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Nk.238 Zweites Blaff

Giehetier Anzeiger (General-Anzeiger für Oberhessen)

Dienstag, 9. Oktober (928

Oie Luxemburger Frontkampfertagung.

2m September b. 3. fand in Luxemburg eine große Frontkämpfertagung statt, zu der die Frontkämpferverbände aller am Weltkriege be­teiligt gewesenen Völker ihre Vertreter ent­sandt hatten. Die Verhandlungen wurden von dem Altersvorsitzenden Oberst Abbot von der Vritischen Legion, dem größten Frontkämpfer- verbande Englands, eröffnet. Er übergab den Vorsitz an Generalleutnant Salzenberg, den Vertreter des Iungdeutschen Ordens, der die Erschienenen begrüßte und die Aufgabe der Tagung kennzeichnete. Er wies darauf hin, daß gerade die alten Soldaten, die den Krieg in seiner ganzen Furchtbarkeit erlebt hätten, be- rusen seien, auf Mittel und Wege zu sinnen, um künftige Kriege zu vermeiden. Vicht durch ge­waltsame llnterbrüäung durch die Sieger und feige Unterwerfung der Besiegten könne man zu einem wahrhaften Frieden kommen. Frei­heit und Selbständigkeit, Heimat und Volk seien die höchsten Güter eines jeden vaterlandliebenden Mannes. Die Freiheit stehe höher als selbst der Frieden. Die Grundlage für einen wahren Frieden könnte nur durch eine ehrliche und mannhafte Aussprache zwischen den einzelnen Völkern geschaffen werden. Auf dieser Grundlage mühten dann die Staaten eine ehrliche Versöhnung und einen gerechten Aus­gleich unter Wahrung der lebensnotwendigen Bedürfnisse der Völker in Angriff nehmen.

3m Auftrage des vorbereitend en Studienaus- fchusses legte dann der Vorsitzende folgende Er­klärung zur Beschlußfassung vor:Die am 10. September 1928 in Luxemburg versammelten Vertreter von mehreren Millionen ehemaliger Frontkämpfer geben zu Beginn ihrer Arbeiten folgende Erklärung ab: Sie gedenken in tiefer Bewegung aller Opfer des Krieges: sie betonen ihren Friedenswillen und sie wünschen, daß alle zwischen zwei oder mehreren Völkern ausbrechen­den Streitigkeiten dem Schiedsgerichtsverfahren unterbreitet werden. 3n dem ftarfen Bewußtsein, während des Krieges alle ihre Pflichten ihrem Vaterlande gegenüber erfüllt zu haben, überzeugt, daß das Frontgeschlecht durch sein Beispiel be­weisen muß, daß die Liebe zum Vaterlande nicht nur in der Verteidigung des Vaterlandes be­steht, sondern auch in dem Willen, mit den Vater­ländern der anderen in Frieden zu leben, wollen sie einen neuen Geist schaffen, einen Geist gegen­seitiger Achtung, wechselseitigen Vertrauens und des besseren Verständnisses der Eigentümlichkeiten der versch iedenen Völker. Die Besprechungen und die Abstimmungen werden auf der Grundlage vollkommener Gleichberechtigung stattfinden."

Diese Erklärung wurde unter lebhaftem Bei­falle einstimmig angenommen. Sodann wurde folgende Entschließung vorgelegt:Die Ab­geordneten erklären, daß die Völker nur dann in Frieden miteinander leben werden, wenn ihre Beziehungen auf der Grundlage der Gerechtig^it beruhen werden, wenn ihre Regierungen die freiwillig unterschriebenen Abmachungen ein- halten werden und alle Streitigkeiten, die zwi­schen ihnen entstehen werden, dem Schiedsgerichts­verfahren unterbreiten werden."

3m weiteren Verlaufe der Verhandlungen wurden mehrere Ausschüsse Lingeseht, denen die fernere Fortführung der Arbeiten im Dienste des Friedens obliegen soll. Dann hielt Aug. Abel, der zweite Vertreter des 3ung- deutschen Ordens, einen längeren Vortrag über die wirtschaftlichen Folgen und die Bedrohungen des europäischen Friedens, welche durch den polnischen Korridor entstanden und zu befürchten sind. Zum ersten Male konnte hier in der europäischen Oesfentlichkeit auf eine der widersinnigsten und gefährlichsten Schöpfungen des Versailler Diktates hingewiesen werden. Es ist überaus bezeichnend, daß der jungdeutsche Redner unter gespanntester Aufmerksamkeit der Zuhörer sprach, und daß seine Ausführungen lebhaften Beifall fanden. Anschließend an den Vortrag Abels sprach der polnische Ver­treter von seinem Standpunkte aus ebenfalls über den polnischen Korridor.

Anna Karenina"

Lichtspielhaus Bahnhofstraße.

Dieser Grohfilm der Metro-Goldwyn-Mayer war bei seinem ersten Erscheinen sofort ein starker Erfolg, der sich von Berlin aus über ganz Deutschland verbreitete. Lind es muß zugestanden werden, daß die Bedeutung des Werkes über eine zeitbedingte Huldigung zum 100. Geburtstag Tolstois hinaus Bestand und Gültigkeit hat.

Erfolg und künstlerische Bedeutung haften bei diesem Werk ganz überwiegend an der ausge­zeichneten schauspielerischen Leistung, die er ver­mittelt, gehen aus von der Besetzung der Kare­nina mit Greta Garbo und des Grafen Wronsky mit 3ohn Gilbert.

Die Garbo, die sich zuvor nicht durchzu­setzen vermochte (was angesichts ihrer Leistung nicht recht erklärlich ist), hat sich mit dieser Rolle einen Ramen und eine Stellung geschaffen, in der sie künftighin nicht gut mehr zu übersehen sein wird: sie ist schön, ohne einen weiblichen Starthpus im amerikanischen Geschmack zu ver­körpern, und sie verfügt über ein starkes ur­sprüngliches und filmmäßiges Spieltalent. Sie spielt ihren eigenen Stil, der ganz von innen heraus gebildet wird, der Gesicht, Hände und Körper zu gemeinsamen Trägern eines Aus­druckswillens formt, der unmittelbar zum Ge­fühl spricht und sofort verstanden wird. So ist sie geschaffen und berufen dazu, die Karenina lebendig zu machen, die Ehebrecherin, Mutter und Geliebte zugleich, welcher die Liebe zum Kinde und die Liebe zum Geliebten aber sie darf nicht beides in sich vereinen, mutz wählen zwischen dem Mann und dem Knaben zum Frauen­schicksal wird: sie verläßt nach schweren Seelen - kämpsen den Mann, um ihm Ehre unb Lebens­glück zu retten, und opfert sich chrer selbstlosen großen Leidenschaft auf. Dies alles wird von der Garbo mit einer wunderbar überzeugenden Schlichtheit glänzend gespielt.

Wronsky, der junge Offizier von der Peters­burger Garde, um dessen willen die Gemahlin des Senators Karenin üjr Kind verläßt und die Ehe bricht, wirkt in der ernsthaften und

Das Verhältnis vonMZch und Ländern em Weg Zur Verfaffungsreform. Eine Denkschrift des Bundes zur Erneuerung des Reiches.

Berlin, 9. Okt. (Sil.) Der Bund zur Er­neuerung des Reiches veröffentlicht nunmehr in einer Denkschrift seine Reformvorschläge für die Neugestaltung der Beziehungen zwischen Reich und Ländern, die bekanntlich vor kurzem teilweise durch Indiskretionen bekannt wurden. Die Denk­schrift enthält die Leitsätze des Bundes, eine Liste der Persönlichkeiten, die den Leitsätzen zuge- ftimmt haben, eine eingehende Begründung der Leitsätze, zwei Skizzen für Gesetzesvorschläge zur Aenderung der preußischen Verfassung und der Reichsverfassung, die eine Neugestaltung der Be­ziehungen zwischen dem Reich und den Ländern bezwecken, eine Begründung zu den Gesetzes- Vorschlägen, sowie endlich eine Sammlung der in Deutschland bisher zum Problem Reich und Länder erschienenen Literatur.

3n den Leitsätzen wird zunächst begründet, warum das Verhältnis von Reich und Ländern einer baldigen Lösung bedürfe. Hier wird vor allem ausgsführt, baß das unorganische Nebeneinander von Reichstag und Reichs­regierung auf der einen Seite, preußischem Land­tag und preußischer Regierung auf der anderen Seite unerträglich geworden sei und die Wirk­samkeit außen- und innerpolitischer Maßnahmen des Deutschen Reiches in Frage stelle und daß für wichtige, im Interesse der deutschen Wirt­schaftsbilanz notwendige Maßnahmen ein ein­heitlicher Wille der für diese Aufgaben­kreise verantwortlichen Reichsregierung sich nicht durchsetzen könne. Cs wird darauf hingewiesen, daß Das Problem weder durch Einverleibung der mittleren und kleineren norddeutschen Län­der in Preußen unter Beibehaltung einer preu­ßischen Regierungsgewalt, noch durch die Ueber- nahme leistungsfähigeren: kleinerer und mittlerer Länder in die Reichs Verwaltung, noch durch künst­liche Aushöhlung der Länderverwaltungen ge­löst werden könne.

Es wird deshalb die Lösung nach folgenden Richtlinien empfohlen:

1. 3m Wege übereinstimmender Gesetzgebung des Reiches und Preußens werden die gesetz­geberischen und zentralen Derwaltungsaufgaben Preußens in der Weise auf das Reich über­tragen, daß für dieses künftig a ls Reichs - land zu verwaltende Land Reichspräsr- dent, Reichsregierung und Reichstag an die Stelle von Staatsregierung und Landtag treten.

2. Einige im Gemenge mit dem Reichsland lie­gende oder für die Durchführung der Ausgaben eines Landes nicht mehr leistungsfähige Länder werden alsbald mit dem Reichsland ver­bunden.

Folgender Einzelvorschlag scheint hierfür er­wägenswert:

A. Die Länder Hessen, beide Mecklenburg, Oldenburg, Thüringen, Anhalt, Braunschweig, Hamburg, Bremen, Lübeck, Lippe und Schaum­burg-Lippe, werden dem Reichsland an­geschlossen.

B. Für die Gliederung des Reichslandes käme sodann folgender Vorschlag in Betracht:

a) Die Gebiete von Schaumburg-Lippe, Lippe, Lübeck, die drei getrennten Gebietsteile Olden­burgs, die sechs getrennten Gebiete Anhalts, die achtundzwanzig getrennten Gebietsteile Braun­schweigs, sowie die beiden getrennten Gebie ts teile Hessens, neben den sechs Enklaven werden den im engsten Zusammenhang mit ihnen liegenden in Zukunft als Provin­zen des Reichslandes zu verwaltenden Provinzen zugeschlagen.

b) Die beiden zu vereineirden Länder Mecklen­burg, das Land Thüringen, sowie die beiden die größten deutschen Häsen weiter auf eigene Kosten verwaltenden Hansestädte Hamburg und Bremen erhalten gleichfalls die Eigenschaft als Provinzen des Reichslandes.

c) Um die Kontinuität der staatlichen und kom­munalen Verwaltung im Moment der Ueberlei- tung nicht ziu -gefährden, werden im übrigen

bie Grenzen der Provinzen zunächst nicht ge­ändert.

d) Die Beseitigung der wenigen Provinz- exllaven, wie der Kreise Wetzlar und Schaumburg, der preußisch-thüringischen Exklaven, sowie künftige wirtschaftlich gebotene Aenderun- gen der Grenzen der Provinzen des Reichslandes erfolgen später nach Anhörung der Provinzial­landtage durch Gesetz.

C. Gleichzeitig werden die in Süddeutschland liegenden Exklaven den sie umschließenden Län­dern eingegliedert. 3nsbesondere wird dec Bezirk Hoherzollern dem Lande Württemberg un er Q us- tausch der Exklaven mit Baden angeschlos'en.

4. Die Provinzen des Reichslandes verwalten die jetzigen Aufgaben der Provinzen und weitere ipnen zu delegierende Aufgaben unter Auf­sicht der Reichsregierung.

5. 3m Reichsrat werden die auf das Reichsland nach der Einwohnerzahl entfallen­den Stimmen von den Provinzen des Reichs- landes geführt.

6. Der in den Provinzen des Reichslandes an der Spitze der inneren Staatsverwaltung stehende Beamte, der unter Gegenzeichnung des Reichskanzlers vom Reichspräsidenten ernannt wird, muh ständiger Kommissar der Reichsregierung auch gegenüber allen Reichsverwaltungen sein, soweit sich diese nicht wieder in die allgemeine Verwaltung e.ngliebern lassen.

7. Der staatsrechtlichen Stellung des Preußi­schen Staatsrats ent prechend wird zur Mitwir­kung bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Reichslandes ein Staatsrat des Reichs­landes gebildet. Er wird nach den bisherigen Grundsätzen von den Provinzen gewählt. Der Staatsrat ist bei allen Gesetzesvorlagen an den Reichstag, soweit sie Angelegenheiten des Reichs­landes betreffen, zu hören. Ihm steht ein Ein­spruchsrecht gegen solche Gesetze, sowie ein Mit­wirkungsrecht beim Erlaß von Ausführungsver­ordnungen zu, die grundsätzlich an die Stelle der bisherigen Ausführungsgesetze zu Reichsgesehen treten sollen.

8. Bei dem Finanzausgleich wird das Reichsland im Verhältnis zu den anderen Län­dern als Einheit behandelt. Der Finanz­ausgleich zwischen den einzelnen Provinzen des Neichslandes vollzieht sich in Anlehnung an die bisherige preußische Praxis und unter Berück­sichtigung der Besonderheiten der neu hinzu-- tretenben Provinzen des Reichslandes.

9. Das Vermögen der im Reichsland zu ver­einigenden Länder wird mit dem preußischen Vermögen zu einem Reichslandvermögen verbunden. Es wird den engeren oder weiteren Kommunalverbänden insoweit übertragen, als er bisher Aufgaben diente, die als kommunale Aufgaben nunmehr den Provinzen des Reichslandes oder zu den ihnen gehören­den Kommunalverbänden zufallen. Die Ent­scheidung darüber, was . in Zukunft als Reichslandvermögen und was als Kommunal­vermögen der Provinzen des Reichslandes zu betrachten ist, trifft im Streitfall der Staats­gerichtshof.

10. Für die Gesamtheit des Reichslandes wird als Unterabteilung des Reichsetats ein Haus­haltsplan aufgestellt, bei dessen Zustandekommen der Staatsrat in derselben Weise, wie bei Ge­setzen, die für das Reichsland gelten sollen, mitwirken.

3n der Begründung zu den Richtlinien heißt es unter anderem: Es handelt sich um keine Verllagung Preußens in einzelne Länder. Die Staatskraft Preußens soll ungeteilt erhal­ten werden und nur auf das Reich, auf einen Machtfaktor, über gehen, der ohne Schaden für das ganze gar keine andere Willensrichtung ver­folgen kann als sein weitaus größtes Land.

Die Staatskraft Preußens beruht nicht nur auf seiner historisch gewordenen Stellung, son- ihtwt i ir urr <

sympathisch-männlichen Erscheinung Gilberts echt und untheatralisch.

Es ist keine Frage: von diesen beiden Schau­spielern geht Erfolg und künstlerische Bedeu­tung des FilmsAnna Karenina" in aller­erster Linie aus. Auch die übrige Besetzung ist gut, die Regie von Edmund Goulding und die Aufnahmetechnik zeigen bestechende Leistun­gen. Aber der Film als solcher befriedigt nicht volllommen, aus dem einfachen Grunde, weil ihm die Loslösung vom Roman (in seinen Grund­zügen) und dessen Verwandlung ins Bild nicht schlackenlos gelungen ist.

Das geht schon aus der Art und Zahl der Zwischentitel hervor: der Film hat mehr Text zwischen den Bildern, als ein guter Film eigent­lich haben dürste, er arbeitet in manchen Teilen mit geborgten Mitteln, die ihm seinem innersten Wesen nach nicht zugehören. Manuskriptschreiber und Regisseur standen hier zweifellos vor einer delikaten und schwierigen Aufgabe, da der Schwerpunkt der Handlung auf inneren, seelen- haften und handlungsarmen Vorgängen liegt, deren Einzelheiten zwar im Schauspielerischen sehr wohl "sinnfällig gemacht wurden, deren ur­sächliche Bindungen aber doch eben mit den Mitteln des Films nicht ausgeörückt werden konnten.

Ueberdies macht das Werk nirgends von den besonderen Möglichkeiten Gebrauch, die nur ihm naturgemäß innewvhnen und eine immer mit Raum und Zeit kämpfende Romantechnik leicht überflügeln würden.

Dies ist eine Feststellung, die weder den Er­folg noch die tatsächliche Leistung des Werks herabsetzen soll, die aber geboten erscheint ange­sichts der fortschreitenden Entwicklung des Films, in der wir mitteninne stehen, und die zum Teil schon zu Stilformen geführt hat, die keine glückliche Steigerung bedeuten können.

Der Weg des Filmkunstwerks der Zukunft muß von der Literatur fortführen: seine größte Ge­fahr scheint uns die Rückkehr zum Schauspiel und zur Oper au) dem ilmtoeg über den mühsam erarbeiteten Tonfilm zu fein; hier würde das Filmkunstwerk sich selbst in seinem eigensten Wesen auf lösen und unfruchtbar machen.

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Historische Anekdoten.

Nacherzähli von Michael Geyer.

Schopenhauer machte gelegentlich die scherzhafte Bemerkung: Was Freunde in der Not wären selten? Das ist nicht wahr! Kaum hat man Freunde, so sind sie auch schon in der Not und wollen Geld von uns borgen.

*

Der Graf von Girardin schielte entsetzlich. 3n einer Hofgesellschaft fragte er einst den Fürsten Talleyrand:Nun, mein Fürst, wie gehen die Geschäfte?"Wie Sie sehen, Herr Graf schief I" entgegnete mit penetranter Höflichkeit der berühmte Diplomat.

Der berühmteZirkuskönig" Barnum be­saß einen sehr gelehrigen Elefanten, den er Klavier spielen ließ. 3n Pittsburg bekam er ein neues, extra stark gebautes Klavier, doch kaum hatte er sich davorgeseht und die Noten aufgeschlagen, als er plötzlich starr auf die Tasten niederblickte, während große Tränen ihm den Rüssel entlang liefen.Was ist denn los, Caliban?" fragte der Lehrer. Caliban berührte mit dem Rüssel leise die weißen Tasten und strich sanft darüber weg der arme Kerl hatte in dem Elfenbein die Zähne seiner geliebten Mutter erkannt.

Ein berühmter Schachmeister des vergan­genen Jahrhunderts wurde von einem fremden Herrn zu einer Partie aufgefordert.Sehr gern," antwortete der Meister.3ch muß aber bemerken, daß ich nur um Geld spiele."Ich nur um die Ehre," erwiderte der Fremde.3eber spielt eben um das, was er nicht hat," meinte der Echachmatadvr mit spöttischem Lächeln und ver­schwand.

*

Ein Münchener Blatt leistete sich nach Richard Wagners Tode in einem Artikel über Bayreuth den folgenden Satz:...O, daß der Meister es nicht mehr erleben durfte, zu sehen, wie er nach seinem Tode geehrt wird"...

dem auch darauf, daß diesem von Rhein unb Saar bis zur vstpreuhischen Seenplatte, von Schleswig bis nach Oberschlesien ausgedehnten Gebiet ein Ausgleich zwischen leistungs­schwächsten und leistungsfähigsten Teilen möglich war und tatsächlich auch meist in dem Sinne gesucht wurde, daß die aus besonders kräftigen anderen Wirtschaftsgebieten verfügbaren Reser- ven an dem jeweils schwächsten Punkte, dessen Erschütterung für das ganze bedenklich gewor­den wäre, eingesetzt wurden. Als weiterer Vor­teil eines größeren Landesgebietes wird für die Beamtenschaft der inneren und Justizver­waltung die Möglichkeit einer Beschäftigung in den verschiedenartigsten Landesteilen anzuerken- nen sei. Für die Stellen in der Provinzial- und in der Zentralinstanz in Verwaltung und 3ustiz ist es durchaus wünschenswert, die Versehungs- möglichkeit über ein möglichst weites Gebiet zu haben. Nur so kann der Entwicklung eines wenig erfreulichen Kantönligeistes vorgebeugt werden. Die hiernach notwendige Einheit in der großen , Linie der Verwaltungsausgaben, die Führung 1 hierbei durch eine für ein möglichst großes Ge­biet zuständige Zentrale braucht nicht zu hindern, daß diese Zentrale eine Fülle von Cinzelentschci- j düngen den Provinzialinstanzen überläßt. Diese Frage der Dezentralisation, die durch­aus vereinbar mit dem Gedanken der Erhaltung einer einheitlichen Staatslraft in großen Fragen ist, wird noch später zu erörtern sein.

Der Gedanke, über Reichslandfragen im Reichs­tag nur die im Reichsland gewählten Abgeord­neten als eine Art besonderes Reichsparla­ment beraten und abstimmen zu lassen, ist abge­lehnt worden. Solche Teilung würde doch ähn­liche Gefahren, wenn auch nicht im gleichen Maße, für die Stellung der Reichsminister in sich schließen, wie die Mhängigkeit von zwei ge­trennten Parlamenten, dem Reichstag und dem Landtag, die oben als unmöglich bezeichnet wor­den ist. Sie könnte auch der Geschlossenheit der Parteien selbst nicht dienlich sein. Daß für ein besonderes politisches Parlament des Reichs­landes, also den bisherigen Preußischen Land­tag, oder einen als solches zu konstruierenden Ausschnitt des Reichstages kein Raum mehr ist, bedarf hiernach kaum weiterer Ausführungen. Eine andere Frage ist es, ob es richtig ist, auch den Reichsrat als solchen oder einen Aus­schnitt aus ihm zum direkten Organ des Reichs­landes in den Angelegenheiten zu machen, die nur das Reichsland, insbesondere seine eigene Finanzverwaltung, betreffen. Diese Frage ist in den Vorschlägen verneint worden und unter Ausschaltung des Reichsrats für diese besonderen Reichslandaufgaben an dem bisherigen Preußi­schen Staatsrat nachgebildeten Organ ohne die politische Stellung eines Parlaments empfohlen worden.

Die SWderhebimg MffolMs.

Don unserem römischen ll-Korrespondenten.

Rom, Ende September.

Am 2 0. September 18 70 zog die italie­nische Armee, durch Sedan von dem französischen Druck befreit und die paar Dothosen und Zuaven, die das Patrimonium Petri verteidigten, leicht über den Haufen rennend, in Rom ein. Damit lag der Kirchenstaat in Trümmern, die letzte Svnderherrschaft, 3talien war frei und einig, sein Aufstieg zur Großmacht begann.

A m 2 0. September dieses 3 ahres, als die erste fahle Dämmerung über die ewige Stadt hinzog, verließ der Mann, der am Abend zuvor als Duce den Palazzo Chigi im Herzen Roms betreten hatte, den faszistischen Großrat als Cäsar. Damit war das letzte Hindernis auf der Siegesbahn des Faszismus beseitigt, die Revolution der Schwarzhemden flutete über die letzten Festungen, Quirinal und Vatikan, hinweg, 3talien bat wieder einen Impera­tor: Mussolini.

Jedem Zuschauer des historischen Spiels bleibt es unbenommen, die Parallele bis zu den siebzi­ger 3ahren oder bis zu den 3den des März zu ziehen. Was ist in jener nächtlichen Sitzung geschehen? Der faszistische Großrat, juri­disch bisher nichts anderes als die oberste Partei­leitung, hat sich selber zur höchsten Behörde der

Zu Beginn des 3'ahres 1881 flüchtete sich der alte Dumas, schon dem Tode nahe, auf den Landsitz seines Sohnes bei Dieppe. Kaum an­gekommen, mußte er sich zu Bette legen. Wäh­rend man ihm beim Auskleiden half, fielen drei Goldstücke aus seiner Westentasche und rollten auf den Teppich. Dumas lachte, jenes schallende, gutmütige Lachen, das ihm eigen war, und sagte: Als ich vor 45 3ahren nach Paris kam, hatte ich 100 Frank in der Tasche: jetzt bleiben mir noch 60, und man wagt es, mir vorzuwerfen, daß ich ein Verschwender war."

Kunst und Wissenschaft.

Die Duncan-Memoiren wieder freigegeben.

3nfolge einer Klage des russischen Pianisten S e r o f f war der Verkauf der Duncan-Me­moiren durch einstweilige Verfügung verboten. Der Amalthea-Verlag mußte auf Seite 394 int Nachwort Rene Fülöp-Millers einen Ab­satz über! leb en, weil Herr Seroff behauptet, daß er an der Eifersuchtsszene der Duncan in Nizza unschuldig sei, keinen Tobsuchtsanfall erlitten und auch fein Geschirr zerschlagen habe. Die reich illustrierten Memoiren sind jetzt in ganzen deut­schen Sprachgebiet wieder erhältlich. Zurzeit ist dem Amalthea-Verlag von Herrn Seroff ein Schadenersatz-Prozeß auf nur 40 000. Mark angedroht. Das Buch wurde seinerzeit auch imGießetter Anzeiger" besprochen.

Hochschulnachrichien.

Generaldirektor Dr.°3ng. e. h. Walter Eilen­der in Krefeld hat einen Ruf auf den Lehrstuhl der Eisenhüttenkunde an der Technischen Hoch­schule zu Aachen als Nachfolger von Prof. Oberhofser erhalten und angenommen; feine Er­nennung zum ordentlichen Professor an der Aachener Hochschule ist bereits erfolgt. Der Professor für neuere Geschichte an der Universi­tät Göttingen, Arnold Oskar Meyer, hat den Ruf als Nachfolger Onckens auf den Lehr­stuhl für neuere Geschichte an der Universität München angenommen.