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Nr. 298 Erstes Statt

Montag, 2l. Dezember 1951

181. Jahrgang

Gietzener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

vri'ck Md Verlag: vrühl'sche Umversi1Sl§-Vuch- und Sleindruckerei R. Lanze in Gießen. Schriftleitung und Geschäftsstelle: Schul^traße 7.

Die Sonntags-Besprechungen in Basel

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d^dtschaft mit dem Grundgedanken des Humar- klans, indem sie die Möglichkeit einer vorzeitigen

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..«nähme von Anzeigen für die Tagesnummer bis zum Nachmittag vorher.

Preis für 1 mm höhe für Anzeigen von 27 mm Breite örtlich 8, auswärts 10 Reichspsennig: für Re­klameanzeigen von 70 mm Breite 35 Reichspsennig, Platzvorschrist 20u , mehr.

Chefredakteur

Dr. Friede. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange: für Feuilleton Dr H.THyriot^ für den übrigen Teil Ernst Blumschein und für öeit Anzeigenteil Max Filter, sämtlich in Gießen.

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Lrlcheint 'öglich.auhei' Sonntags und Feiertag»

Beilagen:

Die Illustrierte Lietzener Familienblätter

Heimat im Bild Die Schölle

Monats Bezugspreis: 2.20 Reichsmark und 30 ' Reichspsennig für Träger» lohn, auch bei Richter» scheinen einzelnerNummern infolge höherer Gewalt.

.lernfvrechanschiüfse anterSammeInummer2251. ' Anschrift |ür Drahtnach» richtens Anzeiger Lietzen.

pofifd)C(flonlo: Frankfurt am Main 11686.

Der ehemalige Kriegsminister Palnlev 6 er­klärte: Bereits seit mehreren Monaten schon sei eine Polemik entstanden, die bezwecke, Frankreich vor folgende Wahl zu stellen: ent­weder unverzüglich und restlos abzurüsten, und zwar ohne irgendeine internationale Garantie, oder als Feind des Menschen­geschlechts zu gelten. Painleve redete von den Mystikern der Abrüstung", die behaupten, die sofortige und restlose Abrüstung werde ohne irgendwelche anderen Bedingungen den Frieden im Gefolge haben. Das französische Dolk ver­lange von der Regierung, datz sie sich nicht durch eine gewisse ausländische Presse beeindrucken lasse. Frankreich müsse seine Kräfte sparen, um sich die Achtung zu sichern, auf die es ein Recht habe. Frankreich hoffe, datz die Regierung fest entschlossen sei» unter keinem Dorwand die Reparations­schulden zugunstenausländischer Spe­kulanten" verjähren zu lassen. Diese hät­ten wissen müssen, als sie chre Kapitalien zu hohen Zinsen in Deutschland anlegten, datz die Reparat.onsschuld eine er st rangige Hypo­thek zugunsten Frankreichs darstelle.

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der internationalen Verschuldung zum Ausdruck ge­kommen sei. Lr läßt sich in drei Punkte zusammen­fassen:

1. Die Reparationsschuldenzahlun­gen haben bis jetzt auf die internationale Wirtschaft einen starken Einfluß ausgeübt, der sich im-

-e Firma bei chtsbedarfs tri, wie [onfektion usw. Kassa Einkäufen i$ 24. Dezember reiss einen rozent erden staunen! \I_ZER

Bafel, 20.Dez. (OB.) Die Beratungen des Sonderausschusses über den Schlußdericht sind in vertraulichen Besprechungen fortgesetzt worden, kurz nach 21 Uhr verließen die 11 Mitglieder des Aus- fchusses das Hotel Schweizer Hof, wo sie mehr als drei Stunden gemeinsam an dem Bericht gearbeitet haben.

Es ist nicht möglich, auch nur einigermaßen ein Bild über den Stand der Arbeiten zu bekommen, da auch heute wieder die Aucfchußmitglieder a u f strengste Diskretion verpflichtet wor­den sind. Der Teil des Berichtes, der die stati­stischen Unterlagen, das von der deutschen Regierung gelieferte und vom Ausschuß geprüfte Material enthält, i st fertig und wird gegenwär­tig in den vier offiziellen Sprachen (englisch, fran­zösisch, deutsch und italienisch) angefertigL Dagegen begegnet der zusammenfassende und kri­tische Teil, also der hauplteil des Berichtes, offenbar noch immer großen Schwierig­keiten. Heber gewisse grundsätzliche Fragen, die sich auf die Schlußfolgerungen, Empfehlungen usw. beziehen, ist man sich auch heute noch nicht einig geworden. Ls scheint, daß der Bericht ebenso stark, wie es im Layton-Bericht des Wiggin-Aus- schusfes geschehen ist, die weltwirtschaftliche Bedeutung der deutschen krifenzu- stände hervorhebt. Falsch ist die von französischer Seite verbreitete Meldung, daß der Ausschuß sich mit der Frage der Priorität der privaten oder der politischen Schulden beschäftigt habe. Die Frage ist bis jetzt nicht berührt worden.

. Die Beratungen gehen morgen in der bisherigen Form weiter. Am Bormittag treffen sich die mit der Ausarbeitung des Berichts speziell beauftragten Mit­glieder Melchior, Professor Rist, Layton und Pro­fessor Beneduce. Am Nachmittag findet wieder eine vertrauliche Zusammenkunft sämtlicher Mitglieder des Ausschusses statt. Man hosst, vor Weih­nachten fertig zu werden.

politische Hemmungen.

Ter schwel',crischc Standpunkt zur interna ionalen Verschuldung.

Basel, 19. Dez. (WTB.) Die Schweizerische Depeschenagentur meldet, daß in den Verhandlun- aen des Beratenden Sonderausschusses auch der schweizerische Standpunkt zum Problem

Strenge Stillschweige-parole. - In den wichtigsten Kragen noch immer nicht einig Vor Weihnachten soll der Bericht fertig sein.

jlnssenkung hat sich die Re hsregierung veranlaßt iJdjen, die Derordnckng über die mit Recht so viel erfochtenen Zuschläge für Steuerrück-

die Tragbarkeit für die Hausbesitzer je nach Umfang und Ausmaß der Belastung entscheidend sein.

Die Bestimmungen über das außerordentliche Kündigungsrecht der Mieter sind außer­ordentlich einschneidend: sie können dazu führen, daß sehr viele langfristige Verträge vorzeitig be­endet werden und daß die Flucht aus den Groß- und Mittelwohnungen sowie aus Geschäftsräumen noch wesentlich verstärkt wird, wodurch eine starke Benachteiligung der Hausbesitzer wie auch der hypothekengläubiger eintreten dürste. Die Bestim­mungen über Abbau und Beendigung der Wohnungszwangswirtschaft sind inso­fern von grundsätzlicher Bedeutung, als nunmehr die vorgesehenen Lockerungen von Reichs wegen angeordnet worden und somit eine gewisse Ein­heitlichkeit in den Stand des Abbaues der Woh- nungszwangswirtfchaft gebracht wird. Die Termine für die Aufhebung der Wohnungszwangswirtschafts­gesetze sind vorverlegt worden.

Die in ihren entscheidenden Bestimmungen übe» Zwangsvollstreckungen schuldnerfreundliche Notverordnung will verhüten, daß Grundstücke, die wirtschaftlich intakt und gut verwaltet sind, auf dem Wege der Fmmobiliar-Zwangsvollstreckung zu volks­wirtschaftlich nicht gerechtfertigten Schleuderpreisen den Eigentümer wechseln. Nach dem Gange der wirtschaftlichen Entwicklung im Laufe des Jahres 1931 werden die auf den 1. Januar 1931 festge- stellten Einheitswerte, deren Ermittelung in vollem Gange ist, in keiner Weise der wirtschaft- lichen Lage zur Zeit der Veranlagung entsprechen: es würden danach Steuerleistungen zur Erhebung gelangen, die mit der Vermügenssteuer des Steuer­pflicktigen zur Zeit der Veranlagung in keiner Weise im Einklang stehen. Die Notverordnung gibt daher dem Reichsfinanzminister die Ermächtigung, durch Rechtsverordnung den Wertveränderungen mit steuerlicher Wirkung vom 1. April 1932 an über die bestehenden gesetzlichen Vorschriften hinaus Rech­nung zu tragen. Durch die vorübergehende Außer­kraftsetzung des Mineralwasser st euerge- f e tz e s wird die Streitfrage über die Berechtigung und Zweckmäßigkeit dieser Steuer zunächst auf zwei Jahre vertagt. Um die aus der Wirtschaftsent- Wicklung der letzten Monate für die Bilanzie­rung sich ergebenden Schwierigkeiten nach Mög­lichkeit zu beheben, wird die Reichsregierung er­mächtigt, über die Darstellung des Vermcgensstan- des in den Bilanzen und über die Pflichten, die sich aus der Aufstellung einer Bilanz ergeben, Bestim­mungen für alle Kaufleute, die zur Führung von handelsbuchern verpflichtet sind, zu treffen.

Durch die Ermächtigung an die Reichsregie­rung, einzelne Dorschriften der Gewerbeord­nung zu ändern bzw. zu ergänzen, wird vor allem einem dringlichen Wunsche des Einzel-

Die Preissenkung soll durch Senkung der is ientlichen Tarife gefördert werden. Zu heiern Zwecke werden die Eisenbahngüter- ta r i f e mit Wirkung vom 16. Dezember er» nachigt, und zwar für Stückgut um durchschnitt- l(f» 15 v. H. und für Wagengüter um 5 bis 14 v. H. in den einzelnen Wagenklassen. Wegen lv8 Ausmaßes der Senkung der Post-Fern- Wrech- und Telegraphengebühren trröen noch Verhandlungen gepflogen. Ebenso sei der Reichskommissar Verhandlungen mit den issicntlichen Dersorgungsbetrieben wegen Senkung icr: Tarife für Elektrizität, Gas und Baffer ausgenommen.

Eer bedenklichste Eingriff auf dem Kostengebiet ist ie! den Zinsen erfolgt. Die Reichsregierung hat ich. in letzter Stunde zu einer Senkung der Zinsen lnrzsristiger Anlagen entschlossen. Sie ist hierbei, toll des Gesetzes von Angebot und Nachfrage, dem Dl lstümlichen Gedankengang gefolgt, daß mit den Zeigen Kostenteilen auch die Kosten der Kapital- ii2) Geldbeschaffung gesenkt werden müßten. Wie lie damit verbundene Erschütterung des Vertrauens b -efte Abmachungen auf die Kreditgestaltung der täqften und ferneren Zukunft und auf die Kapital- Ildung einwirken wird, ist heute noch nicht zu Über­tiden. Im Hinblick auf die Vorschriften über die

Ü-fteiung von der Hauszinssteuerschuld durch Zah- mg eines Ablösungsbetrags erhofft. Es muß als ich't fraglich bezeichnet werden, ob die getroffepe

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Dis kommenden Konferenzen

Die Franzosen rüsten. - Keine Abrüstung ohne neue Sicherheiten. Keine Zerreißung des LoungpianS.

länbe aufzuheben und die Steuerzinsen h.blich zu senken und zwar für Verzugszinsen von ; auf 12, für Aufschubzinsen von 10 auf 8 und ;r Stundungszinsen von 5 bis 12 auf 5 bis 8 v. H. Cie Hauszins st euer zeigt eine gewisse Der-

sg.'lung tatsächlich den Steuerpflichtigen genügend loitcil schaffen wird, um einen wesentlichen Anreiz ftr Beschaffung und Leistung der erhöhten Beträge (i bieten. Entscheidend für die Bedeutung der 2(6- l'flmgcmöglichkeit wird immer die Frage der Ka- filOlbeschaffung fein. Hinsichtlich der mit dem 1. Ja- iuar 1932 eintretenden Mietsenkung sowohl fcr Wohnungen wie für gewerbliche Räume wird

Wie die Schweizerische Depeschenagentur weiter erfährt, teilt die überwiegende Mehr­heit der Delegierten diese wirtschaftlichen Erkenntnisse, doch dürften diese, meint die genannte Agentur, in den Schlußfolgerungen des Berichts aus politischen Gründen kaum klar zum Ausdruck kommen. Auch in Krei­sen der französischen Delegation sei man sich über die Einwirkungen der Reparationszahlungen auf die Wirtschaft durchaus klar, könne aber mit Rücksicht auf die Umstände, daß in den führen­den politischen Kreisen sich die Erkenntnis über die Notwendigkeit einer Annullierung in wirt­schaftlicher Hinsicht nicht rasch genug durch­setze, diese Erkenntnis nicht in einer Weise zuyz Ausdruck bringen, welche praktische Reali­sationsmöglichkeiten zur Folge habe.

Ziehungen schädigenden Sinne geltend macht.

2. Der Zusammenhang zwischen Kriegsschulden und Reparationen ist, was speziell gegenüber dem amerikanischen Stand­punkt zu betonen ist, unzweifelhaft.

3. Eine weitere Hinauszögerung der Reparationsschulden, wenn möglich eine völlige Annullierung, würde für die internationalen Wirtschaftsbeziehungen und für die Ueberroinbung der Weltwirtschastskrise von außerordentlich günstigem Einfluß fein.

n,tb,ingen 50 )*n dieses 68 Herren. nv.Mk.?5.. 24 Dez 1831 rNacht Anzeiger)

Die vierte Notverordnung.

Ihre wirtschaftspolitischen Bestimmungen.

Von Dr. Walter Zeidler, Syndikus der Industrie- und Handelskammer Gießen.

Wenn auch eine erschöpfende Beurteilung aller n der Rotverordnung enthaltenen Vorschriften mb Anordnungen noch nicht möglich ist, da die Surchsührungsbestimmungen noch nicht vorliegen, |o sollen doch d i e für die Wirtschafts- Ir eise wichtigsten Bestimmungen und deren Wirkungen einer kurzen Betrachtung und Würdigung unterzogen werden.

Die Rotverordnung ist von der Absicht ge­tragen, den Preisstand in der deutschen Wirtschaft an die Erforderniss.e der Weltwirtschaft "nzupassen und damit sie Doraussetzungen zu schassen, daß, soweit es an Deutschland liegt, die notwendige weltwirt­schaftliche Betätigung Deutschlands auch weiter erfolgen kann. Der Erfolg der Derordnung ist in diesem wichtigsten Zielpunkte naturgemäß teineswegs allein von dem innenwirtschaftlichen Orsingen der Absichten der Derordnung, sondern l>or allem von der Entscheidung der großen welt- tokitischen Fragen der K r i e g s l e i st u n g e n, ferner von der Entscheidung über Stundung und clnähliche Abtragung der deutschen kommer- {i eilen Schulden und nicht zuletzr von der Handelspolitik des Auslandes be­dingt. Die Derordnung will durch Preissenkung gleichzeitig eine Anpassung an die ge- fu nkene innerdeutsche Kaufkraft her- berführen. Zum Zwecke der Preissenkung bringt sie zugleich, wenn schon dadurch wiederum auch dir Kaufkraft beeinträchtigt wird, Maßnahmen zu einer Senkung der Löhne und auch eine neuerliche Senkung der Gehälter und greift endlich bei den Zinssätzen sehr erheb­lich ein.

Bezüglich der Frage, ob und wann ein Syn- dikatspreis als gebundener Preis < an Sinne der Derordnung anzusehen sei, wird im Reichswirtschaftsministerium der Standpunkt Mrtreten, daß bei Syndikatspreisen in der Segel ein gebundener Preis angenommen wer­den müsse, da die Verkaufsstelle als Organ der im Syndikat zusammengefaßten Firmen zu be- Irichten ist, das den Beschluß über die Festsetzung , 4 tineß bestimmten Preises faßt. Es können sich jc>och auch abweichende Beurteilungen von Fall ju Fall ergeben. Die Frage, wie bei Marken- iibaren die Preissenkung sich vertrilen soll, ist in allgemeinen dahin zu bean. Worten, daß die :nEung um l(Tt>.§. in jeder Wirtschaftsstufe cls Regelfall gelten soll. Die Frage, ob der 'Einzelhändler, der eine Senkung der Preise für Markenwaren bis zum 1. Januar 1932 vor- j cht, auch schon vor dem 1. Januar 1932 selb- tiaiöig ohne Vereinbarung mit dem Erzeuger kn Preis senken kann, ist dahin zu beantworten, lef; rechtlich eine derartige Möglichkeit nicht iesteht, da bis zum 1. Januar 1932 der Revers- Ktirag Gültigkeit hat. Der zum Schutz gegen Ufe'oerteuerung eingesetzte und mit außerordent- Bcfecn Vollmachten ausgestattete Preiskom- nissar hat erklärt, daß er an die Einrichtung kfonöercr Preisprüfungsstellen oder Preisaus- Wsse zwecks Preisbeeinflussung der lebenswich- !(ig.tn Waren und wirtschaftlichen Leistungen des fr eien Marktes nicht denke.

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eigen dieses sines Herren- im Wert Ober ls 24.Oez.i931

er Nacht nerAnzeiger)

Umsätze über 1000 000 Mark im Einzelhandel: Um­satz in Brot, Mehl, Getreide usw. 1,35 v. H.» Umsatz in sonstigen Waren 2,5 v. H.

Neben der Aenderung des Umsatzsteuersatzes ist die wichtigste Aenderung auf dcm Gebiete der Um- satzbesteuerung die dem Reichsfinanzminister er­teilte Ermächtigung, für b e st i m m t e Gegen­stände b i e Phasenpauschalierung einzu- führen. Diese bedeutet im Gegensatz zum jetzigen deutschen Umsatzsteuersystem, das jeden einzelnen Umsatz erfaßt (Mehrphasensteuer), die Zusammen­fassung der Besteuerung mehrerer oder aller Um­sätze in einer Phase (Stufe). Es ist beabsichtigt, die Phasenpauschalierung zunächst aus dem Ge­biete der Textilwirtschaft einzuführen. Eng in Verbindung mit der Einführung des Pha- scnpauschalierungssystems steht eine Abände­rung der A u s f u h r o e r g ü t u n g. Sie ist so gedacht, daß bei Waren, bei denen die Phasen- vauschalierung eingeführt ist, nicht nur die letzte Umsatzsteuerquote vor der Ausfuhr vergütet wirb, sonbern auch die weitere innere Belastung an Um­satzsteuer.

Das Einbringen von Gegenständen in das Inland soll künftig in Form einer Ausgleich st euer der Umsatzsteuer grundsätz­lich unterworfen werden. Mit dieser Maßnahme hat sich die Reichsregierung über alle handels­politischen und verwaltungstechnischen Bedenken hinweggeseht, die man einer ülmsatzbesteueruns der Einsuhr bisher entgegengesetzt hat. Maß­gebend für diesen Entschluß mag wohl die Tat­sache gewesen sein, daß die meisten Staaten, welche eine Umsatzsteuer haben und mit denen Deutschland im Warenaustausch steht, dazu über­gegangen sind, auch die Einfuhr mit der Umsatz­steuer zu belegen. Für bestimmte Rohstosfe und Hilfsstoffe, welche für die deutsche Erzeugung erforderlich sind, sind Befreiungen von der Um­satzsteuer vorgesehen.

Die ab 10. April 1932 zu entrichtenden Vor­auszahlungen auf die Cinkommen- und Körperschaftssteuer sind bereits am 10. März 1932 zu zahlen. Ebenso sind die später fällig werdenden Vorauszahlungen auf die Ein­kommen- und Körperschaftssteuer früher zu ent­richten, und zwar statt am zehnten Tage nach Ablauf eines Kalcndervierteljahres bereits im Laufe des Kalendervierteljahres. Diese Maßnahme bedeutet zwar keine dauernde Höherbelastung, immerhin aber eine Verschlechte­rung für den einzelnen Steuerpflichtigen.

Die Reichsfluchtsteuer ist nicht als eine dauernde, sondern als eine vorübergehende Maß- nähme gedacht. Es sollen von dieser Steuer nur diejenigen Deutschen getroffen werden, welche in der Zeit vom 1. April 1931 bis 31. Dezember 1932

Handels auf Verbesserung der Wander­gewerbebestimmungen Rechnung getra­gen. Es besteht weiter die Möglichkeit, in W e 11- bewerbsverhältnisse durch gewerbe- polizeiliche Vorschriften einzugreifen. Ilm die Ab­wärtsentwicklung der Preise zu fördern, soll e i n 4 - P fen nig-Stück geschaffen werden. In wirtschaftlichen Kreisen ist man der Meinung, daß die Ausprägung dieser neuen Münze das Reich nur finanziell belasten, ohne daß irgend­wie die beabsichtigte preissenkende Wirkung ein­treten wird.

Wenn in der Begründung zum 5. Teil der Rot­verordnung gesagt ryird, daß die Schwierigkeiten, in denen sich die Invaliden- und Un­fallversicherung befinden, für diese Zweige nicht Schuld, sondern Schicksal seien, so muß darauf hingewiesen werden, daß von den gesetz­gebenden Körperschaften in den letzten Jahren Leistungen bewältigt worden sind, deren finan­zielle Deckung nicht gesichert war. Anstatt nun die schon lange geforderte organisatorische Reform der gesamten Sozialversicherung in Angriff zu nehmen, behilft man sich wiederum mit unzulänglichen Aenderungen. Es ist dai,cr zu besorgen, daß erst eine weitere Zuspitzung der Finanzkrise der Sozialversiche- rungs- wie der Fürsorgeträger die Schritte er­zwingen wird, die zur Erhaltung dieser Ein­richtungen wie zur Lastenminderung notwendig sind.

Zweck und Ziel der arbeitsrechtlichen Vorschriften im 6. Teil der Rotverordnung ist eine möglichst allgemeine Senkung der Löhne und Gehälter auf den Stand vom 10. Januar 1927 im Interesse der Selbstkostenentlastung. Die gerade in diesem Kapitel getroffenen Maßnahmen stellen bei ihrer praktischen Durchführung an das Verantwortungsbewußtsein aller beteiligten Kreise Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Be­hörden Anforderungen schwerster Art.

Der siebente Teil der Notverordnung, betitelt Sicherung der Haushalte" bringt Vorschriften über die Erhöhung der Umsatzsteuer, Besteuerung der Einfuhr und Aenderung der Ausfuhrrückvergütung. Die Umsatz st euer wirb nunmehr folgenbe Ge­stalt annehmen:

Umsätze bis 5000 Mark steuerfrei:

Umsätze über 5000 bis 20 000 Mark in Brot, Ge­treide, Mehl usw. 0,85 v. H. bei jährlicher Zahlung:

Umsätze über 20 000 bis 1 00 000 Mark in Brot, Getreide, Mehl usw. 0,85 v. H. bei monatlicher Zahlung:

Umsätze über 5000 bis 20 000 Mark in sonstigen Waren 2 v. H. bei vierteljährlicher Zahlung:

Umsätze über 20 000 bis 1 000 000 Mark in sonstigen

Waren 2 o. H. bei monallicher Zahlung;

Paris, 20. Dez. (WTB.) Ministerpräsident Laval kündigte in einer Rede an, daß Frankreich auf der bevorstehenden Regierungskonferenz im Rahmen des Poungplans bleiben und nicht bereit sein werbe, die Reparationen ben Pri- oatschulden zu opfern. In gewissen ßänbern habe man zu sehr betont, baß bie Schulden unb Repa­rationen annulliert werben müßten. Angesichts ber Haltung ber Vereinigten Staaten würben bie Re­gierungen, bie an biefe kühne Initiative gedacht hätten, zweifellos jetzt wenig Eile an ben Tag legen. Auf einen Zuruf aus ber Versammlung, f e ft z u bleiben, ermiberte Laval:W i r werben ben Voungplan nicht zerreißen lassen". Zum Abrüstungsproblem sagte Laval, er weise bie Beschuldigung, baß Frankreich militaristisch sei, zurück: aber Frankreichs Vergangenheit mahne zur Vorsicht. Man bürfe sich auf keine I m - prooi fier ungen einlaffen, bie Frank­reichs Sicherheit nicht garantierten. Die französischen Delegierten auf ber Abrüstungskonferenz würben es nicht ablehnen, jebe Art gegenseitiger Hilfeleistung zu prüfen unb nötigenfalls anzuregen, vorausgesetzt, baß sie wirksam, b. h. effektiv unb schnell sei. Nie­mals werbe Frankreich bie Unvorsichtigkeit begehen, sich mit Formeln ber Hoffnung zu begnügen.