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Vergebung

über die

Ausführung eines Kriegerdenkmals.

Die Gemeinde Inheiden beabsichtigt ein Kriegerdenkmal zu errichten, wozu die Ausführungsunterlagen bei uns einge- sehen werden können. 3092V

Angebote sind bis spätestens 1. Mai ein- zureichen. Freie Auswahl ausdrücklich Vor­behalten.

Inheiden, den 15. April 1930.

Bürgermeisterei Inheiden.

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Donnerstag, 17. April 1930, nach­mittags 2 Uhr, versteigere ich im Löwen", Neuenweg, dahier, zwangs­weise gegen Barzahlung: 3099V

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Daten für Donnerstag 17. April.

Sonnenaufgang 5.03 ilf>r, Sonnenuntergang 18.58 älhr. Mondaufgang 0 Uhr, Mondunter­gang 6.45 Llhr.

1774: der Erfinder der Buchdruckerschnellpresse F. Koenig in Eisleben geboren: 1790: der nordamerikanische Staatsmann B. Franklin ge­storben: 1852: die Schriftstellerin Ida Boy-Ed in Dergedorf geboren.

Briefkasten der Redaktion.

(Rechtsgutachten sind ohne Verbindlichkeit der Schriftleitung.)

K. D. In W. 1. Unseres Dafürhaltens ist die Forderung der Stadt F. in Berücksichtigung 2hrer Einkommens- und Bermögensverhältnisse unbegründet und aussichtslos. Lehnen Sie des­halb das Ansinnen ab, da Ihnen das Existenz­minimum gelassen werden muß. 2. Die Forde­rung verjährt frühestens am 31. Dezember 1932. Schicken Sie uns aber einmal die Schuldurkunde zur Prüfung ein.

Berliner Börse.

Berlin, 16. April. (WTB. Funkspruch.) 3m Hinblick auf die viertägige Unterbrechung des! Börsenverkehrs zu Ostern lag der heutige Früh­verkehr völlig beschäftslos. Eine Tendenz ließ sich bei der starken Zurückhaltung der Speku­lation noch nicht erkennen, doch glaubt man nicht, daß es schwächer werden wird. Da sich die verschiedenen an der gestrigen Börse umlaufenden Gerüchte nicht bestätigt haben.

Große Strafkammer Gießen.

Gießen, 15. April. Ein sechsundzwanzig­jähriger Einwohner von Glauberg war vom Erweiterten Schöffengericht Gießen wegen Sitt­lichkeitsverbrechens an seiner dreizehnjährigen Schwester zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr drei Monaten verurteilt worden und verfolgte dagegen Berufung. Diese wurde zurückgewiesen, nachdem die Ver­handlung heute das gleiche De Weisergebnis ge­habt hatte. Die Öffentlichkeit war ausgeschlossen.

Ein Schuhpolizeiwachtmeister von Friedberg verfolgte Berufung gegen ein Urteil des Erweiterten Schöffengerichts Gießen, durch das er wegen Einbruchsdiebstahls und wegen versuchten Diebstahls zu einer Gesamtstrafe von vier Monaten Ge­fängnis verurteilt worden war. Er hatte den Erfolg, daß er nur wegen Lebensmit­teldiebstahls in einem Fall zu einer Geldstrafe von fünfzig Mark verur­teilt wurde: im anderen Fall erfolgte Frei­sprechung, da der Versuch der Lebensmit­telentwendung (älebertretung) nicht strafbar ist.

Abschluß eines Wildererprozesses.

WER. Hanau, 13. April. 3n der Schoffen- gerichtssihung vom 12. November vorigen Jahres war der 28jährige Maurer Karl Kipper aus Oberseemen (Kreis Schotten) wegen Wilderns und bewaffneten Wider st andes gegen einen Forstbeamten zu insgesamt einem Jahr neun Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der von einer unheilvollen Jagdleiden­schaft befallene junge Mensch hatte sich im 3uli vorigen Jahres, nachdem er eben erst eine Ge­fängnisstrafe von zwei 3ahren acht Monaten wegen des gleichen Deliktes verbüßt hatte, seines übermächtigen Dranges nicht erwehren können und war von neuem in die dichten Forste bei Dirstein und Wächtersbach gezogen. Bereits 14 Tage lang hatte er sich dort wildernd umher­getrieben, als er am 25. 3uli im Wald bei Weyher, unweit von Wächtersbach, von einem Fhrster angetroffen wurde, wie er gerade im Begriffe stand, sich mit angeschlagenem Gewehre auf einen Bock anzupirschen. Auf den Anruf des Försters hin ging der Wilderer auf den Beamten in Anschlag, der nun seinerseits schoß. Die Schrotladung ging dem Angeklagten in die linke Brustfelle. Auf die Berufung des Ange­klagten und der Staatsanwaltschaft hin hatte sich die Große Strafkammer am 3. Januar erneut mit der Angelegenheit zu befassen, um zu einer Erhöhung der vom Schöffengericht ausge­sprochenen Gesamtstrafe von zwei Jahren zu gelangen, indem sie es für den bewaffneten Widerstand bei der erstinstanzlichen Strafe von anderthalb Jahren beließ, aber für das Wil­dern die Höchststrafe von sechs Monaten und für das unbefugte Waffenführen eine solche von drei Monaten einsetzte. Auf die Revision des Angeklagten hin hob das Reichsgericht den Schuldspruch der Strafkammer Hanau hinsicht­lich des Wilderns und der unbefugten Waffen­führung dahingehend auf. daß bei beiden De­likten eine Tateinheit als vorliegend zu erachten sei. Gestern hatte sich die Große Straf­kammer erneut mit der Angelegenheit zu be­fassen, um schließlich zum erstinstanzlichen Urteil von einem 3ahr neun Monaten Ge­fängnis unter voller Anrechnung der zehn Monate währenden Untersuchungshaft zu ge­langen.

Preußen.

Kreis Wetzlar.

cP Krofdorf, 15. April. Wie empfindlich Fische bei Verunreinigung des Wassers sind, konnte man gestern im Fohn- bach beobachten. Eine auswärtige Firma, die hier ihre Gefäße, deren 3nhalt wohl giftiger Art gewesen sein wird, reinigte, brachte das Wasser in einen derartigen Zustand, daß eine Menge Forellen in kurzer Zeit verende­ten. Wie verlautet, ist bei der Polizei Anzeige erstattet

cP Gleiberg, 15. April. Am gestrigen Mon­tag besuchten Gäste aus dem Osten un­seres Vaterlandes unsere Burg. Es waren ungefähr 30 Damen und Herren, die unter Lei­tung von Professor Dr. Bock von der Tech­nischen Hochschule Berlin eine Studien­fahrt durch Hessen unternehmen, die von der staatlichen Stelle für Raturdenkmalpflege ver­anlaßt ist. Die Führung an die interessanten Orte, besonders der Raturschutzgebiete im Kreise Wetzlar, hatte Lehrer Watz, Ehringshausen, übernommen.

I Groß-Rechtenbach, 13. April. Gestern nachmittag brach auf einer abgeholzten Fläche im Distrikt Krainsäcker des hiesigen Gemeinde- w a l d e s ein Brand aus, der sehr schnell um sich griff. Die sofort alarmierten Ortseinwohner eilten mit Hacken an die Brandstelle und zogen Gräben um diese, um das Uebergreifen des Feuers auf den' angrenzenden Hochwald sowie eine Fichtendickung zu verhindern. Trotzdem dies gelang, konnte nicht verhindert werden, daß mehrere Haufen Fichten­stangen und Fichtenreiser verbrannten und eine größere Anzahl Fichtenstämme angebrannt wurden. Die Entstehungsursache des Brandes konnte bis jetzt nicht festgestellt werden.

$ Hörnsheim, 14. April. Das Verschwin­den ihres vierjährigen Kindes setzte dieser Tage die Familie des Landwirts Schneider von hier sowie die ganze Ortsbevölkerung in Auf­regung. Die Nachforschungen, die mit Hilfe der Po» lizeiorgane erfolgten, ergaben, daß das Kind ganz allein den Weg in den entfernt liegenden Wald an­getreten hatte, wo es wohlbehalten wiedergefunden wurde.

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Kirchliche Nachrichten.

Evangelische Gemeinden.

Gründonnerstag, den 17. April.

Stadtkirche. 19.45 Uhr: Pfarrer Becker: Deichte und hl. Abendmahl für Matthäus, und Markus- gemeinde. Johanneskirche. 19.45: Pfarrer Aus. feld; Beichte und hl. Abendmahl -für Lukas, und Johannesgemeinde. Kapelle des Allen Fried. Hofs. 18: Pfarrer Lenz: Beichte und hl. Abendmahl für die Luthergemeinde. ElisabelhSleinkinder- schule. 20: Pfarrer Lic. Waas: Beichte und Abendmahl für die Petrusgemeinde. wieseck. 9: Beichte. Kirchberg. 10: Kirchberg: Passions­kindergottesdienst, Opfer für das syrische Waisen­haus. Alten-Buseck. 9: Beichte. Watzenborn- Steinberg. 20.15: Passionsandacht. Lich. 20: Pfarrvikar Draudt, Beichte und hl. Abendmahl.

katholische Gemeinde.

Mittwoch, den 16. April.

Gießen. 16.30 und 19 Uhr: Beichte.

Donnerstag, den 17. April. Gründonnerstag.

Gießen. 6.30 Uhr: Beichte; 6.30, 7, 7.30 und 8: Kommunion; 9: Hochamt, darauf Anbetungsstunden bis l^Uhr; 18: Andacht.

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