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Hr. 2^8 Zweites Blatt Siebener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberhessen)Samstag, 22 Gttoder 1921

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Man achte auf den Namen MAGGI und die rotgelbe Packung.

Hessische Volkskammer.

St. Darmstadt. 21 Ott 1921-

2ün Mtnistertisch Staatspräsident Ulrich, $uumaminifter Henrich, Hustizminister v. Bren­tano Präsident Urstadt, Geheimer Oberschalrat BUxt

Der erste Präsident Adelung eröffnet die Sitzung um 9,45 Uhr. Erster Punk der Tages- Dörrung ist die Einzelberatung der

Schulgesetznovelle.

Zu Artikel 1 führt 2lbg. Schorn (Ztr.) auS: Der Internationalismus hat getrnh sein OuteS, besonders in kultureller Beziehung, jedoch muh das Nationale in erster Linie betont und gepflegt werden, da eS unserem Volke vielfach an rechtem Rationalbewuhtsein fehlt.

Abg. Kaut (Soz.): Die Verwahrung Schorns gegen meine Ausführungen rennt offene Türen ein, da es mir nie eingefallen ist. daS Nationale KU bekämpfen. Don einem Vertreter der katho­lischen Weltanschauung, die doch international ist. hat mich eine solche Aeuherung besonders gewundert. Auch der Gedanke deS internatio­nalen Mönchtums muh jetzt den Kindern be­sonders eingeprägt werden. Darum bedauere ich den Strich des PassuS' von der Dölkerversöhnung durch den Ausschuh 3m weiteren polemisiert der Redner gegen die gestrigen Ausführungen DingeldeyS und teistoeise auch Di-Hls. Insbe­sondere weist er den Dorwurs des Materialismus, den Ersterer den Sozialdemokraten gemacht hatte, xurütf. Gerade die Partei der Demokraten huldige dem Individualismus, der nur zu leicht zum Mamonismus führe. Auch wir wollen nicht nur eine Lernschule, sondern auch eine Erziehung-- schule.

Abg LooS (Dem.) findet, dah daS Wort national" zum Streitobjekt der Parteien gewor­den ist und eS sei daher auch von seilen seiner Partei eine Umschreibung nötig. Wir verlangen also staatsbürgerliche Erziehung im Geiste des deutschen DolkeS unter Umgehung des Wortes national.

Aba Ding eldetz (D. Dpt.) weist die An­griffe Kauls als unberechtigt zurück. Es handele sich auch für ihn um Gcwissensangelegenheiten im echten Sinne deS Wortes. Abg. Kaul habe in der Hauptsache das Negative seines DildungsidealS h!ervorgehoben. Positives aber vermissen lassen. In einem Augenblick, da unS Oberschlesien entrissen wurde, meine ich, sollte man sich in unserem Schul­gesetz nicht darum streiten, ob sie national oder international erziehen soll.

Abg Schorn (Z): Ich habe mich gegen den Satz deS Herrn Kaul gewandt, dah er daS Inter­nationale genau in gleicher Weise pflegen soll wie das Nationale. Dagegen werde ich mich immer wenden.

Der Artikel wird angenommen, ebenso die wei­teren Artikel (ohne 3) bis 17.

Zu Artikel 18: Mittelschulen, hat Abg. Singel- bet) beantragt, diesen Artikel wieder herzustellen und in namentlicher Abstimmung darüber befinden zu lassen. Es wird dann zunächst eine Pause be­antragt. weil die Demokratische Partei sich noch­mals mit dem Artikel befassen will. Ein Antrag Dingeldeh, den Artikel bis zur nächsten Sitzung zu rückzu stellen, findet starken Widerspruch der Sozialdemokraten.

Nach längerer DeschäftsordnungSdebatte er­klärt Präsident U r st a d t. die Regierung wolle eine neue Fassung einbringen, daS könne bis nach der Pause geschehen. Pause.

Sie Mittelschulen.

Mm 11.35 Mhr werden die Verhandlungen fortgesetzt. Abg. Kaul erstattet Bericht über die SchluhauSschuhberatungen in der Pause. Der Ausschuh beantragt, den Artikel 18 der Dorlage zu streichen, dafür dem Artikel 3 folgende Fas­sung zu geben (daS geperrt Gedruckte ist neu etngefügt):

Drohe Schulkörper sind auf Deschluh des Schulvorstandes mit Genehmigung des Kreis- schulamteS nach Begabung und Leistung der Schüler zu gliedern. Die Meberweisung der Schü­ler in Klassen mit erweiterten Lehrzielen, d i e im Rahmen der einheitlichen Volks­schule weitergehende Bildungsbe­dürfnisse befriedigen, ohne jedoch daS Ziel der höheren Schule zu wol­len, in Förderklassen für Kinder, die in den Normalklassen das Ziel der Schule nicht erreichen, und in die Hilfsklassen für Schwachbefähigte ge­schieht durch den Klassenlehrer unter Mitwirkung eineS vom Lehrerrat gewählten Ausschusses, dem der Schulleiter angehört. Die Meberweisung in Klassen mit erweiterten Lehrzielen be­darf der Zustimmung der Eltern. Für die Schüler der Klassenzüge mit erwei­terten Lehrzielen können weitere Schuljahre, soll jedoch mindestens ein neuntes Schuljahr eingerichtet teerden. Nähere Bestimmungen über die Einrichtung und die Lehrziele dieser Klassen trifft die oberste

Schulbehörde. Bei der Meberweisung in die Hilfs klassen sind die Leiter der Hilfsklassen und der Schularzt zu hören. Meder Beschwerden entscheidet der Schulvorstand. Gegen dessen Ent­scheidung ist weitere Beschwerde an das Kreis- schulamt zulässig."

Der Ausschuh ist in feiner Mehrheit der Auf­fassung. dah für die Mittelschulen. wie sie jetzt bestehen, eine Existenzberechtigung nicht mehr ge­geben ist, dah aber die erweiterten Lehrziele, ohne dadurch das Ziel einer höheren Schule zu errei­chen, noch deutlicher zum Ausdruck kommen soll im Artikel 3, als es in seiner ersten Fassung geschehen ist.

2£bg. Dingeldeh (D. Dp. >: Meine Frak­tion hat keine Gelegenheit gehabt, den ihr erst seit zehn Minuten bekannt gewordenen Antrag deS Schulausschusses zu beraten. Auf Grund der eben gehörten Aenberungsvorschtäge ist eine gründliche Durchberatung des Antrags unmög­lich. RamenS meiner Fraktion protestiere ich ausdrücklich dagegen, dah wir unS über einen lo gewichtigen Antrag ohne gründliche Durchberatung schlüssig werden so len. Zur Frage der Mittelschule selbst haben wir unseren Standpunkt Uargckgt. Wir w.derfetzen unS ent­schieden jeder Vergewaltigung deS Willens der Eltern, die die Mittelschule unbedingt beibehalten wollen. Wir bleiben auf meinem Antrag be­stehen aus wohlerwogenen Gründen und auch auf Grund der mit der Degabtenauslese in Baden gemachten Erfahrungen, die die schwersten päda­gogischen Bedenken zeitigte. Der Antrag Din­geldeh lautet:Wir beantragen Wiederher­stellung des Artikels 18 in der Fassung nach den Beschlüssen deS Schulausschusfes erster Se­imig mit folgender Aenderung: Rach entgegen­kommen:oder weitergehende Bildungsbedürf­nisse befriedigen, ohne jedoch die Ziele der hö­heren Lehranstalten zu cr.e chen"." Ich wieder­hole. dah wir, um eine eingehende Beratung zu ermöglichen, uns der zweiten Lesung widersetzen werden.

Abg. Kaul (voz.): Wir haben an unserer Stellungnahme nichts zu andern nach dem, was Herr Dingeldeh gesagt hat. Gegen den Vorwurf der Vergewaltigung lege ich Verwahrung ein.

Abg. Schorn..(Ztr.): Ich bin gegen jede Differenzierung. Soll aber eine Auslese flatt- stattfinden, so bin ich entschieden für eine Aus­lese nach der Fähigkeit, nicht aber nach dem Geldbeutel der Eltern.

Abg. Dr. Osann (D. Vpt.): Wir haben bisher nur die Mitglieder des Schulausschusses gehört. Es ist aber auch notwendig, hier hie Wünsche der Eltern in Rücksicht zu ziehen. Die Eltern wollen mit Recht die öde Gleichmacherei nicht mitmachen. Sie stehen mit Recht auf dem Standpunkt, dah die Mittelschulen notwendig sind, weil sie weitergehende Bildung vermitteln als die Volksschule. Die Begabtenauslese ist durch­aus einseitig, zumal fast allein das Mrteil des LehrerS entscheidend fein soll. Ein begabter Schü­ler ist noch lange nicht immer ein begabter Mensch. Man kann das Verlangen der Eltern nicht einfach hier überstimmen.

Abg. LooS (Dem.) wendet sich gegen den Einwurf der Gleichmacherei, der zu beweisen scheine, dah Herr Osann fein Fachmann ist.

Abg. Dingeldeh (D.Vpt.) tritt dem ent­gegen und stellt fest, dah auch die neue Regelung die Wünsche der Eltern nicht befriedigen kann.

Abg. Frau Balser (Dem.) ist der Ansicht, dah durch die neue Fassung den Wünschen der Eltern wohl Rechnung getragen wird. Den häh- lichen Ausdruck, die Frage der Mittelschule sei eine Geldsackfrage, sollte man auf der Linken nicht ge­brauchen, denn die Kinder mancher Abgeordneten der Linken sind auch in der Mittelschule. (Hort! Heiterkeit.)

Abg. Frau Hat ferner (Z): Wir sind im Prinzip für Beibehaltung des Artikels 18, werden aber nach dem neuen Entgegenkommen der Re­gierung für die Vorlage stimmen.

Abg. Z i l ch (Z.) ist der Ansicht, bah man die Mittelschule, wenn sie sich bewährt hat, auch be­stehen lassen soll.

Abg. Ruh (Z-) meint, Frau Hattemer sei mihverstanden worden. Wir sind der Auffassung, bah in bem, was jetzt vor! egt. eine Art der Mittel­schule steckt. Mns kommt es nicht auf den Rahmen an, sondern auf den Kern.

Aba. Dingeldeh (D. Vpt.) weist nochmals darauf hin, bah auch beute schon eine ganze Reihe von Freistellen an Mittelschulen gewährt wird. Er tritt nochmals warm für die Erhaltung der Mittelschulen ein.

Damit schlicht die Debatte.

Es folgt zunächst namentliche Abstim­mung über den Antrag Dingeldeh. Eine ganze Anzahl der Abgeordneten des Zentrums und auch der Demokraten hat den Saal verlassen. Der An­trag wird mit 42 gegen 5 Stimmen ab - gelehnt.

Damit sind die Mittelschulen ge­fallen.

Der Antrag deS Ausschusses wird angenom­men.

Zur Abstimmung über den Artikel 3 erklärt Adg. Dingeldeh (D. Vp_), bah feine Par.et sich nunmehr der Abstimmung über diesen Antrag enthalten werbe.

Der Artikel 3 wirb in bet neuen Fassung (wie oben) angenommen.

Zu Artikel 20 wendet sich Abg. Feldmann 'Sem.) dagegen, dast vom Jahre 1926 ab der Beginn der Schulpflicht eintritt, wenn das Kind am 1. Mai des Aufnahmejahr^s das 6 LedenS- i jahr erreicht hat.

Der Artikel wird angenommen.

Zu Artikel 22j liegt folgender Antrag Kaul. Reiber. Schorn und G ölen vor:Artik l 22a Absatz 5 soll lauten: Die Kosten der Mater- bringung fallen der Gemeinde zur Last, in deren Bezirk die Eltern ober deren Stellvertreter ihren Wohnsitz haben, soweit sie nicht von den Eltern ober deren Stellvertretern oder auS den Ertrag­nissen des Vermögens des Kindes bebrüten wer­ben können. Ab'atz 6 soll lauten: Kann ein Kind wegen dauernder Krankheit oder körperlicher oder geistiger Gebrechen nicht am allgemeinen Mn- terricht teilnehmen, so hat die Schulbehörde eine den Erziehu ng? bedürfni sen des Kindes entspre­chende Erziehung zu veranlassen."

Der Artikel und die Anträge werden an­genommen.

Zu Artikel 23 spricht Abg. Frau D i e r a u (D. Vpt.) die Genugtuung aller Frauen darüber auS, bah nun endlich bie Fortbildungs­schule für Mäbchen obligatorisch ge­worben ist. Bebauerlich ist nur. Sah es nicht ge­lungen ist, wie in Baben, bie Religion in den MnterrichtSplan mit aufzunehmen. (Lachen links.) Meine Herren! Es hanbelt sich hier um eine Meberzeugungssache und ich bitte, nicht immer gleich zu lachen, wir achten boch auch Ihre Meberzeugung. Herr Abg. Lehnhart hat das gestern sehr eingehend begründet und ich unter­streiche jedes Wort dieser Begründung. Eine Er­gänzung dieses Artikels mühte dahin geschaffen werden, bah für bie Mäbchen, bie schon eine weitergehende Bildung haben, Fortgeschrittenen­kurse eingerichtet werden.

Die Anregung soll in der zweiten Lesung als Antrag eingebracht werden. Der Artikel wird angenommen, ebenso weitere Artikel.

Zu Artikel 26 Abs. 1 liegt folgender Antrag Kaul-Reiber-Schorn vor: In Artikel 26 Abs. 1 ist die Abänderung der Anlage 2 von Drucksache Nr. 848 zu streichen und die Fassung erster Le­sung wieder herzustellen:Der Staat ist ver­pflichtet, den Volks- und Fortbildungsschülern die Lernmtttel kostenlos zur Verfügung zu stellen." Infolgedessen wird Ziffer 8 des Artikels 83 Ziffer 4 des Artikels 81a; Ziffer 4, 5 unÖ 6 von Artikel 81a erhalten die Nummern 5, 6 und 7.

Der Antrag wird angenommen. Ebenso die Artikel bis 52. QlrtiM 53 und 54 werden gestrichen.

Zu Artikel 55 tritt Abg. Schorn (Ztr.) sehr energisch gegen die Zulassung der Verhei­ratung der Lehrerinnen ein. Er habe den dringenden Wunsch, bah sich bie Frage der verheirateten Lehrerinnen noch bis zur zweiten Lesung anders regeln läfjt. Eine verheiratete Lehrerin ist nach meiner Meberzeugung ein M n - ding. Es mühten, wenn Kinder geboren werden, vielleicht besondere Stillstuben in der Schule ein­gerichtet werden, Kinderwärterinnen angestellt usw. Oder sollen die kleinen Schreihalse in das Rektorzimmer gestellt werden, bah der Rektor sie beaufsichtigt. (Heiterkeit.) Ich meine, wir haben so viele Anwärterinnen zur Verfügung, dah wir verlangen können, bah eine Lehrerin, wenn sie heiratet, ihr Amt niederlegt.

Abg. Dingeldeh (D. Vpt.): Diese Frage ist eine reine Rechtsfrage. Die Verfassung regelt diese Frage klar und daran ist rechttich nichts zu deuteln.

Abg. Engelmann (Soz.) spricht sich in gleichem Sinne aus.

Abg. Frau Balser (Dem.) ist derselben Meinung. Dor der Verfassung sind Mann und Frau gleich.

Abg. Frau Die rau (D. Vpt.) nimmt eben­falls gegen bie Ausführungen des Abg. Schorn bie Frauen in Schutz, aus denen keine grobe Duld­samkeit gegenüber der Frau zu sprechen scheine.

Abg. Schorn (Ztr.) verwahrt sich dagegen. Gerade weil er die Frau als Mutter hochschäht, habe er seine Ausführungen gemacht.

Abg. Zilsch (Ztr.) spricht sich ähnlich aus.

Abg Frau Steinhäuser (Soz.) tritt eben­falls Herrn Schorn entgegen und meint, der Herr Rektor Schorn brauche keine Angst zu haben, aus feinem Rektorzimmer eine Kinderstube zu machen.

Der Artikel wird nach dem Ausschubantrag g e st r i ch e n, ebenso die Artikel bis 66, die ander- weite Regelung finden. Die Artikel bis 89 wer­ben debattelvs genehmigt.

Zu Artikel 90 liegt folgender Antrag Kaul- Reiber-Schorn vor.

Artikel 90. DieseS Gesetz tritt am 1. April 1922 in Kraft, soweit nicht das LandeSamt für daS Bckdungowcfen einen früheren Z itpun.t be­stimmt. BiS zum 1 April 1921 find die Gemein­den mit weniger als 3000 Sinwohne m von der Verpflichtung entbunden, Forti Udungsschulen für Mädchen zu errichten. Die bestehenden erwei­terten Volksschulen nach Artikel 18 des Volks» lchulgesehes von 1874 find jahrgarg tixi e ab u- bauen. Statt des Art. 26 gelten i?i<* zum Erlast reichSgesetzl. Vvrschriften, jedoch längste: s biS z nn Beginn des Schuljahres 1926 folgende Bestimmun­gen:Soweit die Gemeindevertretungen nicht all­gemeine Lernmittelfreiheit fur Volks- and Fcrtbildungsfchüler einführen, sind die Eltern ober deren Stellvertreter verbunden, ihren Kindern die notwendigen Lernrnitt l zu b-. schaffen. Lei­sten sie dieser Derbindlichleit nicht Ge­nüge ober erscheint es sonst zweckmäßig, so können bie Lernmittel von ber Gemeinbe be­schafft unb die entstehenden Kosten von den Silent wiebererhoben ober auf bem Verwaltungswege beigetrieben werben. Für bie Kinder unbemittelter Gemeindeeinwohner sind bie Lernmittel auf Kosten bei Gemeinde zu beschaffen." BiS zum Erlast reichsgesetzlicher Vorschriften über die Lehrerbil­dung, längstens jedoch bis zum Jahre 1926, kann die zur Aufnahme in bie Lehrerbildungsanstalt notwendige Vorbildung durch besondere Prüfung nachgewiesen werben. Schulgüter, bie nach den Be­stimmungen dieses Gesetzes abgetreten werden müssen, aber für daS Grntejahr 1920 besonders an­gebaut sind, werben ben Inhabern bis nach ein­getaner Ernte belassen.

Abg. Dingelbey (D Vpt.) beantragt hier­zu Wiederherstellung der Fassung nach den Be­schlüssen erster Lesung des Schulausschusses, weil er eine längere Frist für die MebergangSzeit offen Iaht

Abg. Kaul (ö.) tritt dem entgegen und bittet um Annahme seines Antrages.

Der Antrag Dingeldeh wird abgelehnr, ber Antrag Kaul angenommen. Ebenso wer­den bie Schluhartikel angenommen unb die Vor­stellungen für erlebigt erklärt.

Damit ist das VolkSschulgesetz in erster Lesung angenommen.

Schluh IVj MHr. Nächste Sitzung Dienstag vormtttag 10 Mhr.

Vermischtes.

DaS Loch in Oppau.

Wieviel Erdboden ist durch bie folgenschwere Explosion in Oppau in Bewegung verseht wor­den? Diese Frage hat ein Siegener Professor wie folgt zu beantworten versucht. Nimmt man an, bah das Loch eine regetmähige Trichterform von einem Durchmesser von 100 Metern, 36 Metern Tiefe, so saht ber Trichter 94 200 Kubikmeter. Dieser Inhalt, auS Wasser bestehenb, würde 94 200 000 Kilogramm wiegen. Da man Erdboden im Mittel wohl doppelt so schwer wie Wasser annehmen darf, ist noch mit zwei zu multipli­zieren = 188 400 000 Kilogramm ober 188 400 Tonnen. Gin Eisenbahngüterwagen wirb im Durchschnitt mit 15 Tonnen beladen werben können. Bei dieser Belastung wären also 12 560 Wagen nötig, ober nicht weniger als 314 Züge zu je 80 Achsen ober 40 Wagen, bie Masse heranzuschleifen, bie nötig ist, ben heute gähnenben Abgrund, ber in einem Schreckensmoment ent­staub, wieder aufzufüllen. Bei dieser Berechnung sind die auf der in Rebe stehenden Fläche vor ber Entflammung befindlichen Gebäude unb anbere Gewichtsmassen nicht berücksichtigt. Wohin ist ber Riesenhaufen verstreut worben? Ist er, zu Atomen zerrieben, in ber Mmgegenb als feiner Staub wieder heruntergekommen ober ift er, zerblasen, in ganz hohe Schichten gelangt unb von dort durch die Winde in alle Welt zerstoben???

Praktische Wahltechnik.

fpd. Heidelberg, 21. Oft Für die Land­tagswahlen haben bie acht Parteien mit Aus­nahme des Lcuibbunbes beschlossen, bie Wahl­zettel nicht gesondert den Wählern ins Haus zu schicken, sondern gemeinsam in einem Mm schlag. Für bettlägerige Kranke in ben Kliniken soll einfliegendes" Wahl- lokal eingerichtet werben, bamü auch sie ihr Wahlrecht ausüben können.

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