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Donnerstag, 14. Juli |927

Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberheffen)

m. O2 Drittes Blatt

Geschichten aus Mer Welt

freilich wurde Derbleib der Oeffentlichkit

Buntes Allerlei.

Eine Schmetterlingssammlung für 2 Millionen Mark.

Ein Schmetterlingssammler, der sich sein Stecken­pferd gegen 2 Millionen Mark hat kosten lassen, ist der Engländer I. Joicey, der auf seinem Land­sitz zu Witley mehr als eine Million Schmetter­linge beherbergt, unter denen sich manche einzig­artigen Seltenheiten befinden. Joicey hgt als Junge Schmetterlinge gesammelt, wie so viele Jungens. Als er dann als erwachsener Mann einmal zufällig die alten Kästen aus der Jugendzeit wieder auf- stöberte, packle ihn die Leidenschaft von neuem und er begann nun das Sammeln im größten Maßstab. Er schickte erfahrene Naturforscher auf Expeditionen nach allen Teilen der Welt, nach Nordperu und Holländisch-Aeuguinea, nach dem Kongo und nach Sumatra, nach Hainan und Buru. Gr kaufte auch andere Sammlungen, eine für 200 000, eine andere für 60 000 Mark und gab vor dem Kriege jährlich gegen 200 000 Mark für seinen Sport aus. In dem mächtigen Gebäude, in dem diese Millionen von Faltern untergebracht sind, sind die einzelnen Kästen bis hoch unter die Decke aufgestapelt. Den ganzen Tag über arbeitet hier Joicey mit seinen acht Gehilfen, um die Neuankömmlinge zu präparieren und zu benennen. In einem benachbarten Haus befindet sich ein photographisches Laboratorium, ein Saal, in dem die Schmetterlinge gezeichnet werden, und eine Werkstatt für ihre Konservierung. Ist ein Schmetterling aus irgendeinem fernen Ur­wald oder einem schwer zugänglichen Sumpf glück­lich in die Sammlung gebracht worden, dann wird er von Joicey und seinen Gelehrten zunächst enthe- molvgisch bestimmt und wenn es eine neue Art ist, erhält er einen Namen. Das Tier wird getrock­net', dann werden behutsam die Flügel ausein­andergespannt; das Insekt wird mit einer Nadel befestigt, ausgeräuchert, um Ungeziefer von ihm und seinen Nachbarn femzuhalten, und dann genau beschriftet. Die Sammlung wird immerwährend durch bisher unbekannte Exemplare aus dem Schmetterlingsreich bereichert. Manche Schmetle'- linge wurden an Bord eines Schiffes, mehr als 100 Kilometer vom festen Land entfernt, gefangen. Sie. waren einige Kilometer auf das Meer hinaus- geflogen und dann von starken Luftströmungen auf den Ozean hinausgeführt worden. Andere Falter wieder sand man lot auf den Schneefeldern der Hochalpen liegen, wohin sie durch warme auf­steigende Luftströmungen emporgewirbelt waren. Ein Kasten enthält 6 Paar Prattocum-Schmetter- linge, von denen jedes 2000 Mark wert ist. Diese überaus seltene Art toure von den bekannten Gamm­lern Gebrüder Pratt entdeckt und benannt. Als sie diese Falter zuerst in Buru fanden, waren sie sv eifrig, sie zu fangen, datz sie sie mit Schrotflinten schoflen. Andere Seltsamkeiten dieser Sammlung sind Schmetterlinge, die weder weiblichen noch männlichen Geschlechts sind. Ein nordindischer weißer Falter hat ein Paar männliche und ein Paar weibliche Flügel; ein anderes Tier hat fünf Flügel statt der sonst üblichen vier, wieder ein anderes drei Fühler statt der normalen zwei. Der kleinste Schmetterling der Sammlung kommt aus Indien; er mißt mit ausgebreiteten Schwingen einen halben Zoll. Das größte Exemplar, Ornithop- tera Alexandrae, hat eine Flügelbreite von 10 Zoll. Ein einzigartiges Stück ist das Weibchen des Polygrapha Cyanea, das in einem alten Weinfaß ertrunken von einem Eingeborenen des Ortes Nio Pastaza zu Ecuador gesunden wurde- Man hat sonst bisher diesen Schmetterling nirgends aus­treiben können. Gin besonders seltener und überaus schöner Schmetterling, namensPapilio, der List­ige", ist so schwer zu fangen, datz die Sammler von Joicey ihn zwar in einem Kano im Kongo beobachteten, aber nur eine bunte Zeichnung von ihm Herstellen konnten. Der Sammler ist auch noch weiter uner- müdlich auf der Schmetterlingsjagd und fängt im Sommer allnächtlich an die taufend Motten und Falter, die von feiner 20C0 Kerzen starken Lampe angezogen werden. Die wertvollsten Stücke Derleibt er feiner Sammlung ein; er vermehrte sie 1925 um 17000 und 1926 um 15000 Stück, von denen viele Hundert unbekannten Arten angehörten. Borkeh-

zugefichert werden.

Nach dem Tode der Königin von Madagaskar der Harem aufgelöst. Lieber den

männlichen Odalisken wurde der leider nichts berichtet.

Ewig Miller.

(Nachdruck, auch mit Quellenangabe, verboten!)

Dld Ghatterhand" nr Frankreich.

() Paris.

Am 8. Juli wird in Frankreich, vorwiegend von den nationalistischen Kreisen, den Noyalisten um Leon Daudet, den ilnauffinöbaren, und einer Neihe von Schulen der hundertjährige Todestag Nobert S u r c 0 u s s gefeiert werden, des be­rühmten Korsaren des Konsulats und des Kaiser­reichs. In Saint-Malo, wo et geboren ist und wo man ihm ein Denkmal errichtet hat, in Dinatd und Montford-l'Amaury werden aus diesem An­laß große Feste abgehalten werden, in Paris selbst findet eine Surcouf-Ausstellung statt, in der das Sprachrohr, der Feldstecher, die Pi­stolen usw. des berühmten Seefahrers gezeigt werden, der während der großen Auseinander­setzung zwischen Bonaparte und England der Schrecken der englischen Schiffe im Mittelmeer und damit gewissermaßen ein BerufsvorlAufer unserer unvergleichlichen Weddigen, Muller- Emden usw. gewesen ist. Mit seiner schnell- segelnden BriggLa Confiance" hat er dem englischen Handel zur See unermehlichen Scha­den zugefügt; die strahlendsten Legenden über fei­nen persönlichen Heldenmut gehen heute noch um.

Lind somit Ware ja alles gut; wir Aus­länder haben keine Veranlassung, die vaterlän­disch denkenden Franzosen wegen ihrer Helden­verehrung zu bespötteln, zumal es sich um einen wirklichen Helden handelt. Aber die fran­zösische Änkspresse ist bitter böse über dieses Mumientheater" und hat numnehr etwas ent­deckt, was allerdings auch uns heftigen Grund zum Lachen gibt. Eine nationalistische Organi­sation in Bordeaux nämlich hat dieser Tage an­gesichts der bevorstehenden Zentenarfeier Sur- couss an die besten Schüler der Bolks- und Mittelschulen eine Prämie verteilen lassen, ein kleines gebundenes Buch mit buntem Um­schlag, auf dem man die stolze KanonenbriggLa Confiance" die Wogen der See durchpflügen sieht. Das Werkchen heitztLe Corsaire" und schildert mit üppigem phantastischem Beiwerk das Leben und Wirken Nobert (5urcouf3, wobei die historische Wahrheit sehr ost im Interesse der Spannung des Lesers zurechtgestutzt wird. Das ist ja bei vielen geschichtlichen Erzählungenfür die Jugend" der Fall und darum nichts Beson­deres. Aber dieses Büchlein, das die unentweg­ten Chauvinisten Bordeaux' den zukünftigen Daterlandsverteidigern zugeeignet haben, hat zum Verfasser einen Deutschen, und zwar ist es niemand anders als Kari May, der unbesiegbare Old Shatterhand, der mit in­dianischen Mokkasins und einem Nock ans Büffel­leder bekleidet, der Halbgott unserer Buöen- träume ist! 2ns Französische übersetzt von Fran­cois P a r u h, und von der Zensur des XIX. deut­schen Armee-Oberkommandos während des Welt­krieges genehmigt, wie ein Druc^tempel auf dem Titelblatt besagt!!!

Kladderadatsch! Tableau! Karl May als intellektueller Helfershelfer des französischen Na­tionalismus, mit der Ermächtigung einer ver­schollenen militaristischen Behörde derPrus- siens", da wird Ben Akiba beschämt daraus verzichten, wettere Bonmots prägen zu wol­len

Walfisch-Farmen auf hoher See.

(f) London.

Stehen wir vor einer neuartigen Lösung des Arbeitslosenproblems? Vielleicht! Denn wie aus Amerika berichtet unö in der englischen Preße auf das lebhafteste kommentiert wird, soll ungelernten Arbeitskräften demnächst auf hoher See Gelegenheit geboten werden, sich nützlich zu betätigen.

Kurz gesagt: Man will mitten im Ozean Walfisch-Farmen errichten. 2n einer Ausdeh­nung. die den Dimensionen der in Frage kom­menden Objekte entspricht, sollenEinfriedigun­gen" mit riesigen, an Schwimmbojen befestigten Netzen Dor genommen Werder, in denen man die sonst rettungslos dem Aussterben preisgegebenen größten Meeressäuger regelrecht züchten wird. Haben dochSachverständige" heraus- gefunden, daß die Walfischzucht nicht viel schwe­rer ist als die Haltung von Krokodilen in Niesenterrarien. Warum also nicht?

Dennoch ergeben sich bei näherem Zusehen einige Schwierigkeiten für die Lösung dieses Pro­blems, das seinen amerikanischen Llrsprrmg beim besten Willen nicht verleugnen kann: Man denke nur daran, in welche Verlegenheit der cowooy, Pardon, whaleboy der Zukunft geraten muß, wenn eines derweidenden" Ungeheuer etwa a u s b r i ch t. Mit zottigen Schäfer- und auch mit Seehunden ist da wenig anzufangen. Und eine 2agb, deren Gebiet den vierten Teil des Erd­balls ausmacht, wird selbst einerColumbia" ober einerSpirit of St. Louis" Schwierigkeiten bereiten. Und dann, wenn es sich vielleicht gar nach geglücktem Wiedereinfangen herausstellt, daß der Flüchtling einer anderenFarm" gehört, denn Unterscheidungsmerkmale werden da schwer anzubringen sein! .

Aber andererseits, wo viel Schatten ist, ist oft auch viel Licht. Unsere Nerven sind schon so abgestumpft, daß selbst die wildesten Cowboyfilme der Prärie sich in dunkle Vorstadtkinos Oer» kecken müssen. Jetzt, nach Durchführung der genialen Idee derer jenseits des Ozeans, wird man eben denWhaleboy-Film" schaffen. Ein wundervolles Gruseln überkommt einen, stellt man sich vor, wie das Lieblingswalbaby der jun­gen. schönen ozeanischen Farmerstochter von einem abgewiesenen Freier gestohlen wird. (Wie er das macht, ist ja feine Sache.) Und wie dann ein braver Hirtenjunge des Weltmeeres nach einem erbitterten Kamps mit Näubern. Dickhäutern und Elementen, einem Kamps auf Leben und Tod angesichts des Wellengrabs in der ewig feuchten Unendlichkeit schließlich Sieger bleibt, den sweet darling in die Arme (ach so, nach auch diese Schwierigkeit läßt sich überwinden) also den sweet darlrng der insgeheim geliebten Herrin zurück- bringt, die dann beglückt und gerührt den Hel­den zum Gemahl erkiest. Hollywood, welch neue, herrliche, ungeahnte Perspektiben!

Ein Paradies der Männer.

(s) Buk a rest.

Der russische Gelehrte Kraslow. der vor kurzem von einer längeren Forschungsreise in die Mongolei zurückkehrte, veröffentlicht (in der serbischen ZeitungPrada") eine Neihe von interessanten Neiseberichten.

Er hat auf seinen Fahrten in das Innere des noch verhältnismäßig wenig e rforschten Landes bei der mongolischen Bevölkerung ganz eigenartige Sitten und Gebräuche gesunden.

Das Oberhaupt in Gemeinde und Familie ist die Frau. Sie trifft alle Anordnungen und Ent­scheidungen, sorgt für den Erwerb und das Ein­kommen, verrichtet alle schweren Arbeiten, wäh­rend dem Mann die leichten Hcmsarbeitem die Obhut der Kinder und vor allem die Küche über­lassen bleibt.

Wohlhabende Frauen halten sich einen Harem mit mehreren Gatten. Diese Männer sind von allem möglichen Luxus umgeben, erhalten köst­liche Gewänder und verbringen ihre Tage mit süßem Nichtstun, der Pflege ihrer Schönheit, wenn die Herrin sie nicht zum Minnedienst befiehlt.

Der russische Forscher ist nicht der erste, der von einem solchen Männer-Harem berichtet. Aehn- liche Verhältnisse sind schon früher aus Zentral­afrika gemeldet worden. Als im Jahre 1895 Frankreich Madagaskar annektierte, sah sich die französische Negierung zu den verschiedensten Konzessionen an die Königin Nanavoluna ge­zwungen. um diese ihre Entthronung leichter ver­winden zu Lassen. So mußte ihr vor allen Dingen das Fortbestehen ihres großen Harems, in dem sich unter den vielen Günstlingen aller Nassen und Nationen auch einige Europäer befanden,

Vermögen, ebenso Witwen, Minderjährige, Waisen und Erwerbsunfähige mit einem steuerbaren Gesamt­vermögen von weniger als 10 000 Mark, wenn ihr steuerbares Jahreseinkommen weniger als 750 Mk. beträgt, sind steuerfrei. Der Steuettarif ist ein pro­portionaler Stufentarif zu festen Sätzen mit Re­gression innerhalb der Stufen und beweglichen Zu­schlägen. Insgesamt beträgt die Steuer 0,95 v. T. des Anfangsoermögens jeder Stufe.

Die Reichsoermögens st euer von 1924 beruht auf dem Dermögenssteuergesetz vom 8. Shnil 1922, der 2. Steuernotverordnung vom 19. Dez. 1923 und der Dritten Steuernotverordnung vom 14. Februar 1924. Sie ist ebenfalls eine allgemeine progressive Vermögenssteuer. Sie ersaht natürliche und nichtnatürliche Personen. Steuerfreie Personen sind u. a. Pflichtige, deren steuerbares Vermögen 5000 Mk. nicht übersteigt, ferner 60 Jahre alte und erwerbsunfähige bzw. dauernd behinderte unbe­schränkt steuerpflichttge Personen, wenn ihr Ver­mögen nicht aus Grund- und Betriebsvermögen, sondern hauptsächlich aus sonstigem Vermögen oder Wohngrundstücken besteht und 20 000 Mk. nicht übersteigt. Der Steuertarif ist grundsätzlich ein pro­portionaler Tarif mit Ermäßigung für kleinere Ver­mögen und progressiven Zuschlägen für größere Vermögen. Die Steuer insgesamt beträgt 3 bis 7,5 v.T.

Erst die Veranlagungsergebnisse der 23 c r m ö ° gensfteuer für das Jahr 1924 bieten eine Vergleichsmöglichkeit mit der Vermögens­besteuerung der Vorkriegszeit und der des Jahres 1919. Die Veranlagung für das Jahr 1924 geht auf das Gesetz vom 8.2lpril 1922 zurück und beruht im übrigen auf den Vorschriften der Zweiten und Dritten Steuernotverordnung (19. De­zember 1923 und 14. Februar 1924), die basj Ver­mögenssteuergesetz des Jahres 1922 den veränder­ten Wirtschafts- und Währungsverhältnisien anzu- paffen suchten. Das für die Veranlagung 1924 gül­tige Vermögenssteuergesetz wendet zum erftenmale für alle Steuerpflichtigen die gleichen rechtlichen Vorschriften an und stützt sich auch hinsichtlich seiner Durchführung auf einen einheitlich organisierten Behördenapparat. Diese Tatsache ist für die Ergeb­nisse der Besteuerung von weitgehender Bedeutung. Gleichwohl leidet das Veranlagungsergebnis und damit das Bild des Vermögensstanbes am Ende des Jahres 1924 ebenso wie die früheren Veran­lagungsergebnisse der Reichsoermögenssteuern un­ter der nicht gleichmäßigen Bewertung. Die Bewertungsvorschriften des Vermögenssteuer­gesetzes 1922 und der Steuernotverordnung sind zwar für alle Steuerpflichtigen grundsätzlich die gleichen, jedoch greift die Zweite Steuernotverord­nung auf die bei der Veranlagung zum Wehrbei­trag gehandhabte Bewertung zurück, so daß sich die Ungleichmäßigkeit in der Bewertung, wie sie aus der Organisation des Steuerwesens der Vorkriegs­zeit entsprang, trotz der vorgenommenen Berichti­gung der Wehrbeitragswerte für die Vermögens­steuer 1924 teilweise wiederholt.

Die hessische Vermögens st euer beruht auf dem Vermögenssteuergesetz vom 12. August 1899 und auf den Bewettungsvorschriften vom 4. Novem­ber 1899. Tarifänderungen bzw. -Zuschläge bringen die Finanzgesetze vom 24. März 1910, vom 31. März 1916 und vom 10. Juli 1919. Sie ist eine allgemeine proportionale Vermögenssteuer und umfaßt nur na­türliche Personen und ungeteilte Erbmassen. Per­sonen mit weniger als 3090 M^rk v-rsteuerbarem

(a) Neuy 0 rk.

Ein richtiger Reporter darf nie um einen packenden Stoff verlegen sein; das ist das A und O amerikanischer Zeitungskunst und auch des amerifanifd>en Zeitungsverfolgers, auch wenn die Wahrheit dabei manchmal sehr empfindlich zurecht- gebogen wird. Ist gerade kein Sensationsprozeß im Gange, keine Hochwasserkatastrophe und kein Hotelbrand, ist kein Mord im Chinesenviertek, kein Bankraub in Chikaao und feine Scheidungs- asfäre in Hollywood fällig, so spürt der Neporter irgend etwas anderes auf, etwa einen Marrn, der in fernem ganzen Leben, man denke, noch nicht telephoniert hat, ein Spukhaus in Alleghany oder einen zwölfjährigen Jungen, der feit Jahren an einer Philosophie desKosmos" schreibt, oder er interviewt den alten Mr. Hopkins, der vor zwanzig Jahren am Nil einmal von einem Krokodil angeknabbert worden ist. Ein Neporter dieser unerschöpflichen Art, der ein großes Blatt in Boston bedient, hat nun wieder eine solche Entdeckung gemacht, die er in unzähli­gen Spalten mit den fettesten Ueberschristen und Zwischentiteln jagdgerecht ausgeweidet hat.

Diese Entdeckung ist eine Mrs. Miller. Millers gibt es in den Bereinigten Staaten min­destens ebenfoviele wie in Deutschland Schulzes. Diese Mrs. Miller aber ist sozusagen eine Rekord- miller. Und zwar: Eine geborene Miller, wird sie im Alter von 15 Jahren bei einem Doots- unglück von einem anderen Miller gerettet und schwört nunmehr bei sich, im Leben die Gattin nur eines Millers zu werden. Und tatsächlich heiratet sie drei Jahre später einen Eisenbahn­beamten Miller, mit dem sie am Trauungs­tage eine halbe Tagereise macht, um sich von einem Standesbeamten Miller und einem Ne- verend Miller bürgerlich und kirchlich kopu­lieren zu lassen. Als das erste Kind kommt, wird ein Mädchen namens Miller als Kinder­mädchen engagiert; der Gatte kommt bei einem

Die vermögensbesteuerung inhessen vor und nach öem Kriege 1

Das Statistische Neichsamt hat im 337. Bande derStatistik des Deutschen Nerchs" die Ergeb­nisse der Vermögensbesteuerung vor und nach dem Kriege bearbeitet. DieMit­teilungen der Hessischen Zentralstelle für Jne Landesstatistik" veröffentlichen in chrem letzten Heft einen Auszug daraus, dessen wesentlrchste Angaben hier wiedergegeben seren:

Dis zum Uebergang der Fmanz- und Steuer­hoheit auf das Neich war die Besteuerung des Vermögens Sache der Bundesstaaten. Das Neich erhob nur einige außerordentliche Abgaben vom Vermögen, die keine ständigen Glieder eines organischen Steuersystems waren, sondern der Deckung eines einmaligen Bedarfs für- stungszwecke oder aus Anlaß des Krieges Dienten. _

Von den Bundesstaaten führte zuerst Preußen mit dem Rechnungsjahr 1895 eine Vermögens­steuer unter dem NamenErgänzungssteuer" ein. Hessen folgte dem Beispiel. Es erhob Vermögenssteuer als Staatssteuer und überlieh Den ©emeinDen die Ertragsbesteuerung.

Die Vermögensbesteuerung durch das Neich entsprach seinem außergewöhnlichen Finanzbe­darf. Die erste Neichsvermögensabgabe war der Wehrbeitrag vom 3. Juli 1913, zahlbar als ein­malige außerordentliche Auslage in drei Jahres­raten 1914, 1915 und 1916. Gleichzeitig wurde zur Deckung der laufenden Ausgaben für Nu- stungszwecke eine fortdauernde Vermögenszu- wachssteuer, die Besihsteuer, eingefuhrt. Sie kam jedoch nur einmal, im Jahre 1917, voll zur Erhebung. Bei der zweiten Veranlagung 1920 hatte sie infolge der inzwischen eingeführten Vermögenszuwachsbesteuerung aus Anlaß des Krieges nur noch geringe Bedeutung, so daß weitere Erhebungen unterblieben. Don den Kriegs- und Nachkriegssteuern ist in diesem Zusammenhänge die Kriegsabgabe vom Ver- mvgenszuwachs (Gesetz vom 10. Sept. 1919) zu erwähnen. Sie sollte die Dermögensbesteue- rung der Kriegsjahre Kriegssteuer vom Ver­mögenszuwachs für die Zeit vom 31. Dezember 1913 bis 31. Dezember 1916 (Gesetz vom 21. Juni 1916) und die außerordentliche Kriegsabgabe vom gesamten Vermögen (Gesetz vom 26. Juli 1918) zur Erfassung der gesamten Kriegsgewinne abschließen.

Mit der Neuordnung des Finanzwesens durch die Weimarer Verfassung erhielt das Reich das alleinige Recht, Vermögenssteuern zu erheben. Die Vermögensbesteuerung durch die Länder hörte da­her mit dem 31. MärZ 1920 auf.

Gleichwohl wurde zunächst kein Reichsoermö- genssteuerg^setz geschaffen, sondern das Reich ver­suchte in erster Linie mit einer wiederum außer­ordentlichen Vermögensabgabe, dem Reicbsnotopfer, auszukommen (Gesetz vom 31. Dezember 1919). Die Veranlagung wurde durchgeführt, die Enttich- tung des Reichsnotopfers sollte jedoch nicht ein­malig, sondern in mehreren Jahresraten erfolgen. Die Geldentwertung höhlte diese Regelung aus. Der Versuch, für den Einnahmeausfall durch das Ve» mögenssteuergefetz vom 8. April 1922, das erstmalig im Jahre 1923 durchgeführt werden sollte, Ersatz zu schaffen, scheiterte gleichfalls an der anschwellen­den Geldentwertung. Die Veranlagung wurde zwar durchgeführt, auf die Erhebung mußte jedoch, trotz erheblicher Tarifverschärfungen und besonderer Geldentwertungsvorschriften, verzichtet merben. Gleichwohl ist das Vermöaenssteuergesetz vom 8. April 1922 für die Entwickelung der Vermögens­besteuerung in Deutschland insofern von Bedeutung, als cs den ersten Versuch einer laufenden Vermögens­besteuerung durch das Reich mit einheitlichem mate­riellen und formellen Recht darstellt, und die Grund­lage für die durch die Zweite und Dritte Steuer­notverordnung geregelte Erhebung der Vermögens­steuer für das Jahr 1924 bildet. Zugleich mit dem Vermögenssteuergesetz wurde am 8. April 1922 an Stelle des Besitzsteuergesetzes ein Vermögens­zuwachssteuergesetz erlasien, das ebenfalls nicht zur Auswirkung gelangte. Auf die Veranlagung zur Vermögenssteuer für das Jahr 1923 baute sich auch die Zwangsanleihe und zum Teil auch die mit die? (er in enger Verbindung stehende Brotversorgungs-- abgabe des Jahres 1923 auf. Infolge der unter dem Zeichen der Geldentwertung stehenden zahlenmäßi­gen Ergebnisse, die deshalb keine Dergleichsmöglich- keit bieten, auch infolge der Ungleichmäßigkeit der Belastung der einzelnen Steuerzahler sind alle diese nach dem Kriege wirksam gewordenen Vermögens­steuern nur von geringer Bedeutung.

Eisenbahnunglück um, und die Witwe Miller wird bald wieder Frau Miller; ihr zweiter Mann ist Versicherungsagent einer Gesellschaft, deren Direttor ebenfalls Miller heißt. Das Kind ist inzwischen schulfähig geworden und kommt in die private Lehranstalt eines ge­wissen Herrn de Miller was eine kleine Konzession an das Unabwendbare darstellt, und schließlich zieht die Familie auch noch um in die Miller-Street. Dort wohnt nun die so kondensierte Mrs Miller, verwitwete Mil­ler, geborene Miller, mit Herrn Mill er von Johnson, Miller & Co., mit dem von Barbara Miller betreuten und Herrn deMil- l e r unterrichteten kleinen Joe Miller und wird wohl auch, wie sie sich das in den Kops gesetzt zu haben scheint, als Millerin sterben.

Doch der Ckdu dieser Geschichte kommt ganz zum Schluß. Ausnahmsweise nämlich hat der Neporter des Bostoner Blattes seinen auf­regenden Bericht mit seinem Namen gezeichnet, und da rieft man: Alexander Milrer---

Eine mißverstandene Redeblüte.

(f) London.

Die Chinesen und auch die Japaner sind bekanntlich Meister einer blumigen Umgangs­sprache, und ihre Höflichkeitsfloskeln sind fast lyrische Hymnen. Wenn wir beim Abschied von jemand sagen:Na, dann laß' es Dir gut gehen!" umkleidet das der feine Mann der gelben Nasse etwa so:Möge das leuchtendste Gestirn der blauen Tage die Hibiskusblüten in deinen zaube­rischen Gärten vertausendfachen," und wenn man keine Hibiskusärten, nicht einmal einen Tulpentopf auf seinem Balkon besitzt.

Ein japanischer Kaufmann, der seit einemMen- schenalter in London lebt und mit einer Lands­männin verheiratet ist, wurde dieser Tage Vater eines Keinen strampelnden Japanerbuben. Voll Freude und Stolz beeilte er sich, dieses will­kommene Ereignis seinem älteren Bruder, der als reicher Handelsmann noch im Vaterlande lebt, telegraphisch mit folgenden Worten mttzu- t eilen:

Soeben ist Dein prächtiger Neffe Kahisha in der großen Stadt bei uns eingetrosfen; wir haben ihn mit tausendfältigen Freuden in unserer Hütte willkommen geheißen."

Worauf nach kürzester Zeit prompt ein Tele­gramm aus Tokio zurückkam:

Kerl muß ein Hochstapler fein, sofort ver­haften lassen!"

Veranlagt sind im Dolksstaat Hessen insgesamt 75 424 Pflichtige, und zwar 74 369 na- sittliche Personen oder 98,60 vom Hundett (97,75 im Reich) und 1055 nichtnatürliche Personen oder 1,40 0. H. (2,25 im Reich) der Gesamtzahl. Von den natürlichen Personen waren 73 866 unbe­schränkt steuerpflichsig = 99,32 v. H. (98,81 im Reich) und 503 nur beschränkt steuerpflichtig = 0,68 0. H. (1,19 im Reich) der Gesamtzahl. Da die Wohn­bevölkerung nach dem Stande vom 16. Juni 1925 insgesamt 1 347 295 Einwohner und die Zahl der unbeschränkt Steuerpflichsigen 73 866 beträgt, sind somit insgesamt 5,48 v. H. (4,05 im Reich) der Be­völkerung zur Vermögenssteuer herangezogen. Von den 1055 nichtnatürlichen Personen sind 13 nur be­schränkt steuerpflichtig oder 1,23 v. H. (0,74 im Reich) der Gesamtzahl.

Von den 74 369 vermögenssteuerpflichsigen na­türlichen Personen imHessen haben 72 129 Pflichtige oder 96,99 v. H. (96,43 im Reich) der Gesamtzahl Steuer zu zahlen, und zwar zum vollen Betrag 69 688 Pflichsige oder 93,71 v. H. (91,39 im Reich) der Pflichtigen, zum ermäßigten Betrag 2441 Pflich­tige ober 3,28 v. H. (5,04 im Reich) der Gesamtzahl. Keine ©teuer zu zahlen haben 2240 Pflichsige oder 3,01 v. H. (3,57 im Reich) der Gesamtzahl. Es sind somit steuerbegünstigt insgesamt 4681 Pflichtige ober 6,29 v. H. (8,61 im Reich) der Gesamtzahl.