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Um 8 Uhr standen alle Jungbanne zur Besich­tigung bereit, um dann anschließend im Saal die Roden zu hören.

Oberjungbannführer Philippi

fugte etwa folgendes: Die rasche Einberufung zum Jührerschulungslager erfolgte nicht nur, um Ge­wesenes abzuschließen, sondern um Richtlinien für Neues, für Kommendes geben zu können. Den Jungoolkführern von der Wetterau, vom Vogels­berg, von Vilbel und Schlitz, von Gießen und Wetzlar, von Alsfeld und Grünberg soll eins lebendig vor der Seele stehen, nämlich, daß

alle an gemeinsamer Arbeit stehen.

Im vergangenen Jahr konnte unmöglich alles fertig werden. Nun aber kann man doch sagen, daß die Organisation der einzelnen Jungbanne im gan­zen fest geworden ist. Auch das Führermaterial ist nun wohl feststehend. Jetzt war der Zeitpunkt ge­kommen, um wieder einmal alle zusammenzuführen, zu neuer Anregung, zu besserem Näherkommen.

Die Winterarbeit vollzog sich in stillem und klei-

Sichert den Sieg über Hunger und Kälte! Nicht müde werden!

Kämpst auch im Monat März gegen Hunger und Kälte!

nem Kreis. In dieser Zeit wurde das Bekenntnis zur kleinsten Einheit abgelegt, es wurde das ge­festigt, was im Frühjahr und Sommer nach außen getragen werden soll.

Die Führerschaft soll aber auch selbst zu dem Be­vorstehenden Stellung nehmen können. Wenn die Führer die kommende Aufgabe übersehen, wird eine einheitliche Handlungsart gewährleistet sein. Die treibende Kraft eines Volkes ist die junge Führer­schaft, und sie allein wird sich durchsetzen, wenn auch die Arbeit zu hindern versucht wird durch Gleichgültige oder Widersacher. Wir sind in keiner Weise vorbelastet und treten an die Revolution heran als lebendige Träger. Bei uns liegt die Vollendung der ewigen Sehnsucht deutscher Ge­schichte. Wir kennen nur e i n Wort:

Kampf, ohne Frage nach Lohn und Vorteil!

Wir wollen uns lebendig zur Vergangenheit der Front bekennen.

Wir sind dem Volk, wenn wir das Schicksal unsres Volkes als unser eigenes emp­finden. Durch unser Führersein wird neues Le­ben befruchtet, denn Menschen, die ohne klare Ent­scheidung leben, müssen durch uns wach werden.

Jeder einzelne der Führer muß sich über sich selbst im klaren sein, er muß seine Aufgabe erken­nen und sich seiner Eingliederung in das Ganze bewußt sein. Es gibt hierbei nur eine Erkenntnis, nur eine Bahn, und das ist d i e Idee, die durch den Führer offenbar wurde. Was ist denn unsre eigentliche Arbeit? Vor diesen Fahnen müssen wir einmal zutiefst ehrlich sein. Alte Formen, die sich immer noch hier und da einschleichen, müssen über­wunden werden. Es mag wohl Vorkommen, daß Formen sich früheren gleichen. Aber sie haben doch nichts mehr gemein mit jenem Geist, denn Stel­lung und Deutung sind ganz anders geworden.

Wir brechen mit dem Traum des ewigen Jung­seins. Wir dürfen eine Uebergangszeit nicht für einen Zustand halten wollen. Heute bekennen wir uns stolz zu unsrer Eigenform als Ju­gend. Aber genau so, wie wir jetzt noch ganz jungenhaft sind, so werden wir einst ganz mann­haft sein! Jungvolk ist nur eine Erscheinungsform, eine Stufe zum Volk. Es ist ein Unding die Blüte Frucht nennen zu wollen.

Für uns Führer kommt es darauf an, daß wir mehr tun, als von uns gefordert wird. Nicht das Kommando ist das Maßgebende, sondern das freiwillige Stillestehn vor der Idee. Führertum heißt Opfertum!

Wir dürfen vor den Aufgaben, die uns ganz klar Umrissen erscheinen, nicht feige werden. Der Aus­druck unsres Bereitseins spiegelt sich in der Uni­form. In ihr marschiert der mit diesen Veranlagun­gen, jener mit anderen Fähigkeiten, aber allen ist eins gleich: die Einsatzbereitschaft. Unsre Fahnen sind uns Inhalt des Lebens. Fahnen haben nie da geweht, wo Gleichgültige und Feige standen. Die Fahnen sind Mahnzeichen zur Ehre, dem höchsten Empfinden. In diesem Jahr wird sich das Erlebnis des Führertums klar herausformen.

Der Oberjungbannführer wies dann noch auf die große Bedeutung der Schulung der Kulturarbeit und der Presse und Propagandaarbeit hin.

Eine Wenge Arbeit liegt vor uns.

Zunächst kommt für das Jungvolk die Teilnahme und das Bekenntnis zur Jüngarbe.iterta- S u n g i n E s s e n in Frage. Danach steht als gro­ßes Werk die Mithilfe in der Brotsammlung d es Winterhilfswerks vor uns. Ein großes Führertreffen wird in den Osterferien in Bad-Nauheim stattfinden. In den Pfingst- und Sommerserien werden uns einzigartige Erlebnisse bevorstehen.

Helmut Hudel

sprach dann als Oberjungbannschulungsleiter. Er sagte: Die Richtlinien, die der Oberjungbannführer im einzelnen angab, gilt es in die Praxis umzu fetzen. Schulungsarbeit kann niemals Menschen zu Führern machen wollen. Sie kann nur vorhandene Fähigkeiten ausbauen und ihnen Anregung ange­deihen werden lassen.

Es gibt drei Arten der Schulung: geistige, körperliche und charakterliche. Die lehlere ist für das Jungvolk die gegebene.

Die Führer auf dem Lande haben es oft viel schwe­rer, als die in der Stadt. Hier find mehr Voraus­setzungen gegeben. Aufgabe der Schulung ist es, hier ausgleichend zu wirken. Die geistige Schulung wird in Sprechabenden durchgeführt werden. Durch allwöchentliche Schulungslager wird die persönliche Bindung aufrechterhalten werden können. So rasch wie möglich soll eine Biblio­thek eingerichtet werden, um das Schulungsmate­rial zugänglich machen zu können. Grundlage für ein einwandfreies Arbeiten ist natürlich das Zu­sammenwirken der einzelnen Führer.

Willy pommerening,

der Abteilungsleiter für Presse und Propaganda im Oberjungbann, sprach dann noch kurz. Es gibt nichts, für das ein Führer fein Interesse hat, so führte er aus. Die Schaffung von Sachgebieten hat die Führer zu glauben veranlaßt, daß nur der Sachbearbeiter für die Ausgestaltung zu sorgen

habe. Die Folge davon ist eine Trägheit in der Mitarbeit. Wer sich aber die Bedeutung der Pro­pagandaarbeit einmal ganz klar gemacht hat, wird auch einsehen, warum das Jungvolk dieses Mittel nicht vernachlässigen darf. Eine Frage ist natür­lich, über was denn geschrieben werden soll.

Wir leben in einem Alter, in dem zum ersten Wale so etwas wie eine Lebenshaltung emp­funden wird, und diese Haltung ist nichts an­deres als die Idee des Führes.

Niemand sonst ist mit dieser Neuform mehr natur- haft empfindungsgemäß verbunden, als wir. Und das muß sich doch ausdrücken lassen. Freilich gehö­ren zu einem solchen Bekenntnis M u t und das

Das Reichsgericht schützt marschierende Kolonnen.

In einer Sitzung vom 6. Februar d. I. hat das Reichsgericht eine Entscheidung gefällt, die ge­eignet ist, eine Lücke in der Verkehrsord­nung endgültig zu schließen und den auf den Straßen marschierenden Kolonnen die Sicher­heit zu geben, auf die sie berechtigten Anspruch haben.

Es handelt sich um einen Unglücksfall, der sich bei dem Versuch, eine marschierende Kolonne zu über­holen, ereignet hatte. Ein Motorradfahrer suchte auf einer im ganzen nur etwa 5% Meter breiten Straße eine dreigliedrige SA.-Marschkolonne zu überholen. Infolge der ungünstigen Uebersichtsverhältnisfe konnte er nicht einwandfrei abschätzen, ob ihm auch bei dem Entlanafahren an der Kolonne genug Platz bliebe, ganz besonders, ob ihm nicht ein Kraftfahr­zeug oder ein anderes Hindernis aus der entgegen­gesetzten Richtung auf der Fahrbahn entgegenkom­men würde, was angesichts der ohnehin schmalen Fahrbahn zu einem Unglück führen mußte. Leider war dies der Fall. Aus der entgegengesetzten Rich­tung kam ein anderer Motoradfahrer, der von dem überholenden Fahrer zunächst nicht bemerkt wurde. Der begegnende Motorradfahrer erwies der mar­schierenden Kolonne den deutschen Gruß und mußte hierbei einen kurzen Augenblick die rechte Hand von der Lenkstange nehmen. Das unvermutete Ent­gegenkommen des überholenden Motorradfahrers überraschte den Grüßenden derart, daß es zu einem Zusammenstoß kam, wobei der grüßende Fah­rer so schwere Verletzungen erlitt, daß er nach kur­zer Zeit verstarb.

Das Landgericht Meiningen hatte sich zunächst mit dieser Angelegenheit zu befassen und gelangte dabei zu einem freisprechenden Urteil. Im Revisionsverfah­ren gelangte die Sache vor den höchsten Gerichtshof, der sich auf einen anderen Standpunkt stellte. Bei der Abwägung der Frage, ob ein Verschulden des überholenden Radfahrers vorliege, kam es zu der Auffassung, daß allerdings der Raum neben der Marschkolonne an sich ausreichend gewesen wäre, um eine Ueberholung zu ermöglichen, daß aber doch die Ueberholung unter den vorliegenden Verhältnissen durchausnicht am Platze gewesen sei. Unter kei­nen Umständen hätte der Uederholende daraus vertrauen können, daß für ihn der Raum neben der marschierenden Kolonne ungeschmälertfürseinenVer- such der Ueberholung zur Verfügung st and, solange die Fahrbahn nicht über­sichtlich vor seinen Augen stand. Unter allen Umständen mußte er damit rechnen, daß ein Fahrzeug, oder ein anderes Hindernis aus der ent­gegengesetzten Richtung kam, und endlich durfte er nicht übersehen, daß der etwa entgegenkommende Wegebenutzer unter gewissen Umständen n i ch t vor­schriftsmäßig fuhr und er in der Lage blei­ben mußte, eintretende Fehler in der Fahrweife des Entgegenkommens auszugleichen (Reichsgericht 1 D 140533).

Gitte Bitte der Gauführung des Winterhilfswerks.

Alle Volksgenossen, die die Arbeit des Winterhilfs­werks photographisch festgetzalten haben, werden ge­beten, diese Aufnahmen der Gauführung des Winter­hilfswerks zur Verfügung zu stellen. Eine Zusam­menstellung dieser Photographien wird zeigen, wie sich die Volksgemeinschaft im Jahre 1933/34 bewährt hat. Es wird der Sache dienen, wenn nach Möglichkeit Negative eingereicht werden. Die Gauführung des Winterhilfswerks dankt jetzt schon. Die Photographien sind zu senden: An die Geschäftsstelle der Gauführung des WHW., Frank­furt am Main, Taunusstraße 11.

Die Fahrpreisermäßigung zugunsten der Jugendpflege.

Das Staatspresseamt teilt mit: Nachdem die NSDAP, und ihre Organisationen in ein festes Verhältnis zum Staat gebracht worden find, hat der Reichsminister des Innern bestimmt, daß ab 1. April 1934 nur noch den Organisationen der Hitlerjugend und den dem Reichssportsührer unmit­telbar unterstellten Sportvereinen Bescheinigungen über die Anerkennung als Jugendpflegevereine zur Erlangung der Fahrpreisermäßigung bei der Reichsbahn ausgestellt werden dürfen. Die zur Er­langung der Fahrpreisermäßigung notwendige An­erkennung erfolgt künftig ausschließlich durch die Gebietsführer der Hitlerjugend und die Bezirksbe­auftragten des Reichssportführers. Die Anerken­nung als Organisation, dke zur Inanspruchnahme der Fahrpreisermäßigung berechtigt ist, haben die unteren Einheiten der Hitlerjugend bei dem zustän­digen Gebietsführer, die Sportvereine bei dem Be- zirksbeauftragten des Reichssportführers zu bean­tragen. Das Nähere regeln die Jugendführer des Deutschen Reichs und der Reichssportführer. Die Fahpreisermäßigung bei Fahrten zur Schulpflege bleibt von dieser Regelung unberührt.

Keine Adoptionen durch Anzeigen.

Von der Landesstelle Hessen-Nassau des Reichs­ministeriums für Volksaufklärung und Propaganda wird mitgeteilt:

Nachdem bereits durch die Reichszentrale für Adoptionsvermittlung die sogenannten Adelsadvp- twnen unterbunden sind, erscheint es notwendig, aus die noch immer in großer Anzahl verö ff ent­rüsten Adoptionsanzeigen für Kinder hinzuweisen. Gs vereinbart sich nicht mit nationalsozialistischem (Seifte und ist im Sinne gesunder Bevölkerungs­politik durchaus unerwünscht, daß Kinder wahl­los und ohne Prüfung auf Grund von Annoncen adoptiert werden. In den weitaus meisten Fällen werden die Kinder in solchen Fällen gegen einen einmaligenErziehungsbeitrag" angenommen. Es ift deutlich ersichtlich, daß diese Geldzuwendungen hierbei die Hauptrolle spielen. In manchen Fällen ist zunächst ein Adoptionsvermittler eingeschaltet, ber nicht nach dem Wohlergehen des Kindes fragt und es unter Umständen sogar den sogenannten

E i n st e h e n dafür. Unser Verhältnis zu allem nur Möglichen dürfen wir nicht für uns selbst behalten.

Zum Schreiben berufen ist der, der einen jungen­haften, natürlichen Stil zeigt. Dazu ist unermüd­liches sich Heben notwendig. Durch die Chroniken, in die eifrig Einträge gemacht werden sollen, wer­den die Leistungen offenbar werden.

Die Schulungstagung wurde beschlossen mit einer Aussprache am Nachmittag. Zum Dank für die außerordentliche Gastfreundschaft der Einwohner von Hungen wurde ein Umzug durch die Stadt veranstaltet, der feine Beendigung fand in einigen Dankesworten des Oberjungbannführers.

Oberjungbann IV/13.

Engelmacherinnen ausliefert. Adoptionen durch kin­derlose Ehepaare sind zwar nach wie vor höchst er­wünscht, jedoch nicht durch Zeitungswerbung. Alle deutschen Jugendämter sind in der Lage, Moptio- nen zu vermitteln.' Sie bieten die Gewähr, daß einerseits gesunde deutsche Kinder in Familien kom­men, die zur Pflege und Erziehung geeignet und befähigt sind, daß ferner aber auch den kinderlieben Adoptiv-Eltern nur Kinder nachgewiesen werden, die einwandfrei gesund in ihrem Erbgut und ihrer Abstammung sind.

Betrifft alle Zeitschristen im Gau Hessen-Nassau.

Die Schriftleiter der gesamten im Gebiet des Gaues Hessen-Nassau der NSDAP, erscheinenden politischen, konfessionellen, fachlichen oder Vereins- presfe haben umgehend ein Belegexemplar ihrer Zeitschrift mit genauer Angabe des Titels der Zeit­schrift, des Herausgebers und der Auflage an die Landesstelle Heffen-Naffau des Reichsministeriums für Dolksaufklärung und Propaganda, Frankfurt a. M., Bürgerstraße 9/11, einzusenden.

Diese Anordnung betrifft alle Zeitungen und Zeitschriften (außer der allgemein bekannten Tages­presse), gleichgültig, in welchen Zeitabständen sie erscheinen oder welche Auflage sie haben.

gez.: Müller-Scheld,

Leiter der Landesstelle Hessen-Nassau des Reichsministeriums für Volks­aufklärung und Propaganda.

Ortsgruppe Gießen-Süd.

Belr.: Lebensmittelsammlung.

Arn Donnerstag, 8. März, findet in der Orts­gruppe Gießen-Süd das find alle Straßen süd­lich der Bahnlinie GießenFulda einschließlich der ganzen Liebigstraße und Frankfurter Straße eine P f und sarnrnlung (Lebensrnittel) zu Gunsten des Winterhilfswerks 1933/34 statt.

Alle Bewohner der Ortsgruppe werden gebeten, ihren Anteil zu dieser Sammlung beizutragen. Jede Gabe, auch die kleinste, wird zur Linderung der Not dringend benötigt und dankbar ange­nommen.

Die Sammlung erfolgt mittels Fahrzeuge der Reichswehr und wird durch Hornisten bekannt- gegeben.

Gez.: Z ö ll, stellv. Ortsgruppenwalter.

Gin Beirat

beim Hessischen Heimstättenamt.

Durch Verordnung des Staatsministers Jung vom 21. Februar 1934 ist als die oberste Landes­behörde im Sinne des Gesetzes über die Aus­schließung von Wohnsiedlungsgebieten vom 22. September 1933 die Ministerialabteilung III (Arbeit und Wirtschaft) des Staatsministeriums in ihrer Eigenschaft als Hessisches Heimstättenamt bestimmt worden. Anträge auf Erklärung eines Gebietes zu Wohnsiedlungsgebieten sind bei dieser Behörde ein­zureichen. Zur fachlichen Beratung des Heimstätten­amts wurde ein Beirat gebildet. Er besteht aus dem Vorsitzenden (dem Leiter der Ministerialabtei­lung III Arbeit und Wirtschaft) und den von dem Herrn Staatsminister zu ernennenden Mitgliedern. Das Amt der Mitgliedschaft bei dem Beirat ist ein Ehrenamt.

Bornotizen.

Tageskalender für Mi11woch. Licht­spielhaus, Bahnhofstraße:Der Tunnel". Astoria- Lichtspiele, Seltersweg:Die Welt ohne Maske". VfB.: 20.30 Uhr, außerordentliche Mitgliederver­sammlung.

Das Personalamt des Hessischen Staatsministe­riums gibt bekannt:

Im Rahmen der Verwaltungsvereinfachung hat das Hessische Staatsministerium eine Verordnung vom 23. März 1934 nebst Ausführungsbestimmun­gen erlassen (Reg.-Bl. Nr. 7 vom 7. März 1934), wonach mit Wirkung vom 1. April 1934 beim Personalamt des Hessischen Staatsministeriums eine Landesmeldestelle f ü r Versorgungs- a n ro ä r t e r (LMSt.) eingerichtet wird. Damit ist die Vielheit der seitherigen etwa 40 Vormerkungs­stellen mit rund 10 000 Vormerkungen beseitigt. Die Landesmeldestelle ist dem Personalamt des Hessi­schen Staatsministeriums angegliedert, um dadurch alle Fragen der Zivilversorgung (Anstellungsgrund­sätze) in Hessen von einer Stelle aus bearbeiten zu können. Außerdem ist eine gleichmäßige Behand­lung aller Fragen der Zivilversvrgung gewähr­leistet, und schließlich wird dadurch eine jederzeit klare Uebersicht über den Stand der Zivilversorgung in ganz Hessen ermöglicht.

Das Wichtigste für die Versorgungsanwärter ist nachstehend kurz zusammengefaßt:

Die Landesmeldestelle für Versorgungsanwärter befindet sich im Landtagsgebäude. Die Anschrift lautet: Hessische Landesmeldestelle für Versorgungs- anwärter, Darmstadt, Rheinstraße 10.

Die Zuständigkeit erstreckt sich auf die den Ver­sorgungsanwärtern vorbehaltenen Beamten- und Angestelltenstellen des Landes, der hessischen Ge­meinden, Krankenkassen, Genossenschaften der Un­fallversicherung und sonstigen Anstalten und Körper­schaften des öffentlichen Rechts.

Die Bewerberlisten und -akten der bis 31. März 1934 vorgemerkten Versorgungsanwärter werden von der Landesmeldestelle ab 1. April 1934 von den vorgenannten Vormerkungsbehörden unver­ändert übernommen.

Versorgungsanwärter, die bereits vor dem 1. April 1934 vorgemerkt sind, haben auf Grund der Verordnung zur Zeit nichts zu veranlassen.

Gesuche von Versorgungsanwärtern sind ab 1. April 1934 mit den vorgeschriebenen Unterlagen

AusdemStadttheaterbUreau. Mor­gen, Donnerstag, abend, Deutsche Bühne, Reihe 1, TrauerspielJulius Cäsar" von Shakespeare. (Siehe heutige Anzeige.)

DerVerkehrsverein undderHaus- besitzerverein veranstalten am Freitag im Cafä Leib einen Vortragsabend. Major a. D. So- t) i n g (Auerbach i. H.) spricht über bas ThemaDie negativen elektrischen Erdstrahlen und ihre Einwir­kung auf Öen menschlichen, tierischen und pflanz­lichen Organismus". (Siehe heutige Anzeige!)

*

** Schulperfonalie. Wie das Personalamt des Hessischen Staatsministeriums bekanntgibt, wurde der Rektor Paul N e b e I i n g zu Gießen mit sofortiger Wirkung mit der kommissarischen ehrenamtlichen Wahrnehmung der Dienstgeschäfte des Kreisschulrats beim Kreisschulamt in Büdin­gen unter Verleihung der AmtsbezeichnungSchul­rat" für die Dauer dieser Tätigkeit beauftragt.

** Geburtstag. Der Fuhrmann Ludwig Euler, Bleichstraße 20, begeht morgen, Donners­tag, 8. März, feinen 72. Geburtstag in voller Ge­sundheit.

** Sammlungen für das Jugend- herbergswerk. Das Hessische Staatsministe­rium hat dem Gau Main-Rhein-Lahn-Fulda und Südhessen des Reichsverbandes für deutsche Ju­gendherbergen die Erlaubnis zur Veranstaltung von Haussammlungen in der Zeit vom 21. bis 27. April und einer Straßensammlung am 21. und 22. April im Gebiete Hessens erteilt.

** Das Fundsachen-Verzeichnis. Das Verzeichnis über die im Monat Februar gefundenen bzw. abgelieferten Gegenstände kann an der An­schlagtafel im Flur der Polizeidirektion, Landgraf- Philipp-Platz 1, eingesehen werden. Die Empfangs­berechtigten werden aufgefordert, ihre etwaigen Rechte innerhalb zwei Monaten beim Fundbüro während der Dienststunden geltend zu machen. .

** D i e Seminare für Turnlehrerin­nen an der Frauenarbeitsschule in Mainz und an der Alice-Eleonorenschule in Darmstadt werden mit Ablauf des Schuljahres aufgehoben. Die Ausbildung von Turnlehrerinnen findet von Ostern 1934. an nur noch im Seminar der Aliceschule Gie­ßen statt, da nur dort in Verbindung mit her Lan­desuniversität eine ausreichende theoretische und praktische Ausbildung gewährleistet ist.

** M i t der Hand in die Kreissäge ge­kommen. Gestern kam der 41 Jahre alte Schreiner Georg Iochum, Hitlerwall 7 wohnhaft, bet der Arbeit mit der rechten Hand in eine Kreissäge. Der bedauernswerte Mann mußte in die Chirurgische Klinik eingeliefert werden.

**Die Altersvereinigung 1869/1919 beging am vergangenen Samstagabend wie man uns berichtet im Saale des Prinz Carl bet Alterskollegen Beuchert die gemeinsame Feier ihres 65. Geburtstages. Der 1. Vorsitzende, Photo­graphenmeister Chr. Zimmer, gab in der Be­grüßungsansprache seiner Freude Ausdruck über den zahlreichen Besuch, hieß vor allem das Ehren­mitglied sämtlicher Altersoereinigungen, den Lokal- dichter L. Frech, sowie dasjüngste" Mitglied der Vereinigung, Pfarrer Müller, herzlich willkom­men und endete mit einem begeisterten Sieg-Heil auf den Herrn Reichspräsidenten und den Herrn Reichskanzler, dem sich das Deutschlandlied anschloß. In der nach dem Abendessen anschließenden Haupt­versammlung erstatteten der Schriftführer C. F a - ber den Jahresbericht und der Rechner Chr. Georg die Rechnungsablage. Der günstige Kasse- bestand gestattete es, daß dem Winterhilfswerk 50 Mark übermittelt werden konnten. Der seitherige Vorstand wurde einstimmig auf weitere 5 Jahre wiedergewählt und der Jahresbeitrag auf 2 Mark festgesetzt. Während des geselligen Teils, der durch Mustkvvrträge und Vorführungen auf dem Gebiete der Magie eine angenehme Abwechslung fand, hielt Pfarrer Müller eine tiefdurchdachte, mit lebhaf­tem Beifall aufgenommene Ansprache, die mit einem Hoch auf das Vaterland schloß. Auch eine von Alterskollegen Val. Frey mit feinem Humor ge­würzte Rede, die ebenfalls einen stark nationalen Einschlag hatte und mit einem Sieg-Heil auf un­seren Volkskanzler und mit dem Horst-Wessel-Lied endete, fand dankbare Aufnahme. So nahm der Abend bei Musik, Gesang und weiteren Ansprachen launigen Inhalts einen überaus schönen Verlauf, bis um die mitternächtige Stunde der Vorsitzende die Zusammenkunft mit einem Appell an die Alters­kameraden schloß, nach wie vor treu zu ihrer Ver­einigung zu stehen. Zu erwähnen wäre noch, daß die gemeinschaftlichen Lieder, abgesehen von denen von L. Frech, nur Alterskollegen zu Verfassern hatten.

ausschließlich an die LMSt. zu richten. Es genügt nunmehr ein Bewerbungsgesuch in vierfacher Aus­fertigung. Diese werden benötigt, um bei Besetzung oon Beamten- und Angestelltenstellen gleich mehre­ren Anstellungsbehörden Bewerbungsgesuche zu­stellen zu können.

Die Versorgungsanwärter können sich vormerken lassen: a) unbeschränkt für alle Stellen einer Lauf­bahn, wenn sie bereit sind, ohne Rücksicht auf Ver­wendung, Art und Anstellungsbehörde jede ihnen angetragene Stelle der Laufbahn (z. B. als Kanzlei­assistent) anzunehmen; b) im Staatsdienst für Stel­len bestimmter Derwaltungszweige (Finanzverwal- lung, Innere Verwaltung, Justizverwaltung usw.), wenn sie sich nur dafür bewerben wollen: c) im Dienfte der Gemeinden, Krankenkassen, Genossen­schaften der Unfallversicherung und sonstigen Kör­perschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts für bestimmte Stellen, wenn sie nur bei bestimmten Anstellungskörperschaften angestellt werden wollen.

Die Vormerkungserneuerungen (§ 29 AG.), sowie alle Mitteilungen, die von Einfluß auf die (Einbe­rufungen sind (Paragraphen 30 und 32 AG.), sind ausschließlich an die Landesmeldestelle zu richten.

Insonderheit ist jeder Wohnungswechsel, die Ein­berufung zur Probedienstleistung, die Anstellung auf drobe, die planmäßige Anstellung unverzüglich der LMSt. anzuzeigen. Kommen Versorgungsanwärter dieser Verpflichtung nicht nach, so können sie in der Bewerberliste gestrichen werden.

Die Bestimmungen, die für die Tätigkeit der LMSt. selbst erlassen sind, zeigen, daß auf enges Zusammenarbeiten zwischen dieser Stelle und den Anstellungs- und Verwenbungsbehörden besonderes Gewicht gelegt wird. Die Schwierigkeiten des (Ein- berufungsverfahrens gleichzeitige (Einberufung durch mehrere Behörden werden nunmehr be­seitigt, da die LMSt. den Anstellungsbehörden im Bedarfsfälle Versorgungsanwärter zuweist.

Ebenso entspricht die in Hessen durchzuführende Zentralisation der Vormerkungen einem längst ge­hegten Wunsche der Versorgungsanwärter, denen viele unnötige Schreibarbeit erspart wird.

Aus der provinzialhaupisiadt.

Landesmeldesielle für Versorgungsanwärter.

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