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Dom Provinzialausschutz

Der Provinzialausschuh für die Provinz Oberhessen beschäftigte sich in seiner jüngsten Sitzung mit folgenden Angelegen­heiten :

Die Klage des 21. Groh in Friedberg gegen die Stadt Friedberg wegen Festsetzung einer Zuweisungsgebühr durch das Wohnungsamt wurde als unzulässig kostenpflichtig abgewiesen, weil die Frist, innerhalb deren die Klage hätte eingereicht werden müssen, nicht eingehalten wor­den war.

In Sachen Ortsbauplan der Gemeinde Wölfersheim: hier: Einspruch des C. F. Ulrich in Wölfersheim gegen die Festsetzung der Fluchtlinien an den Grundstücken Flur I Ar. 652 und 653, nahm der Kläger, nachdem er vom Vorsitzenden eingehend über die Aussichts­losigkeit seiner Klage belehrt worden war, die Klage zurück.

Auf die Klage des Otto Schmidt in Giehen gegen das Kreisamt Gießen wegen Versagung des Wandergewerbescheins wurde dem Otto Schmidt, obwohl er noch keine 25 Iahre alt ist, der nachgesuchte Wandergewerbeschein mit Rücksicht darauf erteilt, daß er seinen er- werbsunfähigen Vater und außerdem noch schul­pflichtige Geschwister, die sich in bedrängter Lage befinden, zu unterhalten hat.

In der Sache: Anfechtung des Beschlusses des Gemeinderats zu Büdingen vom 7. August 1925: hier: Berufung des Gemeinde- ratsmitgliebs H i l d n e r gegen das Urteil des Kreisausschusses des Kreises Büdingen vom 30. September 1924 wurde daS Urteil dahin ver­kündet, daß die Berufung als unbegrün­det zurückzuweisen ist. Dem Berufungs­kläger wurden die Kosten des Verfahrens zur Last gelegt.

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Bornotizen.

Tageskalender für Dienstag: Stadttheater: 7i Uhr ,Könia Nicolo" (Ende nach

, D Uhr). Krieger-Verein 81 UhrPostkeller" Fa- j miilienabend. Lichtspielhaus, Bahnhofstraße:

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Strafe lautete auf 3 Wochen Gefängnis.

Unter Ausschluß der OefsenUichkeit wurde gegen die Sophie D. aus Wollbach wegen AbtreibungSverluchs und gegen den Melker Ios. W. aus H i r s ch z e l l wegen Beihilfe _ hierzu verhandelt. Die Verhandlung endete mit 'Frei­sprechung mangels Beweises.

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Morgen Mittwoch, den 4. November:

Schlachtfest

Jubiläumsfeier im Giestener Anzeiger.

Anläßlich des 175jährigen Bestehens des Gießener Anzeigers versammelte der Chef unseres Hauses, Herr Richard Lange, gestern nach­mittag im Betriebsgebäude daS gesamte Personal der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Stein­druckerei R. Lange um sich, um gemeinsam mit seinen Mitarbeitern aller Grade und aller Ab­teilungen des bedeutsamen Iubiläums zu ge­denken. In schlichter Weise, der schweren Rotzeit des Vaterlandes entsprechend, verlief diese ge­meinsame Eri.nnermrgsstunde, die bei aller Gs- tmgtuung im Hinblick auf das bis jetzt geschaffene Werk doch fernbleibcn sollte von dem Charakter einer rauschenden Festveranstaltung, für die ge­rade in den gegenwärtigen krisenvollen Wochen fein Raum ist.

Herr Richard Lange richtete eine An­sprache an seine QHitarbeiter, in der er sagte:

Rach HerauSbringen und Verteilung der Iubiläumsansgabe gelegentlich des 175jährigen Bestehens des Gießener Anzeigers möchte ich auch an dieser Stelle einige Geleitworte an Sie alle richten. Der Zeitpunkt der Gründung vor 175 Iahren fällt ja eigentlich auf den 1. Ianuar d. I. Deshalb habe ich Ihnen autch damals eine Iubiläumsspende überweisen lassen. Die Heraus­gabe der vorgesehenen Iubelsondernummer Hat sich aber hinausgezogen, weil wir mit dem Aus­bau der Druckerei sowohl als auch des Gießener Anzeigers stark beschäftigt waren und deshalb pekuniär schwer zu ringen hatten. Wir sind immer noch im Ausbau begriffen, und der damit zu­sammenhängende Werkbau macht uns noch schwer zu schassen, da die Stadt uns den üblichen Bau­zuschuh nicht bewilligt hat. Aber immerhin sind vir im eigentlichen Betriebe mehr zur Stabili­sierung gekommen, so daß uns die Fertigstellung der Sondernummer, wenn auch zum großen Teil außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit, möglich vurde. Die Anerkennung der Leistung in redak­tioneller und technischer Beziehung ist seitens -es Leser- und Anhänge^reises nicht ausge­blieben. Wir haben viele warme Anerkennungen bekommen, aber nicht nur wegen der Iubel- jmmmer, sondern vor allen Dingen wegen der Führung und der Ausgestaltung deS G. A. über­haupt. Sie wissen ja alle, ohne daß ich eS be­sonders betonen müßte, daß wir den G. A unter Fernhaltung von Schmutz und unlauteren Machen­schaften im redaktionellen sowohl wie im An­zeigenteil. unter großen Opfern auf eine immer höhere Stufe gebracht haben. Daß dieses Streben auch von unserer Lesergemeinde erkannt und

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3m Dortragssaal der Buchhand- lung Keißner spricht am Samstag, 7. d. 'Hl., abends 8 Uhr, der Träger des Büchner-Preises Wilhelm Michel- Darmstadt, überGoethe und das rechte Leben". Näheres siehe heutige Anzeige.

Reichszentrale für H e i m a t d i e n st. Morgen, Mittwoch, abend, in der Universitätsaula Dortrag von Prof. Scheel- Kiel überDie Grundlagen unseres heutigen Kampfes um die deutschen Grenzen". Näheres im Anzeigenteil.

mittags stall, mit genauer Antenne undSfe len an die fünfte- Men 3» Vorsitzenden des» üllcr, SelterM) vor allem 2ngab«i e t auf diese

Kreise, allmahR - rden kann.

in« des Sende« «5 m öffentlichen Auherdem wird fa te, erzielte 3*^

tiluug h-ssen^ heimaldtenst' ihlreilhen anderen ^ nun auch tn < chen fS»J hL« *

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, und zu 2llch g ÄljTÄ

zeigers erfolgreich tätig war. Indem ich den beiden Prokuristen durch Händedruck meinen wärmsten Dank ausspreche, bringe ich damit allen Mitarbeitern meinen herzlichen Dank für ihre Mitarbeit zum Wohle des Ganzen zum Ausdruck.

Möge der Gießener Anzeiger und die ihm zugrunde liegende Druckerei weiter mit HÜfe aller Beteiligten gedeihen, dann werden wir in weiteren 25 Iahren in Dankbarkeit auf die ver­strichene Zeitspanne zurückblicken können. Ob ich diese Zeit noch erlebe, erscheint mir sehr frag­lich, aber in drei Iahren hoffe ich noch unter Ihnen zu weilen, dann besteht die Brühlsche Sruderet unter dieser Bezeichnung 100 Iahre. Unb dann wollen wir, wenn nicht alles drunter unb drüber geht, ein echtes Buchdruckerfest zu­sammen feiern.

Mit kurzen Glückwunschworten der leitenden

D i e Wahlvorschläge zur Gie­ßener KreiStaaswahl. Zu der am 15. d. Mts. stattfindenoen Wahl der Mitglieder des Kreistags des Kreises Gießen sind folgende Wahlvorschläge zugelassen: 1. Zentrumspartei. 2. Sozialdemokratische Partei. 3. Deutsche De­mokratische Partei. 4. Deutsche Volkspartei. 5. Vereinigte Stadt- und Landliste der Deutsch­nationalen Vollspartei und des Hess. Land­bundes im Kreise Gießen. 6. Evangel. Volks- gemeinschaft. 7. Kommunistische Partei. 8. Wit­telstandsvereinigung Gießen.

Oeffcntliche Sitzung des Kreis- ausfMuffes Gießen. Der Kreisausschuß Gie­ßen hält am kommenden Donnerstag, vormittags 8z Uhr beginnend, im Regierunggebäude zu Gie­ßen eine öffentliche Sitzung ab. Auf der Tages- ordnung stehen folyende Derhandlungsgegenstände: Einsprüche gegen d,e Bürgermeisterwahlen in AI - bach und Harbach, Einspruch des Hch. Sehrt- Nonnenroch wegen Nichtgewährung einer Entschä­digung für eine am Milzbrand gefallene Kuh, Ein­sprüche der Rich. G i r s ch und K. F i l s i n g e r zu Rabertshausen wegen einer Schleusenanlage.

O 2leue Wohlfahrtsbriefmarken als Postwertzeichen Wie wir hören, ge­langen auf Anregung der Reichsgeschäftsstelle der Deutschen Rothilfe am 15. Dezember 1925 neue Wohlfahrtsbriefmarken als amtliche, voll­wertige Postwertzeichen zur Frarckierung aller Postsendungen nach dem In- und Auslande zur Ausgabe. Der Ertrag der Wohlfahrtsbriefmarken ist zur Linderung materieller Rotstättde im gan­zen Reichsgebiet bestimmt, insbesondere sollen die Erträge zur ergänzenden Fürsorge für Kinder, alte Leute und Erwerbsunfähige sowie für Spei- sungSeinrichtungen aller Art Verwendung finden.

Das Ra uche n im l)--Zuggang. Roch immer scheint Unklarheit darüber zu herr­schen, wann im Seitengang öer v-Zugwagen geraucht werden darf. Ist der ganze Wagen für Raucher bestimmt, so ist das Rauchen im Sei­tengang selbstverständlich gestattet. Im Seiten­gang der für Richtraucher bestimmten oder Raucher- und Richtraucherabteile gemischcht füh­renden Wagen ist eS dagegen untersagt. Sind die Raucher- und Richtraucherabteile gemischt füh- Zwischentür getrennt, so darf im Seitengang des für Raucher bestimmten Wagenteils geraucht werden, im anderen Teil ist ^s verboten. Ilm sich vor Strafe zu schützen, kann nur empfohlen wer­den, die in den Seitengängen der Wagen ange­brachten Schilder sorgfällig zu beobachten.

* Iugendverein und Eisenbahn- Fahrpreisermäßigung. Die Anerken­nung der Iugendvereine für die Fahrpreis-Er­mäßigung der Eisenbahn wird voraussichllich vom 1. Ian. 1926 ab nur noch durch die Iugend- ämter ober Ortsbehörden erfolgen, so daß die Vereine gut daran tun, sich rechtzeitig diese Anerkennung durch ihre Iugendämter ober Orts­behörden zu sichern.

Strafkammer Gießen.

* Gießen, 30. Oft. Das Finanzamt Butz­bach hatte gegen den Händler Valentin S. von Frankfurt a. M. wegen Zuwiderhandlung gegen das Wandergewerbesteuergeseh einen Strafbescheid erlassen, weil er bei der Ausübung seines Gewerbes im älmherziehen eine Hilfs­person mit sich geführt hatte, für die er die Genehmigung durch die zuständige Verwaltungs­behörde nicht nachgesucht und dementsprechend auch keine Wandergewerbesteuer entrichtet hatte. Gegen diesen Strafbescheid hatte er Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt. Das Amts­gericht Butzbach kam aber zu dem gleichen Er­gebnis und verurteilte ihn in dieselbe Strafe. Die gegen dieses Urteil seitens des S. eingelegte Berufung wurde kostensällig verworfen, toeii er in dem heutigen Verhandlungstermin trotz ord­nungsmäßiger Ladung nicht erschienen war.

Die Butterhändlerin Marie H. von Mittel-Seemen war wegen Vergehens ge­gen die Preistreibereiverordnung unter Anklage gestellt worden, weil sie beim Aufkauf der Butter die an dem Aufkaufsort von anderen Aufkäufern gezahlten Preise um 15 bis 30 Pf. pro Pfund ü6erboten hatte. Gegen das Urteil des Amtsgerichts Ortenberg, das die Angeklagte freisprach, hatte die Staatsanwaltschaft zum Zwecke der Herbeiführung einer Bestrafung Be­rufung verfolgt. Rachdem nun in der Zwischen­zeit durch das Oberlandesgericht in Darmstadt eine Entscheidung dahin ergangen war, daß in dem bloßen ileberfcieten der Konkurrenz beim Einkauf der Ware eine unlautere Machenschaft im Sinne des § 6 der Preistreibereiverordnung dann nicht erblickt werden kann, wenn dieses Lieberbieten keinerlei nachweisbaren Einfluß auf die Verkaufspreise auSübt, nahm die Staats­anwaltschaft vor Eintritt in die Verhandlung die von ihr eingebrachte Berufung zurück.

Weiter hatten sich der bereits vorbestrafte Arbeiter Otto R. von Gießen und dessen Sohn wegen eines ihm zur Last gelegten Dieb­stahls zu verantworten. Da auch in der heutigen Verhandlung ebenso wie in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Gießen der Sachverhalt nicht vollständig aufauflären war, konnte auch heute eine Bestrafung der beiden Angellagten nicht eintreten.

Als 5- Punkt der Tagesordnung stand zur Verhandlung die Bürgermeisterwahl zu Münster: hier: Berufung des Bürgermeisters Ludwig von Münster gegen daS Urteil des KreiSausschusseS des Kreises Friedberg vom 10. August 1925. Am 12. Iuli 1925 fand in Münster (Kreis Friedberg) Bürgermeisterwahl statt. Von 147 Wahlberechtigten hatten 140 von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht. Es ent­fielen 71 Stimmen auf den bisherigen Bürger­meister Iakob Ludwig und 69 Stimmen auf Adolf Marx. Gegen die Wahl wurde von dem Gegenkandidaten Marx' und drei anderen Ein­spruch erhoben mit ter Begründung, daß die Par­tei der Bürgermeisters Ludwig vor der Wahl Freibier gespendet habe. Aus Grund der hier­nach vom Kreisdirektor des Kreises Friedberg angestellten Ermittelungen hat der Kre^Sdirektor von Amts wegen gemäß Art. 78 Abs. II der Landgemeindeordnung die Wahl beanstandet und das Verwaltungsstreitvcrfohren eingeleitet. Der KreisauSschuß zu Friedberg erkannte nach Beweisaufnahme in dec mündlichen Verhandlung vom 10. August 1925 zu Recht, daß die am 12. Iuli 1925 vollzogene Dürgermeisterwahl für un­gültig zu erklären ist, unter Belastung der Ge­meinde mit den Kosten des Verfahrens, Der KreiSausschuß erachtete es für in hohem Maße wahrscheinlich, daß durch die Trinkgelage in den Wirtschaften von Meister und Becker zu Münster vor der Wahl eine Reihe jugendlicher Wähler in unlauterer Weise beeinflußt worden ist. Dieses Derwaltungsgericht hielt es im Interesse der öffentlichen Ordnung, des öffentlichen Anstandes und des Friedens in den Gemeinden für un­bedingt geboten, der einreißenden Hnfitte der Wahlbeeinflussung durch Trinkgelage vor der Wahl mit allen gesetzlichen Mitteln entgegen* zutrelen und dadurch eine Wiedergesundung der öffentlichen Moral und des Anstandes herbei­zuführen. Gegen dieses Urteil verfolgte der wiedergewählte Bürgermeister Ludwig Beru­fung an den Provinzialausschuß mit dem Antrag, das KreiSausschuhurteil aufzuheben und die statt­gehabte Wahl zu bestätigen. Er begründete seinen Einspruch damit, daß er zur Wahl kein Freibier gestiftet, noch vor der Wahl darauf hingewiesen habe, daß es nach der Wahl Freibier geben werde. Vor dem Berufungsgericht sand wiederum eine eingehende Beweisaufnahme statt. Danach schien für erwiesen, daß am Donnerstag, Freitag und Samstag vor der Wahl, insbesondere in der Meisterschen Wirtschaft, auf die Bürgermeister- Wahl zu Münster getrunken wurde. Ein Zeuge bekundete unter Eid, daß er nichts für dos Bier bezahlt habe und daß ihm auch der Sohn de4 Wirtes Meister empfohlen habe, bei der Wahl für den bisherigen Bürgermeister Ludwig zu stimmen. Der Provinzialausschuh schloß sich dem erstinstanzlichen Urteil an unt) wies die Be­rufung des Bürgermeisters Ludwig als un­begründet zurück. Der Berusungskläger wurde außerdem mit den Kosten des Verfahrens belastet.

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Schöffengericht Gießen.

' Gießen, 2. Rov. Wegen Betrug- und Urkundenfällchung stand der vielfach vorbestrafte Schlosser Alfred Pfitzenmaier aus Stutt­gart vor Gericht. Er hatte einem Ziseleur in Friedberg, bei dem er sich als Kunstmaler König aus Marburg e'msührte, zwei Bilder abgeschwin­delt und einen mit diesem falschen Romen unter­schriebenen Schuldschein ausgestellt. Mit Rücksicht auf seine geistige Minderwertigkeit wurde auf 1 2 ohr Gefängnis erkannt.

Der Arbeiter K. aus Hattenrod hatte seinem Bruder ein Rad gestohlen und an einen hiesigen Fohrradhändler verkauft. Zum Rach- weis des redlichen Erwerbs legte er dem Käufer eine mit Karl Stein unterschriebene, von chm selbst fälschlich angefertigte Rechnung vor, wo­nach er vor kurzem da» Rad von einem gr­

ünd die bereits» ' mgen bestätigen ü mch sehr, sehr rden. Dos [iejo. . m Vorläufigen hüt­en Teil aber ata iden EinrichliM. k unternommen wir.

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Buntes Allerlei.

Pariser Millionenfchwindel.

(Don unserem W. S.=Rorrefponbentcn.)

Paris, 30. Oktober 1925.

Ein besonders raffinierter Gauner, Gaston Fon- tanille, hat cs wieder einmal glänzend verstanden, ganz Paris zu bluffen und von denen, die sogar in Paris nicht alle werden, auf die bequemste Weise viele Millionen zu erschwindeln. Dar mehreren Wachen gründete er dieFranzösische G e - s e l l s ch a f t zu r^Z u ch t van Silberfüchsen". Und nun ging's las mit einem möglichst großzügigen Reklamefeldzug. Nach allen Himmelsrichtungen wur­den großsprecherische Anzeigen versandt, Broschüren verschickt, ganz Poris wurde plakatiert mit den Werbeplakaten für die Silberfuchsfarm. Die Zei­tungen wurden entsprechend bezahlt und brachten lange Artikel über die guten Aussichten für die Auf­zucht van Silberfüchsen in Frankreich. Bald fand man einenVerwaltungsdirektor" für die neue Ge­sellschaft (er gibt heute zu, gar nicht einmal zu wissen, was Silberfüchse sind). Große Bureaus wur­den eingerichtet. Die Schreibmaschinenmädchen konn­ten nicht schnell genug die Quittungen ausstellen für oll die Summen, die bei der Silberfuchsfarm ihr Geld nutzbringend anlegen wollten. Fontanille hatte sehr bald die erste Million zusammen, und mit dieser Beute gelang es ihm, noch rechtzeitig zu fliehen, trotzdem bei der Polizei bereits zahlreiche Anzeigen wegen dieses ganzen Schwindels eingelaufen waren. Denn natürlich Hot der geschäftstüchtige Fontanille niemals auch nur daran gedacht, in Frankreich Sil­berfüchse zv züchten, und das aus dem einfachen Grunde, weil dies praktisch unmöglich ist. Als die Polizei endlich die Bureauraume Fontanilles besetzt hatte, erschien noch ein biederer Rentier, um der Silberfuchsgesellschast noch 2OO 000 Franken zur Ver­fügung zu stellen. Dies war der einzige, den die Polizei vor Schaden bewahren konnte.

Kaum war dieser Schwindel ruchbar geworden, da entdeckte die Polizei einen noch viel größeren Schwindel mit mexikanischen Petroleum-Ter­rains. 9n einer der vornehmsten Geschäftsstraßen von ganz Paris, in der Avenue de lOpsra, holte sich diese Gesellschaft aufgetan, dieP6troles rsunis". Die Gründer wollten, wie immer, und zwar in Mexiko, große Petroleumfelder besitzen. Das Grün- dungskapital sollte 40 Millionen Franken betragen. Der Chef der ganzen Bande war ein sehr flott auf­tretender Lebemann, der sich stolz Herr de Romognac nannte, in Wirklichkeit aber aus dem Städtchen Pau gebürtig ist und Marcel Vic heißt. Durch Vermitt­lung einer Bank Giraud & Eie. wurden in der Gegend von Nancy 30 000 Aktien derPstroles rsunis" abgesetzt. Die auf 100 Franken lautenden Papiere wurden zu 220 Franken gehandelt. Als Vic und Giraud in Nancy festgenommen wurden, hotten sie bereits 6 600 000 Franken erbeutet. Vic hatte bei feiner Verhaftung schon ein Schiffsbillett noch Mexiko in der Tasche. Sie Polizei hats also im richtigen Augenblick zugesaßt. Von den 6,5 Millionen Franken aber werden kaum einige 10 000 Franken gerettet werden können, das ganze übrige Geld haben die Schwindler in Sicherheit gebracht.

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