Nr. 135 Drittes Blatt
Donnerstag, l3. Zum 1935
Gietzener Anzeiger (General-Anzeiger für Dberhesien)
Die Lohn- und Gehaltspfändung nach dem Gesetz vom 24. Oktober 4934.
Von Landgerichisdirektor L 3X. Gchudt, Gießen.
Das Gesetz vom 24. Oktober 1934 zur Aenderung von Vorschriften über die Zwangsvollstreckung geht nach Aeußerungen der Sachbearbeiter im Reichsjustizministerium über den Weg der Notgesetzgebung hinaus und greift, ähnlich wie die Novellen zum Prozeßverfahren vom 13. Februar 1924 und 27. Oktober 1933, der beabsichtigten Gesamtreform der Zivilprozeßordnung auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung voraus, wobei vielfach Gedanken des 1931 veröffentlichten Entwurfs einer neuen Zivilprozeßordnung (ZPO.) verwertet worden find.
Besonders zu begrüßen sind die auf dem Gebiete der Lohn- und Gehaltspfändung in dem Gesetz getroffenen Aenderungen, vor allem auch um deswillen, weil endlich eine übersichtliche Regelung geschaffen ist, indem an Stelle der bisher in dem Lohnbeschlagnahmegesetz und der Lohnpfändungsverordnung und in dem § 850 ZPO. enthaltenen, häufig geänderten, Bestimmungen einheitliche Vorschriften treten.
Auch jetzt bleibt ein unterhalb der absoluten Pfändungsgrenze liegendes Einkommen aus persönlicher Arbeitsleistung regelsweise völlig pfandfrei. Diese Lohnpfändungsgrenze ist von bisher 165 Mark auf 150 Mark monatlich, bzw. — bei Lohn empfängern — auf «35 Mark wöchentlich oder 5.80 Mark täglich, herabgesetzt. Diese Senkung ist mit der allgemeinen Verbilligung der Lebenshaltung gerechtfertigt worden.
Von dem diese absolute Pfändungsgrenze überschreitenden Betrag sind bei den Gehalts bezü- gen (Beamten) wie bisher zwei Drittel des Mehrbetrages unpfändbar, während bei anderen Lohnbezügen (Arbeits- und Dienstlohn) ein Drittel des Mehrbetrages der Pfändung nicht unterliegt. Bei Lohn empfängern, die für einen Unterhaltsberechtigten (Verwandten, Ehegatten, auch früheren Ehegatten, uneheliches Kind) zu sorgen haben, erhöht sich nach § 850 b Abs. 2 ZPO. der pfändungsfreie Teil des Mehrbetrags für jede Person, der Unterhalt auch wirklich gewährt wird, um ein Sechstel, höchstens jedoch auf zwei Drittel des Mehrbetrags. Diese Erhöhung der Pfändungsgrenze beim Mehrbetrag tritt nicht ein, wenn die Lohn Vergütung 500 Mark für den Monat, 115 Mark für die Woche, 19 Mark für den Tag übersteigt.
Diese Unterscheidung zwischen Beamtengehalt und sonstigem Arbeitslohn wurde beibehalten, um die Rechte der Beamten nicht zu schmälern und weil eine allgemeine Erhöhung der Freigrenze für die Gläubiger untragbar gewesen wäre und weil durch eine solche Erhöhung der Freigrenze auf zwei Drittel des Mehrbetrags der wirtschaftliche Vorteil, den ein Arbeits- und Dienstlohnempfänger bisher durch Verheiratung erwarb, weggefallen wäre.
In dem neuen Gesetz ist (§ 850 ZPO.) zum Ausdruck gekommen, daß für die Berechnung des pfändbaren Betrags nicht der Netto-, sondern der Bruttolohn zugrund zu legen ist. Der Arbeitgeber hat also Steuern und Soziallasten und Aehnliches dem Schuldner von dem ihm pfandfrei verbleibenden Betrag und nicht dem Gläubiger abzuziehen.
Dabei ist hervorzuheben, daß nach § 850b ZPO. jetzt den Vollstreckungsschutz nicht nur derjenige in Anspruch nehmen kann, der aus abhängiger Lohnarbeit als Angestellter oder Arbeiter ein Arbeitseinkommen hat, sondern jeder, der wiederkehrend zahlbare Vergütungen für geleistete Arbeit erhält, wenn die zu vergütenden Leistungen die Erwerbstätigkeit des Schuldners vollständig, oder zu einem wesentlichen Teil in Anspruch nehmen (Beispiel: Arzt, der auf Grund freien Dienstvertrags für eine Krankenkasse tätig ist, ebensolche Tätigkeit eines Architekten bei einer Baugenossenschaft). Danach sollen auch Vergütungen, die recht
lich nicht Arbeits- und Dienstlohn sind, ihm aber wirtschaftlich gleich stehen, den Pfändungsschutz genießen.
Weitergehend bestimmt dann noch der neue § 850e, daß auch noch in anderen als den im § 850b bezeichneten Fällen, falls ein Anspruch auf eine — einmalige — Vergütung für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste gepfändet ist (z. B. Ansprüche von Rechtsanwälten, Aerzten, Hebammen, Agenten, Künstlern, Schriftstellern und Aehnliches) dem Schuldner — aber nur auf seinen Antrag — so viel zu belassen ist, als er während eines angemessenen Zeitraums für seinen notwendigen Unterhalt und den seines Ehegatten — hier nicht auch: des früheren Gatten —, seiner unterhaltsberechtigten Verwandten, oder eines unehelichen Kindes bedarf. Da es sich nicht um regelmäßig wiederkehrende Leistungen handelt, hat das Gericht zur Herbeiführung eines Ausgleichs der beiderseitigen Interessen nach freiem Ermessen unter Würdigung der wirtschaftlichen Verhältnisse- des Schuldners und feiner Verdienstmöglichkeiten auch die Belange des Gläubigers abzuwägen und, wenn überwiegende Belange desselben entgegenstehen, den Antrag des Schuldners abzulehnen.
Wesentlich geändert sind die Vorschriften über die Pfändungsvorrechte gewisser, dem Schuldner nahestehender Personen (Verwandten, Ehegatten, früheren Ehegatten und uneheliche Kinder) wegen ihrer Unterhaltsansprüche. Diesen Ansprüchen gegenüber gab es bisher Pfändungsschutzvorschriften überhaupt nicht, es war sog. „Völlige Kahlpfändung" des Schuldners möglich, und zwar nicht nur wegen der laufenden, sondern auch wegen der rückständigen Ansprüche. Nur bei den Unterhaltsansprüchen der unehelichen Kinder war die Einschränkung gemacht (§ 850 Abs. 4 ZPO.), daß die Pfändung insoweit unzulässig war, als der Schuldner die zu pfänden-
Die Pfingstfeiertage standen in Düsseldorf ganz im Zeichen der Theaterveranstaltungen im Rahmen der Reichstagung der NS. - Kulturgemeinde, die Beweis ablegten von den praktischen Auswirkungen der theoretischen und praktischen Arbeit, die von der NSKG. in den vergangenen Jahren zur Schaffung des deutschen Nationaltheaters geleistet wurde. Am Pfingstsamstag wurden vier Kunstausstellungen eröffnet. Im Anschluß daran fand auf dem Marktplatz ein Volksfest statt, durchgeführt von der Jugendgruppe der NSKG., die hier zeigte, daß durch sinnvolle Einbeziehung des noch im Volk lebendigen Brauchtums eine zeitgemeffene Form der Volksbelustigung erreicht werden kann, während ein weiteres Beispiel aus der Dolkstumsarbeit der Jugendgruppe die „offenen Volksliedsingen" erbrachten, zu denen die Volksgenossen in großer Zahl erschienen waren. Im Mittelpunkt aller Uraufführungen während der Reichstagung stand das Schauspiel aus den Freiheitskriegen, „Europa brennt", von Reinhold Zickel von Jahn. Das Werk, das die Zeit des Niedergangs Preußens von 1806 bis zum Sieg von Leipzig gestaltet, läßt die Mächte und Gegenmächte dieser Zeit lebendig werden, die ihre letzte Erfüllung erst im Nationalsozialismus erfahren haben. Die Uraufführung des 4% Stunden dauernden Fünfakters gestaltete sich zu einem ein-
ben Bezüge zur Bestreitung seines notdürftigen Unterhalts und zur Erfüllung der ihm seinen Verwandten, seiner Ehefrau oder früheren Ehefrau gegenüber gesetzlich obliegenden Unterhaltspflicht bedarf. Diese Regelung führte häufig zu Härten gegen Schuldner, die längere Zeit erwerbslos waren und nun Gefahr liefen, daß ihnen, wenn sie wieder zu Verdienst kamen, das neue Einkommen auf lange Zeit restlos gepfändet wurde.
Das neue Gesetz (§ 850 ZPO. e. F.) gibt den Verwandten und Ehegatten deshalb nur noch ein Pfändungsvorrecht in dem Umfang, wie es bisher die unehelichen Kinder hatten, mit der Maßgabe jedoch, daß dem Schuldner nicht mehr wie bisher der „notdürftige" Unterhalt verbleiben muß, sondern daß ihm von seinen Bezügen so viel zu belassen ist, als er für feinen eigenen „notwendigen" Unterhalt und zur Erfüllung seiner laufenden gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber den dem Gläubiger vorgehenden Unterhaltsberechtigten, oder zur gleichmäßigen Befriedigung der dem Gläubiger gleich stehenden Unterhaltsberechtigten bedarf, wobei die Reihenfolge der Berechtigten nach § 1609 BGB. bestimmt wird. Ansprüche unehelicher Kinder stehen denjenigen der Verwandten und Ehegatten nach. Hier soll durch die Ersetzung des „notdürftig" durch „notwendig" zum Ausdruck kommen, daß ein Herabsinken des Schuldners in „proletarische Dürftigkeit" vermieden werden soll. Was „notwendiger" Unterhalt ist, ist nicht gesagt. Das hat der Richter im Einzelfall unter Berücksichtigung der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der besonderen Verhältnisse des Schuldners festzuftellen.
Neu ist dabei der Grundsatz der gleichmäßigen Befriedigung gleichstehender Berechtigter. Dieser Grundsatz gilt aber nur bezüglich der zur Zeit der Pfändung 'laufenden Unterhaltsvcrpflichtungen des Schuldners, bei Rückständen gilt wieder das Prioritätsprinzip.
Wie diese neue Vollstreckungsregelung in Einklang zu bringen ist mit den Vorschriften des BGB. (§§ 1603; 1360f.; 1578f. und 1708) über den Umfang der Unterhaltsansprüche der Verwandten, Ehegatten und unehelichen Kinder, die bislang nicht geändert sind, kann im Rahmen dieses Aussatzes nicht erörtert werden. (Schluß folgt.)
drucksvollen Erfolg. Der Pfingstsonntag brachte die erfolgreiche Uraufführung des Puppenspiels „D e r Froschkönig" von Gerhards Deutschem Künst- ler-Marionetten-Theater, Wupperthal. Das Rheinische Städtebundtheater in Neuß führte auf der Freilichtbühne Shakespeares Komödie „Der Widerspenstigen Zähmung" auf, während der Abend wieder eine Uraufführung brachte, und zwar die Oper „Die Heimfahrt des Jörg Tilman" von Ludwig M a u r i ck , deren musikalische Leitung der Komponist selbst übernommen hatte.
„Lebendige Pflege der Vergangenheit" war der Leitspruch, unter dem der Kongreß am Dienstag in der Städtischen Tonhalle stand, der in Verbindung mit der Kleift-Gesell- schäft und der Wilhelm-Raabe-Stif- tung durchgeführt wurde.
HauptamLsleiierderNGKG.Or.Giang führte u. a. aus, daß durch die neue Wertung alles künstlerischen Schaffens durch den Nationalsozialismus sich eine völlig neue Betrachtungsweise nicht nur der Gegenwart, sondern ebenso auch der Vergangenheit ergeben habe. Bei der Wertung alles Kunstschaffens sei zu würdigen, wieweit es dem Wesen des Volkes entspreche und ihm nütze.
Ls sei notwendig, Klarheit darüber zu schaffen.
was als klassische Dichtung angesehen werden könne. Das Entscheidende bei einer Definierung der klassischen Dichtung sei die Seelengröße und die E h a r a k t e r h a l t u n g des Dichters. Die nordische Rasse sei es gewesen, die die klassische Epoche reifen ließ. Cs sei heute eine unbedingte Notwendigkeit, die pflege des klassischen deutschen Kulturgutes zu einer nationalsozialistischen Forderung zu erheben und uns wieder in ein ganz neues Verhältnis zu den Klassikern zu bringen. Von entscheidender Bedeutung beim kulturellen Aufbau einer nationalsozialistischen Kunst- und Kulturpflege sei zunächst die Auswahl der Werke.
Ein Lessingscher „Nathan", dem rein dichterisch Verdienste nicht abzusprechen seien, gehöre ins Museum, aber nicht auf die Bühne. Der Nationalsozialismus halte es für verkehrt, den Klassikerwerken eine nationalsozialistische Tendenz aufdrücken zu wollen; die Werke hätten es auch gar nicht nötig. Es fei zweifellos eine Tat der Kleist-Gesellschaft, das Andenken Kleists bewahrt und lebendig gepflegt zu haben. Erfreulicherweise habe sich die Kleist-Gesellschaft, die ihre Betätigung ausschließlich Volk und Nation widmet, sofort der NS.-Kulturgemeinde an- geschlosfen; auch die Wilhelm-Raabe-Stiftung, die das Andenken an den urdeutschen Dichter Raabe wachgehalten habe, sei übernommen worden. Es werde vielleicht die erweiterte Aufgabe der Kleist- Gesellschaft werden, das Andenken aller deutschen Klassiker lebendig zu erhalten. (Stürmischer Beifall.)
Der Erste Vorsitzende der Kleist-Gesellschaft, Professor Minde-Pouet. versicherte, daß die Kleist- Gesellschaft in dieser Versammlung von neuem vor der Öffentlichkeit ihre Verbundenheit mit der Nationalsozialistischen Kulturgemeinde in Ziel und Aufgaben bezeugen wolle. Er sprach über das Werk Kleists, den er als den deutschesten aller deutschen Dichter bezeichnete. Zum Schluß sprach Professor Peter Jansen von der Raabe-Stiftung über Leben und Wirken des Dichters Wilhelm Raabe.
Oer Ausklang der Tagung.
Der letzte Tag brachte eine Außenansprache des Hauptamtsleiters der NSKG., Dr. Stang. Er stellte fest, daß der Kulturwille im Dritten Reich, ebenso wie das Kulturschaffen aus nationalsozialistischem Erlebnis heraus unerhört lebendig und stark ist. Vor allem auf musikalischem Gebiet sehe man, wie nun Kräfte lebendig würden, erlebe man, wie junge Kräfte nach neuen Formen ringen. So wie hier sei es auf allen Gebieten des Kulturschaffens überhaupt. Eine Reihe wesentlicher Abkommen sei in diesen Tagen vorbereitet und zum Teil bereits abgeschlossen worden. So sei z. B. mit dem „Bund deutscher K u n st- vereine" ein Abkommen zustandegekommen, das die organische Verbindung dieser Kunstinstitution mit der NSKG. einleite. Ein ähnliches Abkommen werde auch mit der R e i ch s m u s i k k a m m e r abgeschlossen werden. Ebenfalls sei eine Zusammenarbeit mit der Theaterkammer in Aussicht genommen worden, zumal dort begrüßenswerte Personalveränderungen oorgenommen worden feien. Ganz besonders wichtig und wertvoll sei auch die Zusammenarbeit mit dem Deutschen G e - m e i n b e t a g.
Im übrigen könne festgestellt werden, so führte Dr. Stang aus, daß sich die NSKG. zum Mittelpunkt allen kulturellen Lebens im nationalsozialistischen Staat unter der Leitung des Beauftragten des Führers Alfred Rosenberg entwickelt habe. Dr. Stang dankte allen Mitarbeitern für die erfolgreiche Arbeit der ersten beiden Jahre und verband damit einen Appell zum weiteren vollen Einsatz der Person für die Erreichung des Zieles, das der Beauftragte des Führers Alfred Rosenberg der NSKG. gesteckt habe. Nach einem Gedenkwort für Albert Leo Schla -
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Abschluß -er Düsseldorfer Kulturtagung
Uraufführungen zu Pfingsten. — „Lebendige pflege der Vergangenheit-'.
Tagung der Kieist-Gesellschast.
Fahrten über NipponsGtraßen
Von Alfred Wiedenbrück.
Eines Tages habe ich mich einem Jinriksha-Kuli anvertraut: ich habe ihm keinen Befehl zugerufen, ich habe ihm seinen Willen gelassen, die Freiheit. Ich wußte, Asien ist anders vom Rikschah aus und ich ahnte, die Straßen Nippons würden mir Dinge erzählen, an denen ich sonst vorüberfahre. Ich dachte nicht an die vielen Handwerker, an die Meister Fischmacher und die Lampionmaler; sie sieht man oftmals auf den Straßen arbeiten. Aber ich vertraute der Seele des Kulis, weil ich wußte, auf feinen Lippen liegen dieselben Gedichte und Legenden, die man hier so oft zu Horen bekommt.
Der hochgeschürzte Kuli lief langsam, spielerisch aus der staubigen Stadt hinaus. Er ließ die Trams, die Autos und Wagen zurück; er nahm seinen Weg durch die Straßen, die abseits liegen; wenn ein Tempel hinter Gärten auftauchte, fiel er in einen behaglichen Schritt. Und wenn wir an der Werkstatt eines Faßbinders vorüberkamen, sprach er mit dem lächelnden Küfer einige Worte, ungefähr in der Art, was das Wetter mache, ob die Gerten wohl biegsam seien wie die jungen Mädchen am blauen See? Dann wieder klapperten kleine entzückende Mädchen auf den hohen hölzernen Sandalen zu einem Straßenhändler, der mit seinem Handelswagen von Hütte zu Hütte fuhr, kleine Verbesserungen an Haushaltdingen ausfuhrte oder ich mußte einem Lampionmaler zuschauen, der auf die Papierlaternen Sprüche, Worte mit gutem ©inn unö feine Gedichte und Legenden mit wenigen Zeichen malte. Er malt auch das Liebeslied eines einfachen Mädchens auf ein feines Pergament, mit Lack und Gold. Und dann kamen die Händler mit ihren vielerlei Arten von Spielzeug. Das klingelt und rauscht und schwingt sich, und da schaukeln sich die unheimlichsten und süßesten Tiere auf langen seidenen Schnüren, und andere wieder mit einem bösen Fabelblick und einem grimmigen Aussehen. Ganz bestimmt ist jener lange Fisch mit dem Spitzmaul Na-ja-ki, der die Mädchen kaufte. Heute noch? Jawohl. Heute noch. Denn vieles ist alt geblieben, schon aus Trotz der neuen Zeit gegenüber. Nirgends habe ich das so empfunden, dieses Zusammengehen, Anprallen der hohen Brandungen von Alt und Neu, wie hier. Denn diese Seele ist bis ins Letzte das geblieben, was sie war: japanisch. Die Seele des fernen Ostens.
Ich habe das alles wie einen Zauber gefühlt, in den ich langsam hineinglitt, auf dieser einsamen Fahrt. Ich habe den Kuli in Verdacht, daß er absichtlich seinen Bickjchcch LzA Gerden
Schach dem König.
iw» S« «Ä W M Spi-l äu [einen Wften. Su^ne 2-au.
zum AMlH
Man hat das Schach oft ein königliches Spiel genannt, aber wenn man in seiner Geschichte zurückblickt, so muh man feststellen, daß gerade die Könige oft alle Spielregeln unbeachtet liehen und ihren Widersachern im Spiel den ehrlich erworbenen Sieg nicht gönnen wollten. Es war nicht immer ungefährlich, einen König beim Schach zu besiegen! Don Napoleon wird erzählt, dah er ein höchst unduldsamer Spieler war, den die Partie nur solange fesselte, wie sie für ihn günstig stand, und der sehr ungnädig gegen jene wurde, die sich ihm in diesem Spiel überlegen zeigten. Einmal sah er mit Eugöne Deau- harnais am Schachbrett. Der Sieg schien dem Kaiser schon nach wenigen Zügen zu winken, da wandte
und ein Boot in die Nähe trieb, und dann der Wind wie jene verlorene Seele in die Ferne an das andere Ufer entführte ...
So fügt sich hier alles, Land und Natur und Herz und Sinn in eins. Greift ineinander und öffnet die Lippen der Menschen. Dann erst versteht man, warum ein Japaner stundenlang vor einer einzigen, mit einem dünnen Pinselstrich gezeichneten Blüte an einem langen Stile sitzen kann, und sie beobachten, als ob sie tausend Gedanken zu flüstern imstande wäre; es ist nicht die Zeichnung eines Malers, eines Künstlers. Es ist die eines politischen Mannes, der sie in einer Minute auf ein schmales Blatt Papier brachte ...
Ich habe im Laufe der Zeit immer wieder meine Fahrten fortgesetzt, um dieser Seele näherzukommen. Und immer aufs Neue sind die Lippen gesprächig geworden; wenn es ein schöner blauer Tag war, klangen die Geschichten fröhlich, und wenn es leise regnete und grautrüb wurde, fielen die Erzählungen in die Tiefe der Wehmut. An Seen bin ich vorbeigefahren, einsam und doch nicht allein, immer stieg das Leben herauf. Im Spiegel des Sees Kawaguchi zitterte das Bild des silberweißen Fujiberges, und ebenso weiß blühte das Segel des breiten Bootes, in dem ein Mensch stundenlang den grotesken, märchenhaft gezeichneten Fischen zusah, die regungslos zu einer Gemeinde versammelt im Wasser standen oder manchmal wie ein stahlblauer Blitz aus der Tiefe heraufgeflogen kamen ...
Und wieder Seen, viele Seen und jeder anders, und wieder Straßen, Straßen der Bauern, der Feldarbeiter, der Reispflanzer und dann Straßen, die hinauf in die schneeigen Berge führen, und zu den Matten, auf denen die Schafe weiden. Und Straßen, die zu den Kirschbäumen führen, in den Frühling und an die See, während des Sommers. Zahllose Straßen, nipponesische Straßen ...
Art.
Wie weit war doch die Stadt mit ihren Europäervierteln! Man konnte das Gesumm ihres Lärmes hören; es drang von ferne herein. Dann tarn eine kurze Rast vor einem der vielen Papierhaus- chen der Japaner. Still und geheimnisvoll rote zartblaue Seide war der See. Klar an den Himmel gezeichnet erhoben sich die Schirmföhren, und wahrend wir die Wildgänse auf ihrem Fluge verfolgten, stieg die orangefarbene Scheibe des Fruhmondes in den Abend. Nichts von Fremdheit, nichts von Furcht und Unsicherheit wurde fühlbar. Wie em Gedicht von zarten Strophen und innigen Gedanken umspielte un's dies alles. Der Tee stand m den dünnen, durchsichtigen, porzellanen Schalen, und auf den weichen Polstern ruhte es sich gut Die Gespräche des Schilfes, vom Seeufer herauf, umftu- fterten das Häuschen des Freundes, dessen Papier- laternen weithin bekannt waren. Und m dieser Dämmerstunde hörte ich die Geschichte erzählen von zwei bösen Glaskugeln, die junge Mädchen mit einer rätselhaften Macht an sich zogen und Vater vergessen lassen, daß sie eine Tochter hatten
Ich habe an diese kleine Geschlchie noch oftmals denken müssen und auch daran, wie —
Ich habe die Fische von den dünnen Stangen im I leichten Winde wehen sehen, die so eine große Rolle im Glauben des Volkes spielen, ich habe vieles gesehen, flüchtig, wie ein zu rasch umblättertee Geschichtlern aus dem großen Buch eines Volkes. Ich habe vieles nur gesehen und nicht verstanden. Vieles, das wie ein Schattenspiel aus einem Fältchen dieser Seele vorüberflog, lieber dünne, sonderbar gespannte Brücken führte mich der Kuli. An Japanern vorbei und an japanischen Mädchen vorüber. Lotos blühte in großen Mengen unter dem Brückenbogen, betäubend in der großen Gewalt seiner Blüten. Und wieder waren Tempel da, kleine niedrige und große, mit viel Schmuck und sonderbaren Zieraten, mit geschnäbelten Dächern und Dächern auf hölzernen geschnitzten Pfählen, mit bemalten Lampions und wundervoll geschnittenen Tieren und Säulchen aus feinem, weichen und harten Holz; und alles hatte seine Bedeutung.
Die Frauen aus Nippon tarnen herbei, für sie waren all diese Legenden und Geschichtchen, die diese Tiere und Schriften erzählen, in ihrem Herzen bekannt; sie kamen, um für irgendetwas zu beten, ben Segen des Himmels zu erbitten, oder sie begannen in der ganzen geheimnisvollen Art mit der Waschung an einem alten, geweihten Behälter heiligen Wassers, an dessen Hüttenträgern die Dotivtafeln gläubiger Seelen hingen. Und wieder an einem anderen Tempel stand ein Mann und drehte die Scheibe der ewigen Gebete auf eine vorgeschriebene
Harnais hatte sich mit einigen geschickten Zügen wieder volle Handlungsfreiheit verschafft und setzte seinem kaiserlichen Gegner so hart zu, dah es außer Zweifel stand, dah er besiegt werden würde. Als Eugöne Beauharnais es aber wagte, jenen Sieges- rus: Schach dem König! auszustohen, erhob sich der Kaiser und warf das Schachbrett mit allen Figuren vom Tisch. Die fortdauernde Überlegenheit des Grafen Ferand von Flandern beim Schachspiel mit seiner Gemahlin führte sogar zu einem tragischen Ehezwist. Die ständigen Niederlagen und der kaum verhehlte Triumph ihres Gatten reizten die Gräfin so sehr, dah sie ihn schliehlich aus ganzem Herzen hahte und sich weigerte, irgend etwas für ihn zu tun, als er im Fahre 1214 in der Schlacht bei Bouvines geschlagen und gefangen genommen wurde. Bon Karli, wird berichtet, dah er ein so leidenschaftlicher Schachspieler war, daß er es sich streng verbat, als man ihn durch die Nachricht seiner geplanten Auslieferung ans Parlament bei einem Spiel störte. Obwohl diese Mahnahme ihm seinen Weg aufs Schafott anzeigte, zog er ruhig weiter, allein von dem Wunsch besessen, das sorgsam angelegte Spiel auf dem Schachbrett zu seinen Gunsten zu entscheiden. Als Prinz Heinrich, der spätere Heinrich I. einst zu Besuch am französischen Hof weilte, gewann er, wie eine alte Chronik erzählt, beim Schachspiel mit Ludwig, dem ältesten Sohn des Königs, so oft, dah dieser in Wut geriet, ihm ein Schimpfwort zurief und das Schachbrett ins Gesicht warf. Da nahm Heinrich das Schachbrett auf und schlug Ludwig damit so heftig über den Kopf, dah Blut floh; er hätte ihn sicher getötet, wenn nicht sein Bruder Nobert sich dazwischengeworfen und die beiden Hitzköpfe getrennt hätte. Immerhin war es nicht ratsam für Heinrich, weiter am französischen Hofe zu verweilen. Er bestieg mit seinem Bruder das Pferd und machte sich schleunigst aus dem Staube. König Johann hatte in seiner Jugend ein ähnliches Erlebnis; ein Schachspiel, bei dem ein Edelmann namens Fulk Warine sein Gegner war, endete mit einer Prügelei der beiden Spieler, in deren Verlauf Fulk den Prinzen fast erschlagen hätte. Johann vergah diese Schläge nie und strafte seinen jähzornigen Gegner später durch Dorenthaltung seines Erbes. Auch Philipp II. von Spanien war beim Schachspiel nur so lange liebenswürdig, wie er gewann; wehe dem Spieler, der es wagte, ihn schachmatt zu sehen. Die Derbannung vom Hof war dis mildeste Strafe für diesen Übermut. So kehrte einst einer der mächtigsten Granden des Königreichs mit den Worten zu seiner Familie zurück: „Liebe Kinder, wir haben am königlichen Hof nichts mehr zu suchen und keine Gunst mehr von dem König zu erwarten. Ich habe ihn tödlich beleidigt, denn ich besiege ;r-n im Schach!"


