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Für die Zeit vom 1. Oktober 1933 bis 31. März 1934 ver- sah Bürodirektor Keßler den Dienst in der durch das Aus- scheiden von Bürodirektor Erle freigewordenen Stelle mit, ab 1. April 1934 wurde der Bürodirektor bei der Verwaltung der Universitätskliniken, Kinkel, mit der Versehung der Stelle be- auftragt. Mit der Vertretung des Letzteren in seiner bisherigen Dienststelle wurde Oberkasseninspektor Freundlieb betraut, wührend Inspektor Kraft vom Universitäts-Sekretariat beauftragt wurde, Dienst bei der Verwaltung der Universitätskliniken ab 1. April 1934 zu tun. Den bisherigen Dienst von Inspektor Kraft übernahm vertretungsweise Kanzleiassistent Kraushaar. Kanz- list Volk vom Chemischen Institut und Forstinstitut wurde am 2. Mai 1934 zum Universitäts-Sekretariat versetzt.

Bei der Universitätskasse wurden ernannt: der Finanzprak- likant Hans Knuß mann zum Verwaltungsobersekretär mit Wir- kung vom 1. März 1934 an, der Kanzleigehilfe Konrad König zum Kanzlisten ab 1. Juni 1934.

Der Werkmeister am Physikalischen Institut Ludwig Wil- lems wurde mit Wirkung vom 1. Juni 1934 an zum technischen Assistenten ernannt. b

Im Berichtsjahr konnten der Technische Assistent Peter Schmidt auf eine fojährige, der Oberkasseninspektor Heinrich Freundlieb auf eine 25 jährige Tätigkeit im Dienste der Landes- universität zurückblicken. Der Rektor übermittelte ihnen die Glückwünsche der Landesuniversität.

Der Aufbau des nationalsozialistischen Staates hat auch die Geschicke der Landesuniversität tief berührt und ihre freudige Mitarbeit an einer Neugestaltung des deutschen Hochschullebens gefunden.

Mit Wirkung vom 13. Oktober 1933 erhielt die Landesuni- versität eine neue Verfassung. Um ihre Gestaltung ist besonders verdient der o. Prof. der Medizin Dr. Philalethes Kuhn, der in rastloser Arbeit für den Neubau der Universität seine Gesund- heit zum Opfer brachte und seit vielen Monaten zu unserem großen Leid durch ein schweres Krankenlager von der weiteren tätigen Mitarbeit ferngehalten wird. Die Landesuniversität ist ihm den wärmsten Dank schuldig.

Der Reichsstatthalter in Hessen ernannte auf Vorschlag der Hessischen Regierung gemäß 8 2 der neuen Verfassung den or-