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König Sisowath der Neckische.
In seinen im Sonntags-Beiblatt des „Gaulois" veröffentlichten persönlichen Erinnerungen an europäische und asiatische Majestäten erzählt der ehemalige Potizeikominissar Xavier Paoli, der den Frankreich besuchenden Souveränen als Schutzengel beigegeben wurde, amüsante Geschichten vom König Sisomath von Kambodscha und seinen Tänzerinnen. Siiowath hatte während seines 'Aul- enthalteS in Paris die Gewohnheit angenommen, die Nacht zunr Tage zu machen, und in den Korridoren des Hotels, in welchem er wohnte, nächtelang zu promenieren und mit seinem Geiolge zu plaudern rind zu scherzen, ivährend sein Orchester mit Tainbririn-
Freilich kann er in solcheit Fällen wegen Ueberschreitung des Züchtigungsrechtes verklagt werden; aber viele Eltern wagen das nicht, schon nm der Kinder selbst willen. Der Schulzwang besteht, 'und das Kind ist dem Lehrer ausgeliefert. Auch ohne ferner geschlagen zn werden, kann ein solches Kind durch beständige Verhöhnung vor allen Kameraden und durch allerlei Schikane zur Verzweiflung gebracht werden.
Andrerseits, tvas hilft es Eltern und Kind, wenn der Lehrer Nachträglich gestraft wird? Das geschädigte Kind erlangt dadurch seine Gesundheit nicht wieder.
Was hilft es auch, daß Lehrer, die ihr Züchtigungsrecht im gesetzlichen Sinne mißbrauchen, Ausnahmen sind? Was hilft das den Eltern und deren bedauernswerten Kindern, die eben einer solchen Ausnahme ausgeliefert sind?
Wer auch da, wo das Züchtigungsrecht nicht mißbraucht wird, ist es in allen Fällen nicht nur wertlos, sondern schädlich.
Es blutet einem das Herz, zu sehen, wie ein Lehrer das Recht hat, die armen Geschöpfe zu prügeln, bloß weil sie für ein Schulfach, etwa Rechnen, Mathematik oder Auswendiglernen, nicht die geringste Begabung haben, und es oft auch tut, während die große Mühe, die sie sich geben, allerdings ohne Erfolg, Lob und nicht Strafe verdiente.
Freilich bei der SchulprüsuNg wird' der Lehrer nach den Leistringen der Kinder beurteilt: was Wunder, wenn ihn die Nichtskönner ärgern!
Es gehört eine ziemliche Gedankenlosigkeit und Urteilsschwäche dazu, die Prügelstrafe in der Schule als wertvolles oder gar notwendiges pädagogisches Hilfsmittel zu verteidigen. Die einfachste Ueberlegung sagt einem doch, daß, wenn es so wäre, es ganz vom Verhalten der Kinder abhängen müßt«, ob sie viel oder wenig Schläge bekommen. Die oberflächlichste! Erfahrung zeigt uns andrerseits, daß dies eben nicht vom Verhalten der Kinder, sondern voM Charakter und der jeweiligen Laune des Lehrers abhängt: die gleichen Kinder, die von einem milden und tüchtigen Pädagogen gar nicht oder kaum geschlagen werden, werden von einem sadistischen Schultyrannen grausam geprügelt; bei gleichem Verhalten erhalten sie mehr Schläge, wenn er schlecht gelaunt, als wenn er gut gelaunt ist. Die Kinder haben die rohen Instinkte und die pädagogische Unfähigkeit eines Lehrers zu entgelten.
Es ist unglaublich, daß es noch Männer gibt, die zivilisiert, gebildet, vernünftig und einsichtig sein wollen und dennoch glauben, die schändlichsten Auswüchse mittelalterlicher Rechtspflege für die' zarten Schulkinder festhalten zu müssen. Erinnert es nicht an die Folter, wenn ein Knabe auf die donnernde Frage: „Wer hat die Welt erschaffen?" aus Furcht vor dem Stock zitternd ruft: „Ich wills ja gestehen, ich Habs getan! Ich wills aber gewiß nicht wieder tun." Ja, mit der Prügelmethode läßt sich tvie mit der Folter jedes Geständnis erpressen, Verstand, Charakter und Gesundheit der Kinder schwächen und ruinieren: das ist aber auch das einzige, was damit erreicht wird.
Am bedenklichsten aber ist, daß das Züchtiguilgsrecht dein unfähigen Pädagogen und oft einem ganz unreifen Jüngling die unumschränkte WillKir eines Tyrannen verleiht. „Unumschränkt" nicht im allgemeinen, sondern im besonderen Sinn. Die Art und das Maß der Züchtigung sind beschränkt; freilich werden die Schranken häufig nicht innegehalten. Aber die tyrannische WillMr ist nicht beschränkt. Das Kind hat keinen Advokaten, der es schützen kann vor Ungerechten Prügeln: was Hilst es, daß es bis z-Ur Erschöpfung gelernt und gearbeitet hat, was hilft es, daß es zu Hanse seine auswendig gelernte Aufgabe konnte? Wenn der Lehrer sich einfach au dem Kinde rächt für den Aerger, den ferne schwache Begabung ihm verursacht, so hat es keinen Schutz und kein Appellationsrecht; ja wenn es ganz ringerecht geschlagen wird, so kann es gegen das Urteil nirgends appellieren: die Strafe wird verhängt und vollzogen mit absoluter Willkür. Wahrhaftig, der schlimmste Verbrecher genießt einen größeren Rechtsschutz, als das Uimründige Kind.
Dem Lehrer ist im Züchtigungsrecht eine Macht gegeben, dre der Entwicklung der niedrigsten tierischen Jnstiirkte im Menschen so förderlich ist, daß. wir nur denjenigen bewundern tonnen, der sie in strenger Selbstzucht demroch niederhält,' wer dies jedoch nicht vermag, ist zu bedauern, nicht zu verdainmcn. Die Schuld trägt allein der Staat, der an solchen mittelalterlich rohen Zuständen festhült. .
Der Staat zwingt die Eltern, ihre Kinder zur Erziehung fremden Händen anzuvertrauen. Daraus erwächst ihm die sittliche Pflicht, den Kindern und Eltern Schutz zu geivähren und deut fremden Erzieher das Rocht zur Grausamkeit nicht zu gewähren.
vie Prügelstrafe in der Schule.
r 1 Die Prügelstrafe in der Schule verwirft Pfatter W.
Mader, der darüber! ich Türmer (Verlags Greiner und Pfeiffer, Stuttgart) schreibt, völlig. In Frankreich!, wo
der Verfasser aufgewachsen ist, hat der Lehrer kern Zuchtigungs- ttcht. Dabei war es, erzählt Mader, mit der Schulzucht jn Frankreich genau so bestellt, wie bei uns: ein guter Pädagoge hielt ohne Züchtigung stramme Zucht, auch bei schlechtem Schulermateriat, dch hilfloser Schwächling brachte feine Zucht zuwege, so wenig dies bei uns einem solchen gelingt trotz ausgiebigster Benutzung des Züchtigungsrechts. Schon daraus sollte jeder vernunftbegabte Beurteiler zu der Erkenntnis kommen, daß dre Prügelstrafe für die Schulzucht völlig wertlos ist. Dagegen richtet sie unberechen- baren Schaden an.
In Frankreich gilt der Deutsche für einen Halbbarbarest/ namentlich wegen seiner Prügelwut. Immer wieder mußte Ver- S'er den verächtlichen Vorwurf hören, im deutschen Heere bestehe a schlague", d. h. die Prügelstrafe. Mit Mühe, gelang es rhms seine Schulkameraden zu überzeugen, daß, diese längst abgeschafft sei. Zu seiner Beschämung Wer habe er später als deutscher Ortsschulinspektor erfahren müssen, daß ivenigstens in unserm Schul- wesen tatsächlich noch die mittelalterlich barbarischen Instinkte ihre Orgien feiern und das Prügelsystem, trotz seiner Veriiunftwidrig- keft, seine Verfechter findet. ।
Wenn für verrohte erwachsene Burschen Nach richterlichjeM Spruch. die Prügelstrafe wieder eingeführt würde, so wäre das immer noch begreiflicher und weniger barbarisch, als daß hilflose! Kinder mit Zustimmung der Gesetze der Prügelwut unfährger! Pädagogen ausgeliefert tverden: das Ztichtigungsrecht bei unmündigen Kindern sollte lediglich den Eltern zustehen, bei denen selber es'ja leider genug grausam ausartet.
So lange wir das Prügelrecht der Lehrer Nicht äbschasfen. Wögen wir in sonstiger Hinsicht alle anderen Kulturvölker übertreffen, ein wirklich zivilisiertes Volk sind wir nicht! ,
Tas Züchtigungsrecht des Lehrers wird ja durch allerlei Erlasse möglichst gemildert nnb soll nach einer beliebten Phrase ein „väterliches" sein. Wohl dem, der ein Schlagwort gesunden hat! Das ist das bekannte Wort, das sich einstellt, wo Begriffe! fehlen, mit dem man aber trotzdem das Gewissen so sanft beschwichtigt und die Einwände theoretisch totschlägt.
Was ist das: „väterliche Züchtigung"? Gibt es! für einen Pater und eine Mutter etwas Schwierigeres, als ein Kind aus reiner Liebe in Erkenntnis der Notwendigkeit des Verfahrens zu züchtigen? Ist es nicht in den meisten Fällen der persönliche Aerger, der allein die Macht hat, zum Dreinschlagen zu vep- änlassen? „
ZuM Beispiel: wenn das Kind gelogen Hat, empfangt es vvn der betrübten Mutter eine ernste, vielleicht sehr wirksame Emrah- uumg; hat das Kind aber, und dies ohne Böswilligkeit, der Mutter schönstes Möbelstück beschädigt oder sein Sonntagskleid beschmutzt, dann schlägt die empörte Mutter drein: das Vergehen ist wesenll- lich geringer, aber die persönliche Empfindlichkeit der Mutter ist eben an einer schwachen Stelle verletzt worden.
Der Vater läßt die Kinder mit Wohlgefallen in der Stube herumtollen und hat seine Freude an ihrem lustigen Uebermut., 'Ein andermal aber trägt ihnen genau die gleiche übermütige Stimmung plötzliche Schläge ein, weil der Vater in anderer Laune M oder sich gerade empfindlich gestört fühlt, vielleicht auch weil sie im Umhertollen etwas umstießen, wobei ihm ein werter Gegenstand zertrümmert wurde.
Wag es sein, wie es will, es wird für die Eltern sehr schwer, rein aus kühler Ueberlegung und der erkannten Zweckmäßigkeit halber zu züchtigen, in der Hitze des Zorns aber schlagen sie gar zu leicht ohne viel Ueberlegung zu. Das gilt auch von denen, die sehr wenig züchtigen: wenn sie einmal züchtigen, so geschieht es eben oft aus recht menschlichen Regungen. Mag man es Wort haben oder nicht, gar zu leicht ist selbst die elterliche Züchtigung ein kleinlicher Racheakt.
Tas Kind darf ruhig einen Fetzen Papier ms Feuer werfen, wär es aber zufällig ein Hundertmarkschein, den es eben für einen alten Fetzen hielt, dann ivirk cs gezüchtigt — für den Leichtsinn des Vaters, der das Geld leichtfertig auf dem Tische liegen ließ.. Kommt so etwas den Eltern vor, wieviel leichter dem Lehrer.
Wie kann der überhaupt für jeden einzelnen seiner Schüler ein väterliches Empfinden haben? Ja, welcher Lehrer macht da keinen Unterschied?
Es ist doch das Natürliche und auch Gewöhnliche, daß dem Kehrer die besten, d. h. die begabtesten Schüler die liebsten sind, denen er dann wohl auch etwas Nachsicht. Während nun die Ettern oft die schwachen Kinder mit besonderer Liebe und Rücksicht behandeln, wird das dem Lehrer besonders schwer: mit den schwachbegabten hat er am meisten Mühe und Aerger.
Was muß der Lehrer sich mit den Kindern ärgern! Er ist e des Züchtigungsrechts bewußt; nun find zwar Schläge an Kopf verboten; wenn er aber nicht immer den Tatzen stecken in der Hand hat, wie wohl manche es gewöhnt sind, so mag er nicht jedesmal nach dem Stock springen, wenn er znschlagen will. Nun, da gibt er dem Kind eins mit dem Büch oder mit der Faust an den Kopf. Dadurch wird die Gesundheit manchen Kindes dauernd geschädigt.


