Ausgabe 
31.7.1933 Erstes Blatt
 
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leuchtenden Kette gleich, durch die Straßen wan­den. Sn Lich empfing eine dicht gedrängte Men­schenmenge die Fahrer. Nach kurzer Rast ging es weiter nach Gießen, wo mit der letzten Wagen- parade auf Oswaldsgarten die Werbe­fahrt ihr Ende fand.

Wirtschaft.

Frankfurt still.

Frankfurt a. M., 31. Juli. (WTV. Draht­meldung.) Auch zu Beginn der neuen Woche war das Geschäft nur klein. Die Umsätze waren we­der sehr zahlreich, noch wiesen sie größeren Umfang auf. Daß diese Loge, wie schon mehrfach er­wähnt, auf die sommerliche Stille zurückzufüh­ren ist und nicht auf irgendwelche retardierende Momente, geht daraus hervor, daß sehr wenig Material herauskam und die Stimmung demzu­folge freundlich blieb. Die Veränderungen waren indessen sehr gering, sie bewegten sich meist inner­halb einer Spanne von 0,75 Prozent nach oben, vereinzelte Rückgänge betrugen bis zu 1 Prozent. Wenig einheitlich war der Montanmarkt, an dem Buderus 2,39 Prozent, Vereinigte Braunkohlen 1 und Klöcknerwerke 0,50 Prozent gewannen, an­dererseits jedoch Phönix 1 uüd Mansfelder 0,65 Prozent nachgaben. Von Spezialwerten lagen Rütgerswerke 0,87, AEG. 0,75 Proz., Siemens u. Farben 0,13 Proz. höher. Auch Zement Heidelberg, verbesserten sich um 0,75 Prozent. Einen 0,50 pro» genügen Rückgang hatten AG. für Verkehr auf­zuweisen. Sm Verlaufe der Börse waren einige bemerkenswerte Veränderungen zu beobachten, Schiffahrtswerte neigten jedoch eher etwas nach unten.

Der Rentenmorkt war gleichfalls freund­lich gestimmt. Altbesitz lagen behauptet und konn­ten sich im Verlaufe um 0,25 Prozent befestigen. Reubesitz waren 7 Pf. fester, späte Reichsschuld-

Frankfurter Schlachtvrehrnarkt.

Frankfurt a. M., 31. Sult. Auftrieb: 1134 Rinder (380 Ochsen, 104 Bullen, 335 Kühe,

296 Färsen), 366 Kälber, 28 Schafe, 3270 Schweine. Es wurden notiert: Rinder: Ochsen, voll- fleischige, ausgemästete, höchsten Schlachtwerts (jüngere) 28 bis 31 Mk., (ältere) 24 bis 27, sonstige vollfleischige 20 bis 23; Bullen: jün­gere, vollfleischige, höchsten Schlachtwerts 25 bis 28, sonstige vollfleischige oder ausgemästete 21 bis 24; Kühe: jüngere vollfleischige höchsten Schlachtwerts 24 bis 27, sonstige vollfleischige oder ausgemästete 20 bis 23, fleischige 16 bis 19, ge­ring genährte 12 bis 15; Färsen (Kalbinnen): vollfleischige, ausgemästete, höchsten Schlacht­werts 28 bis 32, vollfleischige 25 bis 27, flei­

schige 20 bis 24. Kälber: beste Mast- und Saugkälber 35 bis 39, mittlere Mast- Und Saug­kälber 30 bis 34, geringere Saugkälber 25 bis 29, geringe Saugkälber 18 bis 24. Schweine: vollfleischige Schweine von etwa 240 bis 300 Pfund Lebendgewicht 39 bis 42, von etwa 200 bis 240 Pfund 40 bis 42, von etwa 160 bis 20) Pfund 39 bis 42, fleischige Schweine von etwa 120 bis 160 Pfund 38 bis 41 Mk- Markt- verlauf: Rinder ruhig, geringer Lieberstand; Kälber und Schafe ruhig, ausverkauft; Schweine mittelmäßig, geräumt.

Da Zweifel zu bestehen scheinen, in welchen Orten Milchabsatzgenossenschaften zu errichten sind, wird bemerkt, daß dies in allen Orten zu geschehen hat, wo Milch in Verkehr gebracht wird, sei es um mittelbar von dem Erzeuger an den Verbraucher auch ab Hof oder an Händler oder an Molke­reien. Hierbei sei bemerkt, daß es dem Milchoer- sorgungsoerband Vorbehalten ist, künftig das Zu­tragen von Milch durch Erzeuger an Verbraucher von der Genehmigung der Milchabsgtzgenossenschaft abhängig zu machen.

5. Die Genossen einer Milchabsatzyenossenschaft sind auch weiterhin befugt, selbst darüber zu ent­scheiden, in welcher Weise sie die von ihnen gewon­nene Milch im eigenen Betrieb verwerten wollen.

6. Genossen einer Milchabsatzgenossenschaft, die ab Hof an Verbraucher abgeben, haben zu Beginn je­der Woche der Milchabsatzgenossenschaft die in der Vorwoche abgesetzte Milchmenge anzugeben.

7. Die B i l d u n g von Milchabsatzgenossenschaften ist nur im Benehmen mit den zuständigen Genossenschaftsoerbänden zulässig. Die Einrichtung von Sammel ft eilen bei den Milch­absatzgenossenschaften bedarf meiner Genehmigung.

8. Solange von dem Milchversorgungsverband eine Neuregelung der Milchpreise nicht erfolgt ist, verbleibt es bei den seither festgesetzten Preisen.

9. Um eine Uebersicht zu gewinnen, welche Milch­mengen zur Zeit von den Milchabsatzgenossenschaf­ten erfaßt werden können, haben sämtliche Genos­senschaften bis zum 15. August d. I. dem Milchver­sorgungsverband mitzuteilen, welche Milchmengen im ganzen von den Genossen erfaßt werden kön­nen, und für welche Milchmengen zur Zeit Absatz besteht.

10. Nach Errichtung des Unterbaues des Milch- versorgungsverbandes und der Aufnahme der Tä­tigkeit der von diesem einzusetzenden Organe wird alsdann die Regelung des Milchverkehrs und der Verwertung der Werkmilch im Verbandsgebiet im einzelnen in Angriff genommen.

Milchoerforgungsverband Hessen.

Der Beauftragte: Birkenholz, Dipl.-Landwirt.

Verantwortlich für Politik: i. V.: Ernst Blumschein.

Vorläufige Regelung des Mtlchavsayes im Verbandsgebiet des Milchversorgungsverbandes Hessen.

Der Milchversorgungsverband Hes - s e n gibt im Nachstehenden folgende Bestimmungen zur vorläufigen Regelung des Milchabsatzes im Ver­bandsgebiet des Milchversorgungsverbandes Hessen bekannt:

1. Nachdem der organisatorische Unterbau des Milchversorgungsverbandes Hessen durch die Errich­tung von Milchabsatzgenossenschaften auf der Er­zeugerseite im wesentlichen beendet ist, haben die gebildeten Milchabsatzgenossenschaften alsbald ihre Tätigkeit aufzunehmen. Mit Rücksicht darauf, daß in den Lieferungsbeziehungen erst eine Aende- rung vorgenommen werden kann, wenn auch auf der Seite der Molkereien und Händler und in den Hauptverbrauchsorten die organisatorischen Vor­arbeiten beendet sind, kommt für die neugebildeten Milchabsatzgenossenschaften zur Zeit nur ein Milch­absatz im Rahmen der seither von den einzelnen nunmehr zusammenge- schlossenen Erzeugern getätigten Lieferungen in Frage. Die neugebildeten Milchabsatzgenossenschaften haben daher zunächst von ihren Genossen nur soviel Milch aufzunehmen, als notwendig ist, um den seitherigen Lieferungs­oerpflichtungen ihrer Genossen nachkommen zu kön­

nen. Hierbei haben die Milchabsatzgenossenschaften darauf Rücksicht zu nehmen, daß sie die Milch in erster Linie von denjenigen Erzeugern einziehen, die seither Milch in Verkehr gebracht haben.

2. Vorstehende Regelung greift nur insoweit Platz, als es sich um Milch handelt, die seither von Erzeugern an eine Stadtmolkerei, an Händler oder Verbraucher unmittelbar ab­gesetzt wurde. Besteht für eine Milchabsatzgenossen­schaft die Möglichkeit der Belieferung einer ß a n b = molkerei, steht nichts im Wege, daß über den Rahmen der seither getätigten Lieferungen diese Molkerei beliefert wird.

3. Insoweit Milchabsatzgenossenschaften noch in Bildung begriffen sind und erst in einigen Tagen ihre Tätigkeit aufnehmen können, greift auch für diese nach Aufnahme ihrer Tätigkeit die Regelung unter Ziffer 1 und 2 Platz.

4. Da, wo sich der Bildung von Milchabsatzgenos­senschaften noch gewisse Schwierigkeiten bieten, so daß in Kürze mit der Aufnahme der Tätigkeit dieser Genossenschaften nicht zu rechnen ist, werden die Bürgermeistereien gebeten, hiervon umgehend dem Milchversorgungsoerband Hessen, Frankfurt a. M., Bethmannstr. 50 I, schriftlich Mitteilung zu machen.

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Beschluß.

Das Konkursverfahren über das Ver­mögen der Firma Aßmann & Schneider, offene Handelsgesellschaft in Gießen, Kai­serallee 45, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Gießen, den 25. Juli 1933. 4866D

Hessisches Amtsgericht.

Verdingung.

Die Ausführung der folgenden Arbeiten zum Um- und Erweiterungsbau der Be­zirkssparkasse Gießen soll auf Grund der Reichsoerdingungsordnung vergeben wer­den: 4861V

1. Inneneinrichtung (Möbel und Ge­stühl).

2. Tresoreinrichtungen und eiserne Schränke.

3. Beleuchtungskörper.

4. Verschiedene Bronzearbeiten.

5. Telephon-, Uhren- und sonstige Schwachstromanlagen.

6. Einbau einer Förderbandanlage.

7. Jnstallationskörper (Spiegel usw.).

8. Fensterdekorationen.

Wegen des Umfangs der zu liefernden Arbeiten bleibt die Genehmigung des Vor­standes bzw. Aufsichtsrates der Bezirks­sparkasse Gießen vorbehalten.

Leistungsverzeichnisse können, solange der Vorrat reicht, von der örtlichen Baulei­tung, Herrn Architekt B. D. A. Hamann. Gießen, Bergstraße 11p, bezogen werden. Daselbst liegen die zugehörigen Zeichnun­gen zur Einsicktnahme aus. Die Oeffnung der verschlossenen und mit Anschrift und Titelbeschriftung versehenen Angebote fin­det am TNontag, dem 7. August d. 3., vor­mittags 10 Uhr, im Bureau des Herrn Architekten Hamann statt.

Gießen, den 29. Juli 1933.

Der Vorstand der Vezirkssparkafse Gießen. Z a ch e i s.

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Der vom Rat durchberatene Voranschlag für Rj. 1933 liegt vom 1. August d. 3. ab eine Woche auf dem Amtszimmer des Bürgermeisters zur Einsicht offen. Ein­wendungen können während dieser Zeit schriftlich oder zu Protokoll erhoben wer­den. Es wird eine Umlage erhoben, zu der auch die Ausmärker beizutragen haben.

Treis a.d.Lda., 29. Juli 1933. 4859V

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