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Amlsverkündigungsblaü

amstag, 29. Dezember 1934

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(tr die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

1934

Nur durch die Post zu beziehen.

28. Dezember

Erscheint Dienstag und Freitag.

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Artikel 102.

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staltet werden.

§ 2.

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Druck der Drübl'schen Universitäts-Duch- und Steindruckerei. R. Lange. Gießen.

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das und

Annahme von Anzeigen für die Mittagsnummer bis 8l /,Uhr desD ormittags Grundpreise für 1 mm höhe für Anzeigen von 22 mm Breite 7 Rpf., für Text- anzeigen von70 mm Breite 60Rpf.,Platzvorschrift oder schwieriger Satz 25% mehr

Ermäßigte Grundpreise:

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0 Unter die Vorschrift des Absatzes I fallen nicht:

.0 Der Handel mit Druckschriften, die sich wissenschaftlich insbeson­dere kulturpolitisch, oder ablehnend mit dem Wahrsagen befassen, oder die in fremden Sprachen erscheinen, wohl aber das gewerbs­mäßige Verleihen derartiger Druckschriften.

jf) Vorlesungen und Vorträge über das Wahrsagen, die in von der Landespolizeibehörde hierzu zugelassenen Bildungsstätten veran-

fforfren a°g der Lohn ' öalcvderjch r Verordnung i 1L Dezember 1 1935 einzusendn lgedml. die im i in bar oder te

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Bekanntmachung

betreffend Regelung der Arbeitszeit zu Weihnachten 1934.

Vom 17. Dezember 1934.

_uf Grund des § 30 der Arbeitszeitordnung vom 26. Juli 1934 (Iichsgesetzblatt I S. 804) genehmigen wir, daß abweichend von ent- o «z'istehenden Bestimmungen des Ersten Abschnittes der Arbeitszeit- o ih-iing und von Tarifordnungen der am 24., 27., 28., 29. und 31. De- z Sm er d. I. oder an einzelnen dieser Tage eintretende Ausfall von 2ÜU itsstunden sowie ein weiterer Arbeitstag als Ersatz für einen der E i ri- n Weihnachtsfeiertage an Werktagen der Monate Dezember 1934 i al; Januar 1935 vor- oder nachgearbeitet werden kann. Diese Geneh- i »ring knüpfen wir an folgende Bedingungen:

. Von dieser Genehmigung darf nur insoweit Gebrauch gemacht werden, als nicht in anderer Weise für Ersatz des Verdienstaus­falles der Beschäftigten gesorgt ist.

-ieses Gesetz tritt mit dem 15. November 1934 in Kraft.

urmstadt, den 31. Oktober 1934.

Der Hessische Staatsminister.

Jung.

m Namen des Reichs verkünde ich das vorstehende Gesetz, dem die le.-Regierung ihre Zustimmung erteilt hat.

larmstadt, den 7. Dezember 1934.

Der Reichsstatthalter in Hessen.

Sprenger.

zu halten.

Die großen Verkehrsanstalten des Reiches, die Reichsbahn, die Reichspost und die Reichswasser­straßenverwaltung vervollkommneten ihre Anlagen. Die Reichsbahn begann, die technischen 23 r; aussetzungen zu schaffen zu einer bisher kaum für möglich gehaltenen Beschleunigung des Fernverkehrs. Die R e i ch s p o ft baute die Nachrichtenübermittlung in technisch mustergültiger Weise weiter aus. Die Reichs- wasserstraßenverwaltung führte den Aus­bau der deutschen Wasserstraßen planmäßig fort, begann den Bau neuer Wasserwege und schuf Wunderwerke der Technik, wie das Schiffshebewerk in Niederfinow. Die drei großen Derkehrsverwaltungen wurden zu einem mächtigen Faktor auf dem Gebiete der Arbeitsbeschaf­fung für die erwerbslosen Volksgenossen.

Noch fehlte das prioatwirtschaftliche Verkehrsgewerbe bei dieser gemeinsamen Aufbau­arbeit. Es wurde nach einheitlichen Gesichtspunkten

2. Diejenigen Betriebe, die von dieser Genehmigung Gebrauch machen, haben ein Verzeichnis zu führen, aus dem die in An­wendung der Genehmigung innerhalb des festgesetzten Ausgleichs- zeitraumes vor- oder nachgearbeiteten Arbeitsstunden zu ersehen sind. Das Verzeichnis ist den Gewerbeaufsichtsbeamten auf Ver­langen vorzuzeigen.

Für Betriebe, aus welche die Vorschriften der Faserstoffverordnung über die Arbeitsstreckung Anwendung finden, gilt die durch den Reichs- wirtschaftsminister getroffene Sonderregelung.

Darmstadt, den 17. Dezember 1934.

Ministerialabteilung 3 (Arbeit und Wirtschaft)

des Hessischen Staatsministeriums.

Dr. Kratz.

Stellen-, Vereins-, gemein­nützige Anzeigen sowie ein­spaltige Gelegenheitsanzei­gen 5 Rpf., Familienanzei- gen, Bäder.,Unterrichts- u. behördlicheAnzeigen6Rpf.

Zchulftrahe 7 Mengenabschlüsse Staffel v

3«,<, nuu; yiu|jcn, uuj turne oiu)i gepeuren Gesichtspunkten das deutsche Verkehrswesen aus- z u g e st a l t e n und die verschiedenen Verkehrs­mittel noch mehr als bisher aufeinander ein­zuspielen. Es mußte der Grund gelegt werden, um der deutschen Wirtschaft wie dem gesamten deut­schen Volke möglichst viele und möglichst leistungs­fähige Verkehrsmittel nebeneinander zur Verfügung

Volk für das Jahr 1935.

Srldtes Aeujahrsaufruf an den ASDFB.

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Inilfsübetfidlf: A-nderung des Artikels 102 des hessischen Plllizeistrafgesetzes. - Regelung der Arbeitszeit zu Weihnachten 1934. - Inventur- ' ' verkauf 1935.

1

Anschnitt,; UDtty rzunehmen^ ^beiten ges^.

eigennütziger Diener und Mittler für die Wirt­schaft, für den Staat und für das gesamte Volk. Volksgemeinschaft fordert Verkehrs­einheit. Sie zu fördern und auszugestalten, ist Gelöbnis des deutschen Verkehrs an Führer

in Spitzenoerbänden organisch zusam menge- faßt und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und den Verkehrsnutzern im Reichsverkehrsrat vereinigt. Die Währungsbeihilfen für die See­schiffahrt, die Förderung der Gemeinschaftsarbeit zwischen Groß- und Kleinschiffern in der Binnen­wirtschaft sind Ausdruck der vertrauensvollen Zu­sammenarbeit mit der obersten verkehrspolitischen Leitung. Es folgten gesetzliche Maßnahmen zur Regelung und Förderung des Verkehrs wie die Reichs-Straßenverkehrsordnung und das Gesetz über die Beförderung von Personen zu Lande.

Im Jahre 1935 muß auf allen diesen Gebieten weitergearbeitet werden. Die Organisation des Verkehrs wird ihre endgültige Gestaltung er­fahren müssen. Als nächster Schritt zpr Bei-, legung des Kampfes zwischen Schienet

w«K«H. XV11 Ljuutu unici XJC41JUUH13 flu ipuitn ffiEPLlt und sind im Begriff, uns mit Frankreich frlibft Saarfrage zu einigen. Wir haben die ernst- ft!m! Absicht, im kommenden Jahr die letzten Kbiiien stosse unseres inneren und äußeren ße= b W- z u beseitigen, damit die ganze Kraft uair>::?5 Volkes für das Aufbauwerk und d!Ü! Fortsetzung der erfolgreich begonnenen Ar - ii k S sch lacht eingesetzt werden kann. Wir hi rnrühieren mit Zuversicht und f e ft e m 35.311 ins neue Jahr, dem Führer und seinem gro-

Werk in Treue und Hingabe verpflichtet.

^Walther Darrt,

für Ernährung und Landwirt- jW und ^eichsdauernführer:

Hi ganze Wirtschaft der Welt befindet sich in eihr Chaos, weil mit einem für jede vernünftige VOtchast unmöglichen Wirtschafts- p :: 3 i p versucht wird, die durcheinandergeratene Bewirtschaft wieder in Ordnung zu bringen. Für INA ergibt sich die Notwendigkeit, erst einmal die

ItiiKO r b n u n g der Wirtschaft a u f na­tionalsozialistischen V o r a u s s e tz u n - gl in in Deutschland durchzuführen. Bei der Ab- fi feüTung Deutschlands und unserer Devisenlage e iriaerte das in erster Linie die Ordnung der Lkibe n s m i t t e l v e r h ä l t n i s s e auf dem 3 Brun enmarfte.

ti5 dieser Sachlage heraus wiederhole ich zum J swechsel nochmals meinen auf dem Reichs- b ic-7ntag in Goslar an das deutsche Bauerntum gRedeten Appell, sich tatkräftig in die kom- nrwb e Erzeugungsschlacht einzu- r : I; e n. Die Steigerung bes Rohertra- gp; unserer Lebens Mittelerzeugung b 'Le Voraussetzung für bie wirtschaftliche ®e= h stpiung bes deutschen Volkes. Es ist im näch­st t IJahre bie Aufgabe aller Bauernführer, mit o f.ii ihnen zur Verfügung stehenben Mitteln bie GE>jgung von Lebensmitteln zu steigern. Die Vor- a r jungen für bie Erzeugungsschlacht hat bie na- ti i 7.1 sozialistische Agrarpolitik in erster Linie da- d hf: geschaffen, baß man benNährftanbaus

. Wahrsagen im Sinne des Abs. 1 ist jede Offenbarung von Dingen, bh m natürlichen Erkenntnisvermögen entzogen find, insbesondere das ft umlegen, die Stellung des Horoskops, die Sterndeuterei, die Zeichen- blraumbeutung, bas Hellsehen unb Penbeln.

Bekanntmachung

Betr.: Jnventurverkauf 1935.

Auf Grunb bes § 9 des Reichsgesetzes gegen ben unlauteren Wett­bewerb, in ber Fassung ber Reichsverordnung vom 9.3.1932 (RGBl. 1 S. 122) werben für ben Jnventurverkauf 1935 folgenbe Anorbnungen erlassen:

I. Als Beginn bes Jnventurverkaufs wirb ber letzte Montag im Januar, das ist der 28. Januar 1935, festgesetzt.

II. Der Jnventurverkauf darf nicht länger als 12 Werktage dauern, er muß also spätestens mit dem 9. Februar 1935 beendigt werden.

III. Die Verkäufe sind als3nüenturverFäufe zu bezeichnen. Hierbei ist es unerheblich, ob die Schreibweise Trennungsstriche aufweist oder nicht. Der Zeitpunkt des Beginns der Veranstaltung muß für jedermann deutlich erkennbar angegeben werden.

IV. Für die Verkäufe gelten allgemein folgende Beschränkungen:

1. Auf den Jnventurverkauf bezugnehmende Ankündigungen und Mitteilungen jeglicher Art dürfen grundsätzlich nicht früher als 24 Stunden vor Beginn der Verkäufe erfolgen. In Zeitungen, die weniger als 7mal in der Woche, aber mindestens wöchentlich, und nicht gerade am 27. Januar erscheinen, dürfen Ankündigungen und Anzeigen von Jnventurverkäufen bereits in der vor diesem Tage erscheinenden letzten Ausgabe enthalten sein. Mit der Ver­teilung von Druckschriften und Plakaten durch Reklameunterneh­men darf in Rücksicht auf den der Eröffnung des Jnventurver­kaufs vorausgehenden Sonntag bereits am Samstag, dem 26. Ja­nuar, ab 16 Uhr, begonnen werden. Aus dem gleichen Grunde wird zugelassen, daß Ankündigungen und Mitteilungen, die durch Schaustellung von Waren in Schaufenstern, Schaukästen und dgl. erfolgen, bereits am Samstag, den 26. Januar, abends nach Ladenschluß der Besichtigung durch das Publikum freigegeben werden. Ankündigungen und Mitteilungen außerhalb der Schau­fenster und außerhalb des Geschäftslokals dürfen bereits am Samstag, den 26. Januar, ab 16 Uhr, angebracht werden.

Alle vorzeitig erfolgenden Ankündigungen und Mitteilungen müssen deutlich und unmißverständlich den Tag des Beginns der Veranstaltung angeben.

2. Es ist verboten, im Zusammenhang mit dem Jnventurverkauf in öffentlichen Bekanntmachungen oder Mitteilungen, die für einen größeren Personenkreis bestimmt find, Waren zum Verkauf anzu­bieten, die nach ihrem Verwendungszweck und dem Zeitpunkt ihrer Anschaffung und Herstellung durch den Verkäufer für den Vertrieb ober Verbrauch in bem künftigen Verbrauchsabschnitt (Saison) bestimmt finb. Das Angebot von Waren aus früheren Verbrauchsabschnitten ist zulässig.

3. Bestimmte Arten von Waren, bie noch bekanntgegeben werben, finb von den Jnventurverkäufen ausgeschlossen.

V. Die vorstehende Regelung ist auch auf die von Versandgeschäften veranstalteten Jnventurverkäufe anzuwenden.

Gießen, den 22. Dezember 1934.

Kreisamt Gießen. I. V.: Weber.

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§ 1.

Är Artikel 102 des Hessischen Polizeistrafgesetzes vom 30 Oktober Ik Skrin der Fassung des Gesetzes vom 10. Oktober 1871 erhält folgende

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Gesetz

?I Aenderung des Artikels 102 des Hessischen Polizeistrafgesetzes. (Vom 30. Oktober 1855.) Vom 31. Oktober 1934.

Lis Grund des § 1 des vorläufigen Gesetzes zur Gleichschaltung der

ßi jyihr mit dem Reich, vom 31. März 1933 (Reichsgesetzblatt I S. 153) w rHolgenbes Gesetz beschlossen:

Der Bundesführer des NS. Deutschen Front­kämpferbundes (Stahlhelm), Reichsminister Franz S e l d t e, erließ an feine Kameraden folgenden Neu­jahrsaufruf:

Das Jahr 1934 geht zu Ende. Dankbar erkennen wir, daß es für alle schaffenden Deut­schen ein Jahr des Fortschrittes war. Wir alten Frontsoldaten haben nach bestem Können am Aufbauwerk Adolf Hit­lers, des Führers, mitgearbeitet. Wir werden auch im kommenden Jahre nicht nachlassen, mit allen Mitkämpfern in den Rei­hen der nationalsozialistischen Bewegung opfer­bereit, arbeitsfreudig und kamerad­schaftlich zusammenzustehen. Ich danke allen meinen Kameraden für ihre Treue unb ihren selbst­losen unb zähen Einsatz. Für bas kommenbe Jahr 1935 wünsche ich ihnen Freude an der Ar­beit des Alltags, Freude im Dien st des Bundes und Freude am großen, sich vollendenden Werk des Führers für Reich und Nation."

Zusammenhänge.

außenpolitischer Rückblick an der Jahreswende.

eziehungen Deutschlands zum Ausland ftan- ibgelaufenen Jahre unter der Wirkung dreier nationaler Entscheidungen, bie dieses als nd Aufgabe vom Vorjahre übernommen er inneren Umgestaltung des Rei- sid Volkes, bem Austritt aus dem rbunö und ber Abrüstungskon- 3 unb ber nahezu einmütigen 3 u ft i m bes Gefamtvolkes zu dieser Po« m ersten Volksentscheid des neuen Reiches, ermeiblichen Spannungen dieser drei großen se bildeten die psychologischen Grundlagen hältnisses zur Umwelt, indem sie auf bec eite bie Deutschland gestellten Probleme ber ionalen Politik belasteten, aus der anderen ier sie im von ber beutschen politischen Fich- 'wollten Sinne bestimmten unb formten, nan es als das große allgemeine unb be^ ibe Ziel ber deutschen auswärtigen Politik n kann, bem neuen Reiche unter Wahrung e unb des Prestiges den Frieden zu : e n, so darf man seststellen, daß bie pofi- Mrfungen jener Entscheidungen ihre nega« )erragen, die von ber Führung bestimmte i Volk gutgeheißene Politik in ihrer großen so richtig war.

uverlässigsten Maßstab einer solchen Abwä» ?ben bie Beziehungen zu Frank» in denen sich bei der beherrschenden euro« Stellung der Republik, ihrer führenden i Völkerbund, bei bem grundsätzlichen Zug wsischen Politik, den Versailler Vertrag mit lnhängseln als dasStatut Europas" auf- erhalten, und schließlich infolge ber histo» lachbarlichen Gegensätze alle Ausgaben und ugteiten ber deutschen auswärtigen Politik einem Brennspiegel sammeln. Die Entwick- am meisten kritischen Frage ber Abstim - des Saarlandes über seine künftige e Zugehörigkeit zeigte eine erfreuliche und Aufwärtsentwicklung >des Gedankens ber n Verständigung, den bie deutsche Führung h verfolgt. Nach anfänglichem Widerstreben Frankreich am 20. Januar ber Einsetzung irbereitenben Ausschusses für die Saarab- g burch ben Völkerbund zu, der am 1. Juni tsetzung des Abstimmungstages auf den ar folgte. Angesichts der auf eine Hinaus- ; ber Abstimmung zielenden Propaganda, ich auch bie Politik des französischen Außen« , Barthou stark beteiligte, ein unbeftreit- rfolg Deutschlanbs unb der eindrucksvollen der deutschen Saarbevölkerung.

ivrübergehende, allerdings für einen Augen- mberaubenbe Verschlechterung trat in ben Sagen des November ein, als plötzlich bie r eines französischen Ginmar- n die Saar auftauchte, bie der rasche Ent» x >s deutschen Bevollmächtigten B ü r ck e l, in schen Zeit wenigstens von Deutschland her u t r a l e Zone um das strittige Gebiet zu ür den Gebrauch untauglich machte. So unter bem oermittelnben Einfluß des ita- \ Delegierten Aloisi in Verhandlungen bie Einigung zwischen Deutschland und ich über alle durch die Abstimmung etwa tben Fragen erzielt werben. Die Entsen- ter internationalen Polizeitruppe, die in ber lungszeit bie Ruhe und Drbnung garantie- war bie letzte Vorbereitung ber Entschei- uu.^-^r Deutschland und die Saarländer nun mit Ruhe entgegensehen.

Während man so die Saarfrage bei einigem Opti- nismus als gelöst betrachten kann, ist ein anderes Problem, das die beutich-franzäsischen Beziehungen belastet, bie Frage der Abrüstung ober, roie sie jetzt bescheibener zu benennen ist, der Rüstungs­beschränkung, nicht von der Stelle gerückt, an die sie im vergangenen Jahre durch bie Verweigerung ber deutschen Gleichberechtigung durch Frankreich und das Abrücken Englands von dem durch Deutsch­land als Grundlage angenommenen Tiacbonalb- Plane getreten war. Ein von ber deutschen Regie­rung am 14. März dem französischen Botschafter überreichtes Memorandum blieb ohne Erfolg: zwar trat am 29. Mai bie Abrüstungskonferenz in Genf unter bem Vorsitz Hendersons roieber zusammen, aber nur, um nach einem heftigen Angriff Barthous auf bie englische Politik ben vollkommenen <5Hil­ft anb ber Verhandlungen festzustellen.

Frankreich hatte unterdessen, durch ben Haß der bolschewistischen Sowjetrepublik gegen das neue Deutschland angezogen, den europäischen Kanzleien den Plan eines o st europäischen Paktes unterbreitet, in bem Frankreich und Sowjetrußland als west-östliche Flügelmächte den Frieden, d.h. den bestehenden Zustand in Mittel- unb Osteuropa ga­rantieren sollen. England und Italien, dessen poli­tische Wendung nach Frankreich hin sich anzuzeigen begann, stimmten mit gewissen Vorbehalten und ohne rechte Begeisterung zu. Aber der Plan stieß auf eine wichtige Veränderung, bie zu Beginn bes Jahres das deutsch-polnische Verhältnis und damit die Spannung in Osteuropa erfahren hatte. Am 26. Januar war zwischen den beiden Mächten, die die Väter des Versailler Vertrags durch die Errichtung des Korridors in unversöhn­lichem Gegensatz zu halten gehofft hatten, ein Verständigungsabkommen auf 10 Jahre geschlossen worben, nach bem alle * entstehenden Streitfragen durch unmittelbare Aussprache bei ge­legt werden sollen; am 7. März wurde durch ein weiteres Abkommen ber deutsch-polnische Zollkrieg beendet und im Sommer die Grundlage für eine

(i Das entgeltliche Wahrsagen, die öffentliche Ankündigung ent- gt I tilgen ober unentgeltlichen Wahrsagens, sowie die Verbreitung von ten und Druckschriften, die sich mit Wahrsagen befassen, wird mit vJe Itrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bestraft. Daneben kann aus Einchung der zum Gebrauch beim Wahrsagen bestimmten Gegenstände, so » der zur Ankündigung benutzten Zeitungen und sonstigen Schriften ertönt werden, auch wenn diese dem Täter nicht gehören.

Der Bunbesführer des NSDFB. (Stahlhelm), Reichsarbeitsminister Franz Seldte, erhielt vom Führer unb Reichskanzler folgen­des Telegramm:Für bie mir im Namen -des NS. Deutschen Frontkämpfer-Bundes (Stahlhelm) über­sandten Weihnachtsgrüße danke ich Ihnen aufrichtig. Ich bitte Sie, meine b e ft e n Wünsche für das Weihnachtsfeft und zum Jahreswechsel entgegenzunehmen und diese auch den alten Frontsoldaten zu übermitteln. ........... ...

Adolf Hitler,". | geistige und kulturelle Annäherung >dex deiden ßän-

, I der gelegt.