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Vornotizen.

Zu beachten ist besonders, daß derjenige, der beim Lebens".

Abbiegen in eine andere Straße die Fahrbahn kreu-

italie-

Die

dauer'' Nr. 0 544 692,Naumann" Nr.

Stöwer'

Nr. unbekannt undDixi'

Fabr.-Nr. unbekannt.

G i e -

468 021, , 1274 636,

zen muß, zu warten hat, bis ihn die in seiner Nähe befindlichen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig, ob sie von vorn oder von hinten kommen, passiert haben. Will jemand nur, um einen vor ihm Fahren­den zu überholen, nach der linken Straßenseite hin­überwechseln, so braucht er kein Zeichen zu geben.

Vorstehende Bestimmungen sind bei dem täglich wachsenden Verkehr von so großer Wichtigkeit, daß sie sich jeder Straßenbenutzer merken muß.

Pferdemusterung an der Gädheimer Straße. Die Hessische Polizeidirettion ß e n teilt mit:

Sprechstunden der Redaktion.

11*30 bis 12JO Uhr, 16 bis 17 Uhr. Samstaguach» mittag geschlossen.

Sichergestellte Fahrräder:

Bei der Kriminalpolizeistelle Gießen sind zwei Herrenfahrräder MarkePresto" undOpel" sicher­gestellt. Personen, die Eigentumsrechte geltend machen können, werden ersucht, bei der Kriminal­polizeistelle vorzusprechen.

er hat Vorfahrtsrecht?

23on Rots Münch, Gerichtsreferendar.

heißen Tage und die durch die Zeitungen verbreiteten Nachrichten über Todesfälle an Son-

Mark je Zentner ab Station. Das Angebot nifcher Frühkartoffeln ist unbedeutend.

Heraus aus der Sonne!

Ein Aufruf des Reichsausfchusies für Volksgesundheitsdienst.

_ Die deutsche Arbeitsfront

® n.5.:Gcmeinfthaftftraft durth freute'

Wenn ein Straßenbenutzer die Richtung eines ihm auf derselben Straße Begegnenden kreuzen will, so ist der letztere bevorrechtigt (§ 27 Absatz 2 der RStVO.). Diese Regelung gilt, da der fließende Verkehr durch das Abbiegen eines Verkehrsteilneh­mers nicht gestört werden darf, sowohl für Verkehrs­teilnehmer, die auf derselben Straße dem Abbiegen­den begegnen, als auch für die, die in gleicher Rich­tung mit ihm fahren und ihre Fahrtrichtung bei­behalten. Will ein Straßenbenutzer (auch Fußgän­ger!) seine Richtung ändern oder anhalten, so muß

Gemäß Anordnung des Oberbefehlshabers des Heeres findet am Freitag, 19. Juli 1935, vormittags 8 Uhr, eine Pferdemusterung statt. Die Musterung wird hinter dem städtischen Schlachthof, Rodheimer Straße, abgehalten. Jedes Pferd ist nackt nur mit Trense durch einen besonderen Pferdehalter vorzu­führen. Besondere Aufforderungen an die Pferde­besitzer sind bereits durch die Polizeidirektion er­gangen. Die aufgeforderten Pferdebesitzer werden nochmals auf die genaue Einhaltung des Termins hlngewiesen. Im Falle des Nichterscheinens tritt Bestrafung em.

feierliche Entlastung

von rrKandidaten der evang Theologie

Die Evangelische Landeskirche Nassau- Hess e n (Landeskirchenkanzlei) teilt mit: Dieser Tage fand m Friedberg in Oberhessen im Chor der Stadtkirche die feierliche Entlassung von 22 Ranbibaten der evangelischen Theologie durch den ^andesbüchof der Evangelischen Landeskirche Nassau- Hessen, Lic. Dr Dietrich, statt. Anschließend Bereinigte em geselliges Beisammensein imCasino" den Landesbischof mit den Professoren und Kandi­daten des Predigerseminars.

Wehrsportfahrt

der Motorstandarte 141 am 14. Juli.

Zu den bereits gemeldeten Ergebnisien ist noch zu berichten, daß auch die Mannschaft II, Mo- L° r«?.u r«m 14 7 Gießen mit den Fahrern * V-k K°lb, K Christ, K. Kanold, E. Wustenhofer und Beifahrern E. Kuthe

polizeibencht.

Einbruchsdiebsiahl in Schlitz während des Trachtenfestes.

Am 14. Juli 1935 wurde in den Abendstunden in Schlitz in ein Wohnhaus eingebrochen und etwa 3400 Mark Bargeld gestohlen. Wertsachen, Klei­der und Wäsche ließen die Täter, vermutlich zwei, unberührt. Nach Zertrümmerung einer Fenster­scheibe im Erdgeschoß gelangten sie in das Innere der Wohnung, wo sie alle Behältnisse durchwühlten. Verschlossene Möbelstücke wurden gewaltsam er­brochen.

Am gleichen Tage, vermutlich in den Mittags­tunden wurde in der Evangelischen Stadtkirche zu Schlitz eine Opferbüchse erbrochen u n,d beraubt. Nach den hinterlassenen Spuren sind es die gleichen Täter, die am Abend den vor­erwähnten Einbruchsdiebstahl ausgeführt haben.

Diebstähle.

In den letzten Tagen wurden hier nachstehende Gegenstände gestohlen: Aus einem Neubau im Alten Steinbacherweg ein etwa 18 Meter langer roter Wasserschlauch, der durch Verschraubung in Ätoei Teile geteilt werden kann, von einem Damen­fahrrad, das in der Frankfurter Straße abgestellt war, eine Einkaufstasche mit 9 Mark Inhalt, von zwei parkenden Kraftwagen je ein Ersatzrad, aus einem offenen Personenkraftwagen ein Herrensom­mermantel, Farbe grau-weiß.

Fahraddiebslöhle:

In der Zeit vom 1. Juni bis 1. Juli 1935 wur­den folgende Fahrräder hier gestohlen:

Herrenfahrräder: MarkeFrisch auf" Nr. 43 783,Goldrad" (B. G. C.) Nr. 78 235, Presto" Nr. 523 031,N.S.U." Nr. 790 936,- ricke" Nr. 1 356 485,Kuxmann" Nr, 23 578,Dia­mant" Nr. unbekannt undKuxmann" Nr. unbe­kannt.

Damenfahrräder: MarkePresto" Nr.

Zelle 6f Zellenwalter: Albert Euler, Ludwiasplatz 3. Die Zelle umfaßt folgende Straßen- Ludwigsplatz, Gartenstraße, Gutenbergstraße,

Nahrungsberg, Bergstraße, Hessenstraße, Kepler­straße, Stephanstraße 1 bis 14. Blockwalter: Georg G u t j a h r, Stephanstraße 43, Julius Reitz, Am Nahrungsberg 10.

Zelle 7 : Zellenwalter: Balthasar Schmidt, Stephanstraße 18. Die Zelle umfaßt folgende Stra- ßenzüge: Stephanstraße 15 bis Ende, Henselstrahe, Lessingstraße und Gnauthstraße. Blockwalterin: Martha Katzenmayer, Lessingstraße 18.

Die Geschäftsstelle ist geöffnet: Donnerstags von 19 bis 21 Uhr. Nur für Marken- empfang der DAF.-Walter. Anwesend: Ortsgruppen» kassenwalter Martin Römer. Für Unterstützungen und sonstige Angelegenheiten: Freitags von 19 bis 21 Uhr. Anwesend: Ortsgruppenwalter Fritz Reitz.

Sonderzug zu dem Grohstugtag am 21. Juli nach Kassel. Das deutsche Volk muß ein Volk von Fliegern werden'" Nach diesen Worten des Oberbefehls­habers der deutschen Luftwaffe, Hermann Goring, und unter diesem Motiv findet am Sonntag dem 21. Juli 1935, in Kassel der 1. N S. - V o l k s f l u g - tag statt, in dessen Rahmen die besten Flieger, Luftakrobaten und Fallschirmabspringer (Udet, Oskar Dimpfel, List Schwab u. a. m.) mitwirken. Der Sonderzug I fährt ab Marburg. Die Fahrt kostet einschl. Eintrittspreis 3 Mark. Ab Gießen kostet die Fahrt einschl. Eintritt 3,60 Mark. Dieser Preis ist wohl für jeden tragbar, bietet doch dieser Großflugtag, der mit militärischen Uebungen der verschiedensten Waffengattungen ausgestattet ist, ein sicherlich unvergeßliches Erlebnis. Schlußtermin für die schriftliche Anmeldung: 18. Juli 1935.

Londerzug zu dem Großen Preis von Deutschland am 28. Juli 1935 auf dem Nürburgring.

Zu diesem Zuge sind noch einige Karten zu 5 Mark (einschl. Eintritt) zu haben. Wir bitten die Arbeitskameraden, sich zu dieser Fahrt möglichst umgehend schriftlich zu melden, oder den Bettag von 5 Mark sofort zu bezahlen.

SonntagöfahrtderFirmaSchunkSEbe nach Heidelberg.

Die Firma Schunk & Ebe Gießen, Windhof, be­reitete am Sonntag ihren zahlreichen Arbeitern und Angestellten, sowie deren Angehörigen mit einer herrlichen Ausflugsfahrt nach Heidelberg eine große Freude. Die Vorbereitungen für diese Fahrt waren auf das sorgfältigste getroffen. Schon am Samstag wurde der Eisenbahnzug, der die Teilnehmer nach Heidelberg bringen sollte, mit den von zarten Mäd­chenhänden gefertigten Girlanden geschmückt. Auch die Lokomotive erhielt kurz vor dem Fahrtantritt ihren Schmuck. Angeregte Stimmung herrschte be­reits bei der Abfahrt. Das herrliche Wetter tat ein übriges. Die Freude über das bevorstehende Erleb­nis mar allgemein. Sollte man doch durch diese Fahrt viel landschaftliche Schönheit kennen lernen. Etwa 360 Personen nahmen an der Fahrt teil. Sämtliche Unkosten wurden von der Firma be­stritten.

Um 7.30 Uhr verließ der Zug den Gießener Bahnhof, der nach rascher Fahrt um 10 Uhr in Hei­delberg an kam. Nach kurzer Pause wurde der Vor­mittag von einem großen Teil der Belegschaft mit dem Besuch des Schlosses ausgefüllt. Mit großem Interesse wurden alle Einzelheiten in Augenschein genommen und wohl die meisten waren begeistert von der Großzügigkeit der Schlohanlage. Nach einer Mittagspause teilte sich die Belegschaft in mehrere Gruppen, die sich bann den Schwetzinger Park oder das schöne Städtchen Neckar-Gemünd zum Ausflugsziel nahmen. Wieder andere fuhren mit der Zahnradbahn aum Königsstuhl, um von hier aus eine herrliche Aussicht auf die Stadt und das schöne Neckartal zu genießen. Die Belegschaft ver­brachte in kameradschaftlicher Gemeinsamkeit einige sehr anregende, schöne Stunden, die wohl allen lange in (Erinnerung bleiben werden. Am Abend vor dem Abgang des Zuges sang der Chor des Betriebes zum Abschluß noch einige schöne Lieder. Gegen 20.30 Uhr erfolgte von Heidelberg aus die Rückfahrt. Gegen 23 Uhr kam man wieder in Gießen an und machte sich sehr befriedigt auf den Heimweg.

Soldat und Polizei.

Alle Angehörigen der Wehrmacht sind als Der- tteter der Staatsgewalt in besonderem Maße ver­pflichtet, außerhalb des Dienstes alle allgemeinen und örtlichen polizeilichen Verordnungen genau zu befolgen und den Anordnungen der im Dienst be­findlichen Polizeibeamten Folge zu leisten. Auch im Dienst befindliche Soldaten haben polizeilichen Anordnungen nachzukommen, soweit nicht drin­gende dienstliche Gründe dagegen sprechen.

Einzelne Soldaten außerhalb des Dienstes haben die Pflicht, den Polizeibeamten auf deren An­forderungen in dringenden Fallen (z. B. bei Festnahme widerspenstiger Personen) Hilfe und Unter st ützung zu leisten. Auch im Dienst soll der Soldat solchen Anforderungen Nachkommen, soweit der Dienst es gestattet.

Die Polizei ist zur vorläufigen Festnahme von Soldaten nur berechtigt, wenn bei dringendem Tatterdacht oder bei Gefahrenverzug ein militäri­scher Vorgesetzter oder eine militärische Wache nicht erreichbar ist, sofern es sich um Verbrechen han­delt oder Fluchtverdacht besteht oder Gefahr der Verdunkelungo der des Mißbrauches der Freiheit zu neuen ftafbaren Handlungen vorliegt.

Wird ein Soldat aber bei einem Verbrechen oder Vergehen auf frischer Tat getroffen oder verfolgt, so darf er schon polizeilich festgenommen werden, wenn seine Persönlichkeit nicht sofort festgestellt werden kann. Im allgemeinen soll aber die Fest­nahme des Soldaten, wenn irgend möglich, durch Wehrmacht-Angehörige erfolgen. Soldaten in Zivil werden von der Polizei ebenso behandelt wie Zivilpersonen, bis sie sich einwandfrei als Soldaten ausweisen können.

Bewerbungen von Wehrmachtsfreiwilligen.

keine Gebührenfreiheit bei Abslammungsnach- weisen.

Der Chef des Heeres, und Personal­amtes hat verfügt: Personen, die sich um Ein­stellung in die Wehrmacht bewerben, können für die Ausstellung von Urkunden zum Nachweis der ari­schen Abstammung einen grundsätzlichen A n - spruch auf Gebührenfreiheit nicht er­heben.

nenstich geben dem Reichsausschuß für Dolksge- sundheitsdienst, Hauptabteilung II Gesunüheits- führung, in einem Aufruf Veranlassung, auf die Schäden hinzuweisen, die planlose und über­mäßige Sonnenbestrahlung nach sich ziehen kann. Langsame Gewöhnung an die Son­nenwirkung, so heißt es in dem Ausruf, ist eine unersetzliche Voraussetzung für eine wirklich lebensstärkende Wirkung der Sonne. Jede Verbrennung muß vermieden werden. Denn die Haut ist ein Atmungsorgan wie die Lungen; wird sie verbrannt, so leidet die zum Leben unbedingt notwendige Hautatmung. Namentlich bei blonden, hellhäutigen Menschen ist größte Vorsicht ange­bracht. Schwere Schädigungen mit Siechtum und frühem Tod können die Folge fein. Mancher, bei dem eine Tuberkulose nur schlummerte, hat seinen törichten Aufenthalt in der Knallsonne mit einem plötzlichen Blutsturz und einer plötzlich aufflackern­den Tuberkulose büßen müssen. Tuberkulöse ge­hören überhaupt nicht in das Sonnenbad, wenn es nicht vom Arzt genau beaufsichtigt wird.

Die Mode, sich Kopf und Gesicht besonders ver­brennen zu lassen, ist gänzlich unsinnig. Nicht der ist am gesündesten, der die intenfinefte Sonnen­bräune aufweist, sondern dessen körperliche und geistige Funkttonen am frischesten und leichtesten vor sich gehen. Darum Vorsicht beim Derweilen in heißer Sonnenglut! Und heraus aus der Sonne, bevor sich die geringsten Zeichen von Unbehagen einstellen!

Gegen Umgebung des Zugabeverbots.

Da sich in letzter Zeit in steigendem Maße eine Umgehung des Zugabeverbotes durch die sogenann­ten verkoppelten Verkäufe bemerkbar gemacht hat, hat der Reichs- und preußische Wirtschaftsminister gegen diesen Versuch einer verschleierten Zugabe- gewährung eindeutig Stellung genommen. Das Zu- aabeoerbot gilt auch für die Fälle, in denen zur Verschleierung einer Zugabe verschiedene Waren zusammen angeboten werden. Der Erlaß des Reichswirtschaftsministers bestimmt daher, daß die Absicht der Verschleierung bei den immer häufiger auftretenden, völlig willkürlichen Warenverbindun­gen, wie Zuckerwaren und Uhren, Kaffee und Koffer, Porzellan und Zigarren, Seifen und Haus­haltsartikel, regelmäßig angenommen werden muß, da sich das zulässige Kombinattonsangebot gerade durch die Zweckmäßigkeit der Warenzusarnmen- fteüung empfiehlt.

Daher lehnt der Erlaß die Verkoppelung aller Waren ab, die im regulären Handel nicht gepiein» fam verkauft werden. Das wird damit begründet, daß die Anziehungskraft des eine Zugabe ver­schleiernden Gesamtangebotes in der vermeintlichen Verbilligung des Mitgeharttkels liegt, der als Vor- spann für die Haupttvare dienen soll, und daß diese Vertriebsart infolgedessen die gleichen Nachteile wie me eigentliche Zugabe mit sich bringt. In dem Er- lah wird weiter auf die sich ebenfalls breitmachen­

und H. Philipp mit an fünfter Stelle geschlossen das Ziel erreichte.

Günstiges Ergebnis der Frühkartoffel­ernte in Südwestdeutschland.

Das Ergebnis der diesjährigen Frühkartoffelernte ist erwartungsgemäß recht günstig, so daß die Zu­fuhren zu den Bezirksabgabestellen im Rhein-Main- gebiet täglich ansteigen. Mitten in der (Ernte steht z. Z. das Gebiet Wiesbaden, während die Wetter- a u und Rheinhessen vorerst nur kleinere Mengen herausbringen. Die Nachfrage war bisher sehr leb­haft, nicht nur aus dem engeren Verbrauchecgebiet, sondern auch von fernher, so daß. sich ein reger Versand nach Süddeutschland wie nach Mittel­deutschland entwickeln konnte. Die Preise richten sich nach den Bestimmungen der HaUptvereinigung. Am 10. Juli 1935 lauteten die Forderungen aus 7,80

Als Kraftfahrer kann man fast täglich die Wahr- nehmung machen die zahlreichen Vertehrsunfalle beweisen es daß es noch heute viele Verkehrs­teilnehmer gibt, die über die nach der neuen Straßenverkehrsordnung geltenden Bestimmungen schlecht oder überhaupt nicht unterrichtet sind. Die wichtigsten Bestimmungen der neuen Straßenver­kehrsordnung vom 28. Mai 1934, in Geltung ab i Januar 1935, sollen daher in den folgenden Zei­len noch einmal kurz wiedergegeben werden, um das Gedächtnis derer, die es nötig haben, und das sind sicherlich nicht wenige, aufzuftischen.

Gemäß § 27 Absatz 1 der Reichsfttaßenverkehrs- ordnung hat an Kreuzungen und Einmündungen von Sttaßen derjenige das Vorfahrtsrecht, der von rechts kommt. Kraftfahrzeuge und durch Maschinen­kraft angetriebene Schienenfahrzeuge (Straßen­bahnen) haben jedoch die Vorfahrt vor den anderen Verkehrsteilnehmern, selbst wenn sie von links kom­men! Das Vorfahrsrecht der Kraft- und Schienen­fahrzeuge entfällt aber bann, wenn sich ein langsam beweglicher Verkehrsteilnehmer (Radfahrer oder Fußgänger) schon in der Kreuzung befindet und in der Kreuzung halten müßte, wenn er den Schnelle­ren jetzt noch vorlasfen wollte. Grundsätzlich ist es also so, daß von rechts oder links kommende Kraft­fahrzeuge als schnellste in Frage kommende Ver­kehrsmittel stets ein Vorfahrtsrecht vor den übrigen Verkehrsteilnehmern (Radfahrern, Fußgängern) haben, wenn sie zu gleicher Zeit an eine Straßen­kreuzung kommen. Ausnahmen von dieser Regel sind nur möglich, wenn ein Polizeibeamter für kurze Zeit den Verkehr anders regelt oder wenn durch amtliche Verkehrszeichen eine andere Regelung kennt­lich gemacht ist. Solche sind die Bezeichnung als .Hauptverkehrsstraße", nämlich ein auf der Spitze stehendes 'weißes Viereck mit rotem Rand: die Bezeichnung alsFernverkehrsstraße", nämlich schwarze Fernverkehrsstraßennummer auf gelbem Grund ober runbes gelbes Schild für bie Durchleitung von Fernverkehrsstraßen in Stäbten;. bie Bezeichnung alsStraße erster Orbnung", näm­lich zwei auf ber Spitze stehenbe, ineinanberge- chobene weiße Vierecke mit rotem Rand, unb end­lich neu eingeführt das ZeichenVorfahrtsrecht achten!", nämlich ein auf der Spitze stehendes wei- ;es Dreieck mit rotem Rand. Dieses letztere Schild refindet sich an der Einmündung einer nicht vor- ahrtberechtigten Straße in die vorfahrtberechtigte

den Unsitten hingewiesen, Waren in Behältnissen zu verpacken, die einen selbständigen Ge­brauchswert besitzen. Dieses Verfahren ist, mit Aus» nckhme der wenigen Fälle, wo es handelsüblich ge­worden ist (Luxuspuckungen der kosmettschen Branche), in der Regel als verschleiertes Zugabe- geschäft zu werten und deshalb unzulässig.

Sonntagsrückfahrkarten der Reichs­bahn zu besonderen Veranstaltungen.

Die Reichsbahn-Verwaltung gibt zu der gegen» wärtia in Herborn stattfindendenBraunen Messe" Sonntagsrückfahrkarten aus. Die Karten gelten am 17. Juli von 0 bis 24 Uhr zur Hin- und Rückfahrt: vom 20. Juli 0 Uhr bis 21. Juli zur Hinfahrt und vom 20. Juli 12 Uhr bis 22. Juli 12 Uhr zur Rückfahrt.

Ferner werden zu den in der Zeit vom 14. Juli bis 18. August in Heidelberg stattfindenden Re ichsfe ft spielen im Umkreis von 300 Kilo­meter um Heidelberg Sonntagsrückfahrkarten aus- gegeben. Die Karten haben jeweils von Freitag 0 Uhr bis Sonntag zur Hinfahrt und jeweils vom Samstag 12 Uhr bis Montag 24 Uhr zur Rückfahrt Gültigkeit.

Zum Deutschen Stenographentag (2. bis 5. August) in Frankfurt a. M. gibt die Reichs- bahnverwaltung von allen Fahrkartenausgaben im Umkreis von 250 Kilometer um Frankfurt Sonn­tagsrückfahrkarten aus. Die Karten haben zur Hin­fahrt vom 2. August 0 Uhr bis 5. August und zur Rückfahrt vom 2. August 12 Uhr bis 6. August 24 Uhr Gültigkeit. Zur Rückfahrt gelten bie Karten jedoch nur, wenn sie von der Festleitung abgestem­pelt sind.

** Domkapitular unb Geistlicher Rat Bayer 75 Jahre alt. Der Ehren- und Dom­kapitular unb Geistlicher Rat Johannes Bayer wirb morgen 75 Jahre alt. Seine Verbienste um bie katholische Oemeinbe unb befonbers um ben jetzt ber Vollenbung entgegengehenben Kirchenbau sind allgemein bekannt.

** Personalie. Unter Berufung in das Be­amtenverhältnis wurde Georg Fischer in Gießen mit Wirkung vom 1. April 1935 zum Kafseinspektor bei der Landesheil- und Pflegeanstalt, Gießen, er­nannt.

** Was ist zu tun?" ist die Frage vieler Theaterbesucher an die Intendanz des Stadttheaters, wenn die bisherigen Abonnenten bis zum 20. Juli sich ihren alten Stammplatz nicht für die kommende Spielzeit 1935/36 gesichert haben. Bis zu diesem Tage können wir den bisherigen Abon­nenten bie Plätze sichern, dann muß die Theater­kasse mit ber Zuteilung beginnen. Die Eommenbe Spielzeit bringt unter ber neuen Leitung unb mit einer Zahl neuer Kräfte im Verein mit ben im 23er« banb verbliebenen Künstlern einen vielgestaltigen Spielplan in Schauspiel, Oper und Operette, der allen Wünschen gerecht wird. Außerdem sind für die kommende Spielzeit ermäßigte Abonnementpreise angesetzt. Der regelmäßige Besuch des Theaters bringt Freude, Anregung zu neuem Schaffen und Entspannung von den Mißhelligkeiten des Alltags. Drum zwei kategorisch Imperative gegen sich selbst: Abonnent bleiben! Abonnent werden! Für lange Wintermonate bedeutet das Abonnement und damit der regelmäßige Theaterbesuch die Aussicht auf Freude in ernster Zeit. Die Theaterkasse nimmt werktäglich von 10 bis 13 Uhr Meldungen entgegen und ist zu allen Auskünften bereit. Telephon 2930. Auf die heutige Anzeige sei besonders aufmerksam gemacht.

** Rundfunkkonzert des Gießener Stadttheater-Orchesters. Am morgigen Donnerstag, 18. Juli, überträgt der Reichssender Frankfurt von 17 bis 18.30 Uhr ein Rundfunkkon- zert aus Bad Homburg, das von der Homburger Kurkapelle ausgeführt wird. Das Homburger Kur­orchester besteht aus dem Orchester des Stadtthea- ters Gießen. Die Gießener Rundfunkhörer werden sicherlich gerne vermerken, alte Bekannte wieder zu hören.

** Dienstpflicht und Zvllsupernu- merare. Die Einstellungsbedingungen für Zioil- anwärter bei der Reichszollverwaltung sind dahin ergänzt worden, daß Supernumerare ihre aktive Dienstpflicht in ber Wehrmacht erfüllt haben und zu Gefreiten ber Reserve ernannt sein müssen.

** Lichtbilb für denMusterungsaus- weis beschaffen. Die gemusterten Dienstpflich­tigen werben barauf hingewiesen, baß sie verpflich­tet finb, sich ein Lichtbilb zu beschaffen, unb auf ihrem Musterungsausweis anbringen zu lassen. Die Anbringung unb Abstempelung erfolgt auf ben zu­ständigen Polizeirevieren, Musterungsausweise ohne polizeilich abgestempeltes Lichtbild sind ungültig.

** Das V e r s i ch e r u n g s a m t der Stadt Gießen gibt im heutigen Anzeigenteil bekannt, daß die Heberollen über die Beiträge zur land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für das Jahr 1934 von heute an für die Dauer von zwei Wochen beim Versicherungsamt ber Stadt Gießen, Gartenstraße 2, zur Einsicht offenliegen. Auf die Bekanntmachung sei besonders aufmerksam gemacht.

** Arbeitsvergebung. Das städtische Hoch- unb Tiefbauamt Gießen weist im heutigen An­zeigenteil darauf hin, daß die Bauarbeiten für die Regen» und Schmutzwasserkanäle in ber verlänger­ten Bergstraße auf Grund der Reichsverdingungs- orbnung für Bauleistungen öffentlich vergeben wer­den. Verdingungsunterlagen und Angebvtsvor- drucke sind ab Donnerstag, 25. Juli, beim städti­schen Hoch- unb Tiefbauamt zu haben.

Eine herrliche Waldbühne einqeweiht.

Gladenbach, 15. Juli. (LPD.) In schönster Waldlage ist am Sonntag im Rahmen einer Kund­gebung der NS.-Kulturgemeinde und des Kyff- häuserbundes eine Freilichtbühne der Be­stimmung übergeben worden. Die Felsgruppe, in bie bie Bühne eingebaut ist, unb die im Volks- mundB ö ck e l s kl i p p e" heißt, hat ihre Tradi­tion: Hier war es, wo vor fast einem halben Jahr­hundert, im Jahre 1888, der junge Marburger Bibliothekar B ö ck e l, der aus dem hessischen Wahl­kreis hervvrgegangene erste völkische Reichstags­abgeordnete im Reichstag, zur Bekämpfung des Judenttms aufrief.

Straße. Zu beachten ist, daß die frühere Regelung, wonach alle Straßen, auf denen <5d)ienengteife lie­gen, Hauptverkehrsstraßen waren, heute nicht mehr gilt

Nur bie durch bie genannten Schilber gekenn­zeichneten Straßen sind heute Hauptverkehrsstraßen. Alle Benutzer einer Derartig gekennzeichneten Straße haben ein unbedingtes Dorfahrtsrecht vor allen an­deren Verkehrsteilnehmern, die eine solche Straße kreuzen oder in sie einbiegen wollen, selbst wenn letztere von rechts kommen. Kraftfahrzeuge sind mit den Schienenfahrzeugen gleichberechtigt.

Das früher bestehende unbedingte Vorfahrtrecht der Schienenfahrzeuge und der Reichsposi ist be­seitigt. Rach § 25 der RStVO. ist aber auf diese Verkehrsmittel besondere Rücksicht zu nehmen und eine Behinderung derselben ist zu ver­meiden.

Das Vorfahrtrecht der Eisenbahnen an Bahnüber­gängen (879 der Eisenbahnbau- und Betriebsord­nung) ist bestehen geblieben.

Tageskalender für Mittwoch: NSG. o---,---------7o ------------ , -mKraft durch Freude", 20 bis 21 Uhr, und 21 bis

er dies mit einem Zeichen bemerkbar machen. Das ; 22 Uht Schwimmen im Volksbad: 20 bis 21 Uhr Zeichen ist fo zu geben, daß es von den übrigen ! Reiten, Reitschule Schombs, Brandplatz. Stadt- Verkehrsteilnehmern leicht gesehen werden kann (§ 27 ; theater, 20 bis 22.30 Uhr,Raub der Sabinerinnen". Absatz 3). ( Lichtspielhaus, Bahnhofstraße,Freut euch des