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Vie Reformation und Gegenreformation in Herbstein nnd den ehemals iandgräsiichen und ritterfchaftiichen Grien der östlichen und südöstlichen vogelrdergr.

Won Pfarrer Zinn in Herbstein.

(Fortsetzung.)

In Niedermoos soll 1528 die neue Lehre Eingang ge­funden haben, und fürLauterbach wird 1529 als Reformations- jahr angegeben. Damals wurde dort ein Pfarrer Hackenberg angestellt. Es ist wahrscheinlich der erste evangelische gewesen, denn er wurde noch von dem gut evangelischen Erbmarschall Hermann präsentiert. Für Engel rod und Frischborn war das Resormationsjahr bis jetzt nicht zu ermitteln, doch Muß auch letztere Pfarrei noch vor dem Tode Hermanns evangelisch geworden sein, denn nach einer Riedeselschen Familientradition, deren Gewährsmann der derzeitige Herr Erb- marschall ist, soll der obengenannte Bruder Hermanns, der nach­malige, allerdings nie offiziell bestätigte 4. Erbmarschall Theodor, sich in einem Flügel des Schlosses zu Eisenbach einen katholischen Betsaal eingerichtet haben, weil er dem evangelischen Gottesdienst in der Schloßkapelle nicht beiwohnen wollte. Da in der Kapelle zu Eisenbach damals schon der Pfarrer ton Frischborn zu predigen hatte, so muß also auch diese Pfarrei schon vor dem Tode Hermanns, also vor 1529, mit einem evangelischen Pfarrer besetzt gewesen sein und vielleicht war gerade diese Besetzung die Hauptursache des Zwistes zwischen den beiden Brüdern. Wo er es vermochte, K Theodor die Reformation zu hindern, und der Pfarrer von rmoos war wohl nicht der Einzige, der, solange Theodor lebte, vergebens auf seine Bestallung wartete. Zum Glück für den Fortgang der evangelischen Sache starb Theodor bereits im Jahre 1531. Er liegt in der Kirche zu Lauterbach begraben. Bon dem ältesten Sohne Hermanns, dem nachmaligen 5. Erbmarschall Johann II., geht die Sage, daß er ein Freund und Gevattermann von Tr. Martin Luther gewesen sei. Aber nach Landau (Ritter- burgen, IV. S. 78, Anm. 25) beruht diese Sage auf einer Ver­wechslung mit dem Gevatter und eifrigen Anhänger Luthers Johann Riedesel zu Neumarkt. Daß jedoch diese Verwechslung möglich war, läßt schließen, daß auch Erbmarschall Johann Riedesel ein evange­lisch gesinnter Mann gewesen ist. Bon ihm bewahrt trag! Riedeselsche Archiv nach einer Mitteilung von Knott das Konzept eines Be­stallungsdekretes ohne Datum, wonach er seinem lieben Petter Herrn. Joh. ton Lyndau predicanten und Pfarrherrn zu Moos Und Margarethe, seiner ehelichen Hausfrau, die zur Pfarrei ge­hörigen Grundstücke überträgt. Der Genannte scheint schon 1528 als erster evangelischer Pfarrer zu Nieder-Moos angestellt worden sein. Auch Johanns Bruder Hermann (t 1532) gilt als eifriger Förderer der Reformation. Dasselbe darf man von dem 3. Sohne Hermanns, Bolpert, annehmen, der landgräflicher Amtmann zu Dietz und Katzenelnbogen war und 1550 seinem Bruder Johann im Erbmarschallamt folgte. Ganz sicher aber wissen wirs ton [einem Neffen Adolph Hermann, der ihm 1563 im Erbmarschallamte folgte und zwischen 1558 und 1561 die Hermannsburg zu Stock­hausen erbaute. Er hatte in Marburg, Tübingen, Löwen Und Padua studiert und war begeistert für die Reformation. Umsomehr mußten ihm die von Fürstabt Balthasar von Dernbach zur Durch- führung der Gegenreformation nach Fulda berufenen Jesuiten ein Dorn im Auge sein, und er geriet schon bald mit ihnen in theologische Fehde (1573). Den bekannten streng lutherischen Theo­logen M. Flacius Jllirieus, den Herausgeber des Otfried, unter- Wtzte er nicht nur durch Geldbeiträge, sondern nahm ihn auch- eine Zeit lang in seine Wohnung auf. Auf das Eifrigste beförderte er dessen Werk, die Herausgabe der Centuriarum Eccles, histor., indem er it. a. durch seine Bürgschaft das fuldische Kapitel ver­mochte, seltene Werke der Bibliothek zu Fulda dem Verfasser mit» zuteilen. Es wurde ihm deshalb auch die zehnte Centurie geweiht. Die in der Hess. Pfarreibeschreibung von Röschen ihm zuge­schriebene Besetzung der Pfarrei Stockhausen mit Springe- lius Niger aus Herborn als erstem evangelischem Pfarrer geschah angeblich schon 1550 und dürfte sonach das Verdienst seines Onkels des Erbmarschalls Bolpert, gewesen sein. In demselben Jahre dürfte auch in A l t e n s ch l i r f die Reformation dnrchgeführt wor­den sein und nicht erst wie Röschen^) in seiner Pfarreibeschreibung angibt, im Jahre 1565. Denn da Altenschlirf bis 1672 Filiale ton Stockhausen war, ist nicht anzunehmen, daß dort nach 1550 noch katholischer Gottesdienst gehalten worden sei. Immerhin ist auffällig, daß die Pfarrei Stockhausen mit, Altenschlirf und Schlechtenwegen erst 1550 ihren ersten evangelischen Prediger be­kam. Doch läßt sich zur Erklärung anführen, Laß die Gerichte Stockhausen und Schlechtenwegen damals noch ton den Riedeseln als unmittelbare fuldische Lehen anerkannt wurden, so daß der retardierende Einfluß des katholischen Fürstabts sich hier stärker bemerkbar machen konnte als in den anderen Pfarreien, tto dieses

6) Die Angabe Röschens stützt sich bloß äuf die Tätliche,, daß in den Altenschlirser Kirchenrechnungen sich in diesem Jahre zürn ersten Male ein Ausgabeposten für Abendmahlswein findet. Man kann Wer daraus eher den Schluß ziehen, daß bis dahin die Filialisten von Altenschlirf das Mendmahl in der Mutterkirche Kl Stockhäusen empfingen."

Abhängigkeitsverhältnis ton Fulda teils bestritten, teils schon sehr verwischt war. Im Jahre 1534 Kagten die Riedesel, daß der Abt ihnen die bei Rixfeld und Blankenau für die Gerichte Stockhausen und Schlechtenwegen errichteten. Hochgerichte (Galgen) bei Nacht niedergeworfen habe, obgleich sie doch diese Gerichte von Fulda mit hoher und niederer Obrigkeit zu Lehen empfangen hätten. Es scheint also, daß den Riedeseln damals noch in Bezug auf Stockhausen die territorialen Hoheits­rechte, zu denen auch die Kollatur (Pfarrbesetzungs^- recht) gehörte, mit Erfolg bestritten wurden. Zudem ist in Betracht ÄU ziehen, daß es in der ersten Zeit überhaupt an evangelischen Predigern fehlte und daß man alte Pfarrer, auch wenn sie nicht evangelisch predigen konnten, aber zur Abstellung der katholischen Zeremonien bereit waren, wohl auf ihrer Stelle beließ und erst nach ihrem Mleben eine Neubesetzung mit akademisch gebildeten evangelischen Predigern vornahm.

Auf besondere Schwierigkeiten stieß die Einführung der Refor­mation in Freiensteinau. Zwar war auch hier die Be­völkerung schon früh evangelisch gesinnt und erklärte, von den Ritdeseln unterstützt, 1529 ihren Uebertritt zum Luthertum. Aber der Abt von Fulda ließ das nicht gelten. Er bestritt den Riedeseln die von ihnen beanspruchten landesherrlichen Rechte im Gerichte Freiensteinau und klagte beim Reichskammergericht, daß diese sich gewaltsam dort in sein Gebiet eingedrängt hätten. Die Riedesel dagegen beanspruchten die hohe und niedere Gerichtsbarkeit und das Patronat zu Freiensteinau als ihr selbständiges Recht und wollten dem Abte bloß das Huben- oder Abtsgericht zugestehen, Las sich nicht weiter als über die fuldischen Hufen und Zinsen erstrecke. Es kam zu einem langwierigen Prozeß am Reichs­kammergericht und vielen Vergleichsverhandlungen, bei denen auch der Landgraf Philipp vergeblich' seine Vermittlung mibot. Erst 1684 wurde der Streit zwischen Eisenbach und Fulda durch einen Vergleich erledigt, nachdem 'das Reichskammergericht zu Speier hinsichtlich der landesherrlichen Besitzrechte zu Freiensteinau zu Gunsten der Riedesel entschieden und dem Abte nur das Abts­gericht zugesprochen hatte. Fulda verzichtete in diesem Vergleich auf alle Rechte im Gericht Freiensteinau zu Gunsten der Riedesel, und die Riedesel traten dagegen die Dörfer Hauswurz, Rebsdorf und Neustädel (jetzt Neustall) an Fulda ab. Während des ein und ein halbes Jahrhundert währenden Streites hatte Freiensteinau mit seinen zugehörigen Orten das traurige Los, der Zankäpfel der beiden streitenden Parteien und der Tummelplatz ihrer Ritter- sehden zu fein. Denn der Umstand, daß man die Sache ans Reichs­kammergericht angehängt hatte, hinderte die beiden Parteien nicht, inztvischen mit gewappneter Hand, so güt sie es vermochten, ihre Rechte und ihren Vorteil wahrzunehmen. Je nachdem die Riedesel oder die Fuldischen die Oberhand hatten, hatte Freiensteinau das Vergnügen, einen evangelischen oder katholischen Pfarrer und Gottesdienst zu haben. Ter im Jahre 1529 von den Riedeseln ein­gesetzte evangelische Pfarrer scheint nicht lange seines Amtes ge­waltet zu haben, obgleich die Riedesel in Freiensteinau zur Unter­stützung ihrer Autorität dort einen Galgen gebaut hatten und die Zahlung der Viehbete (Kuhgeld) und Landsteuer an Fulda ver­boten hatten, denn 1537 war wieder ein fuldischer katholischer Pfarrer in Freiensteinau. Es wurde ihm aber übel mitgespielt. Als er eines Tags in Gesellschaft seiner Köchin von einer Kind­taufe zu Hauswurz zurüMehrte, wurde er von bem Riedeselschen Schultheißen mit den Worten Überfällen:Stehe, du verlaufener Bösewicht, daß dich Gotts Wunden und Marter schände", und so schrecklich mißhandelt, daß er halb tot liegen blieb. Nachdem ihn der herbeigeyolte Barbier im Hause des' fuldischen Schultheißen gebadet hatte und ein Mann ihn nach Hause tragen sollte, kehrte der Zornige nochmals mit einem Sauspieße zurück und zwang den Trager, seine Bürde niederzulegen, die nun der Barbier aus­nahm und nach Hause trug, wo er den armen Pfaffen heftete und verband?) Nach solchen Erlebnissen kann mans dem Manne nicht übel nehmen, wenn er bald wieder das Feld einem evangelischen Pfarrer räumte. Aber aufs Neue brach der Kirchenstreit in Freiensteinau aus, als Fürstabt .Balthasar von Dernbach zur Regierung gekommen war, die Jesuiten nach Fulda berief und sich zur Aufgabe machte, seine ganze, inzwischen evangelisch gewordene Wtei, toste es, was es wolle, wieder zum katholischen Glauben zurückzuführen. Den Anlaß, zum neuen Ausbruch des Kirchen­streites bot die Wahl eines Glöckners in Freiensteinau. Man hatte dabei ein eigentümliches, dem fuldischen und Riedeselschen Kondominate entsprechendes Wahlverfahren. Alljährlich auf Petri Stuhlfeier legte der Glöckner den Kirchenschlüssel auf den Tauf­stein und, indem er sich gegen die Einwohner für den übertragenen Dienst bedankte, bat er dieselben, ihn wieder zu wählen, sofern er wohl gedient habe. Während nun der fuldische Schultheiß den Schlüssel zu sich nahm, traten die Einwohner zur Beratung und neuen Wahl zusammen. War diese erfolgt, so zeigten sie dieselbe dem Riedeselschen Schultheißen an, und hatte dieser nichts dagegen einzuwenden, so begaben sie sich zu dem fuldischen Schultheißen und holten den Schlüssel wieder ab. Bei der letzten Wahl im Jahre 1574 hätte aber der fuldische Schultheiß den Schlüssel mit nach Fulda genommen, und bei feiner Rückkehr am 26. Februar, ungeachtet daß der alte Glöckner wieder gewählt worden toar, einen neuen eingesetzt, die Kirchhoftüren sowie den Kirchcn-

) Landau, Gesch. d. Hess. Ritterburgen, Bd. IV S. 60 f.