Amtrvermn-igungrblM
für die Provinzialdirektion Oberhesien und für dar Kreisomt Gietzen.
Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen MK. 2.50 vierteljährlich.
Nr. 133 16. September 1921
Jnhaltr-Uebersicht: Aufhebung der Verordnung über Bier usw. - Iagdpachtoerträge. - Ferkelmarkt in Lich und Hungen. - Das Behüten der Wiesen Bei Notstandsarbeiten gleichzeitig beschäftigte Erwerbslose. - Straßensperre. - Feldbereinigung zu Allendorf a. d. Lda.
Verordnung
betreffend Aushebung der Verordnung über Vier und bierähnliche Getränke. Vom 8. August 1921.
Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzblatt S. 401) bzw. 18 August 1917 (Reichs-Gesetzblatt S. 823) wird verordnet:
Artikel 1.
Die Verordnung über Vier und bierähnliche Getränke vom 24. Januar 1918 (Reichs-Gesehbl. S. 55) in der Fassung der Verordnungen vom 5. September 1918 (Reichs-Gesehbl. S. 1101), 23. Mai 1919 (Reichs-Gesehbl. S. 473), 30. Dezember 1919 (ReichL-Gesehbl. 1920 S. 1> und 23. April 1921 (Reichs-Gesehbl. S. 490) tritt, vorbehaltlich der Vorschrift im Artikel 2, mit dem 16. August 1921 außer Kraft.
Artikel 2.
Das durch § 1 der Verordnung vom 24. Januar 1918 (Reichs-Gesehbl. S. 55) bzw. 23. April 1921 (Reichs-Gesehbl. S. 490) für das Gebiet der ehemaligen Norddeutschen Brau- sleuergemeinschast angeordnete Verbot der Herstellung von Starkbier (8 3, Abs. 2 des Viersteuergesehes vom 26. Zuli 1918 — Reichs-Gesehbl. S. 863) bleibt bestehen. Zuwiderhandlungen werden nach & 9 der Verordnung vom 24. Januar 1918 (Reichs- Gesehblatt S. 55) bzw. 6. September 1918 (Reichs-Gesetzblatt S. 1101) bestraft.
Berlin, den 8. August 1921.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.
____________________Dr. Herme s.____________________ Ve 1 r.: Iagdpachtverträge.
An den Cbrrbürgcrmtifkr zu Gietzen und die Bürger- meistcreien der Landgemeinden des Kreises.
Es besteht Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß Hagd- und Fischereipachtverträge nicht unter die Pachtschutzordnung vom 25. Juli 1921 (Reg.-Bl. S. 159) fallen, da bei (Zagd° und Fischercipachten Rechte, nicht aber Grundstücke oder der Genuß der Erzeugnisse von Grundstücken verpachtet werden. Dementsprechend kann eine Aufhebung laufender Hagdpachtverträge mit Rücksicht auf die Geldentwertung nicht gefordert werden.
Gießen, den 13. September 1921.
____________Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Heß.____________ Bekanntmachung.
Betr.: Ferkelmarkt in Lich.
Wir genehmigen hiermit für Montag den 3. Oktober 1921 die Abhaltung eines Ferkelmarktes zu Lich unter folgenden Bedingungen. Es dürfen nur aufgetrieben werden:
1. Ferkel aus Zuchtbeständen des Kreises Gießen. Durch Mr- sprungszeugnisse, auf denen die Ortspolizeibehörden ausdrücklich bestätigen, daß die Tiere aus der eigenen Zucht desjenigen stammest, der die Tiere zum Markt bringt, ist die Herkunft der Tiere nachzuweisen.
2. Ferkel von Händlern, die nach Einführung in den Kreis die vorgeschriebene Quarantäne durchgemacht haben. Rachweis durch Gesundheitszeugnis eines beamteten Tierarztes.
3. Die Ferkel der Händler sind auf einem, von dem Teile des Marktplatzes, auf dem die Züchter ihr Material auftreiben, getrennt liegenden Teil des Marktplatzes aufzustellen.
4. Die Mntersuchung des Antriebes hat abseits vom Marktplatz zu erfolgen. Der Platz ist so zu wählen, daß bei allenfallsigen Beanstandungen die beanstandeten Transporte abtransportiert werden können, ohne den Marktplatz zu berühren.
5. Der Austrieb darf nur in der Zeit von 9—10 Mhr vormittags stattfinden. (§ 47 der Bundesrats-Ausführungsbestimmungen zum RVG.)
Gießen, den 13. September 1921.
___________Kreisamt Gießen. 3, V.: Schmidt.___________
Bekanntmachung.
Betr.: Ferkelmarkt in Hungen.
Dir genehmigen hiermit für Montag den 26. ds. Mts. die Abhaltung eines Ferkelmarktes zu Hungen unter folgenden Bedingungen. Es dürfen nur aufgetrieben werden:
1. Ferkel aus Zuchtbeständen des Kreises Gießen. Durch Mr- sprungszeugnisse, auf denen die Ortspolizeibehörden ausdrücklich bestätigen, daß die Tiere aus der eigenen Zucht desjenigen stammen, der die Tiere zum Markt bringt, ist die Herkunft der Tiere nachzuweisen.
2. Ferkel von Händlern, die nach Einführung in den Kreis die vorgcschriebene Quarantäne durchgemachl haben. Rachweis durch Gesundheitszeugnis eines beamteten Tierarztes.
3. Die Ferkel der Händler sind aus einem, von dem Teile des Marktplatzes, auf dem die Züchter ihr Material auftreiben, getrennt liegenden Teil des Marktplatzes aufzustellen.
4. Die Mntersuchung des Antriebes hat abseits vom Marktplatz zu erfolgen. Der Platz ist so zu wählen, daß bei allenfallsigen Beanstandungen die beanstandeten Transporte abtransportiert werden können, ohne den Marktplatz zu berühren.
5. Der Austrieb darf nur in der Zeit von 9- 10 Mhr vormittags slattfinden. (§ 47 der Bundesrats-Ausführungsbestimmungen zum RVG.)
Gießen, den 14. September 1921.
Kreisamt Gießen. 3. D.. Schmidt.
Bekanntmachung.
B e t r.: Das Behüten der Wiesen.
Wir sehen uns veranlaßt, die nachstehenden Bestimmungen der Wiesen Polizeiordnung für den Kreis Gießen erneut zur Kenntnis der Beteiligten zu bringen:
Artikel 11. insoweit es sich nicht um abgesondert gelegene Wiesen handelt, dürfen ohne besondere Genehmigung des Kreisamtes weder von den Eigentümern selbst, noch mit deren Zustimmung von anderen behütet werden:
a) einschürige Wiesen:
1. mit Schafen vom 1. April b i s 1. Oktober,
2. mit Rindvieh vom 1. April b i s 1. August: b) sonstige Wiesen:
1. mit Schafen vom 1. April b i s 1. Oktober,
2. mit Rindvieh vom 15. März bis 1 5. S e p t e m b e r.
Grund- oder Talwiesen, die mit Bewässerungsanlagen versehen sind, dürfen bei nasser Witterung überhaupt nicht behütet werden. 3m übrigen ist beim Behüten von Wiesen besonders darauf zu achten, daß die Weidetiere nicht durch Zertreten vorhandener Be- oder Entwässerungsgräben Schäden verursachen: erforderlichenfalls sind sie durch einfache transportable Mmzäu- nungen von den Grabenböschungen fernzuhalten.
Artikel 12. Die Schafweide darf auf fremden Wiesen nur vom 15. Oktober bis 2 2. Februar oder so lange harter Frost dauert, ausgeübt werden.
Artikel 13. Weideberechtigungen auf Wiesen mit anderem als Schafvieh dürfen nur im Herbst, und zwar vom 1. b i s 15. Oktober, ausgeübt werden.
Schweine und Gänse sind von der Weide auf Wiesen ausgeschlossen.
Artikel 14. Auf Wiesendistrikten, insoweit sie künstliche Wässerungsanlagen haben, darf keine Weideberechtigung ausgeübt werden.
Artikel 15. Die in Artikel 12, 13 und 14 angegebenen Verbote gelten sowohl für eigentliche Weideservituten als auch für Weidcgemeinschaften und sonstige Berechtigungen.
Was das Beweiben von anderen Grundstücken als Wiesen anlangt, so verweisen wir auf die Bestimmungen der Art. 2—5 des Gesetzes, den Mmfang usw. der Weideberechtigungen betreffend, vom 7. Mai 1849 in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. September 1899 (Reg.°Bl. S. 754).
Gießen, den 13. September 1921.
Kreisamt Gießen. 3. B.: Schmidt.
B e t r.: Wie oben.
An den Oberbürgermeister zu Gietzen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
3ndem wir Sie auf vorstehende Bekanntmachung Hinweisen, beauftragen wir Sie, auf genaue Befolgung der oben wieder- gegebenen Bestimmungen hinzuwirken und insbesondere das Feldschuhpersonal sowie die Schäfer dementsprechend anzuweisen.
Wir machen Sie ferner darauf aufmerksam, daß bei außergewöhnlicher Witterung sowie unter besonders gearteten wirtschaftlichen Verhältnissen eine Verschiebung der in Artikel 11 bis 13 fest gesetzten Termine durch uns erfolgen kann. Dahingehende Anträge wären eintretendenfalls seitens des Wiesenvorstandes rechtzeitig bei uns zu stellen.
Gießen, den 13. September 1921.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Schmidt.
mrtag, 17. September 1921
bst dadurch frei haben wollen, sich zu die- »wecke hinter kleine Leute ober gar Witwen . die für sie steigern müssen, treiben die ' unnötig in die Höhe, einzelne Gemeinden 15 000 Mark und mehr für das Gemeinde- Sehr bedauert muß werden, daß die Obst- durch die frühen Versteigerungen der Ge- en und der Kreise viel zu früh eingesetzt. ?ch das Obst in seiner Düte wesentlich be- chtigt wird. Die meisten Sorten dürsten jeden Schaden noch 2—3 Wochen hängen n- — Allenthalben wartet man aus einen -rinnenden Regen, damit der Boden erweicht as Kartoffelausmachcn erleichtert wird
Kirchliche Nachrichten.
Evangelische Gemeinde.
Sonntag, 18. Sept., 17. nach TrinitaliL tn der Stadtkirche. Vorm. 8 Mhr, zugl. entehre f. d. Reutonfirm. a. d. MatthüuS- nde: Pfr. Mahr. Vorm. 9''s: Pfarralsist. je. 11: Kinderkirche s. d. Markusgemcinde: assist. Ramge. — Montag, 19. Dept., abdS. r. Vereinguna d. kvnfirm. männl. Jugend atthäusgemeinde. — 3n der Zohannes- e. Vorm. 8 Mhr, zugl. Christenlehre s d mfirm. a. d. Lukasgcmeinde. Pfr. Vech- imer. 91/-»: Pfr. AuSfeld. 11: Kinderkirche Zohannesgemeinde. Pfr. Ausfeld.
S. Sept. W i e s e ck. Vorm. 91/ : Gottesdienst. Kinderkirche. Rachm. 1: Christenlehre (kons.
iche Zuaend). — (25. September Feier d. hl dmahls.) — Sonntag, 18. Sept., vorm. 10 hberg 11: Christenlehre f. d. männltche rd. — Rachmittags 1»/,: Lollar.
Katholische Gemeinde.
>amötag, 17. Scpt., nachm 5 u. abds. 8 Mhr' enh. z. hl. Deichte. — Sonntag, 18. Sept. >nntag nach Pfingsten. Vorm 6 ?: Gelegenh Beichte. 7: Hl. Messe. Kommunion d. Zung- .1. 8. Aaste illrng d. hl. Kommunion. 9: Hoch- it. Pr. 11: Hl. Messe m. Pr. Rachm. 2. mental. Druderschastsandacht. 4• : Zung- i-Kongregation. — Kathol. Gottes' st. 18. Sept. L i ch, vorm. i/a8, nachm. x/3. ungen, vorm. r/,10 Mhr.
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auf
Bekanntmachung.
Betr.: Die Mnfalkversicherung brr in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben beschaftig- hier: DeitragSleistung für
Die Heberolle über die Beiträge zur land- und for st wirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für das Hahr 19 20 liegt von heute an während zwei Wochen auf dem Dersicherungsamt der Stadt Gießen, Asterweg 9, Zimmer Ar. 3 zur Einsicht offen. 3nnerhalb einer weiteren Frist von zwei Wochen, nach Ablauf der Offenlegungsfrist, kann der in der Heberolle als beitragspflichtig in Anspruch Genommene gegen die Deitragsberech- nung bei dem Vorstände der land- und forstwirtschaftlichen De-ufsgeno'senschaft Ein'p-uch erheben (siehe § 1021—1023 ReichSdersicherunas- ordnung). 100498
Gießen, den 17. September 1921.
Der Oberbürgermeister. 3.03.: Dr. Freh.
2luf Marke 1 entfallen 1 Zentner Kohlen, Marke 2 1 Zentner Driketts.
Gießen, den 15. September 1921. 100368
Der Oberbürgermeister.
(Lebensmittelamt und Drennstoffamt.)
1. Verkauf von Brennholz: Abgabe in Mengen von XU Zentner an vom Lager in der Gabelsbergerstraße. Bezugscheine werden im Drennstoffamt ausg-g:b n. Preise: Hartholz geschnitten 15 Ml. für den Zentner, Weichholz 13 M?. für den Zentner. Kleingehacktes Hoh 1.50 Mk. für den Zentner mehr. V^i Abnahme von mindestens 50 Zentner wird ein Preisnachlaß von 1 Mk. für den Zentner gewährt.
2. Ausgabe von Brennstoffen: Marke 1 der Kohlenkarte für Kleingewerbe (rote Karte) wird mU 3 Zentner Kohlen und Marke 2 mit 2 Zentner Driketts beliefert.
Die Kohlenkarte für Einzelpersonen kann in unserem Geschäftszimmer in Empfang genommen werden.
Schreiben 1 Lackierer? " ............
b.bel auSwärtiae« -Irbeitaeberu: 2 Eisenbeton- arbeit ev, Maurer. Zimmerleute, Einschaler. aiuci Provision»»ctieude. 1 Polsterer, 1 Müller, jünnere lanbroirifdmftL Slnedite. 2 Schneider, 5 Friseure. L Naiienmacher, 7 Schreiner. 3 Anstreicher, ein Soenaler und Installateur, 1 Dreher.
Vcbrllnae: 1 Glaser. 1 Schmied. 1 Schreiner, ein Friseur. 1 Schlosser.
E» (neben Arbeit: Schriftsetzer. Buchdrucker. Kausleuie. Schreiber und Neiiende, Docker, HaiiSburkchen und ?lu-läuier. Maschinenschlosser, Bau schlosser, Schubuiacher. 1 Krankenpfleger.
4 ent Her n. Polsterer. Bäcker u. Metzger, ntebrere Wellner, 1 Former, 1 ifinn. Schmied, 2'Bntbblnber, Mechaniker^ l Heizer, 1 Wagner. 2 Dreher. 1 uerb.
2 Schäler, 1 oerheir. Hofmeister, 1 ueru, Schmelzer, ! -.avezlerer, 2 Gärtner. 1 Drechsler, 1 ^andichithmacher. Bergarbeiter. Antoschlosser, 1 Schmelzer, 1 Goldarbetter, 1 Installateur und Svengler, 1 Monteur. 1 Bon damit. Masciiinisten und Heiner. 1 Konditor. 1 Möbel^eichuer. 1 Werk- nietner für .Qorfenfobrifation, 1 Tieibauiechniker. GelenenbeitSarbeiteu werden ebenfalls en'gegen- genommen. H u
2 Mechaniker. 1 Frisenr. 1 Elektromon. N'x 1 ^k'rotechntker. 1 Sch-hmacher. 1 Weig- blnöer, 1 Gan ne r. 3 Autoschlosser. 1 Maschinen- schlosser.
SVeidliche Abteilung
CS können eingestellt werden:
2ci finc"‘‘beitntbern: Mädchen für tagsüber. Dtemunadchen. Vmiftiauen nnd -mädchen für einKlne tone, lucht Alieinmadchen. 2 Köchinnen, 1 Lehrmädchen m Blumengeschäft. 1 Verkäuferin.
*>« bei auswärtiaen Arbeitgebern: 3 landmin- »chaiillche Tlenstmädchen, 4 Dienstmädchen, Ailein- wadcheu. Zimmermädchen. 1 landw. HanSl'älterin, z «üchenmädchen. 1 Stütze. 1 Stknoiyostin.
a” Arbeit: 2 Perkäuferinnen, 1 Flicke» S* s Lvaschtrauen. einige Lauffrauen, auch für ?lachimt,agsbeschasttgung, Mädchen für tagsüber, f vaushaliermnen. 1 Büglerin, 1 Fräulcin erteil: tran^onichen Unterricht, 1 Gesellschafterin, eine Schneiderin als Beihilfe, 1 Kontoristin. 1 Kranken- vfleaerin.
Die Berufsberatung nnd ArbritS Bermitt-
/llr Mnstker findet werktags von 10 bis
12 Uhr statt.
anstallen. die in derselben Zeit auS der Schule ausgetreten sind und nicht mindestens 1 Jahr der Obertertia angehört haben.
Die Fvrtbildungsfchulpllichtigen haben sich am Mittwoch den 21. oder Donnerstag den 22 September von 11—12i/s Mhr bei dem Rektor der Schule, West-Anlage 43 anzumelden.
Die Eltern oder ihre Stellvertreter, die Lehr- Herren und Arbeitgeber der Schulpflichten haben diese zum Desuche der Fvrtbildunasschule anzu- halten und ihnen die zum Besuche der Schule erforderliche Zeit einzuräumen. Zuwiderhandlungen werden mit Polizelstrafen von 20—200 Mark geahndet. (Artikel 25 deS Volksschulgesetzes vom 16. Juni 1874 und Gesetz, die Abälwe- rung des Volksschulgesehes vom 16. Juni 1874 bett, vom 13. Auaust 1920 Abs. 5). Mnentschul- digte Versäumnisse unterliegen den gesetzlich«, Schulstrasen: 2 Mk. für jede Versäumnis, im Wiederholungsfälle 4 Mk. 100508
Gießen, den 16. September 1921.
Der Vorsitzende des Schulvorstandes: _______3. B.: D r. S e i b. Beigeordneter._______
Aufgebot.
Das von uns ausgestellte Einlaaebuch Nr. 17918 für Johannes Schmidt n. Witwe ist abhanden ge. kommen. Der Inhaber des Buches wird hierdurch aufgefordert, dasselbe binnen 6 Wochen uns oor- zulegen, widrigenfalls es für kraftlos erklärt und der Einlegerin ein neues Einlagebuch ausgestellt wird.
Gewerbebank zu Gießen
____________________e. G. m. b. H.____________10022D
Aepfclvcvsteigernng.
Dlontag den 19. ds. Mts. von vormittags 10 Uhr an sollen die Aepsel der Gemeinde Lauter an Ort und Stelle versteigert werden.
Der 2lnfang ist am Ott, an der Straße Lauter - Vrünberg.
Lauter, den 15. September 1921.
Hessische Bürgermeisterei: Aff. 10032D
für Anfänger und Fortgeschrittene nehme ich noch Anmeldungen entgegen. it-Einzelunterricht u Einstudierung Aufführungs - T&nzen Jeder Art.
Keifer-Hepf ei kauft jede Menge, auch durch Aufkäufer,
ftrjttaBii w Sttiijiimrlitifn.
Die Lieferung von 1047,71 lsd Mtr. Rahmstücken aus Dasaltlava oder Kunststeinen zur Herstellung von Cinfassungsgräbern und Erbbegräbnisplätzen auf dem neuen Friedhof soll Donnerstag den 29. September d. I. vormittag- 10 Mhr öffentlich vergeben werden.
Zeichnung, Arbeitsbeschreibung und Dedin- aungen liegen bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, find bis zum genannten Termin an uns einzureichen. Zuschlagsfrist 3 Wochen. 10048B
Gießen, den 15. September 1921.
Stadlbauamt Gießen. 3. V : Köhler.
Biliiszes Brennt,ol^ Wegen Auflösung der Reichsvermögensstelle Wetzlar find In der ehemaligen Mnterosfizier- schule daselbst einige tausend Zentner aus Ofen- länge geschnittenes ttockenes Duchen- Eichen- und Birkenholz, aemischt, um schnell zu räumen. t>er Zentner zu 10 Mark abzuaeben. Der Verkauf frndet den ganzen Tag über und in jeder Menge statt. 10063D
_____________Reichsvermögensstelle._____________ Vullen-versteigerun^
Nächsten Mittwoch den 21. September, vor- mittags 11 Uhr, versteigert die Gemeinde Ruppertenrod einen erstklassigen prima fetten Dullen.
Nuppettenrod, den 15. September 1921.
Die Bürgermeisterei. 10014


