Nr. 188 Erstes Blatt
176. Jahrgang
Zreitag, 15. August 1926
GiehenerAnzeiger
General-Anzeiger für Oberhessen
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Bas RenlnerverMgungsgesetz.
3n weiten Kreisen der Rentner, die sich in dem Deutschen Rentnerbunde E^V. eine weitgreifende Organisation geschossen haben, herrscht die Ansicht vor, dah die Inflation und die Auftoertungsgesehgebung eine Enteignung des deutschen Rentnerstandes herbeigesuhrt hat. Man wird für diese Auffassung Verständnis haben angesichts der ungeheuren Rot, die in den Kreisen unseres zerstörten Mittelstandes herrscht und angesichts der offenbaren und von allen Seiten, auch von der Reichsregierung, zugegebenen 11 n- gerechtigkeiten, die die Regelung einer so komplizierten Materie wie das Aufwertungsproblem auf gesetzlichem Wege mit sich bringen muhte. Der Deutsche Rentnerbund tritt nun dafür ein, den durch die Inflation mittellos gewordenen Rentnerstand aus der Fürsorgeheraus- zunehmen und in der Weise durch das Reich entschädigen zu lassen, wie allen durchhöher? Gewalt oder Krieg Geschädigten von Staats wegen wenigstens teilweiser Ersah geleistet wird. Es sind bereits im Reichstag schon vor den Sommerferien Verhandlungen über ein Rentner- versorgungsgeseh angelnüpst, die sowohl bei den Regierun^Parteien als auch bei der Deutschnatio- nalen Dolkspartei warine Unterstützung gefunden haben. Schwierigkeiten machten vor allein die finanziellen Fragen. Der Rentnerbund glaubt, dah die vom Reich zuzuschi,eßenden Summen durchaus erschwinglich seien, wenn man statistisch genau das augenblicklich vorhandene Ein» kmnmen aus den Vorzugsrenten und der bisherigen Aufwertung in Abzug bringe. Auch dürfe nicht unberücksichtigt bleiben, dah durch die Herausnahme aus der Fürsorge die Lasten der Städte, auf die ja im Finanzausgleich besonders Rücksicht genommen worden ist, erheblich vermindert werden würden. So könne vor allem der Veamtenapparat der Wohlfahrtsämter erheblich herabgesetzt werden. Der Deutsche Rentnerbund rechnet mit einer Leistung des Reichs in der Höhe von etwa 150 bis 200 Millionen Mark und glaubt, dah die vom Reich zuzuschiehenden Sum- werde, um seinen alten treuen Rentnern, die in guten Zeiten wertvolle Arbeit in jeder Richtung geleistet haben, dazu zu verhelfen, ihr Alter ohne drückende Rahrungssorgen in bescheidener Ruhe verbringen zu können.
Norwegens wittschastiicher Zanierungsprozeh.
Don unserem A. O.-Berichterstatter. (Rachdruck, auch mit Quellenangabe, verboten!)
Oslo, August 1926.
Rorwegen veranstaltet im September dieses Jahres eine Warenmesse in Oslo, der auch deutsche Handelskreise Interesse entgegenbringen. Aehnlich wie Dänemark befindet Rorwegen sich in einem wirtschaftlichen Sanierungsprozeh, der eine Folge der außergewöhnlichen wirtschaftlichen Verhältnisse ist, denen dieser neutrale Staat im Laufe der verflossenen zehn Jahre ausgesetzt gewesen ist.
Welche Umstände haben Rorwegen in eine solch schwierige Lage gebracht, seitdem 1914 die Goldparität suspendiert wurde? Zunächst Anleihen im Aus lan de, um die notwendige Warenzufuhr zu sichern. Anleihen, die über die natürlichen Hilfsmittel hinausgingen. Man mag auch besondere Kriegsmahnahmen hinzurechnen. wie solche zur Aufrechterhaltung der Neu- tralität, sowie indirekt Maßnahmen zum Wiederaufbau der norwegischen Handelsflotte, die während des Krieges 1 250 000 Tons Brutto-Register verlor, was etwa 70 Prozent der norwegischen Handelstonnage im- Jahre 1913 aleichkommt. In Anbetracht der außergewöhnlich hohen Preise bedeutete dieser Wiederaufbau sehr große Opfer. Er kostete ca. 1.5Millar» den norwegische Kronen. Weiter erschwerte der Krieg es, genügend Kohlen für die einheimische Industrie zu schaffen, so daß man in der Zeit der höchsten Preise gezwungen war, Rorwegen in weitestgehendem Maße zu elektrifizieren, und zwar durch Ausnutzung dewoorhandenen natürlichen Wasserkraft.
Derart belastet, ging Rorwegen dem 1920 einkehrenden krassen Konjunkturumschwung entgegen. der in erster Linie dem Zusammenbruch des Weltmarktes zur Last gelegt werden muß. Als Beispiel mag genannt werden, daß die Frachten vom Maximum im Beginn des Jahres 1920 im folgenden Jahre auf ein Viertel und ein Fünftel herabsanken. Im gleichen Zeitraum fielen wichtige Exportartikel, z. V. Zellulose, aus ein Drittel. Die Jahre 1921 bis 1923 waren besonders traurig für das norwegische Erwerbsleben, und zum Teil auf Grund der fest sitzenden Kredite wirkten diese Verhältnisse sich derart auf das norwegische Bankwesen aus, daß man zur öffentlichen Administration der Banken schreiten mußte, um durch eine ruhigere Abwicklung zu rei t .'n, was. wirklich lebenskräftig war. Die natürliche Entwicklung war darin gegeben, daß ' allechte Engagement abgewickelt und für das Land wichtigen ErwerbS- zweigen durchgeholsen werden mußte.
Hand in Hand mit dem sinkenden Erwerb ging eine Versällechterung der öffentlichen Ft- nanzen, indem starke Einsu)ränkungen notwendig wurden und es noch sind. Es eraiDt sich von selbst, daß unter derartigen Verhältnissen der Geldmarkt knapp ist, zuweilen äußerst knapp.
Die Jahre 1924 und 1925 waren schon etwas besser. Die Produktion hielt sich höher, während
Der spanisch-italienische vertrag.
DerInhaltdesDertrages.
(Sine Erklärung
des spanischen Außenministers.
Madrid, 12. Aug. (WTD.) Der Minister des Auswärtigen Vanguas erklärte »u dem dieser Tage in Madrid unterzeichneten italienisch- spanischen Schiedsgerichtsvertrag u. a.: Der vor kurzem zwischen Spanien und der Schweiz abgeschlossene Schiedsgerichtsvertrag sieht die Schaffung einer Ausgleichskommission vor, der es obliegt, Streitfragen beizulegen, die innerhalb eines gewissen Zeitraums auf diplomatischem Wege nicht erledigt werden können. Für den Fall, daß das Vermittlungsverfahren nicht zum Ziele führen soll, soll ein Verfahren vor dem Haager Gerichtshof eingeleitet werden. Dieser Vertrag hat auch dem Freundschasts- und Schiedsgerichtsvertrag zwischen Italien und Spanien zum Vorbild gedient. Er bildet die Grundlage für Verhandlungen mit anderen befreundeten Ländern. Demgemäß sieht auch der spanisch-italienische Vertrag die Schaffung einer ständigen Ausgleichskommission vor, die aus fünf Mitgliedern zusammengesetzt sein soll. Jede Regierung wird das Recht haben, nach eigenem Ermessen eines dieser Mitglieder zu ernennen. Die drei übrigen Mitglieder sollen auf Grund einer Einigung zwischen beiden Teilen unter solchen Staatsangehörigen gewählt werden, die in feinem der beiden vertragschließenden Länder ansässig sind und nicht in ihren Diensten stBhen. Eines dieser drei Mitglieder wird zum Vorsitzenden der Kommission ernannt.
Weiterhin enthält der Vertrag mit Italien folgenden Artikel: Sollte einer der beiden vertragschließenden Teile trotz seiner friedlichen Haltung durch eine dritte Macht oder andere Mächte angegriffen werden, so wird der andere Teil toäbrenb der ganzen Dauer des Konflikts seine Reutralität wahren. Der Vorschlag der Aufnahme dieser Klausel wurde von Spanien begrüßt, da er dem Geist des Friedens und der Reuttalität entspricht, die die Richtlinien unserer internationalen Politik sind und Da sie ebenso den herzlichen Beziehungen entspricht, die uns mit unserer lateinischen Schwester Nation verknüpfen.
Die Aufnahme in London.
Angebliche Ueberraschuug im Foreign
Office. — Deutliche Spitze gegen Frankreich.
London, 11. Aug. lWolfs.) Die Presse befaßt sich heute eingehend mit dem italienisch- spanischen Vertrag. Die Blätter berichten mit bemerkenswerter Uebereinftimmung. daß London von dem bevorstehenden Abschluß des Vertrages nichts gewußt habe.
Der diplomatische Berichterstatter des »Daily Telegraph" schreibt, Mussolini habe von neuem die diplomatische Welt überrascht durch die erfolgreiche Geheimhaltung seiner Verhandlungen. Richt die geringste Andeutung des bevorstehenden Abschlusses des neuen hochwichtigen italienisch-spanischen Pattes habe London oder irgendeine andere Hauptstadt vor der offiziellen Bekanntgabe erhalten. In britischen Kreisen sei man in Unkenntnis des Wortlautes abgeneigt, sich über die wahrscheinliche Wirkung des Paktes zu äußern, aber (und hier gibt der Korrespondent zweifellos die offizielle Ansicht wieder) die Annäherung zwischen zwei Seemächten, die beide bei der augenblicklichen Gelegenheit.
ihre Anerkennung und Würdigung des vitalen Interesses des britischen Reiches am freien verkehr durch das Mittelmeer erneuert hatten, enthalte an sich nichts, was Besorgnis zu verursachen brauche, und möglicherweise viel, was Anlaß zur Befriedigung biete. Sollte Spanien, wie gehofft werde, weiterhin Mitglied des Völkerbundes und Dölkerbundsrates bleiben, so sei es entweder selbst oder Italien in der ausgezeichneten Lage, die Entscheidung Genfs in einem Konflikt, bei dem beide Parteien interessiert seien, zu beeinflussen. Rach Ansicht des Korrespondenten werden die Delegierten Roms und Madrids im Prüfungsausschuß für die Zu-
die Preise jedoch ständig stiegen und ein langer Arbeiterkonslitt die Sanierung hemmte.
Die im Augenblick atutefte Frage ist die Bewegung der Wechselkurse. Ebenso wie in Dänemark, hat auch die norwegische Valuta im letzten Jahre eine stark steigende Tendenz gehabt, man möchte sagen: eine z u starke Tendenz. Gewiß bedeutet das an und für sich Vertrauen auf die finanziellen Verhältnisse eines Landes. Schlimmer aber ist es. wenn das Steigen der Valuta rascher geschieh , als die wirtschaftlichen Verhältnisse es bedi ig n, wie das in Rorwegen der Fall war, wodurch naturgemäß große Schwierigkeiten wirtschaftlicher Art entstanden, unter Denen ^Norwegen fast noch ärger leidet als Dänemark. Die Fi.anzpolitik, die Rorwegen dennoch in Zukunft führen wird und muß, besteht darin, ein ruhigere- urs iocau zu schassen auf Grundlage der tria yaft.ichen Voraussetzungen. Daß diese sich allmählich bessern müssen, kann erwartet werden. Verzögernd wirkt die Industriekrisis, in Der Rorwegen sich befindet, und der Umstand, dah Rorwegens Han-
sammensetzung des Dölkerbundsrates herzlichst Zusammenwirken, und Rom werde vielleicht den Anspruch Spaniens auf einen stündigen Ratssih unterstützen. Dieses brauche keine neuen Schwierigkeiten zu erzeugen, wenn über den Anspruch Spaniens abgestimmt werden sollte, nachdem Deutschland einen ständigen Sitz erhalten habe. In der abessinischen Frage sei Italiens Abkommen mit Großbritannien, sollte sich Spanien bereit erklären, an den Beratungen des Dölkerbundsrates teilzunehmen, wahrscheinlich der diplomatischen Unter ft ü Dung Spaniens sicher. Es sei auch wahrscheinlich, dah im Austausch für die Stärkung der Stellung Spaniens sowohl in Sanger als auch in seiner Marokkozone, die der Dertrag mit Italien zur Folge haben müsse, Spanien ebenso wie Großbritannien bereit sein werde, den Ansprüchen Roms auf eine angemessene Vertretung in Tanger zuzustimmen
Das ikallenisch-fpanifche Zusammenwirken in langer würde seinen internationalen Charakter betonen ohne Schaden für die spanischen Interessen und im Gegensatz zur Vorherrschast irgendeiner anderen Macht.
Solche Bedingungen würden auch mit anderen britischen Auffassungen harmonieren. Die italienisch-spanische Zusammenarbeit im Mittelmeer werde in London keine Besorgnisse verursachen. Es sei zu hoffen, daß sie auch in Frankreich keine Besorgnisse erregen werde, das, wenn es geneigt fei, argwöhnisch zu sein, in einer hypothetischen Entente zwischen der italienischen und spanischen Flotte und den Gebrauch, der dafür von den Dalearischen Inseln gemacht werden könnte, eine mögliche Gefahr für seinen Verbindungsweg mit Französisch-Rordafrika erblicken könnte.
In der „Daily Rews" wird ausgeführt: Italiens Tättgkeit in der letzten Zeit umfasse Abessinien, Marokko, Aegypten, die Tschechoslowakei, Rußland, Rumänien, Griechenland und die Türkei. 2n fast jeder dieser Richtungen fordere Italien Frankreich heraus. Seine Geheimdiplomatie habe jetzt eine neue Entente hervorgebracht, die Frankreich als die offenste Herausforderung von allen ansehen könne. Der kürzliche englisch-italienische Handel bezüglich Abessiniens könne sich unter diesen Umständen als eine äußerst unglückliche Verwicklung erweisen. Der Korrespondent behauptet ebenfalls, Der neue italienisch-spanische Vertrag habe das britische Foreign Office vollkommen überrascht.
Trotz des Besuches von König Alsons in London und der jetzt bestehenden intimen Beziehungen zwischen London und Rom habe die britische Regierung keinerlei Kenntnis davon gehabt, daß darüber verhandelt werde.
Die Nachricht von Dem Abschluß des Vertrages komme Der britischen Regierung sehr ungelegen, unD zwar hauptsächlich Deshalb, weil ihre eigenen Fehler sie in eine sehr unangenehme Lage verseht hätten. Auf britischer diplomatischer Seite sei man ernstlich beunruhigt, weil Reibungen zwischen Italien und Frankreich. insbesondere in Mitteleuropa und auf dem Balkan, Anlaß zur Beunruhigung geben würde und weil man sich frage, worauf die Außenpolitck Italiens abziele. — Der Diplomatische Berichterstatter der „Westminster Gazette" führt aus, es sei klar. Daß Italien in dem neuen Vertrage Die erste Geige spiele, unD daß Der Vertrag dazu angetan sei, auf Den Quai d'Orsay einzuwirlen. Die freundschaftlichen Anspielungen der faszistischen Presse auf Die britischen Interessen seien ein Zeichen für Die enge Zusammenarbeit, Die zwischen Rom und London bestehe, in Deren Kreis auch Spanien nach Dem letzten Besuch des Königs Alfonso in London gebracht wurde. — Der diplomatische Korrespondent des „Daily Herald" meint, der neue Vertrag sei ein weiterer Schlag gegen das Prestige des Völkerbundes, denn Spanien könne nicht mehr als vollwertiges Mitglied des Völkerbundes angesehen werden. Der Vertrag sichere Italien Die Unterstützung Spaniens im Kampf gegen Großbritannien unD Frankreich um Die Kontrolle des Mittelländischen Meeres.
delsflotte zu einem großen Teile aufgelegt ist, insgesamt 108 Schiffe mit insgesamt 198 435 Tons. Dies bedeutet ca. 200 Proz. mehr als zu Beginn dieses Jahres.
Vereinheitlichung
der Beamrenbewegung.
Berlin, 13. Aug. (Wolff.) Wie der „Tägl. Rundschau" von gut unterrichteter Seite gemeldet wird, haben in der letzten Zeit zwischen Vorstandsmitgliedern des Deutschen Beamtend un« des und des Allgemeinen Deutschen B e - r. rntenbundes unverbindliche Besprechungen über die eventuelle Schaffung einer Einheits - organijation stattgefunden, in der beide Bünde aufgehen würden. Angeblich soll es dabei im Prinzip zu einem Einverständnis auf beiden Seiten gekommen sein, so daß in den nächsten Tagen offizielle Verhandlungen zwischen den Vorständen der genannten beiden Beamtenorganisationen in 'Aussicht genommen sind.
Das Volksbegehren in Hessen.
Sitzung des Landcswahlausschnsscs.
(Eigener Bericht.)
Darmstadt, 12. Aug Heute vormittag 11 Uhr trat im Gebäude des Staatsministeriums der Landesabstimmungsausschuß zusammen zur Beschlußfassung über das Volksbegehren auf Auslösung des 3. Hessischen Landtags. Der Andrang des Publikums zu dieser Sitzung war außerordentlich stark. Leiter der DerhanDlungen ist Ministerialrat Bor ne mann. Dem Landesab- slimmungsausschuß gehören an die LandtagSab- geordneten Heinstadt (Ztr.), Reiber (Dem.), Hardt (Soz.), Widmann (Soz.) ferner Dr. Klein- turt (Bbd.) und Stadtverordneter Ludwig, (D. Dp.). Ministerialrat Bornemann verpflichtet die Ausschußmitglieder durch Handschlag auf ihr Amt und erläutert sodann, Die für ihre Tätigkeit in Betracht kommenden Bestimmungen des Gesetzes über Volksbegehren und Volksabstimmung vom 17. März 1921. Rach Art. 10 dieses Gesetzes hat der Ausschuß u. a. insbesondere Darauf zu sehen, daß dessen Vorschriften beachtet werden. Weiter hat der Ausschuß einen Beschluß des Landtags vom 18. Juni 1926 zu beachten, demzufolge die Prüfung Der Unterschriften genau vorzunehmen ist, itdmentlich auch, ob die Unterschriften eigenhändig vollzogen sind. Ferner werden vom Vorsitzenden Die Artikel 1, 2 unD 3 des erwähnten Gesetzes angezogen: nach dem letztgenannten Artikel haben Frauen ihren Mädchennamen in die Liste einzutragen. Artikel 4 enthält die Ungültigleitsbestimmung: Artikel 5 verlangt, daß Die 5 ersten Namen Der Unterzeichner Der Urliste am Kops einer jeden Liste enthalten sind. Artikel 20 besagt im wesentlichen, daß auf die Landeswahlordnung zurückgegriffen werden kann bei der Auslegung von Bestimmungen. Artikel 29 bestimmt Die Zusammensetzung des Landesabstimmungsausschusses. Die Artikel 62 bis 67 treffen Anordnungen über die Einberufung des Ausschusses und umschreiben dessen Aufgaben. Ministerialrat Bornemann erklärt sich bereit, einen Vortrag über das Ergebnis Der Prüfung zu halten: er erwähnt die Bedeutsamkeit einiger Fragen, die Der Entscheidung harren, ob z. B. Die Strichelung, d. h. Die Angabe von Berus und Wohnort in den entsprechenden Rubriken durch Striche vorgenom- m n werden dursten- Vielfach sind diese Striche, besonders bei Der Angabe des Wohnortes, von einer HanD ausgeführt worDen. Der Ausschuß habe über Die Gültigkeit dieses Verfahrens eine Entscheidung zu treffen.
Dr. Kleinkurt (Bbd.) beanstandet. Daß nicht alle Parteien im LanDeSabstimmungsaus- schuß b er tret en sinD.
Ministerialrat Bornemann ertoiDcrt Darauf, Daß in Dem vorliegenDen Fall Der Wirtschafts- unD. Ordnungsblock. Der Den Antrag auf Volksabstimmung gestellt habe, als eine Partei an» zusehen sei, nicht aber Die Drei Parteien, Die ihm angehören. Da Die Kommunisten erklärt hätten, sie wären desinteressiert, so wäre ein Sih frei geworden, Den Dann noch Der Wirt- schafts- unD Ordnungsblock erhalten habe.
Dr. Kleinkurt (Bbd.) hält seine Zweifel aufrecht, ob Der Ausschuß den gesetzlichen Vorschriften entsprechend zusammengesetzt fei; es müßten alle Parteien Darin vertreten fein.
Abg. Widmann (Soz.) sieht in Der Zubilligung eines zweiten Vertreters für Den W:rt- schafts- unD Ordnungsblock ein sehr wesentliches Zugeständnis.
Abg. Heinstadt (Ztr.) schlägt eine Vertagung Der Sitzung vor: heute könne nichts Entscheidendes beschlossen werden, und eine spätere Instanz könnte die Beschlüsse aufheben.
Ministerialrat Bornemann erwidert: Es gibt keine Instanz, Die gegen EntscheiDungen des Ausschusses EinwenDungen erheben kann. Weiter erklärt Der Vorsitzende: Am 17. Juni wurde im Landtag Der Antrag auf Volksabstimmung gestellt und am 21. Juni wurde er Dem Vorsitzenden des Landesabstimmungsausschusses zugeleitet. 2289 Listen waren zu prüfen, und zwar in einer Zeit von 4 Wochen. Rach Feststellung des Wahlergebnisses vom 7. Dezember 1924 gab eS in Hessen 849 883 Stimmberechtigte; zum Volksbegehren sind 24 494 Unterschriften notwendig. Die Prüfung der Listen war sehr erschwert, weil viele in so schmutzigem Zustand waren, daß die Leserlichkeit beeinträchtigt wurde. Die Sammlung Der Unterschriften hatte sechs Wochen lang gedauert. Die laufenden Nummern fehlten vielfach auf Den Listen oder Die Numerierung war fehlerhaft. Einige Bürgermeistereien gaben die Versicherung ab, Die Unterschriften feien eigenhändig, während man auf Den ersten Blick sehen konnte, daß das nicht Der Fall war. Die Unterschriften von einer Hand erstreckten sich nicht nur auf die Familienangehörigen, sondern auch auf Personen im Dienstverhältnis unD auf Verwandte. Wenn mehrere Unterschriften gleicher Hand vorlagen, so mußten alle beanstandet werden, weil nicht klar war, wer Die Unterschrift geleistet hat. In zwei Fällen trafen Schreiben e n. wonach die Unterschriften zurückgezogen wurden, weil Die betreffenden Personen über Den Zweck Der Unterschrift getäuscht worden sind. In den Städten haben sich einzelne Personen dop- I vctt und sogar dreifach in Die Listen eingezeichnet. Die Kontrolle hierüber ist sehr eingeschränkt, weil man sonst Die gan; ■. Wahlparteien durchsuchen müßte. Der Ausschuß hat zu beschließen, ob in solchen Fällen eine Prü- j hing noch nachzuholen ist. Es sind in den Listen | Unterschriften von Fremden, sdgar von Aus-


