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Urrfchiedenes.

Ein LebensmitlelkontroNeur mit 10 Vorstrafen. Umfang­reiche Butterdiebsiähle zu Ungunsten des Kommunalverbandes Mannheim-Land biloeten den Hiniergrund einer Verhandlung vor dem Mannheimer Schöffengericht, das gegen den Kaufmann Wilhelm Frank verhandelte. Mil ihm mußten seine Frau und seine Tochter sowie eine Witwe Mohr, letztere wegen Hehlerei, auf der Anklagebank Platz nehmen. Frank war als Kontrol­leur beim Kommunalverband angestellt und benutzte diese Stel, lvng. um sich aus den Lagerräumen des Verbandes fortgesetzt größere Qualitäten Butler anzueignen. Die gestohlene Ware brachte er nach Hause, wo ihm Frau und Tochter beim Absatz an verschiedene Verbraucher behilflich waren. Die Witwe Mohr gehörte zu den besten Kunden der Familie Frank, sie trieb mit der eingehandelten Butter einen lebhaften Schleichhandel. Die Diebstähle konnten eine Zeitlang unentdeckt bleiben, weil Frank bei dem Kommunaloerband eine Vertrauensstellung inne hatte. Dabei war der Mann nicht weniger als zehnmal vorbestraft, und zwar ausschließlich wegen Eigentumsdelikten. Bei einer der letzten ^Verurteilungen waren ihm die bürgerlichen Ehren­rechte auf die Dauer von drei Jahren aberkannt worden. Und ausgerechnet diesem Mann wurde das Amt eines Kontrolleurs übertragen. Nach der Anklage wurde Frank des Diebstahls an 20 Zentnern Butter beschuldigt: es beste-ht aber der begründete Verdacht, daß die Diebstähle einen weit größeren Umfang an­genommen haben, doch konnte man das den Angeklagten nicht «ehr Nachweisen. Die Leidtragenden bei der Geschichte waren Natürlich die Einwohner, die an ihrer Vutterration geschädigt "bilden. Das Gericht verurteilte Frank zu einem Jahr und sechs Monaten, die angeklagten Frauen zu je zwei Monaten Ge­fängnis.

Die verräterische Schweineblase. Einem ganz raffinierten Trick, um begangene MilchfäNchungen zu verdecken, ist man in einem Dorf im badischen Oberland auf die Spur gekommen. Ein Landwirt aus dem Dorfe holte schon seit längerer Zeit Milch nach der Stadt angeliefert, die stark wasserhaltig war. Es sollte daher im Stall des Landwirts unter Aufsicht eines Konrrollbeamterk ein Probemelken stattfinden, worauf die Milch sofort untersucht werden sollte. Als der Kontrolleur mit der Tochter des Landwirts im Stall erschien, fiel letzterer, einem ziemlich beleibten Mädchen, unter der Schürze ein unförmliches Etwas hervor, das sich schließlich als eine mit Wasier gefüllte Schweinsbla'e entpuppte. Es war beabsichtigt, die Blase wah­rend de? Melkens mit einer Nadel aufzn stechen und das Wasier das Milchqefäß rinnen zu. lasien. um dadurch die unschuldige Kuh in den Verdacht zu bringen, boß sie schuld an der gewässer­ten Milch trage. Die Vorsicht war sogar so weit gegangen, daß man das Wasier in der Schweinsblase angewarmt hatte, damit di« gewässerte Stallprobe dieselbe Temperatur habe wie die Naturmilch. Die sorgfältigen Vorbereitungen haben aller nichts geholfen und die ingeniöse Erfindung wird demnächst die Gerichte beschäftigen.

Die Weizenpreiie iw Anslande.

Nach demW. N. D. Ueberseedienst" stellten sich die letzten Notierungen für Weizen (nach der Umrechnung auf Friedens- Parität) für die Tonne:

in den Vereinigten Staaten von Amerika auf 339.50 Mark in Australien auf 147, Mark

in Argentinien auf 194.90 Mark

Bei Zugrundelegung dieser Ziffern hat London (oder Paris) einschließlich Fracht und unter Einsetzung unserer Mark zum jetzigen Wertstande zu zahlen: Für amerikanischen Weizen 740, australischen 782 und argentinischen 676 Mark. Damit erhsbt sich der Preis für Weizen um durchschnittlich mehr als 120 o. H. gegen den deutschen Preis.

Zur Prämien Wirtschaft.

Man schreibt Uns:

DiePrämien" haben nur das eine Gute, daß sie keine Zwangsmittel sind. Leider sind sie aber, keineswegs Zwangsmittelersatz", ansonst täte eine besondere Kriegs- Gesellschaft m. b. H. für Zwangsmittel-Ersatz dringend not. Sonach hat auch diesleider" wieder sein Gutes. Die Haupt­sache jsi nun aber, daß es mit der Prämienauszahlung hapert. Hier müssen wir zur Aufklärung etwas beitragen, um falsche Hoffnungen ein für allemal einzudämmern. Wir wollen uns heute mit denHeu. und Strohprämien" be­fassen. Obgleich hetr. kriegswirtschaftliche Verordnungen Advokaten wenig Beschäftigung finden können, weil der Rechtsweg meist ausgeschlossen ist, demnach es also nickt nötig wäre, sie unklar abzufassen, geschieht dies dennoch oft. Und dann werden seitenlange Erörterungen, Rundschreiben von verschiedenen Behörden erlassen, durch die die Sache noch unklarer wird. Hell wird's erst bei der Handhabung, näm­lich wenn's ans Bezahlen geht.

Die Landwirte haben gemeint, auf Grund der Heu- und Strohprämien-Verordnung des Kriegs-Ernährnngsamtes vom 12. Februar 1918 für freiwillige Mehrablieferung von Heu bis Ende Mai einen Zuschlag' von 4 Mark je Zentner und für schleunige Ablieferung der Hälfte des Lieferungs­solls an Stroh bis zum 30. April 1918 einen Zuschlag von 2 Marck je Zentner zu erlangen. Dabei haben sie ein Wört­chen übersehen, nämlich: kann. Die Heeresverwaltung kann diese Zuschläge zahlen, muß es aber nicht. Von dieser Sach­lage ist nun meistens folgender Gebrauch gemacht worden: Man hat die wirkliche AuszahlHrg an eine Bedingung ge­knüpft. die nicht der einzelne Landwirt selbst, sondern die anderen erfüllen sollen. Auch hier gilt das WortErfolgs- Prämie", nicht Arbeitslohn. (Das WortErfolgsprämie" stammt aus dem bprachsatz der Reichsgetr^idestelle.) Hat der Landwirt das Glück, in einem Kreise zu wohnen, wo alle übrigen Landwirte so eifrig waren, das Stroh bis zum 30. April zur HälAe abzuliefecn, und wo sie so glücklich sind.

die nötigen Strohmengen, Senke, Pferde «fw. dazu verfüg- - bar zu haben, so wird er für dies Glück mit einer Sonder- § Vergütung von höchstens (!) 2 Mark für den Zentner be- | lohnt. Diese Prämie wird unter Umständen aber auch auf l die Hälfte und weniger erniedrigt.

Für den Landmann ist eben der Erfolg alles, Mühe und Arbeit sind nichts. Die Sache ist überaus traurig, aber nicht zu ändern. Zweck dieser Art von Verfügungen mag auch sein jeden einzelnen Landwirt zu veranlassen, daß er, um des Lohnes für feine Mühe habhaft zu werden, von Hof zu Hof läuft, mit Hand an die Strohdiemen legt und aufladen hilft. Warum dieser Zweck verfehlt sein muß. braucht weiter nicht erörtert zu werden. Das Ganze gehört eben zurKriegs­wirtschaft."

Nur ein Mittel gibt es für die. Landwirte, sich in Zu. kunft bezüglich der Stroh- und Heuprämien für Ernte 1917 ist nichts mehr zu wollen gegen ähnliche lieber- rasckungen zu sichern: Freiwillige Mehr- oder freiwillig be- 'chleunigte Lieferungen mache der Landwirt nur auf Grund eines schriftlichen Vertrages mit der Heeresverwaltung. Tie- .str Vertrag muß bestimmen, daß ihm der gesetzliche Höchst­preis ohne alle weiteren Bedingungen ausbezahlt werde."

j Aus kr st.-Mkrdchtt Chronik. I

j . Anno 1797.

..Einen höchst unangenehmen Auftritt hatten wir in I der Nacht vom 7. zum De ember. Zwei Soldaten ver- i

I langien ohne Anweisung mit Ungestüm von Her n Präceptor g Rau einquartierl zu werden. Noch in ihrem ordnungs- I widrigen Verfahren durch drei auf dem Schloß einquartierte f Offiziere bestärkt, welche sagten: Haut den Kerl zusammen!, I zogen diese nun ihre Säbet und ver olgteiCden ^eingsteten ! Schullehrer in seine Wohnung, wo er sich durch das Fenster I in dem 2. Stockwerk retten muß e. D e Frau und Kinder : des Schullehrers hatten sich zu mir fP-arrer) geflüchtet, weit | sie in ihrer Wohnung ihres Lebens nicht sicher waren. Vis g sie aber in dieselbe zurückllhren konnten, fand sich, daß sie V rein ausgeplündert war." *

Deut'che Mannes ucht schont Leben und Eigentum der I Bewohner der von uns besetzten Gebiete. Wie würden I aber die feindlichen Horden in' Deutschland hau en! Denkt | an die Frauen und Mädchen. Helft mit. daß die Feinde ° nicht über die Grenze kommen und zeichnet steudig

die 9. Kriegsanleihe.

Die Kerstans« und flpruföiimbilöHng der KrikgsbMWqteii.

Schon in den letzten Friedensjahren wurde mehr und mehr die Erfahrung gemacht, daß auch stark verkrüppelte Menschen in großem Umfange arbeits- und gewerbsfähig gemacht werden können, sofern nur Austildungsstätte« hierfür geschaffen wer­den und bei dem Verkrüppelten selbst der energische Wille vor­handen rst. die bestehenden Schwierigkeiten zu überwinden. Hiervon ausgehend hat man im Kriege vielfach mit größeren Heimatlazaretten sogenannte Anlernwerkstätten verbunden, in denen unseren Kriegsbeschädigten Gelegenheit gegeben ist. sich noch während des Lazarettauferrthaltes in ihren alten Beruf wieder einzuüben oder sich für einen neuen Beruf vorzuberciten. Ein solches Werkstätten- und VerufZübungslazarett ist von dem Landesausschuß für die Kriegsbeschädigtenfürsorge im Verein mit der Militärverwaltung auck im Eroßherzogtum Hcsien in Gestalt des Ncservelazaretts Technische Lehranstalten in Offen­bach geschaffen worden, das unter der ärztlichen Leitung des Herrn Oberstabsarztes Dr. Rebentifch und unter der technischen Leitung des Herrn Professor Eberhardt steht. Das Bcrufs- übungslozarett Oifenbach bringt auch in geeigneten Fällen un­mittelbar ter Offenbacher Vetriebsunternehmern Kriegsbeschä­digte zur Anlernung unter; diese werden ihrer Arbeitsleistung enffprechcnd bezahlt und können sich somit in der eigentlichen Berufsarbeit von ihrer Leistungsfähigkeit überzeugen. Von der in Offenbach gebotenen Möglichkeit, sich b-ruflich ein- und um­zuschulen, können nicht nur Lazarettinsassen, sondern auch solche Kriegsverletzte Gebrauch machen, die bereits aus dem Heere entlassen sind. Auch können in geeigneten Fällen Kriegsbe­schädigte aus anderen Lazaretten zur beruflichen Ausbildung nach Offenbach verlegt werden. Zu den Kosten, die dann ent­stehen, wenn bereits aus dem Heere entlassene Kriegsbeschädigte vcn den Offenbacher Einrichtungen Gebrauch machen, leistet der Landesausschuß für die Kriegsbeschädigtenfürsorge in Darmstadt gegebenenfalls angemessene Zuschüsse. Neben den Technischen Lehranstalten in Offembach haben sich auch fast alle übrigen ge­werblichen Unterrichtsanstalten des Großherzogtums in den Dienst der Berufsaus- und Umbildung unserer Kriegsbeschädig­ten gestellt und sich um deren berufliche Förderung verdient ge­macht. Ebenso sind mit Unterstützung des Landesausschusses von den landwirtschaftlichen Schulen in Groß-Umstadt und in Michelstadt Lehrgänge für landwirtschaftliche Kriegsbeschädigte mit gutem Erfolg abaehalten worden. Es wäre nur zu wün­schen, daß diese Bestrebungen bei den Kriegsbeschädigten selbst mehr bekannt und gewürdigt würden. Die nötigen Auskünsie, insbesondere auch darüber, in welchen Fällen und in welcher Weise die bürgerliche Kriegsbeschädigtenfürsorge geldliche Unter­stützungen zu den Ausbildungskosten gewährt, können jederzeit bei den örtlichen Ausschüssen für die Kriegsbeschädigtenfürsorge eingeholt werden.

Ans der Aeimat.

Bad-Nauheim, 15. Okt. Weil es in umfangreichen Maße an den Schwarzschlachtungen beteiligt war, wurde hier das

HotelAdler" geschlosse»-

Eießen, 15. Okt. Don der Handelskammer in Gießen wurds Herr Math. Setzer tn Gießen als beeidigter öffentlicher Bücher­revisor angestellt.

FC. FrssHärr v. 14. Ökt. Eine in Dackenheim woh. nende Frau kam gestern mit dem ersten Frühzug von einer Hamsterfahrt aus Bayern Die Türe des Abteils ging unter, wegs auf und die Frau wurde mitsamt ihren Lebensmitteln aus dem Wagen geschleudert. Sie trug schwere Verletzungen davon, die ihre Ueberbringung ins Krankenhaus notwendig machten.

Aus Starkenburg

Darmstadt, 14. Okt. Wegen Steuerhinterziehung stand heute der 37 Jahre alte früher- Schreiner und spätere Feder- Händler Max Erünebaum aus Bürgel bei Ofsenbach vor der hiesigen Strafkammer. Cr ist beschuldigt, im Jahre 1917 zu Offenbach als Vertreter seines steuerpflichtigen Bruders Max Grünebaum daselbst wissentlich vor der Steuerbehörde zu Offen­bach das versteucrbare Vermögen seines damals in Untersuchung befindlichen Bruders Max E. um zusammen 95 000 Mark zu gering angegeben und dadurch den Staat um die Steuerein­nahme geschädigt zu haben. Er hat dadurch sowohl gegen das Vermögenssteuergesetz. wie auch gegen das Kriogssteuergesetz sich verfehlt. Die Brüder hatten damals aus einem gericht­lichen Vergleich mit einer Offenbacher Lederfirma den Vetrax von etwa 95 000 Mark erhalten und entschuldigt sich der Ange- klagte damit, daß er als Nichtkaufmann einen Fachmann mit dem Abschluß der Bücher und Aufstellung der Bilanz beauftragt habe und daß dieser auf Anfrage erklärt Hobe, der Posten Hab« noch Zeit, andererseits steht fest, daß der Angeklagte vor dem Steuer-Asiesior Decker auf ausdrückliche Frage nach dem Ver­mögen über diesen Posten keine Angaben gemacht hat, obwohl ihm hierzu noch eine längere Frist gelassen worden war Nach dem Anträge der Staatsanwalffchaft wird G. zu einer Gefäng­nisstrafe von drei Monaten und zu einer Geldstrafe von 50 000 Mark verurteilt.

FC. Darmstadt, 14. Okt. Vor 150 Jahren! Am 17. Oktober 1768 abends gegen 8 Uhr verstarb plötzlich während einer Vor­stellung nn Theater beim Niedergehen des Vorhangs Landgraf Ludwig VIII., der am 12. September 1739 zur Regierung in der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt gelangt war Durch seine Vermählung mit Gräfin Charlotte, der einzigen Tochter de« letzten Grasen von Hanau, Johann Reinhard, siel nach dessen Tode- ein Teil des bedeutenden Hanauer Gebietes an Hessen- Darmstadt, vor allem das Amt Schaafheim und die größtenteils im Elsaß gelegenen Gebietsteile der Grafschaft Hanau-Lichten- berg. An Landgraf- Ludwig VIII., der vor allem im Vogels­berg oft dem edlen Waidwerk oblag, erinnern heute noch im Oberwald der Landgrafenborn, dessen Wasser teils die Anfänge der Nidda bilden, dem Rheingebiet angehörend, teils dem We- strgebiet zuströmend, und das Iägerthal bei Romrod. Hier hatte der Landgraf 14 Gebäude errichtet, die alljährlich zur Hirschbrunst die Jagdgäste aufnahmen und wo ein glanzendes Hoflager gehalten wurde. Am 1830 wurden sie abgebrochen.

Aus Rheinhcssen.

FC. Mainz, 13. Okt. In der Brückenanstalt auf der Gu­stavsburg löste sich an einem Hebeapparat ein großes Stück Eisen, das herabstürzte und den Vorarbeiter Veith aus Gins- Heim an Kopf und. Schultern traf und ihn schwer verletzte.

FC. Worms. 13. Okt. Das 50jährige Eeschäftsjubiläum feierte gestern die Firma Karl Hisgen, Rußfabrik dahier. Die Fabrik wurde 1868 in Offenbach a. M. gegründet und im Jahre 1882 hierher verlegt.

FC. Worms, 13. Okt. Ein schweres VootZunglück, wobei zwei Menschenleben verloren gingen, ereignete sich in Altrip beim Versuch, mit einem Rachen bei der Altriper Rheinsähce vom rechten nach dem linken Ufer zu fahren, trieb das Boot gegen ein vor Anker liegendes Kohlenschiff, kippte um und es ertranken der 20jährige Adam Münch und der 15jährige Felix Schneider aus Altrip.

Ans Hessen.Nassau.

FC. Wiesbaden, 14. Okt.Vor dis Drecffinke im Dotzemer Rat­haus geht ma in de Schitzegrawe und läßt sich die Knochen dort kapot schieße", schimpfte eines Tages bei der Kartenausgabe im Rathaus zu Dotzheim der für ein Vierteljahr zur Kartoffel- revifion nach Wiesbaden kommandierte Landsturmmann Karl Arzbach aus Dotzheim, als er seine Lebensmittelkarten auf dem Rathaus umwechseln wollte und es ihm nicht schnell genug da­mit ging. Die Schöffen nahmen den Landsturmmann, der zur Aburteilung den bürgerlichen Gerichten überwiesen war, des» wogen in eine Geldstrafe von sechs Mark.Mit der Worzel- bärfcht hot der Arweiter Mathias Menz seine Fraa im Bad behannelt. dan.it sie sauwer werd, der Schläfer war sogar dabei", so erzählte eines Tages in Unterliedsrbach die Frau EZkuche von dort. Die Moritat machte die Runde im Ort und das Schöffengericht in Höchst beschäftigte sich mit der Tratscherei, das die unvorsichtige Erzählerin, da der Vorfall nicht stimmte, in eine Geldstrafe von 30 Mark nahm. Frau Eskuche beruhigte sich hierbei aber nicht und legte Berufung ein, die die Straf­kammer heute kostenfällig verwarf. Die Beweisaufnahme er­gab, daß Menz lediglich seine kranke Frau gebadet hatte, nicht im Beisein des Schläfers und ohne Gebrauch der Worzelbarscht.

FC. Wiesbaden, 14. Okt. Festgenommen wurden gestern von der Polizei drei Fabrikarbeiter aus Höchst, die mit Ruck­säcken und Körben ausgerüstet, einen Ausflug in den Rheingau unternommen und bei dieser Gelegenheit eineinhalb Zentner Trauben gestohlen hatten. Die Trauben, die beschlagnahrnt wurden, sollen aus der Gemarkung Johannisberg stammen.

FC. Schierstein, 14. Okt. Die Traubenlese in hiesiger Ge» markung beginnt am 16. Oktober.

Aus Kurhessek.

FC. Kirchhain, 14. Okt. Dem hiesigen Kreise ist die Auf­bringung größerer Heu- und Strohmengen auferlegt. Von der Stadt Kirchhain allein sind 11 000 Zentner Heu und 1300 Ztr. Stroh zu liefern.

Verantwortlich für den politischen und lokalen Teil: Ctio Hirschel. Friedberg; für den Anzeigenteil: R. H e v n e r. Fiiedberg. Truck und Verlag der Serien Tageszeitung"» A- G., Friedbero l S.