Nr. 220 Erstes Blatt
176. Jahrgang
Montag, 20. September 1026
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Die deutsch-belgischen I Beziehungen.
Eine Zusammenkunft Banderveldes mit Stresemann.
Brüssel, 20. Sept. (LU.) 3n belgischen Regier ungskreisen verhält man sich bezüglich Belgiens Stellung zu der Regelung des Gesamt- komplexes der deutsch-belgischen und deutsch-französischen Beziehungen sehr reserviert. Auch die Presse hält sich in ihren Kommentaren sehr zurück. Indessen wurden die Besprechungen zwischen Stresemann und Driand mit lebhaftem Interesse verfolgt, da Belgien eine politische Zusammenarbeit mit Deutschland wünscht. Einen Beweis hierfür bilden die Lösung der Affäre Graff und die letzten Unterredungen über Eupen - Malm 6 dh. Belgien will die Frage Eupen-Malmedh lösen, und man glaubt, dgh Frankreich dem keinen Widerstand mehr entgegensetzen werde. Man nennt als Entschädigungssumme 400 Millionen Goldmark. Man wünscht hier eine Verstärkung der deutsch-belgischen Wirtschaftsbeziehungen in der Erkenntnis der Tatsache, daß Deutschland das Hinterland für den Antwerpener Hafen ist. Man glaubt hier allgemein, daß Vander- velde in nächster Zeit eine Unterredung mit Stresemann über alle diese Angelegenheiten haben wird. Die hiesigen politischen Kreise sind bemüht, den Frieden zu befestigen und die beiden Völker einander näherzubringen. Diese Politik hat die Mehrheit im Lande, im Parlament und in der Regierung.
Deutschland und Rumänien.
Averescu bei Stresemann — Rumäniens Geldbedarf.
Berlin, 18. Sept. (TU.) Dem Asien-Osteuropa-Dienst wird aus verantwortlichen rumänischen Kreisen Bukarests gemeldet, daß man dort der Genfer Unterredung Strese- mann-Averescu große Bedeutung beimesse. Im Auftrag Averescus hielten sich schon vor kurzem in Berlin Vertraute des Ministerpräsidenten auf, wo sie in Finanzkreisen die Möglichkeit einer engeren Wirtschaftsver- ständigung zwischen Deutschland und Rumänien sondierten. In Genf soll nun eine Anleihe besprochen worden sein, und zwar bestehe in Rumänien der Wunsch auf dem deutschen Geldmarkt, oder mit Deutschlands Hilfe in Amerika eine große rumänische Staatsanleihe auszunehmen. Hierfür sei Rumänien bereit, keine weiteren Ansprüche mehr auf die Vergütung der Banca Generala-Roten zu erheben und in feierlicher Form für sich auf die Anwendung des Artikels 14 des Versailler Vertrages zu verzichten, wonach Rumänien zur Sicherung seiner Forderungen an Deutschland jederzeit deutsches Eigentum beschlagnahmen darf. Um die Anleihe durchzusehen, betrachte man sogar eine Abänderung des rumänisch-polnischen Bündnisses bzw. eine neue Variierung für nicht allzu schwierig. In Berliner diplomatischen Kreisen glaubt man, daß diese von Rumänien skizzierte Lösung noch nicht spruchreif ist.
Moskcmund diegusammenkunft von Thoiry.
Moskau, 18. Sept. (TU.) Die geheime Zusammenkunft zwischen Briand und Stresemann hat in Moskau großes Interesse erregt. Rach Auffassung in politischen Kreisen wurden in dieser Besprechung die Probleme des Ostens nicht berührt. Die Zusammenkunft der beiden Minister, so betonte man, sei für Europa wichtiger als die Konferenz von Locarno und die letzte Tagung des Völkerbundes in Genf. Die Besprechungen würden zu einer Befreiung des Rheinlandes von der ausländischen Besetzung und zu einer ©tärfung der politischen Stellung Deutschlands in der auswärtigen Politik Europas führen. In den Kreisen der kommunistischen Internationale wird angenommen, daß nach der Besprechung zwischen Stresemann und Driand eine neue Aera zur Stabilisierung des Kapitalismus geschaffen sei. Die Komintern wird in einem Aufruf gegen die neue europäische Politik Frankreichs und Deutschlands protestieren.
AbrWungsdebatte in Genf. Beschleunigung der Vorbereitungs- arbeiten für die Weltabriiftnngs- konferenz.
Genf, 18. Sept (TU.) In der dritten Kommission wurde heute die Beratung über die Abrüstungsfrage fortgesetzt. Der polnische Vertreter führte aus, daß ein bewaffneter Konflikt in Zukunft alle Kriege, die es bisher gegeben hätte, in den Schatten stellen würde. Es sei notwendig, die Frage der Abrüstung auf das gründlichste zu prüfen. Die Arbeiten, die die bisherige vorbereitende Kommission geleistet hätte, seien wertvoll gewesen, doch dürfe man die Arbeiten nicht auf Kosten derGründ- lichkeit beschleunigen wollen und lieber den Termin der Einberufung der Abrüstungskonferenz hinausschieben, als nur ein Flick- toerf zu schassen. Der schwedische Vertreter ^bezeichnete das von der vorbereitenden Ab- rüstungskvmmission aufgestellte Programm als zu weitgehend. Es wäre praktischer, die Arbeiten auf besttmmte Puntte zu konzentrieren, da man hierdurch eher zu positiven Resultaten
Beamtenschaft und Staat.
Eine Rede des Reichsinnenministers Dr. Külz.
Leipzig, 20. Sept. (LU.) Die diesjährige Bundeshauptversammlung des Sächsischen Gemeindebundes wurde am Sonntagvormittag eröffnet. Begrüßungsansprachen hielten u. a.: Kreishauptmann Dr. Marcus-Leipzig namens des sächsischen Innenministeriums, Bürgermeister Dr. Kubitt namens der Stadt Leipzig und der Vorsitzende des Deutschen Deamtenbundes, Kübel. Reichsminister Dr. Külz nahm Anlaß, sich in einer großangelegten programmatischen Rede über Wesen und Aufgaben der Beamtenschaft zu äußern. Dem oberflächlichen Beobachter will es scheinen, so führte der Minister u. a. aus, als ob in der äußeren! und inneren Struktur des deutschen Beamtentums sich gegen früher nur wenig geändert habe. Wer aber näher zusieht, der wird sehr bald finden, daß sich zum Teil grundlegende Wandlungen vollzogen haben und noch vollziehen. Die staatliche Wandlung seit 1918 faßt man am besten in dem Satz zusammen: Wir sind vom Obrigkeitsstaat auf den Weg zum Volks- staat gekommen. Gerade im Volksstaate ist der Beamte berufen, dem Staatsgedanken einen auf die Volksgemeinschaft hinzielenden Inhalt zu geben; er kann und muß ein Musterbeispiel dafür geben, daß die Idee des Staates und der G emeinschaft über dem eigenen Ich steht. Der Obri^keitsstaat arbeitet von Obrigkeit zu Untertan, der Dolksstaat von Mensch zu Mensch. Der Beamte ist Diener der Gesamtheit, nicht Bedienter einer Partei. Es gibt starke Strömungen, die das Berufsbeamtrn- verhältnis durch ein arbeitsrechtliches Verhältnis ersehen wollen. Demgegenüber muh mit allem Rachdruck betont werden:
Das Berufsbeamtentum ist auch im volksstaat eine Staatsnotwendigkeit. Richt Abbau des Berufsbeamtentums. sondern Festigung, Modernisierung. Stärkung der Leistungsfähigkeit, das find die Forderungen der Gegenwart und Zu funff.
Stehen aber staatspolitische Erwägungen hierbei im Vordergrund, so ist auf der Grundlage einer ar- reitsrechtlichen Theorie nichts zu erzielen, sondern es muß auch für die Zukunft gelten: Beamten- recht ist Staatsrecht. Daß sich aus dem Berufsbeamtentum als Konsequenz eine materiell, persönlich und dienstlich gesicherte Stellung des Beamten und der Rechtsanspruch auf Alters- und Hinterbliebenenversorgung ergibt, ist eine Selbstverständlichkeit. Die praktische Verwirklichung sieht freilich sehr verschieden aus. Die deutsche Beamtenschaft hat Anspruch auf ein Beamtenrechtsgesetz, das den Pflichtenkreis des Beamten nach neuzeitlichen Begriffen regelt und seine Rechte so sichert, daß auch der Schein jeder Willkür vermieden wird. Dieses lang erwartete Gesetz ist seit einiger Zeit im Reichsministerium des Innern fertiggestellt und gegenwärtig Gegenstand eingehender Aussprache zwischen Reich und Ländern. Dor Abschluß der Vorarbeiten wird eine enge Fühlungnahme mit den Vertretungskörpern der Beamtenschaft stattfinden. In einem bereits weiter vorgeschriebenen Stadium sind die neue Dienststrafordnung und das Bamtenvertretungsgesetz. Die Dienststrafordnung hat das Ziel, dafür zu sorgen, daß Verfehlungen und Uebcrgriffe von Beamten in einem zwar strengen, aber mit den nötigen Rechtsgarantien für den Beamten ausgestatteten Verfahren behandelt werden. Das Beamtenvertretungsgesetz soll den Beamten einen mitbestimmenden Einfluß auf die Gestaltung seiner persönlich dienstlichen Angelegenheiten sichern. Eine solche Vertretung ist eine unbedingte Notwendigkeit. Wesentlicher als diese Gesetze selbst ist ihre Handhabung
inderPraxis, wobei Fürsorge und Wohlwollen für den Beamtenstand unbedingt im Vordergrund stehen müssen.
Je höher das Riveau der Beamtenschaft, desto höher ist das Riveau der staatlichen Funktionen. Der Staat soll deshalb nichts unterlassen, um die Leistungsfähigkeit der Beamten zu erhöhen. Dazu gehören vor allem eine Erweiterung und weitherzige Handhabung der Foribildungsmög- lichkeiten der Beamten. Man spricht viel von Verwaltungsreform. Es gibt eine besondere Art von Verwaltungsreform, die davon ausgeht, daß die Selbständigkeit. Leistungsfähigkeit und Arbeitsfreude die besten Förderer und Mehrer des Ruheffekfs aller Verwaltungsarbeit sind.
Zum Thema Beamter und Wirtschaft führte der Minister aus: Die Wirtschaft muß dem Staate dienen und ihn stützen helfen; der Staat muß die ihm dienende Wirtschaft fördern, schützen und stützen. Als eigenwirtschaftlicher Körper hat die Beamtenschaft für sich das notwendige Streben nach gesicherter Existenz. Das Besoldungsproblem ist aber nicht nur Gegenstand gewerkschaftlicher Aktion, sondern ein allgemein volkswirtschaftliches und staatspolitisches Problem. Das beste Mtttel, einen übertriebenen Materialismus zu bekämpfen, besteht darin, daß man die berechtigten und notwendigen materiellen Forderungen ohne Kamps und aus freien Stücken erfüllt. Die Beamtenschaft wird von einer Verteuerung der Lebenshaltung allgemein viel stärker und unmittelbarer getroffen, als andere Volksschichten. Auch die Art der Steuergesetzgebung ist für sie von meist einschneidenderer Wirkung. Die Wirtschaft sollte nicht verkennen, daß sie ein ganz unmittelbares Interesse an der Leistungsfähigkeit der deutschen Beamtenschaft hat. Durch mangelnde Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der Beamtenschaft wird aber das innere Verhältnis zwischen Beamten und Wirtschaft zum Schaden der Wirtschaft erheblich gestört. Nur durch eine ausreichende wirtschaftliche Sicherung der Beamtenschaft können Erscheinungen wie Nothilfeorganisationen der Beamtenschaft ihres akuten Charakters entkleidet werden. Die Frage mag offen sein, ob es der Natur und Struktur der Beamtenschaft nicht besser entsprochen hätte, so, wie die Wirtschaft in Handelskammern, in Gewerbekammern und Landwirtschafts- fammern ihre Vertretung hat, ihre Organisationsform in Beamtenkammern mit regionaler und behördenmäßiger Gliederung und zentraler Spitze zu finden. Für die Entwicklung der nunmehr vorhandenen Organisationsformen ergibt sich zunächst eine große Grundforderung: Freihal - tung der Organisation von einseiliger Parteipolitik! Wie den Beamten die Freiheit ihrer politischen Gesinnung verfassungsmäßig gewährleistet ist, so muß in der Beamtenorganisation Raum für alle politischen Orientierungen sein. Für die Zukunft ist schließlich noch eine letzte große Forderung zu erheoen: Das wahre Berufsethos. Schon hat eine starke Vergeistigung der Beamtenbewegung eingesetzt. Der ethische Inhalt des Beamtentums ist aber von ganz bestimmter eigener Prägung. Ein Angehöriger des mittleren Beamtenstandes selbst hat es vor einiger Zeit so gekennzeichnet: Das Treuverhältnis ist es, das Bewußtsein, seinem Volke und Staat zu dienen unter völliger Selbstverleugnung uiH innerster Hingabe.
Dem Minister, der schon während seiner Rede an besonders markanten Stellen durch Beifallskundgebungen unterbrochen wurde, wurden zum Schluß lebhafte Ovationen dargebracht. Dis Veranstaltung erhielt durch Darbietungen des Leipziger Gewandhausorchesters unter Leitung des Generalmusikdirektors Brecher einen glänzenden Rahmen.
gelangen könne. Ein Mißglücken der Abrüstungskonferenz bezeichnete er als eine Katastrophe für den Völkerbund und als eine schwere! Enttäuschung für alle diejenigen, die ihre Hoffnungen auf ihn setzten. Eine Entschließung, die der jugoslawische Delegierte vorgelegt hat, fordert den Völkerbund auf, den Mitgliedern die Annahme der Grundsätze des Vertrages von Locarno zu empfehlen und seine Mithilfe beim Abschluß derartiger, dem Locarnopakt entsprechenden Verträge zur Verfügung zu stellen.
In der Diskussion brachte ferner der französische Delegierte Paul Boncour eine Entschließung ein, in der es heißt, die Bundesversammlung fordert den Völkerbund auf, die vorbereitende Abrüstungskommission zu dem beschleunigten Abschluß der Arbeiten der technischen Kommission zu veranlassen, um in der Lage sein zu können, zu Ende dieses Jahres oder zu Beginn nächsten Jahres bereits das Programm der Weltabrüstungskonferenz oorzulegen, die noch vor Beginn der nächsten Völkerbundsversammlung- zusammentreten wird. In der Debatte wurde von verschiedenen Rednern der Gesichtspunkt einer wesentlichen Beschleunigung der Arbeiten der vorbereitenden Abrüstungskommission hervorgehoben.
Frankreich und Mussolini.
Rom, 18. Sept. (Agenzia Stefani.) Der gestern abend nach Rom zurückgekehrte französische Botschafter wurde von Mussolini empfangen, der mit ihm eine lange Unterredung über die durch das letzte Attentat auf Mussolini geschaffene Lage hatte. Diese Lage wurde geprüft und geklärt, insofern es sich um
die Haltung beider Regierungen handelt. Der Ministerpräsident und der französische Botschafter stimmten darin überein, daß es ratsam fei, jeden Grund für eine Trübung der herzlich- freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Rationen zu beseitigen. Rach offizieller Auffassung sollen sich die zwischen Rom und Paris eingeleiteten Verhandlungen auf die Gesamtheit der französisch-italienischen Beziehungen nicht nur auf die mit dem letzten Attentat auf Mussolini zusammenhängenden Zwischenfälle erstrecken. Mussolini halte an dem Standpunkt fest, daß der gegen ihn gerichteten Kampagne in Frankreich ein Ende gemacht werden müsse.
Anliitalienische Kundgebungen aus Kovsika.
CB a ft i a, 19. Sept. (Havas.) Auf das Gerücht hin, daß der Kommandant des im Hafen von Livorno liegenden französischen Post- dampfers „Liamone" gezwungen worden sei, bei einer dort veranstalteten faszistischen Kundgebung die französische Flagge auf Halbmast zu setzen, haben Mitglieder einer antifaszistischen Organisation in Bastia heute vormittag vor dem italienischen Generalkonsulat demonstriert und den Konsul gezwungen, die französische Fahne neben der italienischen aufzuziehen. Die Demonstranten zogen hierauf zum Hafen und zwangen die Kapitäne der dort vor Anker liegenden italienischen Segler, ebenfalls die französische Flagge zu hissen. Polizei, Gendarmerie und eine Infanterieabteilung find zur Aufrecht- erhvltung der Ordnung eingeschritten.
Dolksrecht und Purlamentsherrschaft
Don Generalsekretär K o l l b a ch, Darmstadt.
Der Landesprüsungsausschuh in Hessen, dem die Prüfung der Unterzeichnungslisten des Volksbegehrens auf Auflösung des hessischen Landtags obliegt, hat uns bereits an dieser Stelle beschäftitzt. In einer seiner letzten Sitzungen hatte er bekanntlich dem Antrag Kollbach-Kleinkurt einstimmig zuge- ftimmt, wonach über die strittige Rechtsfrage, ob ursprünglich unvollständig vorliegende Unterzcich- nunoen, also „Mängel", auf Veranlassung des Landesabstimmungsleiters fristgerecht behoben werden könnten — wie es tatsächlich der Fall war —, Rechtsgutachten verschiedener Sachverständiger cingeholt werden sollten.
Diese Rechtsgutachten sind von feiten der Staatsrechtler und Universitätsprofessoren Dr. G m e l i n , Gießen, Dr. Giese, Frankfurt n. M. und Dr. An schütz, Heidelberg, sowie der Der- roaltungsjuriften Ministerialdirektor Dr. Schwarz, D a r m st a d t, und Ministerialrat Dr. K a i sende r g, Berlin, in der vergangenen Woche in Darmstadt eingetroffen. Sie bildeten bann auch, wie vorauszusehen war, den unwiderstehlichen Anstoß für den beschleunigten Abschluß der Ausschußverhandlungen. ,
Die Rechtsgutachten beschäftigten sich in ihren Hauptausführungen naturgemäß mit der Frage, ob unter den obengenannten Voraussetzungen Mängel heilbar seien oder nicht, oder mit anderen Worten gesagt, ob die diesbezüglichen Unterschriften für gültig.ober ungültig bezeichnet werben müßten. Das Ergebnis dieser Untersuchungen kann aber kurz gefaßt werden:
Lediglich der ministerielle Gutachter Dr. Schwarz vertrat voll und ganz den Standpunkt, daß es nach der erstmaligen Ablieferung der Unterzeichnungslisten auch während der für die Prüfung upd Mängelbeseitigung vorgesehenen gesetzlichen Frist nicht mehr angehe, Unvollständigkeiten bei Unterzeichnungen zu beheben. Ihm ist der auch zweifelsfrei erkennbare Wille des Eintragenden nicht maßgeblich, wenn nicht von vornherein auch der vorgefchrie- benen F o r m Genüge geleistet war.
Dr. K a i s e n b e r g, der in den meisten Punkten dem voranstehenden Gutachten beipflichtet, erkennt jedoch die Möglichkest einer nachträglichen Vervollständigung, b. h. Gültigmachung ursprünglich unpoll- stänbiger Unterschriften an. Er macht bas jeboch seltsamerweise bavon abhängig, ob diese Unterschriften für den Erfolg des Volksbegehrens bedeutungsvoll sind: „Kommt man bei dieser Prüfung zu dem Ergebnis, daß die Zahl der fehlenden Unterschriften unerheblich war, und hält sich die Zahl der nachträglich gültig gemachten Unterschriften in den Grenzen der für unerheblich erklärten Zahl der fehlenden Unterfchriften, sa wird man billigerweise die Zahl der nachträglich gültig gemachten Unterschriften in die Zahl der an sich beigeorachten gültigen Unterschriften unbedenklich cinrechnen können."
Es war ein guter Gedanke des Hess. Landes- abstimmungsleiters, die drei Staatsrechtler mit dem bereits vorliegenden Gutachten des Ministerialdirektors Dr. Schwarz von vornherein bekannt zu machen. Unabhängig voneinander sind nun diese anerkannten Sachverständigen alle drei mit aller Deutlichkeit, zweifelsfrei auf Grund des Wottlautes und des Sinnes der in Betracht kommenden gesetzlichen Bestimmungen, zu der dem Schwarzschen Gutachten gerade entgegengesetzten Entscheidung gelangt. So führte Dr. Giese u. a. aus: "Rach alledem kann ich mich der Rechtsauffassung des ministeriellen Gutachters in keiner Beziehung anschließen, muß vielmehr der Rechtsansicht des Landesabstimmungsleiters beitreten und die von ihm ergriffene Maßnahme als in jeder Hinsicht rechtmäßig anerkennen." Geheimrat Dr. Anschütz kommt zu dem Schluß: „Nach gewissenhafter Prüfung gelange ich zu der Ansicht, daß der Landes- abstimmungsleiter Recht hat, das Gutachten des Justizministeriums aber abwegig ist."
Die außerordentlich interessanten und ausführlichen Darlegungen der drei Staatsrechtler machten beim Ausschuß tiefen Eindruck. Es wurde kein ernsthafter Versuch mehr unternommen, diesen Feststellungen zu widersprechen. Einstimmig erklärte daraufhin der Ausschuß bei zwei Stimmenthaltungen die belr. Unterzeichnungen für gültig. Damit stand der Einberufung der Schlußsitzung des Landesprü fungsausschusses nichts mehr im Wege.
Die interessanteste und allgemein wertvolle Seite der erwähnten Rechtsgutachten bleibt aber noch zu erwähnen. Sie behandelt das Recht des Volkes in feiner Beziehung zur Parlaments- Herrschaft. Für die Gutachter war es eine zwingende Veranlassung, im Zusammenhang mit der beim hessischen Volksbegehren aufgetauchten Streitfrage dieses vielumkämpfte Gebiet zu betreten.
Gar mancher hat feit dem Umsturz, im Zeitalter der „Parlamentokraten", die Frage nach dem „freien demokratischen Volksstaat" aufgeworfen. Es ist schon so, wie Dr. Gmelin ausführt: „Die Volksvertretung, die eben erst mit der Einführung parlamentarischer Regierung zum ausschlaggebenden Faktor geworden ist, möchte möglichst wenig von ihren Machtbefugnissen an andere Faktoren — und fei es auch das Volk selbst — abgeben. Allein diese einseitige Betonung des Ueberge- wichts des Parlamentes steht im Widerspruch zu dem in der Verfassung ausgesprochenen Dolkssouveränitätsprinzip." Wie sich diese Parlamentsherrschaft in den letzten Jahren, namentlich in kleineren deutschen Ländern, ausgewirkt hat, ist bekannt genug. Im Reich und in Preußen sind gewisse Gegengewichte durch Reichsrat und Staatsrat gegeben. Dagegen kann man mit Gmelin die Feststellung machen, daß dem Grundgedanken der demokratischen Verfassung nach „weitherziger Zulassung


