Vornotizen.
Zu beachten ist besonders, daß derjenige, der beim Lebens".
Abbiegen in eine andere Straße die Fahrbahn kreu-
italie-
Die
dauer'' Nr. 0 544 692, „Naumann" Nr.
Stöwer'
Nr. unbekannt und „Dixi'
Fabr.-Nr. unbekannt.
G i e -
468 021, , 1274 636,
zen muß, zu warten hat, bis ihn die in seiner Nähe befindlichen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig, ob sie von vorn oder von hinten kommen, passiert haben. Will jemand nur, um einen vor ihm Fahrenden zu überholen, nach der linken Straßenseite hinüberwechseln, so braucht er kein Zeichen zu geben.
Vorstehende Bestimmungen sind bei dem täglich wachsenden Verkehr von so großer Wichtigkeit, daß sie sich jeder Straßenbenutzer merken muß.
Pferdemusterung an der Gädheimer Straße. Die Hessische Polizeidirettion ß e n teilt mit:
Sprechstunden der Redaktion.
11*30 bis 12JO Uhr, 16 bis 17 Uhr. Samstaguach» mittag geschlossen.
Sichergestellte Fahrräder:
Bei der Kriminalpolizeistelle Gießen sind zwei Herrenfahrräder Marke „Presto" und „Opel" sichergestellt. Personen, die Eigentumsrechte geltend machen können, werden ersucht, bei der Kriminalpolizeistelle vorzusprechen.
er hat Vorfahrtsrecht?
23on Rots Münch, Gerichtsreferendar.
heißen Tage und die durch die Zeitungen verbreiteten Nachrichten über Todesfälle an Son-
Mark je Zentner ab Station. Das Angebot nifcher Frühkartoffeln ist unbedeutend.
Heraus aus der Sonne!
Ein Aufruf des Reichsausfchusies für Volksgesundheitsdienst.
_ Die deutsche Arbeitsfront
® n.5.:Gcmeinfthaft „ftraft durth freute'
Wenn ein Straßenbenutzer die Richtung eines ihm auf derselben Straße Begegnenden kreuzen will, so ist der letztere bevorrechtigt (§ 27 Absatz 2 der RStVO.). Diese Regelung gilt, da der fließende Verkehr durch das Abbiegen eines Verkehrsteilnehmers nicht gestört werden darf, sowohl für Verkehrsteilnehmer, die auf derselben Straße dem Abbiegenden begegnen, als auch für die, die in gleicher Richtung mit ihm fahren und ihre Fahrtrichtung beibehalten. Will ein Straßenbenutzer (auch Fußgänger!) seine Richtung ändern oder anhalten, so muß
Gemäß Anordnung des Oberbefehlshabers des Heeres findet am Freitag, 19. Juli 1935, vormittags 8 Uhr, eine Pferdemusterung statt. Die Musterung wird hinter dem städtischen Schlachthof, Rodheimer Straße, abgehalten. Jedes Pferd ist nackt nur mit Trense durch einen besonderen Pferdehalter vorzuführen. Besondere Aufforderungen an die Pferdebesitzer sind bereits durch die Polizeidirektion ergangen. Die aufgeforderten Pferdebesitzer werden nochmals auf die genaue Einhaltung des Termins hlngewiesen. Im Falle des Nichterscheinens tritt Bestrafung em.
feierliche Entlastung
von rrKandidaten der evang Theologie
Die Evangelische Landeskirche Nassau- Hess e n (Landeskirchenkanzlei) teilt mit: Dieser Tage fand m Friedberg in Oberhessen im Chor der Stadtkirche die feierliche Entlassung von 22 Ranbibaten der evangelischen Theologie durch den ^andesbüchof der Evangelischen Landeskirche Nassau- Hessen, Lic. Dr Dietrich, statt. Anschließend Bereinigte em geselliges Beisammensein im „Casino" den Landesbischof mit den Professoren und Kandidaten des Predigerseminars.
Wehrsportfahrt
der Motorstandarte 141 am 14. Juli.
Zu den bereits gemeldeten Ergebnisien ist noch zu berichten, daß auch die Mannschaft II, Mo- L° r«?.u r«m 14 7 Gießen mit den Fahrern * V-k K°lb, K Christ, K. Kanold, E. Wustenhofer und Beifahrern E. Kuthe
polizeibencht.
Einbruchsdiebsiahl in Schlitz während des Trachtenfestes.
Am 14. Juli 1935 wurde in den Abendstunden in Schlitz in ein Wohnhaus eingebrochen und etwa 3400 Mark Bargeld gestohlen. Wertsachen, Kleider und Wäsche ließen die Täter, vermutlich zwei, unberührt. Nach Zertrümmerung einer Fensterscheibe im Erdgeschoß gelangten sie in das Innere der Wohnung, wo sie alle Behältnisse durchwühlten. Verschlossene Möbelstücke wurden gewaltsam erbrochen.
Am gleichen Tage, vermutlich in den Mittagstunden wurde in der Evangelischen Stadtkirche zu Schlitz eine Opferbüchse erbrochen u n,d beraubt. Nach den hinterlassenen Spuren sind es die gleichen Täter, die am Abend den vorerwähnten Einbruchsdiebstahl ausgeführt haben.
Diebstähle.
In den letzten Tagen wurden hier nachstehende Gegenstände gestohlen: Aus einem Neubau im Alten Steinbacherweg ein etwa 18 Meter langer roter Wasserschlauch, der durch Verschraubung in Ätoei Teile geteilt werden kann, von einem Damenfahrrad, das in der Frankfurter Straße abgestellt war, eine Einkaufstasche mit 9 Mark Inhalt, von zwei parkenden Kraftwagen je ein Ersatzrad, aus einem offenen Personenkraftwagen ein Herrensommermantel, Farbe grau-weiß.
Fahraddiebslöhle:
In der Zeit vom 1. Juni bis 1. Juli 1935 wurden folgende Fahrräder hier gestohlen:
Herrenfahrräder: Marke „Frisch auf" Nr. 43 783, „Goldrad" (B. G. C.) Nr. 78 235, „Presto" Nr. 523 031, „N.S.U." Nr. 790 936, „Gö- ricke" Nr. 1 356 485, „Kuxmann" Nr, 23 578, „Diamant" Nr. unbekannt und „Kuxmann" Nr. unbekannt.
Damenfahrräder: Marke „Presto" Nr.
Zelle 6f Zellenwalter: Albert Euler, Ludwiasplatz 3. Die Zelle umfaßt folgende Straßen- Ludwigsplatz, Gartenstraße, Gutenbergstraße,
Nahrungsberg, Bergstraße, Hessenstraße, Keplerstraße, Stephanstraße 1 bis 14. Blockwalter: Georg G u t j a h r, Stephanstraße 43, Julius Reitz, Am Nahrungsberg 10.
Zelle 7 : Zellenwalter: Balthasar Schmidt, Stephanstraße 18. Die Zelle umfaßt folgende Stra- ßenzüge: Stephanstraße 15 bis Ende, Henselstrahe, Lessingstraße und Gnauthstraße. Blockwalterin: Martha Katzenmayer, Lessingstraße 18.
Die Geschäftsstelle ist geöffnet: Donnerstags von 19 bis 21 Uhr. Nur für Marken- empfang der DAF.-Walter. Anwesend: Ortsgruppen» kassenwalter Martin Römer. Für Unterstützungen und sonstige Angelegenheiten: Freitags von 19 bis 21 Uhr. Anwesend: Ortsgruppenwalter Fritz Reitz.
Sonderzug zu dem Grohstugtag am 21. Juli nach Kassel. „Das deutsche Volk muß ein Volk von Fliegern werden'" Nach diesen Worten des Oberbefehlshabers der deutschen Luftwaffe, Hermann Goring, und unter diesem Motiv findet am Sonntag dem 21. Juli 1935, in Kassel der 1. N S. - V o l k s f l u g - tag statt, in dessen Rahmen die besten Flieger, Luftakrobaten und Fallschirmabspringer (Udet, Oskar Dimpfel, List Schwab u. a. m.) mitwirken. Der Sonderzug I fährt ab Marburg. Die Fahrt kostet einschl. Eintrittspreis 3 Mark. Ab Gießen kostet die Fahrt einschl. Eintritt 3,60 Mark. Dieser Preis ist wohl für jeden tragbar, bietet doch dieser Großflugtag, der mit militärischen Uebungen der verschiedensten Waffengattungen ausgestattet ist, ein sicherlich unvergeßliches Erlebnis. Schlußtermin für die schriftliche Anmeldung: 18. Juli 1935.
Londerzug zu dem Großen Preis von Deutschland am 28. Juli 1935 auf dem Nürburgring.
Zu diesem Zuge sind noch einige Karten zu 5 Mark (einschl. Eintritt) zu haben. Wir bitten die Arbeitskameraden, sich zu dieser Fahrt möglichst umgehend schriftlich zu melden, oder den Bettag von 5 Mark sofort zu bezahlen.
SonntagöfahrtderFirmaSchunkSEbe nach Heidelberg.
Die Firma Schunk & Ebe Gießen, Windhof, bereitete am Sonntag ihren zahlreichen Arbeitern und Angestellten, sowie deren Angehörigen mit einer herrlichen Ausflugsfahrt nach Heidelberg eine große Freude. Die Vorbereitungen für diese Fahrt waren auf das sorgfältigste getroffen. Schon am Samstag wurde der Eisenbahnzug, der die Teilnehmer nach Heidelberg bringen sollte, mit den von zarten Mädchenhänden gefertigten Girlanden geschmückt. Auch die Lokomotive erhielt kurz vor dem Fahrtantritt ihren Schmuck. Angeregte Stimmung herrschte bereits bei der Abfahrt. Das herrliche Wetter tat ein übriges. Die Freude über das bevorstehende Erlebnis mar allgemein. Sollte man doch durch diese Fahrt viel landschaftliche Schönheit kennen lernen. Etwa 360 Personen nahmen an der Fahrt teil. Sämtliche Unkosten wurden von der Firma bestritten.
Um 7.30 Uhr verließ der Zug den Gießener Bahnhof, der nach rascher Fahrt um 10 Uhr in Heidelberg an kam. Nach kurzer Pause wurde der Vormittag von einem großen Teil der Belegschaft mit dem Besuch des Schlosses ausgefüllt. Mit großem Interesse wurden alle Einzelheiten in Augenschein genommen und wohl die meisten waren begeistert von der Großzügigkeit der Schlohanlage. Nach einer Mittagspause teilte sich die Belegschaft in mehrere Gruppen, die sich bann den Schwetzinger Park oder das schöne Städtchen Neckar-Gemünd zum Ausflugsziel nahmen. Wieder andere fuhren mit der Zahnradbahn aum Königsstuhl, um von hier aus eine herrliche Aussicht auf die Stadt und das schöne Neckartal zu genießen. Die Belegschaft verbrachte in kameradschaftlicher Gemeinsamkeit einige sehr anregende, schöne Stunden, die wohl allen lange in (Erinnerung bleiben werden. Am Abend vor dem Abgang des Zuges sang der Chor des Betriebes zum Abschluß noch einige schöne Lieder. Gegen 20.30 Uhr erfolgte von Heidelberg aus die Rückfahrt. Gegen 23 Uhr kam man wieder in Gießen an und machte sich sehr befriedigt auf den Heimweg.
Soldat und Polizei.
Alle Angehörigen der Wehrmacht sind als Der- tteter der Staatsgewalt in besonderem Maße verpflichtet, außerhalb des Dienstes alle allgemeinen und örtlichen polizeilichen Verordnungen genau zu befolgen und den Anordnungen der im Dienst befindlichen Polizeibeamten Folge zu leisten. Auch im Dienst befindliche Soldaten haben polizeilichen Anordnungen nachzukommen, soweit nicht dringende dienstliche Gründe dagegen sprechen.
Einzelne Soldaten außerhalb des Dienstes haben die Pflicht, den Polizeibeamten auf deren Anforderungen in dringenden Fallen (z. B. bei Festnahme widerspenstiger Personen) Hilfe und Unter st ützung zu leisten. Auch im Dienst soll der Soldat solchen Anforderungen Nachkommen, soweit der Dienst es gestattet.
Die Polizei ist zur vorläufigen Festnahme von Soldaten nur berechtigt, wenn bei dringendem Tatterdacht oder bei Gefahrenverzug ein militärischer Vorgesetzter oder eine militärische Wache nicht erreichbar ist, sofern es sich um Verbrechen handelt oder Fluchtverdacht besteht oder Gefahr der Verdunkelungo der des Mißbrauches der Freiheit zu neuen ftafbaren Handlungen vorliegt.
Wird ein Soldat aber bei einem Verbrechen oder Vergehen auf frischer Tat getroffen oder verfolgt, so darf er schon polizeilich festgenommen werden, wenn seine Persönlichkeit nicht sofort festgestellt werden kann. Im allgemeinen soll aber die Festnahme des Soldaten, wenn irgend möglich, durch Wehrmacht-Angehörige erfolgen. Soldaten in Zivil werden von der Polizei ebenso behandelt wie Zivilpersonen, bis sie sich einwandfrei als Soldaten ausweisen können.
Bewerbungen von Wehrmachtsfreiwilligen.
keine Gebührenfreiheit bei Abslammungsnach- weisen.
Der Chef des Heeres, und Personalamtes hat verfügt: Personen, die sich um Einstellung in die Wehrmacht bewerben, können für die Ausstellung von Urkunden zum Nachweis der arischen Abstammung einen grundsätzlichen A n - spruch auf Gebührenfreiheit nicht erheben.
nenstich geben dem Reichsausschuß für Dolksge- sundheitsdienst, Hauptabteilung II Gesunüheits- führung, in einem Aufruf Veranlassung, auf die Schäden hinzuweisen, die planlose und übermäßige Sonnenbestrahlung nach sich ziehen kann. Langsame Gewöhnung an die Sonnenwirkung, so heißt es in dem Ausruf, ist eine unersetzliche Voraussetzung für eine wirklich lebensstärkende Wirkung der Sonne. Jede Verbrennung muß vermieden werden. Denn die Haut ist ein Atmungsorgan wie die Lungen; wird sie verbrannt, so leidet die zum Leben unbedingt notwendige Hautatmung. Namentlich bei blonden, hellhäutigen Menschen ist größte Vorsicht angebracht. Schwere Schädigungen mit Siechtum und frühem Tod können die Folge fein. Mancher, bei dem eine Tuberkulose nur schlummerte, hat seinen törichten Aufenthalt in der Knallsonne mit einem plötzlichen Blutsturz und einer plötzlich aufflackernden Tuberkulose büßen müssen. Tuberkulöse gehören überhaupt nicht in das Sonnenbad, wenn es nicht vom Arzt genau beaufsichtigt wird.
Die Mode, sich Kopf und Gesicht besonders verbrennen zu lassen, ist gänzlich unsinnig. Nicht der ist am gesündesten, der die intenfinefte Sonnenbräune aufweist, sondern dessen körperliche und geistige Funkttonen am frischesten und leichtesten vor sich gehen. Darum Vorsicht beim Derweilen in heißer Sonnenglut! Und heraus aus der Sonne, bevor sich die geringsten Zeichen von Unbehagen einstellen!
Gegen Umgebung des Zugabeverbots.
Da sich in letzter Zeit in steigendem Maße eine Umgehung des Zugabeverbotes durch die sogenannten verkoppelten Verkäufe bemerkbar gemacht hat, hat der Reichs- und preußische Wirtschaftsminister gegen diesen Versuch einer verschleierten Zugabe- gewährung eindeutig Stellung genommen. Das Zu- aabeoerbot gilt auch für die Fälle, in denen zur Verschleierung einer Zugabe verschiedene Waren zusammen angeboten werden. Der Erlaß des Reichswirtschaftsministers bestimmt daher, daß die Absicht der Verschleierung bei den immer häufiger auftretenden, völlig willkürlichen Warenverbindungen, wie Zuckerwaren und Uhren, Kaffee und Koffer, Porzellan und Zigarren, Seifen und Haushaltsartikel, regelmäßig angenommen werden muß, da sich das zulässige Kombinattonsangebot gerade durch die Zweckmäßigkeit der Warenzusarnmen- fteüung empfiehlt.
Daher lehnt der Erlaß die Verkoppelung aller Waren ab, die im regulären Handel nicht gepiein» fam verkauft werden. Das wird damit begründet, daß die Anziehungskraft des eine Zugabe verschleiernden Gesamtangebotes in der vermeintlichen Verbilligung des Mitgeharttkels liegt, der als Vor- spann für die Haupttvare dienen soll, und daß diese Vertriebsart infolgedessen die gleichen Nachteile wie me eigentliche Zugabe mit sich bringt. In dem Er- lah wird weiter auf die sich ebenfalls breitmachen
und H. Philipp mit an fünfter Stelle geschlossen das Ziel erreichte.
Günstiges Ergebnis der Frühkartoffelernte in Südwestdeutschland.
Das Ergebnis der diesjährigen Frühkartoffelernte ist erwartungsgemäß recht günstig, so daß die Zufuhren zu den Bezirksabgabestellen im Rhein-Main- gebiet täglich ansteigen. Mitten in der (Ernte steht z. Z. das Gebiet Wiesbaden, während die Wetter- a u und Rheinhessen vorerst nur kleinere Mengen herausbringen. Die Nachfrage war bisher sehr lebhaft, nicht nur aus dem engeren Verbrauchecgebiet, sondern auch von fernher, so daß. sich ein reger Versand nach Süddeutschland wie nach Mitteldeutschland entwickeln konnte. Die Preise richten sich nach den Bestimmungen der HaUptvereinigung. Am 10. Juli 1935 lauteten die Forderungen aus 7,80
Als Kraftfahrer kann man fast täglich die Wahr- nehmung machen — die zahlreichen Vertehrsunfalle beweisen es — daß es noch heute viele Verkehrsteilnehmer gibt, die über die nach der neuen Straßenverkehrsordnung geltenden Bestimmungen schlecht oder überhaupt nicht unterrichtet sind. Die wichtigsten Bestimmungen der neuen Straßenverkehrsordnung vom 28. Mai 1934, in Geltung ab i Januar 1935, sollen daher in den folgenden Zeilen noch einmal kurz wiedergegeben werden, um das Gedächtnis derer, die es nötig haben, und das sind sicherlich nicht wenige, aufzuftischen.
Gemäß § 27 Absatz 1 der Reichsfttaßenverkehrs- ordnung hat an Kreuzungen und Einmündungen von Sttaßen derjenige das Vorfahrtsrecht, der von rechts kommt. Kraftfahrzeuge und durch Maschinenkraft angetriebene Schienenfahrzeuge (Straßenbahnen) haben jedoch die Vorfahrt vor den anderen Verkehrsteilnehmern, selbst wenn sie von links kommen! Das Vorfahrsrecht der Kraft- und Schienenfahrzeuge entfällt aber bann, wenn sich ein langsam beweglicher Verkehrsteilnehmer (Radfahrer oder Fußgänger) schon in der Kreuzung befindet und in der Kreuzung halten müßte, wenn er den Schnelleren jetzt noch vorlasfen wollte. Grundsätzlich ist es also so, daß von rechts oder links kommende Kraftfahrzeuge als schnellste in Frage kommende Verkehrsmittel stets ein Vorfahrtsrecht vor den übrigen Verkehrsteilnehmern (Radfahrern, Fußgängern) haben, wenn sie zu gleicher Zeit an eine Straßenkreuzung kommen. Ausnahmen von dieser Regel sind nur möglich, wenn ein Polizeibeamter für kurze Zeit den Verkehr anders regelt oder wenn durch amtliche Verkehrszeichen eine andere Regelung kenntlich gemacht ist. Solche sind die Bezeichnung als .Hauptverkehrsstraße", nämlich ein auf der Spitze stehendes 'weißes Viereck mit rotem Rand: die Bezeichnung als „Fernverkehrsstraße", nämlich schwarze Fernverkehrsstraßennummer auf gelbem Grund ober runbes gelbes Schild für bie Durchleitung von Fernverkehrsstraßen in Stäbten;. bie Bezeichnung als „Straße erster Orbnung", nämlich zwei auf ber Spitze stehenbe, ineinanberge- chobene weiße Vierecke mit rotem Rand, unb endlich neu eingeführt das Zeichen „Vorfahrtsrecht achten!", nämlich ein auf der Spitze stehendes wei- ;es Dreieck mit rotem Rand. Dieses letztere Schild refindet sich an der Einmündung einer nicht vor- ahrtberechtigten Straße in die vorfahrtberechtigte
den Unsitten hingewiesen, Waren in Behältnissen zu verpacken, die einen selbständigen Gebrauchswert besitzen. Dieses Verfahren ist, mit Aus» nckhme der wenigen Fälle, wo es handelsüblich geworden ist (Luxuspuckungen der kosmettschen Branche), in der Regel als verschleiertes Zugabe- geschäft zu werten und deshalb unzulässig.
Sonntagsrückfahrkarten der Reichsbahn zu besonderen Veranstaltungen.
Die Reichsbahn-Verwaltung gibt zu der gegen» wärtia in Herborn stattfindenden „Braunen Messe" Sonntagsrückfahrkarten aus. Die Karten gelten am 17. Juli von 0 bis 24 Uhr zur Hin- und Rückfahrt: vom 20. Juli 0 Uhr bis 21. Juli zur Hinfahrt und vom 20. Juli 12 Uhr bis 22. Juli 12 Uhr zur Rückfahrt.
Ferner werden zu den in der Zeit vom 14. Juli bis 18. August in Heidelberg stattfindenden Re ichsfe ft spielen im Umkreis von 300 Kilometer um Heidelberg Sonntagsrückfahrkarten aus- gegeben. Die Karten haben jeweils von Freitag 0 Uhr bis Sonntag zur Hinfahrt und jeweils vom Samstag 12 Uhr bis Montag 24 Uhr zur Rückfahrt Gültigkeit.
Zum Deutschen Stenographentag (2. bis 5. August) in Frankfurt a. M. gibt die Reichs- bahnverwaltung von allen Fahrkartenausgaben im Umkreis von 250 Kilometer um Frankfurt Sonntagsrückfahrkarten aus. Die Karten haben zur Hinfahrt vom 2. August 0 Uhr bis 5. August und zur Rückfahrt vom 2. August 12 Uhr bis 6. August 24 Uhr Gültigkeit. Zur Rückfahrt gelten bie Karten jedoch nur, wenn sie von der Festleitung abgestempelt sind.
** Domkapitular unb Geistlicher Rat Bayer 75 Jahre alt. Der Ehren- und Domkapitular unb Geistlicher Rat Johannes Bayer wirb morgen 75 Jahre alt. Seine Verbienste um bie katholische Oemeinbe unb befonbers um ben jetzt ber Vollenbung entgegengehenben Kirchenbau sind allgemein bekannt.
** Personalie. Unter Berufung in das Beamtenverhältnis wurde Georg Fischer in Gießen mit Wirkung vom 1. April 1935 zum Kafseinspektor bei der Landesheil- und Pflegeanstalt, Gießen, ernannt.
** Was ist zu tun?" ist die Frage vieler Theaterbesucher an die Intendanz des Stadttheaters, wenn die bisherigen Abonnenten bis zum 20. Juli sich ihren alten Stammplatz nicht für die kommende Spielzeit 1935/36 gesichert haben. Bis zu diesem Tage können wir den bisherigen Abonnenten bie Plätze sichern, dann muß die Theaterkasse mit ber Zuteilung beginnen. Die Eommenbe Spielzeit bringt unter ber neuen Leitung unb mit einer Zahl neuer Kräfte im Verein mit ben im 23er« banb verbliebenen Künstlern einen vielgestaltigen Spielplan in Schauspiel, Oper und Operette, der allen Wünschen gerecht wird. Außerdem sind für die kommende Spielzeit ermäßigte Abonnementpreise angesetzt. Der regelmäßige Besuch des Theaters bringt Freude, Anregung zu neuem Schaffen und Entspannung von den Mißhelligkeiten des Alltags. Drum zwei kategorisch Imperative gegen sich selbst: Abonnent bleiben! Abonnent werden! Für lange Wintermonate bedeutet das Abonnement und damit der regelmäßige Theaterbesuch die Aussicht auf Freude in ernster Zeit. Die Theaterkasse nimmt werktäglich von 10 bis 13 Uhr Meldungen entgegen und ist zu allen Auskünften bereit. Telephon 2930. Auf die heutige Anzeige sei besonders aufmerksam gemacht.
** Rundfunkkonzert des Gießener Stadttheater-Orchesters. Am morgigen Donnerstag, 18. Juli, überträgt der Reichssender Frankfurt von 17 bis 18.30 Uhr ein Rundfunkkon- zert aus Bad Homburg, das von der Homburger Kurkapelle ausgeführt wird. Das Homburger Kurorchester besteht aus dem Orchester des Stadtthea- ters Gießen. Die Gießener Rundfunkhörer werden sicherlich gerne vermerken, alte Bekannte wieder zu hören.
** Dienstpflicht und Zvllsupernu- merare. Die Einstellungsbedingungen für Zioil- anwärter bei der Reichszollverwaltung sind dahin ergänzt worden, daß Supernumerare ihre aktive Dienstpflicht in ber Wehrmacht erfüllt haben und zu Gefreiten ber Reserve ernannt sein müssen.
** Lichtbilb für denMusterungsaus- weis beschaffen. Die gemusterten Dienstpflichtigen werben barauf hingewiesen, baß sie verpflichtet finb, sich ein Lichtbilb zu beschaffen, unb auf ihrem Musterungsausweis anbringen zu lassen. Die Anbringung unb Abstempelung erfolgt auf ben zuständigen Polizeirevieren, Musterungsausweise ohne polizeilich abgestempeltes Lichtbild sind ungültig.
** Das V e r s i ch e r u n g s a m t der Stadt Gießen gibt im heutigen Anzeigenteil bekannt, daß die Heberollen über die Beiträge zur land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für das Jahr 1934 von heute an für die Dauer von zwei Wochen beim Versicherungsamt ber Stadt Gießen, Gartenstraße 2, zur Einsicht offenliegen. Auf die Bekanntmachung sei besonders aufmerksam gemacht.
** Arbeitsvergebung. Das städtische Hoch- unb Tiefbauamt Gießen weist im heutigen Anzeigenteil darauf hin, daß die Bauarbeiten für die Regen» und Schmutzwasserkanäle in ber verlängerten Bergstraße auf Grund der Reichsverdingungs- orbnung für Bauleistungen öffentlich vergeben werden. Verdingungsunterlagen und Angebvtsvor- drucke sind ab Donnerstag, 25. Juli, beim städtischen Hoch- unb Tiefbauamt zu haben.
Eine herrliche Waldbühne einqeweiht.
Gladenbach, 15. Juli. (LPD.) In schönster Waldlage ist am Sonntag im Rahmen einer Kundgebung der NS.-Kulturgemeinde und des Kyff- häuserbundes eine Freilichtbühne der Bestimmung übergeben worden. Die Felsgruppe, in bie bie Bühne eingebaut ist, unb die im Volks- mund „B ö ck e l s kl i p p e" heißt, hat ihre Tradition: Hier war es, wo vor fast einem halben Jahrhundert, im Jahre 1888, der junge Marburger Bibliothekar B ö ck e l, der aus dem hessischen Wahlkreis hervvrgegangene erste völkische Reichstagsabgeordnete im Reichstag, zur Bekämpfung des Judenttms aufrief.
Straße. Zu beachten ist, daß die frühere Regelung, wonach alle Straßen, auf denen <5d)ienengteife liegen, Hauptverkehrsstraßen waren, heute nicht mehr gilt
Nur bie durch bie genannten Schilber gekennzeichneten Straßen sind heute Hauptverkehrsstraßen. Alle Benutzer einer Derartig gekennzeichneten Straße haben ein unbedingtes Dorfahrtsrecht vor allen anderen Verkehrsteilnehmern, die eine solche Straße kreuzen oder in sie einbiegen wollen, selbst wenn letztere von rechts kommen. Kraftfahrzeuge sind mit den Schienenfahrzeugen gleichberechtigt.
Das früher bestehende unbedingte Vorfahrtrecht der Schienenfahrzeuge und der Reichsposi ist beseitigt. Rach § 25 der RStVO. ist aber auf diese Verkehrsmittel besondere Rücksicht zu nehmen und eine Behinderung derselben ist zu vermeiden.
Das Vorfahrtrecht der Eisenbahnen an Bahnübergängen (879 der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung) ist bestehen geblieben.
— Tageskalender für Mittwoch: NSG. o---, ।---------7—o ------------— , -m „Kraft durch Freude", 20 bis 21 Uhr, und 21 bis
er dies mit einem Zeichen bemerkbar machen. Das ; 22 Uht Schwimmen im Volksbad: 20 bis 21 Uhr Zeichen ist fo zu geben, daß es von den übrigen ! Reiten, Reitschule Schombs, Brandplatz. — Stadt- Verkehrsteilnehmern leicht gesehen werden kann (§ 27 ; theater, 20 bis 22.30 Uhr, „Raub der Sabinerinnen". Absatz 3). (— Lichtspielhaus, Bahnhofstraße, „Freut euch des


