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Poftfajedtonto:

Zrantiurt a. W. 11686.

Erster Blatt

172. Jahrgang

Zreltag, (2. Mai 1922

GietzenerAnzeiger

Seneral-Anzeiger für Gbechessen

Dmcf unö Verlag: vröhfsche Urttv.-Vuch- nnö Sfehtöniderei H. Lange. Schriftkeitvng, Seschäftsstette und Druckerei: Zchulsttaße 7.

Annahme von ünjelgen für die Tagesnummer vis zum Nachmittag vorher ohnejede Verbindlichkeit. Preis für 1 mm höhe für Anzeigeno 34 mm Breite örtlich 120 Pf.auswärts 150 Pf.; für Reklame. Anzeigen von 70 mm Breite 450Pf. Bei Platz- Vorschrift20"Aufschlag. Haupifchriftleiter: Auq. Goetz. Verantwortlich für Politik: Aug. Goetz; für den übrigen Teil: Karl Walther; für den Anzeigenteil: Hans Beck, sämtlich in Dietzen.

Die Antwort der russischen Delegation.

Genua. 11. Mai. CD TD.) Die Antwort der russischen Delegation auf das Memorandum vom 2. Mai lautet:

Devor die russische Delegation in eine nähere Prüfung der Bestimmungen des von einer Mächte­gruppe unterzeichneten und in der Anlage zu dem C/^^iciben des Vorsitzenden der polit.schen Unter- komniission Schanzer am 2. Mai überreichten Memorandum herangeht, sieht sich die russi­sche Delegation zu ihrem groben Bedauern zu der Feststellung genötigt, daß dies Memorandum, ohne die erwartete gerechte Lösung des russischen Problems zu bringen in gewissen Punkten gegen­über dem in der Billa de Alberti abgeschlossenen Abkommen vom 20. April und sogar gegenüber dem Londoner Memorandum einen Rückschritt bedeutet. Gleichzeitig bildet der Inhalt des Memorandums vom 2. Mai eine deutliche Abweichung derGenueser Konferenz von den durch die Entscheidung von Cannes vorgezeichneten Richtlinien. Als die einladenden Staaten Rußland gleichzeitig mit anderen Staaten aus die jetzige Konferenz beriefen, motivierten sie diese Einladung mit der Rottvendiflkeit, dem europäischen System seine heute gelähmte Lebenskraft zurückzugeben. Das Mittel zur Erreichung dieses Zieles sollte der wirtschaftliche Wiederausbau Mittel- und Ost­europas" sein. Aach allgemeiner Ansicht war ge­rade Rußland derjenige Staat, dessen wirtschaft­licher Wiederaufbau für Europa und die ganze Welt am wichtigsten war. Schon in dem ersten Memorandum, der russischen Delegation, das die Antwort auf das Londoner Memorandum bildete, wurde die Aufmerksamleit der Konferenz auf die Tatsache gelenlt, das; das Problem des Wieder­aufbaues Rußlands allen Erörterungen in der Konscreirz zugrunde gelegt werden müsjte. Die russische Delegation erklärte sich ihrerseits bereit, gemeinsam mit den anderen Mächten dieses Grundproblem zu erwägen, welches der Welt- industrie

150 Millionen Derbraucher und unendliche Mengen von Rohstoffen zurückgeben und dadurch zur Erleichterung der durch den Weltkrieg, die Intervention und die Blockade entstandenen Krise, der Arbeitslosigkeit und Trostlosigkeit beitragen würde. Gemäß der Einladung von Cannes ist die russische Delegation nach Genua mit einer ganzen Reihe von Plänen und Vorschlägen betreffend die Kredite und Anleihen gekommen, welche Ruhland nötig hat und für welche es reale Garantien bietet, sowie mit der Aufzählung der bereits in der russischen Gesetzgebung verwirklichten recht­lichen Garantien, welche den Angehörigen fremder Staaten, die Ruhland ihre technische Kenntnis und ihre Kapitalien und die Erträgnisse ihre« Unternehmungen sichern sollen. Endlich hatte die russische Delegation die Absicht, eine Reihe von industriellen, landwirtschaftlichen. Bergwerks- und anderen Konzessionen, die sie den Ausländern gewähren wollte, zu unterbreiten.

Ader bis zum heutigen Tage ist diese wich­tigste Seite des russischen und weltwirtschaftlichen Problems noch nicht einmal berührt worden. Die Bemühungen der russischen Delegierten, die'e Frage vor drn SachverständigenauLschuß für die Prüfung der russischen Fragen zu bringen, sind auf unbesiegbaren Widerstand gestoben. Der Sach- verständigenaur schuh hat als grundlegende Be­dingung für jede Untersuchung dieser Frage die Verpflichtung an Ruhland gestellt.

die Bezahlung der Staatsschulden und privaten Ansprüche

anzuerkennen. Diese Methode muhte den wich­tigsten Teil der Konferenzarbeiten zur Frucht- losigkeit verurteilen. Anstatt mit der Prüfung derjenigen Seite des russischen Problemes zu be­ginnen, welche am wenigsten Diskussion Hervor­rufen würde, bot der Sachverständigenaussch uh ebenso wie das Memorandum vom 2. Mai die­jenigen Fragen in den Vordergrund gerückt, welche durch ihre politische und juristische Vielgestaltig­keit die lebhaftesten Meinungsverschiedenheiten Hervorrufen muhten. Infolge di ses Grund­fehlers sind die allgemein interessierenden Probleme der Zukunft den Interes­sen der Vergangenheit untergeord­net worden. Die Versicherung, daß die Aner­kennung der Schulden der früheren russischen Re­gierung und der Privatansprüche eine 'unumgäng­liche Bedingung für die Mitarbeit des ausländi- l'chen Kapitals bei der Wiederherstellung der Kre­dite des neuen Rußlands fei, steht im Wider­spruch mit der Tatsache, daß manche ausländischen Kapitalisten Rußland schon vor der Regelung der Schuldenfrage ihre Mitarbeit gewährt Haden. Aich: diese feste Lösung dieser Frage ist imstande, Kaf-i^rlien nach Rußland fliehen zu lassen, son­dern vielmehr die Sicherheiten, welche die russische Regierung für die Zukunft bieten kann, sowie die internationale Konsolidierung dieser Regierung, die aus ihrer de fure-Anerkennung sich ergeben wird. Der Verdacht, den man auf die Haltung der russischen Regierung gegenüber den zukünftigen Gläubigern von Ruhland zu werfen sucht, weil diese Regieurng nicht mit geschlossenen Augen die drückenden Vorschläge anzunehmen be­reit ist. hat Durchaus interessierte Motive.

Die Richtanerkennung der von dem durch das Volk verabscheuten früheren Regime aufgenom­menen Schulden und Zahlungsverpflichtungen kann in keiner W^ise die Haltung des aus der Devolution hervorgegangenen sowjetischen Ruß­lands denen gegenüber präjudizieren, die mit ihren Kapitalien und ihren technischen Kennt­

nissen bei seiner Wiederherstellung hilfreiche Hand leisten würden. 3m Gegenteil beweist die Tat­sache. dah die russische Delegation in der Frage der Cchuldenregelung die Interessen des russischen Volkes und die wirtschaftlichen Möglichkeiten Rußlands auf das Ernsthafteste im Auge habe, dah die Delegation nur Verpflichtungen einzugehen willens ist, von denen sie sicher ist, dah Ruhland sie auch halten kann. Es verdient hervorgehoben zu werden, dah mehr als einer unter den auf der Konferenz ver­tretenen Staaten in früheren Zeiten Schulden und Zahlungsverpflichtungen, die von ihm aus­genommen bzw. eingegangen waren, nicht aner­kennt und dah mehr als ein Staat die Besitz­tümer ausländischer Staatsangehöriger oder auch feiner eigenen Landeskinder beschlagnahmt und fequeftriert hat, ohne dah sie deswegen ein Ge­genstand des jetzt dem sowjetistischen Ruhland gegenüber zur Anwendung gebrachten Scherben­gerichts gewesen wären. Die Hartnäckigkeit, mit der besonders gewisse Mächte Ruhland von dem internationalen, wirtschastlichen und politischen Leben auszuschliehen und ihm die Gleichheit der Behandlung vorzuenthalten versuchen, ist durch die Richtbefriedigung gewisser Forderungen finan­zieller Aatur nur schwer zu erklären. Wenn man bedenkt, wie teuer diese Haltung der Welt, den Staaten, welche damit den Anfang machten und Ruhland, welches seit bald fünf (Zähren ihre un­heilvollen Folgen au tragen hat, zu stehen ge­kommen ist, so ist schwer zu glauben, dah hier nur die Interessen der Besitzer von Anleihestücken oder ehemaliger Eigentümer nationalisierterGüter im Spiele seien. Die Vorfälle der letzten Tage, besonders anläßlich der Forderung der Rückgabe der nationalisierten Besitztümer an ihre früheren Eigentümer zeigen aufs deutlichste,

daß hier zu rein materiellen eine politisch« Frage aufgepfropft wird.

Der Kampf, der in Genua um das russische Pro­blem ausgefochten wird, geht weiter und geht höher hinaus. Der politische und soziale Rück­schritt, der in den meisten Ländern auf die Kriegsjahre gefolgt ist, sucht in der Aiederlage deS fvmjetistischen Ruhland, welches die kol­lektivistischen Tendenzen derGesell- schaftsorganisativn darstellt, den voll­kommenen Triumph des kapitalistischen Indi­vidualismus. Die Sowjetdelegation hat sich stän­dig geweigert und weigert sich noch immer, in die schwebenden Verhandlungen eine politische Tendenz irgendwelcher Art hinein­zutragen. Sie kann aber nicht umhin, festzu­stellen, dah dieser Versuch in ®enua dem Pro­gramm einer Partei oder eines sozialen Systems zum Siege zu verhelfen, dem Buchstaben wie dem Geiste der ersten Cannes-Entschliehung zu­widerläuft. Wenn die Arbeiten der Konferenz ge­fährdet sind, so wird die ganze Verantwortung dafür auf diejenigen Mächte fallen, die, indem sie sich allein gegen das allgemeine Verlangen nach Einigung sträuben, die Interessen gewisser sozialer Gruppen über das gemeinsame Interesse Eurovas stellen.

Die russische Delegation konstatiert, dah die Einleitung des Memorandums vom 3. Mai die Anschauung glaubhaft zu machen ver­sucht, dah eine längere wirtschaftliche Isolierung Ruhlands nur ihm selber schaden würde, wahrend das übrige Europa stets ein Mittel finden würde, sich aus feinen wirt­schaftlichen Verlegenheiten herauszuhelfen. Der Zweck dieser Behauptung ist offenbar, Ruhland, welches für feine wirtsck^rftliche Wiedererstehung der Mitarbeit der übrigen Mächte bedarf, soll allein diese Opfer, welche diese Mitarbeit möglich macht, tragen. Diese Behauptung steht im Wider­spruch mit der öffentlichen Meinung, die durch den Mund der sachverständigen Persönlichkeiten und durch wiederholte Kundgebungen der Ar­beitermassen wiederholt hat, dah Ruhland durch keinerlei Surrogat ersetzt werden kann, und dah fein Fehlen auf dem Weltmarkt Verwirrungen schasst, welche abzustellen keinerlei Kunstgriff im­stande ist. Der Platz Ruhlands farm von niemand anders als von Ruhland selbst beseht werden. Die Isolierung Ruhlands hat politische Folge­erscheinungen, die nicht weniger unheilvoll sind als ihre wirtschaftlichen Folgen. Die Sicher­heit Europas und der Weltfrieden verlangen die Beseitigung dieser anormalen Sachlage. Solange Ruhland in einer Art von wirtschaftlicher und politischer Quarantäne verbleibt, kann dieses Pro­visorium die militärischen Abenteuer näherer oder entfernterer Aachbarn Ruhlands nur begünstigen, welche,

indem sie sich die Rolle desGendarmen der europäischen Zivilisation- anmaßen,

den Frieden zu stören und sich des Gebietes und der Reichtümer Ruhlands sowie der übrigen Sowjetrepubliken zu bemächtigen suchen.

Daher wird die Lösung des russischen Pro­blems auch nicht um Fingers Breite v^wärts kommen, wenn nicht die in Genua versammelten Mächte völlig von der Idee durchdrungen sind, dah die Opfer, welche sie von Ruhland ver­langen, ihr Gegenstück in gleichartigen Op­fern ihrerseits sinden müssen. In ihrem am 20. April an Lloyd George gerichteten Briefe macht die russische Delegation bebeittfame Zu­geständnisse, indem sie allerdings" gleichzeitig die F.age der der ruff schon Reg'erung au gewährenden Kredite und Anleihen aufroUt. In der ersten Sitzung des Eachverständigenausschulses hat die russische Delegation den letzteren um eine ins Einzelne gehende Prüfung dieser Frage ersucht.

Wie oben bemerkt, hat jedoch der Sachverstän- digenausschuh diesen Vorschlag zurückgewiesen. Diese Frage, welche für Ruhland von so be­deutendem Interesse ist, findet auch in dem Me­morandum vom 2. Mai keine Beantwortung. An­statt Kredite für die mssischr Regierung vorzu- schlagen, zählt die Einleitung deS Memorandums diejenigen Kredite auf, welche die verschiedenen Regierungen denjenigen ihrer Staatsangehörigen zuzugestehen bereit sind, die mit Ruhland Handel treiben möchten. Diese Frage, so interessant sie auch für die privaten Kaufleute der übrigen Länder sein mag, hat indessen nichts mit der Frage zu tun, wie sie von der russischen Dele­gation aufgca'orfen wurde, Uebrigens können eben diese Privatkaufleute und Industriellen diese Kredite nicht in dem erwünschten Umfange nutz­bar machen, wenn man nicht der russischen Re­gierung die erforderlichen Mittel zur Wie­derbelebung der produktiven Kräfte des Landes sichert, eine unerläßliche Bedin­gung von Handelsbezichungen von einiger Inten­sität zwischen Rußland und den übrigen Staaten. Wenn es der russischen Regierung an finanziellen Hilfsmitteln oder an Krediten gebricht, um die Industrie und den Ackerbau wieder zu beleben, um seine Transportmittel wieder instandzusehen und um unter

Beseitigung der Ausgabe des mehr und mehr entarteten Papirrrubels

eine stabile, den Austausch ermöglichende Wäh­rung zu schassen, so wird ein intensiver Austausch mit dem Auslande den größten Schwierigkeiten begegnen, ilebrigenä können die auf das Wieder­erstehen Rußlands abznlenden Mahnahmen nur von der Regierung sewer nach einem vorher fest» gelegten Plan in die Wirklichkeit umgeseyt wer­den. Die russische Delegation habe die Absicht, der Konferenz diefen von den kompetenten Män­nern der Wissenschaft und der Inustrie aus­gearbeiteten Plan vorzulegen.

Die rusfische Delegation ist nicht wenig über­rascht, in diesem finanziellen Kontrakt und an der Spitze desselben eine Klausel zu sehen, die bisher in den Verhandlungen der russischen Delegation mit den übrigen Delegationen niemals eine Rolle gespielt hatte. Indem das Memorandum von den (Sanner Bedingungen, die einen politischen Cha­rakter tragen und übrigens vo n der russischen Regierung akzeptiert worden waren, eine einzige Bedingung, nämlich die fünfte, betreffend

die umstürzlerische Propaganda hervorhebt, erteilt es ihr gleichzeitig eine neue Bedeutung und macht aus ihr eine Verpflich­tung für Ruhland. Lind doch hat die russische Regierung mehr als einmal bewiesen, dah d i e wahre umstürzlerische Propaganda ausgeht von gewissen Rachbarlän- d e r n, die sogar zu den Unterzeichnern des Me­morandums gehören, und zwar durch die Organi- ,'a Ion und Aussendung bewaffneter Banden. In­dem das Memorandum besagter (Sanner Beding­ungen abermals eine erweiternde Auslegung gibt, verlangt es von Rußland,auf seinem Hoheitsgebiet jeden Versuch zu revolutionären Be­wegungen in anderen Ländern zu unterdrücken". Wenn aber das Memorandum durch diese Formel die' Tätigkeit der politischen Parteien oder der Arbeiterorganisationen zu unterlagen beabsichtigt, kann die russische Delegation dieses Verbot nicht dulden, es sei denn, dah die tatsächliche Möglich­keit mit den Landesgefehen in Widerspruch steht. In derselben Klausel verlangt das Memorandum von Rußland, es solle sich jeder Handlung ent­halten, die den politischen oder territo­rialen status guo in anderen Staaten stören könnte. Die russische Delegation erachtet diesen Vorschlag als einen versch^eier'en Ve such, Rußland dazu zu bringen, die mit anderen Staa­ten abgeschlossenen Verträge anzuerken­nen 3 ibe'Jen ist dies eine politische Frage, welcheRuhland im gegebenen Augen­blick mit den in Frage kommenden Staaten zu besprechen bereit ist. Sine weitere politische Frage, die künstlich in das Me­morandum hineingebracht worden ist, ist diejenige der Beziehungen zwischen Rumänien und Rußland, die in Klausel 13 behandelt ist. Da diese Frage zu dem gesamten Komvler der zwi­schen Rußland und Rumänien strittigen poli.i- schen, territorialen und sonstigen Fragen gehört, kann sie nicht getrennt behandelt werden. Aber die russische Delegation spricht insbesondere ihre Ueberraschung darüber aus, dah tm Memoran­dum die

Frage des Friedens in Kleinasien aufgeworfen wird. Eie ist dadurch um so mehr überrascht, als die Türkei, obgleich Rußland vor- geschlagen hatte, sie möchte zur Konferenz in Genua Ungeladen werden, von der Teilnahme ausgeschlossen ist. Gerade die Anwesenheit der Türkei auf der Konferenz würde besonders zur Wiederherstellung des Friedens in Kleinasien bei­getragen haben. Ruhland würde seinerseits im Hinblick auf seine engen freundschaftlichen Be­ziehungen zur Türki zur Erreichung des erstrebten Zieles beigetragen haben. Bezüglich der anderen Klauseln des Memorandums muh die russische Delegation die Bemerkung machen, dah die Ge­samtheit der Forderungen, die darin dargelegt werden, auf die durch die russische Revolution hervorgerufenen Veränderungen zurückzusühren ist. Es ist nicht die Aufgabe der russischen Dele­gation, diese große Tat des russischen Volkes zu rechtfertigen vor einer Versammlung von Mäch­ten, von denen viele in ihrer Geschichte mehr

als eine Revolution aufzuweisen haben. Aber bk russische Delegation ist genötigt, an den Rechts» grundsah zu erinnern, dah mit den Revo­lutionen, die einen gewaltsamen Bruch mit der Vergangenheit darstellen, neue Verhält­nisse in den inneren und äußeren Beziehungen der Staaten geschaffen werden. Die Regierungen, die aus der Revolution hervorgegangen sind, brauchen die Verpflichtungen der gestürzten Regie­rungen nicht zu achten. Der französisch« Konvent, als dessen rechtlicher Erbe sich Frank­reich erflärt, hat am 22. September 1792 prokla­miert, dah die Souveränität der Völker nicht gebunden ist durch die Verträge der Tyrannen. Entsprechend dieser Erklärung Hal das revolutio­näre Frankreich nicht nur die politischen Vertrage desanden regime" mit dem Auslände zerrissen, sondern auch die Bezahlung seiner Staatsschulden verweigert. CS hat nur zugestimmt, ein Drittel davon zu bezahlen, aus Gründen politischer Opportunität. Das ist das sogenanntekonsolidierte Drittel", dessen Zin­sen vor Ansang des 18. Jahrhunderts regelmäßig bezahlt wurden. Diese Praxis, die von hervor­ragenden Gesetzeskundigen als Doktrin aufgestellt wurde, ist von den aus einer Revolution oder aus einem Befreiungskriege hervorgegangen en Regimen ständig befolgt worden. Die Vereinig­ten Staaten haben die Verträge ihrer Vor­gänger, England und Spanien, nicht anerkannt. Entsprechend diesen Präzedenzfällen kann Ruß­land nicht verpflichtet fein, irgendwie eine Ver­antwortlichkeit gegenüber den auswärtigen Mäch­ten und ihren Staatsangehörigen bezüglich der Annullierung der öffentlichen Schul- den und der Rationalisierung des Pri­vateigentums zu übernehmen.

Eine andere Rechtsfrage: 3st die russisch- Regierung verantwortlich für die den Gütern, Rechten und Interessen fremder Staatsange­höriger

infolge deS Bürgerkrieges zugefügten Sck-aden, soweit diese nicht durch Handlungen der Rr- gierung selbst lAnnullierung der Schul.en und ülationalif crung des Eigentums) zugesugt wor­den sind? Auch hier spricht wieder bic luristisch: Doktrin durchaus zu Gunsten der russischen Re­gierung. Die Revolution ebenso wie a le großen Volksbewegungen ist als for.e majeure anji- nehmen und gibt somit denjenigen, die dadurch gelitten Haden, keinen Anspruch auf Entschädigung. AlsdieausländischenStaatsangehörigen mit Untes- stühung ihrerRegierungen die Regierung des Zaren um RückFühlung der Schäden erfüllen, die ihnen durch die revolu.ionären Ereignisse von 1905 06 zugefügt worden waren, wies die Regierung des Zaren ihre Wünsche zurück mit der Begründung, sie könne, da sie ihren eigenen Untertanen in gleichen Fällen keinen Schadenersatz gewährt habe, den Ausländem keine Vorzugsstellung geben. So­mit ist in rechtlicher Beziehung Rußland in keiner Weise gebunden, die Schulden der Vergangenheit zu zahlen, Güter zurückzuerstatten oder die vor­maligen Eig.ntümer zu entschädigen. Dennoch hat Rußland

aus versöhnlicher Gesinnung

und um zu einem Einvernehmen mit allen Mächten zu gelangen, das in der dritten Bedin­gung von Cannes enthaltene Prinzip unter dem Vorbehalt der Gegenseitigkeit angenommen. Ucbri» gens ist die Gegenseitigkeit bestätigt worden in der offiziellen Interpretation, die der dritten Be­dingung von Cannes gegeben wurde, und wovon bereits in dem ersten russischen Memorandum die Rede war. unter Ausschluß der Kriegs­schulden. die einen ganz besonderen Ursprung haben, und durch die Tatsache, daß Rußland die Beteiligung am Kriege a u f ge­geben, an der Teilung seines Ge­winnes nicht teilgenommen hat und somit Jeine Kosten nicht überneh­men konnte, hat die russische Delegation sich bereit erklärt, der Rückzahlung der öffentlichen Schulden zuzustimmen unter der Bedingung, daß die Rußland durch die Intervention und durch die Blockade zugefügten Schäden anerkannt wür­den. In rechtlicher Beziehung sind die russischen Gegenforderungen weit berechtigter als die An­sprüche der fremden Staaten und ihrer Staats­angehörigen. Um keine anderen Fälle anzu­führen. beschränken wir uns darauf, die Entschei­dung des Schiedsgerichts von Genf vom ^.Sep­tember 1873 in Erinnerung zu rufen, dieGroh - britannienverurteilte, bei Vereinig­ten S tauten 151 '3 Millionen Dollars zu zahlen für bie Schäden, welche letzterem durch das Kaperschiff Alabama rerursacht worden waren, welches im Bürgerkrieg zwischen den Rord- und Südstaaten die letzteren unterstützt hatte. Das Einschreiten und die Blockade der Alliierten und OKeutrafen stellt sich als offizielle Handlung dar. Aber in dem Wun­sche, eine praktische Einigung zu erzielen, hat die russische Delegation in Verfolg der Unterredun­gen, die in der Villa Alberti ftattgefv.nben haben, sich bereit erklärt, bedingungsweise auf ihre ® egenforberungen zu verzichten unb bie Ver­pflichtungen der vergangenen Regierungen anzu­erkennen im Austausch für eine Reihe von Kon­zessionen der Mächte, deren wichtigste die Zur­verfügungstellung realer Kredite bis zum Betrage einer im voraus festzuseyenden Summe an Rußland ist. Unglücklicherweise ist diese Verpflichtung der Mächte nicht eingehalten worden. Das Memorandum sagt nichts von den endgültigen Krediten, die die Signatarmächte be­reit wären, der russischen Regierung zu gewähren, unb der Kredite, die sie versprechen, ihren Unter-