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Poftfajedtonto:
Zrantiurt a. W. 11686.
Erster Blatt
172. Jahrgang
Zreltag, (2. Mai 1922
GietzenerAnzeiger
Seneral-Anzeiger für Gbechessen
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Die Antwort der russischen Delegation.
Genua. 11. Mai. CD TD.) Die Antwort der russischen Delegation auf das Memorandum vom 2. Mai lautet:
Devor die russische Delegation in eine nähere Prüfung der Bestimmungen des von einer Mächtegruppe unterzeichneten und in der Anlage zu dem C/^^iciben des Vorsitzenden der polit.schen Unter- komniission Schanzer am 2. Mai überreichten Memorandum herangeht, sieht sich die russische Delegation zu ihrem groben Bedauern zu der Feststellung genötigt, daß dies Memorandum, ohne die erwartete gerechte Lösung des russischen Problems zu bringen in gewissen Punkten gegenüber dem in der Billa de Alberti abgeschlossenen Abkommen vom 20. April und sogar gegenüber dem Londoner Memorandum einen Rückschritt bedeutet. Gleichzeitig bildet der Inhalt des Memorandums vom 2. Mai eine deutliche Abweichung derGenueser Konferenz von den durch die Entscheidung von Cannes vorgezeichneten Richtlinien. Als die einladenden Staaten Rußland gleichzeitig mit anderen Staaten aus die jetzige Konferenz beriefen, motivierten sie diese Einladung mit der Rottvendiflkeit, dem europäischen System seine heute gelähmte Lebenskraft zurückzugeben. Das Mittel zur Erreichung dieses Zieles sollte der „wirtschaftliche Wiederausbau Mittel- und Osteuropas" sein. Aach allgemeiner Ansicht war gerade Rußland derjenige Staat, dessen wirtschaftlicher Wiederaufbau für Europa und die ganze Welt am wichtigsten war. Schon in dem ersten Memorandum, der russischen Delegation, das die Antwort auf das Londoner Memorandum bildete, wurde die Aufmerksamleit der Konferenz auf die Tatsache gelenlt, das; das Problem des Wiederaufbaues Rußlands allen Erörterungen in der Konscreirz zugrunde gelegt werden müsjte. Die russische Delegation erklärte sich ihrerseits bereit, gemeinsam mit den anderen Mächten dieses Grundproblem zu erwägen, welches der Welt- industrie
150 Millionen Derbraucher und unendliche Mengen von Rohstoffen zurückgeben und dadurch zur Erleichterung der durch den Weltkrieg, die Intervention und die Blockade entstandenen Krise, der Arbeitslosigkeit und Trostlosigkeit beitragen würde. Gemäß der Einladung von Cannes ist die russische Delegation nach Genua mit einer ganzen Reihe von Plänen und Vorschlägen betreffend die Kredite und Anleihen gekommen, welche Ruhland nötig hat und für welche es reale Garantien bietet, sowie mit der Aufzählung der bereits in der russischen Gesetzgebung verwirklichten rechtlichen Garantien, welche den Angehörigen fremder Staaten, die Ruhland ihre technische Kenntnis und ihre Kapitalien und die Erträgnisse ihre« Unternehmungen sichern sollen. Endlich hatte die russische Delegation die Absicht, eine Reihe von industriellen, landwirtschaftlichen. Bergwerks- und anderen Konzessionen, die sie den Ausländern gewähren wollte, zu unterbreiten.
Ader bis zum heutigen Tage ist diese wichtigste Seite des russischen und weltwirtschaftlichen Problems noch nicht einmal berührt worden. Die Bemühungen der russischen Delegierten, die'e Frage vor drn SachverständigenauLschuß für die Prüfung der russischen Fragen zu bringen, sind auf unbesiegbaren Widerstand gestoben. Der Sach- verständigenaur schuh hat als grundlegende Bedingung für jede Untersuchung dieser Frage die Verpflichtung an Ruhland gestellt.
die Bezahlung der Staatsschulden und privaten Ansprüche
anzuerkennen. Diese Methode muhte den wichtigsten Teil der Konferenzarbeiten zur Frucht- losigkeit verurteilen. Anstatt mit der Prüfung derjenigen Seite des russischen Problemes zu beginnen, welche am wenigsten Diskussion Hervorrufen würde, bot der Sachverständigenaussch uh ebenso wie das Memorandum vom 2. Mai diejenigen Fragen in den Vordergrund gerückt, welche durch ihre politische und juristische Vielgestaltigkeit die lebhaftesten Meinungsverschiedenheiten Hervorrufen muhten. Infolge di ses Grundfehlers sind die allgemein interessierenden Probleme der Zukunft den Interessen der Vergangenheit untergeordnet worden. Die Versicherung, daß die Anerkennung der Schulden der früheren russischen Regierung und der Privatansprüche eine 'unumgängliche Bedingung für die Mitarbeit des ausländi- l'chen Kapitals bei der Wiederherstellung der Kredite des neuen Rußlands fei, steht im Widerspruch mit der Tatsache, daß manche ausländischen Kapitalisten Rußland schon vor der Regelung der Schuldenfrage ihre Mitarbeit gewährt Haden. Aich: diese feste Lösung dieser Frage ist imstande, Kaf-i^rlien nach Rußland fliehen zu lassen, sondern vielmehr die Sicherheiten, welche die russische Regierung für die Zukunft bieten kann, sowie die internationale Konsolidierung dieser Regierung, die aus ihrer de fure-Anerkennung sich ergeben wird. Der Verdacht, den man auf die Haltung der russischen Regierung gegenüber den zukünftigen Gläubigern von Ruhland zu werfen sucht, weil diese Regieurng nicht mit geschlossenen Augen die drückenden Vorschläge anzunehmen bereit ist. hat Durchaus interessierte Motive.
Die Richtanerkennung der von dem durch das Volk verabscheuten früheren Regime aufgenommenen Schulden und Zahlungsverpflichtungen kann in keiner W^ise die Haltung des aus der Devolution hervorgegangenen sowjetischen Rußlands denen gegenüber präjudizieren, die mit ihren Kapitalien und ihren technischen Kennt
nissen bei seiner Wiederherstellung hilfreiche Hand leisten würden. 3m Gegenteil beweist die Tatsache. dah die russische Delegation in der Frage der Cchuldenregelung die Interessen des russischen Volkes und die wirtschaftlichen Möglichkeiten Rußlands auf das Ernsthafteste im Auge habe, dah die Delegation nur Verpflichtungen einzugehen willens ist, von denen sie sicher ist, dah Ruhland sie auch halten kann. Es verdient hervorgehoben zu werden, dah mehr als einer unter den auf der Konferenz vertretenen Staaten in früheren Zeiten Schulden und Zahlungsverpflichtungen, die von ihm ausgenommen bzw. eingegangen waren, nicht anerkennt und dah mehr als ein Staat die Besitztümer ausländischer Staatsangehöriger oder auch feiner eigenen Landeskinder beschlagnahmt und fequeftriert hat, ohne dah sie deswegen ein Gegenstand des jetzt dem sowjetistischen Ruhland gegenüber zur Anwendung gebrachten Scherbengerichts gewesen wären. Die Hartnäckigkeit, mit der besonders gewisse Mächte Ruhland von dem internationalen, wirtschastlichen und politischen Leben auszuschliehen und ihm die Gleichheit der Behandlung vorzuenthalten versuchen, ist durch die Richtbefriedigung gewisser Forderungen finanzieller Aatur nur schwer zu erklären. Wenn man bedenkt, wie teuer diese Haltung der Welt, den Staaten, welche damit den Anfang machten und Ruhland, welches seit bald fünf (Zähren ihre unheilvollen Folgen au tragen hat, zu stehen gekommen ist, so ist schwer zu glauben, dah hier nur die Interessen der Besitzer von Anleihestücken oder ehemaliger Eigentümer nationalisierterGüter im Spiele seien. Die Vorfälle der letzten Tage, besonders anläßlich der Forderung der Rückgabe der nationalisierten Besitztümer an ihre früheren Eigentümer zeigen aufs deutlichste,
daß hier zu rein materiellen eine politisch« Frage aufgepfropft wird.
Der Kampf, der in Genua um das russische Problem ausgefochten wird, geht weiter und geht höher hinaus. Der politische und soziale Rückschritt, der in den meisten Ländern auf die Kriegsjahre gefolgt ist, sucht in der Aiederlage deS fvmjetistischen Ruhland, welches die kollektivistischen Tendenzen derGesell- schaftsorganisativn darstellt, den vollkommenen Triumph des kapitalistischen Individualismus. Die Sowjetdelegation hat sich ständig geweigert und weigert sich noch immer, in die schwebenden Verhandlungen eine politische Tendenz irgendwelcher Art hineinzutragen. Sie kann aber nicht umhin, festzustellen, dah dieser Versuch in ®enua dem Programm einer Partei oder eines sozialen Systems zum Siege zu verhelfen, dem Buchstaben wie dem Geiste der ersten Cannes-Entschliehung zuwiderläuft. Wenn die Arbeiten der Konferenz gefährdet sind, so wird die ganze Verantwortung dafür auf diejenigen Mächte fallen, die, indem sie sich allein gegen das allgemeine Verlangen nach Einigung sträuben, die Interessen gewisser sozialer Gruppen über das gemeinsame Interesse Eurovas stellen.
Die russische Delegation konstatiert, dah die Einleitung des Memorandums vom 3. Mai die Anschauung glaubhaft zu machen versucht, dah eine längere wirtschaftliche Isolierung Ruhlands nur ihm selber schaden würde, wahrend das übrige Europa stets ein Mittel finden würde, sich aus feinen wirtschaftlichen Verlegenheiten herauszuhelfen. Der Zweck dieser Behauptung ist offenbar, Ruhland, welches für feine wirtsck^rftliche Wiedererstehung der Mitarbeit der übrigen Mächte bedarf, soll allein diese Opfer, welche diese Mitarbeit möglich macht, tragen. Diese Behauptung steht im Widerspruch mit der öffentlichen Meinung, die durch den Mund der sachverständigen Persönlichkeiten und durch wiederholte Kundgebungen der Arbeitermassen wiederholt hat, dah Ruhland durch keinerlei Surrogat ersetzt werden kann, und dah fein Fehlen auf dem Weltmarkt Verwirrungen schasst, welche abzustellen keinerlei Kunstgriff imstande ist. Der Platz Ruhlands farm von niemand anders als von Ruhland selbst beseht werden. Die Isolierung Ruhlands hat politische Folgeerscheinungen, die nicht weniger unheilvoll sind als ihre wirtschaftlichen Folgen. Die Sicherheit Europas und der Weltfrieden verlangen die Beseitigung dieser anormalen Sachlage. Solange Ruhland in einer Art von wirtschaftlicher und politischer Quarantäne verbleibt, kann dieses Provisorium die militärischen Abenteuer näherer oder entfernterer Aachbarn Ruhlands nur begünstigen, welche,
indem sie sich die Rolle des „Gendarmen der europäischen Zivilisation- anmaßen,
den Frieden zu stören und sich des Gebietes und der Reichtümer Ruhlands sowie der übrigen Sowjetrepubliken zu bemächtigen suchen.
Daher wird die Lösung des russischen Problems auch nicht um Fingers Breite v^wärts kommen, wenn nicht die in Genua versammelten Mächte völlig von der Idee durchdrungen sind, dah die Opfer, welche sie von Ruhland verlangen, ihr Gegenstück in gleichartigen Opfern ihrerseits sinden müssen. In ihrem am 20. April an Lloyd George gerichteten Briefe macht die russische Delegation bebeittfame Zugeständnisse, indem sie allerdings" gleichzeitig die F.age der der ruff schon Reg'erung au gewährenden Kredite und Anleihen aufroUt. In der ersten Sitzung des Eachverständigenausschulses hat die russische Delegation den letzteren um eine ins Einzelne gehende Prüfung dieser Frage ersucht.
Wie oben bemerkt, hat jedoch der Sachverstän- digenausschuh diesen Vorschlag zurückgewiesen. Diese Frage, welche für Ruhland von so bedeutendem Interesse ist, findet auch in dem Memorandum vom 2. Mai keine Beantwortung. Anstatt Kredite für die mssischr Regierung vorzu- schlagen, zählt die Einleitung deS Memorandums diejenigen Kredite auf, welche die verschiedenen Regierungen denjenigen ihrer Staatsangehörigen zuzugestehen bereit sind, die mit Ruhland Handel treiben möchten. Diese Frage, so interessant sie auch für die privaten Kaufleute der übrigen Länder sein mag, hat indessen nichts mit der Frage zu tun, wie sie von der russischen Delegation aufgca'orfen wurde, Uebrigens können eben diese Privatkaufleute und Industriellen diese Kredite nicht in dem erwünschten Umfange nutzbar machen, wenn man nicht der russischen Regierung die erforderlichen Mittel zur Wiederbelebung der produktiven Kräfte des Landes sichert, eine unerläßliche Bedingung von Handelsbezichungen von einiger Intensität zwischen Rußland und den übrigen Staaten. Wenn es der russischen Regierung an finanziellen Hilfsmitteln oder an Krediten gebricht, um die Industrie und den Ackerbau wieder zu beleben, um seine Transportmittel wieder instandzusehen und um unter
Beseitigung der Ausgabe des mehr und mehr entarteten Papirrrubels
eine stabile, den Austausch ermöglichende Währung zu schassen, so wird ein intensiver Austausch mit dem Auslande den größten Schwierigkeiten begegnen, ilebrigenä können die auf das Wiedererstehen Rußlands abznlenden Mahnahmen nur von der Regierung sewer nach einem vorher fest» gelegten Plan in die Wirklichkeit umgeseyt werden. Die russische Delegation habe die Absicht, der Konferenz diefen von den kompetenten Männern der Wissenschaft und der Inustrie ausgearbeiteten Plan vorzulegen.
Die rusfische Delegation ist nicht wenig überrascht, in diesem finanziellen Kontrakt und an der Spitze desselben eine Klausel zu sehen, die bisher in den Verhandlungen der russischen Delegation mit den übrigen Delegationen niemals eine Rolle gespielt hatte. Indem das Memorandum von den (Sanner Bedingungen, die einen politischen Charakter tragen und übrigens vo n der russischen Regierung akzeptiert worden waren, eine einzige Bedingung, nämlich die fünfte, betreffend
die umstürzlerische Propaganda hervorhebt, erteilt es ihr gleichzeitig eine neue Bedeutung und macht aus ihr eine Verpflichtung für Ruhland. Lind doch hat die russische Regierung mehr als einmal bewiesen, dah d i e wahre umstürzlerische Propaganda ausgeht von gewissen Rachbarlän- d e r n, die sogar zu den Unterzeichnern des Memorandums gehören, und zwar durch die Organi- ,'a Ion und Aussendung bewaffneter Banden. Indem das Memorandum besagter (Sanner Bedingungen abermals eine erweiternde Auslegung gibt, verlangt es von Rußland, „auf seinem Hoheitsgebiet jeden Versuch zu revolutionären Bewegungen in anderen Ländern zu unterdrücken". Wenn aber das Memorandum durch diese Formel die' Tätigkeit der politischen Parteien oder der Arbeiterorganisationen zu unterlagen beabsichtigt, kann die russische Delegation dieses Verbot nicht dulden, es sei denn, dah die tatsächliche Möglichkeit mit den Landesgefehen in Widerspruch steht. In derselben Klausel verlangt das Memorandum von Rußland, es solle sich jeder Handlung enthalten, die den politischen oder territorialen status guo in anderen Staaten stören könnte. Die russische Delegation erachtet diesen Vorschlag als einen versch^eier'en Ve such, Rußland dazu zu bringen, die mit anderen Staaten abgeschlossenen Verträge anzuerkennen 3 ibe'Jen ist dies eine politische Frage, welcheRuhland im gegebenen Augenblick mit den in Frage kommenden Staaten zu besprechen bereit ist. Sine weitere politische Frage, die künstlich in das Memorandum hineingebracht worden ist, ist diejenige der Beziehungen zwischen Rumänien und Rußland, die in Klausel 13 behandelt ist. Da diese Frage zu dem gesamten Komvler der zwischen Rußland und Rumänien strittigen poli.i- schen, territorialen und sonstigen Fragen gehört, kann sie nicht getrennt behandelt werden. Aber die russische Delegation spricht insbesondere ihre Ueberraschung darüber aus, dah tm Memorandum die
Frage des Friedens in Kleinasien aufgeworfen wird. Eie ist dadurch um so mehr überrascht, als die Türkei, obgleich Rußland vor- geschlagen hatte, sie möchte zur Konferenz in Genua Ungeladen werden, von der Teilnahme ausgeschlossen ist. Gerade die Anwesenheit der Türkei auf der Konferenz würde besonders zur Wiederherstellung des Friedens in Kleinasien beigetragen haben. Ruhland würde seinerseits im Hinblick auf seine engen freundschaftlichen Beziehungen zur Türki zur Erreichung des erstrebten Zieles beigetragen haben. Bezüglich der anderen Klauseln des Memorandums muh die russische Delegation die Bemerkung machen, dah die Gesamtheit der Forderungen, die darin dargelegt werden, auf die durch die russische Revolution hervorgerufenen Veränderungen zurückzusühren ist. Es ist nicht die Aufgabe der russischen Delegation, diese große Tat des russischen Volkes zu rechtfertigen vor einer Versammlung von Mächten, von denen viele in ihrer Geschichte mehr
als eine Revolution aufzuweisen haben. Aber bk russische Delegation ist genötigt, an den Rechts» grundsah zu erinnern, dah mit den Revolutionen, die einen gewaltsamen Bruch mit der Vergangenheit darstellen, neue Verhältnisse in den inneren und äußeren Beziehungen der Staaten geschaffen werden. Die Regierungen, die aus der Revolution hervorgegangen sind, brauchen die Verpflichtungen der gestürzten Regierungen nicht zu achten. Der französisch« Konvent, als dessen rechtlicher Erbe sich Frankreich erflärt, hat am 22. September 1792 proklamiert, dah die Souveränität der Völker nicht gebunden ist durch die Verträge der Tyrannen. Entsprechend dieser Erklärung Hal das revolutionäre Frankreich nicht nur die politischen Vertrage des „anden regime" mit dem Auslände zerrissen, sondern auch die Bezahlung seiner Staatsschulden verweigert. CS hat nur zugestimmt, ein Drittel davon zu bezahlen, aus Gründen politischer Opportunität. Das ist das sogenannte „konsolidierte Drittel", dessen Zinsen vor Ansang des 18. Jahrhunderts regelmäßig bezahlt wurden. Diese Praxis, die von hervorragenden Gesetzeskundigen als Doktrin aufgestellt wurde, ist von den aus einer Revolution oder aus einem Befreiungskriege hervorgegangen en Regimen ständig befolgt worden. Die Vereinigten Staaten haben die Verträge ihrer Vorgänger, England und Spanien, nicht anerkannt. Entsprechend diesen Präzedenzfällen kann Rußland nicht verpflichtet fein, irgendwie eine Verantwortlichkeit gegenüber den auswärtigen Mächten und ihren Staatsangehörigen bezüglich der Annullierung der öffentlichen Schul- den und der Rationalisierung des Privateigentums zu übernehmen.
Eine andere Rechtsfrage: 3st die russisch- Regierung verantwortlich für die den Gütern, Rechten und Interessen fremder Staatsangehöriger
infolge deS Bürgerkrieges zugefügten Sck-aden, soweit diese nicht durch Handlungen der Rr- gierung selbst lAnnullierung der Schul.en und ülationalif crung des Eigentums) zugesugt worden sind? Auch hier spricht wieder bic luristisch: Doktrin durchaus zu Gunsten der russischen Regierung. Die Revolution ebenso wie a le großen Volksbewegungen ist als for.e majeure anji- nehmen und gibt somit denjenigen, die dadurch gelitten Haden, keinen Anspruch auf Entschädigung. AlsdieausländischenStaatsangehörigen mit Untes- stühung ihrerRegierungen die Regierung des Zaren um RückFühlung der Schäden erfüllen, die ihnen durch die revolu.ionären Ereignisse von 1905 06 zugefügt worden waren, wies die Regierung des Zaren ihre Wünsche zurück mit der Begründung, sie könne, da sie ihren eigenen Untertanen in gleichen Fällen keinen Schadenersatz gewährt habe, den Ausländem keine Vorzugsstellung geben. Somit ist in rechtlicher Beziehung Rußland in keiner Weise gebunden, die Schulden der Vergangenheit zu zahlen, Güter zurückzuerstatten oder die vormaligen Eig.ntümer zu entschädigen. Dennoch hat Rußland
aus versöhnlicher Gesinnung
und um zu einem Einvernehmen mit allen Mächten zu gelangen, das in der dritten Bedingung von Cannes enthaltene Prinzip unter dem Vorbehalt der Gegenseitigkeit angenommen. Ucbri» gens ist die Gegenseitigkeit bestätigt worden in der offiziellen Interpretation, die der dritten Bedingung von Cannes gegeben wurde, und wovon bereits in dem ersten russischen Memorandum die Rede war. unter Ausschluß der Kriegsschulden. die einen ganz besonderen Ursprung haben, und durch die Tatsache, daß Rußland die Beteiligung am Kriege a u f gegeben, an der Teilung seines Gewinnes nicht teilgenommen hat und somit Jeine Kosten nicht übernehmen konnte, hat die russische Delegation sich bereit erklärt, der Rückzahlung der öffentlichen Schulden zuzustimmen unter der Bedingung, daß die Rußland durch die Intervention und durch die Blockade zugefügten Schäden anerkannt würden. In rechtlicher Beziehung sind die russischen Gegenforderungen weit berechtigter als die Ansprüche der fremden Staaten und ihrer Staatsangehörigen. Um keine anderen Fälle anzuführen. beschränken wir uns darauf, die Entscheidung des Schiedsgerichts von Genf vom ^.September 1873 in Erinnerung zu rufen, dieGroh - britannienverurteilte, bei Vereinigten S tauten 151 '3 Millionen Dollars zu zahlen für bie Schäden, welche letzterem durch das Kaperschiff Alabama rerursacht worden waren, welches im Bürgerkrieg zwischen den Rord- und Südstaaten die letzteren unterstützt hatte. Das Einschreiten und die Blockade der Alliierten und OKeutrafen stellt sich als offizielle Handlung dar. Aber in dem Wunsche, eine praktische Einigung zu erzielen, hat die russische Delegation in Verfolg der Unterredungen, die in der Villa Alberti ftattgefv.nben haben, sich bereit erklärt, bedingungsweise auf ihre ® egenforberungen zu verzichten unb bie Verpflichtungen der vergangenen Regierungen anzuerkennen im Austausch für eine Reihe von Konzessionen der Mächte, deren wichtigste die Zurverfügungstellung realer Kredite bis zum Betrage einer im voraus festzuseyenden Summe an Rußland ist. Unglücklicherweise ist diese Verpflichtung der Mächte nicht eingehalten worden. Das Memorandum sagt nichts von den endgültigen Krediten, die die Signatarmächte bereit wären, der russischen Regierung zu gewähren, unb der Kredite, die sie versprechen, ihren Unter-


