(Schlecht bei Lautteen).
5191c Beide Teile in einer Vorstellung.
N tireBee «em Film peeeeedee Ureheater
W Begine: 3.30. 5.50. M.15 l ter. "W
Schuler unter 14 Jahren vor ti L'hr Mk. 10000.
An unsere Kundschaft!
0. ZWWIM
51*71«
Die unterzeichneten Sanken weisen darauf hin, bah sie infolge der Arbeits- fiberfaftung im Bankgewerbe eine Haftung in allen den Fällen ablehnen müssen, in denen durch Verzögerung oder Fehlleitung von Ueberweisungen, Gutschriften, Zahlungen, Zurverfügungstellungen und dergleichen ein Schadenersatz wegen Geldentwertung geltend gemacht werden sollte
Direktion der virconlo-Gesellschaft Zweigstelle Oirtzen hanbrlr- nnö Gewerbebant e. 6. m. b. h., Oietzen
Mitteldeutsche Lreditbant
Filiale Kietzen
Commerz- und Privatbank A.-G.
Filiale Kietze«
Darmstädter und Nattonaibank
Nom. Kes. a. Aktie«
Öwelysttröerlassong Kietze«
Deutsche vereinrbant
Kiltale Kietzen
rniflemeioeditstnnileiilofiefiiili’iestflöieießei
G«mäh Ttrorönung Oe* 7{eid)«orbeit9mini(ter« vom 24. 7. 23 treten lau! Beschlun de* Totftanbts ab 30. 7 23 folgende Siafieneinteilungen und Beiträge in firaft
Stus«
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D«rdienft
Grundlobn
Der Btttrng pro Woche ucnuyi )ui xcunatnaaii«
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IV
18 001 .
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14 700 ,
V
24 001 .
33 000 .
28 000 .
19 620 .
VI
33 001 .
42 000 .
38 000 .
26 610 .
VH
42 001 .
54000 .
48 000 .
33 600 ,
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54 001 .
66 000 .
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42 000 .
IX
66 001 .
81 000 .
74 000 .
51 810 „
X
81 001 .
99000 .
90 000 .
63 000 .
XI
99 001 .
133 000 .
116 000 .
81 120 .
XII
133 001 .
169 000 .
146 000 .
102 210 .
XIII
Üb«r
169 000 .
180 000 .
.26 000 .
Die Herren Arbeitgeber werden gebeten, die hiernach erforderlichen Lohnänderung?, anzeigen innerhalb einer Woche zu erstatten andernfalls die Einstufung in die einzelnen fllafien von der Aaste felbst oorgeno nmen wird 5192.
Die Stufen XII und XIII treten mit dem 13. 8 23 in flraft.
Der Vorstand
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§ 1.
Die Retnigungegebabr für jeden von der städtischen Strahknreinigung zu reinigen- den qm Aeinigung,fläch« beträgt 20 Md Kbae Jahr; die Stratzenbr«it« wird je.
h bei Berechnung der zu reinigenden Flüche nur bl« zu 7,50 m in Ansatz gebracht
Der gefchuldeie Betrag ist für jede« Kalen derviertrljahr nachträglich in den ersten 15 Tagen Der Monate Fanuar, April, Juli und Oktober jeden Fahre« zu entrichten.
Sei Eckarundstücken ist die Strafe, in der die grägere Froiülange liegt, allein in Ansatz zu bringen.
S 2.
Der für da« Grundstück berechnete Se. trag wird im Verhältnis der Grundmieten iS. M G § 2 Absatz 1) auf di: Mieter, Dächter, Benutzer ufw umgelegt. beim Fehlen einer Grundmiete und bei unbe- bauten Grundstücken treten • t de« Mietoder P achtwert er am 1. Fuli 1914 anstelle der Grundmiete.
20000M
h. .Schneider, Heuenroegö.
ZMkS Sirjtir iBr*il lucht wltiillnlt Zimm mit Süche ob Suchen. benutzung neg höbe Seroütuna «Uetn- liebende Tarne kann evtl mit oeiptlefli werden
?chri' I Angebote unter *62H4 an den üstest. Anz. erbeten.
§ 6.
D*r Oberbürgenneifter ist berechtigt, in Fällen, in denen sich aus besonderen Gründen Härten ergeben, die Gebühren zu erntähigen oder zu erlaßen.
§ 7.
Diese Gebührenordnung tritt am 1 Juli 1923 in Kraft
Giehen. den 30. Fuli 1923 [5184B
Der Oberbürgermeister. Seiler.
Bekanntmachung.
Gebührenordnung
für ble Benutzung bet städtischen
Müllabfuhr.
Dom 21 Dezember 1922
2luf Grund des Beschlusses der Stadtverordneten» Versammlung vom 21 Dez 1922 wird mit Genehmigung de« Mlniste» riums de» Innern gemäst Artikel 193 st der Städtevrdnung Dom 8 Juli 1911 folgende Gebührenordnung für die Benutzung Der städtischen Müllabfuhr festgesetzt
§ 1.
Die Gebühr für die Benutzung der na an,wen Müllabfuhr beträgt im Fahr 50 °/. der Grundmiete <MM G § 2 Abf. 1) der von dem Eigentümer. Mieter, Pächter usw innegehabten "Räumlichkeiten, beim Fehlen einer Grundmiete treten an ihre Stelle */. des Miet- ober Pachtwertes vom I Fuli 1914
Der geschuldete Betrag ist für jedes Aalendervierteljahr nachträglich in den ersten 15 Tagen der Monate Januar, "April, Fuli und Oktober zu entrichten
§ 2.
Der Sigentümer de« Grundstück« ist verpflichtet, die geschuldeten Beträge von den Zahlungspflichtigen einzuziehen und an die Stadtkaste in nach unten abge» rundeten Markbeträgen abzuführen.
§ 3.
Weigert sich ein Zahlungspflichtiger die Gebühr an den Grundstückseigentümer zu bezahlen, so hat dieser die Stadtver» llstlltung unverzüglich zu benachrichtigen ®r wird damit von der Einziehung der Gebühr insoweit befreit. die Stadt Giehen erhebt sie in diesen Fällen von dem Zahlungspflichtigen unmittelbar.
Bekanntmachung.
(ßebäbreHorbeeeg ftr He Bereu Gung teer städtischen S kratzen, retuitzuu- Boe 21. Detzem der im.
Aus Grund de» Beschlusses der Stadt» verordneten. Versammlung vom 21. De. eeeber 1922 wird mit Genehmigung des iRtwiftrttums des 3nneru gemäh Artikel 193 sf. der Städteordnung vom 8. Fuli 1911 fvlgeub« Seüüüirnotönunq für Die Benutzung der städtischen Stratzenrenrgung
Hierzu du ergreifende Filmwerk Zffl*Lippo.Meml Du 3plel*von Liebe. Haß and Tod. < dramatische. Akte 4.
Branktbinpnklfflt (Bejugafdieinfrei eingerroffen) jedes Ouantom lieferbar goBinteiöi.6rii6®mr&6e. Ost-Anlage 7. Telephon 636.
Bei Zuzügen beginnt die Gebühren» pflicht mit dem Beginn des auf den Zu» jug folgenden Ralenbermonatfl Bei Wegzügen endet die Gebührenpflicht erst mit Qlblauf de« Kalendermonats, in dem der Wegzug erfolgt
Die entsprechende "Regelung gilt bei Umzügen innerhalb der Stadt Giehen.
§ 5-
Die Müllabfuhrgebühren sind östent» liche Gebühren und unterliegen der "Beitreibung im Berwaltungszwangsver» fahren
Die M li*s III. Teil: „Sample in Sudan" Ferner: „IhrRecht“
Drama In 5 Akten von Robert He/maaa. In derHauptrolle;
Hilde Wolter ‘"c
Am 1. August verschied nach langem schwerem Laden unsere Hebe Mutter, Oroßmutter, Schwiegermutter, Schwester Schwägerin und Tante
Fran^risöne Nahrgang geb. Müller
im Alta von 73 Jahren.
Dietrauernden Hinterbliebenen.
Gießen, (Bruchstr. 17 pari ), Siegen, Odenhausen, Dorheim, Frankfurt, l.Aug 1923.
Die Beeidigung findet Freitag, den 3 d.Mts. nachm.l '/«Uhr.aufdemNeuen Friedhofstatt
liefern wir fuhrenweise ab Wagqon sowie auch in kleineren Mengen ab Lager Bestellungen nehmen wir jederzeit entgegen
/B 1 * Sa * m ^AftfAaaiaoiM^ « «
witötuti nuuituuuuoei 6.1.1.0. '™D
MtiBilw 35 (fletti titln). Srafjt. 1171.
für JttnbtT, Schüler und Schülerinnen bis »um vollendeten 14.
Lebensjahr. . . 32000
Gietzen. den 1. "August 1923.
Direktion der Elektrizitätswerke und Strotzen bahn der Stadt Giehen
3. B. Kun».müll.r 5195D
Der Eigentümer In Grundstück» Ist oer» pflldjtrt, den Betrag van den Zahlung«, pflichtigen «inzuzlehen und an die Stadt- käst» In nach unten abgerundeten Mark, betrügen abzuführen.
Weigert sich ein Zahlungspflichtiger di« Gebühren an den Grundstückseigentümer zu bezahlen, so Hai dieser die Stadtverwaltung unverzüglich davon zu benachrichtigen. Er wird damit von der Einziehung der Gebühr insoweit b.frtit; die Stadt erhebt sie in diesem Fall vom Zahlungspflichtigen
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Bei Zuzügen beginnt di« G«bühr«npslicht mit btm Beginn de» auf den Zuzug folgenden Kalend«rrnonat» Bei Wegzügen endet bk Gebührenpflicht erst mit Ablauf des Kalendermonat,, in dem der Wegzug erfolgt.
Die entsprechend« Bfgtlung gilt bei Um. zügen Innerhalb der Stadt Giehen.
§ 6.
Di« Betnigung»g«bllhren find Sff«ntlich« Abgaben und unterlieg«» der Beitreibung im Berwaltungszwangsverfahren.
8 6.
D« Oberbürgermeister ist berechtigt, in Füllen, In denen sich au« besonderen Grün, den Härten erg^en, die Gebühren zu er» mühigen oder zu er lasten.
8 7.
Dies« Gebührenordnung tritt am 1. Juli 1923 in Kraft
Giehen, den 30. Juli 1923. 6185B
Der Oberbürgermeister. Keller.
MB.Ur für 1 kg Frauenhaare ivle die Konkurrent »ahlt
Gg.wahl.Meu^eusta-t33
Nicht 10000 Mark
zahle ich für 100 Gramm
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Palasl-Lichtspiele CriQla ond fornehmile! Theater am Piaffe imurmiiiiiimiiifflniinnnniiiiiiiiiniiJiiiiii.iiinmi Unübertreffbar ist unser heuiig- » auserlesenes Kleoee-Proeramm :
Erik-Ja n-Hanu s sen der berühmte Heleter-Detektiv, hi d. kolossalen Abenteurcr-GroUfllm torWMIeW (oder: Mungoa). *,nc Ein pflckendetSen-ationeSchnuepiel = In 0 fesselnden Akten 0 . - Dio Hanptrollen:
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Heute ble einerblleflllch teonnteg nochmals auf t*a*endfnchen Wunsch
Fridericus Rex
III. Teilt Saneeouci.
IV. Teilt Schickealewende
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