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Nr. 163 Erstes Blatt

180. Jahrgang

Dienstag, 15. Zu» 1950

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberheffen

Vrvck und Verlag: vrühl'sche Univerfitüts-Vuch. und 51eindruckerel R. Lange in Gießen. Schriftleitung und Geschäftsstelle: Schulftrahe 7.

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Dr. Fnedr. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton 0r H.Thyriot; für den übrigen Teil Ernst Blumschein und für den Anzeigenteil Max Filler, sämtlich in Gießen.

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Vor der Entscheidung.

Das Schicksal der Oietrichschen Steuervorlagen. Einigung der Regierungsparteien. Aber wenig Aussicht auf eine Mehrheit im Reichstag.

Berlin, 15. Juli. (IBIB.) Die hinter der Re­gierung stehenden Parteien haben sich zwar am Montag daraus geeinigt, in der Plenarsitzung des Reichstags am Dienstag d i e Deckungsvor­lage der Regierung einschließlich der Bürger ff euer wiederherzu stellen, aber trotzdem ist der Ausgang der Debatte noch keineswegs abzusehen, vorweg sei bemerkt, daß die Regierung noch immer hosft, am Dienstag eine Mehrheit für ihre Vorlage zu ge­winnen, jedoch kann zur Stunde niemand sagen, woher diese Mehrheit kommen soll. Wenn der Be­schluß der Deutschnationalen, gegen die Deckungsvorlagen zu stimmen, bestehen bleibt, so ist die Regierung mit den hinter ihr stehenden Par­teien in der Minderheit; selbst wenn sich ein Teil der Deulschnatlonalen der Stimme enthält und ungefähr 20 veulschnationale für die Regierung stimmen, so ist immer noch die Abstimmung von Zufälligkeiten in der Anwesenheit der Abgeordneten abhängig.

In den Wandelgängen des Reichstages werden alle Kombinationen besprochen, die etwa in Anwen­dung kommen könnten. Ueberroiegenb kommt jedoch die Meinung zum Ausdruck, daß bei der Ableh­nung der Deckungsoorlage der Regierung nichts weiter übrig bleibt, als den Reichstag aufju- lösen. Wenn nämlich die Deckungsvorlage am Dienstag abgelehnt wird, das Haus den Etat und die übrigen Vorlagen erledigt, sich dann vertagt und die Regierung hinterher die Deckungsoorlage durch eine Notverordnung in Kraft seht, so würden sofort die Sozialdemokraten die w i e - d-relnberufung des Reichstages verlangen mit dem ausdrücklichen Zweck, die Notverordnung wieder aufzuheben. Da nicht daran zu zwei­feln ist, daß mit den Stimmen der Oppositionspar­teien die Aushebung der Notverordnung erreicht werden würde, könnte dann die Regierung den Reichstag nicht mehr aus diesem Grunde a u f l ö s e n, sondern mühte eine neue Vorlage Im Reichstag zur Entscheidung stellen. Der einzige Ausweg aus den Schwierigkeiten wäre eventuell da­durch möglich, daß am Dienstag eine der Parteien den Antrag stellt, die Deckungsoorlage nochmals dem Steuerausschuß zu überweisen. Diese Version tauchte erst in den Abendstunden auf, es ist jedoch durchaus nicht ausgeschlossen, daß man zu diesem letzten Mittel greift Was damit bezweckt werden soll und kann, läßt sich im Augenblick noch nicht vollkommen übersehen; es muß jedoch daran erinnert werden, daß schon vor einigen Tagen die Sozialdemokraten im Ausschuß durchblicken liehen, daß sie zur Mitarbeit an der Deckungs­oorlage bereit wären, wenn man ihren wün­schen mehr enlgegenkomme und in einem Sonderausschuh die Möglichkeit größerer Streichungen am Etat erwägen würde.

2n den späten Abendstunden verlautet noch, daß die Wirtschaftspartei ihren Minister aus dem Kabinett zurückziehen werde, wenn der versuch gemacht werden sollte, ohne Auf­lösung des Reichstags die Deckungsvorlage durch eine Notverordnung in Kraft zu sehen.

Oie Stellung der Parteien.

Bleibt die Opposition fest?

Berlin, 15. Juli. (Iel.-Un.) Der Sozial- m 0 1 r a t i f d)e Pressedienst bringt die Ablehnung der Pläne der Negierung scharf zum Ausdruck. Mit so großer Sorge die Sozialdemokrat tie die Anwendung des Art. 48 auch kommen sieht sie ist nicht gewillt, sich unter das kaudinische Joch zu beugen und, um einer verfassungswidrigen Diktatur zu entgehen, den diktatorischen Befehlen eines jede Verhandlung ablehnenden Kabinetts zu gehorchen. Nicht minder selbstverständlich ist, daß sie sofort nach der etwaigen Verkündigung der Ver- ordnungen den Antrag auf ihre Aufhebung einbringen wird.

In der Fraktionssitzung der D e u t s ch n a t i o n a- l e n stellte der Fraktionsoorsitzende, Abg. Ober- fahren, fest, daß die Fraktion an ihrer ab­lehnenden Stellung festhalte, und daß insbesondere die Bürgersteuer auch nicht dem ent­spricht, was sich die Deutschnationalen darunter vorstellten.

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. Die Wirtschaftspartei hat im Reichstag einen Antrag eingebracht, in dem die Reichsregie- rung ersucht wird, den Reichspräsidenten zu bitten, daß im Falle der Ablehnung der Deckungsoorlage und der Vorlagen über die Revision des Erwerbslosen- und Krankenkasien. wesens und der Ausgabensenkungsbestimmungen der Reichstag aufgelöst wird. Durch den Antrag soll verhindert werden, daß der Arti­kel 48 in Anwendung gebracht wird, ohne daß der Reichstag aufgelöst wird.

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Die Reichstagsfraktion der Bayerischen Dolkspartei Hot zur Bürger st euer fol­

genden Beschluß gefaßt: Die Bedenken der Bayeri- schen Dolkspartei sind im neuen Entwurf nur jum Teil zerstreut, deshalb können wir demselben un­sere Unterschrift nicht geben; wir erklären uns jedoch bereit, der Vorlage zuzu stimmen, wenn sonst eine völlige Einigung erzielt wird.

D.e Au^affung der Demokraten. Zustimmung zur Regierungsvorlage, avct Gesamtreform im Herbst.

Berlin, 14. Juli. (SU.) Der Vorsitzende der demokratischen Reichstagsfraktion. Abgeordneter Meyer, hat am Montag an den Reichskanzler Dr. Brüning folgendes Schreiben gerichtet:

Die demokratische Reichstagsfraktion hat be­schlossen, die Regierungsvorlagen so» wohl die Sozialgeseh- als auch die Deckungsgeseh- entwürse sowie den Gesetzentwurf betreffend Bürgerabgabe, letzteren in der verabredeten Form, als Initiativanträge einzu­bringen, sofern diese Anträge von allen in der Regierung vertretenen Fraktionen un­terschrieben werden. Hierbei setzten wir selbstverständlich voraus, daß die auf unseren Wunsch vorgenommenen Aenderungen hinsicht­lich der Freilassung der Behördenan- gestellten von der Reichshilfe, so­weit sie Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen, und hinsichtlich der Milderung der Tabaksteuerfristen aufrechterhalten wer­den, und daß cs bei der Herauslassung der Privatange st eilten aus der Reichs- Hilfe sein Bewenden behält An unsere Zu­stimmung knüpfen wir die Bedingung, daß an

reinen Ausgaben neben den mindestens 100 Mil­lionen Mark für 1930 weitere 50 b i s 1 00 Millionen Mark im Haushaltsjahr 1931 eingespart werden. Wir betonen je­doch ausdrücklich, daß wir das gegenwärtige Gesehgebungswerk als eine Teilreform be­trachten, mit welcher der durch die steigende Arbeitslosigkeit unerträglich gewordenen Lage der Reichsfinanzen abgeholfen werden soll. Wir er­warten also mit Bestimmtheit die Erfüllung der wiederholten Zusage der Regierung, im Herbst dem Reichstag eine durchgreifende Fi­nanzreformvorlage zu unterbreiten, wo­bei wir ganz besonders auf die Rotwendigkeit einer Reform des Derwaltungsauf« baues des Reichs und der Länder und einer Sanierung der Gemeindefinan­zen Hinweisen. In letzterer Beziehung sehen wir die Bürgerabgabe, wenngleich die schlimm­sten Härten und Fehler dieser Abgabe beseitigt worden sind, keineswegs als eine befriedi­gende Lösung an; wir stehen vielmehr nach wie vor auf dem Standpunkt, daß auf das entschie­denste versucht werden muß, sie bald durch eine gerechtere und einträglichere Besteuerung zu ersehen. Der letzte Grund, weswegen wir unter Zurückstellung we­sentlicher Bedenken unsere Unterschrift au leisten bereit sind, besteht in der Erkenntnis, daß ohne wesentliche Opfer von allen Seiten eine Eini­gung der Parteien über eine auf parlamen­tarischem Wege zu verabschiedende Finanz­reform überhaupt nicht zu erzielen sein würde, daß aber die Rotwendigkeit alsbaldiger Maß­nahmen von niemand verneint werden kann, der sich der schweren Gefahren bewußt ist, die sonst Reich und Wirtschaft bedrohen.

Das Kompromiß über die Bürgersteuer.

Berlin. 14. Iuli. (DDZ.l In der Bespre­chung der Finanzsachverständigen der Regie­rungsparteien hat man sich, vorbehaltlich der Zustimmung der einzelnen Fraktionen, auf fol­genden Initiativgesehentwurs geeinigt:

§ 1. Die Gemeinden sind berechtigt und In den Fällen des § 3 verpflichtet, von allen im Gemeindebezirk wohnenden Personen, die über 20 Iahre alt sind, eine Bürger- steuer zu erheben. Die Steuer darf nicht erhoben werden von Personen, die seit einem Monat vor dem Stichtag (10. Oktober eines jeden Iahres) laufend öffentliche Fürsorge genießen und Krisenfürsorgeempfängern, deren Personen- kreis noch näher bestimmt werden soll. Der Reichsfinanzminister ist ermächtigt, mit Zustim­mung des Reichsrats weitere Personenkreise von der Steuerpflicht zu befreien.

§ 2. Die Höhe der Bürgersteuer wird von den Ländern bestimmt (Landessah), jedoch nicht weniger als 6Mark für das Iahr. Der Landessah ermäßigt sich auf die Hälfte für Personen, die einkommensteuerfrei sind und für die Ehefrau. Eine anderweitige Staffe­lung ist ausgeschlossen.

§ 3. Wenn für das Rechnungsjahr 1930 in einer Gemeinde die Gemeindegrund st euer oder die Gemeindegewerbesteuer über den bis zum l.Iuli 1930 beschlossenen Sah er­höht wird, ist die Gemeinde verpflichtet, für dieses Rechnungsjahr die Bürger st euer einzuführen. Bom Rechnungsjahr 1931 ab bis zum Inkrafttreten des Grundsteuerrahmengesetzes und des Gcwerbesteuerrahmengesehes ist die Ge­meinde verpflichtet, die Bürgersteuer ein­zuführen, wenn für die Gemeinde grundsteuer oder

die Gemeindegewerbesteuer der am 1. Iuli 1930 beschlossene Sah überschritten wird, oder wenn der für die Gemeindegrundsteuer oder für die Gemeindegewerbesteuer beschlossene Sah den Landesdurchschnitt übersteigt; in die­sem Falle ist, wenn der Landesdurchschnitt um nicht mehr als 150 v. H. überschritten wird, für das gleiche Rechnungsjahr die Bürgersteuer mit einem Zuschlag von 50 v. H. zum Landessah zu erheben, um mehr als 150 b. Sy, jedoch nicht mehr als 200 vom Hundert, mit einem Zuschlag von 100 vom Hundert und um mehr als 200 vom Hundert mit einem Zuschlag von 150 v. H. Die Landesregierung stellt die Höhe des Landes­durchschnitts der Gemeindegrundsteuern und der Gemeindegewerbesteuern fest; sie bestimmt ferner, in welcher Weise in den Gemeinden die Höhe der Gemeindegrundsteuer und der Gemeinde- gewerbesteuer zu ermitteln ist.

§ 4. Inwieweit im Rahmen der Gemeinde- finanzierungsgesehgebung eine Senkung der Real steuern eintritt, wird durch ein be­sonderes Reichsgeseh bestimmt werden. Durch ein besonderes Reichsgeseh wird ferner die Ver­koppelung der Zuschläge zur Dürger- steuer mit der Höhe der Realsteuersätze für die Zeit nach dem Inkrafttreten des Grundsteuer- rahmengesetzes und des Gewerbesteuerrahmen- gesehes geregelt werden.

§ 5. Der Reichsfinanzminister ist ermächtigt, mit Zustimmung des Reichsrats Bestimmun­gen zur Durchführung der §§ 1 bis 4 zu erlassen; in den Durchführungsbestimmungen sind insbesondere Bestimmungen über die Fällig­keit und die Verwaltung der Dürger- steuer zu treffen.

Oer Relchswirtschastsrat abgelehnt

Deutscher Reichstag.

Tie Lsthilfe.

Berlin, 14. Iuli. (VDZ.) Im Reichstag wurde die zweite Beratung des O st h i l fe­ge s e tz e s fortgesetzt.

Abg. Stelling (Soz.) weist darauf hin, daß die in ganz Deutschland bestehende allgemeine Wirtschaftsnot für den deutschen Osten verschärft sei durch die verfehlte Grenzziehung und den jahrelangen Wirtschaftskrieg mit Polen. Die Gesamtwirtschaft des Ostens bedarf der Hilfe, das vorliegende Gesetz ist aber im wesentlichen auf die Landwirtschaft zugeschnit» ten. Wir wollen der Landwirtschaft helfen, aber das Schielen mit beiden Augen nach dem Groß­grundbesitz machen wir nicht mit. Wir wollen keine Subventionspolitik, und wir haben zu dem Minister nicht das Vertrauen, daß er die Mittel im Sinne unserer Forderungen verwendet. Wir Beantragen, daß von den für die Landwirtschaft bereitgestellten Mitteln weitere 15 Millionen ab- gezweigt werden in erster Linie zur Ver­besserung der Verkehrswege im Osten und zum Ausbau der Oderwasserstraßen. Es sollte auf die deutsche Wirtschaft ein Druck dahin ausgeübt werden, daß sie statt der ausländischen

Arbeitskräfte deutsche Arbeiter beschäf­tigt. (Sehr richtig!)

Abg. Dr. Kleiner (Dnt.) erklärt: Polen richte seine Hauptstoßkraft auf die schwächsten Stellen des deutschen Ostens, namentlich auf Ostpreußen und Schlesien. Dort seien 200 Gewerbebetriebe stillgelegt, der vorletzte Hochofen ausgeblasen. Polen treibe ein Frachtendumping erster Ordnung, um die Kohlenausfuhr zu beschleunigen. Nach den Berech­nungen des polnischen Tarifbureaus betrugen die Ausfuhrprämien in Form verbilligter Frachten 158 Millionen Zloty, davon 116,8 für Kohle. Der Red­ner fordert dringliche Maßnahmen, um Oberschlesien vor der erstickenden Konkurrenz Polens zu unter­stützen. Die Rettung des Ostens sei die Voraus­setzung Jür die Zukunft des Reiches.

Abg. Dr. Pe r li ti u s (Z.) begrüßt die Vor­lage. Das Ziel der Ofthilfe müsse sein, dem Dauer wieder die freie Verfügung über feine Ernte zu geben. Besonderer Mirsorge bedürfe das darniederliegende Schulwesen im Osten. Durch ein kesseres Verkehrswesen und durch eine bessere Tarifpolitik müsse der Absatz der schlesi­schen Kichle und auch der übrigen Erzeugnisse der schlesischen Wirtschaft unb Landwirtschaft erleichtert werden.

Abg. FreiherrvonRheinbaben (DV.): Die schleunige Durchführung der Osthilfe dürfe

nicht verzögert werden durch die Versuche der verschiedenen Parteien, sich bei der Ausführung des Gesetzes einzuschaltcn. Es komme auf die Be­lebung der Gesamtwirtschaft an, nicht auf eine einseitige Hilfe für die Landwirtschaft. Wer grundsätzlich jeden Handelsvertrag mit Polen bekämpft, der versperrt damit den Weg für eine dauernde Gesundung der ostdeutschen Wirtschaft. Formell besteht zwar keine Verbindung zwischen Osthilfe und Deckungsvorlage, aber tatsächlich ist es doch vorhanden. Das Reich kann dein Osten doch nicht helfen, wenn ihm nicht die nötigen Mittel zur Sanierung der Reichskasse bewilligt werden.

Abstimmungen.

Die Beratung wird hierauf unterbrochen, um die am Samstag zurückgestellten Abstimmun­gen nachzuholen. Das Gesetz über die Fäl­ligkeit der Aufwertungshypothe- tiefen und das Gesetz über die Bereini­gung der Grundbücher werden nach Ab­lehnung der Aenderungsanträge in dritter Le­sung endgültig angenommen. Der Antrag der Deutschnationalen auf Herausnahme der landwirtschaftlichen Tilgungshypotheken aus dem Gesetz wird in namentlicher Abstimmung mit 246 gegen 149 Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt. Angenommen wird auch die @nt* sch lieh un g. wonach die Zinserhöhung für die Aufwertungshöhen nicht auf die Mieten ab­gewälzt werden darf.

In der Schlußabstimmung über daS Gesetz über den endgültigen Reichswirt­schaftsrat werden für die Vorlage 234, da­gegen 162 Stimmen abgegeben bei zwei Stimm­enthaltungen. Gegen die Vorlage haben di« Deutschnationalen, Kommunisten, Rationalso­zialisten und Christlich-Rationalen Dauern ge­stimmt. Durch die Abstimmung sind die Erfor­dernisse für die Annahme eines versassungsän- dernden Gesetzes nicht erfüllt. Die Vorlage ist also abgelehnt.

Hierauf folgt die dritte Beratung deS Ge­setzes über die Vermahlung von In- landweizen. Dcr sozialdemokratische Antrag, der die Brotgewichtskontrolle in das Gesetz einfügen will, wird mit 200 gegen 190 Stimmen angenommen. Das so geänderte Gesetz wird dann mit 208 gegen 146 Stimmen der Sozialdemokraten und Kommunisten angenom­men.

Oer Reichsparteitag der Volksrechtpartei.

Dortmund, 13.Iuli. (TU.) Die DolkS- rechtpartei (Reichspartei für Volksrecht und Aufwertung) hielt in Dortmund ihren dies­jährigen Reichsparteitag ab. Der Abschluß eine- Wahlbündnisses mit der Christlich- Sozialen Reichspartei wurde von den anwesenden beiderseitigen Vorständen genehmigt. Vorverhandlungen mit anderen Parteien wurde zwecks Erweiterung des Wahlbündnisses zuge­stimmt. Der Parteitag nahm einstimmig eine Entschließung an, in der u. a. die energische Wahrung des deutschen Rechtes auf daS Saar­land und weiter hie Bekämpfung des Voung- planes gefordert toirb. Die herrschende Kreditnot und die Kapitalflucht seien Folgen der Infla­tionspolitik und der ungerechten Aufwertungs- gesetzgebung. Die Arbeitslosigkeit hänge mit der Zerstörung des Volksvermögens und der Kauf­kraft zusammen. Die Partei fordere, daß durch gründliche Reform der Aufwertung« - gesetzgebung und eine großzügige Re ich S- finanzreform der innerpolitische Kampf auf Zweckgebundenheit geführt werde. Weiter ver­lange die Partei ein Rentnerversvr- gungsgeseh und die Rachprüfung aller In­flationshausverkäufe. Die O^russbeamtenschast und jeder andere Stand mühten von allen Son­derbesteuerungen freibleiben. Die Haushalte des Reiches, der Länder und der Gemeinden seien ohne Rücksicht auf parteipolitische Interessen zu kürzen. Einem Abbau von Lohn und Ge­hältern müsse ein allgemeiner Abbau der Preise vorangehen. In erster Linie sei Abbau bei den Gehältern der Minister, Oberbürgermeister, Großindustrie- und Dankdirektoren imb bei den Aufsichtsratseinkommen erforderlich.

Oie Regierungsbildung in Sachsen.

Ter Teutschnationale Tr. Krug von Nidda ' wird voraussichtlich Ministerpräsident.

Dresden, 14. Iuli. (Täl.) In einer am Montag stattgefundenen Besprechung der nicht- marxistischen Parteien des Sächsischen Landtages, an der jedoch die Demokraten und die Dolks- nationale Reichsvereinignng nicht teilnahmen, er­klärten sich die Vertrete» der Deutschnationalen, der Deutschen Volkspartei, der Christlichsozialen, der Volksrechtspartei und der Rationalsozialisten mit dem Vorschläge der Rationalsozialisten ein­verstanden, den früheren Wirtschaftsminister Dr. Krug von Ridda und von Falken­stein als Ministerpräsidenten zu wählen. Damit dürfte Dr. Krug von Ridda in der LandtagS- sitzung am Dienstag mindestens 46 Stimmen auf sich vereinigen. Mit den beiden Abgeordneten der Dol^snationa len Reichsvereini- gung soll Rücksprache gehalten werden. Da es ausgeschlossen erscheint, daß die Kommunisten sich für den von den Sozialdemokraten aufge­stellten Reichstagsabgevrdneten Lipinski ent­scheiden werden, ist mit der Wahl Dr. Krug von Riddas zum sächsischen Ministerpräsidenten zu rechnen.