Ausgabe 
24.11.1917
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Le» ganz Rußland- lurgefprvchenen Wunsche- Beet:*, tragt. Ferner wird Ihnen ore Aufgabe übertrage», sich an die feindlichen Militärbehörden zu wenden, um bie sofortige Einstellung der Feindseligkeiten und die Eröffnung von Friedensverhandlungen vor.zu- , schlage». Indem der Sowjet der Volk-kommiffäre i Ihnen die Aufgabe dieser Vorbesprechungen überträgt, richtet er zugleich an Sie die Weisung,

1. den Sowjet über den Stand Ibrec Besprechungen mit den feindlichen Behörden aus dem Laufenden zu halten,

2. ohne vorherige Zustimmung der Kommissäre keinen Waffenstillstand zu unterzeichnen.

gez.: Der Präsident des SowfetS der Volkskommis

säre Wladimir Ulhanow, der Kommissär deS Aus

wärttgcn Lenin, der KriegSkommiffäc Trotzky, der

Sekretär Brusstlo.

6meldea FWTeiTricbie der Selbtroerlorger.

Nach einer am 13. November 1017 ergangenen Ver­ordnung des Bundesrats dürfen die Unternehmer land. wirtschaftlicher Betriebe in der Zeit vom 15. November 1917 bis 1b. August 1918 zur Ernährung der selbst. Versorger auf den Kops und Monat nur mehr insge­samt 2 Kilogramm Hafer und Gerste und 1 Kilogramm Hülsensrüchte verwenden. Zur Fütterung de- im Be. triebe gehaltene» Viehs find auf den ganzen genannten Zeitraum freigeaeben worden insgesamt 6 Zentner Hafer oder Gemenge für da- Pferd oder Maulter und inSge samt 2 Zentner für die tur Zucht verwendeten Zucht, bullen mit Genehmigung deS KornmunalvcrbandeS, fer- ner mit Genehmigung deS Kommunalverbandes bis zu 4L Pfund Hafer, Gemenge oder Gerste für Zuchtsauen bei jedem Wurfe und % Pfund täglich für Eber, die zum Sprunge benutzt werden

Eine wettere Freigabe von Hafer, Gerste, Gemenge oder Hülsensrüchte zur Ernährung oder Derfütterung steht nicht in Aussicht. Es kann daher nunmehr für jeden landwirtschaftlichen Betrieb berechnet werden, wie.

Viel abgeliefert werden muß. Die Einschränkung, die den Landwirten mit diesen Festsetzungen auserlegt werden mußte, ist hart und drückend. Aber sie war unvermeidlich, um den ohnedies schon auf das unbe. dingt erforderliche Maß zurückgesetzten Anforderungen de- Heeres Genüge zu tun. Auf die größte Beschleuni- gung der Ablieferer muß im Interesse des Heeres, das bisher nur mit unzureichenden Menge versorgt werden konnte, mit all en Mitteln htngewirkt werden.

Bewahrt die Kartoffeln gut auf.

Die diesjährige Kartoffelernte ist glücklicherweise io ausgefallen, daß kein Mangel an Kartoffeln eintreten kann, wenn nicht große Mengen verderben. Es muß daher alles geschehen, um die Ernte möglichst ohne Vor- lüfte zu erhalten. Dazu ist es nötig, das die folgenden Maßnahmen überall mit größter Gewissenhaftigkeit durchgrsührt werden.

1. Vor dem Lagern sind alle faulen kranken und verletzten Kartoffeln auSzulesen, damit nur ge sunde Kartoffeln inS Lager kommen.

2. Mit den Kartoffeln muß beim Einlagern und während des LagernS sorgfältig umgegangen werden, damit nicht von neuem Verletzungen, die leicht zu Fäulnis Anlaß geben, entstehen.

3. In den Lagern dürfen die Kartoffeln nicht zu hoch aufgIchüttet werden Soweit angängig, soll man sie nicht höher als 80 Zentimeter auf- ichütten, nur in besonders gut vorbereiteten Lagerstätten und bei dauerhaften Sorten ist cine höhere Lagerung ohne Nachteil zulässig

4 Die Aufbewahrungsräume müssen trocken, kühl und leicht lüstbar sein Keinesfalls dürfen die Kartoffeln in Säcken oder geschloffenen Kisten uusbewahrt werden.

5. Die beste Lagertemvcratur ist 28 Grad Keller und sonstige Räume die nicht aus diese Temperatur abzukühlen sind, sind sür die Kar. toffellagerung ungeeignet.

6. Die Kartoffeln sind aber auch vor Frost zu schützen. Längere Aufbewahrungen bei Dem» peroturcn um 0 Grad machen sie süß. Bet tieferen Temperaturen als 2 Grad C erfrieren He.

7. Lagernde Kartoffeln müssen ständig beobachtet werden Zeigen sich Rester von Faulen, so find sie so^sältig zu verlesen, da Fäulnis ansteckend

ist. _

k»fcdli«»«i,geit der Selbfroerforaer.

Nach einer neuen Verordnung des Bundesrats dürfen die Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe in der Zeit vom 13. November 1917 bis 15. August 1918 zur Ernährung der Selbstversorger aus den Kopf und Monat nur mehr tnSgesammt 2 Kilogramm Hafer und Gerste und 1 Kilogramm Hülsensrüchte verwenden Zur Füt terung deS im Betriebe gehaltenen Viehs ffnd auf den ganzen genannten Zeitraum freigegebcn worden inSoe- samt 6 Zentner Hafer oder Gemenge für das Pferd oder Maultier und insgesamt 2 Zentner für die zur Zucht verwendeten Zuchtbullen mit Genehmigung des Kom« munalverbande», ferner mit Genehmigung des Kam« munalverbandeS bis zu 45 Pfund Hafer. Gemenge oder Gerste für Zuchtsauen bei jedem Wurfe und Pfund täglich für Eber, die zum Sprung benutzt werben Eine weitere Freigabe von Hafer, Gerste, Gemenge oder Hülse flüchten ruz Ernährung oder Berfüttecung steht nicht

Mir hMiifhtn g«Id für di« Unterlage ve« BafiKtiM««.

jetzt und aicb später.

wen lidiftrie, fiaide! iid UerRebr weitere Zablfflittel notig habep

in Huincht Er kann daher nunmehr sür jeden lantwirt- Ichaftlicben Betrieb berechnet werden, wieviel er von diesen Früchten zurückbehallen dars und wieviel aoge- liefert werden mutz. Tie Einschränkung, die den Son* Wirten mit dielen Festsetzungen auferlegt werden mucle, ist harr und drückend, «der 5» war unvermeidlich, um den ohnedies schon auf das unbedingt erfvrderlia,e Maß zurückgefetzien »nsorderungea de» HeereS Geuuge ui tun. Huf die größte Beschleunigung der «blieserungen muß im Interesse de- Heer.S, da» birher nur mit un. zureichenden Mengen versorgt werden konnte, mit allen Mitteln htngewirkt werden __

Hur Stadt nid Land.

Die LandeSftelle für vaterländische Zwecke foibcil in einer Anzeige in der heutigen Nummer auf. ihr Mit. tetlung zu machen, an welchen Orten die Abhaltung eines auswärtigen GoldankaufStagS Erfolg ver­spräche.

Die «ene Meldekarte fir ve» DUkkienft M

HtlsSdtenftpfltchttge ist bekanntlich eine neue Meldekarte etngefühct worden, die die auSzufüllen habe», die bis­her von der Meldung befreit waren. Die Pflichtigen muffen jetzt die Frage beantworten: Wieviel Tage der Woche und wieviel Stunden des TageS nimmt Ihre jetzige Haupttätigkeit durchschnittlich in Anspruch? Rur Reichs» und Staatsbeamte brauchen sie nicht zu beant­worten. Anzugeben ist auch der Tag deS Eintritts in den Betrieb oder das Geschäft, i» dem der Pflichtige tätig ist. Aus der Meldebestätigung wird jetzt auch der gegenwärtig auSgeübte und der gelernte Beruf anae» geben Die erhöhten Strafen lauten aus Gefängnis bis ( u sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 10000 Mk. .üc den. der in einer Meldung, Mitteilung oder Aus­kunftserteilung für den Hilfsdienst wissentlich unrichtige oder unvollstände Angaben macht. Mit Geldstrase btS zu 10000 Mk. oder mit Haft wird bestraft, wer als I Arbeitgeber unrichtige Angaben bestätigt, obwohl ec die Unrichtigkeit kennt oder kennen muß.

Do« de» Hansschlachtnngen Aus den neuesten gesetzlichen Derodnungen, die für Hessen gelten, tragen wir zu unserer Veröffentlichung in der letzten SamStag- Nummer folgendes noch nach-. Die Veräußerung von Schweinen mit einem Lebendgewicht von mehr als 25 Kilo darf nur an die staatlich bestimmten Dtehabnahme- stellen oder deren Beauftragte erfolgen. Private dürfen solche Schweine nicht kaufen. Heber alle HauSfchlochtungen hat der HauSfchlachter alsbald nach der Hausschlachtung durch Vermittlung der Bürgermeisterei dem KreiSamt Mitteilung zu machen. DaS Kreisamt stellt fest, auf wie lange der HauSschlachter mit dem Fleisch zu reichen hat und teilt ihm dies schriftlich mit. Ter Fleischbe­schauer hat unmittelbar nach der Feststellung deS Schlacht- gewicht» die abzugibende Speckmenge in einem Stück und ohne Knochen (Rückenspeck) loSzutrennen, zu be. schlagnahmen und sür die sofortige richtige Ablieferung an die bestimmte Stelle Sorge zu tragen. Bezahlt wird sür frischen Speck 2 Mk. sür das Pfund, für ge räucherten 2,50 Mk

Vieh ist Gegenstand des tägliche» Dedarfs.

Die Elbcrfelder Strafkammer hat wie einige Zeitungen berichteten einen Schlächtermeister, der beim Verkauf lebenden Viehes ffch Wucherpreise hatte zahlen lassen, sretgesprochen mit der Begründung, daß lebende- Vieh nicht zu den Gegenständen des täglichen Bedarfs gehöre Diese Entscheidung steht im Widerspruch mit der ständigen Hebung deS KctegSwuchecamtS und ist auch mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts nicht vereinbar. Gegen daS Urteil ist daher auch Revision eingelegt. Lebendes Vieh ist stets zu den Gegenständen des täglichen Be. darfs zu rechnen, wie dies in der Begründung rum Höchstpreisgesetz ausdrücklich ausgesprochen ist. und sällt demgemäß unter die Verordnung gegen KciegSwucher. DaS KciegSwucheramt wird gegen Preistreibereien mit Vieh stets nachdrücklich einschceiten.

Welche Pakete werden osn der Post am schnell­sten befördere? Man begegnet vielfach der Meinung, daß Postpakete mit drin - Vermerk .Dtzcch'Eilboten" ihren Bestimmungsort schneller erreichen, als die anderen Pakete. Diese Ansicht ist irrig Pakete mit einem solchen Vermerk werden bei der Beförderung untenveßs genau so behandelt wie jedes andere aewöhnliche4paket Ledig, ltch nach der Ankunft am BestimwunaLort erfahren ne eine gesonderte Behandlung, indem sic nicht mit den übrigen Paketen zusammen auf den regelmäßigen Be- stellsahcten und Beftellgängen abgetragen oder zur Ab holung bercitgehalten, sondern durch besondere Boten den Empsängein zugeftcllt werden. Sie genießen einen Vorrang also nur in der Bestellung, nicht in der Be- sörderung. Wer einem Postpaket eine schnelle Besörde rung sichern will, muß eS als dringendes Paket gegen eine besondere Gebühr von 1 Mark auslicscrn. ES wird dann mit der schnellsten sich darbietenden Poftgelegenheit, u. a auch mit Schnellzügen versandt und am Bestim» mungSort durch Eilboten bestellt. Bei dieser Gelegen, beit sei noch aus eine andere vielverbrrite irrige Ansicht hingcwiescn. nämlich daraus, daß unfrankierte oder mit Nachnahme belastete Pakete eine größere Gewähr für sichere Ankunft böten. Auch derarttge Pakete werden

wie icdks andere gewöhnliche Paket befördert und bestellt und unterliegen in feiner Weise einer besonderen Be­handlung.

* Aleinwohnnu-sbaa nach be« Kriege.

trncb damit gerechnet werden müssen, daß nach dem Kriege in einer Reihe von Städten und Jnduftrieorten ein Mangel an Wohnungen, namentlich an Kleinwoh- nungen, eintreten wird. Do in dcc UebergangSzeil die Herstellungskosten süc Wohngebäude noch 'ehr hoch und überdies die nötigen Hypothekengelder zu vorteilhaften Bedingungen nicht zu h iben sein werden, ist nicht z erwarten, daß die private Bautätigkeit den WohnungS- mangel ohne Weiteres wird beheben können. Das Reichs, amt des Innern hat deshalb bei den Bundesregierungen eil e Prüfung der Frage angeregt, durch welche Hilf-' Maßnahmen die Erbauung neuer Wohngebäude in de: UebcrgangSzcit gefordert werden kann

Die ReichSftelle für Speisefette erläßt die Mahnung, daß Milch, die als solche zum menschlichen Genuß be- stimmt ist, sofort noch Empfang abzukochen ist Eine verständige Hausfrau läßt diese Maßnahme wohl auch ohne diese Erinnerung nicht aus dem Auge, da ja bekanntlich durch ungekochte Milch leicht Krankheiten de- sonders bei den kleinen Kindern Verbreitung ffnden können.

'Atzenhain (KcS. Alsfeld). Dem Unte offizier Wilh. Seng von hier wurde das Hessif Kciegecehcenzeichen in Eisen verliehen. Seng ist beret im Besitze dcS Eisernen Kreuze« 2. Kl. und der Heffb schen TapferkcitSmedaille

- Msnsl/ei« (Rhernheffen) Die vor kurzem hier erbohrte heiße Quelle sprudelt fortgesetzt ergirbiaer i aus der Erde, so daß berechtigte Hoffnung für ihre dauernde Tätigkeit vorhanden ist.

* Darmstadl Für die HandwerkSkammerbezirke Kassel, Darmftodt, Detmold und Wiesbaden wurde hier eineLezirkSLederzuschneidestelie errichtet, in der monatlich 20000 Kilo Leder im Werte von etwa 200000 Mark verarbeitet werden. Die Bezirke haben für die Betriebskosten etwa 200000 Mark aufzubringen

* Dranbnkerndarf. Seit Wochen wurden die Kreise Usingen und Wetzlar von einer Einbrecherbande beimg.sucht, die überall den KrciLbcwohnern dir schwer­sten Eigentumsjchäden zasüate. In der Rächt zum Mitt- woch gelang cS nun, die Bande auf frischer Tat beim Einbruch in eine Mühle zu überraschen und sestzunehmen ES ffnd vier Frauen, deren Männer teilweise im Felde stehen, und drei Männer, sämtlich aus Brandoberndorf Daß die siebenköpfige Bande auch die übrigen Einbrüche im Usinger und Wetzlarec Kreise auSgcsührt hat, wurde durch die Kinder der Frauen auSgcplaudert Bei einigen der Spitzbuben fand man noch erhebliche Vorräte vom Diebesgut.

" Fad Homburg v d. H. Zur Erinnerung seinen Besuch in Hombura hat Sven Hedin der Sil bibliothek mehrere seiner Reisewerke geschenkt.

* Mammoloheim i *. In der Nacht hier ein Diebstahl ausgeführt, der an Verwe heit der Ausführung seinesgleichen suchen dürfte, einem Landhause räumten Einbrecher die Möbel a> und packten sie auf einen eigens dazu mitgedroi Wagen. Dann schlachteten ffe dem Stolle Hauses die vier seiften Schweine ob. verstauten die Tiere ebenfalls auf dem Wagen und fuhren unter dem Schutze der Nacht von dannen, vermutlich in der Richtung nach Höchst Von den Dieben fehlt bisher jede Spur.

' Nftn,e«. lieber der Bluttat. d/r am XI Ok> tobte im Cbttnbalntr iBcbitt der FocstmeiUrr «irrkenouer. Usingen zum Lpsec siel, schwebt trotz ter sortgesetzten Nachforschungen der «erichtSbehörten noch tiefste» Dunkel, obgleich aus die Ermittelung de» Mörder:! ein ««samt- betrag von 45 CO Mk für Belohnungen zu Verfügung stehen.

- Frankfurt «. M Aus dem Wege vom Lud- wigShafenec Postamtc nach dem dortigen -Bahnhöfe verschwand vorige Woche ein Wertbrief mit 600,000 Mark in RcichSbanknoien. der für eine Frank, fuctcr Bank bestimmt war. Die sofort eingeleitete Untersuchung ergab, daß derPofthilsSbeamt ^tto Hold­es er aus AlbeSheim den Brief geraubt hatte, Holdeiers Wohnung fand man noch 568.000 Mark, dev Rest von 75,000 Mark hatte der Dieb in ei,em Ge­bäude in Gonzenhcimlverfteckt. welcher Betrag noch voll­zählig vorgefunden wurde.

' DUain;. In der Zivilkammer deS Landgericht wurden aus dem BerotungSzimmer ein.m Londg.s'chfS- rot der Ueberziehrr gestohlen.

Heimliche Schlachtung In ein.m Mainzer oit wurde em als .Kommissionär' tätiger Metzzez. meister beim heimlichen Schlachten von Kälbern tv toppt und angezeigt

Verantwortlich: Albin Klein in Gießen.