Nr. 65
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Erster Blatt
4- Jahrgang
Montag, 17. März 192^
GietzenerAn;eiger
General-Anzeiger für Oberhessen
vnick rmd Verlag: vrühl'sche Universitälr-Vuch- und 51eindruckerei R. £anne in Giehrn. Zchnftleitnnz mit» Geschäftsstelle: Zchulstraste 7.
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Die Nolle Kahrs.
03an unserem Münchener Vertreter.
Wahrend man zu Beginn des Hiller-Prozesjes shmpa.hisch berährt war von der Offenheit und Ehilichfei!, mit der die Angeklagten ihr Tun ern- gestanden. Aeigt sich jetzt, daß das in der Hauptsache Taktik g.-wesen ist. die zunächst darauf ausging, Herrn v. Kahr als ebenso beteiligt und mitschuldig hinzustellen, um auch ihn auf die Anllage- bank zu ziehen. In dieser Absicht wurden schonungslos alle Vereinbarungen aufgedeckt, die seinerzeit mit dem Generalslaatskommissariat getroffen wurden; in die geheimsten Würfel wurde hineingeleuch.et und es hatte zunächst den Anschein. als ob Kahr ariß.rord-enstich belastet worden sei. In der Vernehmung Kahrs als Zeuge hatte man den Höhepunkt des Prozesses erwartet, aber die müde Refig la.itm, die monotone Gleichmäßigkeit, mit der Kahr die Entwicklung der Drnge schilderte, enttäufchien alle, die Sensationen erwartet hatten. Kahrs persönlichem Ansehen ist während des Prozesses schon arg mi gespielt worden; auch hier als Zeuge zeigt er sich als Mensch und als Politiker fei leswegs überragend, und doch gelingt es ihm ei'igermahen, feine Haltung als einb.it» lich darzustellen und glaubhaft zu machen, daß er von Anfang an nur Komödie gespielt habe. Freilich wird man den Eindruck nicht los, als habe er feine Aussagen mit denen von Lossows vorher fein säuberlich abgestimmt. Ein springender Punkt seiner Darlegung ist die geplante Errichtung des Direktoriums, die Kahr ex post als durchaus im Nahmen der Vers rsping gedacht hinstellen möchte. Hier bleiben Lücken, die vielleicht das Ermittlungs- verfahren, das darüber im Gange ist, noch ausfüllen kann. Verwischt wurde aber dann.der be- ruh gende Eindruck, den Kahr gemacht hatte, fast völlig, als er sich gegenüber den z. T. höchst kniffigen Fragen der Verteidiger mehrfach aus das Amtsgeheimnis berief, die Aussage verweigerte oder sich nicht zu entsinnen vermochte. Die Verteidigung sucht jedenfalls darauf hinauszuspielen, daß Kahr in mehreren Fällen seine Befugnisse weit überschritten, sich zur Reichsregierung bewußt und gewollt in den allerschärfsten Gegensatz gestellt, g'gen die Reichsve fassung verstoßen habe, ja daß er aus eigener Machtvollkommenheit sich über die bayrische Okrfaffung hinaus zum Diktator gemacht habe. In diesem Falle kann — so die Verteidigung — Hochverrat gegtn Bayern gar nicht mehr denkbar sein, weil die gesamte vollziehende Macht in einer Person vereinigt war, die nicht beseitigt, sonderm noch höher hinausgehoben werden sollte. Also: Kahr ist der Staat; daraus wird die Straflosigkeit der Angeklagten abgeleitet. So bringen die Verteidiger, um zu beweisen, daß Kahr nicht besser war als ihreKlien- ten, Material über Material; es steht zu hoffen, daß noch manche tinllarhü! dadurch noch gelichtet werden könne, aber sie vergessen zugleich, daß sie sich damit selbst schonungslos aufdecken.
Die Arg.-lag en hiben bis heute Oberwasser gehabt, säst treten sie schon als Kläger auf. Durch den Ausgang der Hi leraktion hat sich bislang feiner belehren lassen, vielmehr zeigen alle einen gewissen Stolz und eine gewisse Pose. tinD alle glauben heute noch, daß ihr tinternehmen geglückt, wenn Kahr nicht abg stallen wäre. So wenig Realität, daß man meinen möchte, der Herrgott Hube sie in seinem Zorn zu Politikern geschaffen ...
Der Hitlerprozeß.
Mü n che n, 1b. März. (WTD.) Bei Beginn des hurtigen 16 Verhandlungstages verliest der Dorsibende eine Richtigstellung des Kardinals Faulhaber, in der unter anderem zu den Darlegung n des Generals Lud-ndo stf festgestellt wird, der Kardinal hrb: niemals etwas von dem Plane gefaaat, wonach er ei ten Zusammenschluß Bayerns mit Oesterreich und dieTrennung vom Reiche Bet-leben haben soll. Auch die Behauptung sei unrichtig, der Kardinal habe während fei na r Reise nach Amerika die Vers-entung der ..Lousitania" als völfer echts- wldrin bez-ichnct. Weiter habe der Kardinal in Amerika ni Wals über die Schuld am Kriege gesprochen. Schließlich wird zu der Behauptung Ludendorffs, der Kardinal fei lväh end des Fwchs- Machhaus-Proz sses i> Amerika gewesen, erklärt, teerm hi raus d-e Ausfachung erweckt werden soll, der Kari i ial hätte Grund gehaot, diesem Prozesse auszuweichen, so wäre das eine w itere unwahre Behauptung. Hi-raus teilt der Vorsitzende noch ein Schreiben des G^eneral von Lossow mit, worin dieser die Do ladung des Gerichtes ab- lehnt imb deshalb nicht erschienen ist. Das Gericht schreitet dann zu der Vernehmung des Zeugen tiniversitätsp oseisor Geheimrat To- Bert. Ter Zeuge gibt feine Er »drücke aus dem Dürgerbräukrller tri dcr. Er habe bei diesen Vorgängen Linen Moment an dem Ernste von Kahrs gezweifelt, den er aus verschiedenen Gründen einer Verstellung nicht für fähig halte; dagegen hatte er bei Lossow den Eindruck, daß es diesem nicht e r n st war. Ter nächste Zeuge, Kaufmann H. Hellmuth, bekundet zu der sogenannten Händedrucks,ene, Kahr habe die ihm von Hitler hingehaltene Hand ergriffen und heftig geschüttelt.
Hierauf wird der Kaufmaim v. Schier ach vernommen, der darüber Auskunft geben soll, daß Professor Bauer im Einverständnis mit Kahr an allen möglichen Abenden ösfertUck zum
Marsch nach Berlin aufgefordert haben soll, Zeuge erinnert sich einer Besprechung anläßlich einer Z usammenkunft der Do.stänke des vaterländischen Verbandes in München, bei der Professor Bauer geäußert ha ea soll, das Wichtigste sei. nunmehr gegen Berlin energischer vor-
Der Bestechungsprozetz gegen Ieigner.
Die Zeugenvernehmung. — geigners Vrgnadigungspraxis.
Leipzig, 16. März. (Wolff.) An zweiten Tage des Z ignerprozstses wirD zunächst der An- geWagte Zeigner über den Fall Trommer und sein Verhältnis zu Möbius vernommen. Zeignrr ertlärte, er habe eines Tages auf der Straße Möbius getroffen, der ihm erklärt habe, er sei arbeitslos. Er habe ihm (3’igner) ein Gnadengesuch des wegen SchbiHhandels verurteilten Müller üBerr.if)!, das 3 ig.iec im geschäftsmäßigen Gang habe gehen lassen. In der Folge- z.i. i,t Möbius öfters gekommen. tim ihm eNvas zu verdienen zu geben, habe er anläßlich feiner tieb.r i d.lung nach Dresden durch Möbius verschiedene Besorgungen machen lassen. Anfangs September. nachdem er bereits über einen Monat in Dresden im Amte gewesen sei, habe ihm der Reichstagsabgco.dnete Meyer, ei i Parteifreund, auf der Straße mitgeteilt, daß bei Trommer im Park Mausdors ein gewisser Möbius in eigenartiger Weife versucht habe, Geld zu erpressen. Möbius habe aber erklärt, er habe mit der Sache nichts zu tun. 3eigner führte weiter aus, er hätte das Gefühl gehabt, daß Möbius wie ein rohes Ei zu behandeln sei und man sich hüten müsse, ihn bösartig zu machen. Ter Vorsitzende fragt:
Sie wollten damit wohl andeuten, daß Möbius Sie wegen Altenvernichtung in den Händen hat? Zeugner antwortete: Das Gefühl wenigstens hatte ich,
wenn gefugt werde, das Verhältnis zu Möbius sei intim getoefen. so geh: das zu weit. Möbius hatte öfter für ihn und feine Familie etwas besorgt, beispielsweise Kartoffeln, er sei infolgedessen auch in die Wohnung gekommen. Oester f>abe er Möbius auch in Wirtschaften getrosjen. Daß er Möbius veranlaßt habe, ihn nur unter einem Decknamen telephonisch anzurufen, sei unzutreffend. Möbius (xibe allgemein den Spitznamen Lehnann ober auch Otto geführt und habe ihn trotz seines Wid-erstpruches unter diesem Rainen angerufen. Der V-ei'ehr mit Möbius sei ihm unangenehm gewesen, er fei Am sowohl in Leipzig als in Dresden nach Möglichkeit aus Dem Wege gegangen. Einen offenen Bruch habe er aber aus den angedeuteten Gründen vermeiden tocllen. Die ihm von Möbius übergebenen Gnadengesuche habe ex auf ordnungsmäßigem Wege weitergegeben.
Der Zeuge Arno Trommer sagt aus: Eines Sonntags sei Möbius zu ihm gekommen und habe ihm zu seiner tieberraschung gesagt, er könne ihm in seiner Gnadensache behilflich sein, er habe in Dresden oben jemanden sitzen. Bei einem zweiten Besuch habe er Geld zu erpressen versucht. Möbius habe einen Zettel
mit der Aufschrift Justizministerium herausgebracht und vvrgelesen.
daß die Gefängnisstrafe in eine Geldstrafe von 18 000 Mark umgewandelt worden sei.
Das Schreiben selbst habe er ihm nicht in die Hand gegeben. Der Zeuge weigerte sich zu zahlen, da Möbius feinen vertrauenerweckenden Eindruck machte und außerdem nach dessen Mitteilung die Umwandlung schon geschehen sei. Daraus sagte Möbius, es li ege doch i n s e i n e r H a n d, ob die Strafe wirklich umgewandelt werde, tieber den Brief Zeigners erklärte der Zeuge, er habe sich gewundert, daß der Iustizminister ihm persönlich geschrieben und Antwort an seine Privatadresse erbeten habe. Auf Befragen des Verteidigers Tschopik gab der Zeuge die Möglichkeit zu, daß die Aeußerung des Möbius, bann müsse er feine Strafe eben abmachen, erst gefallen sei, nachdem er, Zeuge, gesagt habe, 18 003 Mark Strafe könne er nicht zahlen. Zeigner bemerkt, er habe den Brief deswegen nicht durch dio Kanzlei gehen lassen können, weil er Verdacht auf Durch st echereien im Ministerium hatte. Hieraus äußert sich Zeigner über die Hand^ habung der Gnrdensachen. die ihm unterstanden.. Außer der Gnadenordnung bestand ein ungeschriebenes Gewohnheitsrecht. Er sei ein grundsätzlicher Gegner des Vollzuges kurzfristiger Freiheitsstrafen.
Rach einer Pause teilt Oberstaatsanwalt Schlegel mit, daß zum Beweis dafür, daß Zeigner bei der Lrainersatzaßteilung mehrfach die Men verbrannte, zwar nicht unentgeltlich,
als Zeuge der Kaufmann Rorbert Weiner aus Chemnitz erschienen sei. Die Verteidigung erhobt Einspruch gegen die plötzliche Ladung des ihr unbekannten Herrn und beantragt, ihr die Möglichkeit zur Information zu geben. Es wird beschlossen, den Zeugen sofort zu vermehmen, nachdem Zeigner sich dazu geäußert hat. Zeigner erklärt, Rorbert Weiner nicht zu kennen, er habe außer in den genannten Fällen keinerlei Akten vernichtet. Wenn ihm je:nand derartige Angebote gemacht hätte, hatte er ihn zur ü ck - gewiesen. Zeuge Weiner sagt aus, er habe sich nicht gemeldet, sondern sei telegraphisch geladen worden. Er sei tinterofsizier bei der Trainersatzabteilung gewesen. Gegen ihn seien kriegsgerichtliche Acten wegen ang.b.icher Fahnenflucht ergangen. Das Verfahren zog sich in die Länge. Eines Tages wurde er angeblich von dem Kommandeur gerufen, dieser sei aber schon seit drei Sagem abwesend gewesen. Er wurde baoauf in das Vorzimmer z u dem Gefreiten Zeigner gewiesen. Dieser bat ihn zunächst,
das Vorgesetztenverhältnis außer acht zu lassen; er habe eine Mitteilung zu machen. Er erkundigte sich nach den Verhältnissen des Zeugen und sagte, er hätte ihm im AuftracM des Kommandeurs mitzuteilen, daß
die Sache aus der Welt geschafft werden müßte. Er fahre in den nächsten Tagen nach- Dresden, um durch den expedierenden Sekretär des Kriegsministeriums die Atten des Leutnants Ohlendorf verschwinden zu lassen. Wenn der Zeuge 3—5000 Mark flüssig machen könne, bestände die Möglichkeit, au eh diese Akten zu beseitigen. Der Zeuge fügte hinzu, er habe dies abgelehnt, da er von einer tinterfuchung nichts zu fürchten hatte. Zeigner habe ihm gejagt, er solle es sich noch bis zum nächsten Tage überlegen, darauf habe er seinem etatsmäßigen Wachtmeister, dem tinivers'r- tätspedetl Martin in Leipzig, die Sache erzählt. Am nächsten Tage erfuhr er vom Kr iegsfeerichtsrat Schmidt, daß kein Anlaß Vorgelegen habe, eine Anklage gegen ihn zu erheben, daß aber die Akten vom Kriegsminister angefordert seien. Zeuge erfuhr im Sommer 1920 bei seinem zufälligen Zusammensein mit Martin in Leipzig, daß Zeigner Iustizminister werden wolle.
In der Rachmiltagssitz ing erklärte Zeigner, daß ihm der Fall Weiner dienstlich r g endwie bekannt g.worden sei, aber zu einer Zeit, da er noch nicht im Vorzimmer des Kommandeurs, sondern in der allgemeinen Schreibstube ge- sesseii habe. Hierauf wurden die Aktenvorgänge zu den einzelnen zur Millage stehenden Fällen nach den Akten der säcysischen Ministerien verlesen. Der Zeuge Geheimrat Kunz, der Vorstand der von Zeigner nach seinem Amtsantritt neu geschaffenen Gnadenabteilung des Justizministeriums, bestätigt darauf, daß die Gnadensachen nach den von 3eigner eingesührten Grundsätzen behandelt worden seien. Im allgemeinen hätten diese Grundsätze sch^n vorher Geltung gehabt, nur habe vielleicht
mit der Aera Zeigner eine größere Mildi Platz gegriffen.
Der Zeuge Ministenaldriektor W u l f f en erklärt, daß er im Falle Friediichsen gegen eine timwandlung der Strafe gewesen fei, da er den Standpunkt vertreten habe, daß Hehler streng b e ■ straft worden müßten; denn ohne Hehler gebe es keine Diebe. Der Zeuge bestä.igt, daß Zeigner für an ihn persönlich gerichtete Gnadengesuche in der Regel Dor.rag angeordnet habe. Er bestätigt weiter, daß der Minister em schlechtes Personengedächtnis gehabt habe. Die Verhandlung wird auf Diens'ag vertagt. Man hofft, daß die Verhandlung bis Sonnabend zu Ende geführt werden kann.
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zugehen, tiefe Aeußerung sei jedoch nur im Sinne eines gewissen Druckes zu verstehen gewesen. In seinen weiteren Darlegungen ist jedoch Der Zeuge der Auffassung, daß es sich um einen tatsächlichen Marsch nach Berlin gehandelt habe. Da hier ein Widerspruch in der Aussage des Zeugen liegt, wird die weitere Vernehmung des Zeugen in geschlossener Sitzung beschlossen.
Welter wird dann der Professor W. Bauer, der Vorsitzende der Vereinigung vaterländischer Verbände aufgerufen. In einer Rede in München habe er zum Ausdruck gebracht, daß man Der Berliner Regierung nicht ten Gefallen eines Kapp-Putsches tun dürfe. Die Frage, ob Kahr tatsächlich von einem Marsch nach Berlin gesprochen habe, verneint der Zeuge. Gegen diese Aussage wendet sich der Angeklagte P ö h - n e r, da sie dem widerspricht, was er selbst im Generalkommissariat gehört habe. Rechtsanwalt Roder fragt Dauer, ob er einem Herrn gegenüber auf dessen Frage, warum hätte denn Kahr den Marsch nach Berlin unternehmen können und nicht Hitler? geantwortet habe, das darf man nicht sagen, sonst kommt Kahr vor den Staats- gerichtshst. Zeuge Bauer beftreitet diese Worte nicht, er kann sich aber nicht mehr genau Der Worte erinnern.
Auf eine Frage des Vorsitzenden, wo die neue Verfassung ausgearbeitet worden fei, erklärt Dauer, in Berlin, in den Kreisen des aHdeut- schen Verbandes.
Dauer bekundet, er habe mit Hütler gesprochen, ob es zweckmäßig wäre, daß vor Gericht Die Ehrenhaftigkeit aller der Herren in der Angelegenheit anerkannt würde. «Er könne fldy erinnern, daß er fest stellte, daß Hitler Ihm sagte: „Selßer hat erst fein Ehrenwort unter Bedingungen gegeben." Hierauf stellt Iustlzirnt Schramm Die Frage, ob Die vaterländischen Verbände, insbeson» De e Der Kampfbund, das geflügelte Wort vom „Marsch nach Berlin" wörtlich so verstehen mußten, und ob Der Zeuge zugebe, daß speziell der Kampfbund dieser Annahme sein Durfte, bestätigt Bauer, Daß es Dann leider durchaus so aufgefaßt wurde. Man wollte aber erst nach Berlin kommen, wenn man uns von Dort aus gerufen hätte. Iustizrat Schramm fragt, man hätte also den äußeren timstand einer H u n» gerätebofte benutzen wollen, um sich an Die Stelle Der Regierung zu setzen? Bauer erklärt darauf: es wäre Dann unsere Schuldigkeit gewesen, auf unsere Weise unsere Aufgabe zu erfüllen. Das Gericht beschließt Die Vernehmung des Zeu
gen Jost und Die Weiterverr.ehmung des Zeugen v. Schierach unter Ausschluß Der Öffentlichkeit.
Rach Wiederherstellung Der Öffentlichkeit folgt Die Vernehmung Des Generals Danner, des Münchener StaDlkommanDanten. tieber Die Vorgänge in der StaDtkommandantur in Der Rächt zum 9. Rovember sagt Der Zeuge, Daß er Damals zur Verhinderung eines Ramensmiß- brauchs angeorDnet habe, daß nur Befehle Geltung hätten. Die von ihm persönlich gegeben würDen. General von Lossow sei bei seinem Eintreffen außerordentlich zornig gewesen und er (Zeuge) habe keinen anderen Eindruck haben können, als daß Lossow niemals ernstlich mitgemacht habe.
Iustizrat Schramm: Besteht nicht die Möglichkeit, daß Lossow erst, nachdem er gesehen batte, welche Maßnahmen getroffen waren, in feinem Entschlüsse, mitzumachen, wankend geworden ist?
Danner hat diesen Eindruck nicht gehabt.
Hitler fragt, ob die Generäle und Ösfiziere! Lossow gefolgt hätten, wenn er bei der neuen Regierung stehen geblieben wäre.
Danner: Wir haben es uns gar nicht anders vorgestellt, nachdem wir noch am Tage vorher unsere Instruktionen erhalten hatten.
Hitler:'Würden die Hernen, wenn Lossow gesagt hätte, um das Amßerste zu verhüten, mache er mit, ihm Gefolgschaft geleistet haben, oder hätten die Herren gesagt, sie täten nicht mit? — Danner glaubt, daß die Herren bei ihrer ursprünglichen Entscheidung stehen geblieben wären. (Bewegung.)
Auf eine Frage Der Verteidigung, ob Lossow bei der Ofji iersbesprechung am nächsten Tage auch mitgeteilt habe, daß Kahr in dieser Besprechung auch von einem „anormalen Weg" gesprochen hätte, meint Zeuge Danner, das Wort sei gefallen.
Schließlich wird der Stadtrat R.-A. R u ß - bäum über die Vorgänge im Rathaus und insbesondere über die Geiselverhaftungen vernommen. Er habe von den in das Rathaus eindringen den Rationalsozialisten einen Gewehr- ko l b e n s ch l a g erhallen. Die ücln feien beschimpft, bespuckt, geschlagen und dann zum Büv- gerbräukcller gebracht worden. Vor ihren Ohren lei dann erklärt worden: Wenn die Reichstvehr aus uns schießt, werden die Gefangenen niedergeschossen, tintei f:r'w h erteen Bedrohungen seien dann Die Gefangenen auf ein Lastauto geladen und zum Perlacher Forst gefahren worden. In Hohenkirchen Men sie Dann in Freiheit gesetzt worden.
Der Vorsitzende verließ dann eine'n Brief Lossows, Der zu Den Aussagen Hitlers Stellung nimmt. Lossow stellt fest, daß nur ein bösartiger Mensch in seinem Verhalten am 30. April Wortbruch oder Ehrenwortbruch erblicken könne
Hitler bleibt bei der Behauptung bestehen, daß der General fein Ehrenwort gebrochen habe.
Hierauf beantragen mehrere Verteidiger, einen Vorführungsbefehl gegen Lossow zu erlassen.
Das Urteil im Parchimer Mordprozeh.
Leipzig, 15. Mär-z. (Wolff.) Im Parchimer Mvrdprozeß ergreift Öberreichsanw.rlt Dr. Ebermeier das Wort zu seinem Plädoyer und führte aus, er erachcke es als nichterwie» s e n , r-aß Die Angeklagten von Anfang an beabsichtigten. Kadow zu töten. Der Verdacht, daß Kadow Beziehungen zur K. P. D. unterhielt, habe sich durch das Auffinden Der Papiere verstärkt. Es sei nun beschlössen worden, K.idow zu verhauen. An der Wiese wurde barbarisch auf Kadow eiligeschlagen. Besonders Hoeß tat sich hier hervor Man beschloß bann. Kadow in den Wald zu fahren. An einer Waldblöße wurde Halt gemacht, worauf sich Wismeyer auf Kadow stürzte und ihm Die Kehle Durchschnitt. Dann wurden noch zwei Schüsse aus ihn abgegeben. A-n nächsten Tage fei Kadow von Hoeß und Zabel begraben worden. Die Schlägerei an der Wiese stellte sich als fortgesetzte gefährliche Körperverletzung Dar. Rach dieser Schlägerei l'vabsichstgte jeder Der Angeklagten, Kadow zu töten. Es pond ele sich also um eine g e - meingefährlich von allen ausgeführte T ö t u n g. Die Anklage nehme Mord an. Dies sei nicht aufrecht zu erhalten. Es handele sich wohl um einen in Der Mittäterfe-aft begangenen Totschlag.—
Rach^ den Plädoyers der Verteidiger verkündete Reichsgerichtsrat Riedner folgendes
Arteil:
Wegen schwerer Körperverletzung und vollendeten Totschlags werden verurteilt: Hoeß 10 Iabre Zuchthaus, Iurisch 5 Jahre 6 Monate Gefängnis. Zabel 9 Jahre 6 Monate Zuchthaus. Pfeiffer 6 Iahte 6 Monate Zuchthaus, W i e m e y e r 12 Jahve 6 Monate Zucht- haus, Ze ns 6 Jahre 6 Monate Zuchthaus. V o r m a n n tvird liegen Beihilfe zu schtvoi-er Körperverletzung und Begünsti u.ra zu einem ^ahr Gefängnis verurteilt. Wegen Degünstfeung


