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Der Sietzeser »«Zeiger erscheint täglich, außer Sonn, und Feiertags. Monsillche Bnttg»pretfe: Md. 4.2S einschl Tröger- lohn, durch die Post MK. 6.- einschl Bestellgeld. Mit»Sport-Umschav- MK. 5.50 einschl Träger- lohn, durch die Post MK. 6.25 einschl. Bestellgeld. Fernsprech.Anschlüsse: für dieSchristleitung 112; Verlag,Geschäftsstelle 51. Anschrift für Drahtnach- richten: Hattlaer Gieße«.
vo-sche«onto:
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lU. Jahrgang
Donnerstag, 6. Januar 1921
GiehenerAnzeiger
General-Anzeiger für Oberheffen
Druck und Verlag: vrühl'sche Univ.-Vuch- und Stetwönuferei R. Lange. Zchttftleitung, Seschästrstelle und Druckerei: Zchulstraße 7.
Anu .h-nk von L»j«ige.t für die Tagernummer bis zum Nachmittag vorher ohne jede Verbindlichkeit. Preis für l mm Höhe für Anzeigenv. 34mm 'Breite örtlich 35 Pf., auswärts 45 Vf.; für Reklame. Anzeigen von 70 mm Brette 150 Pf Bel Platz. Vorschrift 20J. Aufschlag. Sauptschriftleiter: Jing. Goetz Verantwortlich für Politik: Aug. Goetz; für den übrigen Teil: Dr. Reinhold Ienz; für den Anzeigenteil: Sy Beck, sämtlich in Gießen.
SurAbstimmnnginOberschlefien
Beuthen, 5. Ian. (Wolfs.) Das nunmehr veröffentlichte Abstimmungsreglement für Obers chlesien ist von General L e r o n d als Vertreter Frankreichs, de Marini als Vertreter haltens unb Percival als Vertreter GwßbrUanniens unterzeichnet.
Nach dem Wstrmnrungsreglement ist zur Teilnahme an der 2Cbftintm.ung jede Person, ohne Unterschied des Geschlechtes berechtigt, die am 1. Januar 1920 das 20. Lebensjahr vollendet hatte, in der Zone, in der die Volksabstimmung sbattft.tdet, geboren ist oder fett' 1. Januar. 1904 oder früher ihrrn Wohnsitz im Abstimmungsbezirk hat oder, wie es in dem Reglement heißt, von Ker deutschen Regierung aus^ewicsen worden war. Geisteskranke oder Entmündigte sind von der Abstimmung ausgeschlossen. Die Stimmberechtigten werden tn folgende vier ftMttgmen crngeteilt: L)'in Oberschlesien Wohnende und in diesen Gebieten Geborene, b) in Oberschiesien Geborene aber nicht dort Wohnende, c) außerhalb Oberschlesiens Geborene, aber seit 1904 oder früher in diesem Gebiet Wohnende und d) außerhalb Oberschlesiens Wohnende, die int Abstimnrun^gebret am 1. Januar 1904 ihren Wohnsitz hatten, diesen aber durch dre Ausweisung bunü oic deutschen Behörden nicht bet» behielten. Hede Person stimmt in der Gemeinde ab, in der fie am 1. Januar 1920 wohnte, oder, wenn sie tricht in Oberschlesren wohnt, in der Gemeinde, in der sie geboren ist; die Ausgewicsenen in der Gemeinde, in der sie' wohnten. Das Abstimmungsergebnis wird ge- meindeweise nach der ,AbslimmungsNvehrl)eit ht jeder Gemeinde fettgeßellt. Hierfür bildet jebe Gemeinde einen Wahlbezirk. Der Artikel 8 des Reglements regelt die Abstmmrnrng in den Gutsbc- zirken. Gutsbe-irke, deren Bevölkerung weniger als 101 Einwohner tzählen, bilden leine Wahlbezirke für sich, sondern werden den Nachbargemeür- den anaegliedert. Gutsbezirke, deren Bevölkerung über 100, aber unter 601 Seelen beträgt, bilden Wahlbezirke für sich. Sie besitzen aber weder einen eigenen paritätischen Ausschuß, noch ein eigenes Wahlbureau. Die Stimmabgabe erfolgt in Gegenwart des Wahlbureauvorstehers KerGemeinde, doch wird eine besondere Urne mit dem Namen des Gutsbezirkes benutzt. Gutsbezirke, deren Bevölkerung über 601 Seelen zählen, bilden vollberech- tiatc Wahlbezirke. Artikel 9 bestimmt, daß in jedem Wahlbezirk soviel Wahl ab teil un gen eingerichtet werden, wie übrig sind, damit dieEinwohner- «ahl jeder Wahlabteilung nicht über 12 000 und die Anzahl der erngetragenen -Wahlberechtigten nicht über 800 hmausgeht.
Für die
Vorbereitungen zur Abstimmung werden folgende Zeitpunkte festgesetzt: 10. Januar .Errichtung der paritätischen Arbeitsausschüsse. 14. Januar Beginn einer dreiwöchigen Frist für die Eintragung m die Stimmlisten. Am 3. Februar, abends 6 Uhr, Schluß der Eintra- gu n g Am 6. Februar beginnt die Äluslegung der vorläufigen Stimmlisten, am 17. Februar, abends 6 Uhr, läuft die Frist für die Cnnrcidnutg von Einsprüchen ab. Am 3. März, abends 6 Uhr, läuft die Frist für die Entscheidungen des interalliierten Bureaus über die Einsprüche ab. Die Wahl- tage werden durch die Regierungskommission später bekanntgegeben. Die von der Regierungskommission für Die Abstimmung geschaffenen Behörden sind in jeder Gemeinde der paritätische Ausschuß und in den einzelnen Wahlabteilungen vte Wal)lbureaus und in jedem Kreis das inter- cunette Kreisbureau. Diese Behörden sind befugt w"t den zuständigen Dienststellen alle erfordere Itchen Auskünfte einzuholen. Der paritätische Aus- besteht aus vier Mitglichern, denen außer- vrdentlrche Mitglieder zur Unterstützung bzw. zur 22; rtretung bei gegeben werden. Dabei wird den beiden Parieren, Deutschen und Polen, die gleiche **“*5£S gewährleistet. Der paritätische Aus- '' «Li !• .2400 (Anwohner einen Unter» Ausschusses werden aus Vorschlag der Parteien durch das inter-
Krersbiiveau aus den in Oberschlesien woh- ausgewählt. Der Varrtatrsche 2lusschuß kann eine endgültige Ent- ^eibung nur dmrn treffen, wenn mindestens vier Mriglredec anwesend srnd. Er tritt spätestens am
Tage (14. Ktmar 192O nach Jnkraft- Do^rrften zusammen. Dem Ausschuß liegt die Aufstelluna der « Abgrenzung der Wahlabteilungen unb ine Aufstellrmg der Wahlbureaus ob.
LDie Organisation und Uebcrwachung zur Ab- _ . . k st immun g
ut «emembcunb aaMbureni kfte6t auä 4 „den,, Mfn unb 4 fMIoCttCetmbai Mi-glicbcrn, di- be^l P-rt-«-- Sl-Ich-N T-ü-n entnommrn D-rtMN schlagen b-m varitätischen «nslchns am 7 ^ebmiar ihre Kanbibaten vor. Der varrtatrsche Ans^chnn tafft seine Wahl unb wrtcrbrcit-t sie mnerhchb 8 Tagen bem inter- alliierten Burau zur Bestätigung. Das Wahl- bureau muß 10 Tage vor dem Abstrmmung^termin gebildet sein. Das interalliierte Bureau 'setzt sich zusammen aus 3 Beamten, von denen jede der in mx Regierungskommission vertretenen Mächte einen stellte. Unter ihnen befindet sich der Kreiskontrol- leur, dem der Vorsitz zusteht. Die Entscheidungen werden mit Stimmenmehrheit gefaßt. Je ein Ver- tttier der polnischen und der deutschen Partei 2tehmen als beratende Mitglieder an den Beratun- gen des interalliierten Bureaus teil. Das i n t e r- »Lv Et-C dureau konstituiert sich am Tage des Inkrafttretens vorliegender Vorschriften. Es hat vor allem für freie, unbeeinflußte und geheime Stimmabgabe zu sorgen. Zu Mitgliedern «3 interalliierten Bureaus, der paritätischen Aus
schüsse und der Wahlbureaus dürfen nicht verwandt werden: aktive Beamte, Mitglieder des Magistrats, Gemeindevorsteher und Gutsvorstcher, ebenioroenig aktive geistliche Kultusbeamte der verschiedenen Konfessionen. Personen, die nach dem 1. Oktober 1920 ihren Wobnntz änderten, müssen selbst umgehend dafür Sorge tragen, daß sie in der Gemeinde eingetragen werden, in der sie zu diesem Zeitpunkt ihren Wohnsitz haben.
Die in Oberschlesien Geborenen, aber dort nicht wohnenden Personen, sowie die außerhalb Oberschlesiens Geborenen, dort aber seit dem 1. Januar 1904 oder früher wohnenden PersoTien haben an den paritätischen «Ausschuß der Gemeinde, in der sie das Stimnrrecht auszu- üben berufen sind, ein eigenhändig unterschriebenes, von ihnen persönlich ausgehendes Gesuch nach einem bestimmten Muster etn^ureichm, dem die verwandten Ausweispapiere bet^ufügen sind. Die Ersteren haben dem Eintragungsgesuch außerdem zwei Exemplare eines vor kurzer Zeit aufgenom- menen und von den Gemeinde- ober Polizeibehörden ihres jetzigen Wohnortes gestempelten und bescheinigten Lichtblldes beigufügen, wovon eines zur Ausstellung des Personalausweises verwendet wird, der bei der Einreise in Oberschlesien als Paß und sodann als Stimmkarte tzu bienen hat. Ihr Gesuch bat weiter die genauen Angaben des ^letzten Wohnsitzes im Abstimmungsgebiet sowie die Angabe der Zeft, zu welcher sie das Gebiet verlassen haben, zu enthalten. Es hat alle »um Ausweis ihrer Interessen erforderlichen Anglwen, sonne mit Ausnahme von Fällen, wo dies offenbar nicht möglich ist, die Bezeichnung zweier ober mehrerer, in ihrer Geburtsgemeinde ober, in Ermangelung solcher, in einer anderen Ortschaft Oberschlestens wohnender Personen, deren Identität sie bezeugen können, zu enthalten. Die außerhalb Ober- Schlesiens Geborenen, die dort seit dem 1. Januar ober früher wohnen, haben sich über die Tauer der Beständigkeit ihres Aufentlxrltes auszuweisen. Wenn sie seit dem 1. Ium 1904 nacheinander in verschiedenen Orten des Gebiets wohnten, so haben fie icbc Erklärung über ihren Wohnsitz von den Gememde- oder Zollbehörden ihrer aufeinanderfolgenden Wohnorte mit einer Beglaubigung versehen zu bassen. Die nach dem 1. Ium 1896 Geborenen haben dem Eintvagungsgesuch eine Geburtsurkunde beijufügen. Die außerhalb Ober» schlesiens Geborenen, bie am 1. Januar 1914 tm Abstimmungsgebiet ihren Wohnsitz hatten, diesen aber infolge Ausweisung aus diesem Gebiete durch dte deutschen Behörden nicht berbehielten, müssen das Eintvagungsgesuch an die Regierung in Oppeln senden und dabei alle chre Ausweisungen ziemlich ausführlich schriftlich mittellen.
Das Berftchttn bei der Wahlhandlung wird später durch eine Verordnung der Regierung in lieberernftimmung mit dem Beschlüsse der Botschafterkonferenz vom 27. Dezember bestimmt.
Diese Verordnung enthält nichts über eine getrennte Abstimmung der Reichsoberschlefter von den eigentlichen Oberschlesiern, im Gegensatz zu Meldungen der „Breslauer Zeitung, wonach die Reichsoberschlesier 14 Tage später abstimmen sollen.
Gleiwitz, 5. Jan. (Wolff.) Die „Ober- schlesische Volksstimme" schreibt zu der nunmehr amtlich veröffentlichten AbstimmurmSordnung: Tie Verordnung übertrifft unsere schlimmsten Befürchtungen, sie deckt sich im wesentlichen mit den Korfantyschen Vorschlägen zu dem Abstimmungsreglement. Tie schlimmste Ungerechtigkeft in diesem Statut ist die Festsetzung des Stichtags für das Abstimmungsrechl der nicht im Abstimmungsgebiet geborenen Oberschlesier auf den 1. Januar 1904. Dadurch wird den deutschgesinnten Abstimmungsberechtigten eine schwere Benachteiligung zugefügt. Tie interalliiierte Kommission hat sich über alle Tatsachen hmweggesetzt und beraubt alle, die sich hier angesiedelt und Leimatvecht erworben haben, des Abstimnrungsrechts.
Einspruch der Reichsregierung.
Berlin, 5. Jan. (WolffJ Die deutsche Friebensdelegation hat der Botschafter- konferenz in Paris heute folgende Note übermittelt, die gleiZeitig der französischen, englischen und italienischen Regrerung übergeben worden ist:
Die deutsche Regierung beehrt sich, im Anschluß an ihre an die Botschafterkonferenz gerichtete vorläufige Note vom 3. Dezember 1920 nachstehendes auszu führen:
Die deutsche Regierung weiß sich mit den alliierten Regierungen eins in dem Verlangen, gemäß dem Friedensvertrag eine freie, geheime und unbeeinflußte Abstimmung in Oberschlesien gewährleistet zu sehen. Wenn sie vor endgültiger Stellungnahme zu den Vorschlägen der Note vom 30. November vorigen Jahres eine mündliche Aussprache angeregt hat, so geschah dies in der Absicht, in Uebereinstimmung mit allen Beteiligten den sichersten Weg zu jenem gemeinsamen Ende zu sinden. Die Dotschafterkonferenz teilt mit, daß sie nunmehr die Absicht habe, Artikel 88 schlechthin zur Anwendung zu bringen unb, um bei der Abstimmung die Ordnung aufrechtzuerhalten, beschlossen habe, die Abstimmung der nicht im Abstimmungsgebiet ansässigen Stimmberechtigten später als die Abstimmung der einheimischen Stimmberechtigten stattsinden zu lassen. Die deutsche Regierung sieht sich gezwungen, gegen diese Entscheidung Einspruch zu erheben, da hierdurch ihrer Auffassung nach keines dieser beiden Ziele erreicht wird. Wie in der deutschen. Note vom 10. November v. I. eingehend ^sgeführt wird, liegt dem Fnedensvertvag das Drinzip der Einheillichkeit des Dahlaktts sowohl dem Ott wie der Zeit nach
zu Grunde, ein Prinzip, oa§ auch'bei den Abstimmungen in Schleswig sowie Ost- und Westpreußen von den alliierten Regierungen befolgt und aus«
drücklich anerkannt worden ist. Dieser Grundsatz, von dem nur im Einvernehmeni mit allen Beteiligten abfleroidyn werden bart, wirb durch eine zeitlich getrennte Abstimmung durchbrochen. Ebensowenig aber wird auf diesem Wege der Zwech erreicht, die Abstimmung frei, geheim und unbeeinflußt zu machen; be-in bei einen zeitlich getrennten Abstimmung werden selbst die sorgfäl- tigsten Vorkehrungen, wie % B. die Versiegelung der Wahlurnen für bie Zwischenzeit, nicht verhindern können, daß Seilergeb n if fe ber ersten Abstimmung vorzeitig bekannt werden und dadurch die zwefte Absiimmnng beeinflussen. Ueber- dies kann bei den gegenwärtig in Oberscklesicn herrschenden Zuständen eine vollkommene Sicherung sämtlicher Wahlurnen kaum, gewährleistet werden. Unter solchen Umständen aber würde das Geheimnis der Wahl preisgegeben und einer unterschiedlichen Bewertung ber Stimmnr, die stmf Widerspruch mit dem Friedensvertrag steht, Tür und Tor geöffnet werben. Dazu droht eine weitere Gefahr: Die Mliierten erkennen es mit Recht als ihre oesondere Verpflichtung an, die Ruhe und Ordnung bei der .Abstimmung aufreelzHuerhalten . Dahin gehört aber vor allem, daß Abstimmungsberechtigte nicht durch Einschüchterung in der Abstimmung behindert werden. Diesem Gefühl der Verantwortung ist wohl auch der Vorschlag der Abstimmung der Nichteingesessenen im besetzten Gebiet entsprungen. Wenn jetzt statt dieser örtlichen Trennung eine zeitliche beschlossen wirb, so wird damit die Gefahr von Unruhen unb der Terrorisierung der TKahlberechtigten keineswegs vermindert, sondern vielmehr gesteigert. Nach Vollziehung der ersten und in Erwartung ber zweiten Abstimmung wird sich die Bevölkerung in hochgradiger Erregung befinden. 'Diejenigen, bie bereits abge- stimmt haben, werden alles daran setzen, das erhoffte Ergebnis nicht durch die zureisenden Ober- schlcsier beeinträchtigen zu lassen. Tie letzteren werden daher «mz besonders Einschüchterungsversuchen ausgesetzt fein. Die Besorgnis vor Gewaltakten ist umso begründeter, als es bis jetzt noch nicht gelungen ist, bem
terroristischen Verbrechertum, das in Oberschlesien immer kühner und rücksichtsloser sein Staubt erhebt, wirksam zu steuern. Die deutsche Regierung betoachtet die Gewährleistung einer nnrllich freien, unbeeiflußten und geheimen Abstlmmung in Oberschlesien als eine Lebensfrage für das deutsche Boll unb glaubt Anspruch daraus zu haben, daß diese Frage in diesem Sinne zwer- felsfrel gelöst wird. Sie muß daher zwar nach reiflicher Erwägung aus den migesü'hrten gewichtigen Gründen den von den alliierten Regierungen ernaeschlagenen Weg für ungangbar erachten erklärt sich aber gleichzeitig nochmals ausdrücklich bereit, andere und ihrer Ansicht nach zweckmäßigere BorscNage zur Sicherung der Abstimmung zu machen und mit den Beteiligten zu erörtern.
Ta der bisherige schriftliche Weg zu einem alle Teile befriedigenden Ergebrris nicht geführt hat, so erlaubt sie sich erneut, eine mündliche Besprechung der so überaus nichtigen Frage anzuregen, damit eine Lösung gesunden wird bie Die Abstimmung wirklich zu dem von dem Friedensvertrag gewollten unb von allen Beteiligten anzuerkennenden iVollsentscheid gestaltet.
(gez.) Daniel.
(Eine (Einigung mit Sei (Eisenbahnern.
Berlin, 5. Jan. (WTB.) Heute wurde zwischen bem Sechzehner-Ausschuß der Eisenbahner und den Vertretern des Reichsverkehrsminifteriums über die Forderungen her Eisenbahnbeamten und Arbeiter verhandelt. Es kam eine Einigung aus folgender Grundlage zustande: Für die Beamten soll mit Wirkung vom 1. Januar der Teuerungszuschlag zum Grundgehalt und der Ottszuschlag von 50 Prozent auf 70 Prozent in der Ortsklasse A, auf.65 Prozent in der Ottsklasse B, auf 60 Prozent in der Otts- Nasse C, und auf je 55 Proz. in den Orts- Nassen v und E erhöht werden. Für die Arbeiter soll vom gleichen Zeitpunkt an der Stundenlohn in der Ortsklasse A um 50 Pf., in der OrtsNasse B um 40 Pf., in derLrts- Nasse C um 30 Pf., in der Otts- Nasse D um 20 Pf., und in der Ortsklasse E um 10 Pf. erhöht werden; außerdem soll in mäßigen Grenzen durch weitere Ueber- teuerungszuschüsse in den durch hohe Jndu- strielöhne besonders beeinflußten Orten im Rahmen der bisherigen Richtlinien nachge- holfen werden. Der Vorsitzende der Verhandlungen, Staatssekretär Stieler, erklärte sich bereit, diesen Einigungs Vorschlag dem Reichs vermehr sminisder zur Vertretung in der Reichsregierung zu empfehlen.
(Ein Aufruhr in Slensburg.
Flensburg, 5. Jan. (Wolff.) An der gestern nachmittag erfolgten Beerdigung des von der Polizei auf der Flucht enchosse- nen Kommunistenführers Loffmann haben viele Tauserrde von Arbeitern und Arbeitettn- nen teilgenommen. Aus Hamburg und anderen Orten waren viele Kommunisten herbeigekommen. Es wurden aufreizende Reden an die Menge gehalten. Nach Abhaltung zweier Kommunistenversammlungen zogen etwa 4001 Personen vor die Sipokaserne, um dort einzu- dringen. Die Boüzei oeetäbigte sich zunächst 1
mit Feuerspritzen und Schreckschüssen. Als gegen 11 Uhr abends die Menge durch baS' äußere Kasernentor eindrang, wurde auch scharf geschossen, wobei es auf Seiten der Demonstranten 7 Tote und 22 Verwundete gab. Von der Polizei wurde ein Beamter verwundet. 49 Personen wurden verhaftet, darunter der Führer der Flensburger Koinmunisten. Noch in der Nacht verbreiteten die M e h r h e i t s s o z i a l i ft e n ein Flugblatt, worin fie von den Demonstranten abrücken, die Bestrafung der Aufwiegler verlangen und die Arbeiterschaft zur Rückkehr in die Betriebe auffordern. Der Aufforderung ist man heute morgen fast restlos nachgekommcm Gegenwärtig herrscht in Flensburg Ruhe.
Die Beisetzung veihmann Hollwegs.
Hohenfinow, 5. Jan. (WTB.) Zur Bebe setzung des Heimgegangenen früheren Reichskanzlers v. Bethman« Hollweg ersche- nen als Vertreter der Reichsrogveruirg Reichsminister Dr. H e i n tz e mit Staatssekretär Lewalb unb Ministerialdirektor Heilbronn In Vertretung des vormaligen Kaisers legte Prin^ Oskar einen Kranz am Sarge nieder. Zahlreiche Beamte unb frühere Staatswürbenträaer: batten sich eingefunden. Die Trauerrede hielt der frühere langjährige GeiUiche von dohensinow P a s s o w aus Naumburg. Forstbeamlen trugen den ganfr schlichten schwarzen Sarg, dem bie Dorf- finber singend voranschritten, von der Kirche zum Friedhof. An der Gruft sprach Minister Dr^ veintze u. a. folgende Worte: Indem wir jenes unsagbar großen Leistung unfeves Bolles in Ehrfurcht gedenken, bekennet» wir vor diesem Toten, daß daß er einen guten Kampf gekämpft hat, ein Vorbild für uns alle in der Eingabe an fein Voll, ein Geist, der gegen ein feindliches furchtbares Geschick um das Dasein der deutschen Nation, um Wahrheit und Gerechtigkeit rang, ein Staatsmann, dem dre Betonung der>thischen Kräfte im Völker« leben nicht leeres Wortgepvänge war.
Die Wiederaufnahme der Brüsseler Konferenz.
Berlin, 5. Jan. (Wolff.) Nach Vereine barung zwischen dem Staatssekretär Bergmann und dem Ministerpräsidenten a. D. Delacroix werden die Plenarsitzungen ber Brüsseler Konferenz am 17. Januar wieder aufgenommen.
Harding über die „Wiedergutmachung"^
Paris, 5. Jan. Ter künftige amerikanische Präsident hat sich gegenüber einem Korrespondenten des ,,Ma t in'' über die Grundzüge Dec auswärtigen Politik der Bereinigten Staaten ausgesprochen; u. a. bemerkte der Präsident, daß die ganze Well darunter leide, daß die Schuldsumme, die Deutschland in gerechter Vergeltung an ferne ehemaligen Feinde zu zahlen habe, immer noch nicht festgesetzt lei. Die Welk will aber diese Schuldsumme kennen und ebenfo die Anzahl von Jahren wissen, in denen Deutschland seine Schuld abtragen könne. Erst bann könne die Maschine der Weltwirtschaft wieder in Gang kommen, und die Völler der Welt würben von Amerika, das vollgevfrvpft sei mit Rohstoffen^ Baumwolle, Kohle, Kupfer und Fertigsabrikaten, wieder kaufen können. Es gibt keinen anderen Weg, um aus den Schwierigkeiten der Weltwirtschaftslage herauszukommen, <lls eine offene unb ehrl iche Politik gegenüber 2?e u t| land und ein Maßhalten in der Festsetzung der Schuldsumme.
Att» dem Reiche.
Feier des Reichsgründungstages.
Berlin, 5. Jan. (Wolff.) lieber dre Feier des Reichsgründungstages be- stimmt ein Erlaß des preußischen Unterrichtsministers: Am 18. Januar sind 50 Jahre vergangen, seit die deutschen Stämme sich zum Deutschen Reich zusammengeschlossen haben. Dieser Tag soll tn allen Schulen würdig und eindrucksvoll durch eine dem Ernste der Zeit entsprechende schlichte und stille Feier begangen werden. Heber alles Trennende der Meinungen hinaus ist im deutschen Volke das Bewußtsein seiner Einheit lebendig. Die Gedenkfeier am 18. Januar wird daher nur dann der Sebeutung des TageZj gerecht werden, wenn sie aus dem Empfinden unseres gesamten Volles heraus gestaltet wird. Jede Ausnutzung der Feier zu parteipolitischen Zwecken, insbesondere zur Verherrlichung der früheren Staatsform, ist daher unbedingt zu unterlassen. Angesichts unserer inneren und äußeren Lag» spreche ich die bestimmte Erwartung aus, daß in diesem Sinne von allen beteiligten Stellen verfahren wird. Der Unterricht fällt an liefern Tage nicht aus.
Die LaudtagÄvahlen in Preußen.
Berlin, 5. Jan. (Priv.-Tel.) Die Aw ordnunaen für die sofortigen Vorbereitungen zur Aufstellung der Wählerlisten für die Landtagswahlen in Preußen sind nunmehr ergangen. In die Wählerlisten werden alle Wähler aufgenommen, welche bis zunr 20. Februar 1921 ifcc 20. Lebensjahr vollende^ 1


