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Demokratie und Nothilse.

Gegenüber den in letzter Zeit in gehäuf­tem Mähe von linksradikaler Seite geführten Angriffen gegen das soziale und menschliche Werk der Technischen Äothilfe hat es das führende Organ der Demokratischen Par­tei. dieVossische Zeitung", für tun­lich erachtet, einmal mit aller Deutlichkeit aus­zusprechen, dah gerade die republikanischen, und vor allem die w e r k t ä t i g e n Kreise des deutschen Volkes die Pflicht haben, diese in ge­genwärtiger Zeit unentbehrliche Reichsinsti­tution mit aller Kraft werbend und tätig mit­helfend zu unterstützen. Das Blatt schreibt:

Bor den Toren Berlins hat em Teil der Landarbeiterschaft mitten in ber Gr n t e die Arbeit eingestellt und auch dre Rotstandsarbeiten verweigert. Der Streik ist von bet kommunistisch- syndikalistischen Landarbeiter-Univn angezettelt worden Der Deutsche Landarbeiterverband, die gewerkschaftliche Organisation, lehnt ihn ab, was begreiflich genug ist, da er in erster Linie gegen die Gewerkschaft gerichtet ist. Trotzdem hat es der Landarbeiterverband nicht fertiggebracht, auch nur die Durchführung der Aotstandsarbeiten mit seinen Mitgliedern zu bewirken. Gs muhten An­gehörige der Technischen Avthilfe in stei­gender Zahl eingesetzt werden, um schwere Schä­digungen der Tiere und Feldfrüchte zu ver­meiden. Wenn es nach dem Willen der Kommu­nisten ginge, so würden solche Streiks unter Ver­

nichtung unersetzlicher Werte an Rah rungsst offen durchgeführt werden zur selben Zeit, wo ine Kom­munisten die Arbeitermassen der Grohstädte durch das drohende Hungergespenst zu Verzweiflungs­aktionen zu verleiten suchen.

3n welcher Lage wären die Gewerkschaften gewesen, werrn die Technische Rothilfe nicht hätte eingreifen können? In ihrer jetzigen Verfassung stellt diese Einrichtung eine letzte Reserve zur Wahrung der Allgemeininteressen dar, die unter staatlicher Kontrolle steht und nur eingesetzt wird, wenn wirklich zwingende Gründe vorliegen. Wäre es zu rechtfertigen, die Lebensinteressen des Volkes, und gerade der breiten Massen, der Willkür einer Hand voll politischer Unruhestifter auszuliefern, und vor einem Winter, der ohnedies schon hart genug sein wird, die Ernte auf dem Acker verfaulen zu lassen? Wenn die Technische Rothilfe nicht bestände, so mühte angesichts dieses Rotstandes eine Selbsthilfe organisiert werden, die dann unter Umständen einen Charakter annehmen könnte, die wirklich den Vorwurf derStteik- brechergarde" rechtfertigen würde.

In gewissen Kreisen der Arbeiterbewegung ist man mit diesem Wort sehr rasch bei der Hand, ohne zu bedenken, dah eine solche Hetze gegen die Technische Rothilfe der Arbeiterbewegung selbst den schwersten Schaden zufügen muh. Auch sonst wird in der leichtfertigsten Weise ! gegen eine Einrichtung agitiert, die gerade die Arbeitermassen der Grohstädte bei Streiks in i lebenswichtigen Betrieben als einen Segen emp- | sunden haben. So ist behauptet worden, dah

Angehörige rechtsradikaler Geheimorganisationen Unterschlupf in den Reihen der Technischen Rot­hilfe gesucht hätten. Dafür fehlt jeder Beweis. Im Gegenteil hat die Leitung der Technischen Rothilfe alles getan, um die Unparteilichkeit der Einrichtung unter allen Umständen zu sichern. Es liegen keinerlei Anzeichen vor, dah die Be­hauptung über den Zustrom rechtsradikaler Kreise irgendwie sachlich begründet ist. Auherdem gibt es ein ausgezeichnetes Mittel gegen jede Gefähr­dung dieser Einrichtung: die starke Beteili­gung von Persönlichkeiten republi­kanischer und sozialistischer Einstel­lung. Es ist deshalb auch zu bedauern, dah das republikanische Studentenkartell in einer Reso­lution von der Technischen Rothilfe abgerückt ist. Im Gegenteil sollten diese Kreise darauf hin­wirken, dah sie überall die Führung and die Kontrolle in der Hand behalten.

Auf die Entschließung des Studentenkartells scheint die Auffassung mitgewirkt zu haben, dah die Gewerkschaften bereits Mahregeln getroffen hätten, deren Durchführung die Technische Rot­hilfe überflüssig machen würde. Das wäre alllerdings ein Ziel, aufs innigste zu wünschen. Auf dem Leipziger Gewerkschaftskongresse ist tat­sächlich vvn der Bundesleitung der Entwurf einer Streikordnung für die lebenswichtigen Betriebe vorgelegt worden, deren Annahme und Ver- wirtlichung die Allgemeininteressen genügend sichern würde, ohne der legitimen Vertretung der Arbeiterinteressen Hindernisse zu bereiten. Aber das Schicksal dieses Entwurfes war keineswegs

ermutigend. Gerade die Gewerkschaften, für die solche Bestimmungen in erster Linie in Betracht kommen, machten die lebhafteste Opposition, und zum Schluh blieb nichts übrig, als den Entwurf an den Bundesvorstand zurückzuverweisen.

Es hiehe unter diesem Umstand geradezu, das einzige Mittel, das die Gewerkschaften selbst gegen böswillige Elemente haben, zerschlagen, wenn man die Technische Rothilfe abbauen oder gar aufheben wollte. Vielmehr muh der wei­tere Ausbau in einer solchen Stärke er­folgen, dah ihre blohe Existenz genügt, um den verantwortungsbewußten Kreisen der Ar­beiterschaft die nötige Rückendeckung zu ge­währen."

Mit diesen bemerkenswerten Ausführun­gen rückt das mahgebende Organ der Deutschen Demokratischen Partei in erfreulich deut­licher Weise von all denen ab, die durch sinn­lose Hetze und Verbreitung unwahrer Rach­richten zum Schaden der'Lebensinteressen un­seres Volkes den nunmehr festgefügten Bau der Technischen Rothilfe zu unterhöhlen be­absichtigen. Möchte diese vernünftige demo­kratische Stimme in weitesten Kreisen der deut­schen Oeffentlichkeit starken Widerhall finden, damit die wertvolle soziale und volks­wirtschaftliche Arbeit gemeinnützig denkender und friedliebender Staatsbürger sich im Interesse des Staatsganzen reibungslos voll­ziehen kann.

Man achte auf den Namen MAGGB und die gelbrote Packung.

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Gießen, den 30. September 1922.

Der Oberbürgermeister (Lebensmittelamt).

Die Strompreise werden monatlich be­rechnet und kommen erstmalig ab 15. Ok­tober d. Zs. zur Erhebung

Gießen, den 30. September 1922.

Direktion der Elektrizitätswerke und Strahenbahn der Stadt Gießen.

Götzen, den 23. September 1922. Hessisches Kulturbauamt.

H. Steinbach, Reg.-Baurat.

85.-

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Gietzen, den 27. September 1922. Der Oberbürgermeister.

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Bekanntmachung.

Nachdem durch ein von der Landes- Milch- und Fettstelle einberufenes Schieds­gericht der Stallpreis für Vollmilch und die Molkereigebühr eine bedeutende Erhöhung erfahren haben, tritt auf Beschluß der städti­schen Lebensmitteldeputatton mit Wirkung vom 1. Oktober 1922 ein Kleinverkaufspreis von Mk. 38. - für das Liter Vollmilch

. bei auswärtigen Arbeitgebern: sechs lnndw. fincdjtc und Ardener, 1 land- winfchaftlicher Eleve, 1 Tapezierer u. Polsterer, 4 Schreiner, 2 Polsterer, zwei Stcinmetze,lHeiznngsinonteur, 3 Schuh- mnrfier, 1 Maschinenvorardeiler für Mil­de lschreinerei, 2 Schreiner für fournierte Möbel, 3 Friseure, 1 Glasbläser, zwei

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Liebigstraße 16, Teleph. 2054.

ES können eingestellt werden:

a. beftneftiten Arbeitgebern: 1 Wagen- iackierer, 2 Schuhmacher, 1 Korrespon­dent, 1 Svcngler und $nüaUatenr, 1 Maschinenschreider, 3 Steinhauer, ein Glaser.

Lehrlinge: 1 Friseur, 1 Kaufmann, 2 Glaser, 1 Lackierer, 1 Polsterer,2Bilder- rabmeninacher, 2 Schuhmacher, 1 Stein- bildhaucr, 1 Steinhauer, 2 Bäcker, ein Metzger, 2 Spengler und Installateure, 1 Stukkateur, 2 Wagner, 3 Schmiede, 1 Wagen- und Autoschlosser, 1 Kellner, 1 Weißbinder, 1 Schreiber, 1 Gärtner.

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Bekanntmachung.

Die Trockenanlage bleibt am Montag, öen 2. Oktober, Dienstag, den 3. Oktober, und Mittwoch, Öen 4. Oktober 1922, so­wohl für Annahme als auch für Aus- gäbe geschlossen.

Giehen, Öen 28. September 1922.

Die Direktion ber

ftäbt. Elektrizitätswerke und Straßenbahn.

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Arbeitsvergebung.

Für die Feldbereinigungsgesellschaft Allendorf a. d. Lda. sollen Mittwoch, den 11. Oktober 1922, vorm. 8 Uhr, auf dem Rathaus zu Allendorf a. d. Lda. llhaussiernngsarbeiten

veranschl. zu 5 400 Mk.

Bekanntmachung.

Die Fahrpreise der Sttaßenbahn sind ab 1. Oktober ds. Zs. wie folgt festgesetzt:

70 422 1500 300

7 300 Liefern v. Iementröhren 5 700

in einzelnen Losen vergeben werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen

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Die Versteigerung findet am Donners­tag, den 5. Oktober 1922, vormittags 10' , Uhr beginnend, in der hiesigen Gast­wirtschaftJur Stadt Lich", Licher Sttaße 59, statt. 88968

Fichtenstamoiholz-VersteinßrDiiy.

Nächsten Dienstag, den 3. Oktober, vormittags 8 Uhr anfangenö, kommt im GaurbacherGemeindewald nachstehendes Holz zur Versteigerung:

4 Fichten-Stämme 2. u. 3. Kl. 3043 cm

Dchm., 611 m lg. 2,94 Fstm.

4 Fichten-Stämme 4. Kl. 2529 cm Dchm., 11-18 m lg. = 3,11 Fstm.

29 Fichten-Stämme 5a Kl. 2024cmDchm., 12-21 m lg. 17,37 Fstm.

135 Fichten - Stämme 5b Kl. 1219 cm Dchm., 1219 m lg. 37,44 Fstm.

38 Derbstangen 511 cm Dchm., 616 m lg. 2,76 Fstm.

Hessische Bürgermeisterei Gambach.

SekanntmachUNg.

Infolge der außerordentlichen Steigerung der Preise für Kohlen, Löhne und Gehälter sind dieSttompreise wie folgt erhöht worden: für Beleuchtung Mk. 23.- für die Kwst.

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Das Monatsabonnement beträgt

Die Sammelfahrscheine (Fahrscheinheft-

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Bekanntmachung

Nutzholzversteigerung der Stadt Gießen.

Aus den Waldungen der Stadt Gießen, Forstwattei III (Förster Geisel, Gießen) und zwar aus den Abteilungen 56, 64, 65, 74, 102, 103, 107, 113, 114, 116 soll folgen­des Holz in Losen öffentlich meistbietend

Fichtenderbstangenl.

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Bekanntmachung.

Der Darlehnszinsfuh bei unserer Kaffe beträgt ab 1. Januar 1923 8%, ausge­nommen bei festen Hypotheken, bei denen er auf 7°/0 festgesetzt worden ist. Weitere Erhöhung bleibt Vorbehalten. Die Zinsen sind pünktlich halbjährlich am 2. Januar und 1. Juli zu entrichten.

Butzbach, den 28. September 1922.

MathUdensttft Butzbach, Dezirkssparkafse.

Rühl, Direktor. 8912D

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MU

Bekanntmachung.

3n unser Genossenschaftsregister wurde heute eingetragen: Mühlenvereinigung Dießen, eingetragene Genossenschaft mit be­schränkter Haftpflicht in Gießen. Gegen­stand des Unternehmens ist die Herstellung oeit Mühlenfabrikaten und der Handel mit solchen, sowie mit Getreide; ferner die un­mittelbare und mittelbare Förderung der Leistungsfähigkeit der angeschloffenen Müllereibctriebe und sonstigen Genossen. Die Genossenschaft ist befugt, alle groß­händlerischen und sonstigen Einrichtungen und Maßnahmen tfu treffen, die zur Er­reichung dieses Zweckes erforderlich sind, unter besonderer Berücksichtigung der neu­zeitlichen betriebe; und verkehrewissenschaft- üchen Erfahrungen. Sic kann auf Grund Beschlusses des Vorstands und Aufsichts­rate Zweigniederlassungen errichten und sich bei anderen Unternehmungen in jeder ge­setzlich zulässigen Form beteiligen. Die Haft­summe ist auf 20000 Mark festgesetzt. Höchst­zahl der Geschäftsanteile: 500. Ium Vor­stände sind bestellt: Jean W. Herr und Earl Malkomesius, Kaufleute in Gießen. Das Statut ist am 10. August 1922 be­schlossen. Die von der Genossenschaft aus­gehenden öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma der Genossenschaft, gezeichnet von zwei Vorstandsmitgliedern, durch Ausschreibung im Deutschen Reichs­anzeiger oder bei Unmöglichkeit der Ver­öffentlichung in diesem Blatt durch Aus- schreibung im Gießener Anzeiger. Das Ge­schäftsjahr endet am 31. März. Die Willens­erklärung und Zeichnung für die Genoffen­schaft muß durch 2 Vorstandsmitglieder erfolgen. Die Zeichnung geschieht in der Weise, daß die Zeichnenden zu der Firma der Genoffenschaft oder zu der Benennung des Vorstands ihre Namensunterschrift bei­fügen. Die Einsicht der Liste der Genoffen ist während der Dienststunden des Gerichts Jedem gestattet.

Gießen, den 22. September 1922.

Hessisches, Amtsgericht. [8900 B

Sas-M MemeU.

Infolge öer außerordentlichen (Steige­rung der Preife für Kohlen, Frachten, Betttebsmatettalien ufw. wird ber Gas­preis vom 1. Oktober ö. I. ab auf Mk. 20 für das Kubikmeter, und der Wafferpreis auf

Mk. 10 für das Kubikmeter erhöht.

Der Mindestgasverbrauch wird vom 1. Oktober d. I. ab auf monatlich 3 Kbm. festgesetzt.

Für Waffer wird mindestens erhoben: a) für Gebäude mit Wohnungen bis zu 3 Zimmern einschließlich: Für 1 Familie Mk. 50.

2 Familien 75.

3 und mehr Familien 125.

b) für Gebäude mit Wohnungen von mehr als 3 Zimmern:

Für 1 Familie Mk. 75.

2 Familien 125.

3 und mehr Familien 200.

c) für Gärten jährlich min­

destens ab 1. April 1923 Mk. 125.

Für Minderbemittelte kann auf An­trag der Mindestverbrauch für Gas und Waffer herabgesetzt werden: etwaige An­träge sind an die unterzeichnete Direktton zu stellen.

Gießen, den 28. September 1922.

Städtisches Gas- und Wafferwerk Gießen. Steding.8883B

für eine Fahrt b. zu 9 Teilsttecken Mk. 5. -

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Bekanntmachung

Aus Beschluß der Stadtverordneten-Der- samrnluna und mit Genehmigung des Hesfi. chen Ministeriums des Innern sind die Gebühren für Verwiegungen auf den städtischen Lastwagen erhöht worden. Die erhöhten Gebühren werden vom l.Okt. 1922 ab erhoben und betragen 40 Psg. für einen Zentner Nettogewicht. Die Mindestgebühr für eine Wiegung beträgt Mk. 3.-. Für Verwiegungen außerhalb der festgesetzten Dienststunden ist die doppelte Wiegegebühr bezahlen. 8916 B

Gießen, den 27. September 1922.

Der Oberbürgermeister. I. D.: Krenzien.

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Die Schlosser- und Anschlagearbeiten (9 Lose) für die Kleinwohnungsbauten in der Gnauthsttaße sollen

Samstag, den 7. Okt. d. J., vorm. 10 Uhr öffentlich vergeben werden. Die Unterlagen liegen bei uns zur Einsicht offen und sind Angebote rechtzeitig abzugeben. Zuschlags- frist 3 Wochen.

Gießen, den 29. September 1922.

Stabtbauamt Gießen.

Braubach. 8914 B

auf Hess. Bürgermeisterei offen, wohin die An­gebote verschlossen, mit entsprechender Auf­schrift versehen, postfrei bis zum Eröffnungs­termin einzureichen sind.

Iuschlagsftist 3 Wochen.

versteigert werden:

1 St. Fichtenschnittholz 3. Kl. Fichtenbauholz 3.

chen) sind in den bekanntgemachten Ver­kaufsstellen erhältlich.

Einmaliges Umsteigen auf dem Markt­platz ist nach den seitherigen Bestimmungen gestattet.

Gießen, den 30. September 1922.

Direktton der Elektrizitätswerke und Sttaßenbahn der Stadt Gießen.

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Lehrlinge: 3 Elektromonteure, 1 Elektro techniker, 3 Autoschlosser. 2 Maschinen- schlosser,lMechaniker,2Schlosser,lSchuh- macher m. Kost u.Wohnung,! Kaufmann, 1 Schreiner mit Kost und Wohnung.

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b. bei auswärtigen Arbeitgebern:

4 landwirtschaftliche Dienstmädchen, Dienstmädchen, Alleinmädchen, Zimmer­mädchen, Küchenmädchen, 1 Stütze.

( suchen Arbeit: Waschfrauen, einige Lauifrauen, auch für Nachmittagsbeschäft tigung,Mädcken für tagöüber, 1 Büglerin 1 Flickerin, 1 Kontoristin. 2 Berkänsl'r'n nen, 1 Beihilfe zu Zerren- oder Damen­schneider, 3 Hanshälierinnen.

Die Berusoberatt'Np und ArbeitS- «Ä!ur<? s wieiÄnt"lgeroönWn sffssrs