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Demokratie und Nothilse.
Gegenüber den in letzter Zeit in gehäuftem Mähe von linksradikaler Seite geführten Angriffen gegen das soziale und menschliche Werk der Technischen Äothilfe hat es das führende Organ der Demokratischen Partei. die „Vossische Zeitung", für tunlich erachtet, einmal mit aller Deutlichkeit auszusprechen, dah gerade die republikanischen, und vor allem die w e r k t ä t i g e n Kreise des deutschen Volkes die Pflicht haben, diese in gegenwärtiger Zeit unentbehrliche Reichsinstitution mit aller Kraft werbend und tätig mithelfend zu unterstützen. Das Blatt schreibt:
Bor den Toren Berlins hat em Teil der Landarbeiterschaft mitten in ber Gr n t e die Arbeit eingestellt und auch dre Rotstandsarbeiten verweigert. Der Streik ist von bet kommunistisch- syndikalistischen Landarbeiter-Univn angezettelt worden Der Deutsche Landarbeiterverband, die gewerkschaftliche Organisation, lehnt ihn ab, was begreiflich genug ist, da er in erster Linie gegen die Gewerkschaft gerichtet ist. Trotzdem hat es der Landarbeiterverband nicht fertiggebracht, auch nur die Durchführung der Aotstandsarbeiten mit seinen Mitgliedern zu bewirken. Gs muhten Angehörige der Technischen Avthilfe in steigender Zahl eingesetzt werden, um schwere Schädigungen der Tiere und Feldfrüchte zu vermeiden. Wenn es nach dem Willen der Kommunisten ginge, so würden solche Streiks unter Ver
nichtung unersetzlicher Werte an Rah rungsst offen durchgeführt werden zur selben Zeit, wo ine Kommunisten die Arbeitermassen der Grohstädte durch das drohende Hungergespenst zu Verzweiflungsaktionen zu verleiten suchen.
3n welcher Lage wären die Gewerkschaften gewesen, werrn die Technische Rothilfe nicht hätte eingreifen können? In ihrer jetzigen Verfassung stellt diese Einrichtung eine letzte Reserve zur Wahrung der Allgemeininteressen dar, die unter staatlicher Kontrolle steht und nur eingesetzt wird, wenn wirklich zwingende Gründe vorliegen. Wäre es zu rechtfertigen, die Lebensinteressen des Volkes, und gerade der breiten Massen, der Willkür einer Hand voll politischer Unruhestifter auszuliefern, und vor einem Winter, der ohnedies schon hart genug sein wird, die Ernte auf dem Acker verfaulen zu lassen? Wenn die Technische Rothilfe nicht bestände, so mühte angesichts dieses Rotstandes eine Selbsthilfe organisiert werden, die dann unter Umständen einen Charakter annehmen könnte, die wirklich den Vorwurf der „Stteik- brechergarde" rechtfertigen würde.
In gewissen Kreisen der Arbeiterbewegung ist man mit diesem Wort sehr rasch bei der Hand, ohne zu bedenken, dah eine solche Hetze gegen die Technische Rothilfe der Arbeiterbewegung selbst den schwersten Schaden zufügen muh. Auch sonst wird in der leichtfertigsten Weise ! gegen eine Einrichtung agitiert, die gerade die Arbeitermassen der Grohstädte bei Streiks in i lebenswichtigen Betrieben als einen Segen emp- | sunden haben. So ist behauptet worden, dah
Angehörige rechtsradikaler Geheimorganisationen Unterschlupf in den Reihen der Technischen Rothilfe gesucht hätten. Dafür fehlt jeder Beweis. Im Gegenteil hat die Leitung der Technischen Rothilfe alles getan, um die Unparteilichkeit der Einrichtung unter allen Umständen zu sichern. Es liegen keinerlei Anzeichen vor, dah die Behauptung über den Zustrom rechtsradikaler Kreise irgendwie sachlich begründet ist. Auherdem gibt es ein ausgezeichnetes Mittel gegen jede Gefährdung dieser Einrichtung: die starke Beteiligung von Persönlichkeiten republikanischer und sozialistischer Einstellung. Es ist deshalb auch zu bedauern, dah das republikanische Studentenkartell in einer Resolution von der Technischen Rothilfe abgerückt ist. Im Gegenteil sollten diese Kreise darauf hinwirken, dah sie überall die Führung and die Kontrolle in der Hand behalten.
Auf die Entschließung des Studentenkartells scheint die Auffassung mitgewirkt zu haben, dah die Gewerkschaften bereits Mahregeln getroffen hätten, deren Durchführung die Technische Rothilfe überflüssig machen würde. Das wäre alllerdings ein Ziel, aufs innigste zu wünschen. Auf dem Leipziger Gewerkschaftskongresse ist tatsächlich vvn der Bundesleitung der Entwurf einer Streikordnung für die lebenswichtigen Betriebe vorgelegt worden, deren Annahme und Ver- wirtlichung die Allgemeininteressen genügend sichern würde, ohne der legitimen Vertretung der Arbeiterinteressen Hindernisse zu bereiten. Aber das Schicksal dieses Entwurfes war keineswegs
ermutigend. Gerade die Gewerkschaften, für die solche Bestimmungen in erster Linie in Betracht kommen, machten die lebhafteste Opposition, und zum Schluh blieb nichts übrig, als den Entwurf an den Bundesvorstand zurückzuverweisen.
Es hiehe unter diesem Umstand geradezu, das einzige Mittel, das die Gewerkschaften selbst gegen böswillige Elemente haben, zerschlagen, wenn man die Technische Rothilfe abbauen oder gar aufheben wollte. Vielmehr muh der weitere Ausbau in einer solchen Stärke erfolgen, dah ihre blohe Existenz genügt, um den verantwortungsbewußten Kreisen der Arbeiterschaft die nötige Rückendeckung zu gewähren."
Mit diesen bemerkenswerten Ausführungen rückt das mahgebende Organ der Deutschen Demokratischen Partei in erfreulich deutlicher Weise von all denen ab, die durch sinnlose Hetze und Verbreitung unwahrer Rachrichten zum Schaden der'Lebensinteressen unseres Volkes den nunmehr festgefügten Bau der Technischen Rothilfe zu unterhöhlen beabsichtigen. Möchte diese vernünftige demokratische Stimme in weitesten Kreisen der deutschen Oeffentlichkeit starken Widerhall finden, damit die wertvolle soziale und volkswirtschaftliche Arbeit gemeinnützig denkender und friedliebender Staatsbürger sich im Interesse des Staatsganzen reibungslos vollziehen kann.
Man achte auf den Namen MAGGB und die gelbrote Packung.
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Gießen, den 30. September 1922.
Der Oberbürgermeister (Lebensmittelamt).
Die Strompreise werden monatlich berechnet und kommen erstmalig ab 15. Oktober d. Zs. zur Erhebung
Gießen, den 30. September 1922.
Direktion der Elektrizitätswerke und Strahenbahn der Stadt Gießen.
Götzen, den 23. September 1922. Hessisches Kulturbauamt.
H. Steinbach, Reg.-Baurat.
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Gietzen, den 27. September 1922. Der Oberbürgermeister.
3. D.: D r. Rosenberg.
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Fahrscheinheftch., enthalt. 12 Stück Fahrscheine, gültig für je 9 Teilstrecken ........
Fahrscheinheftch., enthalt. 12 Stück Fahrscheine, gültig für mehr als 9 Teilsttecken......
Bekanntmachung.
Nachdem durch ein von der Landes- Milch- und Fettstelle einberufenes Schiedsgericht der Stallpreis für Vollmilch und die Molkereigebühr eine bedeutende Erhöhung erfahren haben, tritt auf Beschluß der städtischen Lebensmitteldeputatton mit Wirkung vom 1. Oktober 1922 ein Kleinverkaufspreis von Mk. 38. - für das Liter Vollmilch
. bei auswärtigen Arbeitgebern: sechs lnndw. fincdjtc und Ardener, 1 land- winfchaftlicher Eleve, 1 Tapezierer u. Polsterer, 4 Schreiner, 2 Polsterer, zwei Stcinmetze,lHeiznngsinonteur, 3 Schuh- mnrfier, 1 Maschinenvorardeiler für Milde lschreinerei, 2 Schreiner für fournierte Möbel, 3 Friseure, 1 Glasbläser, zwei
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Lehrlinge: 1 Friseur, 1 Kaufmann, 2 Glaser, 1 Lackierer, 1 Polsterer,2Bilder- rabmeninacher, 2 Schuhmacher, 1 Stein- bildhaucr, 1 Steinhauer, 2 Bäcker, ein Metzger, 2 Spengler und Installateure, 1 Stukkateur, 2 Wagner, 3 Schmiede, 1 Wagen- und Autoschlosser, 1 Kellner, 1 Weißbinder, 1 Schreiber, 1 Gärtner.
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Bekanntmachung.
Die Trockenanlage bleibt am Montag, öen 2. Oktober, Dienstag, den 3. Oktober, und Mittwoch, Öen 4. Oktober 1922, sowohl für Annahme als auch für Aus- gäbe geschlossen.
Giehen, Öen 28. September 1922.
Die Direktion ber
ftäbt. Elektrizitätswerke und Straßenbahn.
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Arbeitsvergebung.
Für die Feldbereinigungsgesellschaft Allendorf a. d. Lda. sollen Mittwoch, den 11. Oktober 1922, vorm. 8 Uhr, auf dem Rathaus zu Allendorf a. d. Lda. llhaussiernngsarbeiten
veranschl. zu 5 400 Mk.
Bekanntmachung.
Die Fahrpreise der Sttaßenbahn sind ab 1. Oktober ds. Zs. wie folgt festgesetzt:
„ 70 422 „ 1500 „ 300
„ 7 300 Liefern v. Iementröhren „ „ 5 700
in einzelnen Losen vergeben werden.
Die Verdingungsunterlagen liegen
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Die Versteigerung findet am Donnerstag, den 5. Oktober 1922, vormittags 10' , Uhr beginnend, in der hiesigen Gastwirtschaft „Jur Stadt Lich", Licher Sttaße 59, statt. 88968
Fichtenstamoiholz-VersteinßrDiiy.
Nächsten Dienstag, den 3. Oktober, vormittags 8 Uhr anfangenö, kommt im GaurbacherGemeindewald nachstehendes Holz zur Versteigerung:
4 Fichten-Stämme 2. u. 3. Kl. 30—43 cm
Dchm., 6—11 m lg. — 2,94 Fstm.
4 Fichten-Stämme 4. Kl. 25—29 cm Dchm., 11-18 m lg. = 3,11 Fstm.
29 Fichten-Stämme 5a Kl. 20—24cmDchm., 12-21 m lg. — 17,37 Fstm.
135 Fichten - Stämme 5b Kl. 12—19 cm Dchm., 12—19 m lg. — 37,44 Fstm.
38 Derbstangen 5—11 cm Dchm., 6—16 m lg. — 2,76 Fstm.
Hessische Bürgermeisterei Gambach.
SekanntmachUNg.
Infolge der außerordentlichen Steigerung der Preise für Kohlen, Löhne und Gehälter sind dieSttompreise wie folgt erhöht worden: für Beleuchtung Mk. 23.- für die Kwst.
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Das Monatsabonnement beträgt
Die Sammelfahrscheine (Fahrscheinheft-
Or°gerie Winter"0"
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Bekanntmachung
Nutzholzversteigerung der Stadt Gießen.
Aus den Waldungen der Stadt Gießen, Forstwattei III (Förster Geisel, Gießen) und zwar aus den Abteilungen 56, 64, 65, 74, 102, 103, 107, 113, 114, 116 soll folgendes Holz in Losen öffentlich meistbietend
Fichtenderbstangenl.
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Bekanntmachung.
Der Darlehnszinsfuh bei unserer Kaffe beträgt ab 1. Januar 1923 8%, ausgenommen bei festen Hypotheken, bei denen er auf 7°/0 festgesetzt worden ist. Weitere Erhöhung bleibt Vorbehalten. Die Zinsen sind pünktlich halbjährlich am 2. Januar und 1. Juli zu entrichten.
Butzbach, den 28. September 1922.
MathUdensttft Butzbach, Dezirkssparkafse.
Rühl, Direktor. 8912D
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Bekanntmachung.
3n unser Genossenschaftsregister wurde heute eingetragen: Mühlenvereinigung Dießen, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Gießen. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung oeit Mühlenfabrikaten und der Handel mit solchen, sowie mit Getreide; ferner die unmittelbare und mittelbare Förderung der Leistungsfähigkeit der angeschloffenen Müllereibctriebe und sonstigen Genossen. Die Genossenschaft ist befugt, alle großhändlerischen und sonstigen Einrichtungen und Maßnahmen tfu treffen, die zur Erreichung dieses Zweckes erforderlich sind, unter besonderer Berücksichtigung der neuzeitlichen betriebe; und verkehrewissenschaft- üchen Erfahrungen. Sic kann auf Grund Beschlusses des Vorstands und Aufsichtsrate Zweigniederlassungen errichten und sich bei anderen Unternehmungen in jeder gesetzlich zulässigen Form beteiligen. Die Haftsumme ist auf 20000 Mark festgesetzt. Höchstzahl der Geschäftsanteile: 500. Ium Vorstände sind bestellt: Jean W. Herr und Earl Malkomesius, Kaufleute in Gießen. Das Statut ist am 10. August 1922 beschlossen. Die von der Genossenschaft ausgehenden öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma der Genossenschaft, gezeichnet von zwei Vorstandsmitgliedern, durch Ausschreibung im Deutschen Reichsanzeiger oder bei Unmöglichkeit der Veröffentlichung in diesem Blatt durch Aus- schreibung im Gießener Anzeiger. Das Geschäftsjahr endet am 31. März. Die Willenserklärung und Zeichnung für die Genoffenschaft muß durch 2 Vorstandsmitglieder erfolgen. Die Zeichnung geschieht in der Weise, daß die Zeichnenden zu der Firma der Genoffenschaft oder zu der Benennung des Vorstands ihre Namensunterschrift beifügen. Die Einsicht der Liste der Genoffen ist während der Dienststunden des Gerichts Jedem gestattet.
Gießen, den 22. September 1922.
Hessisches, Amtsgericht. [8900 B
Sas-M MemeU.
Infolge öer außerordentlichen (Steigerung der Preife für Kohlen, Frachten, Betttebsmatettalien ufw. wird ber Gaspreis vom 1. Oktober ö. I. ab auf Mk. 20 — für das Kubikmeter, und der Wafferpreis auf
Mk. 10— für das Kubikmeter erhöht.
Der Mindestgasverbrauch wird vom 1. Oktober d. I. ab auf monatlich 3 Kbm. festgesetzt.
Für Waffer wird mindestens erhoben: a) für Gebäude mit Wohnungen bis zu 3 Zimmern einschließlich: Für 1 Familie Mk. 50.—
„ 2 Familien „ 75.—
„ 3 und mehr Familien „ 125.—
b) für Gebäude mit Wohnungen von mehr als 3 Zimmern:
Für 1 Familie Mk. 75.—
„ 2 Familien „ 125.—
„ 3 und mehr Familien „ 200.—
c) für Gärten jährlich min
destens ab 1. April 1923 Mk. 125.—
Für Minderbemittelte kann auf Antrag der Mindestverbrauch für Gas und Waffer herabgesetzt werden: etwaige Anträge sind an die unterzeichnete Direktton zu stellen.
Gießen, den 28. September 1922.
Städtisches Gas- und Wafferwerk Gießen. Steding.8883B
für eine Fahrt b. zu 9 Teilsttecken Mk. 5. -
~ 8.-
•••** QualhM«b.z,,ch„**»ee
Bekanntmachung
Aus Beschluß der Stadtverordneten-Der- samrnluna und mit Genehmigung des Hesfi. chen Ministeriums des Innern sind die Gebühren für Verwiegungen auf den städtischen Lastwagen erhöht worden. Die erhöhten Gebühren werden vom l.Okt. 1922 ab erhoben und betragen 40 Psg. für einen Zentner Nettogewicht. Die Mindestgebühr für eine Wiegung beträgt Mk. 3.-. Für Verwiegungen außerhalb der festgesetzten Dienststunden ist die doppelte Wiegegebühr zü bezahlen. 8916 B
Gießen, den 27. September 1922.
Der Oberbürgermeister. I. D.: Krenzien.
«nrrec Ich Hchaumauslcg' von UoCD»
»achbrliandla M ßtrfa-ftme 6tf. i-
3» habe» in eUaf tlpöt-okca. Dro-. H. Jw
Arbeitsvergebnng.
Die Schlosser- und Anschlagearbeiten (9 Lose) für die Kleinwohnungsbauten in der Gnauthsttaße sollen
Samstag, den 7. Okt. d. J., vorm. 10 Uhr öffentlich vergeben werden. Die Unterlagen liegen bei uns zur Einsicht offen und sind Angebote rechtzeitig abzugeben. Zuschlags- frist 3 Wochen.
Gießen, den 29. September 1922.
Stabtbauamt Gießen.
Braubach. 8914 B
auf Hess. Bürgermeisterei offen, wohin die Angebote verschlossen, mit entsprechender Aufschrift versehen, postfrei bis zum Eröffnungstermin einzureichen sind.
Iuschlagsftist 3 Wochen.
versteigert werden:
1 St. Fichtenschnittholz 3. Kl. Fichtenbauholz 3. „
chen) sind in den bekanntgemachten Verkaufsstellen erhältlich.
Einmaliges Umsteigen auf dem Marktplatz ist nach den seitherigen Bestimmungen gestattet.
Gießen, den 30. September 1922.
Direktton der Elektrizitätswerke und Sttaßenbahn der Stadt Gießen.
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Lehrlinge: 3 Elektromonteure, 1 Elektro techniker, 3 Autoschlosser. 2 Maschinen- schlosser,lMechaniker,2Schlosser,lSchuh- macher m. Kost u.Wohnung,! Kaufmann, 1 Schreiner mit Kost und Wohnung.
Gelegenheitsarbeiten werden ebenfalls enrgegeit genommen.
Weibliche Abteilung
ES können eingestellt werden:
a. bei hiesigen Arbeitgebern: Mädchen für tagsüber, Dienstmädchen, Lauffrauen und -mädchen für einzelne Tage, tüchtige Alleinmädchen, 2 Küchenmädch., 1 Stütze, 1 Köchin, 1 Kochlehrmädchen, 1 Steno tijpiftin.
b. bei auswärtigen Arbeitgebern:
4 landwirtschaftliche Dienstmädchen, Dienstmädchen, Alleinmädchen, Zimmermädchen, Küchenmädchen, 1 Stütze.
(iö suchen Arbeit: Waschfrauen, einige Lauifrauen, auch für Nachmittagsbeschäft tigung,Mädcken für tagöüber, 1 Büglerin 1 Flickerin, 1 Kontoristin. 2 Berkänsl'r'n nen, 1 Beihilfe zu Zerren- oder Damenschneider, 3 Hanshälierinnen.
Die Berusoberatt'Np und ArbeitS- «Ä!ur<? s wieiÄnt"lgeroönWn sffssrs


