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m. Hi Zweites Blatt

Deutscher Reichstag.

Sitzung vom 16. 3 int, nachmittag- 1 Uhr.

Dor Eintritt in die Tagesordnung beglück­wünscht Präsident L o e b e in einer Ansprache, die ton den Abgeordneten stehend angehört wird, die Abgg. Dietrich (Deutschntl.)

und Herold (3.),

die vor 25 (Zähren in den Reichstag eingetreten sind und deren Plätze reichen Blumenschmuck tragen.

Weiter führte dann der Dorsihende aus: Ich begrüße im Reichstag nach seiner

Rückkehr den Abgeordneten Höllein, der nach Verfolgungen und Drangsalierungen jetzt zurückgekehrt ist.

Ohne Debatte wird hierauf angenommen ein Antrag aller Parteien auf Einrichtung einer Deichsbeschassungs- und Derteilungsstellr, eine Rovelle zum Llmsaysceuergeseh, welche die De- sreiungsgrenze von der Inseraten st euer der Geldentwertung entsprechend heraussetzt, ein Ge­setz. wonach die Anlegung von Mündelgel­dern in wertbeständigen Papieren ge­stattet wird und die Derlängerung der Wein­st euer bis zum 1. April 1924.

Es wird dann die zweite Beratung des Gesetz­entwurfes zur

Bekämpfung der Geschlechtskrank­heiten

in der Einzelberatung bei § 13 fortgesetzt.

Abg. G r v t h j a h n (0.) wünscht eine andere Fassung des Verbots Handels mit Gegen­ständen, die zur Derhütung von Geschlechtskrank­heiten dienen sollen, ferner wünscht er, daß der Vertrieb empfängnisverhütender Mittel nicht ver­hindert wird.

Abg. Moller (Dtschntl.) tritt für den Aus­schußantrag ein, wonach bestraft wird, wer die Prostitution gewerbsmäßig in der Rähe v)n Kirchen, Schulen und anderen von Kindern oder Jugendlichen besuchten Orten oder in Orten mit weniger als 10000 Einwohnern betreibt.

Abg. Frau Lang-Drumann (Bah.Dp.) empfiehlt einen Antrag, daß Prostitution ganz allgemein bestraft werden soll, um die Familien vor dem Derfall zu schützen.

Abg. Frau Dr. Schreiber-Siegen (S.) bedauert, daß die Dorrednerin von den ^Ausschuß- anträgen abweiche und erklärt, daß die Sozial­demokratie von den Kompromißvorschlägen des Ausschusses nicht abweichen könne, obwohl sie ihnen auch nur mit großer Äeberwindung zu­stimme.

Abg. Dr. Marx (Z.) spricht die Hauptschuld an der Prostitution den Männern zu, würdigt den Antrag der Frau Lange, der aber in der Praxis nicht durchführbar sei, um sich sodann für die Ausschuhbeschlüsse einzusegen.

Rach kurzer weiterer Debatte wird der An­trag Lang-Brumann abgelehnt und die Aus­schußfassung angenommen, ebenso der Rest der Vorlage.

Es folgt die zweite Beratung des 'Heimarbeiterlohngesetzes.

Minister Brauns begründet die Vorlage, die die Einrichtung von Lohnämtern zur Fest­setzung der Heimarbriterlöhne Vorsicht. Rachdem die Redner aller Parteien die Vorlage begrüßt hatten, wird sie in zweiter und dritter Lesung angenommen. Der Schank st ättengeseh- en twurf geht an den Bevölkerungspvlitischcn Ausschuß.

11114 Ähr vertagt sich das Haus auf Montag nachmittag 3 Ähr: Goldhhpothekengeseh, dritte Lesung des Geschlechtskrankheitengesehes.

Berlin, 18. Juni.

Präsident Lobe eröffnet die Sitzung um ßÄhr nachmittags. Das Gesetz über wertbe­ständige Hypotheken und die Rovelle zum Hhpothekenhankgesetz werden ohne Debatte dem Rechtsausfchuh überwiesen.

Es folgt die zweite Beratung des Zusahab- Lommens zum deutsch-schweizerischen Abkommen über schweizerische Goldhhpvtheken in Deutschland und gewisse Arten von Frankenforderungen an deutsche Schuldner. Der wesentliche Inhalt des 2ll>- kommens ist der, daß die schweizerischen Hypo- theken unter Befreiung der deutschen Schuldner von der persönlichen Haftung als Grundschulden eingetragen werden. Die Derfügung über die Grundschule hat nicht der Eigentümer, sondern ein von der Reichsregierung zu bestimmender Treuhänder. Der Ausschuß beantragt dazu eine Entschließung, die Regierung möge den in Frage kommenden Hhpothetcnschuldnern Steuererleichte­rungen gewähren, um ihnen die Ansammlung von Mitteln zur dereinstigen Abdeckung der Franken­grundschuld zu ermöglichen.

Das Mssechmrs.

Roman von Luise Schirlze - Brück.

46. Fortsetzung. (Rachdruck verboten.)

Gewiß bin ich das," gab Eva bestimmt zurück. Ich habe es seiner Mutter versprochen, die mir fast wie eine eigene Mutter war. Die Sor^e für chn ist ja auch die einzige Pflicht, die icy jetzt habe. Änd die Pflicht geht allem anderen vor. das haben Sie mich ja selber gelehrt."

Schweigend gingen sie nebeneinander her, bis Hans Dietrich sie einholte, der mit einem Be­kannten zurückgeblieben war. In der Brndler- straße deutete Frau Eva auf eiste Helle Fenster­reihe.

Hier ttohnen Wellsheims. Sie haben natür­lich wieder Gäste."

Arnolds beschleunigte feine Schritte.Bitte, kommen Sie Weiler."

Eva lachte. .Frau Wells heim würde sich freuen, wenn wir jetzt heraufkämen."

Sie können das doch nicht im Ernste meinen?"

Eva schüttelte den Kopf.

Als Arnolds spät am Abend gegangen war, saß Eva noch lange Zeit in sich versunken vor dem Christ bäum. Hans Dietrich hatte den Bürger­meister noch bis zu seinem Hotel begleitet. Auguste ging leise zwischen Eßzimmer und Küche hin und her und klapperte zuweilen mit dem Geschirr. Eva hatte eine Kerze am Baum angezündet und sah nachdenklich in das grüne Gezweig und auf das fladembe Lichtlein.

Der Abend zog an ihr vorüber. Richts Be­sonderes war gesprochen und getan worden, sie hatte ja auch nichts Besonderes erwartet. Aber

Giehener Anzeiger (General-Anzeiger für (vberhessen) Dienstag, 19. Juni 1923

IIWW»IWI»IIII II »III IBMIIMBIIIHH I WH' IIMWIW ............II I imiWI II ......II lllllllll----------1 mTWIM v III»

Abg. Schulz- Dromberg (dn.) beantragt wegen einzelner Bedenken Zurückverweisung an den Ausschuß.

Der Antrag wird abgelehnt. Bei der Ab­stimmung über einen Abänderungsantrag dessel­ben Abgeordneten stellt sich die Deschlußunfähig- keit des Hauses heraus. Präsident Lobe be­raumt die neue Sitzung auf * * 3/45 Ähr an.

In der neuen Sitzung wird der Antrag S ch u l z - Dromberg abgelehnt und die Vorlage mit der Entschließung des Ausschusses angenom­men. In der gleich darauf vorgenommemm dritten Beratung werden die Beschlüsse der zweiten Le­sung bestätigt.

Hieraus kommt die Rovelle zum Lan­de s st eu e r ge se tz zur zweiten Lesung. Der Ausschuß hat den Artirel b der Regierungsvor­lage gestrichen, wonach die Ä m s a h st e u e r zu­gunsten der Gemeinden um/a Prozent, also um ZVa Prozent erhöht werden sollte. Der Ausschuß beantragt, den Gemeinden 15 Prozent des Aus­kommens der Ämsahsteuer zu überweisen. Weiter hat der Ausschuß die oorgeschlagene Schank- verzehrssteuer und die Viehhaltungs­steuer gestrichen und bei der Steuer aus Sekt und Trinkbranntwein die Höchst­steuergrenze auf 15 Prozent statt auf 30 Prozent der Regierungsvorlage bemessen.

Reichsfinanzminister Dr. Hermes weist in seiner Begründung die gegen die Reichssinanz- verwaltung gerichteten Angriffe als unberechtigt zurück. Erst wenn Wirtschaft und Finanzen die letzt fehlende Stetigkeit erreicht haben, sei eine grundlegende Reform der ReichZversassung mög­lich. Der vorliegende Gesetzenttvurf lasse deshalb die Grundlagen unseres Steuersystems unberührt und beschränke sich auf die Ausgestaltung des Anteils der Länder und Gemeinden. Mehr noch als die lange Dauer der Ausschuhberatungest bedauere die Reichsregierung die torgenommenen Aenderungen. Die Beschränkung der vorgeschla­genen Erhöhung der Ämsahsteuer um ein hallies Prozent und die gleichzeitig vom Ausschuß be­schlossene Erhöhung des Gemeindeanteils bedeute für das Reich eine finanzielle Belastung von kaum absehbarer Tragweite. Der Ausschuß hat der Rovelle einen provisorischen Charakter ver­liehen durch seinen Beschluß, daß das Gesetz am 1. April 1925 außer Kraft treten soll. Auch verschiedene andere vom Ausschuß beschlossene Aenderungen machen es der Regierung schwer, eine völlige Verabschiedung der Vorlage zu er­bitten. Die Finanzlage der Länder und Ge­meinden ist nach der genaueren Festlegung des Verteilungsschlüssels nicht so trübe, wie sie viel­fach angesehen wird. Wir hoffen bald zu einem Finanzausgleichsgeseh zu kommen, das eine end­gültige und dauerhafte Regelung unserer ©teuer- Verhältnisse 'bringt.

Abg. Koch- Weser (Dem.): Wenn der Mi­nister mcht eine künftige große Reform angekündigt hätte, mühte unser Protest gegen das jetzige Sy­stem noch schärfer fein. Der Entwurf bringt nur kleine Verbesserungen. Wir brauchen aber einen Abbau des zentralistischen Systems. Auch ein überzeugter ünitarier kann nicht mit den Metho­den einverstanden fein, mit der hier den Selbst­verwaltungskörpern jede Selbstverantwortung ge­nommen wird. Rach der Vorlage will das Räch Ländern und Gemeinden mehr geben, als es selbst entnimmt. Also muß die Rotenpresse noch mehr als bisher in Anspruch genommen werden. Was aber soll werden, wenn man in einigen Monaten vielleicht von uns die Stillegung der Rotenpresse verlangt?

Abg. Oberfehren (Dtschntl.): ßänber und Gemeinden müssen ihre steuerliche Selbständigkeit wieder erhalten. Der vorliegende Entwurf kann uns nicht befriedigen. Gr ist zum Teil Torso ge­blieben, weil der Hinanzminister sich mcht mit der nötigen Energie fuc das Kernstück, die Ärnsatz- fteuer, eingesetzt hat.

Reichssinanzminister Dr. Hermes prote­stiert gegen diesen Vorwurf. Im Ausschuß habe gerade ein deutschnationales Mitglied sich gegen eine übereilte Verabschiedung der Vorlage er­klärt. Der Redner protestiert auch gegen die An­griffe auf die Erzbergersche Finanzreform, mit der Erzberger sich ein .großes Verdienst erworben habe. In ruhigen Zeiten werde eine Rachprüsang dieses Werkes möglich sein. Zu Reformen werde er später bereit sein, niemals aber an den Grund­lagen der Erzbergerschen Finanzverwaltung rüt­teln lassen.

Abg. Schulz (D. Dp.): Den Gemeinden ist nur Die Gewerbesteuer geblieben. Wir dürfen auf diesem Wege nicht weiterschreiten. Wir müssen das Äebel an der Wurzel packen und zum alten Steuersystem zurückkehren. Dem Reich muß die Vermögens- und Desihsteuer, den Ländern die Einkommensteuer und den Gemeinden Zuschläge zur Einkommensteuer überlassen werden.

Abg. De im (Soz.): Solange der Besitz steuerlich nicht wirklich erfaßt ist, kann keine

WBlirmWMMk AMHIMJWÜBBWWiL -* 33 sie war so froh, so ruhig, und sie freute sich aas die nächsten Tage, an denen sie wieder mit Ar­nolds zusammen sein konnte. Eigentlich den ganzen Tag. Sie hatten das Programm zusammengestält, es war so selbstverständlich, daß sie ihm Berlin Sigte. Hans Dietrich hatte tagsüber wenig Zeit.

m folgenden Abend wollten sie ins Kleine Thea­ter gehen, und an den nächsten in die Oper, tags­über den üblichen Rundgang durch die Museen und die Stadt machen.

Da plötzlich fiel ihr wieder Wölling ein. Sie knipste dös elektrische Lämpchen auf ihrem Schreib­tisch an und begann $u schreiben. Der Briefbogen bedeckte sich schnell mit ihrer schönen klaren Hand­schrist. Änd sest und klar stand ihr Rome dar­unter. Dann adressierte sie den Brief und schob ihn in den ^Imschlag. Als sie es getan hatte, at­mete sie tief auf. Abgemacht!

Sie hatte das Bild (des Moselhauses neben ihrem Fensterplatz aufgehängt. Run stand sie davor und sah es einen Augenblick. an. Dann nickte sie ihm zu. wie man einem Menschen zunickt. .Gute Rächt", sagte sie.

11.

Als Frau Eva am anderen Morgen erwachte, fand sie, daß das Leben schön sei und wert, gelebt zu werden. Mit klaren Augen sah sie in den Tag hinein und machte eilig Toilette. Um zehn Ähr wollte sie sich mit Arnolds, der am P)tsdamer Platz wohnte, am Brandenburger Tor treffen.

In den Straßen war es morgendlich still. Im Tiergarten gingen die Spaziergänger, die da jeden Morgen zur selben Stunde an*atreffen sind: Lei­dende, die sich Bewegung machen müssen, elegante Frauen, die diese frühe Stunde seufzend a if

Steuerreform Wunder schassen. 'Der unmöglichLN Finanzlage der Gemeinden muß ein Ende gemacht werden. Jetzt können sie die Besoldungen für die Beamten nur dadurch aufbringen, Dan sie viele Steuern unterschlagen.

Rach 7 Ähr nxrb die Weiter beratung des Landessteuergesetzes unterbrochen und die dritte Lesung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten wieder aus­genommen.

Abg. Mumm (Dtschntl.) bringt noch einige Abänoerungsvorschläge ein.

Abg. Wulle (deutschvölkisch) protestiert ge­gen die Vorlage und dagegen, daß der dem Reichs­tag nicht angehörige Prof^fvr Judaslohn hier dem Salvarsan eine Lobrede halten konnte.

Reichsminister Oes er: Die Regierung hat den Wunsch, daß die Vorschriften des Gesetzes nicht durchlöchert werden. Sie wird tm Einvernehmen mit den Landesregierungen den Kampf gegen die Prostitution auf der ganzen Linie aufnehmen. Abg. Wulle irrt, wenn er glaubt, die Heranzicchung eines besonderen Kommisiars durchs die Regierung sei ein außergewöhnlicher Vorgang. Auch Robert Koch ist früher von der Regierung zu Reichstagsver- handlungen herangezogen worden.

Abg. Heidemann (Komm.) erklärt, seine Partei werde gegen die Vorlage stimmen.

Die ersten Paragraphen werden mit großer Mehrheit angenommen. In § 4 wird auf einen Zentrumsantrag die Regierungsvorlage wieder hergestellt, wonach die Strafverfolgung von Ge­schlechtskranken nur dann vom Strafantrag ab­hängig gemacht wird, wenn es sich nicht um Ehe­gatten oder Verlobte handelt. Im übrigen wird die Vorlage in der Fassung der zweiten Lesung angenommen.

Dienstag nachmittag 2 Ähr kleine Vorlagen, Weiterberatung des Landessteuergesetzes.

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Steuerfreie Einkommensgrenze für Lohnempfänger

und Mchtlohnempfänger.

Don Gg. Lind, Rechtsanwalt, Grünberg (Hessen).

Die Rotlage der freien Berufe ist durch das Geldentwerttingsgeseh vom 20. März 1923 in­sofern anerkannt worden, als bei der Einkommen­steuer für 1922 den Angehörigen freier Berufe hinsichtlich der Werbungskosten eine gewisse Er­leichterung gewährt worden ist. Diese Erleichte­rung feilte einen Ausgleich darstellen für die Benachteiligung, die die freien Berufe bei Be­messung der steuerfreien Einkommensgren-e gegen­über den Lohnempfängern haben. Für das Stcuerjahr 1922 ermäßigte sich die Besteuerung des Arbeitslohns um jährlich je 340 Mc. für den Lohnempfänger und feine Ehefrau und um jähr­lich 610 Mk. für jedes Kind. Der Lohnempfänger hatte also 1922 ein steuerfreies Einkommen von j - 3400 Mk. für sich und seine Ehefrau und von je 6100 Mk. für jedes Kind. Die Richtlohnempfänger hatten 1922 dasselbe Einkommen steuerfrei, jedoch unter der Voraussetzung, daß das steuerbare Ein­kommen nicht mehr wie 400 000 Mk. und beim Vorhandensein von Kindern nicht mehr wie 1200 000 Mk. betrug. Bei den Lohnempfängern wurde diese Begrenzung nicht verlangt.

An Werbungskosten durfte der Lohn­empfänger ohne jeden Rachweis von der zu zahlenden Steuer den Betrag von 765 Mk. in Abzug bringen, was einem weiteren steuerfreien Einkommen von 7650 Mk. gleichkommt Darüber hinaus durste er noch Werbungskosten abziehen, wenn er sie über den Betrag von 7650 Mk. Nachweisen konnte. Die Richtlohnempfänger, zu denen auch die Angehörigen der freien Berufe gehören, durften nur die nachgewiesenen Werbungskosten in Abzug bringen.

Rach dem neuen Abs. 4 des § 13 E. St. G. dürfen Angehörige der freien Berufe, deren Ein­kommen hauptsächlich aus wissenschaftlicher, künst­lerischer, schriftstellerischer, unterrichtender oder erziehender Tätigkeit, aus der Berufstätigkeit der Aerzte, Rechtsanwälte, Archttekten, Ingenieure und der Ausübung anderer freier Berufe herrührt eine gewisse Pauschalsumme abziehen. Die Pauschalsumme soll als Abgeltung der nach § 13 Abs. 1 Rr. 3, 5 und 5a zulässigen Abzüge (Kran­kenversicherung usw. für sich selbst ufw., Lebensversicherungsprämien und steuerfreie Spareinlagen) angesehen werden. Anstatt diese Abzüge einzeln in Höhe der tatsächlich dafür gemachten Aufwendungen abzu­ziehen, ist es den freien Berufen für das Steuer­jahr 1922 gestattet worden, 20 Proz. des Ein­kommens aus freiem Beruf nach Abzug der Wer­bungskosten in Abzug zu bringen, und zwar min­destens 30 000 Mk. und höchstens 80 000 Mk. Ein Arzt mit einem Einkommen von 300 000 Mk. darf 20 Proz. (60 000 Mk.) in Abzug bringen. Hat er aber ein Reineinkommen von einer halben Million, so darf er statt 20 Proz. (100 000 Mk.)

Anordnung des Arztes benutzen, am sich jugend­liche Schlankheit zu erhalten, oder sie wieder zu erlangen. Dazwischen fragwürdige Gestalten, die nicht wissen, wohin sie geben, und kaum gerne sagen würden, woher sie kommen. Eine Kavalkade ton Reitern trabte vorüber, ein paar Damen folgten zu Pferde mit einem Kavalier. Der Morgen war frisch, aber nicht kalt, der Himmel weißlichblau, die Sonne hatte noch den rötlichen Schimmer des Morgens.

Eva freute sich des schönen Tages, freute sich auf die nächsten Stunden. Als sie in der Lenn6- straße war, sah sie nach der Ähr. Cs fehlte noch eine Viertelstunde. Run ging sie langsamer, schlenderte um den Platz vor dem Brandenburger Tor herum, wo die langen Marmorbänke Der Denkmäler des Kaisers und der Kaiserin Friedrich wie mit Schnee bestreut vor den kahlen Bäumen standen. Da sah sie von der Königgrätzer Straße her Arnolds kommen. Schon von weitem ragte er über de anderen Fußgänger hinaus. Sie freute sich seiner stattlichen Gestatt und des Mrsleuchtons seiner Augen, als er sie sah. Langsam gingen sie die Linden hinauf und bewunderten eine Weile das Fenster eines großen Blumengeschäfts. Ein herrlicher Korb mit Treibveilchen nurhm die Mitte ein. Jede einzelne Blume schien ein au^ewählteS Prachtexemplar zu fern, besonders groß und be­sonders dunkelblau.

»Wenn Mutter Hausmann das sehen könnte," sagte Arnolds mit einem leisen Lächeln.Öle würde die Hände über dem Kopf zusammenschla- &daß es jetzt Veilchen gibt, und solche Veil- Aber wenn sie daran riechen könnte, dann würde sie sicher sagen, der Mensch kann viel, aber doch nicht soviel wie der Herrgott. Großer kann

nur 80 000 Mk. abziehen. Eine Einschränkung besteht für Angehörige freier Berufe, Die Pen­sionen, Wartegelder, Ruhegehälter, Witwen-und Waisenpensionen, andere Bezüge oder geldwerte Vorteile für frühere Dienstleistung oder Derufs- tätigkett oder Renten aus der Angestelltenver­sicherung beziehen. Ein Dritteil dieser Bezüge müssen sich derartige Angehörige freier Berufe auf die 20prozentige abzugsfähige Pauschalsumme anrechnen lassen. Bezieht also der vorerwähnte Arzt als ehemaliger Amtsarzt z. D. 120 000 Mk. Pension, so ist ein Dritteil hiervon (40 000 Mk.) auf die Pauschalsumme in Anrechnung zu bringen.

Diese Reuerung ist im Interesse der schwer leidenden freien Berufe, der Kopfarbeiter, sehr zu begrüßen. Im allgemeinen ist auch Deren äußere Lebenshaltung, ohne daß irgendwelcher Aufwand getrieben wird, kostspieliger als Die der Lohn­empfänger. Die berufliche Weiterbildung durch Fachliteratur usw. und die sonstigen Aufwen­dungen, die der im freien Beruf Stehende zur Erhaltung seiner Geisteskraft und Kultur zu machen gezwungen ist, werden immer höher, und auf vieles muß ganz verzichtet werden. Daß er also steuerlich nicht schlechter gestellt ist als der Lohnempfänger, ist eine selbstverständliche Forde­rung, Die dem Gebot der Selbsterhaltung und dem Grundsatz ton Recht und Billigkeit entspricht.

Äm sverstaunlicher ist die Entwick­lung der Gesetzgebung im Steuer­jahr 1 92 3. Soweit eine Regelung erfolgt ist, behandelt das Einkommensteuergesetz die Lohn­empfänger erheblich besser, als z. D. die Ange­hörigen Der freien Berufe, trotzdem die Besteue­rung bei derselben Einkommensquelle ansetzt, näm­lich bei dem Einkommen aus Arbeit. Auch der Arzt, Architekt. Ingenieur, Rechtsanwalt, Schrist- steller, Künstler usw., vorwiegend Kopfarbeiter, haben steuerlich betrachtet Einkommen aus Arbeit, genau wie die meist handarbeirenden Lchnempfänger. Eine ungleiche steuerliche Behand­lung ist um so weniger gerechtfertigt, als die Lage der freien Berufe heute viel ungünstiger ist, wie die der Lohnempfänger, und die durchschnitllich weit mehr wie acht Stunden arbeiten müssen. Die Abzüge, die der Lohnempfänger für sich, seine Fr?iU und feine Kinder und für nicht nachgewie- sene Werbungskosten im Jahre 1923 machen darf, sind erheblich größer als die des Richttohnemp- sängers. Es kommen das Gesetz vom 23. Dezem­ber 1922, Die Verordnung vom 15. Februar und vom 12. Mai 1923, die am 1. Juni 1923 in Kraft getreten ist, in Betracht.

Die Änterschiede der jährlichen Steuerabzüge und Damit der steuerfreien Einkommensgrenze wirD Dutcf) Die nachstehende Aufstellung illustriert:

A. Lohnempfänger.

Steuerabzüge

jährlich

entspr.ein- steuerst.. Eink. von

für Ian. und Februar

März b. Mai

ab

1. Juni

Für sich selbst

200

800

1200.*

11200 J6

112000

» Ehefrau

200

800 .

1200

11200

12000 »

jed. Kind

1000.4

4000 »

8000 »

70000

700000 ,

» Werbungs- kosten 1000.4

4000 »

10000 »

84000 »

840000 »

B. Nichtlohnempfänger.

Steuerabzüge

jährlich

entspr.ein. steuer fr.

(Ank. von

Für sich selbst...... 2400 u«

Ehefrau bei steuerbarem Einkommen von nicht mehr wie 1 Million .... 2400

jedes Kind, wenn das steuerbare Einkommen bei 2 Kindern nicht mehr als 2 Millionen beträgt . . 12000

jedes wettere Kind erhöht sich diese Sinkommengrenze um je V4 Million. Werbungskosten sind abziehbar, soweit nachgewiesen und bei freiem Beruf! Pauschalsumme für § 13 Abs. 1 Rr.

3, 5 und 5a.

24000

24000 .

120000 .

Es bleibt nach Dem Derzeitigen Stand der Ge­setzgebung Dem Lohnempfänger ein wett höheres Einkommen steuerfrei, als dem Richtlohnempfänger. Der Lohn­empfänger ist aber im allgemeinen auch nicht um« satzsteuerpflichtig, während für andere Steuerzah­ler, auch für die freien Berufe, die Ämfahsteuer- pflicht besteht, obwohl sie wie Die Lohnempfänger in erster Linie ihr Einkommen aus Arbeit be­ziehen.

Hoffentlich wird diese steuerliche Än- a l e t ch h e i t auf dem Wege der Gesetzgebung bald befeitigt

er Die Blumen wohl machen und zu einer anderen Zeit blühen lassen, aber Den Dust kann er ihnen nicht geben.

Eva nickte. »Ich mag sie auch nicht leiden. Mir ist der kleinste Strauß Märzvellchen lieber, als diese großen anspruchsvollen Dinger, die etwas Künstliches haben, etwas Seelenloses... Aber sehen Sie da die Lieblingsblumen unseres mtDernen Dichters." In einer schlanken Vase leuchteten seltsame Blüten, wie große schwarze grell gezeichnete Schmetterlinge oder phantastisch gestaltete Insekten. Irgendeine Orchidee war es, von fremdartigem Aussehen. »Blumen des Bösen nennt sie Aßmussen."

Arnolds wiederholte es: »Blumen des Dösen. Das sieht ihm ähnlich."

Die Passanten Der Linden wurden mit einem Male aufmerksam. Man trat an den Rand des Bürgersteiges, die Schutzleute hoben Die Köpfe, schauten aufmerksam nach Dem Brandenburger Tor, schafften eilfertig Raum. Ein Auto stob windschnell heran die Hüte flogen von Iden Köpfen, die Damen verneigten sich. Einen Augen­blick lang sah man ein sehr ernstes Männsrgesicht, eine Hand, die grüßend zur Mühe erhoben wurde. Der Kaiser! Dann war er vorüber wie eine Vision. Die Stehengebliebenen gingen wetter, die Droschken, die zur Seite gefahren waren, kreuzten wieder Die Straße.

Langsam gingen Die beiDen Dem Schloß zu, auf Dem jetzt eine Standarte in die Höhe stieg. Am Palais des alten Kaisers Wilhettn blieben sie einen Augenblick vor Dem historischen Fenster stehen.

(Fortsetzung folgt)