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Der Direktor fleI(Wten:

Gauwatter der DAF.

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Achtung, Betriebswalter!

Um Störungen im Ummeldeverkehr und Gefahren für die Kartei zu vermeiden, ordne ich hiermit an, daß jeder Vetriebswalter Meldung an die zustän­dige Verwaltungsstelle zu erstatten hat. wenn in feinem Betrieb Leute entlasten oder neu einge­stellt werden. Jeder Betriebswalter macht sich als Amtswalter der Deutschen Arbeitsfront im Sinne der Richtlinien strafbar, wenn er derartige Mel­dungen nicht sofort vornimmt, oder gar durch Be­quemlichkeit unterläßt. Die Kartei ist die verwal­

tungstechnische Grundlage der Organisation darf weder durch Fahrlässigkeit noch durch quemlichkeit in Unordnung gebracht werden.

Becker,

bei einer Behörde vorsätzlich einer strafbaren Handlung beschuldigt hat. Der Angeklagte hatte ein Schreiben an die Gewerbepolizei Gießen mit fal­scher Namensunterschrift gesandt, in welchem er einen Dritten verschiedener strafbarer Handlungen zu Unrecht verdächtigte.

Der aus der Untersuchungshaft im hiesigen Land­gerichtsgefängnis vorgeführte Oswald Wenzel Lot­ter aus Auheim, 34 Jahre alt, nennt eine befon-

strase von einem Jahr und zehn Mona» t e n. Von der Strafe gilt die Zeit vom 11. Juni 1936 an als verbüßt. Dem Angeklagten wurden bte Kosten des Verfahrens auferlegt.

Der A. W. und der W. B., beide von Wieseck, waren des Vergehens der Urkundenfälschung finge* klagt. Während der Angeklagte W. freigesprochen wurde, erhielt der Angeklagte B. an Stelle einer an sich verwirkten Gefängnisstrafe von 20 Tagen eine Geldstrafe von 100 Mark auferlegt. Bezgl. des freigesprochenen Angeklagten W. fallen die Kosten der Staatskasse zur Last, bezüglich des Angeklagten B. wurde dieser in die Kosten verur­teilt.

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tum für Minderwertige?" Der Vortrag wird vor allem der Frage gewidmet sein, ob das Christentum unserem deutschen Volke auch heute noch etwas zu sagen hat, oder ob es eine Sache nur für Minder­wertige ist. (Siehe heutige Anzeige.)

Reichskolonialbund Deutsches Rotes kreuz über See.

Die Feier des 25jährigen Bestehens der Abtei­lung Gießen des Reichskolonialbundes Deutsches Rotes Kreuz über See betrifft eine Bekannt­machung in unserem heutigen Anzeigenteil, auf die wir die Interessenten besonders Hinweisen.

Begrüßung der Gießener Garnison.

Am 15. Oktober findet auf dem Hofe der Kaserne in der Licher Straße (Berg-Kaseme) die feierliche Begrüßung der Gießener Garnison durch den Herrn Divisionskommandeur, Generalleutnant O ß - w a l d, statt. Die Feier beginnt um 11.30 Uhr.

&iste%Rat füMs Backen:

prüfen Sie alle Zutaten auf einwandfreie Be­schaffenheit, messen oder wiegen Sie die vorge­schriebenen Mengen ge­nau ab und stellen Sie alles der Reihenfolge nach hin. Bereiten Sie den

30 Jahre im Dienst der Gtadi Gießen.

Am 9. Oktober d. I. kann der Wieger Max P s i tz n e r auf eine 30jährige Dienstzeit bei ver­schiedenen Stellen der Stadtverwaltung zurück­blicken. Der Herr Oberbürgermeister hat aus die­sem Anlaß dem Jubilar ein in herzlichen Worten gehaltenes Glückwunschschreiben überreichen lassen. Strafanzeige bei der Verunreinigung von Straßen.

In letzter Zeit wurde wiederholt die Wahrneh­mung gemacht, daß die Straßen der Stadt durch Wegwerfen von Gegenständen, wie Papier, Obst­reste, Fahrscheine, Zigarettenschachteln usw. verun­reinigt werden. Nach §7 der Polizeiverordnung betr. die Reinigung der Straßen und das Wegschaffen des Mülls in der Stadt Gießen vom 15. 4.1929 ist jede Verunreinigung der öffentlichen Straßen und Plätze, insbesondere auch durch Fuhrleute beim Fahren von Bauschutt, Dung, Sand, Lehm, Heu, Stroh, Kohlen, Erde und anderem losen Material verboten. Durch das Wegwerfen der obengenannten Gegenstände ist schon mancher Verkehrsunfall entstanden. Diese Straßenverunreinigungen sind eine Rücksichtslosig­keit gegenüber dem die Straße benutzenden Publi­kum. Die Polizeidirektion Gießen hat nochmals ihre Schutzpolizeibeamten angewiesen, jeden Zuwider­handelnden unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen. Fahrzeuge der Feuerwehr und Polizei haben Vorrechte.

Von der Polizeidirektion Gießen wird uns mit»

Das Gießener Winzerfest, das wegen seiner liebtheit den NamenGießener Kirmes" verdient, wird auch dieses Jahr wieder tausende Volksgenos­sen erfreuen. Die Volkshalle, die wegen der vorge­schrittenen Jahreszeit geheizt ist,, ist oufs prächtigste und ganz neuartig geschmückt. Sie ist ganz in lichten Farben gehalten, und bei einem Blick auf die Bühne glaubt man sich am schönen Rhein. Die überall be­kannte Gießener Standartenkapelle wird unermüd­lich zum Tanz aufspielen, so daß auch auf diesem Gebiet jeder zu seinem Recht kommt. Die Preise der Getränke sind äußerst niedrig gehalten. So kostet das Glas Ausschankwein 25 Rpf. Die Flaschen­weine sind in der Preislage von 1,10 bis 2,40 RM. zu haben. In dkesem Jahr ist erstmalig ein Cast ein­gerichtet worden, in dem man eine gute Tasse Boh­nenkaffee für 25 Rpf. erhalten kann. Sämtliche Preise verstehen sich einschl. Getränkesteuer und Be­dienung. Während im vorigen Jahr Eintrittspreis und Tanzgeld zusammen 60 Rpf. ausmachten, ist in diesem Jahr der Eintrittspreis einschl. Tanzgeld auf 40 Rpf. erniedrigt worden, um jedem Volksgenossen den Besuch des Festes zu ermöglichen. Im vergan­genen Jahr mußten viele Volksgenossen sehr lange an der Abendkasse anstehen, um eine Karte zu lösen. Diesem Uebelstand ist dadurch abgeholfen worden, daß eine große Anzahl Karten in den Vorverkauf gegeben worden ist. Es ist also ratsam, von dieser Einrichtung regen Gebrauch zu machen. Karten sind außer bei den bekannten Voroerkaufsstellen bei den KdF."-Betriebswarten und den Amtswaltern der Deutschen Arbeitsfront zu haben.

Sleuerberechnung.

Die Beförderungssteuer beträgt 0,6 Pf. für jeden Tonnenkilometer, d. h. jede Tonne des Rohgewichts der beförderten Güter (einschließlich der Umschlie­ßung für die Aufbewahrung und den Versand) und für jeden Kilometer der Besörderungsstrecke. Als Länge der Beförderungsstrecke gilt die Eisenbahn­tarifentfernung zwischen den beiden dem Absen- dungs- und dem Bestimmungsort am nächsten lie­genden Tarifbahnhöfen; auf Antrag kann bei Zu­lassung seitens des Finanzamts stattdessen die Ent­fernung über bestimmte Straßenverbindungen zu­grundegelegt werden.

Der Bruchteil eines Kilometers wird als ganzer Kilometer gerechnet. Unter 500 Kilogramm liegende Teile einer Tonne werden auf eine halbe Tonne, über 500 Kilogramm liegende Teile auf eine ganze Tonne nach oben abgerundet. Für Güter bis zu einer halben Tonne auf einer Fahrt wird Steuer nicht berechnet. Die Abrundung der Steuer erfolgt auf 5 Pf. nach oben.

Steuerenfrid)lung im Abrechnungsverfahren.

Der Unternehmer hat grundsätzlich für einen K a - lenbermonat als Abrechnungszeitraum eine unter Berechnung der Steuer abgeschlossene Nachweisung über die einzelnen Beförderungen in drei Stücken bis zum 20. des folgenden Monats dem Finanzamt einzureichen und gleichzeitig die Steuer zu entrichten. Die Nachweisung muß unter laufender Nummer für jede einzelne Beförderung den Tag der Beförderung, Kennzeichen, Anzahl der Anhänger, und Standort des Kraftfahrzeugs, Ab- fendungs- und Bestimmungsort, Art und Rohge­wicht (in Tonnen) der beförderten Güter, Länge der Beförderungsstrecke (Kilometer) berechnet nach der Eisendahntarifentsernung und Zahl der für die Steuerberechnung maßgebenden Tonnenkilometer enthalten. Am Schluß muß die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben versichert sein. Das Finanz­amt setzt die Steuer auf zwei Stücken der Nach­weisung fest; das zweite Stück erhält der Unter­nehmer mit Quittung zurück.

Unternehmer, die Beförderungen nur gele­gentlich, oder in einem Teil des Jahres aus» führen, oder voraussichtlich nicht mehr als 500 R M. im Jahre zu zahlen haben, können beim Finanzamt Abrechnung für einen längeren als einmonatigen Zeitraum beantragen. Das Fi-

Wesen und Ausgaben des Soldatenbundes

ders große Vorstrafliste sein eigen. Die Anklage legte ihm zur Last, daß er in verschiedenen Orten Oberhessens, sowie im Kreise Hanau mittels Gin» steigens Kleidungsstücke, Wertgegenstände usw. ent­wendet hat. Weiterhin hat der Angeklagte in Wer- bach a. d. Tauber einem Vertreter zwei Firmen­stempel gestohlen und mit diesem eine Rechnung bzw. Quittung angefertigt, wonach er von dem Ver­treter ein Fahrrad gekauft habe. Einen Dritten ver­anlaßte er auf Grund dieser Täuschung, das ge­stohlene Fahrrad von ihm zu kaufen. Wegen fort­gesetzten schweren Diebstahls, fortgesetzten Betrugs- versuchs und der fortgesetzten schweren Urkunden­fälschung in Tateinheit mit Betrug verurteilte ihn Gericht zu einer Gesamtzuchthaus-

fein wird.

Schöffengericht Gießen.

Wegen Urkundenfälschung hatte sich der Jude Meier Buchheim, 62 Jahre alt, wohnhaft in Frankenberg, mehrfach vorbestraft, zu verantwor­ten. Dem Angeklagten wurde zur Last gelegt, daß er im Juni 1936 "in Gießen in rechtswidriger Ab­sicht sich einen Vermögensvorteil verschafft hat, in­dem er ein Ursprungszeugnis, das für eine Kuh ausgestellt war, bezgl. der Stückzahl, abänderte und diese verfälschte Urkunde einem Polizeibeamten bei einer Revision zwecks Täuschung vorlegte. Der Angeklagte war geständig. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Gefängnisstrafe von zwei Monaten und legte ihm die Kosten des Ver­fahrens auf.

Der bisher noch nicht vorbestrafte L. W. aus Gießen, 22 Jahre alt, wurde wegen schwerer Ur­kundenfälschung in Tateinheit mit einem Ver­gehen der falschen Anschuldigung unter Annahme mildernder Umstände zu einer Gefängnis- ftrafe von zwei Monaten und zur Kosten­tragung verurteilt. Die Anklage legte dem Ange­klagten zur Last, daß er eine Privaturkunde, die zum Beweis von Rechten und Rechtsverhältnissen von Erheblichkeit ist, fälschlich angefertigt und von dieser zum Zwecke der Täuschung Gebrauch gemacht, durch die gleiche Handlung einen anderen

geteilt: r . _

Es besteht Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß dev Fahrzeugen der Feuerwehr, Polizei und Ret­tungsanstalten (Rotes Kreuz) Platz zu machen ist.

Die neue ReichsstraßeNverkehrsordnung bestimmt in dieser Beziehung folgendes:Fahrzeuge, die zur Erfüllung ihrer öffentlichen ober dem gemeinen Wohl dienenden Aufgaben freie Bahn brauchen und als solche kenntlich sind (Wegerechtsfahrzeuge) P Platz zu machen. Wegerechtsfahrzeuge sind ll a.

LPD. Obwohl aus unserem Gau noch verhält­nismäßig wenig junge Soldaten des Beurlaubten­standes vorhanden sind, hat der Soldatenbund doch in den Sommermonaten zahlreiche neue Mitglieder gewonnen. In den Soldatenkameradschaften sind die Kameraden aller Waffengattungen zusammenge­schlossen. Waffenkameradschaften werden erst dann entstehen, sobald die Stärke es zuläßt, d. h. sobald genügend Kameraden einer Waffengattung vor­handen find, daß sie eine selbständige Kamerad­schaft bilden können. Aus den Waffenkamerad­schaften heraus werden sich dann im Lause der Zeit die Truppenkameradschaften entwickeln, in denen alle Angehörigen eines Truppenteils, die an einem Platze wohnen, zusammengeschlossen werden.

Der Soldatenbund untersteht dem Oberbefehls­haber des Heeres. Dem Wunsche des Führers ent­sprechend kann ihm jeder angehören, der nach dem 1. Januar 1921 irgendwie Soldat gewesen ist, auch wenn er nur sieben Tage geübt hat. Selbstverständ­liche Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist ehren­volles Ausscheiden aus dem Heere. Die Arierbe­stimmungen sind die gleichen wie bei der Wehr­macht. Bei der Kriegsmarine entspricht dem Sol­datenbund der NS.-Marinedund, bei der Luftwaffe die Luftgaureseroe.

Welche Aufgaben hat nun der Soldatenbund? Er vereinigt die aus dem Heere ausscheidenden Männer in soldatischer Kameradschaft, hält sie in lebendiger Verbindung mit der Truppe, pflegt die Erinnerung an die beim Heere verbrachte Dienstzeit und die Ueberlieferung der Wehrmacht. Weiter erhält und fördert der Soldatenbund die Wehrhaftigkeit.

Gegen unberechtigte M etsteigerungen.

Die Pressestelle der Stadtverwaltung teilt fol­gendes mit:

In letzter Zeit mehren sich die Klagen, daß Hausbesitzer bei Neuoermietung ihrer Wohnungen die Miete ungerechtfertigt steigern. Ebenfalls wurde bemerkt, daß bei Untervermietungen auch höhere Mieten verlangt worden sind. Vor einigen Mo­naten wurde in einer Bekanntmachung der Bürger­meisterei Gießen schon darauf hingewiesen, daß jede unberechtigte Mietsteigerung dem hessischen Ministerium angezeigt wird. Darüber hinaus ist ein solches Verhalten der Vermieter in der heu­tigen Zeit unvereinbar mit dem Geiste, der im nationalsozialistischen Deutschland herrschen soll.

Gießener öochenmarftpreife.

.* Gießen, 8. Oft. Auf dem heutigen Wochen­markt kosteten: D. f. Molkereibutter, % kg 1,57 Mk., ;. Molkereibutter 1,52, Landbutter 1,42, Marken­butter 1,55 bis 1,60 Mk., Matte 20 bis 25 Pf., Käse, das Stück, 4 bis 10, Kühlhauseier A 11%, Wirsing % kg-(grün) 8, Weißkraut 5 bis 8, Rotkraut 8 bis 10, gelbe Rüben 8 bis 12, rote Rüben 8 bis 10, Spinat 15 bis 20, Römischkohl 8, Unterkohlrabi 8 bis 10, Erbsen 20 bis 30, Rosenkohl 30, Feldsalat 80 bis 90, Tomaten 18 bis 20, Zwiebeln 7 bis 8, Meerrettich 30 bis 70, Kürbis 5 bis 6 Vf., Kartoffeln (neue), 5 kg 40 Pf., 50 kg 3.30 bis 3,50 Mark. Falläpfel 3 bis 6, Aepfel 15 bis 28, Birnen 10 bis 15, Zwetschen 10 bis 11, junge Hähne 1, bis 1,10, Suppenhühner 80 bis 90, Gänse 1., Tauben Stück 50 bis 60, Nüsse 40 bis 45, Blumenkohl 10 bis 60, Salat 5 bis 15, Salatgurken 10 bis 25, Endivien 5 bis 10, Ober­kohlrabi 4 bis 8, Lauch 5 bis 8, Rettich 5 bis 15, Sellerie 20 bis 30 Pf.

*

** Ernennung. Der Kanzleigehilfe Oswald Sauerwein in Gießen ist mit Wirkung vom 1. August 1936 zum Kanzlisten im hessischen Lan­desdienst ernannt worden.

** Neubau von 32 Volkswohnungen. Das Stadtbauamt läßt am Leimenkauterweg 32 Volkswohnungen errichten, für die eine Reihe von Handwerkerarbeiten in einer Bekanntmachung im heutigen Anzeigenteil zur Vergebung ausgeschrieben werden. Die Handwerksmeister seien auf die Be­kanntmachung besonders hingewiesen.

** Wohn- und Geschäftshausbau am Schiffenderger Weg. An der Ecke Schiffen- berger und Aulweg, nächst dem Bahnübergang der Eisenbahnstrecke nach Fulda, wird ein Wohn- und Geschäftshaus errichtet. Bei dem Neubau handelt es sich um ein Eckgrundstück, das für die weitere Bebauung des Aulwegs richtunggebend sein wird. Auf dem Baugrundstück ist am Aulweg ein fünf Meter breiter Vorgarten vorgesehen, während der Vorgarten am Schisfenberger Weg nur vier Meter Breite ausmacht. Das Gebäude erhält drei Ge­schosse. Die Bauarbeiten sind in kurzer Zeit bereits bis zum ersten Obergeschoß gediehen, so daß noch vor Eintritt des Winters der Rohbau vollendet

Omnibusfahrt nach dem großen Feldberg im Taunus am 18. Oktober.

Arn Sonntag, 18. Oktober, führen wir eine Omni­busfahrt nach dem großen Feldberg im Taunus durch. Die Hinfahrt geht über Friedberg Bad Homburg, die Rückfahrt über SchmittenUsingen- Butzbach. Abfahrt ist um 8 Uhr am Haus der Deut­schen Arbeitsfront, Gießen, Schanzenstraße 18. Rück­kunft in Gießen gegen 20 Uhr. Der Teilnehmerpreis beträgt 3,30 RM. Anmeldungen nimmt die Kreis­dienststelleKdF.", Gießen, Schanzenstraße 18, Zimmer 8, entgegen.

Winzerfest vom 10. bis 12. Oktober in der Gießener Volkshalle.

Die lebendige Verbindung mit der Truppe wird dadurch aufrechterhalten, daß bei den Appellen und kameradschaftlichen Veranstaltungen die aktiven Offi­ziere und Unteroffiziere nach Möglichkeit zugegen sind. Durch Vorträge unterweisen Reserveoffiziere, oder aktive Heeresangehörige die Kameraden im Soldaten­bund. Bei Hebungen oder Manövern nimmt der Soldatenbund als Zuschauer unter sachkundiger Führung teil. Veranstaltet die Truppe ein Fest, dann tritt der Soldatenbund an bevorzugter Stelle an.

Die Zusammenfassung der Kameraden erfolgt un Soldatenbund noch zunächst in großen Soldaten- kameradschasten. Später entwickeln sich, wie ein­gangs schon erwähnt, daraus die Waffenkamerad­schaften und aus diesen wieder die Truppenkame­radschaften. Bei den Zusammenkünften im Dienst in der Kameradschaft wird der Schwerpunkt auf das Soldatische gelegt. Das Dereinsmaßige hat ganz in den Hintergrund zu treten. Eine Uniform ist vorläufig nicht vorhanden. Es wird nur eine blaue Mütze, ähnlich der Offiziersmütze des Heeres getragen. Sie ist in der Waffenfarbe paspeliert. Ein Abzeichen entspricht den Hoheitsabzeichen der Wehrmacht.

Der Beitrag ist außerordentlich gering. Der Reichstreubund ehemaliger Berufssoldaten ist als korporatives Mitglied in den Soldatenbund einge­treten. Jeder ehemalige Berufssoldat muß dem Reichstreubund angehören, sofern er Mitglied des Soldatenbundes ist.

Auskunft über den Soldatenbund geben die Truppen, die Wehrersatzdienststellen, ferner die örtlichen Gliederungen des Soldatenbundes.

Die Beförderungssteuer ist durch das Gesetz vom 2. Juli 1936 neben der gewerbsmäßigen Beförde­rung mit Kraftfahrzeugen von Personen und Gütern (im Güterfernverkehr) auch auf den Werk­fernverkehr für eigene Zwecke des Unternehmens mit Wirkung vom 1. Oktober dieses Jahres an ausgedehnt. Hierzu find nunmehr neben der Einführungsverordnung die erwarteten (vorläufigen) Durchführungsbestimmungen vom 21. September 1936 ergangen. Für die Beförderungs­steuer, die 0,6 Rpf. für jeden Tonnenkilometer be­förderter Güter beträgt, ist grundsätzlich dem Finanz­amt monatlich bis zum 20. des folgenden Monats eine Nachweisung einzureichen und die Steuer zu entrichten. Besonderes gilt für den grenzüberschrei­tenden und zwischenstaatlichen Werkfernverkehr.

Der steuerpflichtige Werkfernverkehr.

Als Werkfemverkehr wird die Beförde­rung von Gütern mit Kraftfahrzeugen für eigene, unten näher bezeichnete Zwecke des Unternehmens außerhalb eines Umkreises von 50 Kilo­meter, gerechnet vom Standort des Kraftfahr­zeugs, angesehen. Für die Steuerberech­nung ist jedoch bei Ueberschreiten des Umkreises die gesamte Besörderungs st recke, ein­schließlich der innerhalb des Umkreises von 50 Kilo­meter liegenden Teilstrecke, maßgebend. Als Stand­ort des Kraftfahrzeuges, von dem aus der Umkreis berechnet wird, gilt der Sitz des Unternehmens, bei Anmeldung des Kraftfahrzeugs für den Ort einer Niederlassung oder der regelmäßigen Unterkunft des Kraftfahrzeugs dieser Ort.

Voraussetzung für die Steuerpflicht ist, daß die beförderten Güter (Kohlen sind befreit) zum Verbrauch, zur Verarbeitung oder Wiederveräuhe- rung erworben ober von dem Unternehmen er­zeugt, gefördert oder hergestellt sind. Die Beförde­rung muß der Heranschaffung der Güter zum Unternehmen, ihrer Ueberführung innerhalb des letzteren oder dem Absatz der Güter beim Abnehmer bienen. Die Kraftfahrzeuge müssen dem Unterneh­mer gehören ober von ihm auf Abzahlung gekauft sein unb dürfen nur von bem Unternehmer ober seinen eigenen Leuten bebient werben. Im Konzern- verkehr, d. h. ber gemeinschaftlichen Verwendung ber Kraftfahrzeuge burch mehrere Unternehmen, müssen die letzteren der Erzeugung, der Verarbei­tung oder dem Handel mit Gütern dienen. Zwi­schen den Unternehmen bzw. im Verhältnis zur Muttergesellschaft muß eine.Kapitalbeteiligung von mindestens 51 v. H. bestehen. Die Kraftfahrzeuge müssen einem der beteiligten Unternehmen gehören oder von ihnen auf Abzahlung gekauft fein.

Anmeldepflicht.

Der Unternehmer, der Güter im Werkfemver- kehr befördert und damit Schuldner der Beför- derungssteuer für die von ihm ausgeführten Be­förderungen wird hat dies bis zum 15. Q k - t o b e r oder innerhalb von zwei Wochen nach Aus­führung der ersten Beförderung dem Finanzamt anzumelden, in dessen Bezirk sich die Geschäfts­leitung befindet. Die Anmeldung muß enthalten: Firma, Sitz und Ort des Unternehmens, Zahl, Kennzeichen und Standort ber im Werkfemverkehr benutzten Kraftfahrzeuge nebst Anhängern, bie m ber Hauptsache burchfahrenen Strecken, bie Art der in ber Hauptsache beförberten Güter. Aenberungen bezüglich ber Fahrzeuge sind innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen.

Rundfunkprogramm.

Freitag, 9. Oktober.

6 Uhr: Morgenspruch, Gymnastik. 6.30: Früh» konzert. In ber Pause, 7: Nachrichten. 8.10: Gym­nastik. 8.30: Musik am Morgen. 9.45: Nachrichten und Sportvorschau. 10: Schulfunk. 11: Hausfrau, hör zu! 11.30: Bauernfunk. 11.45: Sozialdienst. 12: Mittagskonzert zur Spätsommerzeit. 13: Nachrichten; anschließend Nachrichten aus dem Sendebezirk. 13.15: Mittagskonzert. 14: Nachrichten. 14.10: Neue Wellen» Bekanntschaften. 15: Volk und Wirtschaft. Das deut­sche Transit-Geschäft. 15.15: Zur Unterhaltung. 15.45: Mensch sein heißt Kampfer sein. Hans Schemm, dem ersten Gauleiter der Bayerischen Ostmark zum Ge­dächtnis. 16: Unterhaltungskonzert. 17.30:Dunkle Geschäfte..." Die Geschichte eines Börsenskandals. 18: Musik zum Feierabend. Aus Dresden. 19: Nach getaner Arbeit. Musik, die das Her^ erfreut. 19.45: Der Kampf beginnt. Das Winterhilsswerk ruft dich. Funkbericht von der Herstellung des WHW.-Abzei» chens. 20: Nachrichten. 20.10:Wir schlagen die Brücke". Aufnahmen von den Volkstumsgruppen an­läßlich des Weltkongresses. 22: Nachrichten. 22.15: Nachrichten aus dem Sendebezirk. 22.30: Unter­haltungskonzert. 24 bis 2: Nachtmusik.

Samstag, 10. Oktober.

6 Uhr: Choral Morgenspruch. Gymnastik. 6:30: Fröhlich klingfs zur Morgenstunde. In der Pause, 7: Nachrichten. 8.10: Gymnastik. 8.45: Auf zum Staatsjugendtag: BDM.-Spo-rt! 10: Schul­funk: Bauern und Soldaten. 11: Hausfrau, hör zu! 11.30: Gaunachrichten. 11.45: Sozialdienst. 12: Buntes Wochenende. 13: Nachrichten. Anschließend: Nachrichten aus dem Sendebezirk, Wetterbericht. 13.15: Buntes Wochenende. 14: Nachrichten. 14.10: Dem Opernfreund. Szenen ausMadame Butter­fly", von Giacomo Puccini. 15.15: Volk und Wirt­schaft. Allerlei Neuigkeiten. 15.30: HJ.-FunkWir blättern um ..." Bücher für HI. und BDM. 16: Froher Funk für alt unb jung. Wer lacht hat mehr vom Leben. 18: Militärkonzert. 19.30: Der Zeitfunk bringt die Wochenschau. 19.55: Ruf der Jugend. 20: Nachrichten. 20.10: Konzert. 22: Nach­richten. 22.15: Nachrichten aus dem Sendebezirk. 22.20: Sportschau. 22.30: Und morgen ist Sonn» tag! 24 bis 2: Nachtkonzert.

rote Feuerwehrwagen, feldgraue ober buntfarbige Fahrzeuge ber Wehrmacht, Mannschaftswagen ber Polizei, Rettungswagen (Rote Kreuzwagen), Stra­ßenreinigungsmaschinen unb begleichen. Anbere Fahrzeuge finb als Wegerechtsfahrzeuge nur bann anzusehen, wenn sie burch amtlich ausgegebene ober zugelassene Schilber und Schallzeichen (Glocke oder Hupe mit einer Folge verschiedener hoher Töne) als solche kenntlich gemacht finb." Es wird erwar­tet, daß alle Verkehrsteilnehmer den Wegerechts­fahrzeugen frühzeitig Platz machen. Diejenigen, bie sich an biete Regelung nicht halten wollen, haben mit ihrer Bestrafung zu rechnen.

Beförderungssteuer im Werkfernverkehr ab 1. Oktober!

Anmeldung innerhalb von zwei Wochen.

Don Dr. jur. et rer. pol. K. Wuth, Sachverständigem in Steuerfragen, Äerlin.

Vie Rutsche Arbeitsfront

GemeinfthaftKraft durch frcuöc'