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Nr. UZ Erstes Blatt

176. Jahrgang

Zreitag. 21. mal 1926

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Beilagen: Gießener Familienblätter Heimat im Bild Die Scholle

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GietzenerAnzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

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Dr. Friede. Wilh. Lange. Derantwortlich für Politik Dr Fr. Wilh. Lange: für Feuilleton Dr H.THyriot: für den übrigen Teil Crnst Dlumschein: für den An­zeigenteil Hans Iüstel, sämtlich in Gießen.

Keine Aufwertung alter Reichsbanknoten.

Die Revlsionsverhaitdlung vor dein Reichsgericht.

Leipzig. 20. Mai. (MTB.) Den Stand­punkt der Parteien in der heutigen Revisions­verhandlung vor dem Reichsgericht betreffend die Aufwertung alter Reichsbanknoten erklärte als Vertreter der Kläger Rechtsanwalt Sudan, daß die alten Reichsbanknoten im Gegensatz zu den Inflattonsbanknoten 3n« Haberschuldverschreibungen seien und diese Eigenschaft auch durch das Sperraeseh vorn 4. August 1914 und durch das neue Bankgesetz von 1924 nicht verloren hätten. Durch tz 3, Abs. 3 des Dankgesehes übertrage das Reich eines seiner wichtigsten Hoheitsrechte, das der Rotenausgabe, auf die Reichsbank, unter voll­ständigem Verzicht auf jedes Mitbestimmungs­recht. Darin liege eine Dersassungsände» r u n a, die zu ihrer Gültigkeit einer Zweidrittel­mehrheit bedürfe. Das Bankgesetz habe aber im Reichstag eine Zweidrittelmehrheit nicht er­reicht, mithin seien §§ 13 des Dankgesehes nichtig. Wenn die Regelung des Bankgesetzes völkerrechtlich durch das Dawesabkommen an­genommen werden muhte, so mußten doch die sich daraus ergebenden Lasten auch auf die ein­zelnen Staatsbürger nach Maßgabe der Verfassung, nach der alle Deutschen vor dem Gesetze gleich seien, verteilt werden, nicht aber durch Enteignung eines bestimmten Personenlreises. Zur entschädigungslosen Ent­eignung gehöre nach $ 153 der Reichsverfassung ein gültiges Gesetz. Da das Dankgesetz aber nichtig sei. sei auch die Enteignung hin­fällig. Auch die fundamentalen Grundsätze des bürgerlichen Gesetzbuches, namentlich die von DreuundGlauben, würden durch das Dank- S' ch verletzt. Der Rechtsanwalt kam zu dem lusse, daß die Rechtsansprüche von Vorkriegs- Ibesitzcrn weiter bestehen. Er bat daher um Zurückweisung der Sache an das Kammergericht. In welchem Umfange die Verwirklichung dieser Ansprüche möglich sei, sei dann einer spateren Entscheidung Vorbehalten.

Für die Reichsbanl betonte Rechtsanwalt Kieffer, daß die Reichsbanknoten, in dem Augenblick, wo dürch das Sperrgeseh die Ein- lösepflicht aufgehoben wurde, auch die Inhaberschuldverschreibungen zu bloßen G e l d - zetteln wurden. Ob die durch das Bankgesetz getroffene Regelung dem Grundsätze von Treu U7id Glauben entspreche, habe das Gericht nicht nachzuprüfen. Der Gesetzgeber sei in dieser Be­ziehung souverän. Die Kläger hätten sich da­her an den Gesetzgeber, nicht aber an die Reichs­bank zu wenden, die sich an die Vorschrift des Dankgesehes zu halten habe. Die Begebung eines Hoheitsrcxhtes an eine juristische Person sei kei­neswegs verfassungsändernd. § 14, Ziffer 14 in der Reichsverfassung besage, daß die in Frage stehende Materie nur durch ein Reichs­gesetz entschieden werden könne, das sei aber ge­schehen. Beiter sei in der Verfassung ausdrück­lich vorgesehen, daß das Reich Hoheitsänderun- ?en, z. D. Grenzänderungen durch ein e i n - aches Reichsgeseh ausüben könne. Zudem sei das Hoheitsrecht gar nicht preisgegeben, son­dern durch das Dankgesetz lediglich auf 50 (Zähre der Reichsbank übertragen worden Das Dank- geseh kömie auch durch den Reichstag jederzeit wieder ausgenommen werden Es sei also nicht unwiderruflich Die Reichsbank sei nicht souverän, sondern dem Reiche untergeordnet und unterliege der Reichsgesetzgebung. Die in § 153 der Reichs Verfassung vorgesehenen Gründe für die entschädigungslose Enteignung, falls man eine solche als gegeben an sehen wolle, seien doll erfüllt. Enteignung liege aber überhaupt nicht vor. da die Einlösung zu dem damaligen Werte der betreffenden Danknoten erfolgte. Rach zwei- einhalbstündiger Beratung kam das Gericht zur Zurückweisung der Revision.

Das Prelsabbaugesetz. Erklärungen des W rtschaftsminifters im Ncichsrat.

Berlin. 20. Mai. (WTD.) 3m Reichsrat gab der Reichswirtschaftsminister Dr. Eurtius eine Erklärung darüber ab, in welcher Weise die Reichsregierung den von dem letzten Kabinett schon vorgelegten Gesetzentwurf zur För­derung des Preisabbaues weiter zu behandeln gedenkt. Die Reichsregierung wird die Maßnahmen zur Bekämpfung der Mißstände auf öem Gebiete des Submissionswesens und der Ringbildung zum Gegenstand der Wirtschafts­enquete machen. Der Artikel 3 des Gesetzentwurfs hat eine Erweiterung der Deanstan - dungsr^chte der Reichsregierung gegenüber den Maßnahmen und Beschlüssen der Zwangs- shndikate zum Ziele. Die Ausnahmevorschrift des § 10 der Kartellverordnung. wonach Zwangs- shndikate der Verordnung nicht unterliegen. soll bestehen bleiben. Aber es fort eine Erwarte- rung der A u f s i ch t s r e ch t e des Reiches gegenüber den Zwangssyndikaten durch eine Ab- Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Kohlenwirtschaftsgesetz wid derDurchfuhrunys- bestirnmungen zum Kaliwirtschaftsgesetz em- treten. Dadurch sollen ohne Snanspmch- nahme des Kartellgerichts die gleichen Beanstan­dungen und Eintrittsmöglichkeiten gege^n wer­den. wie sie die Kartellverordnung für die frei- willig gebildeten Kartelle vorsiehp -Jeher hon Artikel 4 des Gesetzes, der das Strafrecht der Innungen regeln und das behöro-

Die Katastrophe des Franken.

perets Londoner Mißerfolg.

Don unserem >V.-8.°Korrespondenten.

Paris. 20. Mai 1926.

Der französische Finanzminister Peret ist nach Paris zurückgekehrt und hat Donnerstag einem außerordentlichen Ministerrat unter dem Vorsitz des Präsidenten der Republik Doumergue über seine Londoner Reise Bericht erstattet. Der Bericht wird nicht gerade sehr ermutigend ausge­fallen sein, denn zwischen dem französischen und englischen Standpunkt klafft nach wie vor em außerordentlich tiefer Gegensatz. England hat Frankreich schwere Bedingungen für die Ruck» zahlung seiner Kriegsschulden gestellt. Dor allem denkt Churchill ebenso wenig wie Mellon an die Annahme der berühmten Sicherheits­klausel. Gleichzeitig ist aber auch damit jede Hoffnung Perets begraben, durch Dlithilfe der Dank von England und der angelsächsischen Finanzwelt eine Stärkung der französi­schen Devise herbeiführen zu können. Die Dörfe hat außerordentlich scharf auf diese rein negative Reise Perets reagiert. Während der Frank Montag abend, also zu Deginn der Lon­doner Verhandlungen, auf 161,20 stand, notierte er Dienstag abend 174, erlebte also einen schar­fen Rückgang innerhalb 24 Stunden wie noch nie zuvor. Dieser erneute, geradezu katastrophale Frankensturz, der sich in den nächsten Sagen fest­gesetzt hat, berührt in Paris um so peinlicher, als die Lira sich in gleichem Maße auf den auswärtigen Plätzen erholte, während der belgische Frank in gleicher Weise sank. In Lon­don z. D. sank der französische Frank am 18. Mai von 160,37 auf 171,87 und der belgische Frank von 163,87 auf 172,37, während die Lira von 138,5, auf 127,5 stieg, und zwar hauptsächlich allein auf die römische Meldung hin, daß der R o t c n u m l a u f in Italien im Monat April um 427 Millionen sich verringert habe.

Finanzminister P6ret reiste mit einem blühenden Optimismus nach London. Jedem, der es hören wollte, erklärte er vor der Mreise, daß jetzt eine ganz entscheidende Wendung zur Besserung eintreten werde. Bei seiner Rückkehr erklärte Psret den Jour- nalisten vollständig niedergeschlagen:Diese Ge­schichte mit den Wechselkursen schneidet uns Arme und Beine ab; es ist natürlich unmög- lid) in einer solchen Atmosphäre überhaupt noch weiter zu verhandeln."

Was dieser neue Frankensturz für den fran­zösischen Fiskus bedeutet, braucht nicht besonders unterstrichen zu werden. An Amerika muß Frank­reich 30 Millionen Dollar zahlen, an England bis 1927 4 Millionen Pfund. Das Budget ift auf dem Papier wenigstens ausgeglichen, aber bei einem Kursstand von 110 bis 130; ein Wechselkurs von 180 und mehr stößt alle Vor­anschläge des französischen Staatshaushalts­planes vollständig um.

Die französische Schuld an Eng­land seht sich aus zwei Abschnitten zusammen, einmal aus einer Schuld des Staate- an den Staat in Höhe von etwa 620 Millionen Pfund Sterling, zum andern aus einer Schuld der Bank von Frankreich an die Dank von England in Höhe von 60 Millionen Pfund Sterling. Von der Staatsschuld werden etwa 160 Millionen; garantiert durch ein G olddepo t, das die Dank von Frankreich während des Krieges, und zwar im Iahre 1916, bei der Dank von England hinterlegen muhte. Diese Golddeckung belief sich lauf 53 Millionen Pfund Sterling, also über eine Milliarde Goldfranken. Für die Schuld

liche Aufsichtsrecht gegenüber den In­nungen verstärken sollte, haben eingehende Ver­handlungen mit den Vertretern des Handwerks stattgefunden. Der Reichsverband des deutschen Handwerks hat beschlossen, daß die Innungen bis zum Eintritt normaler Wirtschaftsverhält­nisse Ordn ungsstraf en gegen Mitglieder wegen Wettbewerbhandlungen nur verhängen sollen, wenn unlauterer Wettbewerb im Sinne des Gesetzes vorliegt. Der Deschluß sagt weiter, daß Innungen oder Fachverbände Miri­tz e st - und Richtpreise weder sestsetzen noch empfehlen oder bekanntgeben sollen. Dei den Handwerkskammern sollen Prüfungs st eilen eingerichtet werden zur Prüfung von Deschwerden der Verbraucher über Preise und Leistungen der Handwerker. Die Reichsregierung beabsichtigt, zu­nächst den Erfolg dieser Zwischenmahnahmen ab­zuwarten. ehe sie weitere gesetzliche Maßnahmen auf diesem Gebiete in Vorschlag bringt.

Die Sondersteuer in Hessen.

Der hessische Wirtschafts, und Ord­nung s b l o ck schreibt uns: , .

Es hat geraume Zeit gedauert, bis die sonst io ge­sprächigen Pressestellen der hessischen Regierung zu unserer Veröffentlichung über die hessische Sonder­steuer sich äußern konnten. (Nr. 115 des G. A. vom 19. Mai.) Man durste gespannt sein, wie der hes­sische Finanzminister unsere eingehenden Darlegun­gen über die besondere Höhe dieser Steuer in Hessen, über den geringen Anteil de s W o h nungsbaus an der Steuer und ferner über die Frage, daß der hessische Finanzminister sich zu Un­recht hinter reichsgesetzliche Borschrlsten verschanzt hat, beantworten würde. Die Antwort liegt nun vor und ist dürftig genug ausgefallen. Es genügt darauf hinzuweisen, daß der hessische Staat tatsächlich die Höhe der Sondersteuer und ihren Anteil für die Deckung des allgemeinen Finanzbe-

ber Dank von Frankreich wurde ein Golddepot von 18 Millionen Pfund Sterling verlangt. Deide Goltzdepots machen etwa 1 3 des gesamten Me­tallbestandes der Dank von Frankreich aus. Die 'Bedingungen für die Rückzahlung der Schuld der Dank von Frankreich sind außerordentlich schwer. Es sind IahreSzahlungen von 7 bis 8 MiUionen Pfund Sterling vorgesehen, die sich bis 1929 auf 15 Millionen Pfund Sterling steigern. Bekanntlich hat C a i 11 a u r im August vorigen Iahres vergeblich versucht, eine Eini­gung über die französisch-englische Schuld zu er­zielen, die im Grunde genommen dahin ging, daß Frankreich sich verpflichte, jährlich 12,5 Millionen Pfund Sterling zurückzuzahlen unter der Bedin­gung, daß England sich zur Annahme der Sicher- hellsklausel bereit erklärte. Diese Verhandlungen scheiterten, und England hält sich an die damaligen Abmachungen nicht mehr gebunden. Vor allem denkt England nicht daran, die französische Golddeckung wieder herauszurücken, solange Frankreich seine Schuld nicht vollständig bezahlt hat. Das geht schon daraus hervor, daß das frairzösische Gold schon seit langem regelmäßig in den Ausweisen der Dank von England in die Erscheinung tritt. Frankreich aber verlangt gerade die Rückgabe seines Goldes mit allem Rachdruck, sobald eine grundsätzliche Einigung über das Schuldenproblenr erzielt worden sei. Es weist daraus hin. daß kein anderer Staat, nicht einmal Amerika, derartige Garantien verlangt hätte. England nähme unter sämtlichen Alliierten eine Ausnahmestellung ein. Das englische Schatzamt aber bleibt hart. Churchill sagt:Ich brauche Geld. Der Generalstreik hat das englische Dudget ins Schwanken gebracht, ich muß für Deckung sorgen." Und diese Deckung sucht Churchill in allererster Linie durch Rückzahlung von Frank­reich zu erzielen.

Peret ist völlig unverrichteter Dinge nach Paris zurückgekehrt, alle Welt fragt sich: was soll nun geschehen? So wie die Dinge augenblicklich liegen, erscheint die Finanzlage Frankreichs geradezu katastrophal.

Heue vetteMßungsmatznahmen

Paris, 20. Mai. (TU.) Heute abend hatte der Finanzminister eine längere Aussprache mit dem Gouverneur der Bank von Frankreich und den Di­rektoren der Pariser Banken. Gegenstand der Aus­sprache bildete die Einrichtung einer De- oisenzentrale. Psret regte an, daß der natio­nalen Wirtschaft für den auswärtigen Handel ein Fonds zur Verfügung gestellt werde, der durch Zeich­nung der Pariser Banken aufgebracht werden soll. Nach Blättermeldungen plant die Regierung u. a. auch die Zurückzihung der finanziellen Zwangsmaßnahmen, die im vergangenen Jahre beschlossen wurden. Ferner verlautet, daß die Aushebung des Gesetzes gegen die Kapitalflucht beab­sichtigt wird. Der heutige Wochenausweis der Bank von Frankreich zeigt eine neue Vermehrung der Vorschüsse an den Staat in Höhe von 35,100 Milliarden gegen 34,85 Milliarden in der ver­gangenen Woche. Der San tnotenumlauf ist von 50 643 auf 52 657 Milliarden gestiegen. Am Schlüsse des heutigen Ministerrates erklärte Finanz­minister Pöret, man werde alle Maßnahmen treffen, um den Franken zu stützen, dessen Baisie in der innenpolitischen Lage keine Rechtfertigung findet. Der Ministerrat habe die vom Finanzminister bei den Londoner Verhandlungen eingenommene Hal­tung gebilligt. (£s liege kein Anlaß vor, die vor­zeitige Zusammenberufung des Parlaments ins Auge zu fassen.

öarfs, also nicht für den Wohnungs­neubau, bis an die oberste zulässige Grenze des Reichsgesetzes geschraubt hat. Es ist neulich bereits von anderer Stelle in der Presse wiederholt darge­legt worden, daß dieser Ausschöpfung der letzten Möglichkeiten aus der Sondersteuer gegenübersteht eine Vernachlässigung aller derjenigen reichsgesetz­lichen Bestimmungen, die wirkliche Steuer­mil d e r u n g e n für die Steuerzahler mit sich brin­gen würden. Die gesetzlich vorgeschriebenen Nachlässe für die Steuerzahler sind in Hessen nur in einem Bruchteile des von dem Reichsgesetze vorge­sehenen Umfanges tatsächlich durchgeführt worden. Und das alles hat der Finanzminister unter Um­gehung des üblichen gesetzgeberischen Weges durch Verordnung dekretiert.

Das Schönste leistet sich aber die Pressestelle der Regierung mit ihrer statistischen Gegenüberstellung der Steuerzahlungen in Preußen. Sachsen, Thürin­gen und Württemberg. Ganz versteckt wird zu die­ser Gegenüberstellung bemerkt, es seienamtliche Zahlen", dievoraussichtlich vom 1. Juli ab Wirksamkeit erlangen"!

Nur dem aufmerksamen Leser wftd klar werden, daß also die Vergleichsziffern des Finanzministers für den Steuerzahler im Augenblick jeglichen Wertes entbehren. Denn es handelt sich um Vorschläge, dievom 1. Juli ab gedacht sind und von denen man heute überhaupt noch nicht weiß, ob sie jemals Gesetzkrast erlangen werden. Die von uns ge­gebenen Ziffern dagegen entsprechen den augen­blicklichen tatsächlichen Verhältnissen. Sie zeigen dem hessischen Steuerzahler genau, was von ihm verlangt wird und was im Vergleich dazu in anderen Staaten, insbesondere aber in den Staaten mit so- ziallstenfreier Regierung gefordert wird. Dieses Bild ist so ungünstig und vernichtend für die hessische Fi­nanzpolitik, daß auch langatmige Erklärungen des Presseamtes daran nichts ändern können.

Horlsetztingdes5tzeiksinEngland

Die Bergarbeiter lehnen den Ncgiernngsvorschlaq ab.

London. 20. 2Hai WIB. (Reuter.) Die Dele­giertenkonferenz der Bergarbeiter hat die Vorschläge der Regierung zur Beilegung des Bcrgbaufonfliftes abgelehnt. In der von der Konferenz angenommenen Entschließung wird erklärt, die Konferenz fei mit den von der Regierung vorgeschlagenen gesetzgebe­rischen administrativen Maßnahmen weitestgehend einverstanden. Die Bergleute seien bereit, ihnen durch ihre Mitarbeit zum Erfolge zu verhelfen. Andererfelts könnten die Bergarbeiter die Vorschläge Baldwins mit den darin vorgesehenen Lohnherabsehungen nicht annehmen.

Die Grubenbesitzer setzten einen Unteraus­schuß ein, der bis Freitag die Antwort der Gruben­besitzer an Baldwin aussehen wird. Darin soll gegen d i e Einsetzung des Lohnaus- f ch u s s e s protestiert werden, weil der neutrale Vor­sitzende die Macht eines verkappten Staats­kommissars des Bergbaues haben werde und somit der erste Schritt auf dem Wege zur Verstaat­lichung erfolgt sei. Beide Parteien bereiten sich auf eine Fortsetzung des Streiks vor.

Die vorbereitende Abrüstungskonferenz.

Beendigung der Generaldiskussion. Eine Rede Gras BernstorssS.

Genf, 20. Mai. (Sil.) Der heutige Vor­mittag brachte der vorbereitenden Abrüstungs- kommission zum ersten Mal eine Erklärung von Vertretern der Randstaaten, und zwar Ru­mäniens, Finnlands und Polens, die sämtlich auf ihre besondere Lage hinwiesen, die in der Ab­rüstungsfrage eine Ausnahmebehand­lung erheische. Die Vertreter Chiles, Argen­tiniens und der Vereinigten Staaten waren der Auffassung, daß Amerika auf ein Mi­nimum abgerüstet habe und daß die Sicher­heiten der amerckanischen Staaten durch die ab­geschlossenen Dchiedsgerichtsverträge durchaus als verbürgt angesehen werden können. Europa müsse nun den gleichen Weg gehen, um ebenfalls zur Abrüstung zu gelangen. Die De­batte drehte sich dann wieder um die alte Frage: Er st Sicherheit und dann Abrüstung oder Sicherheit durch Abrüstung. Der deutsche Delegierte, Graf Bernstorfs, führte dazu u. a. folgendes aus: Die Debatte mache den Eindruck, als ob der Krieg und seine Folgen nicht gewesen wäre. Man habe hier von der fehlenden Sicherheit gesprochen. Dien Diskussion hätte sich doch aber auf der Annahme auf- bauen sollen, daß diese Sicherheiten bis zu einem gewissen Grad erreicht seien. Deutschland habe im Bezug auf die Ent­waffnung eine große Erfahrung, aber in Rüstungsfragen sei die Erfahrung in den letzten acht Iahren weniger groß.

Lr wolle anregen, daß Gas und Kriegsflugzeuge verboten würden.

Das würde in der ganzen Welt einen guten Eindruck machen. Der belgische Delegierte habe ausgeführt, es müsse jedem Land erlaubt fein, sich zu verteidigen und es fei eine Grausamkeit, wenn man einem Lande verbieten wolle, sich gegen Luftangriffe zu schützen. Bernstorfs fügte mit Betonung hinzu, daß es Deutschland im 21 u gen bild unmöglid) fei. auch nur seine Hauptstadt gegen Luftangriffe wirksam zu verteidigen. Bei der Frage der Mobili­sierungsmöglichkeit müsse man berücksichtigen, ob die Friedensindustrie eines Landes wirklich schnell in eine Kriegsindustrie umgeroanbelt werden könne. Das sei jedenfalls bei der deutschen In- d u st r i e n i ch k d e r F a 11. Man müsse auch weiter bedenken, ob ein Land in der Lage sein würde, in einem längeren Kriege seineBeoölkerung z u ernähren und ob es ihm möglich fein würde, sich Rohstofse in genügenden Mengen zu beschaffen. Endlich müsse man berücksichtigen, ob ein Land durch natürliche Grenzen geschützt sei ober, ob seine Grenzen offen liegen. Er habe den Emdruck, daß der Fragebogen viel zu sehr auf Ein- zelheiten eingehe.

warum spreche cc B. so wenig von der Mög­lichkeit eines Verbotes von Luftangriffen, des Gaskrieges, der Schwerartlller'ie und der Tanks? Der Völkerbund und die Kommission mußten irgend etwas erreichen, wenn sie nicht in der Oefsentlichkeit schweren Schaden erleiden rooU- ten. Deutschland sei bereif, jede Abmachung an­zunehmen, die (Europa und der Welt eine wirk­liche Abrüstung brächte.

Am Nachmittag hat dann die Abrüstungskonfe- ranz ihre allgemeine Diskussion beendet. Der tsche­chische Delegierte wies darauf hin daß der Völkerbundpakt in seiner heutigem Form feine s.chere Völkerbundhilse garantiere, wahrend der i ka - lienische Delegierte, der sonst auf dem französischen Standpunkt stand, jede wirkliche Kon­trolle über das wirtschaftliche Leben und die Wehr­kraft der einzelnen Staaten durch Völkerbundsorgane als ausgeschlossen bezeichnete. Den Schluß bildete eine längere Rede des französischen Vertreters Paul V o n c o u r, aus dessen weitschweifender Rhetorik inhaltlich folgende Hauptpunkte herausaeschält wer- den können: Sicherheit und Abrüstung sind voneinander nicht zu trennen und müssen g e - m e i n f a m zu einer Regelung geführt werden, und zwar dadurch, daß der Artikel 16 des Dölkerbund- paktes dahin ergänzt wird, daß in Zukunft jeder an­gegriffene Staat vom Völkerbund sofort die nötige Hilfe erhält. Der Redaktionsausschuß wird sich nun­mehr damit zu beschäftigen haben, die einzelnen