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r.M Erstes Blatt

Dienstag, 25. Juni 1956

186. Jahrgang

Metzener Anzeiger

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Arne Reichsanleihe zur Zeichnung aufgelegt

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lamentarische System trotz dreißigjähriger Be­mühungen nicht durchführen konnte, bald zum Ab­schluß gelangen wird." Auf alle Fälle wird man der Kommission für die umfangreiche Unterrichtung der Öffentlichkeit Dank wissen, denn nun ist die Aussprache wieder in Gang gesetzt, die hoffentlich zu einer weiteren Durchleuchtung der zahlreichen Probleme, die in den beiden Lesungen aufgeworfen wurden, führen wird.

Berlin, 22. Juni. (DRV.) 3m Zuge der Durch­führung der von der Reichsregierung übernomme­nen Aufgaben begibt das Deutsche Reich 7 0 0 Millionen Mark 4,5 v.h. auslosbare Reichsschahanweisungen zum Kurse von 98,75 v. h. Die Laufzeit der Schahanweisun­gen beträgt 12 Jahre, beginnend mit dem 1. Juli dieses Jahres. Von 19 4 3 ab wird jedes Jahr ein S e ch ft e l des Anleihebetrages der Schahan­weisungen zum Rennwert a u s g e l o st werden, so daß die durchschnittliche Laufzeit neun Jahre beträgt. 200 Millionen Mark dieser Schahanweisungen sind bereits fest gezeich- n e t worden. Die verbleibenden 500 Millionen Mk. werden durch das unter Führung der Reichsbank stehende Anleihekonsorlium zum Kurse von 98,75 v. h. zuröffenlichenZeichnungauf- gelegt. Die Zahlungen durch die Zeichner auf zugeleilte Reichsschahanweifungen werden in der Zeit vom 21 Juli bis 15. Oktober d. I. erfol­gen und zwar am 23. Juli und 20. August je 30 v. h. und am 10. September und 5. Oktober je 20 v.h. Frühere Zahlungen sind zulässig. Der Lauf der Stückzinsen beginnt mit dem 1. Juli d. 3. Die Reichsschahanweisungen sind mündelsicher und bei der Reichsbank lombardfähig. Die Zeichnungsfrist läuft vom 29. 3uni bis 14. 3uli dieses 3ahres.

mehr redaktionellen Arbeit darum handeln, das Strafrecht mit den Entwürfen der Strafverfahrens­ordnung und des Strafoollzugsrechtes in Einklang zu bringen. Alsdann soll der endgültige Entwurf der Amtlichen Strafrechtskommission fertiggestellt und den beteiligten Reichsministerien und sonst in­teressierten Stellen zur Kenntnis und Stellungnahme übermittelt werden.So besteht" schreibt der Reichsjustizministerdie begründete Hoffnung, daß die Erneuerung des Strafrechts, die das par-

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Ausbau der Ordensburg Krössinsee.

Oie Ausbildungsstätte für den Nachwuchs des Führerkorps der NSDAP.

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Wie Reichsjustizminister Dr. Gurtner im Vorwort nj dem neuen Bericht ausführt, wird der Entwurf der zweiten Lesung noch einmal von einer enge kommifsion überprüft. Es wird sich bet Vieser

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Todesstrafe für Kindesentführung.

Ein vorbeugendes Gesetz gegen brutale Erpresser. Deutschland ist kein Boden für einen Fall Lindbergh.

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Geelenretter oder Kriegshetzer?

Der Munitionsausschuß des amerikanischen Se­nats hat fein Urteil über die Gründe angegeben, die die Vereinigten Staaten zwangen, a m Weltkriege teilzunehmen und ihn damit zu entscheiden. Vom Moralischen wollen wir in die­sem Zusammenhangs absehen, denn daß es auch vom amerikanischen Standpunkt aus nicht wohlge­tan ist, einer Mehrheit, der sich der Ueberfallene kräftig erwehrt, zu Hilfe zu kommen und damit den Sieg der Mehrheit zu entscheiden, ist wohl selbstverständlich. Der Munitionsausschuß hat fest­gestellt, daß lediglich hochkapitalistische Konzerne und vor allem die Morgan-Bank die Ver­einigten Staaten in den Krieg trieben. Damit wird die ganze Phraseologie der amerikanischen Staats­männer, lediglich zur Wahrung der demokratischen Grundprinzipien und zur Abwehr desmilitaristi­schen" Anschlages Deutschlands sei Amerika in den Krieg gezogen, von einem amerikanischen Unter­suchungsausschuß entlarvt.

Die geheime Herrschaft internationaler Kapitals­mächte war schon vorher bekannt, aber jetzt haben die Untersuchungsergebnisse des amerikanischen Aus­schusses vor aller Welt klargestellt, daß die inter­nationale Versippung der Hochkapitalisten geradezu kriegszeugend wirkt. Sie und die Rüstungsindustriel­len und Staatsmänner, die in den Diensten beider stehen, haben aus Unrecht Recht gemacht und die Völker belogen. Daß gerade in den bereinigten Staaten öie|e Hochkapitalisten eine enge Verbin­dung zu den Staatsmännern hatten, ist eine Tat­sache, die der gegenwärtige Präsident Roosevelt energisch bekämpft und zu vereiteln sucht. Aber Wilson hing eng mit den Morgan und Konsorten zusammen. 'Schon der Vater Morgans hatte den Krieg von 1870/71 benutzt, um mit Frankreich ge­waltige Geschäfte zu-machen. Dieser Tradition blieb der Morgan-Konzern treu, indem er sofort bei Kriegsausbruch England und Frankreich die notwendigen Kredite gab und außer­dem die antideutsche Riesenpropa­ganda Rorthcliffes in den Vereinigten Staaten, die unmittelbar zum Kriege führte, fi- ! nanzierte. Jrn Jahre 1933 wurde vor dem Aus- i schuß festaestellt, daß die Firma John Pierpont i Morgan & Co. eine vertrauliche Liste herausge- ; geben hatte, um diejenigen Kunden zu bezeichnen, : die bei dem Ankauf von Wertpapieren bevor- i zugt behandelt werden sollten. Darunter be- ; sanden sich bekannte amerikanische Persönlichkeiten, wie Schatzsekretär Woodin, Mcadoo, der i Schwiegersohn des ehemaligen Präsidenten Wilson, : ferner der Kriegsminister der Regierung Wilson, : Newton Baker. Weiter war der Vater des t Poung planes in der Liste enthalten, ferner der = Bruder des ehemaligen Schatzsekretärs Mellon, t der frühere Marineminister Adams, und schließ- ? lich ist es kein Wunder, wenn sich auf dieser Liste - auch der frühere Reparationsagent für Deutschland, i Parker Gilbert befand. Auch der Sonderbot­schafter der Vereinigten Staaten auf der Ab­rüstungskonferenz, Norman Davis, gehörte zu den Vorzugskunden. Der frühere Präsident Coo- l i d g e ist ebenfalls überführt, ausgegebene Wert­papiere weit unter dem Marktpreis gekauft zu haben. Mit solchen Mitteln verschaffte sich die Mor­gan-Company die nötige politische Rückendeckung.

fristigen Verschuldung hin. Fast ein jeder Volksgenosse habe aus den Maßnah­men der Reichsregierung, die seit der Machtüber­nahme den fortschreitenden Aufbau der deutschen Wirtschaft gefördert haben, Nutzen gezogen. Es sei daher nicht mehr als recht und billig, wenn das Reich von Zeit zu Zeit mit einer Anleihe an den Kapitalmarkt herantritt, um sich die Mittel zur weiteren Durchführung der verschiedenen noch schwebenden oder in Angriff zu nehmenden Auf­gaben auf diesem Wege zu schaffen. Pflicht eines jeden Volksgenossen sei es daher, sich nach Kräften an der Zeichnung dieser Anleihe zu beteiligen, die sich zudem als ein sehr günstiges Anlage- papier ausweise. Man habe den gegenwärtigen Zeitpunkt zur Begebung der neuen Anleihe des­halb gewählt, weil der Geldmarkt zur Zeit im Zeichen außerordentlicher Flüssigkeit steht, wie sich dies aus den niedrigen Geldmarktsätzen zeige.

Reichsbankrat Hülse ging sodann auf die nähe­ren Einzelheiten der Anleihe ein. Unter Zugrunde­legung des Zeichnungskurses von 983/« v. H. und einer 4V2prozentigen Verzinsung errechne sich eine Rendite von 4,67 v. H. Bei einem Vergleich mit den bisher begebenen Anleihen des Reiches zeige sich, daß die Rendite der neuen Emission etwa der der früheren Anleihen ent­spricht. Auch im Vergleich mit den 4V2prozentigen Goldpfandbriefen, deren Effektivverzinsung etwa 4,70 v. H. ausmache, sei die Ausstattung der Reichs­anleihe sehr günftjg zu bezeichnen. Die sehr flüssige Lage des Geldmarktes werde schon dadurch gekennzeichnet, daß allein im Mai für rund nomi­nell 200 Millionen RM. Pfandbriefe aus den Be­ständen der Banken verkauft werden konnten. Mit dem Erwerb der neuen Anleihe erweise der Zeich­ner nicht nur dem Staate, sondern auch sich selbst einen guten Dienst. Gerade die Volksgenossen, die in stärkerem Maße aus den Arbeitsbeschaffungs­maßnahmen Nutzen zögen, möchten sich rege an der Zeichnung beteiligen.

In einer Pressebesprechung wies der Reichsbank­präsident Dr. Schacht auf die Notwendigkeit der fortlaufenden Konsolidierung der kurz-

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Im Jahre 1934 und 1935 gingen die Verneh- mungen weiter. Unter dem Vorsitz des Senators Nye wurde in alle Einzelheiten der Schlupfwinkel dieser dunklen Ehrenmänner hineingeleuchtet. An­fang Januar 1936 wurde festgestellt, daß das Bank- Haus Morgan im Krieg der Einkaufsagent für die Entente war und schließlich 84 v. H. der amerika­nischen Waffenausfuhr finanzierte. Es kam zu sensationellen Zwischenfällen. Als Morgans Teil­haber Lammond die Behauptung Morgans wiederholte, deutsche Handlungen und nicht die amerikanische Finanz hätten die USA. in den Krieg hineingezogen, mußte er sich die Zurechtweisung durch den Vorsitzenden gefallen lassen, daß nicht die Unterseeboote Deutschlands, sondern die Kriegsgeschäfte Morgans die Vereinigten Staaten zum Aufgeben ihrer Neutralität gebracht hätten. Schon 1915, als Amerika noch neutral war, hat Morgan einen Druck auf die amerikanischen Kriegslieferanten dahin ausgeübt, daß sie Anteil­scheine der ersten alliierten Kriegsanleihe über­nahmen. Weiter wurde festgestellt, daß Morgan über die Beschlüsse des amerikanischen Kabinetts informiert war und seinerseits wieder am britischen Kriegsrat teilnahm! Gleichzeitig gab es in London so etwas wie einen Untersuchungsausschuß des Parlaments, der sich besonders mit dem Treiben der Rüstungsindustrie und dem levantinischen Waf­fenhändler Sir Basil Z a h a r o f f befaßte und fest- stellte, daß die große englische Nustungsfirma Vickers und Zaharoff mit Morgan Hand in Hand gearbeitet hatten. Aber dieser englische Ausschuß ist, weil er wohl allzuviel Unrat aufwirbelte, nach­her eingeschlafen. Es steht also fest, daß allein die Anleihe- und Rüstungsgeschäfte Morgans die Ursache des Eintritts Amerikas in den Weltkrieg gewesen sind. Wer es anders be­hauptet, so sagte der amerikanische Vorsitzende des Senatsausschusses Nye, sei blind und solle lieber Romane schreiben statt Politik zu treiben Be- merkenswert ist noch eine Szene vor dem Unter» uchungsausschuß. Ein amerikanischer Senator hatte darauf hingewiesen, daß alles, was der Krieg den USA. eingebracht hätte, eine riesige Schul- denlast sei. Darauf erwiderte Pierpont Morgan wörtlich:Aber wir haben doch unsere Seelen und die Zivilisation gerettet!" Auf diese schwungvolle Phrase war der Senat und alle

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Krössinsee, 22. Juni. (DNB.) Auf der Or­densburg Krössinsee werden in den nächsten Tagen annähernd 2 000 Handwerker und Ar­beiter zur Durchführung umfangrei­cher Bauvorhaben eintreffen. Die gewaltige, durch ihre Weiträumigkeit und Schönheit in gleicher Weise bestechende Anlage wird nämlich wie der Kommandant der Ordensburg, Hauptamtsleiter Gohdes, einem Vertreter des Deutschen Nach­richtenbüros mitteilte, noch m diesem Jahre von nur Zeit etwa 130 Morgen bebauter Flache auf künd 200 Morgen erweitert werden. Wenn am 1. Mai 1937 die inzwischen im ganzen Reiche aus- qemufterten Junker einrucken, wird die Ordens- bürg nach dreijähriger BauM endgültig vollendet sein Sie kann dann alle Möglichkeiten für eine körperttche, sportliche und weltanschauliche Schu­lung des künftigen deutschen Führerkorps bieten.

Du Lüsten des 25 Meter hohen Burgturmes UeA dkr weite grüne Ehrenhof, im Norden von der Ehrenhalle, 'm Osten und Westen von der T u r n - und von der S ch u tu ngs h alle begrenzt. Diese Schulungshalle wird nun durch einen unmittelbar anschließenden B i b l o t h k bau und durch ein großes achteckig angelebtes Seminargebäude erweitert, in dem in einer ausreichenden Anzahl kleinerer Lehrraume d e ab­teilungsweise Schulung erfolgt. Die Turnhalle im Osten erhält ein großes Ha lenschwimmbad dahinter ein Aerztehaus mit Krankenrevier f r Betten uni) endlich die sogenannte Burg- und Klei- bertammer.

Das zweite Kernstück der Burg bildet die im Osten liegende Weihe statt e, die nördlich und südlich von den Schlafhausern > eingefaßt wird. Hier werden in.gerader Flucht nach Olten auf jeder Seite noch je drei S ch l a s häu,°r zur Aufnahme von je 40 Bitten gebaut. Eine Terrasse wird dann zu einem großen Sport, platz führen, der unmittelbar vor dem Krosimsee mit allen neuzeitlichen Anlagen, w »' «. Aschenbahn, Tennisplätzen usw, erstehen wrw. Gleich anschließend am Seeufer ab«wert n mehrere Bootshäuser und eme Freibade- 7nstalt err°chtet so daß auch die Voraussetzungen für eine ausreichende wassersportliche Betätigung

Berlin, 22. 3uni. (DRV.) Die Reichsregierung hcl am 22. 3uni 1936 ein Gesetz über den erpresserischen Kindesraub erlassen, das v»m Führer und Reichskanzler sowie dcm Reichsminister der 3ustiz, Dr. G ü r t n e r, un- ltrzeichnet ist. Das Gesetz bedroht denjenigen, der in Erpressungsabsicht ein fremdes Sind durch List, Drohung oder Gewalt entführt oder sonst derFreiheitberaubt, mit dem Tode. Als Kind gilt der Minderjährige unter 18 3ahren.

Der erpresserische Kindesraub ist ein Verbrechen, d-s in den letzten 3ahren große Staaten heimgesucht Hot. 3n Deutschland sind bisher Fälle dieses Ver- brechens verschwindend gering gewesen. Vor weni­gen Tagen hat sich jedoch ein Fall ereignet, der Anlaß gibt, mit energischen gesetzgeberischen Mah- mhmen vorzugehen. Durch das neue Gesetz soll dieses Uebel an der Wurzel ausgerottet werden. Dis Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. 3uni 1936 in Kraft. ,

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Von Zeit zu Zeit gehen uns Nachrichten aus an- ; btren Ländern, besonders aus Amerika zu, die Über Fälle von Kindesentführung «richten, um von den geängstigten Eltern irgend- vsilche Geldsummen zu erpressen. Der F all Lindbergh, der noch in aller Erinnerung ist, mir das bezeichnendste Verbrechen dieser Art. In Äesteuropa sind solche traurigen Erscheinungen der Krwilderung seltener geblieben. In Deutschland chlte bisher ein besonderer Paragraph im Straf- ysetz gegen solche Delikte, sie mußten also nach den Oift üblichen Bestimmungen gegen Freiheitsberau- Hing oder ähnlichen Vergehen behandelt werden.

Kürzlich ist nun aus dem Rheinland ein Fall von Kindesentführung gemeldet worden. Da- niit die Verbrecherzunft sich nicht die Lucke im Srafgesetz zum Vorteil macht, hat die Reichsregie- ting kurz entschlossen ein neues G es e tz er­lassen das rückwirkend am 1. Juni in Kraft ge­lten ist. Demnach wird derjenige, der zum Zwecke dcr Erpressung durch List, Drohung und Gewalt eh Kind erführt, oder der Freiheit beraubt, mt t dim Tode bestrast. AlsKinder" ge ten dabei alle Personen unter 18 Jahren. Durch dieses Gesetz, dcs im vollen Umfange der Volksmemung ent­richt, hat das Deutsche Reich eine Schranke auf- irichtet, die so leicht niemand zu durchbrechen äigen wird. Der Satz, daß die V e r h i n d e rung d,2 Verbrechens wichtiger sei als seine Bestrafung, glangt hier zur Anwendung. Uebrigens wurde vor eiligen Tagen auch aus einem südamerikamschen Saat gemeldet, daß dort wegen einer Kmdesent- fihrung ein Todesurteil verkündet wurde, ledoch nur in der Erwartung, daß die Regierung des betr. Undes dieses Urteil durch ein Gesetz legalisieren »erbe. Wie man sieht, wird in Deutschland ohne langwierige Verhandlungen dasjenige Recht geschaf- |ei, daß sich auf Grund der Untaten des Verbrecher­tums von selbst versteht. . _ .. .

Mit diesem Gesetz wird wiederum ein Teil der- 1 (eiligen Fragen vorweg gelöst, die später imneu en ' deutschen Strafrecht zusammengefatzt Derben. Wie schon wiederholt ausgeführt wurde, hcndelt es sich um eine völlige Strafrechtserneue- nmg, für die feit der Machtergreifung die Vorarbei­tei auf neuer Grundlage im Gange sind. Diese große gesetzgeberische Arbeit wird von der Amtlichen Strafrechtskommission geleistet, die unter btr Führung des Reichsjustizministers Dr. Gurt- ntr tätig ist. Im April 1935 lag das Ergebnis der trien Lesung vor und wurde veröffentlicht. Seitdem bet eine zweite Lesung stattgefunden, über die eben- sa_ls ein stattlicher Band erschienen ist. Wie der erste Tinblick bereite zeigt, sind in den Einzelheiten zahl- ' reche Aenderungen erfolgt. Insbesondere konnten die Beschlüsse des Nürnberger Reichstages für den Ab­schnittAngriffe auf Rasse und Erbgut" berücksichtigt werden. Ferner hat sich die Kommission eingehend mit der Frage beschäftigt, ob d a s R e ch t ziem Schutz der Bewegung als ein Dauer­recht zu betrachten fei, ober ob es sich um eine vor- iilergehenbe Drbnung handeln solle, die daher in das alflemeine Strafrecht nicht aufzunehmen sei. Die Kommission hat sich für eine möglichst vollkommene Verschmelzung des Staats- und Bewegungs-

ist grundfätzlich die Eraflosigkeit in Aussicht genommen Staatssekretär D-. Freister erinnert dabei an die Ehrenordnungen b(T Wehrmacht, der SS. und SA., durch die p'oktisch die Antwort auf die Duellsrage erteilt fei. Andererseits wird feftgefteHt daß niemand als ürlos gelten darf, der die Wahrung feiner Ehre auf andere Weife als durch den Ä^lkampf mit dir Waffe für richtig hält. Es wird die Anregung jir Schaffung einer Reichs ehr en orb nu n g gegeben, die allen anerkannten offtntlichen G s chaften das Recht geben soll, die Trager des Der- ährens zur Wahrung der Ehre '^er Mitglied z ein. Die NSDAP, und ihre angeschlossenen Ver­bünde bedürfen dieses Rechtes nicht mehr I decs, da sie schon jetzt dafür die anerkannten

gegeben sind. In diesem Zusammenhana ist ferner geplant, den verhältnismäßig kleinen K r ö s s i n - s e e mit dem nahen Völskvwsee durch Aus­baggerung des Flüßchens Drage zu verbinden und gleichzeitig auch diesen See wieder mit dem ent­fernter gelegenen Dratzigsee, einem der größ­ten Deutschlands, durch einen Durchstich von 2,5 Kilometer Länge zu verbinden. Nach Fertig­stellung dieser Arbeiten sind dann ideale Möglich­keiten für alle Wasserspvrtarten geschaffen.

Im Dargelände des Burgeinganges werden aus­gedehnte Stallungen zur Unterbringung von etwa 200 Pferden errichtet, daneben ein weiträumi­ger Reitplatz und eine Reithalle. An beson­ders geeigneten Stellen find große Flugplatz- a n t a g e n und 4 bis 5 neuzeitliche Schieß- stände vorgesehen. Da außerdem, soweit Neigung und Eignung vorhanden ist, auch eine jagdliche Ausbildung erfolgen soll, wurde vorsorglich eine Fläche von 18 000 bis 20 000 Morgen vorzüglicher Nieder- und Hochjagd gepachtet.

Für die ausbildenden L e h r e r und die Angestell­ten der Burg, sofern sie verheiratet sind, werden etwa 30 Wohnhäuser im Siedlungsstil ge­baut. 8 bis 10 solcher Häuser werden bereits rn diesem Jahre fertiggeftellt sein, desgleichen weiter außerhalb des Burggeländes ein Gemein­schaft s h a u s für weibliche 21 n g e ft eilte.

Der Kommandant der Ordensburg, Hauptamts­leiter Gohdes, äußerte sich noch kurz über den Ausbildungsgang der Junker, die auf Krössinsee etwa zwei Drittel des Jahres sportlich und körper­lich das letzte Drittel weltanschaulich ge­schult werden. Die 1000 Junker sind in einer Gruppe zu 400 und 2 Gruppen von je 300 Mann unterteilt. Jede Gruppe ist wieder m Bereitschaften 3U je 100 Mann und jede Bereitschaft m Abtellun- aen zu je 50 Mann gegliedert. Entsprechend ist die Einteilung der unter dem Kommandanten stehenden Führer und Lehrer in Leiter von Gruppen, Bereit- ichaften und Abteilungen. Während beispielsweise bei der allgemeinen fliegerischen Ausbildung die be­sondere Eignung des einzelnen berücksichtigt wird, muß sich ausnahmslos jeder Junker den vorge­schriebenen Mutproben (Fallschirmabsprung, Sprung vom 10-Meter-Brett usw.) unterziehen.

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