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NachlangemNechtSstreitfreigesprochrn.

Durch Urteil deS Erweiterten Schöffengerichts Gießen wurde der Schupo-Oberwachtmeister G. aus Butzbach für schuldig erkannt, am 5. Sep­tember 1930 in der Jagdhütte von Löffler bei Pohl-Göns eingestiegen zu sein und dort mehrere Gegenstände, wie Fernglas, Iagdpatronen, Re­volver, Photoapparat, Wecker usw. entwendet und an sich genommen zu haben. Das Schöffengericht verurteilte ihn am 3. Dezember 1930 zu einer Gefängnisstrafe von drei Monaten.

Amerikas Kamps gegen die Depression.

Oie neuen Zinanzgesehe zur Erweiterung des Kredits bei Aufrechterhaltung des Goldstandards.

Von unserem Il.VZ. v. v.-Berichterstatter.

(Nachdruck, auch mit Quellenangabe, verboten.) Neuyork, Februar 1932.

Die jüngste Gesetzgebung der Vereinigten Staa­ten, die die aufsehenerregende, wenn auch bald wieder obgeebbte Börsenhausse hervorrief, jene Gesetzgebung, mit der man die Depression heilen wollte, geht von der Voraussetzung aus, die zwei hauptsächlichsten Gefahren, die dem Dollar drohen könnten, wären der weitere G o l d a b z u g ausländischer Gläubiger im großen Maß­stabe und das Banknoten- und Gold- Hamstern im Inland. Dabei ist das Hamstern von Gold und Banknoten die direkte Folge emer Furcht, daß durch die bedeutenden ausländischen Goldabzüge die inländischen Banken nicht mehr in der Lage sein würden, der Industrie die erforper» lichen Kredite zum Aufrechterhalten der Betriebe zur Verfügung stellen zu können.

Don der Voraussetzung ausgehend, daß die beiden genannten Punkte das Kernübel der Depression bil­den, versucht Washington, ihnen durch zwei Sonder­gesetze zu begegnen. Das erstere Re ko nstruk- tionsgesetz, das einen unter Aussicht der Re­gierung stehenden Kreditfond von zwei Milliarden Dollars schuf, hat die S i ch e r st e l l u n g d e r er­forderlichen Betrieb strebite fur btc Schlüsselindustrien zum Ziele, die auf diese Weise davor geschützt werden sollen, durch weitere ausländische Kreditabzüge ihrer Betriebskredüe be- raubt zu werden. Die Verwaltung der Rekon- struktionskredite ist bekanntlich dem General Da­wes als Präsidenten und einem Direktorium von zwölf Bank- und Wirtschaftsführern (entsprecheird den zwölf Bezirken des Federal Reserve Systems) übertragen worden. Die in dem Gesetz vorgeschrie- benen Richtlinien sind derart weitherzig, daß das Direktorium in der Kreditzuweisu n g s a st unumschränkte Vollmacht besitzt. Obwohl das Direktorium seine Tätigkeit und die Zuteilung von Krediten an Banken und Industrien bereits seit einigen Wochen ausübt, sind bisher noch keine Einzelheiten über die Kreditnehmer bekannt gewor­den außer im Falle einiger Eisenbahn-Gesellschaften, weil hierfür die Zustimmung der interstaatlichen Handelskommission erforderlich ist. Während das Direktorium die strikte Geheimhaltung seiner Kredit- Zuweisungen (Dawes' Abneigung gegen jegliche Publizität ist bekannt) damit begründet, daß das Publikum die Kreditgewährung z.B. an eine Groß­bank falsch auslegen und mit einem Ansturm zur Abhebung seiner Depositen beantworten könnte, machen die Kritiker dieser wirtschaftlichen Geheim- politik geltend, daß eine Regierungshilfe für em Großunternehmen auf dessen Gläubiger nur be­ruhigend wirken könnte. Da bisher, wie gesagt, noch keine konkreten Fälle bekannt geworden sind, ist noch nicht zu entscheiden, welche Ansicht in diesem sehr interessanten Experiment die richtige ist.

Nachdem durch das Rekonstruktionsgesetz die lau­fenden Kreditbedürfnisse der Hauptindustrien, Bon- fcn, Versicherungen, Schiffahrt usw. wenigstens vor­läufig soweit sichergestellt sind, daß selbst ein Zu­rückziehen der französischen Goldguthaben in Hohe von etwa sechshundert Millionen Dollars keinen nennenswerten Einfluß mehr auf den Dollar aus- üben könnte (in vielen Finanzkreifen würde ein Ge- somtabzug sogar begrüßt), beabsichtigt das neue .Krediterweiterungsgese tz, nicht nur den Geldhamstern (heute über 5 Milliarden Mark in Gold!) den Boden zu entziehen, sondern gleich­zeitig das Federal Reserve System für den Fall eines weiteren Hamsterns vor einer Knapp­heit an flüssigem Geld zu bewahren, indem man die Deckungsbasis für Bank­noten erweitert. Man versucht, den Ham- sterer davon zu überzeugen, daß das Gold im Strumpf und in der Kommode keine Zinsen bringt, daß dagegen seine Sparkasse rückhaltlos von der Regierung gedeckt wird, vorausgesetzt, daß sie die Vorschriften des Federal Reserve Systems erfüllt. Der andere Teil des Gesetzes, der die Berechtigung

der Federal Reserve Bank für die Ausgabe weiterer Dollarmilliarden in Banknoten vorsieht, soll ihn von der Nutzlosigkeit seiner Hamsterei und davon überzeugen, daß er doch nicht Schritt mit dem Federal Reserve System halten kann.

Der Aufruf des Präsidenten Hoover gegen das Geldhamstern hatte nicht den gewünschten Erfolg. Hamstern ist eine Folge der Furcht und kann nicht durch Versprechen und Predigen aufge­halten werden. Keiner der bisherigen Schritte be- eitigte die Gefahr eines Abgehens vom Goldstan­dard mit anschließendem wirtschaftlichen Weltchaos. Hierzu war vielmehr eine dritte Maßnahme not­wendig, die in dem zweiten Teile des genannten Krediterweiterungsgesetzes (der sog.Glaß-Steagall- Bill") enthalten ist. Das Gesetz sieht kurz gesagt die Benutzung einer beschränkten Menge Staatsanleihen als Deckung für Bank­noten vor, und ist zeitlich auf zwölf Monate be« Ö. Während das Bankgesetz der Vereinigten m eine vierzigprozentige Golddeckung der Banknoten erfordert und für die restlichen sechzig Prozent erstklassige Handelswechsel verlangt, beträgt die gegenwärtige Golddeckung achtzig Prozent. Das Krediterweiterungsgesetz sieht nun lediglich vor, daß außer den erstklassigen Handelswechseln auch Staatsanleihen zu der sechzigprozentigen Deckung herongezogen werden können. Da die Fede­ral Reserve Banken inzwischen solche Staatspapiere im Werte von achthundert Millionen Dollars im Freihandel gekauft haben, wird durch das Gesetz die Schaffung von ungefähr 2,5 Mil­liarden Dollar (in zusätzlichem Pa- piergeld ermöglicht. Eine tatsächliche Anwendung des gesetzlichen Verhältnisses 40:60 würde sogar das Freiwerden von 1,3 Dollarmilliarden in Gold bedeuten, die wiederum eine hinreichende Golddecke für 3,25 Dollarmilliarden in gesetzmäßigen Bank­noten abgeben würden. Selbst ohne Anerkennung des amerikanischen Geschäftsgrundsatzes, daß ein Dollar in gesetzmäßigen Banknoten zur Schaffung von zehn Kreditdollars berechtigt, ist die Erleichte­rung des Notenmarktes durch die Glaß-Steagall- Bill ohne weiteres ersichtlich. Gleichzeitig wird ver­hindert, daß die im Besitz der Federalbanken be­findlichen Staatspaviereverschimmeln" bzw. durch eine noch dazu verlustreiche Liquidation den Markt ungünstig beeinflussen könnten.

Die Gegner des Gesetzes machen zwar der Re­gierung den Vorwurf, eine, wenn auch gemäßigte Inflationspolitik zu betreiben. Aber einer­seits entzieht es sich noch der Beurteilung, inroie- weit die Federal Reserve Bank von dieser neuen Ermächtigung Gebrauch machen wird, und ander­seits handelt es sich nicht so sehr um die Schaffung neuen Geldes, als vielmehr um einen zeitweisen (kratz für das gehamsterte, das der Wirt­schaft in unwillkommener Weise entzogen ist. So­lange das Vertrauen nicht wieder hergestellt ist, d. h. solange das Geldhamstern anbauert, finb auch die Banken gezwungen, Riesenbeträge an tatsäch­lichem Papiergeld in ihren Tresors zu halten, um einem jederzeit möglichen Ansturm ihrer Depositäre gerecht werden zu können. Internationale Bebeu- tung erlanat das Gesetz dadurch, daß es die Stel­lung des Dollars als internationalen Geldmaßstab und die Beibehaltung des Goldstan­dards in den Vereinigten Staaten garantiert.

Der Verteidiger des Angeklagten. Rechts­anwalt Dr. Katz in Gießen, legte gegen das Urteil (Berufung ein, mit dem Antrag auf 'Frei­sprechung. Die Staatsanwaltschaft verfolgte Be­rufung zwecks Erlangung einer höheren Strafe.

Die Erweiterte Strafkammer Gießen verwarf in ihrer Sitzung vom 6. Januar 1931 diese Be­rufung mit der Maßgabe, daß G. nur des einfachen Diebstahls schuldig sei.

Gegen dieses Urteil legte die Verteidigung Revision an das Reichsgericht ein, die damit begründet wurde, daß mangels Vorliegens des subjektiven Tatbestandes eine strafbare Hand­lung nicht gegeben sei: falls eine strafbare Hand­lung vorläge, könne es sich nur um eine Unter­schlagung handeln, da der Eigentümer die Gegen­stände nicht mehr im Besitz gehabt habe. Die Revision hatte den Erfolg, daß das Reichs­gericht das Urteil aufhob und die Sache zur nochmaligen Verhandlung an die Strafkammer Gießen zurückverwies.

Im Termin vor der Strafkammer Gießen am 2. Juni 1931 kam es zu einer erneuten eingehenden Verhandlung. Die Strafkammer schloß sich der Auf­fassung des Reichsgerichts an, daß nicht Diebstahl, sondern Unterschlagung vorliege und verurteilte den G. nunmehr zu 2 Monaten Gefängnis. Die Strafe wurde durch die erlittene Untersuchungshaft für verbüßt angesehen.

Die Verteidigung hatte die Ladung eines Zeugen

beantragt, der bekunden sollte, daß der Angeklagte die Gegenstände deshalb nicht zurückgegeben, weil die nötige Zeit gefehlt habe. Di« Strafkammer unter­stellte diese Tatsache als wahr und lehnte die La­bung bes Zeugen daher ab.

Rechtsanwalt Dr. Katz legte gegen dieses Urteil der Strafkammer wiederum Revision beim Reichsgericht ein und begründete sie vor dem Reichsgericht damit, daß, wenn diese Tatsache, als wahr unterstellt worden sei, die Strafkammer auch die Folgerung daraus hätte ziehen müssen. Danach hätte auch Unterschlagung nicht angenommen wer- den können, sondern hätte Freisprechung eintreten müssen.

Das Reichsgericht stellte sich auf denselben Stand­punkt, gab der Revision statt und verwies den gan­zen Rechtsstreit zur nochmaligen Verhandlung an die Strafkammer Darmstadt.

Am 23. Februar 1932 fand nun vor der Straf­kammer Darmstadt die Verhandlung statt. Das Ge- richt sprach nach längerer Verhandlung den Schupo­oberwachtmeister frei und belastete die Staatskasse mit sämtlichen Kosten des Verfahrens aller Instan­zen. Das Gericht nahm an, daß Absicht, die Gegen­stände zu unterschlagen, nicht vorhanden gewesen fei.

Der Rechtsstreit hat hiernach folgende Phasen durchlaufen: Erweitertes Schöffengericht, zweimal Strafkammer Gießen, zweimal Reichsgericht und einmal Strafkammer Darmstadt.

SjL-tfpott

Oer Fall Sp.-Bgg. 1900 - Friedberg vor Gericht.

Unter starker Anteilnahme von Anhängern der Spielvereinigung 1900 und des VfB. gelangte gestern vormittag die von unberufener Seite erfolgte Absetzung des auf den 10. Januar an* beraumten Spiels der Spielvereinigung 1900 gegen VfB. Friedberg vor dem Gießener Amtsgericht zur Verhandlung. Angeklagt waren die Herren C. und K-, beide Vorstandsmitglieder des Ver­eins für Bewgeungsspiele. Sie wurden beschul­digt, in widerrechtlicher Weise dem Verein für Bewegungsspiele einen Vermögensvorteil dadurch verschafft zu haben, daß C. unter Angabe einer falschen Bezeichnung die Spieler des VfB. Fried­berg veranlaßt hat, nicht nach Gießen zu fahren und den mit der Spielvereinigung 1900 abge­schlossenen Vertrag zu erfüllen. Daraus entstand der Spielvereinigung 1900 Gießen, wie auch dem VfB. Friedberg ein Schaden finanzieller Art, während dem VfB. Gießen durch den Ausfall des Spieles auf dem Sportplatz an der Liebigs- höhe eine größere Zuschauermenge sich dem Wald­sportplatz zuwandte.

Der Hauptangeklagte C. hat, wie aus der Zeugen­vernehmung vor Gericht hervorging, am Sonntag, 10. Januar, 10.52 Uhr, im Gießener Bahnhof im Wartesaal 2. Klasse ein Telephongespräch nach Fried­berg geführt, das von einem seinerzeit dort beschäf­tigten Kellner vermittelt worden war. Er hat mit einem Mitglied des VfB. Friedberg gesprochen und den Friedbergern mitgeteilt, es habe keinen Zweck, daß die Mannschaft nach Gießen komme, denn das Spiel sei abgesetzt worden, da zu gleicher Zeit auf einem anderen Sportplatz ein großes Verbandsspiel ftattfinbe. Die Friedberger blieben daraufhin zu Hause. Auf dem Sportplatz der 1900er in Gießen wartete man vergeblich auf die Gäste aus Fried­berg, die Zuschauer verlangten schließlich ihr Geld zurück und gingen, wie nach der weiteren Beweis­aufnahme angenommen werden durfte, auf den Waldsportplatz des VfB., um dort das Verbands- spiel VfB. Germania Fulda zu sehen. Der Haupt­zeuge, der Kellner G., gab an, daß er den Ange­klagten roicbererfenne; er habe für ihn das Gespräch vermittelt, nachdem ihm der andere dort beschäftigte Kellner B. im Auftrage des Angeklagten einen Zet­tel gegeben habe, auf dem die anzumeldenbe Num­mer verzeichnet stand. Auch der Zeuge B. erklärte mit Bestimmtheit, den Angeklagten wiederzuer- kennen. Ein weiterer Zeuge konnte ebenfalls klare

Am Samstag beginnen wir mit dem Abdruck einer

Aufsatzreihe

H. R. Knickerbocker

Angaben über den Aufenthalt der beiden Ange­klagten im Bahnhof machen. Der Angeklagte C., der die Tat nach wie vor bestritt, hatte den Versuch unternommen, ein Alibi nachzuweifen. Die beiden Zeugen dafür sagten jedoch mehr zu ungunften des Angeklagten aus. Zeuge Dr. G. von der Sp. Vgg. 1900 gab einen Ueberblitf über den Einnahmeaus­fall feines Vereins; ein Vertreter des VfB. Fried­berg gab den Schaden, der feinem Verein entstand, und Die näheren Umstände der Spielabsage zur Kenntnis.

Nach der Zeugenvernehmung erörterte der Staats­anwalt in feinem Plädoyer die Vorgänge auf Grund der Beweisaufnahme. Er ging insbesondere auf die Darlegung des Tatbestandes des Betrugs ein, hielt die Schuld des Angeklagten C. für erwiesen und beantragte gegen ihn eine Geldstrafe von 75 Mark bzw. 20 Tage Haft. Die Verurteilung des Mitange­klagten K. stellte er dem Ermessen des Gerichtes an­heim.

Der Verteidiger der Angeklagten bestritt in feinem Plädoyer eine Mittäterschaft des Angeklagten K. und beantragte dessen Freisprechung. Eine strafbare Handlung des Angeklagten C. halte er in juristt- schein Sinne nicht für nachgewiesen, auch die wesent­lichen Merkmale des groben Unfugs, die der Staats- anmalt in den Kreis feiner Betrachtungen zog, feien nicht gegeben. Er beantrage deshalb auch für C. Freisprechung.

Aach der Replik des Staatsanwaltes, einem letz­ten Wort des Verteidigers und nachdem der An-

Wie ein Amerikaner Deutschland sieht.

Der bekannte amerikanische Zeitungsreporter hat im Notwinter 1931/32 eine Autoreise durch Deutsch­land gemacht und aufschlußreiche Blicke hinter die deutsche Fassade tun können.

Kleine chinesische Blutenlese.

21us der Dichtung des fernen Ostend.

Da wir wieder einmal die Ereignisse im Fernen Osten beobachten, greisen wir zu einigen chinesi­schen Büchern, um einen kleinen Hauch von dem seltsamen Lande zu spüren, um wenigstens einige kurze Bilder von dem Wesen Chinas einzusangen und wo könnte sich dieses getreuer darstellen als in der heimischen Dichtung? Die Romane, die wir befragen, sind freilich sehr alt, in den ausgezeichneten deutschen ^lebertragunaen Franz Kuhns hat sie der Insel-Verlag neuerdings her­ausgebracht aber um so reiner und ursprüng­licher wird sich die Eigenart dieses Volkes in sei­nen Büchern erhalten haben. Wir suchen nach einer Episode von Kampf und Tod und finden eine imKin Ping Meh", die sich zwischen 1100 und 1127 in einem Kriege gegen dieGoldene Horde" der Kin-Tataren abspielt:An einem heißen Tage im ersten Drittel des fünften Mo­nats, mitten während eines furchtbaren Sand­sturms, dessen gelbe Schwaden den Horizont ver­hüllten und die Sicht benahmen, geriet der tapfere Kämpe in Rahkampf mit dem feindlichen Führer Kanlipu. Da traf ihn nun, von einem seitlich hinter der Rohmähne versteckt liegenden Gegner abgeschossen, ein tückischer Pseil in die Kehle, und tot sank er vom Pferde. Zum Glück konnten seine Leute wenigstens den Leichnam aus dem Getümmel heraushauen und in Sicherheit bringen. Die Feinde waren bereits im Begriff gewesen, ihn an Haken und Schlingen hinter ihre eigene Linie zu zerren. Im Alter von siebenundvierzig Jahren war er auf blutiger Walstatt gefallen... Bis zu den Wolken stieg die Totenklage aus den hinteren Gemächern empor, als die Leiche des gefallenen Marschalls im Pamen von Tungschangfu eintraf."

Die Tataren find die ewige Sorge des Landes, die auch die berühmte chmesische Mauer, das ge­waltigste Bauwerk der Vtelt, nicht immer abwehrt. So wird Aprikosenknospe (in dem Roman »Die Rache des jungen Meh oder das Wunder der zweiten Pslaumenblüte ) als Friedenspreis und Fürstenbraut an die barbarischen Horden hinge­geben:Sie zog sich zurück und kleidete sich um; ihre Geiäyrtinnen folgten ihrem Beispiel. 3n wil­der, buntfarbiger Darbarentracht kam sie bald dar­auf an der Spitze der vierzig jungen Mädchen zum Vorschein. Der fremdartige Anblick schnitt ihren Begleitern ins Herz ... und da Hub aus dem Chor der Gefährtinnen eine klagende Weise an. Vom Geliebten links, vom Bruder rechts gestützt,

ließ sich Aprikosenknospe zur Duftsänfte geleiten, und bald darauf setzte sich der Zug der Sänften in Bewegung. Run war das Pahtor der Großen Mauer durchschritten, und die weite Sandsteppe tat sich auf. Ach, wie trübe wurde es Aprikosen­knospe ums Herz, als sie, da die Tausendfuh- banner der Barbaren im Winde flattern und ihre Schwerter in der Sonne gleißen sah..Senf eite der Großen Mauer aber ist alles trübe und ent­setzlich, wild und roh erscheint die Landschaft: Wie aus tausenden Stockwerken übereinander geschichtet, reckte sich die erklommene Höhe zu messerscharfer Spitze hervor. Das Lager drunten mit seinen bewimpelten Zelten sah von der Höhe wie Gekritzel auf einem Stück Papier aus. Auf der andern Seite aber gähnte ein taufend Klafter tiefer Schlund, an dessen Rändern große und Heine Schlangen sich ringelten und zu Klumpen ballten. Wie dumpses Stiergebrüll und Donner- krachen tonte aus der Tiefe daS Tosen weiß schäu­mender Sturzbäche herauf. Schwertspihen gleich stachen am Abhang entlang se tsam ge.orm e Klip­pen unu Felszacken in die Luft. Und wie Todes­hauch stieg ein düster stöhnender Wind aus der Tiefe herauf."

Aber nun ein lieblicheres Bild: wir sehen Fräu­lein Eisherz die tapfere Heldin des Romans Eisherz und Edeljaspte":Rur eine Tochter be­saß er, das war Ding Hsin, Fräulein Eisherz. Fein wie junge Weidenblätter im Lenz waren ihre Brauen geschwungen, ihre Formen hatten die weiche und graziöse Fülle der Herbstchrchsantheme. Sn der stillen Geborgenheit des Frauengemaches aufgewachsen, glich sie einem Stück geblümter Seide von zartester Faser." Hören wir noch von einer anderen jungen Schönheit, die sich aber im Kin Ping Meh" in ganz anterer Richtung ent­wickeln wird als Eisherz:Den Ramen Kin Liän, Goldlotos", verdankte sie ihren srüh entwickelten Reizen und besonders ihren hübschen, zierlichen Füßen. Rach dem Tode ihres Vaters war die Neunjährige von der Mutter in das vornehme Haus eines Herrn Wang verkauft worden. Dort war sie in Gesang und Lautenspiel und auch in der Schreib- und Lesekunst unterrichtet worden. Sie war eine äußerst ausgeweckte und geschmeidige Ratur. Mit kaum dreizehn verstand sie bereits ihre Brauen und Augen zu verschönern und kunst­gerecht Rot aufzulegen; sie konnte die Dambus- söte blasen und Gitarre spielen, sie war in aller feinen Hand- und Radelarbeit geübt, sie be­herrschte die Schwierigkeiten der Schrift. Ihr Haar trug sie wohlfrisiert in schön gewelltem Knoten. iUeber ihrem jmrgen Leib straffte sich eng anlie­

gend das Gewand. So wuchs sie zu einet ko­ketten kleinen Schönheit heran."

Eine winterliche Szene: Sn dem behaglich mit Teppichen, Wandschirmen und Vo hängen aus- ftaffierten, von Kohlenbecken gut du.chwärmtcn hinteren Salon wurde dann um die Mittagsstunde das gemeinsame Festmahl abgehalten. Hsi men hatte die Tafel durch einige Krüge Iasmindust- wein bereichert. Er faß mit Mondfrau obenan an der Tafel, während die fünf anderen Frauen und seine Tochter die Querseiten einnahmen. Die vier Zofen Lenzpslaume, VingTschun, Nephrit- flöte und Ovchideendust sorgten für Ta'elmusik und legten Zeugnis von den Fortschritten ab, die sie bei ihrem Lehrer Li Ming gemacht hatten- Wäh­rend man drinnen heiter tafelte und plauderte, wirbelte es draußen vor den Fenstern wie dichte Watteslocken, tote tanzende D'.rnenb'ütenblätter... Eine geraume Weile ergötzte sich die ganze Ge­sellschaft am Anblick des muntern Spiels der Flocken draußen Dorrn Fenster. Run erhob sich Mondfrau und schritt, begleitet von der ZofeIu- welchen, die einen Teekessel rnitnehmen muhte, in den verschneiten Hof hinaus. Mit eigner Hand fegte sie ein Stück Wegs von der weißen Decke frei, dann füllte sie den Teekessel mit frischem Schnee und goß mit eigner Hand für die Tafel­runde Tee auf. Sie verwendete dazu eine köst­liche Mischung der edlen Phönix- und milden Lerchenzungenteesorte.

Im Iaspiskruge ballt

Sich's licht von kristallener Luft, Aus goldenen Schalen wallt Es lind von köstlichem Dust..." Chinesischer Roman", fragte Eckermann Goethe, der muß wohl sehr fremdartig au^sehen?"Richt so sehr, als man glauben sollte", sagte Goethe, die Menschen denken, handeln und empfinden fast ebenso wie wir, und man fühlt sich sehr bald als ihresgleichen, nur daß bei ihnen alles tarer, reinlicher und sittlicher zugeht: Es ist bei ihnen alles verständig, bürgerlich, ohne große Leiden­schaft. Die Goldfische in den Deichen hört man immer plätschern, die Vögel auf den Zweigen fin­gen immerfort, der Tag ist immer heiter und sonnig, die Rächt immer klar: vom Mond ist viel die Rede, allein er verändert die Landschaft nicht, sein Schein ist so Helle gedacht wie der Tag selber, ilnb das Innere der Häuser so nett und zierlich, wie ihre Bilder. Z.B.:Ich hörte die lieblichen Mädchen lachen, und als ich sie zu Gesicht bekam, sahen sie auf feinen Rohrstühlen." Da haben Sie gleich die allerliebste Situation, denn Rohrstühle kann man sich gar nicht ohne die größte Leichtig­

keit und Zierlichkeit denken..Aber es ist er­wiesen, daß Goethe bei diesem Urteil nur an Eisherz und Edeljaspis" gedacht hat. Hätte er auch andere Bücher gekannt, er hätte in ihnen gefunden, waS er in diesem einen vermißte: die großen Leidenschaften, die sturmdurchheulten Rächte, in denen Gespenster erscheinen, und die großartigsten Bilder von Verfall und Vergäng­lichkeit, den Spuk der bösen Träume und schlimmen Vorzeichen.

Fünf Katzen auf dem Marsch.

Die Frage»Zufall oder Fernkraftwirkung" be­handelt Hermann R a d e st o ck in einer anre- § enden Plauderei, die wir im Märzheft von Zelhagen ft Klasings Monatsheften finden (Preis des Heftes neuerdings nur noch 2,10 Ml.) Er berichtet fünf gut verbürgte Katzen­geschichten, die viele Leser zum Rachdenken an­regen und jedem Tierfreund Freude machen wer­den. Eine junge Dame trug eine ihren Eltern zugelaufene fremde Katze in verschlossenem Sack und Korb fünf Kilometer weit mitten durch Stutt­gart nach Cannstatt: nach zwei Tagen war das Tier wieder im Garten der Eltern. Eine andere Katze wurde von einem Dauern in die Sitztruhe seines Wagens gesteckt und etwa dreißig Kilo­meter weit von Hohengehren nach Stuttgart ver­bracht: binnen kurzem war sie wieder in Hohen­gehren. Eine dritte Katze wurde bei der Kleber* siedlung aus eines Dorf bei Stuttgart nach Bad Teinach i. Schwarzw. im geschlossenen Korb m.t- genommen: nach ganz kurzer Zeit war sie wieder in ihrer Heimat. Der vierte Fall wurde im Früh­jahr 1930 in Hoyerswerda beobachtet. Hier ent­deckte eine anhängliche Katze nach dem Tode ihr.r Herrin deren Grab auf dem großen Friedhof. W:e der Sohn der Verstorbenen an verschiedenen Abenden feststellte, verbrachte das Tier jede Nacht unter einer am Grabe stehenden Dank und kehrte erst morgens durch die ganze Stadt hindurch ins Haus zurück. Roch wunderbarer klingt die Tat­sache, daß ein schwarzer Kater, der von seinem von Breslau nach Königsberg versetzten Herrn, einem Leutnant, im Jahre 1868 dorthin mitgenom­men wurde, binnen 16 Tagen in die frühere Be­hausung, an die er nun einmal gewöhnt war, nach Breslau zu Fuß zurückkehrte. Dieser letzte Fall sowie der von Hoyerswerda scheinen dem Verfasser ganz besonders deutlich dafür zu sprechen, daß eine uns noch unbekannte Kraft nicht nur Tiere mit Tieren und Menschen, sondern auch mit ©egenftänben verbinden kann.