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gefragten, bcr einen guten Eindruck machte, für erfunden zu halten, zumal noch manche Anhalts­punkte vorhanden tnaren, die für die Wahrheit des Vorbringens sprachen. SS vermochte ihn da­her des erwähnten Vergehens nicht für schuldig zu erachten. Deshalb ging aber der Angeklagte nicht straflos aus. denn fr hat selbst zugestanden, daß er an dem fraglichen Lage außerhalb seiner Wohnung auf dem Wege nach Wetzlar die Waffe mit sich führte. Auch dies ist verboten. DieUeber- tretung des Verbots trug ihm eine Geldstrafe von 20 Mark ein.

Die Straßenkreuzungen oberhalb deS Eisen­bahnviaduktes in der Ludwigftraße nach der Schönen Aussicht zu können auf Grund polizei­licher Erfahrungen als Gefahrenstellen für Kraft­fahrzeuge bezeichnet werden. Jetzt hatte sich wie­derum ein Autoführer, ein hiesiger Student, zu ner an rannten, weil er nach der Anklage durch Richtbeachtung der einschlägigen Fahrvorschriften die Schuld an dem Zusammenstoß zweier AutoS an der Kreuzung der Ludwig- und Liebigstrahe getragen habe. Er fuhr die Ludwigstrahe hinauf, während daS andere Auw aus der Liebigstrahe kam. Mit welcher Geschwindigkeit sich die Autos, deren Führer Signale gegeben hatten, dem Kreu­zungspunkt genähert Havert, konnte mit Sicher­heit nicht festgestellt werden, Wohl aber stand auf Grund der Beweisaufnahme fest, daß der An­geklagte kurz vor dem Zusammenstoß mit einer

vorschriftswidrigen, übergroßen Geschwindigkeit gefahren ist, lediglich aber um deswillen, weil er versuchte, im letzten Augenblick an dem anderen Auw noch vorüberzusähren. Die ganze Situation sprach zugunsten des Angeklagten, der offensicht­lich den Zusammenswh noch nach Möglichkeit ver­meiden wollte. Das Gericht konnte deshalb eine schuldhafte Verletzung der Führerpflichten durch den Angeklagten nicht festzustellen und sprach ihn freu

Gießener Jugendgericht.

3n der jüngsten Sitzung des Jugendgerichts wirkten als Zugendfchvffen mit Frau Lilli Wacker von Wiefeck und Verwalter Wilhelm Riebel von Gießen.

Zum zweiten Male innerhalb verhältnismäßig kurzer .yrist hatte sich das Zugendgericht mit einem Vergehen gegen das Gesetz zur Bekämp­fung der Geschlechtskrankheiten zu beschäftigen. Auch diesmal wieder war es ein noch recht junges Mädchen, das als Angeklagte erschien. Tie Angeklagte, für die bereits durch Beschluß deS DormundschastSgerichts die Fürsorgeerziehung angeortmet worden war, wurde zu 1 Monat Ge­fängnis verurteilt. Die Strafverbüßung wurde au-gesetzt, da zunächst die Fürsorgeerziehung zur Durchführung kommen soll.

Gießen

Bahnhofstraße 60

Wetzlar

Eisenmarkt 2

Amtsgericht Gießen.

Der bewaffnet eine politische Ve r - hmmlung besucht, riskiert eine GAängms-

cfe von mindestens drei Monaten. Rur mit ."inDet Rot entging ihr ein Besucher einer fol- o,i meinem benachbarten Ort. Gelegentlich einer ? sitation wurde bei ihm in der Hinteren Lasche en Schlagring vorgefunden. Damit war an sich i r Tatkx stand des 8 3 des erst neuerding« er- i (yrn Gesetzes über den Waffenmihbrauch er- i t Selbstverständliche Voraussetzung der An- pivwig dicker Gesetzesstelle ist. daß der Dc- rVfenc mit Wissen die Waffe bei fich trug. Der 3«dingte bestritt dieS. Derartige Behauvtrmaen h solchen Fällen liegen nahe; sie stellen sich cher meist al« leere Ausreden heraus, denen her Erfolg versagt ist. Anders im Fragefall, Vrtn der diensttuende, in derartigen Dingen er

Kbrene Wachtmeister hielt daS Vorbringen des «^geklagten auf Grund dessen Verhaltens bei der Kifitation und kurz darnach für glaubhaft. Dieser h.ll den Schlagring am nämlichen Tage, bevor nach Wetzlar ging, zum Schuhe gegen dortige Erwerbslose, mit denen er auf Grund früherer Drsokhrungen Konflikte fürchtete, zu sich gesteckt, Iber nach feiner Rückkehr, als er eilend« sich h die Versammlung begab, es versäumt haben, kpq wieder au« der Tasche zu nehmen. DaS Gericht Lite keine Veranlassung, die Angaben deS 2n-

Ein junger KaufmannslebrNng ist trotz ihm bekannten Verbotes mit seinem Fahrrad in der Richtung Llniversität^ebäudeSüdanlage durch die Goethcstrahe gefahren. Sr suchte sich damit derauszureden, daß vor ihm ein Soldat Hergesadren fei, der das gleiche getan habe. Dem Polizeibeamten gegenüber, der ihn zunächst ver­warnen wollte, wurde er frech Rur mit Rück­sicht auf die schlechte finanzielle Lage des Vater« des Beschuldigten behielt es bei einer geringen Geldstrafe fein Bewenden.

Sprechstunden der Redaktion«

11.30 bis 1233 Uhr. 16 bl» 17 Uhr. Samstag nachmittag geschloffen.

Aozei^enauftröge sind lediglich an die Geschäftsstelle zu richten.

Kinderhaarpflege. DaS Kinderhaar muß be­sonders sorgfältig gepflegt werden. Nehmen Eie hierzu ein mildes Ehampoo, wie eSSchwarz- kops'Extra" ist. Außerdem liegt diesemtiaar* glanz" bei, jenes ideale Mittel, das Laar elastisch, straff und gesund zu erhalten. Was aber die Kinder besonders begeistert, ist die neueSchaum- briöe", die als Lulle vonEchivarzkops.Ertra" bient Eie verhütet, daß den Klemm Schaum oder Waffer in die Augm kommt und macht ihnm die Haarwäsche zum Freudenfest!

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Bullenverkaus.

Mittwoch, den 15. 3uÜ 1931, vormittags um 11 Uhr, verkauft die Gemeinde Ober- Bessingen, aus dem Hose des Halters Hein­rich Rühl 11. einen fetten abgängigen Bullen durch öffentliche Derfteigerung. Bedingungen werden vorher bekanntge- geben. 4577D

Oder-Bessingen, den 9. Juli 1931.

Hesi. Bürgermeisterei Ober-Bessingen: Keill

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