Einzelbild herunterladen

Getrei-ezötte und Brotpreis.

1930 etwa 44 Pfennig Abzug des derzeitigen Pfennig pro Kilogramm eine Preisspanne von

DieAuffaffungderLandtvirffchast

Don der Landwirtschaftskammer für Hessen in Darmstadt werden wir um die Ver­öffentlichung des folgenden Aufsatzes gebeten:

Mit Genugtuung begrüßte die Landwirtschaft sowohl die Zollcthöhungen von 1929 und März 1930 wie auch die Bestrebungen weiter Volks- kreise, welche auf einen stärkeren Verbrauch von Roggenbrot gerichtet waren. Zwischen Müllerei, Bäckergewerbe und Landwirtschaft wurde in Hessen vereinbart, ein Roggenbrot von 60pro- zentiger Ausmahlung und etwa 5- bis lOpro- zentigem Weizenmehl-Zusatz herzustellen. Tat- sätzlich hat sich auch der Roggenbrotverbrauch in den hessischen und den benachbarten Städten

Dagegen betrug der Roggenbrot im Juni pro Kilogramm. Rach

ändert.

Schuld daran sind die erhöhten Gestehungs­kosten, Steuern, Löhne und sonstigen Abgaben, sowie die höheren Verdienste der Betriebe, nach­dem sich die auf einen Bäckerbetrieb entfallende Kundenzahl seit dem Jahre 1913 um beinahe

Datum der Notierung Durchschnitt 1909/13 Durchschnitt 1929

Durchschnitt ? Januar 1930 Februar 1930 ^März 1930

April 1930 Mai 1930 Mitte Juni 1930

Datum der Notierung Durchschnitt 1909/13 Durchschnitt 1929

Durchschnitt Januar 1930 Februar 1930 März 1930 April 1930 Mai 1930 Mitte Juni 1930

Der Weizenpveis

in Tonnen und Mark war in der Rachkriegszeit etwa folgende:

Roggenpreises von 17,2 ergibt sich bei diesem

26,8 Pfennig. Der Roggenmehlpreis betrug im Durchschnitt der Jahre 1909/13, wie sich aus untenstehender Zusammenstellung ergibt, 34,80 Mk. pro Doppelzentner, zur Zeit aber nur 26 Mk. Gegenüber der Vorkriegszeit haben sich also die Korn-, Mehl- und Drotpreise wesentlich ver­

ein Drittel verringert hat.

Die Entwicklung der Getreide- und Mehlpreise Vor- und

DieAniwortdesVäckergewerbes

Dazu schreibt uns der Obermeister derD ä cke r- Zwangsinnung Gießen:

Der Redaktion des Gießener Anzeigers sind wir dankbar, daß sie uns GelegenhÄt gibt, zu den Ausführungen der Landwirtschaftskammer Darmstadt über die Getreidezölle und den Brot- Preis sogleich Stellung nehmen zu können und dabei auch einige Richtigstellungen entsprechend den Gießener Verhältnissen zu vermerken. _

Wir erkennen gerne an, daß die Zollerhöhun- aen für Brotgetreide von 1929 und 1930 im Interesse unserer Landwirtschaft geboten waren und sich auch zum Ruhen des Bauernstandes ausgewirkt haben. Durch diese zollpolitischen Maßnahmen, aber auch durch die rege Propa­ganda für den Verzehr von Roggenbrot ist er­freulicherweise der Roggenverbrauch wesentlich gesteigert worden. Allein in Gießen ist der Roggenbrotkonsum durch die Maßnahmen der Behörden und die Propaganda­tätigkeit aller freiwilligen Mithelfer, aber auch durch die bereitwillige Mitwirkung des Bäcker­gewerbes um gut 60 Prozent angewachsen. Sn diesem Zusammenhang sei auch vom Däckerhand- werk dankbar anerkannt, daß der Gießener An­zeiger die Roggenpropaganda tatkräftig geför­dert hat.

Auf die ziffernmäßigen Darlegungen der Landwirtschaftskammer in allen Einzelheiten näher einzugehen, dürfte hier y>ohl zu weit führen. Wir möchten nur einige ziffernmäßige Hauptpunkte herausgreifen. Wenn die Landwirt­schaftskammer sagt, das Roggen mehl sei gegen­über der Vorkriegszeit um 35 Prozent billiger geworden, das Roggen b r o t habe sich aber um 40 bis 50 Prozent verteuert, so möchten wir doch bemerken, daß bei dieser Gegenüberstellung sehr wesentliche Faktoren außer acht gelassen sind. Es ist von der Landwirtschaftskammer nicht berück­sichtigt worden, daß auch auf dem Däckergewerbe sehr große steuerliche Lasten liegen, daß die Aufwendungen für die Beiträge zur So­zialversicherung wesentlich höher sind als früher und auch noch die neben dem Mehl er­forderlichen Rohmaterialien und De- triebsunkoften sehr stark auf der Aus- gabenseite des Däckereibetriebes erscheinen. Wenn man alle diese Belastungen der Bäckerei betriebe berücksichtigt, so wird man zugeben müssen, daß die von der Landwirtschaftskammer angeführte Spanne schon in einem ganz anderen Lichte erscheint. Im übrigen trifft aber der von der Landwirtschaftskammer angeführte Drotpreis von 88 Pf. für ein Vierpfund-Roggenbrot f ü r G i e - ßen nicht zu, denn hier verkaufen die Bäcker das Vierpfund-Roggenbrot für 75 Pf., gegen­über dem von der Landwirtschaftskammer ge­nannten Preis also um 13 Pf. billiger. Die Spanne zwischen dem Drotpreis von 1909'13 in Höhe von 58,8 Pf. nach den Angaben der Landwirtschaftskammer und dem heutigen Gie­ßener Drotpreis von 75 Pf. beträgt also nur 1 6,2 P f., sicherlich nicht zu hoch, wenn man die obenerwähnten Delastungen der Bäckereibetriebe berücksichtigt. Als Beispiel sei hier nur noch bemerkt, daß vor dem Kriege der Zentner Bri­ketts für Däckereibetriebe 70 Pf. kostete, heute dagegen 1,40 Mk., also eine Preissteigerung von 100 Prozent.

Dne Reichsregierung versucht, einen großen Teil des auf Grund der Stützungsaktion er­worbenen Roggens zu ganz besonders billigen Preisen nach dem Ausland zu verkaufen. Rach unserer Ansicht wäre es richtiger, ver­billigten Roggen zum Verbacken im In­land zur Verfügung zu stellen, um dadurch den | Drotpreis zugunsten der besonders notleidenden Volksgenossen zu senken. Das Däckergewerbe ist gerne bereit, bei einer solchen Aktion tatkräftig mitzuwirken, denn es ist ein Freund des Wirt­schaftsfriedens, und es ist auch bereit, sich das Vertrauen der Verbraucher ehrlich zu verdienen. Rotwendig, ja dringend notwendig ist aber auch eine durchgreifende Aenderung unserer gesamten Wirtschafts- und Steuer­politik, bei der den berechtigten Lebensinter­essen der Landwirtschaft und des Ge­werbes besser als bisher Rechnung getragen wird. Für dieses Ziel wollen wir gerne gemein­sam mit der Landwirtschaft kämpfen. Auch das Bäckerhandwerk hat schwer um seine Existenz zu ringen. Cs ist nicht, wie so manche meinen, auf Rosen gebettet. Der Verbrauch an Dackwaren abgesehen von Drot zeigt vielfach einen sehr großen Rückgang, wodurch der Däckermeister starke Mindereinnahmen erleidet. Dazu kommt in den Städten die Konkurrenz der Konsumvereine, die ebenfalls dem selbständigen Handwerk empfindlichen Abbruch tut Auch die

gesteigert. m

Hm so verwunderlicher ist es, daß aus Kreisen des Däckergewerbes scharfe Angriffe auf das Agrarprogramm der Landwirtschaft und insbe­sondere auf den angeblich hohen Drotgetreide- zoll erhoben worden sind. Auf der Verbands- tagung des Rhein-, Main-, Rahe-Däckerinnungs- verbandes wurde, wie die Tagespresse berichtet, die Behauptung aufgestellt, daß das Bäcker­gewerbe die Zeche für die gesamte Agrarreform in Höhe von 53 Millionen Mark bezahlt habe.

Etwa zur gleichen Zeit sind verschiedenerorts und vor allem auch im Mittelpunkt des Frank­furter Wirtschaftsgebietes, in Frankfurt selbst, die Gebäckpreise erhöht worden, und zwar mit der Begründung, daß durch die erhöhten Getreide­preise die Mehlpreise unerschwinglich hoch ge­worden seien. Bezüglich des Roggenbrotes ergibt ein Vergleich gegenüber der Vorkriegszeit fol­gendes: Im Durchschnitt der Jahre 1909 bis 1913 war der ungefähre Preis für ein Kilogramm Roggenbrot 29,4 Pfennig. Rach Abzug des da­maligen Durchschnittspreises für ein Kilogramm Roggen in Höhe von 17,4 Pfennig verbleibt eine Preisspanne von 12 Pfennig pro Kilogramm.

Durchschnittspreis für

Tagen im Reichstag gestellt wurde, ist nach den vorstehenden Ausführungen unverständlich. Der Dermahlungszwang hat segensreich gewirkt und neben dem Zoll den ersten Schutz für die land­wirtschaftlichen Erzeugnisse gebracht. Deutscher Grund und Boden ist noch zur Genüge vor­handen, um Hunderttausende von Volksgenossen als Landwirte anzusetzen, aber nur dann, wenn diese neuen Existenzen wie auch die bereits vor­handenen Landwirte wirtschaftlich bestehen kön­nen. Der kommende Winter wird bestimmt eine große Arbeitslosigkeit bringen, wenn nicht endlich der Kurs unserer Wirtschaftspolitik entscheidend geändert wird. _ .

Es ist sehr bedauerlich daß weite Volkskreise nicht wissen, daß die Erschwerung der Brot­getreide-Einfuhr gar nicht unsere Ausfuhr von Industrie-Erzeugnissen drosselt; vielmehr stammt diese Einfuhr von Brotgetreide aus Ländern, welche uns verhältnismäßig wenig Industrie­erzeugnisse abnehmen, wie Argentinien, Kanada, Australien und die Vereinigten Staaten. War doch unsere Handelsbilanz im Jahre 1928 mit diesen vier Ländern allein um 2,3 Milliarden Mark passiv. Schon vor dem Kriege waren die Brot- und Futtergetreide-Zölle ungenügend. Die Kriegszeit hat gelehrt, daß die deutsche Land­wirtschaft Brot- und Futtergetreide möglichst im eigenen Lande erzeugen muh. Deutschland hat kein Interesse daran, überseeischen Ländern Brot­getreide abzunehmen, die sich selbst durch unge­heure Zölle (Rordamerika) gegen die Einfuhr von Industrieerzeugnissen anderer Länder schützen, wenn wir in der Lage sind, durch eine mit Leich­tigkeit durchzuführende Verschiebung innerhalb des Roggen- und Weizen-Verzehrs auf diese Einfuhr zu verzichten.

Wenn unser Volk und seine Wirtschaft wieder gesunden sollen, so muh das alte Bibelwort be­herzigt werden:Einer trage des anderen Last".

Mark und ging im Januar 1930 auf 272 Mark, im Februar auf 259,50 Mark und im Juni bis auf 252 Mark laut Frankfurter Rotierung her­unter. Im Jahresdurchschnitt 1929 war das Roggenmehl etwa 15 Prozent teurer als jetzt und um 35 Prozent billiger als vor dem Krieg. Während also das Roggenmehl ge­genüber der Vorkriegszeit um 35 Prozent billiger geworden ist, hat sich das Roggenbrot um 40 bis 50 Prozent verteuert. Die Lebenshaltungs­kosten ließen sich erheblich senken, wenn die Zwischenspanne der wichtigsten Rahrungsmittel und die auf dem Gewerbe lastenden Steuern er­mäßigt würden.

Ein Vergleich zwischen Weizenbrot und Rog­genbrot ergibt folgendes: Ein Sack Aoggen- mehl liefert etwa 66 Laib Brote von je zwei Kilogramm Gewicht. Der Mehlpreisanteil am Drotpreis beträgt bei einem Mehlpreis von 26 Mark 39 Pfennig. Aus drei Pfund Mehl werden bekanntlich vier Pfund Drot gebacken. Im Durchschnitt der Jahre 1909/13 kostete das Mehl für das vierpfündige Roggenbrot 52,5 Pf., jetzt nur 39 Pfennig. Damals war der Brotpreis durchschnittlich 58,8 Pf., jetzt 88 Pfennig. Die Zwischenspanne zwischen Mehl- und Brotpreis war also in der Vorkriegszeit 6,6 Pf., heute 49 Pfennig.

Der Doppelzentner Weizenmehl kostet zur Zeit rund 46 Mark. Bei einem vierpfündigen Laib beträgt der Mehlpreisanteil 69 Pfennig gegen­über 39 Pf. beim Roggenmehl. Bei einem Brot aus gleichen Teilen Weizen- und Roggenmehl ist der Mehlpreisanteil 54 Pfennig und bei einem solchen aus ein Drittel Weizen und zwei Drittel Roggenmehl 49 Pfennig. Er ist also um so nied­riger, je weniger Weizenmehl verwendet wird. Im Interesse der gesamten Volkswirtschaft müs­sen aber auch vom Bäcker gewisse Opfer ge­bracht werden.

Die Forderung auf Aufhebung des Vermah­lungszwangs von Inlandweizen, die vor einigen

ist also pro Tonne seit der letzten Zollerhöhung und zwar im Durchschnitt des Jahres 1929 und jetzt um 24 Prozent und gegenüber der Vorkriegszeit um 53 Prozent in die Hohe gegangen. Er hat somit den Indexstand der Industrieprodukte erreicht. Dafür ist aber der Roggenpreis erheblich zurückgegangen und zwar auf den Stand vom Jahre 1913. Der Land­wirt muh also seinen Roggen zum Friedens­preis und teilweise darunter verkaufen, da er ja nicht den Preis der Frankfurter Rotierung erhält, sondern etwa 10 Mark weniger die Tonne infolge der Frachtunkosten usw. Der Roggenmehl­preis betrug im Durchschnitt der Jahre 1909 13 346 Mark die Tonne, irn Jahre 1929 = 297,90

Weizen

Weizenmehl

212,60

416

246,50

359,5

269,1

400,1

262,1

393

267,1

282,5

288,7

425,9

311,3

447,3

325327,5

450460

Roggen

Roggenmehl

174

326

215,5

297,9

185,8

272

176

259,5

168,6

251,5

188,3

278,1

179,6

267,3

171172

252262

Qualität der Weizenmehle hat durch den Deirnahlungszwang bedeutend gelitten. Das heutige Weizenmehl 00 ist in der Qualität nur noch mit dem früheren Weizenmehl 0 zu der­gleichen, aber die Preisspanne zu Lasten des Bäckers beträgt zwischen den beiden Sorten 4 Mk. Daß bei diesem Qualitätsunterschiede der Mehle die Herstellung von Weitzgebäck mit Schwierig­keiten verbunden ist, wird jedermann klar sein. Im Interesse unserer hessischen Landwirtschaft und des Bäckergewerbes dürfte zu empfehlen sein, daß sich die Landwirtschaft wieder mehr dem Anbau von Krahnenweizen zu- wendet, womit dem jetzigen Hebelstand in der Mehlaualität abgeholfen wäre. Auch das Däcker- gewerbe ist gerne bereit, gemeinsam mit der Landwirtschaft und den Verbrauchern nach dem Wort zu handeln:Einer trage des anderen Last!" Mögen die Regierung und die andern maßgeben­den Stellen auch ihrerseits die entsprechenden Vorbedingungen dazu recht bald schassen durch eine vernünftige und annehmbare Wirt­schafts- und Steuerreform.

Däcker-Zwangsirrnung Gießen, gez.: W. L o eber, Obermeister.

Anm. der Redaktion: Aus den Ausführungen der Däcker-Zwangsinnung dürfte hervorgehen, daß der Drotpreis in Gießen im Vergleich zu dem in andern Orten, der offenbar dem Aufsatz der Landwirtschaftskammer zugrunde gelegt wurde, erheblich günstiger liegt.

Aus her pwvinzialhaupistadt.

Gießen, den 17. Juli 1930.

Zst der Star schädlich?

Vom Vvgelschutzverein für den Volks- staat Hessen in Darmstadt gehen uns folgende Zeilen zu:

Schon seit altersher gilt der Star als ein nützlicher Vogel, und zwar hauptsächlich feiner Insektenvertilgung wegen, die er zweifellos mit großem Eifer betreibt. Bereits vor dem Welt­kriege kamen besonders aus England Meldun­gen, daß der Star unter Umständen auch ein höchst unangenehmer Getreidedieb sein kann, in­dem er in Schwärmen frisch besäte Weizen­felder aufsucht und die Körner aus der Erde holt. Untersuchungen des Mageninhalts haben diese Beobachtungen bestätigt. Dieser Schaden scheint jedoch nicht so groß zu sein, auch hört man bei uns kaum Klagen hierüber. Man nimmt an, daß es sich hierbei um eineneue Gewohnheit" der Tiere handelt, die man als harmlos bezeichnen kann, so 'Longe diese Ge­wohnheit nicht der Insektenvertilgung vorge­zogen wird, was ja auch bis jetzt glücklicher­weise nicht der Fall ist.

Häufiger und zahlreicher sind aber die Kla­gen, die gerade dieses Jahr wieder von Gar­tenbesitzern geführt werden über Schaden der Stare an der Obsternte. Besonders stark sind nun diese Klagen in Gegenden, in denen keine Stare brüten. Durch Beringungsversuche ist nämlich nachgewiefen worden, daß Brutstare nicht an Obst gehen. Als gesellig lebender Vogel überfliegt der Star nach der Brutzeit in großen Schwärmen das Land, und diese zu- geflogenen Stare richten allerdings am Obst großen Schaden an. Gegen derartige Schäden hilft man sich, indem man auf Stangen tote Katzen, Sperber u. dgl. aufstellt. Dabei hat man aber nur Ersolg, wenn man'jeden Tag den Stand derartiger Vogelscheuchen ändert, weil sich der Star sonst daran gewöhnt. Reuerdings hat man mit großem Erfolg Lautsprecher auf der Plantage aufgestellt. Der Kuriosität halber sei auch hierbei erwähnt, daß ein Plantagen­besitzer an die Vogelschuhstation in Seebach be­richtete, er stecke auf seine Kirschbäume einzelne Salzheringe und habe damit die besten Erfolge erzielt. Jedenfalls läßt sich aber durch der­artige Maßnahmen der Schaden der Stare auf ein Minimum herabdrücken, so daß weitere De- kämpfungsmahnahm' n der Stare, vor allem Abschuß, nicht nötig ersche.nm. Der Star ist und bleibt in der Hauptsache doch Insek­tenvertilger, und aus diesem Grunde ist seine Rühlichkeit nicht hoch genug anzuschlagen. Besonders bei der Bekämpfung der Schädlinge des Waldes hilft uns der Star sehr gründ­lich. Der Star läßt sich rasch und in großer Zahl ansiedeln und ist oft Retter in höchster Rot. Dies zeigt sich vor allem bei der Be­kämpfung des Kiefernspanners, der bisweilen auch heute noch Millionenschaden anrichtet und der, um nur ein Beispiel anzuführen, für Hom­burg in der Pfalz schon im Jahre 1898 als durch diesen Vpgel vertilgt nachgewiesen wurde.

So dürfte also der Ruhen des Stares bei weitem seine Schädlichkeit übersteigen und sei­nen bisweiligcn Kirschhunger viel milder be­urteilen lassen.

Gietzener Wochenrnarktpreise

Es kosteten auf dem heutigen Wochenmarkt: Butter 160 bis 180, Matte 30 bis 35, Käse (10 Stück) 60 bis 140, Wirsing 10 bis 15, Weiß­kraut 10 bis 15, Rotkraut 15 bis 20, gelbe Rüben (Bund) 8 bis 10, rote Rüben 8 bis 10, Spinat 30 bis 35, Römischkohl 8 bis 10, grüne Bohnen 20 bis 25, gelbe Bohnen 25 bis 30, Erbsen 15 bis 20, Tomaten 30 bis 60, Zwiebeln 10 bis 15, Pilze 30 bis 35, Kartoffeln, alte 4Vz bis 5 (der Zentner 3,80 bis 4 Mk.), neue 6 bis 7, Birnen 20 bis 30, Dörrobst 30 bis 35, Kirschen 20 bis 40, Heidelbeeren 40 bis 45, Stachelbeeren 15 bis 20, Johannisbeeren 15 bis 20 Erdbeeren 60 bis 80, Himbeeren 40 bis 45, Aprikosen 50 bis 55, Pfirsiche 60 bis 100, Pflaumen 30 bis 35, Mirabellen 45 bis 50, Honig 40 bis 50, junge Hähne 120 bis 130, Suppenhühner 100 bis 120, Rüsse 60 bis 70 Pf. das Pfund; Tauben (Stück) 70 bis 80, Eier 11 bis 12, Blumenkohl 30 bis 70, Salat 10 bis 20, Salatgurken 20 bis 40, Einmachgurken 3 bis 6, Ober-Kohlrabi 8 bis 10, Rettich 10 bis 15 Pf. das Stück; Radieschen Dd. 10 bis 15 Pf.

Bornotizen.

Tageskalender für Donners­tag. Volkshalle Gießen: Militär-Groß-Kon- zert, 20 Hfjr. Lichtspielhaus Bahnhofstraße: Mutterliebe" undSieg des Herzens".

Stadttheater Gießen. Man schreibt uns: Am nächsten Dienstag wird das Stadt­theater die Posse mit Gesang:Einen Jux wiN er sich machen" unter der Regie von Heinrich Hub und der musikalischen Leitung von Kapell­meister Fritz Cujä aufführen. Besonderer Wert ist diesmal auf die Ausstattung gelegt worden. Obergarderobier Huber und Theatermeister Löffler haben neue Dekorationen und Ausstat­tung für diese Aufführung geschaffen.

Daten für Freitag, 18. Fuli.

Sonnenaufgang 4.03 Hhr, Sonnenuntergang 20.08 Hhr; Mondaufgang 23.02 Hhr, Mond­untergang 12.06 Hhr.

1374: der Dichter Francesco Petrarca in QIrqua gestorben; 1721: der französische Maler An­toine Watteau, Hauptvertveter der Rokokozeit, in Rogend gestorben; 1811: der englische Schriftsteller William Thackeray in Kalkutta ge­boren; 1864: die Dichterin Ricarda Huch in Braunschweig geboren; 1870: Verkürckngung des päpstlichen Hnfehlbarkeitsdogmas auf dem Vatikanischen Konzil in Rom.

D ie städtischen Wohnungsbau- ten in der Schwarzlach. .Seit einiger Zeit ist in dem östlichen Gebäude der städtischen Wohnungsbauten im Schwarzlachgebiet. an der Innenherrichtung der Räume so nachdrücklich gearbeitet worden, daß die Wohnungen in die­sem Hause am 1, August bezogen werden können. Es kommen hierbei 30 Wohnungen mit drei bzw. zwei Zimmern nebst Zubehör in Betracht. Zu jeder Wohnung gehört u. a. auch eine Dade- einrichtung mit Wand-Kohlenbrandvfen, ferner ein Stück Gartenland. Die Mietpreise firtb auf 48 bis 50 Mark für eine Dreizimmerwohnung und auf 43 bis 45 Mk. für eine Zweizimmer­wohnung festgesetzt worden. Gleichzeitig mit der Fertigstellung dieses städtischen Wohnhaus- blockes ist auch der Ausbau des verlängerten Asterweges über die sog. Ost-West-Strahe hin­aus in Angriff genommen worden. Der Fahr­damm und der östliche Bürgersteig werden zur Zeit hergestellt und voraussichtlich bis zum Be­zug der neuen Wohnungen fertig sein. Mit dem Innenausbau des auf der westlichen Straßen­seite gelegenen Baublockes dürfte voraussicht­lich in Kürze begonnen und dabei auch gleich der westliche Bürgersteig hergerichtet werden.

Die älmgestaltungsarbeiten in der Gießener Bahnhofshalle haben in den letzten Tagen die Aufstellung des Buch­händler- und Zeitungsstandes an seinem end­gültigen Platze gebracht. In Verbindung damit ist ein Durchbruch nach dem Bahnsteig I zu vorgenvmmen und hier ein Ausgabeschalter des Dahnhofsbuchhändlers geschaffen worden, durch den es den Reisenden möglich sein wird, sich mit Lesestoff zu versorgen, ohne erst zu die­sem Zwecke durch die Sperre gehen zu müssen. Die Reueinrichtung des Dahnhofsbuchhändler- standes macht einen guten Eindruck und dürfte wohl allgemein als zweckentsprechend angesehen werden. An der Stelle des bisherigen Buch­händlerstandes, in der Mitte der westlichen Seite der Bahnhofshalle, sollen nunmehr die Ausgänge nach den Bahnsteigen der westlichen Bahnhofsseite endgültig hergerichtet werden. Fer­ner ist geplant, der Bahnhofshalle in nächster Zeit durch Reuanstrich ein freundlicheres Ge­wand zu geben.

** 75 Jahre Gießener Freiwillige Feuerwehren. Am 6. und 7. September be­gehen die Gießener Freiwillige Feuerwehr und die Freiwillige Gailsche Feuerwehr gemeinsam die Feier ihres 75jährigen Bestehens. Die Ju­biläumsfeier soll in einer den schwierigen Zeit­verhältnissen entsprechenden schlichten Weise durch­geführt werden. Für den 6. September abends ist ein Fackelzug vorgesehen, anschließend soll auf der Liebigshöhe ein Kommers stattfinden. Am Sonntag, 7. September, wird vormittags der Kreisfeuerwehrverbandstag abgehalten wer­den, anschließend werden die beiden Wehren auf Oswaldsgarten Aufstellung nehmen und Geräte­übungen durchführen, denen dann ein großer Brandangriff folgen wird. Am Rachmittag soll ein Feuerwehrmarsch durch die Stadt nach der Volkshalle stattfinden, wo schließlich Fannlien- fest mit Theater, turnerischen und gesanglichen Darbietungen, sowie Tanz den Tag beschließen werden.

* Aus dem Gießener Standesamt s- r e g i st e r. Es verstarben in Gießen in der Zeit vom 1. bis 15. Juli: 1. Karl Ieschke, 1 Jahr, An der Kläranlage 92. 2. Margarete Dombrowfkh, geb. Krämer, 26 Jahre, Leihgestemer Weg 18. 4. Wolfgang Brück, 1 Jahr, An der Klär­anlage 58. 6. Erna Köhler, 5 Minuten, Frie­densstraße 7. 10. Elise Volk, ohne Beruf, 76 Jahre, Reuenweg 18. 12. August Karl Valentin Installateur, 38 Jahre, Alicenstraße 2. 13. Karl Müller, Eisenbahnsekretär i. R., 66 Jahre. Crednerftrahe 14. 15. Elsa Margarete Timm, ohne Beruf, 25 Jahre, Goethestrahe 26.

** Ein Marder im Hühn er st all. In einem Hühnerstalle auf dem Grundstück Liebig- stratze 33 gab in der letzten Rächt anscheinend ein Marder ein für die Hühner und deren Be­sitzer wenig erfreuliches Gastspiel. Das Raubtier biß vier Hühner tot und sog zwei Eier aus. Hm die Rachbarn, die Hühnerbestände besitzen, vor Schaden zu bewahren, sei auf diesen Vorfall aufmerksam gemacht und den Hühnerbefttzern empfohlen, ihre Ställe gut zu verjähren.

♦♦ Mode-Vornamen. Heber eine neue Modetorheit wird uns aus der 'Detterau ge­schrieben: Die Sucht nach neuen Ramen zeitigt in unseren Dörfern merkwürdige Blüten. Je fremder die Ramen klingen, um für soviel vor­nehmer werden sie gehalten. Jetzt hat ein glück­licher Vater sein neugeborenes Töchterchen Eli da (nach der bekannten Hautcreme!) ge­nannt. Der Rachbar will aber nicht zurückstehen. Sein Töchterchen soll den Rainen Rivea führen. Dann wird bald der erste glückliche BubenvateL seinen Stammhalter vielleicht Persil nennen. Gibt es denn keine Beratungsstelle für namen- suchende Eltern? Rötig wäre sie, denn die Kinder müssen zeitlebens mit ihren tarnen Herumlaufen, die ihnen elterliche Torheit anhängte. (Sn strittigen Fällen bei Ramensgebung kommt als entscheidende Instanz zunächst das für den betref­fenden Ort zuständige Amtsgericht als Reviftons- behörde für die Standesämter in Betracht. Gegen die Entscheidung des Amtsgerichtes kann das Landgericht in Anspruch genommen werden. D. Red.)

" Iustizpersonalie. Ernannt wurde der Dersorgungsanwärter Karl Deprä in Gießen zumAmtsgehilfen bei dem Amtsgericht in Gießen mit Wirkung vom l.Iuli 1930 ab.

Je blonder Ihr Haar umso nötiger

PIXAVON