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Kummer 54

Dienstag, den 5. Mär; 1918

11. Jahrgang.

Die ,,Ue«e Tnnes^eitung" erichernt reden Werktag. Regelmäßige BeilagenDer Kauer aus Hessen".Die Z-piunssuve". Kerugspreis: Bei den Postanstalten vieneliährlich Mk. 2.40 hin u nritt noch das Bestellgeld; vei oen Äoenlen monatlich 85 Psg. einschließlich Trägeriobn. Anzeigen: Grundzetle 2b Psg., rotaie 20 Btg^ Anzeigen von auswans morden durch Boitnachnabme erhoben. E-nillungsort Friedberg. Hchriftleitung und Verlag vriedberg lHei'seni. ^anaueritraße 12. Ferworecher 48. Poti Yeck-Lono >'tr. 48,9. I nt ^paitfiiet a. M.

Per drilijlh-rojjijljzk Kikde«i>krlr«z.

Knmänien nimmt die WaffcnsnUstandsbedittgnngrn an. Die Deute in DsLoUen. Deutsche Besetzung der Aalandsinjrlu. 22000 Tonnen versenkt.

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Der deutsche Generalstab £=========== meldet: =J

W. T. P. Großes Aauptqnartter» -err

Mavr. Amtlich.

Westlicher Kriegsschauplatz.

Heeresgruppen Kronprinz Rupp recht und Deutscher Kronprinz.

Tine eigene Sturmabteilung drang an der Pser in die feind­lichen Linien und nahm eine Anzahl Belgier gefangen. Starkem Feuer folgten an mehreren Stellen der flandrischen Front eng­lische Vorstöße. Sie wurden abgewiesen. Im übrigen blieb die Gefechtstätigkeit auf Artillerie- und Mlnenwerferkämpfe in ein­zelnen Abschnitten beschränkt.

Heeresgruppe Herzog Albrecht.

Auf den östlichen Maashöhen waren französische Artillerie und Minenwerser zeitweilig lebhaft.

Bei kleineren Unternehmungen nördlich vom Rhein-Marne- Kanal, westlich von Blamont und südlich von Metzeral wurden 27 Gefangene eingebracht.

Oestlicher Krirgsschanplatz.

Infolge Unterzeichnung des Friedensvertrages mit Ruß­land wurden gestern die militärischen Bewegungen in Groß- Rußland eingestellt.

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Von den anderen Kriegsschauplätzen nichts Neues.

Der Erste Generalquartirrmeister: Ludendorff.

Abendbericht.

Berlin, 4. März., abends. (WB. Amtlich.)'

Von den Kriegsschauplätzen nichts Neues.

Tie Rumänen haben unsere Wafsenslillstandsbedin- gurlgen Migetwmmen.

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j Der östevvcrchiscke Generalstab \\

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Wien, 4. März. (WB.) Amtlich wird verlautbart:

An der italienischen Front keine besonderen Ereignisse.

In Podolien schreiten die Operationen erfolgreich vor^ tvärts. An Beute wurden bisher über 770 Geschütze, über 1100 Maschinengewehre und weitere große Mengen an Kriegsmaterial aller Art eingebracht.

Ter Chef des Gencralstabes.

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j Das türkische Hauptquartier § ».- = meldet: -J

Konstantinope», 2. März. (WB.) Tagesbericht.

Außer Patrouillenseldgefechten an der Palästinafront nichts Besonderes.

22000 Tonnen nerlenkl.

Berlin, 3. März. (WTB. Amtlich.) Der unermüdlichen Tätigkeit unserer U-Boote fielen im Arrmelkanal und an der Ostküste Englands wiederum 22 000 Bruttoregistertonnen Han- delsschisfsraum zum Opfer.

Unter den versenkten Schiffen befanden sich der englische DampferHuntsmore" von rund 5000 Bruttorcgistertonnen. und ein beladener englischer Dampfer von über 6000 Bruttoregister- tonnen. Zwei Tankdampfer von 5000 und 3000 Bruttoregister- lonnc» und ein englischer bewaffneter Frachtdampser wurden mit Ladung aus starken feindlichen Sicherungen herausgeschossen.

Der Chef des Adm>ralstabs der Marine.

Die Künftigen Dalkangrenzen.

Sofia, i. Mücz. (WTB.) Die Bulgarische Telegraphen- Ngentur meldet: Die halbamtlicheNarodni Prawa" schreibt: Die Wiederherstellung der natürlichen Grenze zwischen Bulga­ren und Rumänien, die durch die Donau getrenui werden, wird die erste Frucht der Politik sein, auf die das bulgarische Volk ln diesem Kriege seine Hoffnung setzte. Von dem Tage an, da es ln den Vierbund trat, war Bulgarien stets ein tätiges Mit­

glied. Durch sein Heer und seine geographische Lage trug es v:el zum Erfolg der gemeinsamen Sache bei Die öffentliche Meinung in den Ländern unserer Bundesgenossen erkennt das gerne an. Das unterstreicht genügend die Bedeutung, die die Verhandlungen in Buftea nicht nur für uns, sondern auch für den gesamten Vierbund haben. Die bulgarische Presse hat die Stimniung bei uns hinsichtlich.der Dobrudfchafrage und der Po­litik, die die Bundesgenossen Rumänien gegenüber einschlagen sollen, klar genug dargestellt. Im Verlaus der Friedensverhand­lungen hat sich die ungarische Presse in dieser Beziehung noch kategorischer ausgesprochen. Die beiden unmittelbaren Rach- baren der Rumänen, Bulgaren und Magyaren, haben klar er­klärt. daß radikale Lösungen notwendig seien. Darum ist un­sere Presse mit Recht erstaunt gewesen, als einige Blätter ln Konstantinopel bei Erörterung dieser Entschlüsse auf eine un­geeignete Weise die verderbliche Lehre vom balkanischen Gleich­gewicht vertreten haben. Weder Bulgarien noch die Türkei haben sich für eine Gleichgewicht eingesetzt. Bulgarien griff zu den Waffen, um seine nationale Einheit zu verwirklichen, die seit 30 Jahren das unveränderliche Ziel seiner Politik war. und die Türkei, um zwcihundertjährige Anstrengungen, ihren Be­stand zu sichern, zu krönen, indem sie Konstantinopel rettete. Durch den Sieg des Vierbundes ist dieses doppelte Ziel erreicht worden. In Bulgariens Gewalt befinden sich die Gebiete, auf die es durch Vergangenheit und Gegenwart sowie durch alle Ver­träge ein Recht besitzt. Die Türkei hat hoffentlich für immer die Bedrohung von Konstantinopel abgewandt. Man sieht auf diese Werse, wie richtig die Auslassung der bulgarischen Presse ist. Die Türkei kann sich nur freuen, einen Staat wie Bulgarien zum Nachbar zu haben, der durch Verwirklichung seiner Wünsche stark und unabhängig geworden ist, um eine kräftige Stütze dar- zustellen und doch nicht groß genug, um uns feindliche Absichten Zuzuschreiben. Ebenso wie die Türkei es nach diesem für alle Völker erschöpfenden Kriege nötig haben wird, ihre Kräfte aus den inneren Wiederaufbau zu verwenden, ebenso wird Bulga­rien vollkommen damit beschäftigt sein, an den großen Aufgaben zu arbeiten, die seiner innerhalb der neuen Grenzen warten. Es werden dann für Gespräche über das Gleichgewicht nur die­jenigen übrig bleiben, die nicht diese edlen Aufgaben haben, und die, von irrigen Grundsätzen ausgehend oder geleitet von tollem Ehrgeiz, das Spiel verloren haben. Der Gedanke vom Gleichgewicht auf dem Balkan hat die Serben nach Korfu, die Rumänen nach Buftea geführt und die Griechen in die Hölle des Bürgerkrieges gestürzt. Die Türken und wir ziehen aus den Lehren der Vergangenheit Nutzen, und indem wir uns auf wech­selseitiges Vertrauen stützen, müssen wir immer bestrebt sein, die Errungenschaften unserer gemeinsamen Siege zu bewahren und zu entwickeln und die Güter des Friedens zu verwerten.

Der Lreitzeitskampf Finnlands.

Wasa, 2. März. (WTB.) Das finnische Hauptquartier be­richtet: Auf der Satakundasront und der karelischen Front große feindliche Truppenzusammenziehungen. Auf der Tawastländi- schen Front vermied der Feind am 1. März, sich mit unseren vorgeschobenen Abteilungen in einen Kampf einzulassen. Auf der Savclaksfront nichts Neues. Am 1. März setzte der Feind seine heftigen Angriffe auf der karelischen Front, besonders bei Ahvala und Bolkjaervi fort. Er wurde überall mit Verlusten zurückgeschlagen.

pct* Wortlaut Scs Kitdellsmlrages.

Brest-Litowsk, 3. Mürz. Der politische Hauptvertrag, der heute unterzeichnet wurde, lautet:

Friedensvertrag zwischen Deutschland, Oesterreich-Ungarn. Bulgarien und der Türkei einerseits und Rußland andererseits.

Artikel I.

Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Bulgarien und die Türkei einerseits und Rußland andererseits erklären, daß der Kriegs­zustand zwischen ihnen beendet ist. Sie sind entschlossen, fortan in Frieden und Freundschaft mit einander zu leben.

Artikel II.

Die vertragschließenden Teile werden jede Agitation oder Propaganda gegen die Regierung oder gegen die Staats- und Heereseinrichtungen des anderen Teiles unterlassen. Die Ver­pflichtung gilt, soweit sie Rußland obliegt, auch für die von den Mächten des Vierbundcs besetzten Gebiete.

Artikel III.

Die Gebiete, die westlich der zwischen den vertragschließen­den Teilen vereinbarten Linie liegen und zu Rußland gehörten,.

werden der russischen Staatshoheit nicht mehr unterstehen. Die vereinbarte Linie ergibt sich aus der diesem Friedeusoertrag als wesentlicher Bestandteil belgefügten Karte (Anlage 1). Die genaue Festlegung der Linie wird durch eine deutsch-russische Kommission erfolgen. Den in Rede stehenden Gebieten werden aus der ehemaligen Zugehörigkeit zu Rußland keinerlei Ver­pflichtungen gegenüber Rußland erwachsen. Rußland verzichtet aus jede Einmischung in die inneren Verhältnisse dieser Gebiete. Deutschland und Oesterreich-Ungarn beabsichtigen, das künftige Schicksal dieser Gebiete im Benehmen mit deren Bevölkerung zu bestimmen.

Artikel IV.

Deutschland ist bereit, sobald der allgemeine Friede ge­schlossen und die russische Demobilmachung vollkoinmen durch­geführt ist. das Gebiet östlich der im Artikel III Absatz 1 be- zeichneten Linie zu räumen, soweit wcht Artikel VI and-rs be­stimmt. Rußland wird alles in seinen Kräften Stehende tun, um die alsbaldige Räumung der ostonatolifchen Provin^n und ihre ordnungsmäßige Rückgabe an die Türkei sscherzustellen. Die Bezirke Ecdehan, Kars und Datum werden gleichfalls ohne Verzug von den russischen Truppen geräumt. Rußland wird sich in die Neuordnung der staatsrechtlichen und Völkerrecht, lichen Verhältnisse dieser Bezirke nicht einmischen, sondern über­läßt es der Bevölkerung dieser Bezirke, die Neuordnung im Einvernehmen mit den Nachbarstaaten, namentlich der Türkei durchzuführen.

Artikel V.

Rußland wird die völlige Demobilmachung seines Heeres einschließlich der von der jetzigen Regierung neugebildeten Hee­resteile unverzüglich durchführen. Ferner wird Rußland seine Kriegsschiffe entweder in russische Hafen überführen und dort bis zum allgemeinen Friedensschluß belassen oder sofort desarmie- ren. Die Kriegsschiffe der mit den Mächten des Vierbundes in Kriegszustand verbleibenden Staaten werden, soweit sie sich in dem russischen Machtbereich befinden, wie die russischen Kriegs­schiffe behandelt werden. Das Sperrgebiet im Eismeer bleibt bis zum allgemeinen Friedensschluss bestehen. In der Ostsee und, soweit die russische Macht reicht, im Schwarzen Meer wird sofort mit der Wegräumung der Minen begonnen. Die Han­delsschiffahrt in diesen Seegebieten ist frei und wird sofort wie­der ausgenommen. Zur Festlegung der näheren Bestimmungen, namentlich zur Bekanntgabe der gefahrlosen Wege für die Han­delsschiffe werden gemischte Kommissionen eingesetzt. Die Schisfahrtswege sind dauernd von treibenden Minen frei zu halten.

Artikel VI.

Rußland verpflichtet sich, sofort Frieden mit der ukrainischen Volksrepublik zu schließen und den Friedensvertrag zwischen diesem Staate und den Mächten des Vierbundes anzuerkennen. Das ukrainische Gebiet wird unverzüglich von den russischen Truppen und der russischen Roten Garde geräumt. Rußland stellt jede Agitation oder Propaganda gegen die Regierung oder die öffentlichen Einrichtungen der ukrainischen Volks­republik eic Estland und Livland werden gleichfalls ohne Ver­zug von den russischen Truppen und der russischen Roten Garde geräumt. Die Ostgrenze Estlands läuft im allgemeinen dem Newasluß entlang, die Ostgrenze Livlands verläuft im allge­meinen durch den Peipussee, den Pskowschen See bis zu dessen Südwestccke, dann über den Lubanschen See in Richtung Liven« Hof an der Düna. Estland und Livland werden von einer deut­schen Polizeimacht besetzt, bis dort die Sicherheit durch eigene Landeseinrichtungen gewährleistet und die staatliche Ordnung wiederhergestellt ist. Rußland wird alle verhafteten oder ver­schleppten Bewohner Estlands und Livlands sofort sreilassen und gewährleistet sichere Rücksendung aller verschleppten Es0 länder und Livlünder. Auch Finnland und die Aalandsinseln werden alsbald von den russischen Truppen und der' russischen Roten Garde, die finnischen Häfen von der russischen Flotte und den russischen Seestreitkräften geräumt. Solange Eis die Ueber- führung der russischen Kriegsschiffe in russische Häfen ausichließt, werden auf den russischen Kriegsschiffen nur schwache Komman­dos Zurückbleiben. Rußland stellt jede Agitation oder Propa­ganda gegen die Negierung oder die öffentlichen Einrichtungen Finnlands ein. Die auf den Aalandsinseln angelegten Befesti­gungen sind sobald als möglich zu entfernen, lieber die dau­ernde Nichtbefestigung dieser Inseln sowie über ihre sonstige Behandlung in militärischer und schiffahrtstechnischer Hinsicht ist ein besonderes Abkommen zwischen Deutschland, Rußland. Finnland und Schweden zu treffen. Es besteht Einverständnis darüber, daß hierzu auf Wunsch Deutschlands auch andere An* Uegcrstaaten der Ostsee hinzugezogen werden können.