uns einsenden. Di« Einträge in den Berzeichnissen find in bei Reihenfolge der Nummern der Radfahrtarten zu vollziehen. Berzeichniffe di« diesei Borlchrist nicht enffprechen, werben wil alsPortopflichtige Dienstlache" zur Neuaufftellung zurückaeben. Formular« für Berzeichniffe find bei der Firma W. Klee dahick erhältlich

Eroßherzogliches Kreiramt Gießen.

2- B.: Lang erm a nn.