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Der Gittlichkeitsprozeß gegen -,'e Franziskanerbrüder.
Sechs Jahre Zuchthaus für Bruder Linus.
Von den schwachsinnigen Zöglingen, die zum Teil, strafrechtlich nicht verantwortlich sind, bekunden die beiden ersten, daß sie von Bruder Linus in seine Zelle befohlen worden seien. Sie erhielten dort Rauchwaren geschenkt und wurden verschiedentlich von ihm mißbraucht. Ein anderer Schwachsinniger, ein schwerer Epileptiker, war 1931, als sich Bruder Linus an ihm verging, erst 16 Jahre alt. Er und ein 19jähriger geben zu, daß Bruder Linus sie mit Wein, Zigarren und Schokolade freigiebig beschenkte, um sie sich gefügig zu machen. Bruder Kellermeister Gaudentius gab den Schwachsinnigen so viel Wein zu trinken, daß sie betrunken wurden. Die Zustände waren derart, daß der Zeuge schließlich aus dem Kloster Ebernach floh und in Saarbrücken einen Einbruch beging, um nicht mehr in das Kloster Zurückgebracht zu werden. Dieser Zeuge hat schließlich dem Landeshauptmann von den skandalösen Zuständen Kenntnis gegeben, so daß auf dessen Veranlassung die Strafverfolgung aufgenommen wurde. — Einem ebenfalls jugendlichen Pflegling, der gleichfalls von Linus mißbraucht worden war, wurde von den Ordensbrüdern wiederholt gedroht, „sie machten ihn in der Anstalt schon kaputt, wenn er irgend etwas erzählen würde!" Dieser Junge hat aus Scham vor dem schändlichen Treiben am 15. Juni 1932 Selbstmord begangen, indem er sich vor einen Eisenbahnzug warf!
Der Vertreter der Anklage Staatsanwalt Augustin betonte, was in diesem Prozeß geboten worden sei, stelle alles in den Schatten. Daß dies jahrelang möglich gewesen sei, erkläre sich durch die schlechte Aufsicht. Obwohl zu wiederholten Malen diese Verbrechen gebeichtet und auch die Generaloberen darauf aufmerksam gemacht wurden, hätten sie keinen Anlaß genommen, nach dem Rechten zu sehen und Ordnung zu schaffen. Wie muß die Aufsicht im Kloster Ebernach gewesen sein, wenn die Brüder in ihren Klosterzellen, die doch regelmäßig revidiert werden mußten, Literatur über Nackkultur besaßen, wenn diese Brüder in den Wald gingen, um Nacktaufnahmen zu machen, Photagraphien, die sogar bei den schwachsinnigen Pfleglingen im Kloster später herumgereicht wurden? Der Angeklagte habe mit bodenloser Gemeinheit gehandelt! Er habe als älterer Mann nicht nur jüngere Ordensbrüder verfuhrt, sondern auch Kranke zu seinen Ausschweifungen mißbraucht, so daß von mildernden Umstanden keine Rede sein dürfe. .
Unter Freisprechung in zwei Fallen wird der Angeklagte wegen fortgesetzten Verbrechens gegen § 174 Äbs. 1 des StGB, in zwei Fallen und wegen fortgesetzten Vergehens gegen § 175 in fünf Fallen zu einer Gesamtstrafe von sechs Jahren Zuchthaus verurteilt. Dem Angeklagten werden die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von zehn Jahren aberkannt. Der Angeklagte hat sich aufs schwerste gegen sein Gelübde, gegen die anvertrauten Kranken und gegen seine eigenen Ordensbrüder vergangen. Völlig ausgeschlossen ist es gewesen, dem Angeklagten nnl° dernde Umstände zuzubilligen. Die Reche seiner Taten zeige, daß er als erwachsener und erfahrener Mann, der das Leben kennengelernt hatte, sich mcyi nur wahllos an seinen Mitbrüdern vergangen hat,
Zeitschriften.
o — '»D a s innere Reich" (Herausgeber: Paul Alverdes und K. B. v. Mechow. Verlag Alb. Langen- Gg. Müller, München) bringt im Juni-Heft zwölf bisher unbekannte Briefe Adalbert Stifters. Es ist kein Zufall, daß das gleiche Heft einen dichterischen Beitrag Ernst Bertrams bringt, der zu den feinsinnigsten Deutern Stifters gehört, und den Schluß der 'Geschichte aus Süotirol" von Franz Tumler, den die Kritik fast einstimmig unter die echtbürtigen Nachfahren der Stifterschen Kunst rechnete. Ferner findet man die beiden Ansprachen, die der in Wien lebende Vertreter der gesamtdeutschen Geschichtsauf- fassung Heinrich Ritter von Srbik und der Wiener Lyriker Josef Weinheber anläßlich der Ueberreichung: des Mozartpreises hielten. Weinheber eröffnet auch! den Reigen der lyrischen Beiträge mit dem ergreifenden Hymnus „Den Jünglingen" Eine Folge von Gedichten Gerhart Barons vermittelt eine genauere Kenntnis von dem vor kurzem bekannt gewordenen Oberschlesier. Zu einer schönen Erzählung Franz Nabls fügen sich gut die Gedichte Gg. v. d. Vrings. Ein Gedicht Bernt v. Heiselers, eine Platen-Deutung Eugen G. Winklers, und eine von vier Bildbeigaben unterstützte Aeußerung des Bildhauers Gerh. Marcks „Heber Plastik" schließen das Heft ab
Goldschmuckfunde in Pompeji.
Bei der Ausgrabung eines Wohnhauses in Pompeji wurden dieser Tage einige wertvolle Stücke Goldschmiedearbeit gefunden, die einst zu der Ausstattung einer Frau gehört haben. Die wichtigsten Stücke waren Haarnadeln mit Goldfiligran; die eine Haarnadel zeigte eine Fassung, die in einem win-I zigen korinthischen Kapitell endete, auf dem sich ein kleiner geflügelter Eros mit umgekehrter Fackel erhebt. Ein Paar Ohrringe in Gold in Form einer Waage war mit Perlen und einem kleinen Stück! Goldband ausgestattet.
Wetterbericht
des Reichswetterdienstes. Ausgabeort Frankfurt.
Die Kaltluftmassen, die auch am Freitag die Regenfälle anhalten ließen, führen zu einer langsamen Auffüllung des mitteleuropäischen Tiefdruckwirbels. Daher kommt es auch am Samstag noch am Alpenrand zu verbreiteten Niederschlägen, die in höheren Lagen auch aus Schnee bestehen, doch gleichen sich die Luftdruckgegensätze weiter aus. Da gleichzeitig über dem Nordatlantik stärkere Wirbel-! tätigfeit in Gang gekommen ist, stellt sich vorübergehend freundliche und auch mildere Witterung ein, doch läßt bann erneut aus Norden nachströmende kühlere Luft noch keine Beständigkeit auf»! kommen.
Aussichten für Sonntag: Wechselnd bewölkt, Aufheiterung und noch vereinzelt kürzere Regenfälle, im ganzen etwas milder
Lufttemperaturen am 5. Juni: mittags 13,6 Grad Celsius, abends 10 Grad; am 6. Juni: morgens 12 Grad. Maximum 13,8 Grad, Minimum heute nacht 9,1 Grad
Wegen Gefährdung der Sittlichkeit wurde die Oeffentlichkeit ausgeschlossen. Die Vernehmung des Angeklagten rollte ein entsetzliches Lebensbild eines Wüstlings auf. Bei den Zeugenvernehmungen wurden zunächst die vier Franziskanerbrüder vernommen, mit denen sich Linus vergangen hat. Einer gesteht, sich mit Bruder Linus irn Jahre 1932 in dessen Klosterzelle im Kloster Ebernach bei Cochem wiederholt strafbar gemacht zu haben. Er habe diesen Verkehr auch gebeichtet und darüber nach Hause geschrieben. Für diesen Brief habe er 14 Tage Bußarrest auf feiner Kloster- Zelle erhalten, weiter aber sei nichts erfolgt! Johann Bausch (Bruder Tarcisius), der inzwischen aus dem Orden ausgetreten ist und geheiratet yat, gibt ebenfalls zu, während der Nachtwache in der Wachzelle mit Bruder Linus und einem Franziskanerbruder verkehrt zu haben.
Koblenz, 5. Juni. (DNB.) Nach einwöchiger Pause nahm der Prozeß gegen die 276 Ordens- bruber ber Franziskanerbruberschaft seinen Fort- gang. Auf ber Anklagebank staub ber 44 Jahre alte ehemalige Franziskanerbruber Bernharb Schu- fnr£erQ' Gruber Linus. Schulenberg wirb be° schulbigt, durch neun Handlungen 1928 bis 1932 in verschiedenen Franziskanerklöstern widernatürliche Unzucht im Sinne des § 175 getrieben und sich wei- einer Reihe von z. T. schwachsinnigen und toiotischen, z. T. minberjährigen Pfleglingen vergangen zu haben.
Hauptschriftleiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Verantwortlich für Politik und für die Bilder: Dr Friedrich Wilhelm Lange; für Feuilleton: Dr. Hans Thyriot; für den übrigen Teil: Ernst Blumschein. Anzeigenleiter: Hans Beck. Verantwortlich für den Inhalt ber Anzeigen: Theodor Kümmel. D A. V. 36: 9760. Druck und Verlag: Brühl'sche Universitäts-Buch-und Steindruckerei R. Lange, K.-G., sämtlich in Gießen.
Monatsbezugspreis RM. 2,05 einschließlich 25 Pf Zustellgebühr, mit der Illustrierten 15 Pf. mehr Einzelverkaufspreis 10 Pf. und Samstags 15 Pf., mit der Illustrierten 5 Pf. mehr.
Zur Zett ist Preisliste Nr. 3 vom 1. Juni 1935 gültig.
sondern auch an ihm gegenüber hilflos dastehenden Kranken und jüngeren Leuten, auf die er kraft feines Alters und seiner Ordenskleidung einen besonderen Einfluß ausüben konnte. Dazu kommt, daß die jugendlichen Pfleglinge, die von ihren Eltern oder aus einem Krankenhaus in dieses Kloster geschickt werden, niemanden in ihrer Not haben als die Ordensbrüder, denen sie sich anvertrauen können. •
Kunst und Wissenschaft.
Ernennung zum Professor.
Der Reichs- und Preußische Minister für Wißen- fchast, Erziehung und Volksbildung hat dem voll- beschäftigten außerordentlichen Lehrer an der Hoch-, schule für Musik in Berlin Dr. Friedrich Mahling! für die Dauer seiner dortigen Tätigkeit die Amtsbezeichnung Professor verliehen.
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