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scheidend herabmindert. Mit dieser Schulgeld­erhöhung hat der Staat schon eine indirekte, von den Eltern unmittelbar bestrittene Einspa­rung am höheren Schulwesen erreicht. Die Mehr­einnahme des Staates durch die Erhöhung des Schulgeldes kommt dem Gehaltsaufwand für rund 90 akademisch gebildete Lehrkräfte gleich. Diese Zahl muh. will man die Gesamtersparnis des Staates am höheren Schulwesen gegenüber 1929 feststellen, der Zahl der 52 Stellen zugerechnet werden, die jetzt nach dem Staatsvoranschlag für 1930 abgesetzt werden sollen. Diese Summe übersteigt sogar noch den Vorschlag des Reichs- sparkommisfars. Dem höheren Schul­wesen wird damit eine Gesamter­sparnis aufgebürdet, wie sie kein anderer Zweig der Staatsverwal­tung zu tragen hat. Kann man da wirk­lich noch von dem Willen der Schonung der kulturellen Einrichtungen, von dem Streben, das Kulturniveau Hessens zu wahren, reden?

Das entscheidende Wort hat nun der Landtag Jedem Einsichtigen ist die Zwangslage offenkundig, in der sich Regierung und Volksvertretung befinden: das Schicksal Hessens hängt an der Behebung seiner Finanz­not. 2lbcr ebenso klar zeigt die Entwicklung der letzten Jahre, dah Oie höhere Schule ihr ge­rüttelt Mah zur Behebung dieser Rot schon ge­leistet hat. Erneute Eingriffe in ihren Betrieb gefährden auf das schwerste die geistige und moralische Ausbildung unseres Vachwuchses. Staatsmänner und Volksvertreter, die heute die­ser Einsicht entgegenhandeln, schädigen den Staat und das Volk von morgen.

Aus der provinzialhauptstaSt.

Gießen, den 22. März 1930.

Kriegsbefchädigien-Tagung in Gießen.

Man berichtet uns: Am Sonntag, 16. März, fand im Saale d«s Gewerkschaftshauses der 4. Be­zirkstag des Reichsbundes der Kriegsbeschädigten, ehem. Kriegs­teilnehmer und Kriegerhinterblie­benen statt. Etwa 150 Vertreter sämtlicher oberhessischer Ortsgruppen hatten der Einladung Folge geleistet. Als Vertreter des Gaues Frei­staat Hessen war Gauleiter Tauer anwesend. Vach herzlichen Degrühungsworten durch den Bezirksvorsiyenden Schirm deck wurde, der Bedeutung des Dolkstrauertages entsprechend, der Toten des Weltkrieges gedacht. Vach kur­zem Rückblick auf die Entwicklung des im Jahre 1921 gegründeten Bezirks erstattete Bezirks- Srkretär Benner den Geschäfts-, und Be­zirkskassierer Vogel den Kassenbericht. Aus bei­den Berichten war in der Hauptsache zu ent­nehmen, daß der Bezirk seit dem letzten Be­zirkstag etwa 800 Mitglieder neu ausgenommen hat, die sich auf bereits bestandene und auf neugegründete Ortsgruppen verteilen. Die Kassen- Verhältnisse wurden in Ordnung befunden. Durch größte Sparsamkeit war es im abgelaufenen Jahre möglich, eine neuzeitliche Bureau- und Registratureinrichtung anzuschaffen, um auch hier­durch dem immer steigenden Verkehr Rechnung zu tragen. Die über beide Berichte stattgehabte Aussprache ergab die Billigung der Maßnahmen der Bezirksleitung. Weiter wurde dann der vom 25., bis 28. Mai stattfindende Bundestag des Relchsbundes, verbunden mit einer öffentlichen Kriegsopferkundgebung, behandelt. Als Zeichen besonders guten Einvernehmens zwischen Bezirk und Ortsgruppen war es möglich, sich über die zum Bundestag zu entsendenden Delegierten für das ganze Bezirksgebiet auf einen Wahlvorschlag zu einigen. Der Bezirkstag hat gezeigt, daß die Organisation gut ausgebaut ist und ein gutes Vertrauensverhältnis besteht. Mit dem Wunsche, daß dies auch ferner im Interesse der Kriegs­beschädigten und der Kriegerhinterbliebenen der Fall sein möge, konnte der Bezirksvorsitzende nach Erledigung weiterer Tagesordnungspunkte die sehr gut besuchte Tagung schließen.

*

*' Deutsche Volkspartei in Gießen. Man berichtet uns: Die Ortsgruppe Gießen der Deutschen Volkspartei hielt dieser Tage imHin­denburg" ihre diesjährige Iohreshauptversamm- lung ab. Der erste Vorsitzende, Oberreallehrer Appel, erstattete nach einleitenden Worten der Begrüßung den Kassenbericht. Ihm, als dem bisherigen Rechner der Ortsgruppe wurde bei der Entlastung der Dank für seine mühevolle, langjährige Arbeit als Rechner ausgesprochen. Anschließend erstattete Geschäftsführer Dr. Wei­ßer den Tätigkeitsbericht, der von dem regen Politischen Leben innerhalb der Ortsgruppe Zeug­nis ablegte. Die Wahl des Vorstandes für das Geschäftsjahr 1930 wurde ohne Debatte einstim­mig vorgenommen. Der erste Vorsitzende be­richtete nach Erledigung dieses geschäftlicheü Teils über Gießener kommunalpolitische Fragen. An­ter Berücksichtigung der verschiedenen Bin­dungsmöglichkeiten der bürgerlichen Parteien im Stadtrat legte er eingehend die Gründe dar, die zur Bildung der Arbeitsgemeinschaft der Mitte geführt haben. Desgleichen berichtete Landgerichtsdirektor S ch u d t über die Vor­gänge bei der Kreisausschußwohl, die es mit sich brachten, dah infolge des Verhaltens der Wirtschaftspartci weder die Stadt Gießen noch der Mittelstand im Kreisausschuh vertreten sind. Vachdem dann noch der erste Vorsitzende und der Geschäftsführer über die Tagung des Landes­ausschusses und über verschiedene Sitzungen des geschäftsführenden Ausschusses berichtet hatten, wurde in die Aussprache eingetreten, il. a. wurde besonders gefordert, dah mehr Auf­klärung der Wähler durch die Abgeordneten erfolgen müsse. Die sehr anregend verlaufene Versammlung konnte erst gegen 12 Ahr von dem Vorsitzenden mit warmen Worten des Dankes in die Erschienenen geschlossen werden.

Preisverteilung des Reichs­berufswettkampfes des GDA. Am Samstag hielt die Ortsgruppe Giehen des Ge­werkschaftsbundes der Angestellten (GDA.) in derStadt Lich" eine Schluhfeicr für die Teil­nehmer am Reichsbcrufswettkampf der Ange­stelltenjugend 1930 ab, die einen recht guten Verlauf nahm. Der Vorsitzende der Ortsgruppe. Herr L. Zecher, begrühte die Ehrengäste, El­tern und Jugendlichen und betonte in seinen Ausführungen das Bestreben des GDA.. die Jugend zur Berufsertüchtigung anzueifern und dazu die Gelegenheit zu geben durch Veranstal­tung von Derufswettkämpsen und Scheinfirmen­arbeit innerhalb der Iugendgruppe des GDA. Aeber ..Die Iugend und unser Beruf" referierte hierauf Geschäftsführer Mack, Giehen. Er streifte die schweren Erziehungsprobleme und wies aus

Memrentenanspruch und Mslablauf.

Von Regierungsrat Weishaupt, Sreslau.

I.

Oer Anspruch.

Die Frist für die Erhebung eines Anspruchs auf Elternrente läuft frühestens mit dem 31. März 1 9 30 ab. So eng umgrenzt, wie diese Vorschrift lautet, ist sie aber nicht. Ehe je­doch auf die Fristenfrage eingegangen werden kann, bedarf es des Hinweises auf die Grund­sätze der Elternversorgung nach dem Reichsversorgungsgeseh.

Ist der Tod eines ehemaligen Angehörigen der Wehrmacht die Folge einer Dienstbeschädigung oder eines Rentenleidens, so ist zur Anmeldung eines klagbaren Anspruchs auf Elternrente (C. R.) der Vater, die Mutter, der Großvater und die Großmutter berechtigt. Den Elitzrn werden gleich­gestellt: 1. die Adoptiveltern, wenn sie den Ver­storbenen vor der Dienstbeschädigung an Kindes Statt angenommen, 2. Stief- und Pflegeeltern, wenn sie den Verstorbenen vor der Dienstbeschä­digung unentgeltlich unterhalten haben.

Großeltern erhalten Elternrente nur, wenn keine anspruchsberechtigten Eltern vorhanden sind. Die E. R. eines Elternpaares beträgt 50 Prozent, eines Clternteils 30 Prozent der Dollrente des Verstorbenen. Für jeden weiteren an Dienst­beschädigung verstorbenen Sohn erhöht sich die Rente um 1 , dieser Beträge. Zur E. R. wird eine Zusahrente durch die örtlich zuständige Fürsorge­stelle für Kriegerhinterbliebene gewährt. Sie muh dort beantragt werden, denn auch Zusahrenten» ansprüche bedürfen der Anmeldung.

E. R. wird gewährt für die Dauer der Be­dürftigkeit, wenn der Verstorbene der Ernährer gewesen ist, oder nach dem Ausscheiden aus dem Militärdienst geworden wäre. Für die Bejahung der Ernährerfrage ist Voraussetzung, dah der Verstorbene seiner Anterhaltspflicht freiwillig und nicht im Wege des Vertrages, etwa eines Auszugsvertrages, nachgekommen wäre. Zur Be­urteilung der Frage, ob der Verstorbene der Er­nährer war, ist von Tatsachen auszugehen: sür die Frage, ob er der Ernährer geworden wäre, können nur Mutmaßungen herangezogen werden. Der Verstorbene ist der Ernährer seiner Eltern gewesen, oder würde es geworden sein, wenn er sie dadurch, daß er zu ihrem angemessenen Le­bensunterhalt regelmäßig und in erheblichem Maße beisteuert, vor Rot geschützt hat oder schützen würde. Erheblich beisteuern würde er, wenn der von ihm zu leistende Anterhaltsbetrag sich von der Hälfte des Gesamtbetrages nicht allzuweit entfernt. Die Ernährerfrage läßt sich somit nur nach dem Gesamtbild des Falles, den allgemeinen wirtschaftlichen Erfahrungen und der landläufigen Anschauung beantworten. Sie ist im wesentlichen daher eine T a t f r a g c. Ist die Tatsache einmal festgestellt, daß der Verstorbene der Ernährer war oder geworden wäre, so ist sie unabänderlich.

Außer der Bejahung der Ernährerfrage muh Bedürftigkeit sür den Bezug der E. R. aner­kannt werden. Bedürftig ist, wer erwerbsun­fähig ist oder als Vater dos 60., als Mutter das 50. Lebensjahr vollendet hat. Eine Mutter, die noch für den Anterhalt und die Erziehung von Kindern zu sorgen hat, wird einer Erwerbsun­fähigen gleichgestellt. Erwerbsunfähig ist, wer infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen nicht nur vorübergehend auherstande ist, durch eine Tätigkeit, die ihm unter Berücksichtigung seiner Lebensverhältnisse. Kenntnisse und Fer­tigkeiten zugemutet werden kann, ein Drittel dessen zu verdienen, was gesunde Personen der­selben Art und ähnlicher Ausbildung in dersel­ben Gegend durch Arbeit zu verdienen pflegen. Auherdem darf das Einkommen der Eltern bzw. eines Elternteils in Sonderklasse 60 bzw. 48, in Ortsklasse A 58 bzw. 46,40, in B 56 bzw.

44,80, in C 54 bzw. 43,20, und in D 52 bzw. 41,60 Mk. nicht übersteigen. Mahgebend ist der Wohnsitz der Eltern. Zum Einkommen gehören alle Einnahmen, auf die mit Wahrscheinlichkeit und Regelmäßigkeit gerechnet werden kann, also auch Anterhaltungsbeiträge von Kindern usw., nicht aber Wohlfahrtsunterstühungen.

Es darf kein Anterhaltsanspruch ge­genüber Personen vorliegen, die imstande sind, ausreichenden Anterhalt zu gewähren. Es kommt nicht darauf an. was die Anterhaltspflichtigen an Anterhalt tatsächlich leisten, sondern nur, ob sie dazu fähig sind. Z. B. ist ein lediger Sohn leistungsfähig, wenn er gesund und ar­beitsfähig ist. Erwerbslosigkeit erschwert ihm nur, seiner Anterhaltspflicht nachzukommen. Eine Toch­ter, die verheiratet ist und fein eigenes Ein­kommen hat. wäre nicht fähig, Anterhalt zu ge­währen, selbst wenn sie aus dem Einkommen des Ehemanns die Eltern unterstützt.

Alle vier genannten Voraussetzungen müssen für die Bewilligung von E. R. neben­einander vorliegen.

An Stelle der E. R. kann Elternbeihilfe (E. B. Abs. 3) bewilligt werden, wenn die Er­nährerfrage bejaht wird, Erwerbsunfähigkeit vor­liegt bzw. die Altersgrenze erreicht ist, doch die genannten Eißkommensgrenzen überschritten sind oder der ausreichende Anterhalt nur unter besonderen Schwierigkeiten gewährt werden kann. Häufig sind die Fälle, in denen die Einkom­mensgrenze zwar nicht überschritten ist, ausrei­chender Anterhalt aber nur unter besonderen Schwierigkeiten gewährt werden kann, die ande­ren Bedingungen aber erfüllt sind. Diese Bei­hilfe darf die C. R. einschließlich Zusahrente nicht übersteigen. Somit ist also möglich. E. B. Abs. 3 in der gleichen Höhe wie E. R. einschl. Zusah­rente als Kannanfpruch zu bewilligen. Zah­lung der gesamten E. D. Abs. 3 erfolgt vom Versorgungsamt. Die Einkommensgrenze für eine solche Beihilfe wird aus Zusammenrechnung von Elternrente. Zusahrente und der obengenannten E. R.-Einkommensgrenzen festgestellt, wovon dann etwaiges Einkommen abgezogen wird, so dah die E. B. Abs. 3 beziehenden Eltern in ihrem Gesamteinkommen nicht schlechter als die E. R.- Empfänger gestellt sind.

Ferner kann Elternbeihilfe (E. B. Abs. 4) ge­währt werden, wenn der Verstorbene nur teil­weise der Ernährer gewesen ist, oder geworden wäre. Der mit Wahrscheinlichkeit regelmäßig zu leistende Anlerhaltsbeitrag muß mindestens Vs des notwendigen Gesamtbetrages ergeben. Im übrigen ist selbstverständlich Voraussetzung, daß Erwerbsunfähigkeit vorliegt, die Al­tersgrenze erreicht ist und ausreichen­der Anterhalt nur unter besonde­ren Schwierigkeiten gewährt werden kann. Die für C. R. maßgebenden Einkommens­grenzen können überschritten sein. Die vom Ver­sorgungsamt gezahlte E. B. Abs. 4 darf zwei Drittel von E. R. und Zusahrente nicht über­steigen. Ihre Errechnung erfolgt wie bei der E.B. Abs. 3.

Sind zwei Söhne in einer Familie gefallen, soll angenommen werden, daß sie in der Regel mindestens ein Drittel des Lebensunterhalts der Eltern tragen würden, wenn nicht angenom­men werden kann, daß sie die Ernährer der Eltern geworden wären. Bei Verlust einziger Söhne und Kinder ist besonders wohlwollend zu verfahren. Ist E. R. oder E. D. wegen Wegfalls der Bedürftigkeit entzogen worden, so würde sie bei Wiedereintritt der Bedürftigkeit auf An­trag wieder bewilligt. E. R. oder E. B. kann auch bei vermißten Söhnen als Kannanfpruch vor erfolgter Todeserklärung gewährt werden.

(Ein Schluß-Artikel folgt.)

deren Arsachen hin. Der Berufssportgedanke solle von diesen Mängeln die aufsteigende Generation loslösen, um sie lebenstüchtig zu machen zum Wohle des einzelnen wie der Gesamtheit. Drr Iugendbund im GDA. strebe bewußt die Be­rufsertüchtigung an, indem er die Freizeit des Lehrlings im besten Sinne des Wortes geistig und körperlich zu beeinflussen versuche. Gute Vorlesungen, Musik, Lied und Spiel seien die beste Waffe gegen das Minderwertige. Selbst­zucht und charaktervolle Gesinnung sollten aus eigenem Willen zu rechtschaffenem Handeln le­bendig machen. In Bezirks-, Gau- und Reichs­jugendtagungen werde dieser Geist aufs stärkste entfacht. Besonders begrüßt werde der Besuch der Heimabende durch Eltern, Erzieher, Lehr­herren/ Handelslehrer und ältere Kollegen, da­mit diese einmal ihre Meinung dazu sagen, vielleicht selbst einmal mitwirken, von ihrem Wissen und Erfahrungen den Iugendlichen mit« teilen. Unter Volksleben bedürfe solcher Kreise, in denen sich vorurteilslose Menschen mit Men­schen anderer sozialer Schichten und anderer Altersstufen zusammenfänden, um Mißverständ­nisse und Mißtrauen aus der Welt zu schaffen. Beiden Rednern wurde herzlicher Beifall zu­teil. 'Bei der anschließenden Preisverteilung er­hielten sieben Iungens und fünf Mädels erste, zweite und dritte Preise in Form von Leder­mappen, Büchern, Füllfederhaltern, während wei­tere zehn Teilnehmer ehrende Anerkennungen sich erringen konnten.

Landkreis Gieken.

" W i e s e ck, 20. März. Gestern abend hielt die hiesige Volkshochschule ihre Haupt­versammlung ob. Aus dem Bericht des Schriftführers, Lehrer Eschenbrenner, ging hervor, daß im vergangenen Winter 15 Vorträge gehalten wurden, die durchschnitllich von 40 Hö­rern besucht waren. Dr. Ma lech sprach an fünf Abenden überGesunde Lebensführung", Frl. Le verzapf an einem Abend überDu und dein Heim"; Dr. Michel leitete die Winter­arbeit ein mit einem Vortrag über das Wesen der Volkshochschule und sprach an zwei Aben­den über Traumdeutung, und an zwei weiteren Abenden über die Entwicklung der Wiesecker Be­völkerung in wirtschaftlicher und sozialpolitischer Hinsicht: Frau Dr. Reumann behandelte an vier Abenden Erziehungsfragen. Die Auswahl der Themen, sowie die gemeinverständliche Art der Darbietung fanden bei den Hörern durch­weg Beifall, und es wurde auch für die Zu­kunft die Behandlung solcher allgemein inter­essierender Fragen gewünscht. An einem Sonn­tag im Frühjahr soll eine botanische Exkursion auf den Hangelstein unter Führung von Garten­

inspektor R e h n e l t unternommen werden. Die Rechnungsablage durch Hch. I h.m ergab ein verhältnismäßig günstiges Bild der Kassenlage: neben dem Zuschuß, den in dankenswerter Weise die Gemeinde alljährlich leistet, erwartet man noch eine Anterstühung durch die Zentralstelle für Volksbildung. Auf diese Weise kann ein namhafter Betrag zum Ausbau der noch wenig entwickelten Volks- und Echülerbücherei verwendet werden. Aeber die Rechnungsablage der früheren Iah re, wo die Volkshochschule durch Dr. Rein geleitet wurde, fand eine sehr rege Aussprache statt. Es wurde beschlossen, die Abrechnung zu prüfen und in der demnächst stattfindenden Vorstandssihung darüber zu be­schließen. Sollte der Vorstand zu keiner Eini­gung kommen, so soll eine nochmalige General­versammlung einberufen werden. Bei der Wahl des Vorstandes wurden die seitherigen Mitglie­der, mit einer Ausnahme, wiedergewählt. Vor­sitzender ist Rektor Petri, fein Stellvertreter K. Reuter, Schriftführer W. Eschenbren- ner, Rechner H. Ihm, Beisitzer E. Die rau und Frau Spuck. Aufgabe des Vorstandes und der Hörerschaft muß es fein, durch Aufklärung über die Bedeutung der Dolkshochschularbeit eine Steigerung der Hörerzahl im kommenden Se­mester herbeizuführen. Durch eine weitere Er­mäßigung der Hörergebühr im nächsten Semester hofft man auch den wenigbemittelten Kreisen die Teilnahme an der Volkshochschule zu er­möglichen.

£ Wieseck, 21. März. Gestern abend fand bei Heinrich Braun eine von hiesigen Hand­werkern einberufene Versammlung statt, in der Syndikus Röhr über die derzeitige Lage im Handwerk und über Organisationsfragen sprach. Im Anschluß daran wurde ein Ortsgewer­beverein gegründet, dem von 36 An­wesenden 32 beitraten. Als erster Vorsitzender wurde Maurermeister Heinrich Oswald, als Schriftführer Weißbinder Heinrich D e ch gewählt.

8 Alten-Buseck, 20. März. Infolge der Ab­bauvorschriften wurde Schuloerwalter Dieme r mit Wirkung vom 6. April nach oiermonallichcr Tätig­keit aus dem Schuldienst abberufen. Lehrer Dr. Meuer, der beurlaubt mar und während dieser Zeit eine Lehrstelle an der cheeresfachschule in_ Gie­ßen bekleidete, wird mit Beginn des neuen Schul­jahres feine hiesige Stelle wieder übernehmen. Das in der hiesigen Kirche aufgeführte Konzert des Vereins für christliche Musik Gie­ßen erfreute sich eines guten Besuches der Einwoh­nerschaft. Die Darbietungen boten einen hohen künst­lerischen Genuß und fanden wohlverdiente dankbare Aufnahme. Der Gemeinderat hatte in feiner letzten Sitzung einen wichtigen Punkt auf

die Tagesordnung gesetzt, dem die jüngere Ein­wohnerschaft, zuletzt auch nicht die Schulen, starke- Interesse entgegenbringen. Es wurde beschlossen, der Fertigstellung des im nahen Wald herrlich gelegenen Sportplatzes nunmehr näherzu­treten und nach Ausstellung eines Kostenanschlags den schon lange gehegten Wunsch der Iugend- in Erfüllung zu bringen. Ein weiterer, ebenfalls sehr wichtiger Punkt dieser Sitzung betraf die eventuelle Sperrung der Gemeindewal­dungen für Leseholzsammler, falls die Verwüstungen des Waldes durch Abbrechen von Aesten und Amknicken kleinerer Bäume in Zukunft nicht unterbleiben.

s. T r a i s - H o r l o f f, 18. März. Gestern fand die Beerdigung unseres Pfarrers Karl Adolf Weber auf dem hiesigen Fried­hof statt. Ein Trauergefolge, wie es unsere Ge­meinde noch nicht gesehen, gab dem früh ver­storbenen Seelsorger das letzte Geleite. In der Kirche fand eine Gedächtnisfeier statt, die durch einen Vortrag des Lang-Gönser Posacknenchors und Orgelvorfpiel eingeleitet wurde. In einer warmempfundenen Ansprache umriß Pfarrer Dr. H e y m a n n. Langsdorf, das Blld des Heimge­gangenen und konnte hierfür kein besseres Schrift­wort zugrunde legen, als Psalm 25. Vers 21: Schlicht und recht, das behüte mich: denn ich harre dein." 2Ls schlichter, gerade denkender Mensch, dessen Grundzug Herzensgüte war, als treuer Seelsorger und Helfer wird die Ge­meinde ihren verewigten Seelsorger im Herzen bewahren. Rach Gemeindegesang entwarf Dekan Engel, Obbornhofen, ein Lebensbild des Ver­storbenen. Tiefergriffen wurde die Trauerge­meinde, als er erwähnte, daß bqr Verstorbene die Erfüllung seines letzten Lebenswerkes, die auf Ostern geplante Weihe des soeben fertigge- wordenen neuen Glockengeläutes, nicht mehr hat erleben dürfen. Amrahmt wurde die Feier durch Chöre der Gesangvereine Inheiden und Atphe. sowie durch Choralvorträge des Posaunenchors Lang-Göns, unter der feinsinnigen Leitung des Dirigenten Boller. Rach der Feier in der Kirche setzte sich der riesige Trauerzug unter Vorantritt der Schulkinder und Vereine in Be­wegung nach dem nahen Friedhof, wo Pfarrer Dr. H e y m a n n die Bestattung vornahm. Als­dann legten Kränze nieder: die Seitlichen des Dekanats Hungen, der Kirchenvorstand, die Schulvorstände des Kirchspiels Trais-Horloff und der Filialen Atphe und Inheiden, die drei Ge­meinden durch ihre Bürgermeister, der Gesang­vereinLorelei" (Atphe), -dessen Ehrendirigent Pfarrer Weber war, die Konfirmanden und Schüler, seine frühere Gemeinde Reichelsheim i. DM der Gießener Wingolf und der Evangelische Pfarrverein. Der hiesige Kriegerverein feuerte eine dreifache Ehrensalve übers Grab.

Altbürgcrmeifler Är. Kaysel-Aauheim t.

4. Bad-Rauheim, 21. März. Rach län­gerem Krankenlager ist heute der frühere Bür­germeister unserer Stadt, Dr. Gustav Kay­ser, im Alter von 68 Jahren gestorben. Mit ihm ist eine der kenntnisreichsten» und er­folgreichsten Persönlichkeiten in der kommunalen Verwaltung Hessens dahingegangen.

Dr. Kayser, der einer rheinhessischen Leh­rersfamilie entstammte, war am 16. Februar 1862 geboren. Rach seiner Ghmnasialzeit genügte er als Einjährig- Freiwilliger beim Inf.-Regt. 116 in Gießen seiner Militärpflicht, anschließend widmete er sich dem juristischen Studium. 3m Staatsdienste fand er u. a. als Amtsanwalt in Büdingen und bei der Staatsanwaltschaft in Gießen Verwendung, dann als Amtsrichter in Vilbel. Seine kommunale Laufbahn begann er als besoldeter Beigeordneter der Stadt Worms. Im Iuni 1903, als hier die Städle- ordnung eingeführt wurde, wählten ihn die Stadtverordneten zum ersten Berufsbür­germeister unserer Stadt, der er in ^jäh­riger Amtszeit bis zu seiner im Iuni 1927 er­folgten Pensionierung hervorragende Dienste ge­leistet hat. Seinem Weitblick, seiner juristischen Kenntnis und seiner reichen Begabung für die Verwaltungsausgaben ist es mit in erster Linie zu danken, dah die Entwicklung der Stadt glei­chen Schritt gehalten hat mit dem ungeahnten Aufschwung des Bades, der mit der großzügigen staatlichen Bautätigkeit im ersten Jahrzehnt des Iahrhunderts begann und wenige Jahre vor dem Weltkriege zum Abschluß kam. In- der Ge­schichte unserer Stadt wird das verdienstvolle Wirken Bürgermeister Dr. Kaysers unvergessen bleiben.

Oberstudienrat Dr. F.

ist einer der fähigsten und beliebtesten Lehrer, für den seine Schüler durchs Feuer gehen. Er bringt ihnen nicht nur Wissen bei; durch sein Vorbild erzieht er sie zu Menschen, die im Leben ihren Mann stehen werden.

Daß Sie nie ärgerlich und immer guter Laune sind - sagen oft seine Kollegen - und das selbst in den schweren Wochen vor derVersefjung, ist kaum zu begreifen."

Nichts leichter als das - antwortet er - wenn man Herz und Nerven schont und Kaffee Hag trinkt! Dieser prächtige Bohnenkaffee ist coffein­frei und völlig unschädlich, regt an, aber nicht auf und ist im Geschmadc garnicht zu übertreffen. Wollen Sie's nicht auch mal mit Hag versuchen?"