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hudelt wird." Antwort auf die Papstnots ist mir stets muß öle em diplomatischer Att, nicht aber als geeignet erschiene», als SrsgierungsProgramm zu dienen. Sie enthalt abgesehen von dem schnüren Fehler der Bezugnahme auf die Friedensent­schließung nur allgemeine Grundsätze, auf deren Ausführung im einzelnen alles ankommt. Daß der Reichskanzler auch be­reit ist, auf jede wirkliche ernste Anregung in Friodensverhand- lungen einzugehen. wenn unsere Feinde entgegen ihrer bis­herigen Haltung sich dazu entschließen sollten, findet als selbst, verständlich die Zustimmung auch meiner Freunde. Zweifelhaft kann nur sein, ob es nicht zweckmäßig ist, sich in den wiederhol-- ten Aussprüchen in der Bereitwilligkeit, die unseren Feinden genau bekannt ist. große Zurückhaltung aufzuerlegen. Redner bestreitet, daß die Persönlichkeit des Herrn v. Hintze von den Alldeutschen" gefordert worden sei. Von mir und meinen Freunden ist das sicher nicht geschehen. Was der Kanzler über dessen Ernennung und Stellung gesagt hat, war verfassungs­mäßig korrekt und zu billigen. Meine Freunde stehen dem neuen Staatssekretär ohne jedes Vorurteil schlechter oder guter Art gegenüber und werden seine Politik abwarten. Als Wunsch spreche ich aus. daß Herr v. Hintze das beste Einvernehmen und ein rückhaltloses Vertrauensverhältnis mit der Obersten Hee­resleitung. auf das auch der Kanzler an mehreren Stellen sei­ner Rede erfreulicherweise so entscheidendes Gewicht gelegt hat, aufrecht erhält, daß seine Politik von einem lebendigen Be­wußtst« der Kraft getragen ist, die unser Volk in so unvergleich­lichen Taten gezeigt hat, und daß er mit festem Entschluß die Erfolge unserer Siege nutzbar macht, um Deutschlands Macht­stellung zu sichern und zu verstärken

Abg. Warmuth (D. Frakt.) führte aus: StaatsfcLretär v. Kühlmann ist über feine Rede gefallen. Aus dieser verhäng­nisvollen Rede klang eine solche Verzagtheit und ein solcher Kleinmut heraus, das Bekenntnis, mit unserer Waffenmacht sei nichts getan und zwar im Gegensatz zu den Siegen, die ge. rade in jenen Tagen uns alle bewegten, ward der Friede in eine so nebelhafte Ferne gerückt, daß das Verbleiben des Staats­sekretärs an seiner Stelle eine Ueberoinstimmung der führenden politischen wie militärischen Kreise mit dieser pessimistischen Auffasiung der Sachlage bedeutet hätte. Wir danken es dem Reichskanzler, daß er durch die Wahl der Form, in der sich die- fer Wechsel rollzogen har, bewiesen hat, daß er dem alten Ver- , fassungsgrundsatze, daß dem Kaiser das freie, vom parlamenta­rischen Druck unbehinderte Entlassungs- wie Ernennungsrecht zustehe, wieder zu fernem alten Recht verhelfen hat. Auch die Aeußerungen des Kanzlers über die Politik in Ost und West findet unsere Billigung.

Der Reichskanzler stellte in den Gegensatz zum Dernich- tungswillen unserer Feinde unsere friedensbereite Gesinnung und Bereitwilligkeit, ernstgemeinten Friedensvorschlägen ent­gegenzukommen. Ich sehe darin, das betone ich mit besonderer Genugtuung, das Bekenntnis eingeschloffen, da die Auffassung vorherrschend in unserer Staatsleitung ist, erneute Friedens- angebote von unserer Seite würden von unsere« Feinden als ein Freibrief zu einer ungemeffenen weitere« Kriegführung ausgenommen und als Schwächebekenntnis unserer militärischen wie wirtschaftlichen Lage bewertet werden, also entgegen der üblichen Absicht kriegverlängernd statt kriegverLürzend wirken.

Hessischer Kandtag.

Zweite Kammer.

Darmstadt, 12. Juli. Im Namen des Ausschuss berichtet der Abg. Neh (freist), wonach Unklarheiten in d Fassung des Art. 84 der Verfassungsurkunde beseitigt m et^ent. reichsgesetzliche Bestimmungen geändert, damit k Unantastbarkeit der hess.Abgeordneten gegenüber den @ des Reiches und der anderen Bundesstaaten ( sichert wird. Wenn beispielsweise ein Hess. Abgordneter a nrcht hessischem Gebiete strafbare Handlungen begeht, rarm er nicht nur dort, sondern auch noch nach seiner Rückke nach der Heimat in Haft genommen werden.

Staatsminister Dr. v. Ewald erklärt, daß die Reg' rrmg mit dem ersten Teil einverstanden, sich aber mit de zweiten Teil nicht befreunden könne, er teile die schon i Ausschuß erhobenen Bedenken. In Hessen habe ein solch Fall nicht Vorgelegen, es gehe nicht an, die Möglichkeit oer Verfolgung bei landesverräterischen Verfehlungen erschweren.

Dr. Fulda (Soz.^ begrüßt die einstimmige A «ahme des Antrages.

Dr. Stephan (Natl.) macht darauf aufmerksam, d, eS stch um eine staatsrechtliche Sache dreht.

^lusschußantrag wurde einstimmig angenomme

Für den Abg. Stopler wird in den Vierten Aussckn Abg. Bach gewählt. w

Zur Geschäftsordnung bemerkt hierauf Abg. Ca man (Natl.), daß er seinen Antrag, Zuständigkeiten d Landeselerstelle und Strafverfolgung wegen ungenügend Abüeferung im Jahre 1917 nicht mehr als dringlich k trachtet, nachdem er von der Stellungnahme der Reg, rung Kenntnis hat. Mit Rücksicht auf den Stand der Sac wird der Antrag für erledigt erklärt.

Einen breiten Raum in den Beratungen nehmen d Anträge des Abg. Nebel und Gen. Rechenschaftsabla dr mrt der Lebens- und Futtermittewersorgung betraut. Stellen und Nachweisung und Kontrolle über Geschästsu J* P er .^ en§ * und Futtermittelversorgung betraut, Stellen sowie Brotpreis, ein. Der Minister des Jnnei v. o m b e r g k zu Vach erklärt u. et., daß von Seit, oer Negierung bereits Anweisung zur Berichterstattung e gangen sei. Von den meisten Stellen sind Berichte ei gelaufen. Eine wichtige Überwachung bildeten die Kontra kommissionen, in die auch Mitglieder der beiden Kamme, gewählt werden sollen. Informationen an Ort und Stel ftche nichts im Wege. Das Material der zu bildenden Kor Mionen werde drr zu bildenden parlamentarischen Kor Misst-n zugänglich gemacht Werder»

Abg. ll e v e l (ZentcZr Es handelt sich um einen An­trag, der von der Bevölkerung begrüßt wurde. Mit der heutigen Stellungnahme der Regierung kann ich mich nicht einverstanden erklären. Die in meinen Anträgen ausge­stellten Forderungen halte ich jedoch heute noch für voll be- berechtigt. Die Stellen, die mit der öffentlich-rechtlichen Be­wirtschaftung betraut sind, müssen Rechenschaft ablegen. Verbraucher und Erzeuger haben das Recht zu wissen, wo die Zwischengewinne hinkommem Ist die Regierung wirk­lich so entzückt von der Tätigkeit dieser Stellen, so zeigt dies, daß sie keine Kenntnis der Wirklichkeit hat. Die Korn- munalverbände leben in einer SelbstherrlichLeit, die jede Klage auszuschließen scheint. Durch Vorkommnisse wie in Alsfeld, wo der Kreisamtmann jährlich 18 000 Mark und ein reklamierter Giltsbesiher jährlich 6000 Mark allein als Provision aus der Milchversorgung beziehen, werde die Be­völkerung beunruhigt.' Obstverkäufer erzielten bis zu 100 000 Mark. Funktionäre des Viehhandels 16 bis 20 000 Mark Provisionen. In Bensheim kostete der Doppelzentner Maismehl 209 Mark, in Dieburg dagegen 35 Mark. Woher kommen diese Unterschiede und wohin geht der Gewinn? Die Regierung gibt ja selbst die Notwendigkeit einer Kon­trolle zu. Demgegenüber bestehe ich nicht auf dem Wortlaut meines Antrages, ich bin mit einer sinngemäßen Zweck- erfüüung zufrieden rtnd bitte um Zustmrmung zu dem Ausschußantrag.

Abg. Dr. D e h l i n g e r bittet um Berücksichtigung der Landwirtschaft beim Bezug von Kunstdünger zur rechten Zeit und zu billigem Preis. Könnten die Stickstoffquellen in Hessen für die Landwirtschaft nicht verwertet werden?

Abg. Fenchel (Bbd.): Nicht bloß die Konsumenten, sondern auch die Produzenten freuen sich über die einzu­führende Kontrolle.

Abg. K o r el l - Ingelheim (Fortschr.): Die vorliegende Angelegenheit ist auch für das Feldheer von großer Wich­tigkeit. Wenn die Leute draußen merken, wie in der Heimat gearbeitet wird von Leuten, die infoge ihrer Unabkömmlich­keit so zu arbeiten in der Luge sind, so wirkt das nieder­drückend.

Abg. C a t m a n n (Ntl.): Wo kein Obstbau und Wein­bau ist, bringt es auch heute der Landwirt nicht zu einer Entlohnung seiner Arbeit, wie sie der Industriearbeiter er­hält. Die Hauptsache bleibt, Steigerung der Produktion und Verständigung zwischen Stadt und Land.

Zu dem vorliegenden Antrag sprechen noch die Abgg. Wolf-Stadecken, Dorsch (Bbd.), Korell-Angenrod (Bbd.), Adelung (Soz.), Bähr (Bbd.) und Calman (Ntl.)

Darauf wird der Ausschußantrag angenommen, die Regierung zu ersuchen, die mit der Lebens- und Futter- Mittelversorgung betrauten Stellen und Verbände des Landes veranlassen, besondere Ausschüsse zu bilden, denen das RecA zusteht, in die Finanzwirtschaft dieser Stellen und Verbände sowie ihrer Geschäftsstellen genauer Einblick zu nehmen und ncnnentlich über die Preisbildung, Geschäfts­unkosten und Gewinne der Verbände und ihrer Beauf. traglen jede von ihnen als erforderlich erachtete Auskunft und Einblick in Verträge und in die Buchführung zu ver­langen sowie eine Kommission aus Mitgliedern des er­weiterten Ersten Ausschusses zu bilden, welcher das gleiche Recht der Aufsicht wie oben zusteht.

Zum Antrag der Abgg. Urstadt und Genossen, Fa- milienfideikomiffe betr., beantragt Abg. Osann Absetzung des Antrages von der Tagesordnung. Das Haus entscheidet sich für die Absetzung des Antrages.

Die eilige Anfrage des Abg. Dorsch (Bbd.) An­pflanzung von Oelfrüchten betr. wird mit Zustimmung des Hauses noch zur Beratung gestellt. Abg. H o f m a n n (Ztr.) bittet die Regierung dahin zu wirken, daß den Leuten ge­stattet wird, in der nächsten Oelmichle das Oel schlagen zu lassen. Abg. Fenchel (Bbd.) unterstützt die Anregung des Vorredners. Abg. Brauer (Bbd.) bittet um Berück­sichtigung der kleineren Mühlen. Nach längeren Ausfüh­rungen dr Abgg. Bähr (Bbd.), Hartmann (Soz.) und Dr. Weher (Bbd.) schließt der Präsident gegen fyß Uhr die Sitzung.

Aus der Heimat.

Friedberg. Nächsten Freitag abend wird der Direktor der hiesigen höheren Mädchenschule über eines der wichtigsten Problenie moderner Mädchenerziehung sprechen. Es handelt sich um dieFrauenschule", deren Einführung auch für Friedberg in Betracht kommt. Näheres siehe Inserat.

Bauernheim, 13. Juli. Unfall eines Bäcker­wagens auf der Lundstraße. Schadenersatz­klage gegen, den Kreis. (Entscheidung des Reichsge­richts vom 11. Juli 1918.) Durch einen unglücklichen Zufall büßte der Bäckermeister S. aus Bauernheim auf der Land­straße in dvr Nähe von Friedberg sein Leben ein. Er fuhr mit seinem Bäckerwagen nach Einbruch der Dunkelheit auf der Chaussee,' diese sollte neu etngedeckt und gewaltzt werden, zu welchem Zweck eine große Masse Schotterstein« angefahren waren. An einer Stelle reichten diese Haufen so weit auf den Fahrdamm, daß nur ein Raum von etwas über 2 Meter frei- blieb. Hier begegnete S. einem anderen Fuhrwerk; beim Aus­weichen geriet fein Wagen mit den Hinterrädern auf einen Steinhaufen und schlug um, S. unter sich begrabend. An den erlittenen Verletzungen starb er. Sein« Hinterbliebenen ver­klagten den Kreis Friedberg als Wogeunterhaltungspflichtigen auf Schadenersatz und zwar verlangte die Witwe für sich eine Rente bis zum 65 für die Kinder bis zum 16. Lebensjahre. Das Landgericht Gießen sowie das Oberlandes­gericht Darmstadt gaben der Klage statte letzteres aus den folgenden Gründen: Den Sttaßenwärter M. ttifft dis

Schuld, die tm Wege liegenden Haufen nicht weggeräumt zn Haben. Er mußte sich sagen, daß der Raum von zirka 3 Meter

nicht breit genug war, um das Passieren zweier Fuhrwerke zu

gestatten, besonders im Dunkeln. Der Kreis haftet aber auch aus eigenem Verschulden. Der Eigentümer einer Straße hat nach gültigen Rechtsgrundsätzen dafilr zu sorgen, wenn er sie zum öffentlichen Gebrauch bestimmt, daß die Verkehrssicherheit gewährleistet wird. Allerdings ist er nicht für jedes Hindernis veranttvorttich zu machen, das etwa ohne sein Wissen auf die Straße gelangt; anders liegt die Sache aber hier, wo die Aus­besserung und deshalb das Anfahren der Steine mtt seinem Wissen geschah. Der Beklagte hat seiner Aufsichtspflicht nicht genügt, indem er stch um die Lagerung der Schottersteine nicht gekümmett hat Hierfür sind verantwortlich der Kreisrat und der Kreisbauinspektor, beides verfassungsmäßige Vertreter der Beklagten. Dem Inspektor mußte bekannt seim daß die Gefahr bestand, mit den großen Steinmassen den Fahrdamm einzu- engen. Er hätte hiergegen Vorsichtsmaßnahmen anordnen müssen, fei es, daß die Straße gespertt wurde, oder daß man die gefährlichen Stellen beleuchtete. Der Inspektor durfte sich nicht dabei beruhigen, daß bis jetzt derartige Maßnahmen nicht gettcffen wurden, ein Unfall aber nie eingetteten war. Ebenso hatte sich der Kreisrat um diese Dinge kümmern sollen. Diese Entschließung wurde von dem Beklagten mit der Revision ait< gefochten, vom Reichsgericht indes bestätigt

Utphe. Am vergangenen Freitag nachmittag 143 Uhr ent­stand auf dem hiesigen Hofgut in der Feldscheune beim Dreschen von Raps Feuer. Im Ru stand die ganze Halle in hellen Flam. men. Trotzdem die Wehren aus der Umgegend schnell herbei- geeilt waren, war an ein Löschen nicht zu denken, denn das Feuer fand in dem Sttoh gar zu reichliche Nahrung. Die ganze Scheuer, etwa 2906 Zentner Rapssttoh, 30-^0 Ztr. ausge­droschenen Raps, die ganze Dreschgarnitur, verschiedene Wagen usw. wurden ein Raub der Flammen. Das Feuer ist durch das unselige Zigarettenvauchen entstanden. Trotzdem der Guts- Pächter. Herr Jacobi, seinen Leuten wiederholt und auf das strengste das Rauchen während der Arbeit untersagt hatte, Lbertraten polnische Arbeitet dieses Verbot, wodurch das Feuer und der Schaden entstanden ist

Butzbach, 12. Juli. (Verbot der Verarbeitung von Obst zu Obstwein.) Anderes Obst als Kelterbirnen und Heidel­beeren darf gewerbsmäßig nicht zu Obstwein verarbeitet werden. Ausnahmen dürfen nur für die Kelterung von Aepfeln zugelassen werden, die dem Verbrauche als Frisch­obst nicht zugeführt werden können. Ueber die Zulassung der Ausnahmen entscheiden die zuständigen Landesstellen, in Preußen die Provinzial- und Bezirksstellen fiir Obst und Geinüse. Werden Aiisnahmen zugelassen, so hat die Ab­lieferung der anfallenden Trester nach den im Einvernehmen mit der Reichsfuttermittelstelle, Geschäftsabteilung, zu er­folgen. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften des § 1 werden mit Gefägnis bis zu einem Jahr und mit Geld­strafe bis zu 10000 Mark oder mit einer dieser Strafen be­legt. Neben der Sttafe kann auf Einziehung der Vorräte erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht

Frankfurt a. M. (8 0000 Mark erschwindelt.) An der Strafkammer wurde gegen den 43jährigen Kauf­mann Wilhem B ä p p l e r wegen Betrugs verhandelt Bäppler, zuletzt wohnhaft in Walldorf in Hessen, hat vor dem Krieg mit Oel, Lack und Farben gehandelt. Während des Krieges kam er als Hilfsarbeiter zum Magistrat der Stadt Frankfurt a. M. Als Nebenbeschäftigung machte er Gelegenheitsgeschäste, die in seine frühere Branche ein­schlugen. So trat er Ende Juli v. Js. mit zwei Firmen in Köln, mit einer Firma in Leipzig wegen Lieferung von tech­nischem Rübölersatz und Heißdampfzylinderöl in Verbindung Es wurde ein Geschäft in Höhe von etwa 80 000 Mark abge­schlossen, wobei Bäppler aus Bezahlung gegen Duplikat- frachtbrief bestand. Die Ware war gefärbtes Wasser. Bäpp­ler erklärte sich für nichtschuldig, wenn ein Betrug begangen worden sei, dann habe ihn sein Lieferant, der Ernst Burk­hard heiße, begangen. Burkhard wohne in Frankfurt, aber die Straße könne er nicht angeben, er sei immer in einem Kaffeehanse mit ihm zusammengetroffen. Dieser Burkhard ' ist nicht zu finden. Das Gericht erkannte auf vier Jahre Gefängnis und fünf Jahre Ehrverlust.

FC. Frankfurt a. M., 11. Juli. Für 15 000 bis 20 000 Mt. Kupfevdrähte, Kupfer- und Zinklitzen wurden nachts aus den Lagerräumen einer hiesigen Firma mittels Einbruchs gestohlen. Der Landwirt Pflug in Ginn he im hatte. ein Rind und ein Schwein für den Bedarf seines Haushalts mehr geschlachtet als ihm das Lebensmittelamt zugestanden hatte. Das Schöffen­gericht verurteilte ihn zu 2100 Mark Geldstrafe.

FC. Frankfurt o. 9Jt, 12. Juli. Im Walde in der Nähr der Station Schwanheim fand ein Streckenwärter eine etwa 25jährige weibliche Person, deren Körper von einer Anzahl Mücken bedeckt war. blutüberströmt vor. Auf Befragen teilte ihm die Schwerverletzte mit, daß sie Schwester in einem Frank- fmter Krankenhause sei und versucht habe, sich mittels Oeffnen der Pulsader das Leben zu nehmen; sie liege in diesem Zustand' unter großen Schmerzen schon seit Montag Abend. Sie kam in das Krankeichaus nach Höchst

Hanau, 11. Juli. Einen traurigen Ausgang nahm eine Kahnfahrt, die in der gestrigen zehnten Abendstunde der 15 Jahre alte Schüler Heinrich Stein mit seinem gleich» altrigem Freunde Reffe! auf der Kinzig rmternahm. Wäh­rend der Fahrt wollten die beiden jungen Leute ihre Sitzch. tvechseln, dadurch kippte der Kahn um und seine beiden In­sassen fielen ins Wasser. Während es Reffe! gelang, schwing mend das Ufer zu erreichen, kam Stein in den Muten wfc- Seine Leiche konnte noch nicht geborgen werden.

Verantwortlich für den polifischen und lokalen Teil: OttV Hirschel, Friedberg; für den Anzeigenteil: R. Heyn er. Friedberg. Druck und Verlag der ».Neuen Tageszeitung*, A. G., Friedberg l H.