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»«Irrem besetzten Goblete, Belgien, wurde Vlumerrbchl nach Deutsch­land ausgefühtt. Infolge der Trockenheit stiegen d-ie Preise von 40 auf 80 Pfg. Daraufhin lehnt die Reichsstelle die Ueber- nähme von Blumenkohl ab, da er ihr zu teuer sei. Wie viel« 'Hausfrauen hätten wohl mit Vergnügen 80 Pfg. und mehr bezahlt für den Blumenkohl, wenn sie ihn nur bekommen bät-

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M erhält die PresseunlttNhiW' \j

^In Nummer 15 der Zeitschrift ...Die Fachpresse" (Heidel­berg) vom 1. Juli 1918. 2. Jahrg., sicht die Mitteilung über -eine in Essen aboehaltene Versammlung Rheinischer Zeitungs- Verleger. Auf dieser Versammlung habe sich herausgestellt, daß das Reich 40 Millionen für die Unterstützung der deutschen Ta­gespresse jährlich auswürfc. Von diesen 40 Millionen entfielen 18 auf zwanzig größere Zeitungen, z. B. Rudolf Mosie mit 2%< Millionen, Berliner Morgenzeitung Wi Millionen, Kölnische Zeitung 1 Million, und auf einen Kranz "von weiteren Zei­tungen wie Ullsteins B. Z. am Mittag, Scherl-Presie, Vor­wärts, Frankfurter Zeitung, Kölnische Doltszeitung, Münchirer Neueste Nachrichten mit je }4 bis K Million jährlich. Dazu fei bemerkt, daß die Berliner Morgenzeitung dem Besitzer des . Berliner Tageblattes, nämlich dem Hause Rudolf Mosie gehört. Man muß also so schreibt in Nr. 8 vonDeutschlands Er­neuerung" (I. F. Lehmanns Verlag, Machen; Preis für das Einzelheft 1.80 Mk.) in einem Aufsehen erregenden Aufsatz Dc. H. Hopfen um ein richtiges Bild zu bekommen, die beiden Summen zusammenzählen Das Haus Mosie allein erhält fast /den zehnten Teil der für die gesamte deutsche Presse bestimmten » und zweifellos für die ganze deutsche Presse berechtigten Unter­stützung des Reiches. Trotzdem diese Zahlen, die man immer noch für übertrieben halten möchte, jetzt zum ersten Male all, gemein bekannt werden, hat sich doch bereits vorher eine Ahnung 'dieser merkwürdigeu Auslese in deutschen Zeitungskreisen her­umgesprochen, infolgedessen hat man jüngst im Reichstage den Verteilungsgrundfatz angegriffen. Aber alsbald ist aus den Kreisen der Reichstogsmehrheit (die gefälliger- aber auch auf­fallend erweise den ausgelesenen Blättern nicht ganz fernsteht) 'bie tröstliche Mär erklungen, es würde so schlimm mit der Aen- derung des Verteilungsgrundsatzes nicht werden, so gerne sich die Regierung jetzt auch zu Einsparungen bereit erklärt hätte. Das bleibe dahingestellt; nicht unterdrückt aber sei die Wahr­nehmung, daß von keiner Seite der Gedanke an rückwirkende Richtigstellung ausgesprochen worden ist; niemand mutet es den Beglückten zu, die bisher ungerecht verteilten Goldbarren heim- zuzahlsn und anders zu verteilen. So bleibt als Bild für den deutschen Wandschmuck aus der Kriegszeit folgendes Ergebnis: »Rudolf Masse erhält bei vierjähriger Dauer der Reichsunter- stützung 15 Millionen. Die auf einem Derteilungskunst- griff der 40 Millionen geeinte Verbrüderung fühlte sich so sicher, um einen Sturm der Entrüstung gegen diejenigen, als ob sie von der Großindustrie bezahlt würden, zu entfesseln, die in der Rct der Zeit und der wachsenden Bedrängnis des deutschen Mollens und der deutschen Sitte sich auf die opferbereite Hilfe eines großen gleichgesinnten Kreises zusammrnschlössen, um ^>kcht in unseren weltgeschichtlichen Tagen die Stimme des identischen Gewissens erdrosseln oder aus Entkräftung verhauchen [au lassen."

Entziehung der Jnckttklirlen und Ejerahlikferüngs-ßlcht.

DieMitteilungen aus dem Kriegsernährungsamt" geben

bekannt:

Aus Kreisen der ländlichen Bevölkerung ist darüber Be­schwerde geführt worden, daß die Kommunalverbünde vielfach Hühnerhalter, die mit der Ablieferung der festgesetzten Menge von Eiern im Rückstände sind, durch Entziehung der Zucker- - karten zur Erfüllung ihrer Ablieferungspflicht anhalten. Wenngleich diese Zwangsmaßnahmen an sich zulässig ist und ifcn ge misten Fällen nicht entbehrt werden kann, um Hühner- Halter, wie überhaupt die zur teilweisen Ablieferung ihrer >landwirtschaftlichen Erzeugnisse Verpflichteten zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Pflicht zu zwingen, so soll diese Maßnahme wie der Staatssekretär des Kriegsernährungs- amtes in einem Rundschreiben an die Bundesregierungen zum Ausdruck gebracht hat doch nur unter besonderen Umstän­den beim Versagen der sonstigen Zwangsmittel und nur bei festgestelltem Verschulden angewandt werden. Auch darf sich die Entziehung des Zuckers keinesfalls auf den Einmachzucker sowie auf den Zucker der Kindern, werdenden Müttern und »stillenden Frauen sowie Kranken zu gewähren ist, erstrecken.

^ Schließlich muß die voreuthaltene Zuckermenge in angemessr- Jnem Verhältnis zu der Menge der rückständigen, abzuliefern- /den Erzeugnisse stehen, und es darf stets nur ein Teil der -'-Mundzuckerration gesperrt werden.

Dieser früher bereits von einem Zeitungsberichterstatter verbreiteten Ausführungen würden zweckmäßig bei der jetzigen amtlichen Verbreitung durch Anführung derjenigen gesetzlichen '^Grundlagen unterstützt worden sein, die diese Zwangsmaß­nahme an sich als zulässig erscheinen lassen. Bisher ist noch dicht der geringste Versuch gemacht worden, diese Maßnahme -gesetzlich zu begründen. Dagegen muß immer wieder daraus ching-ewielen werden, daß in der Verordnung über Eier vom 12. August 1916 unter den Strafbestimmungen die Entziehung von Lebensmittelkarten bezw. der Lebensmittel selbst nicht aufge- führt ist. Wohl aber besagen die Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über den Verkehr mit Verbrauchszucker vom 10 . April 1916, daß der Regelung des Verbrauchs durch die ^Kommunialverbände bis auf weiteres eine bestimmte Zucker­zeuge für den Kopf der Bevölkerung zugrunde zu legen ist. Es ftcht also danachjedem Kopf" der Bevölkerung die gleiche jMenge zu, wenigstens also wohl innerhalb desselben Kommu- ^aloerbandes. Nirgends finden wir eine bundesrätliche, also

S fetzliche Bestimmung, wonach Strafen in der Form dev Ent- chnng von Zucker verhängt werden dürfen, d. h. also durch

Entziehung vock NahrUdgÄMiltekN gestrafi werden darf. Das hätte auch längst die Arbeiterbevölkerung der Städte so in Har­nisch gebracht, daß eine solche Bestimmung wohl kaum jemals zur Anwendung gekommen wäre. Der ländlichen Bevölkerung glaiNbt man alles bieten zu dürfen^ selbst wenn es in kein Gesetz hineingeschtteben ist, dann ist es ebenan sich zulässig".

Das Keinöl.

Der Landwirt kehrt wieder zum Flachsbau zurück. Der Krieg hat ihn dazu genötigt und es ist sein eigenster Vorteil. Die Vorzüge des Leinsamens und Leinkuchens als Haus- und Heilmittel sind leider in Vergessenheit geraten. Sie allein sollten jeden Bauer bestimmen jedes Jahr ein Stück Lein zu ziehen. Alle Haustiere, die täglich als Futterbeigabe nur eine Handvoll Lein oder Kuchen erhalten, bekommen ein glänzendes Aussehen, bleiben gefeit gegen alle Krankheiten. Das Leinöl ferner, das noch jetzt vielerorts als Speisefett bei der Landbe. völkerung verwendet wird, gehört zu den bekömmlichsten und ge­sündesten Nahrungsmitteln. Seiner Bereitung sollte man wie­der mehr Aufmerksamkeit schenken zumal es ohne großen Auf­wand möglich ist aus dem Lein ein überaus schmackhaftes und bekömmliches Oel zu gewinnen. In Schlesien und im Spree­wald stellen die dortigen kleinen Schlagmühlen feit vielen Jahr­zehnten ein solches Oel nach folgendem Rezept her: Der ge­quetscht» Lein wird auf dem Herd oder im eisernen Kessel auf 4550 Grad unter Beigabe von etwas Wasser erhitzt und er­kalten lassen. Dann wird nochmals gequetscht, diesmal auf 80 Grad erwärmt und wieder erkalten lassen, kalt geschlagen gepreßt. Das so gewonnene Oel duftet appetitlich und ladet zum Genuß förmli-ch ein. Wer es einmal versucht und kennen gelernt hat, mag es nicht mehr missen. Feinschmecker erklären es für das beste Speiseöl. Leider aber ist seine Haltbarkeit eine beschränkte, es behält seine Vorzüge etwa 6 Wochen, ein Miß­stand, den man durch das Schlagen lassen kleiner Mengen, wozu sich besonders die kleinen Wasserschlagmühlen eignen, oder öfte­ren Umtausch in den Mühlen leicht begegnen kann. Die Bei­gabe von etwas Kochsalz sowie die Aufbewahrung in dicht ver­schlossenen Gefäßen im Kühlen und Dunkelen verlängern die Haltbarkeit sehr.

Umr-innig lider hüntflidif pnamtitf?!:

Der Bundes rat hat eine neue Verordnung über künstliche Düngemittel erlassen, die in verschiedener Hinsicht die bisher nach der Bekanntmachung vom 11. Januar 1916, Reichsgefetzvl. S. 13, geltenden Vorschriften abändett. Da letztere Verord­nung durch eine Anzahl späterer Aenderungen erheblich an Uebersicht verloren hatte, bringt die neue Verordnung eine voll­ständige Neufassung des Wortlautes, der unter anderem auch einige Zweifel wegen der Auslegung der bisherigen Vesttm. mungen über die Kleinhandels- und Lagerzuschläge beseittgen soll. Die Berechnung des Verdienstes der Weiterverkäufer wird eingehend festgelegt. Die gewerbsmäßige Herstellung von Misch, dünger ist an die Genehmigung des Reichskanzlers (Kriegser- nährungsamts) gcbundeiu Von besonderer Wichtigkeit sind die Bestimmungen des § 8, die die gewerbsmäßige Herstellung und den Absatz solch it Düngemittel, deren Preise in der der Ver­ordnung beigefügten Liste eine Festsetzung nicht erfahren haben, gleichfalls von einer Genehmigung des Reichskanzlers (Kriegs- ernährungsamts) abhängig machen. Auf diese Weise ist eine Möglichkeit geschaffen. Düngemittel zweifelhaften Wertes vom Handel auszuschließen.

Die der Verordnung beizefugte Liste der Düngemittel und Preise bringt eine mit Rücksicht auf die gestiegenen Erzeugungs­kosten erforderliche Erhöhung der Preise für Superphosphatr und schwefelsaures Ammoniak mit Wirkung vom 1. Juni 1913 ab.

ergehen an alle die zahlreichen Leser unseres Blattes, welche über irgendwelche Obstvorräte, sei es in frischem, sei es in ein- gemachtem oder sonstwie gut verwertbarem Zustande verfüge Die hiesigen Lazarette sind zur Zeit mit vielen Schmerverwun­deten belegt, welche an den Leiden und Schmerzen des Krie» ges überaus schwer zu tragen haben. An nicht wenigen haben Amputationen vorgenommen werden müssen. Hohes Fieber und brennende Hitze quälen sie, machen ihre verschmachteter, Lippen trocken und sind Erwecker eines Durstgefühls, das ge. bieterlsch nach Stillung ruft. Durst! Durst! erklingt es wie. der und wieder aus ihrem Munde. Geradezu erschütternd sind die Eindrücke für jeden, welcher diese Stätten des Leidens durch, wandert keiner wird sie verlassen, ohne die Ileberzeugung' Hier muß geholfen werden und zwar sofort? Gewiß tut die Leitung des Lazaretts alles, was in ihren Kräften steht, aber ihre Mittel sind gegenüber dem großen Bedarf unzureichend. Auch ist der Obsthandel nur unvollkommen in der Lage, den wachsenden Ansprüchen zu genügen, da mehr als sonst zurück, gehalten wird. Deshalb muß die private Hilfe wieder einmal mit demselben Eifer und de selben Einhelligkeit einspringen. wie sie dies früher schon häufig getan hat. Wir möchten uns dieser Bitte auch für die Fried borg er Lazarette an- schließen.

FC. Frankfurt a. M.. 8. August. Die Witwe Anna Marta Eößmann. Kroupnnzenstraße 14 dahier, hat drei Jahve hin­durch für ihren Sohn, der während der ganzen Zeit nicht hier war, die Lebensmittelkarten in Empfang genommen. Die Angeklagte wurde zu drei Wochen Gefängnis verurteilt.

FC. Frankfurt a. 7. August. Im Preungesheimer Ge. fängnis hat sich ein junger Mann, der dort eine Freiheitsstrafe zu verbüßen hatte, erhängt.

st. Bergen, 9. Aug. Das hiesige Königs. Amtsgericht hat den Metzger Nathan Seligmann in Frankfurt a. M., Allerheiligenstraße 63, wegen gewerbsmäßigem Bezüge von Fleisch ohne Fleischkarten und entgeltlicher Weiterver­äußerung desselben mit 500 Mark und 1 Woche Gefängnis bestraft.

Kirchliche Nachrichten.

Evangelische Gemeinde.

11. Sonntag nach Trin., 11. August 1918. Gottesdienst in der Stadtkirche. Vormittags 9% Uhr: Herr Pfarrer K l e b e r g e Abends 814 Uhr: Herr Pfarrer Weck von Steins.

Gottesdienst in der Burgkirche. Vormittags 8 Uhr: Militärgottesdienst. Herr Pfarre- Kleberger.

Nachm. 2 Uhr: Katechismuslehre für Me männliche Jugend. Herr Pfarrer Kleberger.

Gottesdienst im Stadtteil Fauerbach. Vormittags 10 Uhr. Anschließend Katechismuslehre für die Jünglinge.

Katholische Gemeinde

Sonntag, den 11. August 1918, 12. Sonntag nach Pfingsten.

Beichtgelegenheit am Samstag von 6 Uhr an und Sonntags früh von 6 Uhr an,

%7 Uhr Frühmesse.

8 Uhr hl. Messe.

,%10 Uhr Hochamt mit Predigt.

Nachmittags 2*4 Uhr Herz-Mariä-Bruderschafts-Andacht mit Segen.

Während der Woche: Um 7 Uhr hl. Messe.

Nach dem Hochamt keine Ausgabe von Büchern aus der VorromäuZ-Bücherei.

Ausgabe m KieneirMer pir HerbßMming.

Die Einkaufsgefellschaft für das Großherzogtum Hessen m.b. H., Mainz, hat soeben die Bezugsscheine für Bienen­zucker zur Herbstfütterung an die Bürgermeistereien zur Weitergabe an die Bienenzüchter gesandt. Auf das Volk entfallen 5 Kg. Zucker, und zwar nur versteuerter Zucker, da infolge Arbeiter- und Kohlenmangel unversteuerter (vergällter) Bienenzncker von den frachtgünstigen benach­barten Fabriken nicht beschafft werden konnte. Im Interesse der einzelnen Imker liegt es, sofort ihren Bezugsschein bei ihrer Bürgermeisterei anzufordern, damit sie die. Herbst- fütterung rechtzeitig vornehmen können.

Vom Felde

der Ehre.

Verantwortlich für den politischen und lokalen lei'- Otto Hirsche!. Friedberg; fiir den Anzeigenteil' N. Hevner. Friedberg. Druck und Verlag derNeuen Tageszeitung". A- G.. Friedberg i H

...igga

Krlrmmtmachuttg.

Nächsten Mittwoch, den 14. August, verteilen wir in der alte» Post

Land-Eier

Zeiteinteilung wie bei der Vuttervsrteilung.

Es werden abgegeben:

auf Eierkarle blau, Marke 1, 1 Ei zu 32 Pfg. Gegen Vorlage der kreisamtlichen Bescheinigungen, auf Eierkarre rot, Marke 1, 1 Et zu 32 Pfg.

Die Eierkarten sind vorzulegen. Einzeln abgetrennte Marken sind wettlos.

Friedberg, den 9. August 1918.

Der Bürgermeister

Niederwöllstadt. Lcmdsturmlnann Jakob Frank, z. Zt. im Osten, Sohn des Metzgermeisters Frank, Hier, erhielt das Eiserne Kreuz.

. Nieder-Florstadt. Dem Sergeant Leopold Kahn, Sohn des H. Kahn, wurde aus Anlaß besonderer Tapferkeit das bayr. Vevdienstkreuz mit Krone und Schmettern verliehen, nachdem er bereits das Eiserne Kreuz zweiter Klasse, Tapferkeitsmedaille und das neunjährige Dienstzeichen erhalten hatte.

Ober-Eschbach. Dem Landsturmmann Lind von hier, zur Zeit im Landsturm-Jnst.-Batl. Friedberg, wurde das Eiserne Kreuz verliehen.

Ans der Heimat.

Nochmals Bronzeglocken und Orgelpfeifen. (Berichtigung.)' In dem betr. vorgestrigen Artikel ist ein Druckfehler zu berich­tigen. In Zeile 18 muß es heißen, nicht nur sämtliche stum­men (nicht Stimmen), sondern auch klingende Metallpfeifen in großer Zahl usw.

Obst herbei für unsere Lazarette! DieButzbacher Zeitung" schreibt: Ein wahrer Notschrei muß heute von dieser Stelle aus

I. V.: Dam m.

Kekannturachung.

Nächsten Montag, den 12. August, verteilen wir in der alteO Post durch die hiesigen Kolonialwarenhändler - r ^

Käse.

Zeiteinteilung wie bei der Butterverteilung^

Für jede auf der Lebensmittelkarte verzeichnete Person werdet 60 Gramm zn 22 Pfennig

verabfolgt.

Die Lebensmittelkarten sind vorzulegen.

Friedberg, den 9. August 1918.

Der Bürgermeister

I. V.: Damm.

Ein schwarzer

Rehpintscher

zwischen Ulfa und Borsdorf zu­gelaufen und kann gegen Jn- feratengebühr und Futtergeld ab­geholt werden.

Frankfutt a. M., Ebsteinerftr. 30.

Guterhaltenes

Piano

von solider Konstruktion gegen Kasse zu taufen gesucht.

Angeb ote unter F. V. H. 8©s an Rndo»j Masse, Frankfurt a. Al.