Behördliche Anzeigen . Bekanntmachung
Leseholznutzung in den Waldungen der
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Hessisches Hochbauamt.
3.S.: Frey.
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entgegen.
Gießen, den 7. Huli 1921.
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Dietzen, den 28. Juni 1921.
Hess. Kultirrmspettion Gießen. H. Steinbach, Baurat.
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rnff and ahne Rdnigang in allen Ordnen.
Darmstadt, den 6. Juli 1921.
Hessische Landgestüts-Direktion.
____________SchSrke.
Gießen, den 9. Juli 1921.
T^elegravhen-Ba uamt.
Bekanntmachung.
Detr.: Anzeigen nach §47 deS Gesetzes übet die Regelung des Verkehrs mit Getreide vom 21. Juni 1921.
(EV w im Garte« Mrebncr: 3tbt
Bekanntmachung.
3n unser Genossenschaftsregister wurde heute bezüglich des Landwirtschaftlichen Konsumvereins Beuern I, eingetragenen Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht zu Beuern, eingetragen: An Stelle des durch Tod auSgeschiedenen Johannes Stroh wurde Philipp Sommerlad VI. von Beuern in den Borstand gewählt.
Gießen, den 6. Juli 1921.
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Bekanntmachung.
Ts sind zu vergeben:
1- Aus der Stiftung der Daniel Moog Witwe am 2. Oktober 1921 die diesjährigen Zinsen im Betrage von 175.— Ml. an hiesige, bedürftige, unbescholtene, im Witwenftande lebende Bürger und Bürgerinnen.
2. Aus der Stiftung der Friedrich Textor Eheleute am 23. September 1921 240.— Mk. Jahreszinsen in Gaben nicht unter 50.— Mk. an verschämte Arme, ohne Ansehung der Religion.
Meldungen nimmt das Stadt. Wohlfahrtsamt, Gartenftrahe 2 (Zimmer Dr. 10), bis 31. Zuli UZs.
tags 10 Uhr, bei uns einzureichen. Zuschlagsfrist 3 Wochen.
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Kautinenverpachtung.
Die Kantinen der 2. Abt. Hess. Schutzpolizei in Butzbach und Friedberg sind neu zu verpachten.
Geeignete Bewerber wollen ihre Angebote bis spätestens 16. d. M. an die 2. Abt. Hess Schutzpolizei in Friedberg einreichen. Bedingungen liegen auf.
2. Abt. Hess. Schutzpolizei. 7648V
Zchlchmacher-Zwangsinnung für die Stadt u. den Landkreis Gießen Unsere
ordentl. Innungs-Versammlung finde, am Montag, dem 11. d. M., vormittags rÄrPbr* im ttatboitschen BcreinsbauS statt. 76L0 _________DerVor* (and.
Ne« erschienen. Verlag I. Brann-Eschwege. Engelhard t,G. Führer durchswerratal 10 m. derselbe, Wanderkarte des Werratals 6 M. derselbe, Meitznersührer 2,75 M.
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werralandschakt, gebnndentn'/.Leinen |2 BL Näh. Auskunft üb. Wanderung, erteilt geg. -flückoorto die Vauvtleitung des Werraialveretns in Eschwege.
Bekanntmachung.
Der Plan über die Herstellung einer unterirdischen Telegrapbenlinte in Lollar liegt bei dem Postamt in Lollar von heule ab 4 Wochen aus.
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Stabt £ebensmittelamt.
Warenausgabe
für die Woche vom 11. bis 17. Juli 1921.
Dicht rechtzeitig abgeholte Ware verfällt.
1. Brot: 1850 Gramm Brot oder 1370 Gramm Mehl Kg. 2,25 Mk. Brötchen 15 Pf. Weizenbrotmehl Kg. 3,10 IRL Kran- kenbrot Kg. 2,60 Ml. — Krankenbrotbäcker: Apitz und Erhard, Marburger Str. 34, E. Haas II., Bleichstrahe 21, L. Weber I., Frankfurter Straße, Ecke Hillebrandstraße. — Mehl für Kranke: Kg. 3,30 Mk. (Verkaufsstellen siehe unter Rr. 2).
2. Mehl, Rährmittel und Zucker für Kranke: H. Jung Rachf., Rittergasse 11, Heinr. Becker, Löwengasse 28, Emil Dörr, Großer Steinweg 14.
3. Sonderausgabe des Lebensmittelamts:
Leberwurst in l-Kg.-Dosen 4 Mk. die Dose. Kernseife (300-Gramm-Stück) 3,50 Mk. das Stück. Verkauf erfolgt bis auf weiteres von 8—12 älhr vormittags und 3—5 Ufcr nachmittags im Stadthaus, Gartenstrahe 2, Zimmer Rr. 8, an jedermann. Samstags erfolgt Verkauf nur von 8 bis 12 ilßr vormittags.
4. Ablieferung von Mehlmarken durch die Kleinhandelsgeschäfte. Diejenigen Kleinhandelsgeschäfte, welche mit den am 30. Juni ds. Zs. zur Ablieferung fälligen Mehlmarken für Juni noch im Rückstand sind, werden hiermit aufgefordert, die Marken bis spätestens Dienstag den 12. Juli 1921 auf dem Lebensmittelamt, Zimmer 8, abzugeben. Gleichzeitig sind etwa vorhandene Mehlbestände bekanntzugeben.
Stadt. Brennstoffamt.
1. Ausgabe von Gaskoks für den Hausbrand und größere gewerbliche Betriebe. Gegen Abgabe der Marke 4 der Haushaltungskohlenkarte (blaue Karte) können bis zu 5 Zentner Gaskoks bezogen werden. Die größeren gewerblichen Betriebe, denen Gaskoks zugeteilt ist, werden aufgefordert, die ihnen zu- geteilte Menge bis spätestens 1. August 1921 zu beziehen.
Gaskoks kann durch das städtische Gaswerk und durch die Kohlenhandlungen bezogen werden.
2. Verkauf von Brennholz. Die Ab- gäbe erfolgt in beliebigen Mengen von V2 Zentner an vom Lager in der Gabelsberger- straße täglich von 8—11 Llhr vormittags und 1—4 älhr nachmittags. Bezugsscheine werden täglich von 71/2—12 iUjr vormittags und i/a3—5i/a -Uhr nachmittags im Brennstoffamt, Garten- strahe 2, Rebengebäude (früheres Ortsgericht) astsgegeben.
Preise: Hartholz, geschnitten, Zentner 14 Mk., Weichholz, geschnitten. Zentner 12 Mk. Für klein- gehacktes Holz wird ein Zuschlag von 1 Mk. für den Zentner erhoben. Bei Abnahme größerer Mengen, mindesten« 50 Zentner wird ein Preis- Nachlaß von 1 Mk. für den Zentner gewährt.
Gießen, den 7. Juli 1921. 7583 B
Der Oberbürgermeister.
(LebenSmittelamt und Brennstoffamt.)
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Bekanntmachung.
Die Voranschläge der Gemeinde Holzheim und der Feldgemarkung Bergheim, von den Ge- meindevorständcn durchberaten, liegen vom 12. d. Mts. an eine Woche lang auf dem Amtszimmer der unterzeichneten Bürgermeisterei zur Einsicht der 3nteressenten offen. Einwendungen dagegen können während dieser Zeit schriftlich oder mündlich vorgebracht werden. ES ist die Erhebung einer Umlage vorgesehen, zu der auch die AuSmärker beizutragen haben.
Holzheim, den 8. Juli 1921. 7605 D
Hessische Bürgermeisterei Holzheim.
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Gemäß § 47 des Gesetzes vom 21. Juni 1921 (Re-chS^eseybl. 6.737ff.) ist, wer mit Beginn des 15. Huli 1921 Vorräte früherer Ernten an Brotgetreide, Gerste, Hafer, Weizenmehl, Roggenmehl, Mehlgemische (zur menschlichen Ernährung geeignet), Gerstenmehl und Hafermehl in Gewahrsam hat, verpflichtet, sie dem Kommunalverband des Lagerungsortes bis zum 20.Juli d.H., getrennt nach Arten und Eigentümern, anzuzeigen. Vorräte, die zu dieser Zeit unterwegs sind, sind von dem Empfänger unverzüglich nach dem Empfang dem Kommunalverband anzuzeigen. Die Vorräte sind nach den Vorschriften Der RelchSgetreid«^- nung für daS Erntejahr 1920 abzuttefern.
Wir ordnen daher an:
Wer mit Beginn des 15. Juli ds. HS in den landwirtschaftlichen Betrieben Vorräte aus ^er Ernte 1920 oder aus früheren Ernten an Brotgetreide, Gerste, Hafer und Erzeugnissen hieraus in Gewahrsam hat, oder für wen solche zu dieser Zeit unterwegs sind, hat dies bis spätestens 20. ds. Mts. der Bürgermeisterei seines Wohnortes anzuzeigen.
Mit Gefängnis bis zu einem Hahr und mit Geldstrafe bis zu 50 000 Mk. oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, soweit nicht nach anderen Vorschriften eine schwerere Strafe
JetteraweaSL inhJLttabaNandi
I Xnr noch heute und morgen. I Verlängerung unmöglich: '
Die schwarze:
Schmach ;
Ein Notschrei an die Menschheit!
Ferner:
Mia May w „Ehre“:
Ab Hontaff: Das Recht der freien Liebe I _____7619c
Pferde-Versteigerung.
Dienstag, den 12. Juli 1921, vormittags 10 Uhr, soll im Marslallgebäude, Mathildenplatz 17 dahier, ein ausgemusterter Landgestütsbeschäler unter der Bedingung des sofortigen Abschlachtens versteigert werden.
verwirkt ist, wer die ihm nach § 47 des Gesetzes obliegende Anzeige nicht in der gesetzten Frist erstattet oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht. 7644 B Gießen, den 5. Juli 1921.
Kreisamt Gießen. 3. 03.: vr He ß
_____________Hessisches Amtsgericht._____________
Bekanntmachung
3n unser Handelsregister Abt. B wurde heute bezüglich der Dank für Handel und 3ndustrie Riederlassuna Gießen eingetragen: Das bisherige stellvertretende Vorstandsmitglied Dr. jur. Arthur Rosin in Berlin ist zum ordentlichen Mitgliede deS Vorstandes der Bank bestellt worden.
Gießen, den 5. Juli 1921. 7609B
/ Hessisches Amtsgericht.
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Stadt Gießen.
Die Leseholznutzung im Gießener Stadtwald ist für die Folge nur solchen hiesigen Einwohnern gestattet, die im Besitz eines für das Kalenderjahr 1921 verlängerten Leseholzscheines sind. Gemäß Beschlusses der städt. land- und forstwirischastlichen Deputation soll die Verlängerung jedoch nur für die Personen erfolgen, die bisher noch nicht wegen Forstfrevels bestraft und bedürftig sind.
Zur Verlängerung sind die Leseholzkarten au Zimmer 19 des Stadthauses, Bergstraße 20, oorzulegen.
Gießen, den 4. Fuli 1921. 75186
Der Oberbürgermeister. I. V.: vr. R v f e it b e r 9
Für die Feldbereinigungen Ettingshausen, Münster, Ober- und Nleder-Bessingen und Londorf soll die Herstellung von 9 (Eifenbetonbrüdten von 2,50 - 5,25 m l. W. öffentlich vergeben werden. Verdingungsunterlagen liegen während der Amts- stunden bei uns offen Angebotsvordrucke ohne^Zeich» nung sind für 2 Mark für jede Brücke bei uns erhältlich
Angebote sind verschloßen, mit entsprechender Aufschrift versehen und postfrei bis zum (Eröffnungstermin am Montag den 18. Juli, 1921 vormit.
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Vorstehend« Bekanntmachung des KreiSamtS Gießen bringe ich hiermit Den Beteiligten zur Kenntnis. Die am 15. dS. MtS. vorhandenen Vorräte sind bis zum 20. dS. Mttz. pünktlich dem Städtischen LebenSmittelamt, Stadthaus. Gartenstrahe 2, Seitenbau (früheres OrtSgericht) anzuzeigen.
Gießen, den 9. Juli 1921.
Ter Oberbürgermeister (Lebensmittelamt).
Arbeitsvergebung.
Zum Reubau der beiden Dvppelwohnhäuser nebst Stallgebäuden der gemeinnützigen Baugenossenschaft Klein-Linden sollen die Verputz-. Scheiner-, Glaser-, Schlosser-, Anstreicher- und Tapezierarbeiten in getrennten Losen vergeben werden. Die Bedingungen sowie die Zeichnungen liegen im Daubureau auf. wohin auch die Angebote verschlossen einzureichen sind. Die An- gebotS-älnterlagen können, solange der Vorrat reicht, bei dem Bauleiter, Architekt Leichum, Baubureau Klein-Linden, Frankfurter Straße 74, gegen Erstattung der Selbstkosten in Empfang genommen werden. Eröstnungstermtn 19. Juli d. ZS., 6 Llhr abends, im Baubureau. Zuschlagsfrist 3 Wochen. 7587D
Gemeinnützige Baugenossenschaft e. G. m. b H
Klein-Linden.
Andere Farben zurückweisen
Alleinige Fabrikanten:
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Der Oberbürgermeister. (Wohlfahrtsamt.)
Bekanntmachung.
Die Rechnungen der Stadt Gießen und deS Stadterweiterungsfonds für 1917 sowie der Plock- schen Stiftung für 1919 liegen vom 11. 3uü 1921 ab während einer Woche auf dem Stadthaus, Bergstraße 20 (Zimmer 18), zur Einsicht offen. Es wird dies mit dem Anfügen öffentlich bekannt gemacht, daß während der Offenlegungsfrift jeder Beteiligte Einsicht nehmen und schriftliche Bemerkungen dazu bei dem Oberbürgermeister einreichen kann. 7613 B
Gießen, den 7. Zull 1921.
Der Oberbürgermeister. 3. V.: Dr. S e i b.
Arbeitsvergebung.
Unter Hinweis auf den Ministerialerlaß vom 16. Juni 1893, das Verdingungswesen betreffend, werden hiermit nachstehend verzeichnete Arbeiten und Lieferungen für die 3nstandsehung des „H v f Selgench o f" bei ällrichstein öffentlich zur Vergebung ausgeschrieben, und zwar zur Ergänzung der Arbeit noch die
Sch reiner-, Glaser-, Schlosser- und 3nstallationsarbeiten.
Die Verdingungsunterlagen liegen auf dem Amtszimmer des Unterzeichneten zur Einsicht offen; Angebotsvordrucke können zum Selbstkostenpreis abgegeben werden.
Verschlossene, postfreie und mit entsprechender Aufschrift versehene Angebote sind bis zum Freitag den 2 2. Juli 1921, vormittags 1 1 Uhr, bei unterzeichneter Dienststelle einzureichen. woselbst die Eröffnung im Beisein etwa erschienener Bewerber stattfindet. Zuschlagsfrist: 4 Wochen.
Schotten, den 8. Juli 1921.
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