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Das Memorandum der Locarnomächte

1.

machten Vorschläge Nr. 2 bis 5,

2.

3.

4.

2.

Der Resvlutionsentwllrs für den Völkerbund

1.

2.

3.

Die

1.

2.

ihn zu ersuchen, seine

2.

Eden erläutert dem Unterhaus das Memorandum

2.

3.

r <51 g n a» irgend-

von fest- die-

ßen 1.

Eingedenk der Tatsache, daß die aus Art. 7 des Locarnooertrages ihren Regierungen obliegende Verpflichtung in keiner Weise die Pflicht des Völ­kerbundes einschränkt, jede zum Schutze des Welt­friedens klug und nützlich erscheinende Maßnahme zu treffen, sowie unter Bezugnahme auf die Re­solution des Völkerbundsrates vom 17. April 1935 betreffend den von den Mitgliedern des Völkerbunds einzuschlagenden Weg im Falle einer einseitigen Aufkündigung von Verpflichtungen im Zusammen­hang mit der Sicherheit der Völker und der Auf­rechterhaltung des europäischen Friedens beschlie-

schließen sie, soweit sie selbst davon betroffen sind, der deutschen Regierung, wenn diese Regierung die an sie gerichtete Aufforderung ausdrücklich annimmt, oorzuschlagen, an Verhandlungen teilzu- nehmen, denen im einzelnen folgendes zugrunde

dem Ständigen Internationalen Ge­richtshof die bezeichnete Frage unter den vor­stehend erwähnten Bedingungen vorzulegen und Entscheidung sobald

erklären sie sich bereit, die Vorlage von Ent­schließungen vor dem Völkerbund s- r a t zu unterstützen, die eine Einladung aller betet»

ist, den Charakter einer Befreiungd tare dieses Vertrages von

die deutsche Regierung durch diese einseitige Handlung sich keine legalen Rechte erworben hat;

daß diese einseitige Handlung dadurch, daß sie ein neues Element der Unruhe in die inter­nationale Lage einführt, notwendigerweise als eine Bedrohung der europäischen Sicherheit erscheinen muh;

Italiens beabsichtigen, folgendes Schreiben an die Vertreter Belgiens und Frankreich zu richten:

Im Augenblick, wo die Vertreter von Belgien, Frankreich, Großbritannien und Italien sich eben, wie in der heutigen Vereinbarung vorgesehen, auf eine gemeinsame Linie ihrer Regie­rungen geeinigt haben, bin ich ermächtigt. Ihnen die offizielle Versicherung zu geben, daß die Regierung Seiner Majestät, wenn die Bemühung zur Versöhnung, die in der oben genannten Ver­einbarung versucht wird, mißlingen sollte:

1. a) Sogleich in Beratung mit Ihrer und der französischen (belgischen) Regierung die Schritte erwägen wird, um der neuen so geschaffenen Situation zu begegnen.

b) unverzüglich in Uebereinstimmung mit dem Locarnovertag Ihrer Regierung zu Hilfe kommen wird, hinsichtlich jeder Maßnahme, die gemeinsam beschlossen wird;

c) als Gegenleistung für die entsprechende Ver­sicherung Ihrer Regierung in Konsultation mit Ihrer Regierung alle praktischen Maßnahmen ergreifen wird, die Seiner Majestät Regierung zu Gebote stehen, um die Sicherheit Ihres Landes

werden sollte, .

Abkommen zum Zweck der tatsächlichen Beschränkung der st ungen, Internationale Vereinbarungen zum Zwecke der Erweiterung der Wirtschaftsbe» Ziehungen und der Aufrichtung des Han­dels zwischen den Nationen, die im deutschen Memorandum vom 7. März gemachten Vorschläge 6und7 so­wie die später mit Bezug auf Oe st er­reich und die Tschechoslowakei ge­machten Anregungen.

IX.

gegen einen nicht provozierten Angriff zu gewährleisten;

d) zu diesem Zweck den Kontaktzwischen den General st üben unserer bei­den Länder, der im 8 III, 2 der genann­ten Vereinbarung vorgesehen ist, Herstellen bzw. fortsetzen wird;

und weiterhin auch in Zukunft im Vol­ke r b u n d s r a t sich bemühen wird, die For­mulierung aller nützlichen Empfehlungen zur Aufrechterhaltung des Friedens und des Re­spektes für das Völkerrecht durch den letzteren sicherzustellen.

Das Schreiben der Garantiemächte.

Vertreter des Vereinigten Königreichs und

wie möglich zu geben, wobei als ausgemacht gilt, daß die Parteien sich sofort der Entscheidung des Gerichtshofes unterwerfen werden.

III.

In der Erwägung, daß die einseitige Handlung Deutschlands notwendigerweise als eine Bedro -

Der Resolutionsentwurf, der dem Völkerbund oorgelegt werden soll, lautet folgendermaßen:

I.

Der Rat, eingedenk dessen, daß er selbst ebenso wie die Völkerbundsversammlung bei verschiedenen Gelegenheiten die Bedeutung der Locarnooerträge vom'Standpunkt der Aufrechterhaltung von Frie­den und Sicherheit anerkannt hat, in der Erwägung,

sie

gemäß Art. 11 des Paktes d e m Völker­bundsrat von der einseitigen Maß­nahme Deutschlands, die als Gefahr für die europäische Sicherheit und als Bedro­hung des Friedens erscheint, Kenntnis zu geben und

demzufolge dem Völkerbudnsrat die a n ge­schlossenen Resolutionen vorzu- schlagen, wobei der deutschen Regierung Vor­behalten bleibt, ihre Bemerkungen zu diesen Dor, schlügen zu machen.

Vertrages ohne Anrufung der im Vertrag Locarno zur Regelung von Streitigkeiten gelegten Prozedur vorgenommen hat, mit sen Grundsätzen im Widerspruch steht;

ist der Auffassung, daß

einer ihrer Verpflichtungen oder Ga­rantien haben kann, daß vielmehr diese Pflich­ten und Garantien in ihrer Gesamtheit noch vor­handen sind.

Sie verpflichten sich, sogleich ihre General- täbe anzuweisen, untereinander in Ver­bindung zu treten, um zu vereinbaren, in welcher Art und Weise die ihnen obliegenden Ver­pflichtungen im Falle eines unprovozierten An­griffes technisch ausgeführt werden müßten.

IV.

Sie beschließen, d i e deutsche Regierung einzuladen, dem Ständigen Inter­nationalen Gerichtshof im Haag die Argumente zu unterbreiten, die sie aus der Un­vereinbarkeit des französisch-russischen Beistands­paktes mit dem Locarnovertrag herleiten will und sich zu verpflichten, die Entscheidung des genannten Gerichtes als endgültig anzuerkennen unter Vor­behalt der Bestimmungen des nachstehenden Ab­schnitts VII Nr. 2. Die französische Regierung er­klärt, daß sie ihre Zustimmung zu der Befassung des genannten Gerichtes mit der vorgenannten Frage bereits erteilt hat.

V.

Sie beschließen, gemeinsam die deutsche Regierung einzuladen, sich mit den nach­stehenden vorläufigen Regelungen einverstan- d e n zu erklären, die in Kraft bleiben sollen bis zum Abschluß der nachstehend in Abschnitt VII vorgesehenen Verhandlungen:

1. Jede Entsendung von Truppen oder Kriegsmaterial in die in Artikel 42 des Versailler Vertrages bezeichnete Zone wird mit sofortiger Wirkung eingestellt. Die dort vor­handenen Truppenstärken werden also ... Batail­lone und ... Batterien Artillerie nicht übersteigen. (Hier sind die von der deutschen Regierung gegebe­nen offiziellen Zahlen einzurücken.)

2. Die militärähnlichen Verbände (SA., SS., Arbeitsdienst und andere Organisatio­nen) in der besagten Zone werden genau in dem­selben Zustande belassen, in dem sie vor dem 7. März 1936 gewesen sind. Insbesondere dür­fen sie keinesfalls in große Verbände zufammenge- faßt werden oder direkt oder indirekt zur Verstär­kung militärischer Verbände dienen.

3. Keinerlei Befestigungsarbeiten und keine Vorbereitung des Bodens darf in der besagten Zone vorgenommen werden. Flug­plätze dürfen nicht angelegt, ausgestattet oder verbessert werden.

Die französische und die belgische Re­gierung verpflichten sich ebenfalls, während dieser Zeit die Entsendung von Truppen in die Zone an der Grenze zwischen ihren Ländern und Deutschland zu unterlassen.

VI.

Sie verpflichten sich ferner, für die gleiche Zeit- dauer alle notwendigen Maßnahmen zu unterneh­men, die geeignet sind,

1. eine internationale Truppenmacht einschließlich von Detachements der Armeen der Garantiemächte zu schaffen, die mit Einverständ­nis der beteiligten Regierungen in der Zone stationiert werden sollen, die begrenzt wird durch die belgisch-deutsche und die französisch-deut­sche Grenze einerseits und auf der anderen Seite durch eine Linie, die östlich der genannten Grenzlinie im Abstand von ungefähr 2 0 Kilometer verläuft. Diese Zone darf nur oon den genannten internationalen Truppenteilen besetzt werden,

2- internationale Kommission zu schaffen, deren Ausgabe es sein soll, die Durchfüh­rung der Verpflichtungen zu überwachen, die einer­seits die Mächte übernommen haben, welche die vorgenanuten internationalen Truppenteile aufge» ftellt haben, wie auch andererseits die Verpflich­tungen, die Belgien, Frankreich und Deutschland

xz ®l*rd)fübrung der vorgenannten Ab­schnitte V und VI (1) übernommen haben.

VII.

Unter Bezugnahme auf den im deutschen Memo­randum vom 7. März enthaltenen Vorschlag be-

Jone z u verbieten oder ch r ä n k e n.

andere Völker zu zensieren. .,Ich habe diese Wahl aus

liegen soll:

P r ü f u n g der von der deutschen Regierung im Memorandum vom 7. März g e

daß die genaue Beachtung aller Ver­tragsverpflichtungen ein Fundamen- talpr'inzip des internationalen Lebens und eine wesentliche Bedingung für die Aufrechterhal­tung des Friedens ist;

daß es ein wesentlicher Grundsatz des Völker­rechtes ist, daß keine Macht sich selbst von vertraglichen Verpflichtungen befreien und auch nicht die Bestimmungen eines solchen Vertrages ohne Zustimmung der anderen Vertragspartner abändern kann;

daß der Bruch oon Art. 43 des Versailler Ver­trages und die einseitige Handlung, welche die deutsche Regierung in Verletzung des Locarno-

des Frie- Sicherheit nur durch die Achtung der Verträge und die Begrenzung der Rüstungen stchergestellt werden Fann, daß ferner die Wiederherstel­lung der Wirtschaftsbeziehungen zwi­schen den Nationen auf einer gesunden Basis für den Fortschritt des Wiederaufbaues ebenso notwendig ist,

VIII.

In der Erwägung, daß die Erhaltung dens und die Organisation der kollektiven

d e r e i n r i ch t u n g eines Sicherheits­systems zu führen und zum Abschluß zu bringen. Diese Vorkehrungen seien fair und vernünftig und legten Zeugnis ab von dem Geist, in dem die fran­zösische und belgische Regierung an diese Fragen herangegangen seien. Angesichts der durch die deut­sche Wiederbesetzung der entmilitarisierten Zone ge­schaffenen Lage sei es sehr vernünftig, Deutsch­land zur Leistung von Beiträgen zu bitten, insbesondere im Hinblick auf die wesent­lichen Beiträge, die sich aus der Zurückhaltung und der Mäßigung der französischen und der belgischen Regierung ergäben. Die englische Regierung fei be­reit, diese Vorschläge anzunehmen, es sei Englands ernste Hoffnung, daß auch die deutsche Re­gierung diese Vorschläge in diesem Lichte an» sehen werde. Die deutsche Regierung habe deutlich

Ich habe diese Wahl ausgeschrieben, damit alle sehen, daß nicht ich allein solche Ehrbegriffe besitze, sondern daß die ganze Nation sie ihr eigen nennt! (Wieder braust der Jubel der be­geisterten Massen durch die weite Halle.) Man soll auch sehen, daß ich nicht allein dieses Angebot zum Frieden mache, sondern daß ich es stelle im Namen dieser 67 Millionen aber auch, daß nicht ich allein beleidigende Zumutungen zurückweise, sondern, daß das ganze deutsche Volk sich solche nicht bieten lassen will!" (Tosende Zustimmung.)

ligten Nationen zu einer internationalen Konferenz zum Gegenstand haben, auf der im einzelnen geprüft werden würden:

1. Abkommen über die Organisation des S y - st e m s d e r k o l l e k t i o e n S i ch e r h e i t auf einer genau bestimmten und praktisch wirksamen Basis unter besonderer Berücksichtigung der Formulierung der Bedingungen, unter denen Artikel 16 des Völkerbundspaktes angewendet

Lo n d o n , 20. März. (DNB.) Dor vollbesetztem Unterhaus gab Außenminister Eden eine längere Erklärung ab. Er freue sich, so führte Eden u. a. aus, jetzt in der Lage zu sein, mehr als einen Zwischenbericht geben zu können. Von Anfang an sei es klar gewesen, daß die Besetzung der entmili­tarisierten Zone durch deutsche Truppen eine voll­endete Tatsache geschaffen habe, die die Er- Öffnung von Verhandlungen mit Deutsch­land sehr schwierig machte. Es sei deutlich die Ansicht vertreten worden, daß die Verhandlungen erst beginnen könnten, nachdem dieser Bruch des internationalen Rechts bis zu einem gewissen ®rabe wieder gut gemacht worden sei. Die Hauptschwierigkeit habe darin bestanden, die Zeit zu überbrücken, um imstande zu sein, in wir­kungsvoller Weise Verhandlungen über die Wie-

Abänderung des Rheinland statuts, Entwurf gegenseitiger Beistands» pakte, die allen Signatarmächten von Lo­carno offenstehen und dazu bestimmt sind, ihre Sicherheit zu verstärken. Für die vier in Lon­don vertretenen Mächte wird die hier vorge­sehene Verstärkung ihrer Sicherheit beson­dere D e r p f l i ch t u n g e n g e g e n s e i t i- gen Beistandes zwischen Belgien, Frank­reich, dem Vereinigten Königreich und Italien oder einzelnen oon ihnen enthalten, einschließlich geeigneter Vorkehrungen für die Sicherheit sofortigen Handelns der Unterzeichner­mächte, falls erforderlich, und technischer Abreden für die Vorbereitung derjenigen Maßnahmen, die die praktische Durchführung der übernommenen Verpflichtungen sicherstellen sollen. Die vier Mächte erklären weiter, daß sie übereingekommen sind, im Laufe der Ver­handlungen für die Annahme von Maßnahmen eintreten, die dazu bestimmt sind, die zu­künftige Anlage von Befestigun­gen in einer noch zu bestimmenden zu be-

beauftragt ein Komitee, zusammengesetzt aus....., mit der Aufgabe, dem Rat Vor­

schläge hinsichtlich der den Völkerbundsmitglie- dem zu empfehlenden praktischen Maßnahmen zu machen.

II.

In der Erwägung, daß die deutsche Regierung geltend gemacht hat, daß der französisch- sowjetrussische Unterstützungspakt mit dem Vertrag von Locarno unver­einbar ist, und daß infolge dieser Unvereinbarkeit die deutsche Regierung nicht nur berechtigt war, den Vertrag von Locarno zu kündigen, sondern auch deutsche Truppen in die entmilitarisierte Zone zu entsenden; daß auf diese Werse eine Rechts­frage aufgeworfen worden ist, welche zweck» mäßiaerweise dem Ständigen Internationalen Ge­richtshof vorzulegen wäre, wenn die beteiligten Mächte sich bereit erklärten, sich der Entscheidung des Gerichtshofes zu unterwerfen, was die fran­zösische Regierung ihrerseits bereits zugestanden hat; fordert der Rat die deutsche Regierung auf,

hung des europäischen Friedens er­schien und daß sie infolgedessen ohne die An­wendung der Artikel 1 und 4 des Locarnovertrages zu präjudizieren oon feiten der Mitglieder des Völkerbundes in Anwendung des Artikels 11 der Völkerbundssatzung und in Uebereinstimmung mit diesem Artikel, den Beschluß zu jedem Schritt her­beizuführen geeignet ist, der wirksam zur Erhaltung des Friedens der Völker erscheinen kann; nimmt der Rat Kenntnis von

1. der Erklärung, die im Namen von Belgien, Frankreich, dem Bereinigten Königreich und Italien abgegeben worden ist, hinsichtlich des Jnkraft» bleibens der Rechte und Verpflichtungen aus dem Locarnovertrag, soweit diese Mächte in Frage kommen;

2. der Mitteilung, die ihm durch die Regierungen von Belgien, Frankreich, des Vereinigten König­reiches und Italiens über die Maßnahmen gemacht worden ist, die im Hinblick auf die Lage, die durch die Verletzung der in Artikel 42 des Versailler Ver­trages befinierten Zone entstanden ist, erwogen werden.

Ich will weiter, daß durch diese Wahl der Welt gezeigt wird, daß in Deutschland nicht die Bajonette ein Volk tyrannisieren, son­dern daß hier eine Regierung getragen wird vom Vertrauen des ganzen Volkes. Aus dem Volke bin ich gewachsen, im Volke bin ich geblieben, zum Volke kehre ich zurück! (Langanhaltende Heilrufe lassen die letzten Worte des Führers im Begeisterungstaumel unter­gehen.) Ich sehe meinen Ehrgeiz darein, keinen Staatsmann auf der Welt zu kennen, der mit mehr Recht als ich sagen kann, Vertreter seines

Volkes zu sein! (Langanhaltender Beifall.) Nun soll wieder dokumentiert werden die unlös­liche Verbundenheit der Bewegung und des Re­gimes, der Partei und des deutschen Volkes mit feiner Führung. In 1919 und 1920 mußte ich hundert- und tausendmal vor das deutsche Volk hintreten und es immer roieber mit meinem Glauben beseelen, um andere für diesen Glauben zu gewinnen. Heute nun, mein deutsches Volk, rufe ich dich auf, tritt du jetzt mit deinem Glauben hinter mich! (Immer wieder brausen die Heilrufe der begeisterten Mas­sen auf, immer wieder schlägt dem Führer der Jubel der 60 000 entgegen.) Sei du jetzt d i e Quelle meiner Kraft und meines Glaubens! Vergiß nicht: Wer sich selbst in der Welt nicht preisgibt, den wird auch der Allmächtige nicht verlassen. (Erneute begeisterte Heilrufe durch- tosen die riesige Halle.) Wer sich selbst hilft, dem wird auch der Allmächtige immer helfen, dem wird er öen Weg weisen z u seinem Recht, zu seiner Freiheit und damit zu seiner Zukunft. Und deshalb, deutsches Volk, trittst du am 29. März an zur Urne. Ich habe dich glauben gelehrt, jetzt gib du mir deinen Glauben! (Bei diesen Schlußworten des Führers steigert sich die Begeisterung und der Jubel der bis ins Innerste aufgewühlten Massen zu wahren Stürmen. Immer wieder und wieder brausen die tosenden Heilrufe der Menge durch die Halle.)

Starke Beachtung der Hamburger Führer-Rede in Landon.

London, 21. März. (DRB.Funkspruch.) Die große Wahlrede des Führers in Hamburg findet in den Londoner Worgenblattern, die nach der Ver­öffentlichung der Vorschläge der Locarnomächte jeder deutschen Meinungsäußerung mit Spannung entgegensehen, starke Beachtung und wird in längeren Auszügen ver­öffentlicht.Daily Telegraph" hebt besonders die Aeuherung des Führers hervor, daß Deutschland keinen Zoll seiner Rechte preis­geben werde. Aehnlich berichten die übrigen Zei­tungen. Sie weisen allgemein darauf hin, daß Hitler fe st bleiben und daß er die deutsche Gleichberechtigungsforderung erneut unter- strichen habe.

MoniagnachmittagLocarno-AuSsprache vor dem Völkerbundsrat.

London, 20. März. (DNB.) Der Völker» bunbsrat, der am Freitagnachrnitag in An­wesenheit der deutschen Delegierten zu einer nicht­öffentlichen Sitzung zusarnrnentrat, hat beschlossen, die Aussprache über die Anträge der Locarno-Mächte am Montag um 16 Uhr zu beginnen. Von verschiedenen Seiten wurde be­tont, daß die Vorschläge einer ausführlichen Er­läuterung bedürften, um in ihrer vollen Tragweite beurteilt werben zu können. Der Dreizehner- Ausschuß soll am Montag um 10.30 Uhr die neue Lage im italienisch-abessinischen Konflikt über­prüfen.

ftänbig gelöst, wie wir bas erstreben und man er­möglicht uns badurch bie Zusammenarbeit mit bem übrigen Europa, ober Deutschlanb wirb seinen Weg allein gehen, aber unter kei­nen Umständen noch einmal sein Recht ober seine Ehre preiszugeben! Dieser Entschluß bebroht nie­manden. Im Gegenteil, er befreit die Welt von einer unmöglichen Belastung. Aus diesem Entschluß ist unser großes Angebot gemacht worden, von bem wir uns erhoffen noch immer erhof - f e n baß es mithelfen kann, Europa bie lang­ersehnte Ruhe zu geben. Wir stehen zu biesem An­gebot. Die Welt fragt, ja, ob sie es auch halten? Sie hat gar keine Berechtigung vom Nichteinhalten von Verträgen zu reben! (Tosende Beifallsstürme.) Wir könnten eine Rechnung aufmachen seit dem Jahre 1918, wie Verträge gehalten worden sind. Das deutsche Volk läßt sich von niemanden seine Ehre abstreiten. Wir maßen uns auch nicht an,

Der Reichsminister der Justiz zur Reichstagswahl.

Berlin, 20. März. (DNB.) Reichsminister der Justiz Dr. G ü r tner hat an alle seine Mit- Arbeiter einen Wahlaufruf gerichtet, in dem es u. a. heißt:

"Mit der Wiederherstellung der deutschen Gleich­berechtigung richtete der Führer und Reichskanzler gleichzeitig einen Appell an Europa, die friedliche Aufbauarbeit der Völker zu gewährleisten. Er be­gann damit eine neue Epoche der G e - schichte, in der statt des Unfriedens von Versail­les der Geist der Versöhnung und Ver­ständigung herrschen soll. An dieser historischen Wende hat der Führer und Reichskanzler das deutsche Volk aufgerufen, am 29. März 1936 der Welt zu bekunden, daß mit i h m bas ganze deutsche Volk eines Herzens und eines Sinnes ist. Für Deutschlands Zukunft und für den Frieden Europas, das ist Die Parole des 29. März. Kein Deutscher bars an b e r Wahlurne fehlen! Ein jeder muß seine Pflicht tun und der Welt zeigen, daß Deutschlands Führer und Reichskanzler im Namen der gesamten Nation gesprochen hat. Treue um Treue!"

Lonbon, 20. März. (DNB.) Das Memoranbum ber Locarnomächte hat folgenden Wortlaut:

Die Vertreter oon Belgien, Frankreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und von Italien sind zusammengekom­men, um die Lage zu prüfen, die durch die ihren Regierungen seitens der deutschen Regierung am 7. März 1936 gemachte Mitteilung entstanden ist.

I.

Sie nehmen Akt von dem im Namen Frankreichs und Belgiens dem Dölkerbundsrat unterbreiteten Entschließungsentwurf, worin die Tatsache des Bruches von Art. 43 des Versailler Vertrages durch Deutschland festgestellt wird zu dem Zweck, den Signatarmächten des Locarnovertrages davon Kenntnis zu geben. Sie nehmen weiter Akt von der Unterstützung, welche die Regierungen des Ver­einigten Königreiches und Italiens diesem Ent- chließungsentwurf geben

II.

In Anwendung, daß

1. gewisse Erfüllung aller vertrag­lichen Pflichten ein Grundprinzip des inter­nationalen Lebens ist und eine wesentliche Be­dingung für bie Aufrechterhaltung bes Friebens, daß

2. es ein Grunbprinzip bes Völkerrechtes ist, baß keine Macht sich von vertraglichen Verpflichtungen befreien ober bie Be­timmungen solcher Verträge änbern kann, es sei renn mit Zustimmung ber anderen vertrags­chließenden Teile, daß

3. der Bruch des Art. 43 des Versailler Vertrages und die einseitige Maßnahme ber beutschen Regierung in Verletzung bes Locarnover- trages unb ohne Zuhilfenahme ber im Locarno- Vertrag für bie Schlichtung von Streitigkeiten vor­gesehenen Prozedur im Widerspruch zu den vor­genannten Prinzipien stehen, sind sie ber Ansicht, daß

1. bie deutsche Regierung burch biefe einseitige Maßnahme s i ch keine legalen Rechte e r - worben hat, unb baß

2. biefe einseitige Maßnahme burch bie Hervor- rufung eines neuen Unruheelemen- t e s in ben internationalen Beziehungen not» wenbigerweise als eine Bebrohung ber e u - ropäischen Sicherheit erscheinen muß.

III.

Sie erklären, baß nicht, was vor ober seit bem genannten Bruch des Locarnovertrages geschehen