Ausgabe 
14.11.1933 Zweites Blatt
 
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Dienstag. 14- November 1933

Giehener Anzeiger (General-Anzeiger für Oberhessen)

Nr. 267 Drittes Blatt

Hin zum einigen Reich'.

Feierliche Verbrennung der Grenzpfähle auf dem 2Römcr6crg in Frankfurt.

Die brennenden Grenzpfähle.

teilung von Kartoffeln an die Bedürftigen der Stadt Alsfeld statt. Aus den nahegelegenen Dör­fern trafen pünktlich zur festgesetzten Stunde Die mit Tannengrün geschmückten, mit entsprechenden Auf­schriften versehenen Wagen ein. Der Ortsgruppen- walter der NS.-Dolkswohlfahrt und örtliche Führer des Winterhilfswerks, Bürgermeister Dr. B o l s t n g (Alsfeld), hielt dabei eine Ansprache, in der aus die Bedeutung des großartigen Hilfswerkes der NS.- Bolkswohlfahrt, die auf einen Befehl des Bolks- kanzlers Adolf Hitler zurückgehe, hingewiesen wurde. Außerdem wies der Ortsgruppenwalter auf die schick­salhafte Bedeutung des Abstimmungstages am 12. November hin und forderte die Anwesenden mit eindringlichen Worten auf, ihre Pflicht ZU tun und sich geschlossen hinter den Führer Adolf Hitler zu stellen. Im Anschluß daran begann die Kartofselver- teilung, die sich dank der sorgfältigen Vorbereitungen reibungslos und flott abwickelte.

Hiller schafft Arbeit!

Weitere bewilligte Maßnahmen im Arbeitsbe- schasfungsprogramm: Iaflen)..b.

Baustelle

Erweiterung und Umbau des Hochspan­nungsnetzes der elektrischen lLicht- und Kraftleitung im Landkreis Wolfhagen 1050

Bau einer Wasserförder- u. Reinigungs-, sowie Wasserstandsfernmeldeanlage in Büd'ngen 15,51

Erweitrung des städt. Wasserwerks durch Errichtung eines Grundwasserwerkes in Witzenhausen 1660

Ausbau von Dränungen und von Dor- slut- und Entwässerungsgräben, Ge­meinde Niederhadamar

Ausbau von Dorflut- u. Entwässerungs­gräben, Bachregulierung u. -Dränagen in Burdschwalbach

Ackerdränagen in Füssingen

Regulierung des Salzbaches und Acker­dränage m Niederzeuzheim

Aufstockung der Volksschule in Schlitz

Instandsetzungs- u. Ergänzungsarbeiten an verschiedenen Gebäuden in Ober- lahnstein

Instandsetzungs- u. Ergänzungsarbeiten an verschiedenen Gebäuden in Fulda

Errichtung eines Anbaues an das Rat­haus zwecks Unterbringung der Woh­nung für den Rathausmeister, Einrich­tung eines Werkraumes und einer Trinkanlage sowie eines Fahrradunter­stellraumes für die Schüler der Stem- schule und Unterbringung der ortsge­schichtlichen Sammlung der Stadt Ems

Versorgung des GemarkungsteilsHof Wehneberg" mit Wasser, Neulegung von Gas- und Wasserleitungen, Ver­stärkung von Gasleitungen, Kabelver-

' legungen Stadt Hersfeld

Neu- und Umbau der Kanalisation und Neubau einer Kläranlage im Stadtteil A l l e n d o r f

Kanalisation und Oberflächenwiederher­stellung der Gemeinde Roßdorf

2470

4125

2100

2720

2550

1600

2228

1056

3600

3200

2300

Aus der Vrovinzialhauplstadi.

Don der Bannführung 116 der Hitler-Jugend wird uns berichtet:

Schon lange vor 20 Uhr strömten am Sonntag.

historischer Stunde zusammengekommen, um die letzten Reste einer traurigen Vergangenheit, die in | unserem Herzen schon längst gefallen sind, auch

Schaufenster sehen dich an.

Amtsverkündigungsblatt

für die provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisami Gießen

< fr a Olur durch die Post zu beziehen. 1933

Us. (>1 Erscheint Dienstag und Freitag. 14. vtvvemvei__ ________ ---

Inhaltsübersicht: Ausführung des Gesetze» zum gewerbescheinen für das Kalenderjahr 1934. Aufstellung der Voranschläge der evangelischen

Schutze der nationalen Shmbole. - Straßesperre. - Die Ausstellung von, Wander^ Gewerbelegitimativnskarten für Rj. .1934. Bekämpfung der ^uberkul> h?.

Kirchengemeinden für das RechnungSfahr 1934. Gemeindefinanastatrstit. Siem - nachrichten.

ordnet:

§ 1.

Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zum Schutze der nationalen Symbole. Vom 31. Oktober 1933.

Auf Grund des Gesetzes zum Schutze der nationalen Symbole vom lÄoi 1933 (RGBl. Teil 1 S. 285) wird folgende» ver-

Bekanntmachung.

Betr.: Straßensperre.

Wegen Ausführung von Wasserleitungsarbeitcn wirö d^e Pro­vinzialstraße Garbenteich in Richtung Hausen und Steinbach vom 13. November 1933 für jeglichen Verkehr gesperrt.

Umleitung erfolgt über Steinberg und Steinbach.

Die aufgestellten Warnungstafeln sind zu beachten.

Gießen, den 9. November 1933.

Hessische Provinzialdirektion Oberhessen.

DasDeutschlandlied", dasHorst-Wesiel-Lied, die Lieder Vrüder in Zechen und Gruben",Volk ans Gewehr ,Die Wacht am Rhein", ,O Deutschland hoch in Ehren",In München sind viele gefallen",Blutigrot sind unsere Fahnen und ihre -Wilo- icn dürfen in Gastwirtschaften, Kaffeehäusern und Vergnügung»- i'tätten aller Art nicht gesungen oder gespielt werden. Eine Au»- nahme von diesem Verbot ist nur im Rahmen ernster Beran,tal- tU Dieses ^Verbot gilt ferner auch für Stratzenmusikantcn, Wan­dergewerbetreibende und dergleichen.

§ 2.

Vorsätzliche ebenso wie fahrlässige Zuwiderhandlungen: gegen die Vorschriften des 81 werden mit Geldstrafe bl» zu^1o0 RT!. oder mit Hast bestraft 8 9 Abs.S des Gesetzes vom 19. Ma. 1933).

8 3.

Diese Ver-ordnung tritt mit Wirkung vom 6. November 1933 in Kraft.

Darmstadt, den 31. Oktober 1933.

Der Hessische Staatsminister.

Jung.

graphie des Unternehmers, wenn ein Unternehmer nicht vor­handen ist, die eines Mitgliedes.

Auf den bei der Stellung der Anträge auf Erteilung von Wan- dcrgcwerbescheinen vorzulegenden Photographien wollen 1 - fort auf der Rückseite die Persönlichkeit vermerken, damit Ver­wechslungen vermieten werden.

Photographien, die von uns bereits in Wandergewerbescheine eingeklebt und abgestempelt waren und die von den Wanderge­werbetreibenden wieder abgelöst und zur Wiederverwendung in neue Wandergewerbescheine Ihnen vorgelegt werden, sind unzu­lässig und daher von Ihnen zurückzugeben.

Wir machen darauf aufmerksam, daß die ausgefertigten Wander- gewerbescheinc von uns unmittelbar an die zuständigen Flnanz- äuiter abgegeben und von diesen, nach Verwendung des ge etzlichen Urkundenstempels und nach Regelung der Wandergemerbesteuer- frage, an die Wandergewerbetreibenden ausgehandigt werden.

Sie wollen die Wandergewerbetreibenden bei Stellung der An­träge hieraus besonders Hinweisen. Die Wandergewerbcschetue werden demnach nicht mehr am Kreisamt mitgenommen, sondern müsien bei dem Finanzamt abgeholt werden) das persönliche Er­scheinen der Antragsteller bei uns ist daher zwecklos.

Die Anträge wollen Sie uns unter Benutzung des vorgeschrie­benen Formulars baldigst vorlegen und die Photographie des Wandergewerbeschein Nachsuchendcn und, wenn derselbe rm Um herziehen Druckschriften oder Bildwerke fcübtcten will, ein Ver­zeichnis derselben mit eigenhändiger 'Namensunterschrift. rn zwei Ausfertigungen dem Berichte beischlietzen. In dem Verzeichnis sind die Druckschriften und Bildwerke einzeln aufzufuhren.

Will ein Wandergewerbetreibender andere Personen von Ort zu Ort mit sich führen, so hat er dieselben ihrer Zahl nach bei der Landkrankenkasse des Ortes als Mitglieder anzumelden, bei besten Polizeibehörde er den Schein beantragt.

Bei der Anmeldung hat der Arbeitgeber die Beiträge für die Zeit bis zum Ablauf des Wandergewerbescheins oder mit Erlaub­nis des Kassenvorstandes für kürzere Zeit im voraus zu entrichten Die hierüber ausgestellte Bescheinigung ist gleichfall» dem Antrag auf Erteilung des Wandergewerbescheins betzuschließen.

Wandergewerbetreibende, die in diesem Jahre oder früher be­reits im Besitze eines Wandergewerbescheins waren, haben diesen bei Entgegennahme des neuen Wandergewerbescheins zuruckzu- aeben Die Rückgabe der ungültigen Wandergewerbescheine liegt im Interesse der Wandergewerbetreibenden selbst, da hierdurch einer mißbräuchlichen Verwendung dieser Scheine vorgebeugt wird Die Wandergewerbetreibenden sind bei Stellung der An­träge noch hierauf besonders hinzuweisen.

Betr.: Die Ausstellung von Wandergewerbescheinen für das Ka­lenderjahr lu34.

An das Polizeiamt Gieße«

und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Kie wollen die Wandergewerbetreibendeu, die den Gewerbebe- tripb in Umberziehen im Jahre 1934 fortzusetzen oder zu beginnen beabsick iaen durch wiederholte ortsübliche gcfttuntma^^ung aitf= snDrn ibre Anträge auf Erteilung des Wandergewerbescheins ßei Sei. fo zeitig zu stellen, daß sie zu Anfang nächsten Jahres im Besitze des erforderlichen Wandergewerbeschein» sein können.

Zu der nach der Bekanntmachung des Reichskanzlers, betreffend w zur Gewerbeordnung, vom 4. Marz

^Neicksaesetzblatt S.189) vorgeschriebenen und in die Wander- geweWiL'elnzu-lkbeuden Ph°.°»-a»hic bemerken wir:

cvfcninnrnnhi? ,nuß von Visitenkartenformat, unausgezogen, von mt^efte^Wm wenn hi^e^mäXen'öef ®ew«ittei6ei,öen eine wesentliche

°°"iigt die Ph°t°.

Falls Wandergewerbescheinc nur noch sür das lausende Jahr (bis Ende Dezember 1933) ausgestellt werden sollen, ist dies in den Anträgen ans der ersten Seite oben in der Rubrik besonders anzugeben.

Hat der Antragsteller erst im laufenden Jahre seinen Wohnsitz in Ihrer Gemeinde genommen, so ist, sofern nach Lage der Sache die Möglichkeit mißbräuchlicher Verwendung des Wandergewerbe- scheins Glicht ausgeschlossen erscheint, durch Nachfrage bei der Polizeibehörde des früheren Wohnorts festzustellen, ob dem An­tragsteller bereits ein Wandergewerbeschein erteilt war.

Die Beantwortung der gestellten Fragen ist von Ihnen so einaebend zu vollziehen, daß Rückfragen und damit Verzögerungen in der Ausstellung vermieden werden. Eine Beantwortung wie unbekannt" hat zu unterbleiben, es sind vielmehr die erforder­lichen Ermittlungen von Ihnen vorzunehmen.

Werner machen wir Sie noch darauf aufmerksam, daß Sie nicht berechtigt sind, Bescheinigungen an die Gewerbetreibenden aus­zustellen, wonach solchen erlaubt ist, in den Gemeinden zu hau­sieren usw. (8 69, Ziffer 1 bis 4 GO.).

Gießen, den 19. Oktober 1933.

Kreisamt Gießen. I.V.: Schmidt.

wird der Oeffentlichkeit noch unterbreitet werden. Zu hoffen ist nur, daß nun auch unsere Sparer durch fleißige Einzahlungen den Sparkassen ,ur diese Zwecke neue Mittel zuführen und dadurch ihrerseits dazu beitragen, dem Plan zu einem vollen Erfolg zu verhelfen. Es sind alle Matz- nahmen so getroffen, daß die Sicherheit des neuen Kredits gewährleistet bleibt.

Glockengeläuie zum nationalen S eg.

Aus Anlaß des großen nationalen Wahlsieges vom Sonntag wurden gestern von 12 bis_ 12.15 Uhr, einer einheitlichen Anordnung für das Reichs­gebiet entsprechend, die Glocken gelautet. Auch in unserer Stadt erklang aus diesem Anlaß gestern das feierliche Geläute. Ferner ertönte auch m ber Nacht zum Montag gegen VA Uhr aus dem gleichen freudigen Anlaß feierliches Glockenläuten in unserer Stadt.

NSDAP.

Kampfbund der deutschen Architek­ten und Ingenieure: Heute, Dienstag, 20.30 Uhr, Vortrag von Oberbaurat Berck (Bad-Nau- heim) im Cafe Ebel. .

Die NS. -Frauenschaft Gießen - Nord hält am heutigen Dienstag, 20.30 Uhr, im Cafe Ebel Zellenabend für die Zellen 1, 2 und 3 ab. Morgen, Mittwoch, 20.30 Uhr, im Cafö Edel Zel­lenabend der Zellen 4, 5, 6 und 7. Die Turnabende finden wieder regelmäßig jeden Donnerstag von 20.30 bis 22 Uhr im Turnsaal der Schillerschule

statt.

NS. -Frauenschaft Gießen-Sud: Heute, Dienstag, Singstunde der Zellen 1, 2, 3 und 4 imGraf Zeppelin".

Die Fachschaft Post hat am morgigen Mitt­woch, 20.30 Uhr, Fachschaftsabend imHotel ^Är Bund nationalsozialistischer deut­sch e r I u r i st e n, F a ch g r u p p e W i r t s ch a f t s- rechtler, veranstaltet am nächsten Donnerstag, 20.30 Uhr, imHotel Viktoria" zu Gießen eine Werbe-Versarnrnlung. Im Mittelpunkt des Abends stehen Berichte vorn Juriftcntag in Leipzig, erstattet ist Volkswirte, Betriebswirte, Wirtschaftsprüfer und Verbandsgeschäftsführer und Wirtschaftsleiter. Es sprechen Dr. Brauns (Darmstadt), Dr. A u - fermann (Darmstadt), Dr. Fetzer (Singen) und Prokurist Bernhard (Darmstadt. Die Schluß- und Werbeansprache hält Dr. rer. pol. Hans Keide 1 aus Michelstadt.

3ef>nfaf)rtenfarten der Stratzenbahn.

Die Direktion der städtischen Straßenbahn gibt in unserem heutigen Anzeigenteil bekannt, daß von morgen ab außer den bisherigen Funferkarten zu 65 Pfg. noch Knipskarten mit 10 Fahrten zum Preise von 1,20 Mk. eingeführt werden, die im Stadtgebiet ohne Rücksicht auf die Streckenlänge ferner für die Strecke vom Marktplatz nach Wiescck und umgekehrt gültig sind. Die neue Einrichtung sei der Beachtung und Benutzung durch unsere Mit­bürger bestens empfohlen.

Arbeitsvermittlung durch nichtgewerbs­mäßige Arbeitsnachweise.

Das Landesarbeitsamt Hessen teilt mit: Der Präsident der Reichsanstatt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hat in einem Rund­schreiben an die Landesarbeitsämter und Arbeits­ämter darauf hingewiesen, daß die Zusammen- arbeit der Arbeitsämter mit den nichtgewerbs- mäßigen Arbeitsnachweisen außerhalb der Reichs­anstatt sich auf der Grundlage der Gleichberechti­gung und des gegenseitigen Vertrauens zu voll- ziehen hat. Er hat weiter darauf hingewiesen, daß die Vermittlungseinrichtungen, die den früheren Gewerkschaften gesetzlich zugelassen waren, mit diesen in den neuen Verbänden der Arbeitsfront aufgegangen sind und daher von diesen Verbänden weiterhin unterhalten werden dürfen.

Weitere Zusammenschlüsse

von Gesangvereinen.

Jrn Anschluß an die bereits gemeldete Ver­schmelzung der GesangvereineLiederkranz' und Heiterkeit" sind wie man uns mitteilt in­zwischen weitere Verbindungen in Gießen erfolgt: der GesangvereinHarmonie-Gemütlichkeit mit dem GesangvereinConcordia" ZumEroßschen Männercho?, Chorleiter Musiklehrer Philipp Groß (Wieseck): Vorsitzender Heinrich Klei n h a n s. -Ber» einslokalFrankfurter Hof". Die Gesangverein« Frohsinn" undQuartettuercin haben sich zum Frohsinn-Qiiartettverein" unter der Leitung von Musiklehrer Friedr. Leib (Gießen) zusammenge­schlossen. Vorsitzender Georg Schäfer. Vereins- lokalStadt Wetzlar". Die bisher in sieben Ber-