Ausgabe 
14.12.1933 Erstes Blatt
 
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Nr. 295 Lrfter Blaff

185. Jahrgang

Donnerstag, R- Dezember 1955

Ericheln» täqltfl). außa Sonntage und Feiertag« Beilagen. Die Illustrierte ©tenener Jamilten blättei Heimat im Bild Die Scholl» monats*8e$ng$pret$;

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GietzenerAnzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

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Dr. Friedr. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Longe, für Feuilleton Dr. H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Diumschein und für den An­zeigenteil i. WTH.Kümmel sämtlich in (Biegen.

Oie Heimatpresse ist notwendige Bundesgenossin bei -er politischen Erziehungsarbeit am deutschen Volke. Oer Präsident der Reichspreffekammer tritt für die innere Verbundenheit der presse ein.

Berlin, 13. Dez. (TU.) Bor Vertretern der Presse, Verlegern und Schriftleitern machte der Präsident der Reichspressekammer Verlagsdirektor Amann am Mittwochmittag be­deutsame Ausführungen über Wesen und Ausga­ben der Presse, nachdem er kurz zuvor dem Prä­sidenten der Reichskulturkammer Reichsminister Dr. Goebbels hatte melden können, daß der äußere Aufbau der Reichspressekam­me r mit dem heutigen Tage durchgeführt ist.

Ich betrachte es als meine besondere Aufgabe, so führte der Präsident der Reichspressekammer u. a. aus, aus dieser jetzt noch rein äußerlichen Zusam­menfassung zunächst das Gefühl und schließlich das klare Bewußtsein einer innerlichen Verbundenheit emporwachscn zu lassen. Die Presse berufen zum hingebungsvollen, stets opferbereiten Dienst für die Volksgemeinschaft fordert von jedem, der zu ihrer Gestaltung mit­berufen ist, strenge Erfüllung auch der klein st en Pflicht und höchstes Derant- wortungsbewußtsein.

Das gemeinsame innere Erleben wird die in der presse Schassenden zu einem festen Block zusam­menschweißen, aus dem alle Schlacke und alles Unechte durch den harten Hammerschlag der pflicht herausgehämmert wird. Erst wenn sich diese Umwandlung im Denken. Fühlen und Trachten jedes einzelnen vollzogen hat. ist die deutsche presse als das Ergebnis eines einheit­lichen wollens aller an ihrer Gestaltung Mit- wirkenden, das Instrument, das der heutige Staat braucht.

Es ist festzustellen, daß von einem wesentlichen Teil der deutschen Presse die neue Aufgabe, die aus der nationalsozialistischen Revolution heraus erwachsen ist, noch gar nicht klar erkannt, geschweige denn erfüllt worden ist. Diese neue Auf­gabe kann doch unmöglich darin erblickt werden, daß sich die Mehrzahl der deutschen Zeitungen be­mühen sollen, ihren Inhalt mehr oder weniger nach einem Schema auf denselben Ton ab­zustimmen und damit gleichförmig zu werden. Diese Gleichförmigkeit ist nicht das Ergebnis von Regierungsmaßnahmen und entspricht nicht dem Willen der Führung der Ration. Sie hat ihre Ursache vielmehr in einer sich aus der Vergangenheit erklärenden inneren Fremdheit vieler in der Presse geistig Schaffenden mit dem national­sozialistischen Gedankengut. Die alten n a t i o ° nalsozialistischen Organe waren ausge­sprochene Kampfblätter. In dieser Stunde ist es mir tiefinneres Bedürfnis, jener Zeit zu gedenken, in der die nationalsozialistischen Organe von allen Seiten und mit allen Mitteln bekämpft wurden und ihre völlige Vernichtung das Ziel des System­staates und der Systemparteien war. Zweifellos ergibt sich für sie der Anspruch bei der Fortsetzung des Kampfes in vorderster Linie eingesetzt zu wer­den. Dabei werden sie sich den veränderten Ver­hältnissen anpassen.

von der früher bürgerlichen presse ist insbe­sondere die heimatpresse im eigentlichen Sinne des Wortes eine notwendige Bun­desgenossin der kampfpresfe. Ls wäre verfehlt, aus einer mißverstandenen Auf­gabenstellung heraus dieser Presse den Le­bensraum zu nehmen und damit werte zu vernichten, die kaum wieder erseht werden können.

Die gesamte deutsche Presse muß sich darüber klar fein, daß es mit einer lediglich äußeren Gleich­schaltung, die sich in vielen Fällen mit einer tast erschreckenden Schnelligkeit vollzog, nicht getan ist. Kein Angehöriger der Presse darf Aufgaben ver­folgen, die dem nationalsozialistischen Gedanken­gut zuwiderkaufen. So darf die Presse beispiels­weise nicht ein Mittel konfessionellen Kampfes oder nur der Träger wirt­schaftlichen Profit st redens sein. Ich bin gegen den Vorwurf geschützt, lebensfremde Forde­rungen aufzustellen. Es ist selbstverständlich, daß eine gute Presse s i ch nur a u f einer wirt- schaftlich gesicherten Grundlage auf- bauen kann. Die wirtschaftliche Führung eines Zeitungsunternehmens und dementsprechend ihr Erfolg,' finden er st in der tatsächlichen Er- füllung der p r ? s s e m ä ß i g e n Aufgabe ihre sittliche und ber^fsethische Begründung.

Die beste Zeitung oder Zeitschrift wird Zweifel- los die sein, bei der die pressemäßige Leistung das Ergebnis einer fein aufeinander abgeftimm- len, ständig sich vollziehenden Wechselwir­kung zwischen der journalistischen und verlegerischen Leistung darstellt. Journalistische und oerlegerlsche Höchstleistung in einhelligem Zusammenwirken werden die wirtschaftlichen Grundlagen und die ideellen werte sicherstellen und damit der Zeitung oder Zeitschrift ihre innere Unabhängigkeit gewähr- leisten. Aus diesen Grundsätzen ergibt sich für die Reichspressekammer als notwendige Richt- «nie für die Regelung des Wettbewerbs der Zeitungen untereinander, daß dieser unbedingt auf die Auswertung der eigenen

pressemäßigen Leistung abgestellt sein muß, wobei ohne weiteres die unbedingte Zu­verlässigkeit im Sinne des nationalsozialistischen Staats vorausgesetzt wird. Ls geht nicht an, und es entspricht keineswegs dem willen der Führung, den wirtschaft­lichen Unterbau einer Zeitung in Gestalt eines festen Bezieherslammes dadurch zu schaffen, daß an die Stelle des freien Willens des Einzelnen zum Bezug der Zei­tung die entscheidende Beeinflus­sung durch die Zeitung oder eine

dritte Stelle tritt.

Die Unruhe aus dem ständigen, sachlich nicht im­mer begründeten Kampf um den Bezieher wird ver­stärkt durch immer wieder auftauchende Neu- gründungen von Zeitungen und Zeitschriften für die ganz allgemein kaum ein Bedürfnis anerkannt werden kann, hierzu kommt noch, daß von der wirtschaftlichen Seite her betrachtet, der größte Teil der Presse gleichfalls in verhältnismäßig kurzer Zeit einen Umbau vornehmen muß, veran­laßt durch die Neuregelung des Anzei- genwesens entsprechend den Bekanntmachungen des Werberats der deutschen Wirtschaft. Es besteht die Gefahr, daß aus der Sorge um die wirtschaft­lichen Existenzgrundlagen rein wirtschaftliche Ge­sichtspunkte im Wettbewerb der Zeitungen und Zeit-

Berlin, 13. Dez. (WTB.) Der präsidenk der Reichspressekammer Amann hat auf Grund der Ersten Verordnung zur Durchführung -des Reichs- kulturkammergefehes vom 1. November 1933 folgen­des bestimmt.-

1. Zeitungen und Zeitschriften, die nicht schon vor dem 14. Dezember 1933 erschienen sind, dürfen b i» zum 31. wär; 1 934 nicht gegründet werden.

2. Line Verpflichtung zu m Bezug be- slimmter Zeitungen ist nicht zulässig, insbesondere nicht durch Anordnungen oder Befehle, ebensowenig darf eine Kontrolle über den Bezug bestimmter Zeitungen ausgeübt werden. Anordnungen und Verfügungen sowie Kon­trollmahnahmen behördlicher Stellen für den Be- reich des inneren Dienstbetriebs bleiben hiervon unberührt. Soweit sonstige Dienststellen für den Bereich des inneren Dienstbelriebs derartige Anord- nungen treffen wollen, bedürfen sie der vorherigen schrifilichen Zustimmung der Reichspresfekammer. Das Recht von Organisationen, für den Bezug von Zeitungen oder Zeitschriften empfehlend einzutreten, bleibt durch diese Anordnung unberührt.

3. Die Lieferung von Zeitschriften an Mitglieder einer Organisation darf weder durch Aus­übung des Or g a ni sa kio n s; wan g es noch unter irgendwie gearteter Mit­wirkung der Organisation und ihrer Lin- ridjhingen erfolgen.

4. Verlegern und Verlagen von Zeitschriften und Zeitungen ist der Abschluß von Verträgen, Verein-

Der Präsident der Reichsschrifttumskammer, Dr. Hans Friedrich Blunck, und der Präsident der Reichspressekammer, Max Amann, geben unter dem 9. Dezember folgendes bekannt:

Auf Grund von § 9 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammerge­setzes vom 1. November 1933 (Reichsgesetzblatt I Seite 797) bestimmen wir folgendes:

1. Eine schriftstellerische Tätigkeit begründet eine Verpflichtung, der Reichsschrifttums- oder der Reichspressekammer anzugehören, dann, wenn sie tändig ausgeübt wird und die Arbeitskraft »es Schaffenden zu einem wesentlichen Teil in An- pruch nimmt. Andernfalls gilt sie als gelegentliche ober geringfügige Tätigkeit. Diese begründet keine Verpflichtung einer Kammerzugehörigkeit.

2. Geschäftliche Unternehmungen, die sich nicht allein mit dem Vertrieb von Druckwerken befassen, sind zur Anmeldung bei der Reichsschrifttumskam- mer nur dann verpflichtet, wenn der Anteil des Umsatzes an Druckwerken 20 Prozent des Gesamt- Umsatzes übersteigt.

3. Von den unter Ziffer 1 aufgefuhrten Personen gehören zur Reichspresfekammer nur die Schrift­leiter im Sinne des Schriftleitergesetzes. Alle anderen unter Ziffer 1 fallenden Personen müssen

schriften Untereinander immer mehr in den Vorder­grund drängen und die in der Presse Schaffenden damit ihrer eigentlichen Aufgabe entfremdet werden.

Ls ist schließlich sestzusteUen, daß durch den LinsatzpressefremderKräfteinder geschäftsmäßigen Werbung für die Zeitungen und Zeitschriften die Wettbewerbs- Maßnahmen auf Wege und wethoden abgedrängt wurden, die mit dem Ge­danken eines nur auf Leistung abgestellten Wett­bewerbs nicht zu vereinbaren sind.

Es ist also ein dringendes Gebot der Stunde, die Presse in einen Zustand einer gewissen Ab­klärung hinüberzuführen, der keineswegs zu einer inneren oder äußeren Erstarrung führen, aber den an der Presse Schaffenden die Möglichkeit einer inneren Festigung geben soll. Diesem Zweck dient eine mit dem heutigen Tag erlassene Anordnung. Diese Anordnung wird allen Beteiligten im Bereich der deutschen Presse ermöglichen, aus der inneren Sammlung heraus in ernstem Pflichtgefühl und mit stärkstem Verantwortungsbewußtsein an ihrem Platz ihre persönliche Lei st ung einzusetzen mit dem unverrückbaren Ziel vor Augen, freudig mitjuarbeiten am Aufbau der deut­schen Presse für das im nationalsozialistischen Staat geeinte deutsche Volk.

barungen und Abreden sowie jede sonstige Maß­nahme verboten, die eine ausschließliche veroffenllichungsbefugnis für Be­kanntmachungen und Nachrichten von Or­ganisationen, verbänden und Vereinen bezwecken oder bewirken. Diesem verbot zuwideclaufende Ver­träge ufro. sind sofort aufzuheben, hiervon u n - berührt bleiben sahungsmähige Vorschriften über die Veröffentlichung der zur Wahrung von Formen und Fristen ergehenden Bekanntmachungen. Das gleiche gilt für Anordnungen der NSDAP, und ihrer Nebenorganisationen über die Veröffentlichung parteiamtlicher Bekanntmachungen.

5. Die Werbung von Beziehern zu Zeitungen durch Werber, die damit betraut sind, na ch L i st e n oder bezirksweise oder vonhauszuhaus Bezugsbestellungen zu sammeln, ist für die Zeit vom 1. Januar bis zum 3 1. Mär; 1 9 3 4 ver­boten.

6. Line Abänderung der in dieser Anordnung vor­gesehenen Befristungen bleibt vorbehalten.

7. Der Verein Deutscher Zeitungsverleger und der Reichsverband deutscher Zeitschriftenverleger werden als die ;usländigen Fachverbände mit der Durch­führung der Anordnung unbeschadet der Bestim­mungen der §§ 22 und 25 ff. der Ersten Verord­nung ;ur Durchführung des Reichskulturkammer- gesehes vom 1. November 1933 (RGBl. I, Seite 797) beauftragt.

8. Die Anordnung tritt mit Ausnahme der Ziffer 3 sofort, Ziffer 3 der Anordnung am 1. Januar 1934 in Kraft.

die Mitgliedschaft in der Reichsschrifttumskammer erwerben. Sie wird erworben durch den Beitritt zum Reichsverband Deutscher Schriftsteller.

4. Die Frage, wer Schriftsteller ist, und die An­meldepflicht richten sich ausschließlich nach den Be­stimmungen der in Kürze zu erwartenden Durch­führungsverordnung zum Schriftleitergesetz.

5. Wer im Zweifel ist, ob für ihn eine Anmelde­pflicht nach Ziffer 1 und 2 im Reichsverband Deut­scher Schriftsteller besteht, erwirbt die vorläufige Befugnis zur weiteren Berufsausübung, wenn er eine Anfrage über feine Anmeldepflicht an den Reichsverband Deutscher Schriftsteller richtet. Für die Anmeldepflicht zum Reichsverband der Deut­schen Presse wird ein Termin, bis zu dem die An­meldung bewirkt sein muß, noch bekanntgegeben.

6. Für Beamte besteht nach den Grundsätzen von Ziffer 1 eine Anmeldepflicht auch, wenn die ständige Ausübung schriftstellerischer Tätigkeit zu ihren Berufsaufgaben gehört.

Für Angehörige der Wehrmacht besteht eine Anmeldepflicht nicht, solange fick ihre schriftstellerische Tätigkeit auf militärische Angelegenheiten beschränkt.

Ebensowenig besteht eine Verpflichtung, einer der Kammern anzugehören, für Ausländer, die nicht etwa ihren Wohnsitz im Reichsgebiet haben.

Anordnung über Fragen des Vertriebs und der Vezieher- werbung, sowie über Aeugründungen auf dem Gebiet der preffe vom 13. Dezember 1933 zur Befriedung der wirt- schafilichen Verhältnisse im deutschen Zeitungsgewerbe.

Die AnmeldungspsW zur MchsschristtuW- und Reichsyressekammer.

DeutschlandsRechtaufArbeit

Mit seltener Klarheit hat der Reichsbankpräsidenl Dr. Schacht in seiner vor der Deutschen Handels­kammer in Basel gehaltenen Rede die grundlegen­den Gegensätze herausgearbeitet, die heute die inter­nationalen Schuldner- von den internationalen Gläubigerländern trennen. Auf der einen Seite stehen die satten Nationen, die immer '.ach Sicherheit rufen, weil sie die Frucht ihrer Siege in Ruhe verzehren wollen, auf der andern die auf- ft r e b e n b e n Völker, die die zerstörte Arbeit neu organisieren wollen und dazu das Kapital brauchen, das die andern besitzen, aber nicht frucht­bar machen können. Dr. Schacht prägte das hand­greifliche Schlagwort von dem Kampfe zwischen den staatischen und den sozialen Kräften in der Welt. Die Massen schreien überall nach Arbeit, Kul­tur und friedlicher Entwicklung. Aber an der Wiedererringung dieser heiligen Güter hindert sic die Macht der Siegerländer, die auf ihre verbrieften Zinsrechte pochen und auf arbeitslosen Gewinn ihre parasitäre Existenz dauernd verankern wollen.

Der politische Gegensatz zwischen den Nutznie­ßern des Weltkrieges und den durch Tribute aus­gewogenen Arbeitsnationen kehrt auf weltwirtschaft­lichem Gebiet wieder als der Gegensatz zwi­schen Rentnern und Erzeugern. Auch das internationale Leihkapital wünscht in erster Linie Sicherheit für feine verbrieften Zinsrechte. Es vergaß dabei nur, daß dieser Zins doch nur bann gezahlt werben kann, wenn er aus bem (Fr- trage ber Prvbuktivn herausgewirtschaftet werben kann. Die auslänbischen Gläubiger Deutsch- lanbs können baher ihre hohen Zinsen nur bann erhalten, wenn sie aus bem Ueberschuß ber beutschen Probuktion g jahlt werben kön­nen. Es war eine Dummheit, als bie Sieger von Versailles Deutschlonb untragbare Reparationen auferlegten ohne sich Gebanken barüber zu machen, ob unb wie die deutsche Wirtschaft und der deut­sche Arbeiter diese Zahlungen würden aufbringen können. Das negative Ergebnis dieser Politik der Unvernunft liegt heute vor aller Augen offen zu­tage. Aber ebenso dumm ist es, wenn jetzt die privatwirtschastlichen Gläubiger Deutschlands von ber beutschen Wirtschaft bie Leistung überhöhter Zinszahlungen erwarten zu können glauben, gleichzeitig es aber biefer Wirtschaft unmöglich machen, die Zinsen durch eine Exportsteigerung z u verdienen. Die ausländischen Gläubiger beharren auf ihrem Zinsanspruch, dulden es aber gleichzeitig, daß die Ausfuhr deutscher Waren, aus deren Ueberschüssen doch allein die hohen Zinsen gezahlt werden könn­ten, mit allen möglichen Mitteln, sogar durch den Boykott der deutschen Erzeugnisse, gehemmt wird. Deutschland will zahlen, aber das Aus­land macht es ihm dadurch unmöglich, daß es b i e Zahlung durch Warenlieferungen ab­lehnt, obwohl diese doch nach ber übereinstim» menben Feststellung aller internationalen Sach­verständigen bie einzig mögliche ist. Mit unübertrefflicher Klarheit unb unroiberlegbaren Argumenten hat Dr. Schacht diesen Widerspruch festgenagelt und hat daraus die unerbittliche Kon­sequenz gezogen, daß eine neue, auf vernünftige­ren Grundlagen beruhende Regelung des deutschen Schuldentransfers getroffen werden muß.

Die Argumente, mit denen der Reichsbankpräfi- dent in Bafel nachwies, daß Deutschland in den kommenden sechs Monaten nicht imstande sein wird, den bisherigen bOprozentigen Transfer fortzufetzen, ohne feine ohnehin viel zu knappe Gold- unb Sc« vifendecke anzugreifen, finb ebenso einleuchtend unb unwiderlegbar wie seine grundsätzlichen Ausführun­gen über die Unsinnigkeit des heutigen internatio­nalen Schuldensystems. Allerdings hat Deutschland noch einen bescheidenen Exportüberschuß. Aber dieser führt ihm keinen Devisenüberschuß zu, weil ein Teil der Ausfuhr nicht mehr mit Devisen, sondern mit Registermark, Skrips und ähnlichen Zahlungsmitteln beglichen wird, die nur ber Schulb- zahlung bienen. Dr. Schacht verwies ferner barauf, daß ein Teil der Exporte nur dadurch entstehe, daß die Emigranten anstatt Geld Waren ausführen, für die kein Gegenwert in Gestalt von Devisen herein­kommt. Die Aktivität der deutschen Außenhandels­bilanz ist also irreführend, denn ihr entspricht keine Aktivität der Devise nbilanz. Wenn trotz­dem die deutschen Gold- und Devisenreserven im letzten halben Jahr zugenommen haben, so stammt diese Zunahme nicht etwa aus dem normalen, lau­fenden Deviseneingang, sondern sie ist allein den Wirkungen des Volksverratsgesetzes zu verdanken, das infolge Rückgängigmachung der früheren Ka­pitalflucht der Reichsbank einen einmaligen Zugang von rund 100 Millionen Mark Fremdvaluta zu­führte. Aber auch diele einmalige Anreicherung der Deckungsbestände ber Reichsbank ist jetzt beendet, wie aus dem letzten Reichsbankauswois mit seiner erheb­lichen Abnahme der Valutabestände deutlich hervor­geht. Aus dem heutigen Mißverhältnis zwischen Schuldenlast unb Erwerbsmöglichkeit kann Deutsch­land nur herauskommen, wenn bie Gläubiger nicht länger starr an ihren verbrieften Rechten festhalten, sonbern einer elastischeren Srebitpoli- t i k ihre Zustimmung nicht länger versagen.

In Zeiten ber allgemeinen Umwälzungen gibt es keine unbebingte Sicherheit. Trumpft ber Gläu­biger uneinlichtia und unnachgiebig auf seine Rechte, so wird er schließlich dadurch, daß er den Schuldner zugrunde richtet, seine Forderung verlie­ren. Nicht der Zins, sondern nur bie Arbeit erzeugt neue Wert e. Der Grundsatz Dr. Schachts, daß bie Arbeit das Primäre, ber Zins das Sekundäre ist, muß sich in der internationalen Wirtschaft wie in der internationalen Politik sieg­reich durchsetzen. Der Standpunkt Deutschlands, daß die Sicherung des Erwerbs ber Sicherung bes Besitzes vorangehen muß, wirb die Welt erobern.