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Hinein in den Freiwilligen Arbeitsdienst!

Gez. Steyer. Hauptmeldestelle Kassel.

und

und

ran solle im Avril und ,.....Freien baden. Aber an

scheuen Tagen wird dieser gute Rat in den Wind geschlagen, und die Jugend freut sich ihres Bades, denn eigentlich ist das erste Bad erst die wirkliche Besiegelung der Frühlingseinkehr. Angesichts der Ladezeit ist es angebracht, wieder einmal an die Regeln zu erinnern, die jeder Badende beachten muß, wenn er durch das Bad nicht Schaden an seiner Gesundheit nehmen will.

Das allerschädlichste ist, unmittelbar nach einer Mahlzeit zu baden. Heftige Bewegungen und kal- tes Wasser sind für einen gefüllten Magen sehr un­zuträglich, wie sich jeder Vernünftige sagen könnte! ^oauungsstorungen sind die Folge, auch können sich Krämpfe, Ohnmächten, Erbrechen und noch schlimmere Folgen einstellen. Es ist zu verlangen, daß man mindestens eine Stunde nach der Mahl­zeit verstreichen läßt, ehe man sich ins Wasser begibt. "

In den Arbeitsdienstabteilungen des Arbeits­gaues 22, Hessen-Nord, können im April wieder einige Hundert Arbeitsdienstwillige eingestellt werden, da ein großer Teil der zur Zeit im FAD. befindlichen jungen Leute mit dem 31. März nach Ableistung der hochstzulässigen Dienstzeit von 52 Wochen ausscheidet.

Die neuen Bewerber können sich vom 4. April ab an den Wochentagen (außer Mittwoch und Samstag) vormittags bei einem der neun Melde­ämter für den Freiwilligen Arbeitsdienst in Kassel, Corbach, Marburg, Hersfeld, Fulda, Gießen, Büdingen ober Wetzlar zur Annahme melden. Es werden nur Bewerber zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr angenommen. Die näheren Be­dingungen sind aus den bei allen Behörden (Ar­beitsämtern, Bürgermeistereien usw.) ausgehäng­ten Plakaten zu ersehen. Einstellungen finden statt zum 1., 10. und 20. jeden Monats.

Um den Bewerbern weite Wege zu den Melde­ämtern und Unkosten zu ersparen, werden außer­dem künftig an größeren Orten, an denen sich kein Meldeamt befindet, Amtstage von den zuständigen Meldestellen abgehalten werden. Im Bereich der Hauptmeldestelle Kassel finden solche Amtstaqe statt in: Homberg (Bez. Kassel), Fritzlar, Witzenhausen, Eschwege, Gelnhausen, Hanau, Friedberg und Schotten. Tag, Ort und Zeit der Amtstage, an denen die Aufnahmen in gleicher Weise wie bei den Meldeämtern erfolgen, werden rechtzeitig vorher durch die örtlichen Tageszeitungen und durch An­schläge bei den Bürgermeistereien bekanntgegeben. I

gleise stellen. Bei schmalen Straßen mit Straßen­bahnverkehr wird man dafür sorgen können, daß sie von den Umzügen möglichst nicht durchzogen, sondern nur gekreuzt werden, so daß die Stra­ßenbahnen (bzw. auch die Autobusse) durch Lücken des Umzuges hindurchgelassen werden können.

Soviel bekannt, hat sich in Darmstadt z. B. die Heag schon bemüht, im Benehmen mit der Polizei den Verkehr bei einer Reihe von Umzügen in vor- geüachtem Sinne zu regeln. Leider ist der Erfolg in sehr vielen Fällen ausgeblieben, und es traten eben jene völligen Unterbrechungen des Straßenbahnver­kehrs ein. Nach den den Polizeidirektionen geworde­nen Berichten hat das meistens daran gelegen, daß das Publikum sich um die polizeilichen Anweisungen nicht kümmerte und daß die polizeilichen Kräfte selbst viel zu schwach waren, um die beabsichtigte Regelung mit Erfolg durchzusetzen.

Die Polizeiämter werden ersucht, im Sinne der vorstehenden Richtlinien künftig für eine erfolgreiche Verkehrsregelung, vor allen Dingen für die Durch­führung des Straßenbahnbetriebes, Sorge zu tragen. In Frankfurt, Mainz und Mannheim haben'die Straßenbahnen grundsätzlich das Vorrecht gegen­über Umzügen. Werden diese von Straßenbahn-

Das Staatspresseamt, teilt mit: Die Er­fahrungen bei den Umzügen verschiedenster Art im Laufe des vergangenen Jahres und auch zu Be­ginn des laufenden Jahres haben gezeigt, daß die Regelung des allgemeinen Straßenver­kehrs, insbesondere aber des Straßenbahn­verkehrs nicht so Lurchgeführt wurde, wie es im öffentlichen Interesse unbedingt geboten ist.

Es gibt zweifellos Umzüge von'solcher Bedeu­tung (z. B. 1. Mai), daß eine planmäßige Sper­rung des Straßenverkehrs, auch des Straßenbahn­verkehrs, hingenommen werden muß. Unter keinen Umständen aber darf das bei jedem Anlaß ge­schehen: denn die Straßenbahn dient der Allge­meinheit. Sie soll z. B. eine sichere Verbindung Zwischen Bahnhof und Stadt Herstellen, an der alle Limen entweder unmittelbar, oder mittelbar betei­ligt sind. Es ist schon aus diesem Grunde, aber auch aus weiteren naheliegenden Gründen im In­teresse der Bevölkerung nicht tragbar, wenn so und so oft der Straßenbahnverkehr, und noch dazu ohne jede Vorbereitung, durch Umzüge einfach lahmgelegt wird. Das ist auch gar nicht begründet, denn bei gutem Willen und Selbsterziehung des Publikums brauchen Umzug und Straßenbahnverkehr sich

Trotz aller Warnungen und Verbote nimmt Las Abbrennen von Grasdecken vorwiegend durch Kinder einen immer größeren Umfang an. Soeben ist hierdurch ein riesiger Waldbrand im Taunus verursacht, der wertvollstes Volksoer­mögen zerstört hat. In Bonbaden haben Kin­der hierdurch einen Brand verursacht, der 300 Wel- len vernichtet hat. Verschiedene andere Waldbrände im Kreise sind in der Zwischenzeit ebenfalls gemel­

det. Ich werde nunmehr mit rücksichtsloser Strenge gegen alle vorgehen, die un­befugt in Feld und Flur Feuer an­legen. Polizeibeamte, Feld- und Flurhüter haben ihr besonderes Augenmerk auf diese Unsitte zu len­ken. Ich fordere auch die Oeffentlichkeit auf, der- arlige Brandstifter zur Anzeige zu bringen.

Das Abbrennen von Bodendecken auf Wiesen, Feldrainen, Oedland, an Hecken und Wildhecken ist vom 15. 3. bis 30. 9. verboten. Lediglich die Kreis­polizeibehörde darf in dieser Zeit ein Abbrennen ge- ' statten, wenn dies zur landwirtschaftlichen Nutzung der Fläche notwendig ist. Durch das Abrennen wer­den die Nester der Erdbrüter vernichtet. Besonders stl erwähnt, daß hierdurch das Feldhuhn und der Fasan, die die eifrigsten Vertilger der verhaßten Ge­treideschnecken, des Korbweidenkäfers und vieler an­derer wirklicher Schädlinge sind, gestört werden. Auch die Niststätten der Lerchen, der Grasmücke, des Wiesenpiepers werden zerstört. Das Verbrennen der Dorngestrüppe nimmt den Vögeln den Schutz, dessen sie vor Sperber und Habicht bedürfen. Die in der Erde befindlichen Nester der Feldmaus, die frostsicher in tiefen Lagen überwinterte Schnecken­brut wird durch das Abbrennen nicht gestört. Es wird lediglich die Vogelwelt beeinträchtigt, die sich durch massenhafte Vertilgung von Ungeziefer nütz­lich macht.

Keine Störung des Straßenbahn Verkehrs durch Umzüge.

Die NG.-Volkswohifahrt

will ein gesundes Volk schaffen. Denke an dein Kind werde Mitglied!

So geschehen zu Waldheim zwischen Ostern Pfingsten biefes Jahres.

3m Namen der Versammlung: Lerche Star Nachtigall.

BornoNzcn.

Um den ausscheidenden Arbeitsdienstwilligen das Unterkommen in Arbeit und Beruf zu erleichtern, wurde kürzlich von der Reichsleitung des Arbeits­dienstes derArbeitsdank" ins Leben gerufen, für öen auch bei der Gauleitung des Arbeitsgaues 22 eine Geschäftsstelle eingesetzt wurde. Durch diesen Arbettsdank ist für den ausfcheidenden ADW. eine Fürsorgestelle geschaffen, die ihn auch fernerhin mit dem Arbeitsdienst verbindet, ihm als Dank des Deutschen Volkes für den geleisteten Ehrendienst bei der Arbeitssuche behilflich sein will und insbe- sondere auch die Fürsorge für die im Arbeitsdienst zu Schaden gekommenen Kameraden übernehmen soll. Unter der DeviseFürsorge im Ar- £ * 1 d i e nst i st h r e r so r g e" hat derAr- beitsdank seine Tätigkeit begonnen, die gewiß von allen Arbeitsdienstkameraden freudig begrüßt wird staltet^o^ent^ich 3U einer recht segensreichen ge-

Ein Landwirt aus Großen-Linden ent­nahm einer auf freiem Felde stehenden Sämaschine ein Sillscheit und eine Oelkanne. Da der Ange­klagte die Tat hartnäckig leugnete, setzte das Ge­richt die im Strafbefehl ausgesprochene Strafe von 15 Mark auf 3 0 Mark herauf.

Preußen.

Kampf der Grasbrennerei durch Kinder!

Der Landrat des Kreises Wetzlar gibt folgende nachdrückliche und dankenswerte Warnung bekannt:

- L ü tz e l l int) en, 10. April. Die (B e m e i n b e= rate beschäftigten sich in ihrer jüngsten Sitzung mit dem Erlaß einer Ortssatzung über die Zahl der Schöffen und Gemeinde rät e. Die Zahl der Schöffen wurde auf 3 und die Zahl der Gemeinde­räte auf 8 festgesetzt.

< Hochelheim, 10. April. In einer Ver­sammlung, an der Kreisfeuerwehrführer R i e g e-'l (Wetzlar) teilnahm, wurde eine Freiwillige Feuerwehr gegründet, der sofort 31 Mitglieder beitraten. Zum Führer wurde der bisherige Kom­mandant der Pflichtfeuerwehr, Wagnermeister Jo­hannes Reitz, bestimmt.

cx) Dornholzhausen, 10. April. In der lungsten Sitzung der Gemeinderäte wurde über den Erlaße einer Ortssatzung beraten, nach der die Zahl der Schöffen aus 2 und die Zahl der G e m einöeräte auf 6 festgesetzt wurde. ^^lebcr!^cn' 10. April. Die Eheleute Fritz N e r n und Frau Katharine, geb. Rühl, feier=

ten am gestrigen Tage das Fest der D i a m a n t e - f1 rA- 0 chzeit. Die Feier in der Kirche, an der ta|t Die ganze Gemeinde teilnahm, wurde mit einem 9£Arl2lQm gesungenen Chor eröffnet. Der Orts- geiftltcbe wies besonders darauf hin, daß diese Feier die erste Feier einer Diamantenen Hochzeit in Nie- öerHeen sei. Ortsbürgermeister Ohly überreichte dem Paare im Auftrage des Landrats das Ehren­geschenk der Preußischen Staatsregierung, sowie ein Glückwunschschreiben des Bürgermeisters Dr. N e u- m a n n - Großrechtenbach. Der Kriegervereinsvor- sitzende Zimmermann überreichte ein Geschenk des Reichskriegerbundes. Fritz N e r n steht im 89, seine Ehefrau im 78. Lebensjahr. Beide erfreuen u<h aller Rüstigkeit und gehen noch heute ihrer Landarbeit nach.

,, nenten jedoch nicht zahlungsfähig waren, überschrieb -1 er die Anträge auf sich, um sich die vereinbarte Provision zu verschaffen. Das Gericht verurteilte ihn wegen versuchten Betrugs zu 30 Tagen Gefängnis. Da der Angeklagte in der gestrigen Hauptverhandlung geständig war, wurde ihm in einem Beschluß bedingter Strafaufschub gewährt.

Wegen Beamtenbeleidigung erhielt ein Kauf­mann aus Gießen in einem Strafbefehl 100 Mark Geldstrafe. Der Angeklagte empfing einen Pfand- meister, der bei ihm dienstlich tätig werden sollte, mit schweren Beschimpfungen. Nach der gestrigen Beweisaufnahme stellte es sich heraus, daß der An­geklagte leicht erregbar ist, was auf eine Kriegs­verletzung zurückzuführen ist. Unter Berücksichtigung dieser Umstände setzte das Gericht die Srase auf 6 0 Mark herab.

JOtit allen Mitteln wird deshalb nunmehr gegen diejenigen vorgegangen werden, die das Verbot übertreten und Brände anlegen.

Kreis Wevlnr

Tageskalender für M i ttw o ck - Stadttheater, 19.30 bis 22 Uhr,Der grün? Wa- . U" Oberhessischer Kunftverein, Turmhaus am Brandplatz, 16 bis 17 Uhr, Ausstellung. Lick? fpielhaus, Bahnhofstraße:Abel mit der Mund- "^momka". Hotel Hindenburg, 20 Uhr, Vortrag überWas sagt Dein Schicksal?" B. O. Gießen 20.30 UhrHindenburg", B.-O.-Abend.

** Ministerialrat Dr. Jakob Weber m Darmstadt ist mit Wirkung vom 1. April ab m den Ruhestand getreten. Er wurde gleichzeitig von seiner Funktion als Mitglied der Prüfungs­kommission für das Forftfach entbunden.

* 3 u ft i 3 p e r f o n a l i e n. Erteilt wurde die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei dem Land- gericht der Provinz Oberhessen in Gießen dem Rechtsanwalt Dr. Johann Philipp Gießler in Friedberg. Ernannt wurde der Kanzleigehilfe beim Landgerichtsgefängnis Gießen Adolf F i - Berufung in das Beamtenverhältnis nutJffiirfung vom 1. März an zum Kanzlisten.

er f° nahen vom Vermeffungs- amt Gießen. In den Ruhestand versetzt wurde auf Grund des § 6 des Gesetzes zur Wiederherstel-

Publikum muß auf Ihnen 8e« fo läfit man bie fflaqTn fdlL?'S9'£ ?Aenie das ßenbahn durch Lücken der entsprechend anzuhalten-

bivher so und fo oft beobachtet worden ist, em- den Umzüge hindurchführen.

fach auf den Fahrdamm und auf die Straßenbahn- ]

Ob man morgens früh vor dem Frühstück, also auf nüchternen Magen baden soll, ist eine Frage -persönlichen Geschmacks. Von den Aerzten wird vielfach davon abgeraten, da sie meinen, daß der Jtorper vor dem Früstück zu wenig widerstandsfähig sei. Man soll sich also ruhig erst stärken und dann die Ruhezeit abwarten, bis man sich in das kalte Jcaß stürzt. Man wird manche Erkältung vermeiden, wenn man diese Regel befolgt, denn daß der Kör-

?uf nüchternen Magen leicht ins Frösteln Erklärlich. Wenn man durchaus vor dem warmen^I^en will, soll man wenigstens einen warmen Tag dafür wählen, nicht länger als fünf e-n??Äik-M ®a^r bleiben und hinterher gleich lick U? Ä ^ee60ber Är°ffee trinken. Sehr wesen? Bewegung^machh nad>

Sehr viel gesündigt wird dadurch, daß die Ba- denden zu lange im Wasser bleiben. Man soll stets wieder hinausgehen, sobald man auch nur im q? rmgften em Kältegefühl hat. Mit Gänsehau? mb

Briefkasten der Redaktion.

lRechtsgutachten sind ohne Verbindlichkeit der Schriftleitung.)

Gießen. Sie können eine Landwirtschaftliche Schule, eine Ackerbauschule oder ein Seminar für Landwirte besuchen. Die Absolvierung eines Se­minars gibt Ihnen unter bestimmten Voraussetzun­gen Möglichkeiten, in der Verwaltung der Land­wirtschaft tätig zu sein. Im übrigen hangt die Er­regung einer beruflichen Position auch in der Landwirtschaft (wie überall jetzt) mehr von der per­sönlichen Eignung und Bewährung, als von einem geugms ab. Die Ausübung einer Lehrtätigkeit in der Landwirtschaft setzt allerdings ein abgeschlossenes Hochschulstudium voraus. Wir empfehlen Ihnen, sich in jedem tfalle an die Berufsberatungsstelle beim Arbeitsamt Gießen zu wenden.

Insbesondere bitten wir freundlichst und drin­gend, die mühsam erbauten Nester nicht zu zer­stören, unsere Eier nicht fortzunehmen, die junge Brut in unserer Pflege zu belassen und allezeit uns als gute Freunde zu behandeln.

Dagegen wollen wir durch munteres Fliegen, tzupfen und Flattern, durch Pfeifen, Schnattern und Smqen euch Unterhaltung und Vergnügen berei- auf Busch und Baum, Strauch und Kraut, Feld und Vieh die lästigen Schmarotzer wegfangen so daß Wald und Feld, Gärten und Auen liebluh gedeihen und die Menschen an Got- £? neubelebter vchöpsungspracht Freude Wonne finden.

Wechsel in der Leitung des Bahnhofs Gießen.

Der Dienstvorsteher des Personen- und Güter- bahnhofs Gießen, Reichsbahnamtmann Dörr, ist nach Erreichung der Altersgrenze mit Wirkung vorn 1- April ab in den Ruhestand getreten. Reichsbahn­amtmann Dörr leitete den Gießener Bahnhof feit 1. August 1921 und erwarb sich durch fein allezeit freundliches und gefälliges Wesen, wie auch durch seme stete Hilfsbereitschaft im Dienst und durch wohlwollende Gerechtigkeit gegenüber feinen Mit- arbeitern und Untergebenen allgemeine Wert­schätzung. Die Dienstgeschäfte des Bahnhofs Gießen werden zur Zeit von Reichsbahninspektor Locker- m an n geführt. Als Nachfolger von Amtmann Dorr ist Reichsbahnamtmann Wahl vom Bahn- 7.°j Bebra in Aussicht genommen, der voraussicht- hd) Mitte Mai die Geschäfte des Dienstvorstehers des Gießener Bahnhofs übernehmen wird.

Krastfahrzeugbelenchtung für Autobahnen.

Weiterbildung, alle Mittel zur Höherbildung des Volkes, geben uns ein Übergewicht gegenüber dem Auslande. Und Volks-, Mittel- und höhere Schu­len sind die Grundlagen deutschen Könnens. Das Schulbuch hilft dem Kinde im Kampf um feinen spä­teren Erfolg in Beruf und Leben. Aus diesem Grunde, Eltern, Du Vater und Dy Mutter, schenke Deinem Kinde zum Schulanfang sein Lernzeug, sein Schulbuch, das ist beste Kapitalsanlage für Dich und das nationale Volksvermögen.

ist eine selbstverständliche Pflicht für jeden Volksgenossen, im Interesse der Zukunft seines Kin­des diesem Aufruf unverzüglich die Tat folgen zu lassen.

Der Reichsminister des Innern hat in einem Erlaß an die Unterrichtsverwaltungen der Lander darauf hingewiefen, daß die vielfach be­obachtete Zuruckhaltung der Eltern beim Einkauf neuer Schulbücher in diesem Jahre eine Schädi­gung des Schulbuchverlagswesens verursache, die stch.. auf dem Arbeitsmarkt nachteilig auswirken urust^- Da für das neue Schuljahr keine neuen Schulbücher eingeführt werden, wird den Eltern schon im Interesse der Arbeitsbeschaffung nahe­gelegt, wie in den vergangenen Jahren die zum Schuljahrsbeginn üblichen Einkäufe neuer Bücher für ihre Kinder zu bewirken.

1 blauangelaufenen Fingern im Wasser zu bleiben, !MobeJ, Unfug. Der Körper pflegt sich eine solche Mißhandlung nicht gefallen zu lassen. Man sollte sein Bad nur an warmen Tagen und in besonders warmem Wasser über eine Viertelstunde aus­dehnen.

Wer nicht ein sehr sicherer Schwimmer ist, soll sich nicht allzu weit vom Ufer entfernen, denn nie­mand ist dagegen geschützt, daß er etwa einen Krampf bekommt und dadurch in seiner Bewegungs­freiheit behindert wird. Unendliche viele der zahl­reichen Unfälle, die jede Badesaison bedauerlicher­weise zu verzeichnen hat, sind nur auf Leichtsinn der Badenden zurückzuführen. Vom Ufer aus sieht eine Entfernung oft gering aus, wenn man aber im Wasser ist, wird man bemerken, daß man die Entfernung ganz wesentlich unterschätzt hat. Strecken- schwimmen ist nicht so leicht und sollte nur von wirklich Geübten unternommen werden.

Mehrmals täglich zu baden ist nicht ohne wei­teres anzuraten. Jedenfalls sollte man in den ersten Tagen niemals öfter als einmal täglich ins Wasser gehen.

3m Zusammnhang mit dem Baden ist auch ein Wort über die Sonnenbäder zu sagen. Viele Per­sonen legen sich, wenn sie aus dem Wasser kommen, naß in die Sonne, in der Meinung, daß die Haut dadurch besonders schon braun werde. Das ist falsch. Wohl aber bekommt man einen sehr schmerzhaften Sonnenbrand und schält sich. Und beides ist uner- reulich. Man soll also immer, wenn man aus dem Wasser kommt, den nassen Badeanzug ausziehen, ich gründlich abtrocknen und einen trockenen Bade­anzug anziehen. Außerdem soll man die Zeit des Sonnenbades auch nur ganz allmählich'steigern und am ersten Tage nicht länger als 10 Minuten in der Sonne liegen. Dann geht man langsam zu längeren Sonnenbädern über. Auf jeden Fall soll man dabei aber das Gesicht schützen, denn die brennende Sonne macht es runzlig und trägt dazu bei, einen Men­schen früh alt erscheinen zu lassen. ß.

in diesem Jahre auf einen Dienstag fällt, hat die Deutsche Reichsbahn die Geltungsdauer der Sonn­tagsrückfahrkarten ausnahmsweise über den zwischen dem Sonntag (29. April) und dem nationalen Feiertag liegenden Werktag ausgedehnt, so daß sie insgesamt vier volle Tage gelten. Die Sonntags­rückfahrkarten gelten zur Hinfahrt ab Samstag, 28. Avril, 12 Uhr, bis Dienstag, 1. Mai, zur Rück­fahrt ab Samstag, 28. April, 12 Uhr, bis Mittwoch, 2. Mai, 12 Uhr (spätester Zeitpunkt für den An­tritt der Rückreise).

Große Strafkammer Gießen.

Der zur Zeit in Strafhaft befindliche Wilhelm Gorr aus Nieder-Florstadt stand gestern vor den Schranken des Gerichts wegen eines gegen chn von der Staatsanwaltschaft gestellten Antrags auf Sicherungsverwahrung. Dem Angeklagten sind mehrere Fälle der versuchten Notzucht zur Last zu legen. Die Kammer gab dem Antrag der Staats* anwaltschaft statt.

Wegen einer vollendeten und einer vevsuchten Ab­treibung erkannte das Gericht unter Ausschluß der Oeffentlichkeit gegen einen Mann aus Burkhards­felden auf sechs Monate Gefängnis.

Amtsgericht Gießen.

Ein Kaufmann aus Gießen warb Interessen­ten für eine illustrierte Radiozeitung. Da die Abon-

ung des Berufsbeamtenkums der Dermeffimgsrai beim Vermessungsamt in Gießen Otto Kalb­fleisch mit Wirkung vom 1. Juli 1934 unter An­erkennung seiner dem Staate geleisteten langjäh­rigen treuen Dienste.

** Silberne Hochzeit. Am morgigen Don­nerstag, 12. April, können der Straßenbahnschaffner Peter S ch ö n e w e i ß und Frau Anna, geb. Sten­gel, Gnauthstraße 32 wohnhaft, das Fest der Sil­bernen Hochzeit begehen. Das Jubelpaar ist gleich- efeit 25 Jahren treuer Bezieher desGießener igers". Bei feinen Arbeitskameraden und dar­über hinaus bei vielen Mitbürgern kann sich der Jubilar bester Wertschätzung erfreuen.

* * Miete rjubiläum. Der beim hiesigen Bahnhof bedienstete Lokomotivführer Wilhelm Müller wohnt feit 25 Jahren im Hause des Loko­motivführers Heinrich Debus, Ebelftraße 23.

* * Der städtische Haushaltsvoran­schlag für 19 3 4 mit den Neben-Voranschlägen liegt seit 9. April während einer Woche im Stadt­haus Bergstraße, Zimmer 17, zur Einsichtnahme offen.

* * Sonntagsrückfahrkarten zum 1. Mau Da der Tag der deutschen Arbeit, 1. Mai,

Der Bau von Autobahnen stellt an die Be­leuchtungsoorrichtungen von Kraftfahrzeugen neue Anforderungen. Das bisher geübte Verfahren, erst bei Annäherung eines entgegenkommenden Wege­benutzers abzublenden, ist für den Autobahnverkehr mcht tragbar, da es bei der zu erwartenden Ver­kehrsdichte weder eine Ausnutzung der möglichen Fahrgeschwindigkeit gestattet, noch die notwendige Sicherheit gewährleistet. Es ist infolgedessen er­forderlich, Beleuchtungsvorrichtungen zu schaffen, die ohne Betätigung einer besonderen Umschaltung bei ausreichender Beleuchtung des eigenen Fahr­bahnstreifens entgegenkommende Fahrzeuge nicht blenden. Mit Rücksicht darauf, daß einige Teil­strecken der Autobahnen, z. B. Frankfurt a. M. Darmstadt, voraussichtlich Ende des Jahres befahr­bar werden, hat der Reichsverkehrsminister in einem an den Reichsverband der Autornobilinduftrie und an die Fachgruppe für Kraftfahrzeugbeleuch­tung der Deutschen Lichttechnischen Gesellschaft ge­richteten Schreiben darauf hingewiesen, daß es notwendig ist, die einschlägige Industrie schon jetzt zu veranlassen, sich mit aller Energie der Lösung mestr Aufgabe zu widmen und entsprechende $or= schlage zu machen. Da die Autobahnen ausschließ­lich für den Kraftverkehr zugelassen sind, können infolge der andersartigen Betriebsbedingungen nötigenfalls auch Abweichungen von den Vor­schriften der Kraftfahrzeugverordnung zugelafsen werden, wenn dafür gesorgt wird, daß auch den Erfordernissen des normalen Straßenverkehrs aus­reichend Rechnung getragen wird.

Aufruf Öer Vögel!

Die gesamte Vogelwelt im Deutschen Reich hat ln Arfer diesjährigen Frühjahrs-Versammlung den nachfolgenden Mahn-ruf erlassen:

Nachdem wir aus fernen, fremden in unsere alte, Uebe Heimat zurückgekehrt sind und in Feld und Wald, in Stadt und Land unsere früheren Woh­nungen bezogen haben, gedenken wir hier einen glücklichen Hausstand und ein friedliches, fröhliches Leben zu führen. Wir stellen daher uns und un­sere Nachkommenschaft unter den tatkräftigen Schutz der Menschen und hegen die Hoffnung, daß sie allesamt alt und jung, groß und klein, uns an teib und Leben weder Schaden noch Leid tun, noch öas kostbare Gut edler Freiheit uns rauben werden.

Es ist erwünscht, daß recht viele Bewerber von dieser günstigen Annahmegelegenheit Gebrauch machen.

Der feit dem 15. Dezember 1933 eingeführte Ar- beitspaß konnte schon einer großen Anzahl von Arbeitsdienftwilligen, die nach dem 15. Dezember 1933 und nach einer Arbeitsdienstzeit von minde­stens sechs Monaten ausschieden, ausgehändigt und von diesen bei der Bewerbung um andere Arbeit als willkommener Ausweis für abgeleisteten Ehren­dienst am Wiederaufbau des Vaterlandes vorgezeigt werden. ä 0 ä

Die Badezeit naht!

Die Vorsichtigen sagen, man solle auch im Mai noch nicht im Freien b