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175. )ayrgang
Montag, 7. Mai 1923
GietzenekAnzeiger
General-Anzeiger für Oberhessen
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Die französische Antwort auf die deutsche Rote.
Paris, 6. Mai. (WTD.) Die Havas- agen tu r veröffentlicht den Text der fron- zösischen Antwort auf die. deutsche Rote, die um 7 iUjr abends in der deutschen Botschaft überreicht wurde. Sie ist an den Ge- schäftsträger, Botschaftsrat von Hösch, gerichtet und lautet:
Ich habe die Ehre, Ihnen den Empfang deS Briefes vom 2. Mai zu bestätigen und im Hamen der französischen Regierung folgende Antwort za erteilen:
Die belgische und die französische Regierung können eine große Anzahl der von der deutschen Regierung gemachten Erklärungen nicht durchgehen lassen, ohne ihnen zu widersprechen. Einer- seits ist es nicht richtig, da irgendeine der von Frankreich und Belgien ergriffenen Maßnahmen in Berkennung des Friedensvertrages von Versailles erfolgt ist; andererseits stehen hie heute von Deutschland formulierten Borschläge in mehreren Punkten im Widerspr ich mit diesem Vertrag. Der Vertrag von Versailles hat die Bedingungen bestimmt, unter denen die Schulden Deutschlands zuerst festgesetzt und dann gezahlt werden sollen. Die Festsetzung ist Ende April 1921 erfolgt. Die Zahlungsbedingungen sind am 3. Mai 1921 festgesetzt worden. Deutsch, land hat formell an diesem Tage die Festsehung und die Modalitäten angenommen. Inzwischen hat es die Verpflichtungen, die es übernommen hat, nicht gehalteir. Ein zeitweiliges Moratorium ist ihm bewilligt worden, es hat aber nicht einmal seine beraögese.^ten Verpflichtungen erfüllt. Infolge die er Feststellung und in Ausführung des Vertrages Haven Frankreich und Belgien Pfänder genommen. Entgegen der Behauptung der deutschen Regierung ist diese Pfandnahme ohne die geringste Gewatt seitens Belgiens und Frankreichs erfolgt, und wenn es nur von diesen beiden Mächten abhängig gewesen wäre, hätte dies sofort im Ruhrgebiet eine Zusammenarbeit zwischen den deutschen Industriellen, Ingenieuren und Arbeitern und den französischen Industriellen, Ingenieuren und Arbeitern ermöglicht. Die Befehle, die von Berlin gekommen sind, haben allein diese Zusammenarbeit verhindert. Die deutsche Regierung behauptet, daß die Bevölkerung mit passivem Widerstand auf die Besetzung des Ruhrgebiets geantwortet habe. Richts ist wenrger richtig. Es ist n i ch * die Bevölkerung, sondern dre beutscheRegierung, die den Widerstand gewollt und organisiert hat. Die deutsche Regierung erkennt dies implicite übrigens selbst an, denn sie erklärt heute, dah dieser Widerstand erst nach einem lleberetntommen über die jetzigen Vorschläge ein Ende finden werde. Wenn der Widerstand von ihr nicht organisiert ist, wie würde also die deutsche Regierung Herr fern, ihn abzukürzen oder zu verlängern? Dieser Widerstand ist aber nicht passiv, sondern aktiv. Während der Friedensver- trag von Versailles formell bestimmt, dah Deutschland nicht das Rocht hat, eine <5anftmn, wenn sie nach Feststellung einer Verfehlung durch die Re- parationskommisfion erfolgt, als einen Att der Feindseligkeit anzusehen. Die deutsche Regierung hat nicht nur Streiks von Beamten provoziert, sondern einen allgemeinen systematischen Konflikt, Angriffe, Sabotage und Vergehen gegen das gemeine Recht. D i e belgische und die französische Regierung können keinen deutschen Vorschlag in Berücksichtigung ziehen, solange dieser Widerstand fortgesetzt wird. Sie wollen nicht, daß das Leben ihrer Offiziere, ihrer Soldaten, ihrer Ingenieure, ihrer Zollbeamten und ihrer Eifenbahnbeamten Attentaten ausgesetzt sei, während man die zu regelnden Fragen prüft. Sie wollen ferner nicht, dah die normalen Funktionen der militärischen Kontroll- fomrniffronen gestört werden und dah die Entwaffnung Deutschlands durch die einzige Tatsache kompromittiert werde, dah das unbezahlte Frankreich und Belgien Pfänder genommen hätten, wozu sie ein Recht besitzen.
Die französische und belgische Regierung mühten hinzufügen, dah die jetzigen Vorschläge Deutschlands in mehrerer Hinsicht vollkommen unannehmbar seien. In erster Linie stellten die tatsächlichen Ziffern nur em Viertel der Summe dar, die die Reparations- Tommiffion festgesetzt habe und die von Deutschland als der Betrag seiner Schuld gegenüber den Alliierten anerkannt worden sei. Frankreich und Belgien hatten wiederholt erklärt, und sie feien verpflichtet, dies hier nochmals zu sagen, dah sie die Herabsetzung ihrer eigenen For- derungennichtannehmen könnten, und dah. weim sie bereit seien, einen Teil mit den alliierten Schulden zu kompensieren, sie in die materielle Rotwendigkeit versetzt seien, den Restbetrag zu empfangen, um die schrecklichen Verwüstungen zu beseitigen, die der deutsche Einfall verursacht hat. Frankreich habe bis zum Augenblick 100 Milliarden Franks für das Konto Deu t schlands vorgeschosfen, Belgien 15 Milliarden belgisch- Franks. Auster den Pensionslasten müßten sie noch die Hälfte ihrer Schäden reparieren. Das wirtschaftliche Interefs: Frankreichs. das wirtschaftliche Interesse der gesamten Welt, die (Gerechtigkeit selbst machten es erforderlich, dah die geschädigten Länder nicht mehr dazu verurteilt seien, sich zu ruinieren and die WiÄleraufrichtang ihrer Schuldner zu begünstigen. Sowohl Frankreich als auch Belgien, ein Opfer der zynischsten Verletzung der Verträge, würden die angebotenen Summen bis jetzt nicht gestatten, ihre verwüsteten Gebiete wieder aufzurichten. Also während die von den deutschen Heeren während vier Jahren besetzten Gebiete bis ins Unendliche
verwüstet blieben, würde Deutschland fortfahren, beliebig im Ruhrgebiet und anderwärts nrar Fabriken, Hochöfen, Häusergruppen, Wege und Eisenbahnen zu bauen. Diese Ungerechtigkeit sei Belgien und Frankreich entschlossen, nicht zu dulden. Das Angebot von 30 Milliarden, das die deutsche Regierung gemacht habe, enthalte übrigens, nach einem von der deutschen Regierung selbst gebrauchten Ausdruck, eine gewisse Elastizität, dessen Willkür und Gefahr man nicht nötig yabe, aufzuzeigen. Die Zohlen, die man angegeben habe, würden nach der deutschen Regierung ein Maximum bilden, und es werde Deutschland leicht sein, sie wieder zur Diskussion zu stellen, bevor sie Wirklichkeit geworden seien. Gewiß behaupte die deutsche Regierung, dah es im Augenblick nicht möglich sei, die festen und endgültigen Ziffern der Zahlungsfähigkeit Deutschlands zu bestimmen. Als die alliierten Regierungen den Londoner Zahlungsplan ausgestellt hätten, hätten sie Rücksicht genommen auf das, was diese Bemerkung Gerechtes In sich schliche, sie hätten die Zahlung von annähernd Zweidrittel Der deutschen Schuld auf eine unbestimmte Zeit verschoben, die durch den Wohlstand Deutschlands allein hätte festgesetzt werden sollen. Seitdem habe die deutsche Regierung nicht aufgehört, gegen diese Unbestimmthett eines Teiles der Schu^ zu protestieren. Sie habe wiederholt gesagt, wenn sie behindert sei, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, geschehe das, weil sie deren endgültige Ziffern nicht kenne. Heute setze sie sie um mehr als 3 Fünftel des festen Teiles ihrer Schuld herab, sie reduziere den unbestimmten Teil um mehr als sieben Achtel, aber sie behalte die Unbestimmtheit bei. Könnten die Alliierten irgendeinrn Grund haben, anzunehmen, dah Deutschland nicht bald wieder auf feine ursprüngliche Begründung zurückkommen und erklären werde, dah nur der feststehende Teil von Deutschland bezahlt werden könne unter dem Vorwand, dah es den Gesamtbetrag seiner Verpflichtungen nicht keime? Tatsächlich handele es sich bei den deutschen Vorschlägen nur u m eine nominelle und scheinbare Summe von 30 Milliarden Goldmark. Der tatsächliche Betrag rechne erst vom 1. Juli 1927 und für eine Dumme von nur 20 Milliarden. Deutschland verlange also ein vollkommenes Moratorium von 4V2 Jahren, gerechnet vom 1. Januar 1,923. dem Tage, an dem der Londoner- Zahlungsplan von der Reparationskommission wieder in Kraft gesetzt worden fei. Die Summe von 20 Milliarden fei übrigens beträchtlich herabzufetzen, weil bis zum 1. Juli 1927 die Zinsen von dem Ertrag der Anleihe genommen werden mühten. Wenn man einen Diskont von 6 Prozent rechne, würde der augenblickliche Wert der 20 Milliarden also auf 15 Milliarden 820 Millionen herabfinken. Diese ungenauen Vorschläge seien übrigens von Vorbehalten begleitet, die gestatten würden, in einigen Monaten alles wieder in Frage zu stellen. Die deutsche Regierung garantiere nicht einmal, dah die 20 Milliarden oder die geringere Summe, die sie ins Auge fasse, tatsächlich an dem genannten Dalum bezahlt würden. Sie sehe ganz im Gegenteil voraus, dah, wenn die 20 Milliarden nicht durch Anleihen gedeckt werden, der nichtbezahlte Teil nur den zum Spott herausfordernden Zinssatz von 5 Prozent einbringen soll uni> eine zu amortisierende Annuität bilden werde. Roch weniger Garantien biete sie für die beiden Ergänzungsbeträge von je fünf Milliarden, die im Grundsätze am 1. Juli 1925 bzw. am 1. Juli 1931 bezahlt werden sollen.
Die deutsche Regierung er Härt, eine internationale Kommission solle darüber entscheiden, ob diese beiden Abschnitte ausgegeben tr-erden sollen und desgleichen, ob die Zinsen am 1. Juli 1923 bezahlt werden sollen oder nicht. Derartige Unsicherheiten machten jede ernste Schätzung des Wertes des Angebotes unmöglich. Ueberdies hätten die französische und die belgische Regierung auf der Pariser Konferenz im gegenseitigen Einvernehmen den Gedanke x ausgeschaltet. dah etwa die Reparationskommission ihrer Kompetenz entgleitet und durch internationale Kom- miissionen, internationale Ausschüsse von Geschäftsleuten, Schiedsgerichte erlebt würde. Im Vertrag von Versailles habe Deutschland sich feierlich verpflichtet, die Reparationskommission als Richter über den teilweisen Erlah der Schuld und den Aufschub von Zahlungen anz verkennen, und es sei beslimnrt wordedah kein Erlah anders als durch einstimmiges Einvernehmen der Gläubigermächte gewährt werden könne. Frankreich und Belgien könnten sich nicht bereit erklären, die durch ben Vertrag von Versailles ihnen gebotenen Garantien preiszugeben. Die deutsche Regierung erkläre sich beceti, die Sicherheiten für die Barleistungen und Sachlieferungen zu bieten, die sie heute anbietet und die nichts weiter als eine enorme Verminderung ihrer früheren Versprechungen barftellen. Was aber diese Sicherheiten anlange, so beschränke sie sich darauf, die unbestimmteren und unklarsten Ideen zu äuhern und obwohl die Reparationskom- Mission im Einvernehmen mit den alliierten Regierungen bereits seit langem alle Maßnahmen studiert haben, mit Hilfe deren Deutschland seine Währung zu stabilisieren, seine Finanzen wieder herzustellen und zur Ausnahme auswärtiger Anleihen zu schreiten sich verpflichtete, obwohl die alliierten Regierungen Deutschland manches Mal zu den aufrichtigsten Bemühungen anzuleiten versucht hätten, die erforderlich feien, um diese Resultate zu erzielen, sage die deutsche Regierung auch heute noch nichts, in welcher Weise sie ihre Währung zu stabilisieren suchen werde, oder welche gesetzgeberischen Maßnahmen sie ergreifen werde.
noch auch welche Einnahmequellen sie zur Garantierung der verschiedenen Anlciheabschnllte au verwenden gedenke. Genau so unbestimmt und so illusorisch seien die Angaben der deutschen Regierung über die Sicherheitsgarantien, die sie, wie sie erkläre. Frankreich zu bieten bereit sei. Sie s preche nicht von Belgien, und dieses Versehen erscheine zum allermindesten merkwürdig, wenn man sich erinnere, wie Deutschland sich im Jahre 1914, als es Garant der belgischen Reutralität war, dieser Ration gegenüber benommen habe, deren Unabhängigkeit zu schützen es versprochen hatte. Indessen seien die belgische und die französische Regierung stets für das „internationale friedlicheVer- fahren" und die „friedesichernde Vereinbarung, die auf Gegenseitigkeit beruht" gewesen, und die deutsche Regierung mißachte trotzdem schon heute die Hauptbedingungen, die der Versailler Vertrug enthalte. In diesem Zusammenhang, ebenso wie In der Reparationsfragen, könnten Frankreich und Belgien sich nicht mit den deutschen Vorschlägen begnügen. Sie brauchten Gewißheiten. Als Gegenleistung für z. T. unannehmbare, z. T.unzillängliche Vorschläge beanspruche die deutsche Regierung daß der Ausgangspunkt der Verhandlungen sein nüsse den Status quo ante des Friedensvertrages wieder herzustellen, und In Anwendung dieser allgemeinen Bestimmungen verlange sie namentlich, dah die neuerdings in vollem (Änklang mit dem Versailler Vertrag besetzten Gebiete geräumt werden, dah die in Öen Rheinlanden von der Rheinlankckommission zur Sichwung des Versailler Vertrags ergriffenen Mahnahmen zurückgezogen würden, dah die wegen Verletzung Der regelrecht erlassenen Orbomunven verhafteten und ausge- wiesenen Deutschen befreit und in ihre Wohnstätten und Dienststellen wieder eingesetzt würden. Also während viereinhalb Jahren, das heiht während der Periode, in der die französische und die belgische Regierung sich bemüht hätten, Sach- Heferungen und Geldzahlungen zu empfangen und den Wiederaufbau der verwüsteten Gebiete durch- zuführen, mühten sie geduldig ohne Pfänder und ohne Garantien warten, bis es der deutschen Regierung gefällt, die Mahnahmen zu ergreifen, die ihr paßten, um bann eine unbestimmte und winzige Summe anzubieten' Aus dem Ruhrgebiet mühten sie sogar heraus, in das sie doch nur eingerückt seien, um die Garantien und Pfänder in der Hand zu haben, auf die sie ehren Anspruch hätten und die ihnen verweigert toouben seien. Die belgische und die französische ^Regierung hätten beschlossen, die neubesehten Gebiete nur nach Maßgabe und im Verhältnis der geleisteten Zahlungen zu räumen. An diesem Deschluh hätten sie nichts zu ändern. Sie könnten im übrigen nicht die Bemerkung unterlassen, dah die deutsche Rote von Anfang bis Ende nur der kaum verhehlte Ausdruck einer systematischen Auflehnung gegen den Versailler Vertrag sei. Dier würde schließlich notgedrungen zur vollkommenen und endgültigen Zerstörung dieses Vertrages führen. Dies würde sogar zu einer moralischen, wirtschaftlichen, politischen und knilitärischen Revanche Deutschlands führen. Unmittelbar nachdem die Botschaft terkonferenz noch einmal einmütig festgestellt habe, dah Deutschland seine Verpflichtungen nicht erfüllt, sollten F ankreich und Belgien auf die fried- llchien Sanktionen verzichten, die zu ergreifenDeutsch- land sie gezwungen habe. Deutschland solle von den Aufgaben befreit werden, unter denen es nach seinen Erklärungen zufammenbreche und die es für unproduktiv erkläre. Damit scheine es die Desahungstruppen im Auge zu haben, um Frankreich und Belgien so der solidesten Grundlagen berauben zu wollen, die ihnen Sicherheit und die Befolgung der vertragsmäßigen Garantien gewährleisten sollten. Die Reparalions- kcmmission solle desavouiert und aufgehoben oder bis zur Ohnmacht eingeschräntt werden. Deutsch- land solle befreit werden von dem, axis es die politischen und wirtschaftlichen Fesseln des Der- ttags nennt. Die Alliierten müßten Deutschland sofort wieder in den Genuh der Meistbegün» stigungsklauseln setzen, was ihm gestatten werde, von den Ruinen, die es in Belgien und Fankreich gehäuft habe, Ruhen zu ziehen, um sich rasch die industrielle üeberlegenbeit über die Länder zu sichern, die es verwüstet habe. Für die Reparationssrage solle nicht mehr, wie der Versailler Vertrag es vorsehe, eine Kommission zuständig sein, deren Entscheidungen zu befolgen Deutschland sich verpflichtet habe; die Entscheidungen sollten vielmehr internationalen Kommissionen unterbreitet werden. Belgien und Frankreich sollten ihre Pfänder aus der Hand geben, sie sollten der Gewalttätigkeit der deutschen Regierungsbeamten ausgesetzt bleiben und als Gegenleistung für cille diese Opfer würden ihnen noch einmal ein paar auf Papier geschriebene Worte gegeben werden. Die deutsche Regierung werde, wenn sie über diese Dinge einmal nachdenken wolle, sich nicht wundern, dah Frankreich und Belgien eine derartige Haltung ablehnten.
Der Prozeh gegen die Kruppschen Direktoren.
Zweiter Tag.
Werden, 5. Mai. (WTB.) Rian nimmt an, dah die Beendigung des Prozesies heute nicht mehr möglich sein wird und die Verhandlungen am Montag fortgesetzt werden. Zuerst wird die Vernehmung der Zeugen fortgesetzt, v. D ü l o w, Direktor bet Krupp, kann über die Vorgänge am Karsamstag wenig aus eigener Erfahrung berichten. Es war ihm mitgeteilt worden, dah die Franzosen in dem Werk seien, und da er die Aufgabe hatte, im Falle der Anwesenheit
einer französischen Kommission tm Hauptverwab tungsgebäude im Auftrage des Direftoriums mit den Franzosen die ersten Verhandlungen zu führen, habe er sich dorthin begeben. Sein Ein» greifen sei aber in keiner Weise in Frage ge- >mmen, weil sich keine Kommis Ion tm Verwaltungsgebäude gezeigt habe.
Der französische Soldat Gequröre, der bei den Verhandlungen zwischen Müller and dem französischen Offizier am 31. März als Dolmetscher tätig war, schildert die Vorgänge mU erregten Gesten und in stark übertriebener Weise, ohne dah er seine In der Voruntersuchung gemachten sehr wichtigen Aussagen durchweg aufrechterhalten kann. So halle er behauptet. Müller habe sich ihm bei den Verhandlungen als „Chef der Garage" vorgestellt, während er heute zu- geben muh. Müller habe eftllart, er spreche als Führer der Arbeiterschaft, welche die Besetzung der Autogarage nicht dulde. — Hier kommt es zu einem Zwischenfall. Direktor Oeflerte übersetzte dem neben ihm sitzenden Betriebsrats» mitglied Müller einige Worte des in der Hauptsache ohne Dolmetscher vernommenen französischen Zeugen, wogegen der Staatsanwalt erregt Protest einlegte. Der Vorsitzende ordnete darauf an, dah Müller und die Direktoren nicht mehr zusammen- sitzen sollen. — Geauiöre behauptet dann weiter, dah Müller, wie er deutlich gehört habe, zu den Arbeitern gesagt habe, als der Offizier zum dritten Male den Abzug abgelehnt habe, sie sollten um die Garage herumgehen, damit die Franzosen nicht herauskommen könnten. Müller bestreitet das mit aller Entschiedenheit und verweist auf verschiedene durch ihn benannte Zeugen, deren Aussagen das Gegenteil erweisen würden. In recht erhebliche Widersprüche verwickelt sich der Zeuge auch beim letzten und wichtigsten Teil seiner Aussage, wo er behauptet, er habe Müller gesagt, die Menge solle auseinandergehen, da der Offizier sonst schiehen lassen würde. Auf Vo-Hali muh ec endlich zugeben, dah er wohl gesagt ha e, es werde geschossen werden, wenn die Mc.ige die Eingänge des Tunnels überschreite, ©equicre will schsiehlich vor dem Befehl des französischen Offiziers zum Feuern fünf- bis sechsmal die Worte gesprochen haben: „Wenn Sie nicht Weggehen, gibt es Feuer!" Daraufhin trat eine kurze Pause ein.
Im weiteren Verlauf des Prozesses wird eine Reihe französischer Soldaten vernommen. die am 31 .März sich mit der französischen Truppe in der Autogarage befanden. Sic bestätigen tm wesentlichen die von der französischen Anklage auf gestellte Behauptung über die Haltung der Menge gegenüber den Soldaten. Verschiedene Arbeiter seien mit Holzblöcken und anderen Gerätschaften versehen gewesen. Ein Korporal behauptet mit Bestimmtheit, in den Händen eines Arbeiters einen Parabellumrevolver gesehen zu haben, für» bevor der Feuerbefehl erteilt worden sei, und zwar habe dieser Mann unmittelbar hinter dem Detiiebsratsmitglied Müller gestanden, nachdem Müller von dem Rücken des Arbeiters aus zu der Menge gesprochen hatte. Heber diesen Punkt befragt, erklärte Müller, dah dies sicher der Mann sei, von dem er schon in seiner Aussage gesprochen habe. Der Mann 'habe zunächst in erster Reihe gestanden, sei aber bann durch ihn und Sander in die zweite oder dritte Reihe zurückgeftohen worden. Ob es ein Parabellumrevolver gewesen sei, wisse er nicht, es fei aber ein altes, verrostetes Ding gewesen. Im An» schluh an diesen Zwischenfall mit dem Para- bellumrevvlver wurde noch Direktor O e ft e r l e befragt, ob bei Krupp irgendwelche Revolver hergestellt würden, was dieser aber mit aller Entschiedenheit energisch verneinte. Die Firma Krupp stelle keinerlei Revolver her, habe auch nie welche fabriziert.
Als letzter Belastungszeuge trat heute Vormittag ein gewisser Snowden auf, der sich in einem Auto befand, das am 31. März in der Almdorfer Strabe von der erregten Menge mrgehalten und umgestürzt wurde. Er ist nach feiner Aussage von der Arbeiterschaft beschimpft und mißhandelt worden. Er muß aber zu geben, daß er schließlich durch das tatkräftige Eingreifen der Kruppschen Feuerwehr vor weiteren Belästigungen bewahrt worden ist. Die Feuerwehr habe in jeder Beziehung beruhigend auf die Menge einzuwirien versucht und durch Spalierbildung gegen die Massen ihn vor weiterer Gefährdung bewahrt. Der Zeuge will auch ein Gespräch zweier Arbeiter ziemlich unmittelbar nach dem Vorgang gehört haben. Sie hätten erklärt, der französische Offizier habe zunächst eine Salve in die Lust abgeben las-- fen, unb zwischen diesen Schreckschüssen und der nächsten scharfen Salve hätten die Arbeiter Zeit genug gehabt, an den Truppen vorbei sich m Sicherheit zu bringen. (!) Bei der Vernehmung dieses Zeugen kommt noch die Tatsache zur Sprache, daß unmittelbar nach dem Abzug der Franzosen vom Verwaltungsgebäude aus Flugblätter in die Menge geworfen wurden. Krupp v. Dohlen, der diese Dinge beobachtete, machte sofort den Direktor Hartwig darauf aufmerksam und bat ihn, doch dafür zu sorgen, daß dieser Unsinn sofort eingestellt toerfce. Hartwig gab auch sofort den Befehl, durch Inspektion sämtlicher Zimmer des Verwaltungsgebäudes dem Unfug ein Ende zu machen^ und hat selbst einen jungen Mann, der Flugblätter verteilte, die wettere Verbreitung untersagt. — Zehn Minuten nach 12 Uhr wurde die Weiterverhandlung auf 2 Uhr nachmittags vertagt.
Un^2V? Uhr wurde die Sitzung rtneber ausgenommen. Der frühere Vorsitzende des Arbeiterrates bei der Fa. Krupp, Arbeitersekretär Heini r k e n s, erklärte, die Firma habe in politischer Hinsicht nicht den geringsten Einfluß auf die Arbeiterschaft. Die Forderung, die S i r e - nen im Falle der Besetzung zu ziehen, sei ein


