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9ir. 130

19*!

!age des

Was ist für uns in heutiger Zeit das Werk des mittelalterlichen Mannes, der in den Partei­kämpfer seiner Stadt lebte und aufging, bald zu Ehren kam und dann verbannt wurde und in der Verbannung zu Ravenna starb? Was gilt uns sein Gedicht, das in scholastisch geschauten Alle­gorien Politik und Weltanschauung ferner Jahr­hunderte verbirgt?

Auf diese Frage anttoortet mancher Vers etoi- gcr Weisheit und der menschliche Gehalt an per­sönlichem Erleben, die göttliche Liebe, die aus allem strömt.

Als Dante, der in die Führerschaft der Republik Florenz (1302) gewählt war, nach der Eroberung seiner Vaterstadt durch die Franzosen fliehen muhte, die Zerstörung seines Hauses er­lebte und zum Feuertod verurteilt war, wanderte er von Stadt zu Stadtauf sich allein gestellt, er selbst seine Partei" und fühltewie fremdes Drot salzig schmeckt und welch ein harter Weg es ist, fremde Treppen auf und ab zu steigen".

Eine Erkenntnis, die den Vesten der Rationen, den berufenen Führern nur selten erspart bleibtI

2luf der Schwelle der gotischen Zeit stehend, legte Dante in sein Gedicht einen politischen Wirk- lichkeitssinn, wie es jeder Zeit und besonders der jetzigen entschieden wohltun würde. Wenn er aus- fühn, dah nicht um des Staates willen das Volk da ist, sondern der Staat um des Volles willen, so spricht er ein Grundgesetz aus, das nur Darren und Verbrecher zur Seite schieben können aber | wie oft sitzen Rarren und Verbrecher am Ruder, wenn ein Land von Parteien zerrissen ist! Dante |

Zu Dantes 600. Todestag.

14. September 1321 192 1.

-B°n Alexander von Gleichcn-Ruhwurm

Hausbesitzer hielt den Antrag Wisfelt matmehmbar, da er uns in die L,

für die provinzialdirektion Gberhesfen und für das Kreisamt Gießen scheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen MK. 2.50 vierteljährlich.

Qtrftiinniiiiiqcii über die Vcrqttiiqilugsstcuer.

Dom 9. Juni 1921.

(Schluß.)

(2) Die Paufchsteuer beträgt:

chen Dauern bringen würde, der sein Sachgii! hrt hat. Die steuerliche Erfassung der Sach- nach ihrem gegenwärtigen gesteigerten Geld- lei Allerdings notwendig Denn die Gr­osse der neuen Steuern nicht ausreichten zur mg der Reparationsleistungen, so beweise dah die übernommenen Verpflichtungen die tngsfähigkeit des Reichs übersteigen.

Hauptschriftleiter Vern Hard ist der An« dah die vom Reich übernommenen Verpflich- m unsere Leistungsfähigkeit übersteigen. Zwei- i haben Industrie und Landwirtschaft mit hirverfügungstellung der Devisen für die Re ton in sehr schmählicher Weise zurückgehal- Protest), so dah die Reichsbank sogar mit Goldreserve eingreifen muhte. Unter allen änden müsse die Sicherstellung ausreichender en für die weiteren Zahlungen erfolgen will augenscheinlich Herr Wissel, mit seinem ag erreichen.

h i l f c r b i n g (Arbeitnehmer): Um aus un- Finanzlage herauszukommen, dazu reichen Steuervorlagen nicht aus, und eS mühte tn Sachwerte eingegriffen werden.

h a r t t u n g (Freie Berufe) wendet sich gegen Antrag Wissel.

kohen (von der Regierung berufen) bittet, Schlagwort der Goldwerte endlich ver­öden zu lassen E« gebe keine Goldwerte, svn- nur Sachwerte in Form von Industrie- oder ilscheinen. Der Redner beantragt, in dem An- Wissel den Ausdruck Goldwerte durch Suß- nerfe zu ersehen und die Gesamtabstimmung die Steuergesetzgebung auszusetzen, bis die heiduna über den Antrag Wissest hn Aus­gefallen sei.

Richthof en (Landwirtschaft) steht tn der ltung der Substanz das einzige Mittel, die uktionSkräste zu steigern. Der Redner betont, die Landwirtschaft auf dem Boden der im swirtschastSrat einmütig gefaßten Beschlüsse aber jede andere Berechnung ablehne, die auf dieser Grundlage erfolge.

Rittwvch vormittag 10 Uhr Weiterberatua^ kleine Vorlagen. Schluß i/o3 Uhr.

in den Besitz übrig. Mein Antrag will die kr Industrie erzielten Papierwerte in Gold- : ummünzen. die wir für die ReparationS- lichtungen brauchen Wir brauchen eine De- cung der Sachwerte, die unabwendbar ist Redner legt den Entwurf zu einem Sperr-

zur Sicherung der Kriegslastentilgung hnt < beantragt besten Verweisung an den Repa» nsausschuh.

5 tob trat Humor-München als Vertreter

§ 23.

Erlaß und Erstattung der Steuer.

Zur Vermeidung außergewöhnlicher Härten kann die Ge­meinde in besonders gearteten Einzelfällen die Steuer ganz ober teilweise erlassen oder erstatten.

§ 24.

Strafen.

Die Hinterziehung der Steuer (§ 359 der Reichsabgaben- ordnung) wird mit einer Geldstrafe bis zum zwanzigfachen Be­trage bei hinterzogenen Steuer bestraft. Soweit der Betrag der hinterzogenen Steuer nicht festgestellt werden kann, ist auf eine Geldstrafe von zwanzig bis zwanzigtausend Mark zu erkennen

§ 25.

Geltung des Landesrechts oder der Reichsabgabenordnung.

Soweit diese Steuerordnung nichts anderes bestimmt, finden die Vorschriften des Landesrechts über Gemeindeabgaben An­wendung. Soweit und solange eine landesrechtliche Regelung nicht besteht, finden die Vorschriften der Reichsabgabenordnung sinn­gemäß Anwendung.

Artikel III.

§ 1.

Mil Genehmigung der Landesregierung oder der von ihr beauftragten Behörden können die Gemeinden besondere Steuer­ordnungen erlassen. Dabei darf von der Steuerordnung des Ar­tikels II nur im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen ab- gewichen werden. Unter den gleichen Beschränkungen können zu ber gemäh Artikel II geltenden Steuerordnung einzelne Ab­weichungen von den Gemeinden beschlossen werden.

§ 2.

Zu Artikel II § 1 Abs 2 können die steuerpflichtigen Ver­anstaltungen im einzelnen noch näher bezeichnet werden.

§ 3.

Zu Artikel II § 2 kann der Kreis der steuerfreien Veranstal­tungen anders abgegrenzt werden. Dabei müssen die zu 1. 3 bis 5 bezeichneten Veranstaltungen steuerfrei bleib.n

§ 4.

Zu Artikel II § 3 Abs. 1 bis 3 können abweichende Be­stimmungen erlassen werden.

§ 5.

(1) Zu Artikel II § 5 kann der Unternehmer zur Ausgabe von Eintrittskarten verpflichtet werden, wenn die Teilnahme an der Veranstaltung von der Zahlung eines Entgelts abhängig gemacht wird.

(2) Zu § 5 Satz 2 können abweichende Bestimmungen er­lassen werden.

§ 6.

Zu Artikel II §§ 6 und 7 können abweichende Bestimmungen erlassen werden.

§ 7.

Zu Artikel II § 8 können die Steuersätze erhöht werden. Dabei können die steuerpflichtigen Veranstaltungen zu Gruppen zusammengefaht und verschieden besteuert werden.

§ 8.

Zu Artikel II § 9 können abweichende Bestimmungen über die D.^chassenheit der Karten erlassen werden. Auch kann die ausschließliche Verwendung von amtlich hergestellten Karten vor­geschrieben werden, die der Unternehmer gegen Erstattung der Unlosten zu entnehmen hat.

§ 9.

Zu Artikel II § 11 können besondere Bestimmungen über die von dem Unternehmer zu führende Rachweisung sowie über die Behandlung und weitere Verwendung nicht ausgegebener Karten erlassen werden.

§ 10.

Zu Artikel II §§ 15 bis 17 können abweichende Bestimmungen erlassen werden. Dabei dürfen die Steuersätze nicht unterschritten werden.

§ 11.

Zu Artikel II § 18.

(1) Zu Absatz 1 kann die Berechnung der Raumflächen anders vorgefchrieben, auch kann der Steuerberechnung für bestimmte Veranstaltungen die Zahl der zugelasfenen Plätze oder ein anderer Maßstab zugrunde gelegt werden.

(2) Zu Absatz 2 können die steuerpflichtigen Veranstaltungen zu anderen Gruppen zusammengefaßt, die Flächengröhen anders bestimmt und die Steuersätze erhöht werden.

(3) Die Steuer wird für jede Veranstaltung besonders erhoben, auch wenn in dem Raume an einem Tage mehrere Veranstaltungen stattfinden Bei fortlaufender Aufeinanderfolge der Veranstal­tungen gilt jeder angefangene Zeitraum von drei Stunden als eine Veranstaltung. Bei Veranstaltungen, die mehrere Tage dauern, wird die Steuer für jeden angefangenen Tag besonders erhoben.

(4) Ist die Berechnung der Steuer nach Abs. 1 bis 3 schwer durchführbar, so kann die Steuerstelle den (Steuerbetrag mit dem Unternehmer vereinbaren.

§ 19. Entrichtung.

(1) Die Pauschsteuer (§§ 15 bis 18) ist bei der Anmeldung (§§ 4, 16 Abs. 4, § 17 Abs. 3) zu entrichten und wird erstattet, wenn die Veranstaltung nicht stattfindet. Der Erteilung eines förmlichen Steuerbescheids bedarf es nicht.

(2) Die Bestimmungen des § 8 Abs. 3 und des § 14 finden sinngemäß Anwendung.

IV. Besondere Bestimmungen für künstlerisch hochstehende Veranstaltungen.

§ 20.

Steuer vom Bruttoertrag.

(1) Künstlerisch hochstehende Veranstaltungen, deren Geschäfts­und Kassenführung den Anforderungen entspricht, die an kauf­männisch geleitete Unternehmen üblicherweise gestellt werden, werden zu einer Steuer von 10 v. H. des Bruttoertrags heran­gezogen.

(2) Darüber, ob es sich um künstlerisch hochstehende Ver­anstaltungen handelt, und ob die Voraussetzungen ordnungs­mäßiger Geschäfts- und Kassenführung erfüllt sind, entscheidet die Landesregierung oder die von ihr beauftragte Behörde.

V. Gemeinsame Bestimmungen.

§ 21.

Steuerpflicht und Haftung.

Steuerpflichtig ist der Unternehmer der Veranstaltung. Wer zur Anmeldung verpflichtet ist, ohne selbst Unternehmer zu sein, haftet neben dem Unternehmer als Gesamtschuldner.

§ 22.

Steueraufsicht.

2Iuf die im § 21 bezeichneten Personen und auf die Teil­nehmer an einer steuerpflichtigen Veranstaltung finden die Vor­schriften der §§ 193 bis 201 der Reichsabgabenordnung sinngemäß Anwendung.

angelegt, in dem er Stellung zur großen Zeil- I in einem Brief äußerte:die auf der Erde Leben- Itagc, dem Kampf zwischen Kaisertum und Papst den aus dem Zustande des Elends befreien und um Die Oberherrschaft nimmt und die Rechte des der Glückseligkeit entgegenführen 1

luf der Spur der Mörder Erzbergers.

München, 13. Sept. (WTB.) Der rd an Erzberger hat eine über- ?nbe Beleuchtung dadurch genommen, ?s sich herausstellte, daß die Täter in nchen wohnten, von hier aus vor eint» Zeit an den Tatort fuhren, in Oppenau Zeit der Tat wohnten, und nun flüchtig Es handelt sich um den 1893 in Saalfeld :enen Kaufmann Heinrich Schulz und 1894 in Köln geborenen Studenten Hein- Li liefen. Beide Mörder find ehema- Offiziere und gehörten seinerzeit der Dri- gauc Erhardt an. Ferner ist unter dem Ver­dachte der Mitwisserschaft am Morde in Ber­lin eine aus einer Witwe, mehreren Töchtenr und einem Sohn, einem früheren Kadetten, be­stehende Familie, verhaftet worden.

Berlin, 13. Sept. (WTB.) In Ver­bindung mit den Ermittelungen der badi­schen Staatsanwaltschaft, die zur Feststellung der Mörder Erzbergers führten,hatte die Abteilung la des Berliner Polizeipräsi- dium vor einigen Tagen mehrere Mitglieder einer in Groß-Berlin wohnenden Familie

liaqycin, ai» mc -oenpenvung lyrer Lvoseinoe oer R^ch^cke'hler Stoed. Hier liegt der englische Die militärische Lage auf dem dortigen

Kriegsschauplätze ist zur Zeit als folgende kurz zu schildern: Die Offensive wurde im Juli des Jahres von den Griechen mit sehr starken Kräften begon­nen, welche den Türken an Zahl ungefähr um das Dreifache überlegen waren. Die Griechen verfügten dazu über ein zahlreichen modernes Kriegsmaterial Tanks, Flugzeuge, vortreffliche Munition das zum Teil von England geliefert worden war. während die Türken nur über primitive Hilfsmittel

Tugenden" vor ihm, um ihn weiter zu geleiten, und er stillt in ihrem Anblick feinen »zehnjährigen Durst". Aber das Werk, das anfangs als ein Ge­dicht zum Preis der Geliebten geplant war, wuchs bewußt darüber hinaus und sollte, wie Dante selbst

(München).

> Deutes gewaltiger Persönlichkeit beginnt UV-Ärl^er .^wefangen über die Jahrhunderte zuruckblickt, mit sichtbar fest umrissener Kontur der Rationalgedanke in Europa, sich als erste An- ttiebswelle politischer Geschehnisse zu zeigen. Der Dichter gab zuerst gestatteten und gestaltenden Ausdruck einem Gefühl, das in unendlich vielen ?)racn unQar nach Erscheinungsform suchte, kein anycF v^t sein ganzes Selbst und zugleich das politische, das religiöse und sittliche Leben seines Dolks, das Empfinden, Glauben und Wißen seiner Zeit so gewaltig in seinem Werk zusammengepreht, wie es dem großen Florentiner gelang Er sah in der Sprache das Heiligtum der Völker und im Amt des Dichters die Priesterschaft djeses Hellig- tums. So schrieb er ein begeistertes Lob seiner Muttersprache »zur ewigen Schande und Unter­drückung der schlechten Männer, welche die Volks­sprache anderer empfehlen und Die eigene verach­ten.'' In diesem Sinn bricht Dante mit dem Ge­brauch der Schriftsteller, sich des Lateinischen zu bedienen und erhebt die Sprache des täglichen Umgangs in das Reich der Dichtkunst.

Roch in lateinischer Fassung hat er sein poli- !ä)c& Glaubensbekenntnisüber die Monarchie" abgelegt, in dem er Stellung zur großen Zeit­

vorzulegen, durch welchen die Substanz der Gold­werte ohne Erschütterung der Fundamente der deutschen Produktion für die Erfüllung der Re- parationspflichten dienstbar zu machen sind.

Arbeitnehmervertreter W i s s e l l Ange­sichts des neuerlichen riesigen Sturzes der Mark werden wir auch mit den von Sachverständigen­kreisen als Gesamteinnahmebedarf des Reiches verrechneten 150 Milliarden Mark noch nicht aus­kommen. Linser Ziel muß eine schleunige und weitestgehende Steigerung der Erträgnisse unserer Wirtschaft sein. Wenn auch der Reichswirtschafts­rat diesen Weg nicht findet, bleibt nur ein Ein-

2nh0ttL-Utb«xficht: Vergnügungssteuer - Bewilligung der Kriegsteilnehmerbeihilfe. - .Heimschaffung der russischen Kriegsgefangenen - Ein- sendung der Kreisabdeckereioerzeichniffe - Steuerabzug vom Arbeitslohn. Anschlußgleis ber Firma Scheidhauer u Gieffma. - Ma i. drbeltcn- ö-clbberciiiiguiij ~.i Wahcnborn-Lteinberg und Lumda. - Dienstnachrichten.

wlll die Einigung und verlangt, daß in Stadt und Staat der Parteihader sich beruhigen solle. Denn als Zweck des Staates sieht der Dichter die Aus­gabe, den Menschen zum zeitlichen Glück zu ver- Helsen, während ihn die Religion zum ewigen führen soll.

In der Mttte zwischen dem Vergänglichen und LInvergänglichen steht der Sterbliche und strebt nach doppetter Erfüllung, nach dem Frieden dieses Lebens, den die eigene Kraft erzwingt, und nach der ewigen Seligkeit, der mhstischen Vollendung, zu welcher sich diese Kraft durch götllichen Bei­stand erhebt. Aus dieser Wettanschauung gewinnt Dante den Trost des Frommen: sein mannhafte? Ringen nach Licht und Freiheit ist stets von her mystischen Lieberzeugung getragen, daßer den ruhmvollen Hafen nicht verfehlt, wenn er feinem Sterne folgt.

In allen Qualen hielt ihn fein Vertrauen aus die sttlliche Weltordnung aufrecht und er fand durch Einkehr in sich selbst Gott in den Liefen der eigenen Seele. So betrachtete er die zeitlichen Dinge im Lichte der Ewigkeit und erhob sich zum Standpunkt freien Denkens, von wo aus das Trei­ben der Erde llein erscheint und der Dichter für toeife gut, der es gering achtet, Herz und Geist auf das Llnvergängliche gerichtet.

An tiefen weiten Blick des mittelalterlichen Dichters sei erinnert am 600. Jahrestag seines Todes.

wvoch, |4. September 1921 3nnat?mf von Mnjtiae« für die Tagesraimmer Dis zum Nachmittag vorher ohne jede Verbindlichkeit. Preis für l mm höhe für Anzeigen!» 34mm Breite örtlich 40 Pf., auswärts 50 Pf.; für Reklame. Anzeigen von 70 mm Breite !80Ps Bei Platz- Vorschrift20"Aufschlag Hanpischriftleiler: Äug. Goetz. Verantwortlich für Politik: Aug. Goetz; für den übrigen Teil i.v.: Aug.Goetz; für den Anzeigenteil: Hans Deck, 5chulftratze t. sämtlich in Gießen.

yevuna von 10001200 Meter über dem Meeres­spiegel, der lange Winter, der den Griechen nicht willkommen sein dürfte. Die griechischen Verluste sind groß gewesen, und ihre Verbindungslinien sind lang geworden. Bon Smyrna nach Angora sind ungefähr 700 Kilometer zu messen. Wenn auch die Bahn von Smyrna bis Eski-Schehir von den Griechen in Betrieb gehalten wird, so ist doch frag­los die Dahn von Eski-Schehir nach Angora an den Kunstbauten gründlich unterbrochen.

Eine Entscheidung des Krieges hat England durch die griechische Offensive bisher nicht erreicht, und ob es dieselbe erreichen wird, bleibt zum min- Kaisers als Llniversalmonarchen vertritt. Doch wlll er jedem einzelnen Land besondere Rechte ge­wahrt wissen,denn die Völker und Städte haben ihre Eigentümlichkeiten, denen durch verschiedene Gesetze Rechnung getragen werden muß." Der Zweck einer gemeinsamen Oberherrschaft ist nach ihm der dauernde Friede. Für diese Weltanschau­ung fetzt er seine gewaltige Persönlichkeit ein in stetem Kampf mit den Parteien und Ereignissen der Zeit.

Er ist und wirtt immer subjektiv, wir erleben mit ihm seine Seelengeschichte, zittern mit seinem Zorn und träumen mit seiner Liebe, die in den Versen desneuen Lebens" uns ergreift mit ihrer sinnigen Holdseligkeit. Als ein früher Tod die geliebte Beatrice entrückt, verklärt sich in Dantes Klage die irdische Liebe zur himmlischen. Dem Dichter, der in scholastischer Bildung ausgewachsen ist, wird die Angebetete zurHarmonie der Welt", zu jenem ewig Weiblichendas hinanzieht"

In der göttlichen Komödie, der Wanderung durch Hölle, Fegefeuer und Himmel führt der Zauberer Virgilius durch das Reich der Schmer­zen, doch ehe Dante die Gefilde der Seligen betritt, entschleiert sich Beatriceauf Bitten der sieben

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2

Bei einem Flächcnroume

Jür Dtranftaltungen im freien, Zirkus- oorilellunyrn, Volks­belustigungen aller

ZürTanzbelustigung.,

Fürvorführung von Lichtbildern, Theater­vorstellungen. Kon-

Tingeltangel, Varietes, Kabarett« und ähnliche Veron»

von nicht mehr als

Art (Karusselle,.

Schifssschaukeln, Schiebbuden Vor- führung von Tieren

zerte, Vorträge und alle sonstigen Ver­anstaltungen. di, nicht unter 1 und 3 fallen

staltungen. die im wesentlichen der ®e< winnerztelung aus der Verabreichung

usw.)

non Speisen und Betränken dienen

Ouabratmeter

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und für jede wei­teren 200 ... .

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