das Gebäude vor Feuer unb anderem Unheil bewahrten. Im Baugrunde eines Hauses sand man Nachahmungen von Kinderfüßen in Gestalt kleiner gebrannter Tonschuhe. Vielleicht wurden den Hausgeistern vor Jahrtausenden sogar Men- schenopser gebracht; jedenfalls sind solche Bauopfer aus anderen Ländern bekannt. Ein seltener Fund ist eine kleine Madonna aus gebranntem weißem Ton, die wohl auch als Opfergabe gedacht war.
OerMann,der von Peking nach Paris ritt
Ein an kühnen Taten und Abenteuern überaus reiches Leben hat mit dem Tode von Harry d e W i n d t fein Ende gefunden, der mit 77 Jahren in einem Sanatorium der englischen Stadt Bor- nemouth gestorben ist. De Winot machte sich zuerst als Forschungsreisender einen Namen, als er verschiedene Expeditionen in das Innere des damals noch wenig erforschten indischen Staates Sarrawak auf Borneo unternahm, dessen Herrscher sein Schwager Sir Charles Brooke geworden war. Die Aufmerksamkeit der ganzen Welt lenkte er 1887 auf sich, als er einen Ritt von Peking nach Paris auf der Landstrecke durchführte. Diese kühne Leistung,
die noch niemand vor ihm vollführt hatte, glückte ihm vollkommen. Daraufhin legte er zwei Jahre später auf Pferderücken den Weg von Rußland nach Indien durch Persien und Belutschistan zurück und vollendete diese Reise in sieben Monaten. Im Jahre 1890 beauftragte ihn die russische Regierung, die Einrichtungen der sibirischen Gefängnisse zu untersuchen, und um einen recht intimen Einblick zu erhalten, fuhr er selbst mit einem russischen Gefangenenschiff. Im Jahre 1896 unternahm er den kühnen Verfuch, auf dem Landweg von Paris nach Ncuyork zu reisen. Als er aber bis zur Pehring-Straße gekommen war, wurde er an der sibirischen Küste von Eingeborenen angegriffen und gefangen genommen. Aus dieser gefährlichen Lage, in der ihm ständig der Tod drohte, wurde er nach einer Gefangenschaft von zwei Monaten von einem amerikanischen Wallfischfänger-Schiff gerettet. Er nahm bann später an dem großen „Goldrausch" in Klondyke teil und bestand hier viele Abenteuer. Im Jahre 1902 machte er mit einigen Begleitern einen zweiten Versuch, die 30 000 Kilometer des Landweges von Paris nach Neuyork zurückzulegen, und diesmal erreichte er wohlbehalten sein Ziel.
Oeffentliche Ankündigungen auf dem Gebiete des Heilwesens.
Ein hessisches Gesetz.
Der hessische Staatsminister Jung erläßt unter dem 5. Dezember ein vom Reichsstatthalter in Hessen Sprenger unter dem 7. Dezember ausgefertigtes Gesetz über öffentliche Ankündigungen auf dem Gebiet des Heilwesens. Das Gesetz ist mit der Veröffentlichung in der Darmstädter Zeitung ab 12. Dezember in Kraft getreten und bestimmt:
Artikel 1
Die öffentliche Ankündigung oder Anpreisung von Gegenständen, Vorrichtungen, Mitteln, Verfahren oder Behandlungen, die zur Verhütung, Linderung oder Heilung von Menschen- oder Tierkrankheiten bestimmt sind, ist verboten,
l wenn über die Beschaffenheit oder die Wirkung der Gegenstände, Vorrichtungen, Mittel, Verfahren oder Behandlungen unwahre oder zur Irreführung geeignete Angaben gemacht, wenn ihnen besondere, über ihren wahren Wert hinausgehende Wirkungen beigelegt werden, insbesondere auch unter prahlerischen Versprechungen über Heilerfolge,
2. wenn die Art der Ankündigung oder Anprei» sung geeignet ist, irrezuführen^ zu belästigen oder zu beunruhigen,
3. wenn die Gegenstände, Vorrichtungen, Mittel, Verfahren oder Behandlung ihrer Beschaffenheit nach geeignet sind, die Gesundheit zu schädigen,
4. wenn Mittel empfohlen werden, die nur auf ärztliche oder tierärztliche Anweisung verabfolgt werden dürfen oder dem freien Verkehr außerhalb der Apotheken entzogen sind, sofern die Ankündigung oder Anpreisung die Abgabe außerhalb der Apotheken bezweckt. Ankündigungen in ärztlichen, tierärztlichen und pharmazeutischen Fachzeitschriften werden hierdurch nicht betroffen,
5. wenn die wirksamen Bestandteile der Mittel usw. oder die wesentliche Art des Verfahrens geheimgehalten oder verschleiert werden. Die Ausnahmeoorschrift in der vorstehenden Ziffer 4 Satz 2 findet entsprechende Anwendung.
6. wenn mit der Ankündigung eine Veröffentlichung von Empfehlungen, Danksagungen, Bestätigungen von Heilerfolgen verbunden ist,
7. wenn eine Behandlung, die nicht auf Grund eigener Wahrnehmungen an dem zu Behandelnden erfolgt, angeboten wird (Fernbehandlung),
8. wenn zur Irreführung geeignete Angaben über Vorbildung oder Befähigung oder Erfolge des Anzeigenden gemacht werden.
Artikel 2
Der öffentlichen Ankündigung ober Anpreisung steht es gleich, wenn in öffentlichen Ankünbigungen auf Druckschriften ober sonstige Mitteilungen verwiesen wirb, bie eine Ankünbigung ober Anpreisung der in § 1 genannten ©egenftänbe, Vorrich
tungen, Mittel, Verfahren ober Behanblungen enthalten.
Artikel 3
Zuwiberhanblungen werben, soweit in bestehen- ben Gesetzen nicht eine höhere Strafe vorgesehen ist, mit Gelbstrafe bis zu 150 RM. ober mit Haft bestraft.
Gleiche Strafe trifft ben, ber zu Begehung von Zuwiberhanblungen burch Rat ober Tat wesentlich Hilfe leistet.
Artikel 4
Dieses Gesetz tritt mit bern Tage nach seiner Verkünbigung in ber „Darmftäbter" Zeitung in Kraft.
Gleichzeitig verlieren alle benfelben ©egenftanb dehanbelnben Polizeiverorbnungen ber unterstellten Behörben ihre Gültigkeit.
Begründung.
Dieser Gesetzentwurf bezweckt im Zusammenhang mit bem Entwurf eines Gesetzes über bie Ausübung ber Heilkunbe an Menschen unb Tieren burch nichtapprobierte Personen bie Bekäinv - fung bes Kurpfuschertums unb soll im be° fonberen bazu bienen, bem marktschreierischen unb schwinbelhaften, mit schweren wirtschaftlichen unb gesunbheitlichen Nachteilen für bie Bevölkerung oer- bunbenen Geheimmittel- unb Heilreklameunwesen entgegenzutreten. Schon jetzt bestehen in fast allen Kreisen bes Laubes Polizeiverorbnungen, burch bie bie unlautere Reklame im Heilgewerbe nach verschiedenen Richtungen hin unter Strafe gestellt ist. Der vorliegende Entwurf bringt die wünschenswerte Vereinheitlichung dieser Bestimmungen für das ganze Land, sowie bie notroenbige, eine Verschärfung bebeutenbe Neufassung unb Ergänzung ber Vorschriften, wobei bie in anberen Ländern, wie z. B. Preußen, Bayern, Sachsen unb Württemberg, in letzter Zeit getroffene Neuregelung berücksichtigt würbe. Der Entwurf ist bie weitergehenbe Regelung ber beiben letzteren Länber zugrunbe gelegt. Eine wesentliche Neuerung gegenüber bem beseitigen Rechtszustanb besteht barin, baß bas Verbot ber unlauteren Reklame sich auch auf ©egenftänbe, Mittel unb Verfahren erstreckt, bie zur Verhütung, Linderung unb Heilung von Tierkrankheiten bestimmt sind. Das Verbot ber Ankünbigung und Anpreisung von sogenannten ©eheimmitteln im engeren Sinne unb von ©eheimverfahren (vgl. Artikel 1 Ziffer 5) ist beibehalten worben. Auch bas Erbieten zur sogenannten Fernbehanblung bleibt verboten unb strafbar (Ziffer 7).
Der Art. 2 stellt der öffentlichen Ankündigung unb Anpreisung bis sogenannte inbirekte Reklame gleich, bie barin besteht, baß auf Broschüren, Druckschriften usw. ausbrücklich Bezug genommen wirb, in benen bie betreffenben Mittel, ©egenftänbe ober Verfahren näher bezeichnet finb unb ihre wirkliche ober angebliche Heilkraft behauptet unb erläutert wirb.
Oie Ausübung der Heilkunde
an Menschen und Tieren durch nichtapprobierte Personen.
Der hessische Staatsminister Jung hat unter dem 5. Dezember ein Gesetz erlassen, das unter dem 7. Dezember von dem Reichsstatthalter in Hessen, Sprenger, ausgefertigt unb oertünbet würbe. Das Gesetz ist in ber „Darmftäbter Zeitung" vom 11. Dezember veröffentlicht unb bestimmt:
Artikel 1.
Personen, bie, ohne als Arzt, Zahnarzt ober Tierarzt approbiert zu sein, bie Heilkunbe an Menschen ober Tieren gewerbsmäßig ausüben wollen, haben dies vor Beginn ihres gewerblichen Betriebes dem für ben Ort ihrer Nieberlaffung zustänbigen Kreis- gesunbheitsamt bzw. Kreisveterinäramt unter Angabe ihrer gewerblichen Räume, ihrer Wohnung unb ber Helfer, bie an ber Heilbehanblung beteiligt werden sollen, anzuzeigen. Dabei haben sie über ihre persönlichen Verhältnisse unb bie ihrer anmelbe- pflichtigen Helfer, insbefonbere über Vorbilbung, bisherige Tätigkeit unb Behanblungsart unb bie für bie Behanblung zur Verfügung stehenben Einrichtungen Auskunft zu geben unb biefe auf Verlangen des Kreisgefunbheitsamtes bzw. bes Kreisveterinäramtes zu ergänzen.
Personen, bie bas Gewerbe bei bem Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits betreiben, haben bie vorge- schriebene Anzeige innerhalb 14 Tagen zu erstatten.
Artikel 2.
Wechsel ber gewerblichen Räume ober ber Wohnung, bie Einstellung bes gewerblichen Betriebes, bie Annahme unb ber Wechsel anzeigepflichtiger Helfer finb binnen drei Tagen in gleicher Weise
Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mark ober mit Haft bestraft.
Artikel 4.
Dieses Gesetz tritt eine Woche nach seiner Verkün- digung in ber „Darmftäbter Zeitung" in Kraft.
Begründung.
Durch bie Reichsaewerbeorbnung ist bie Heilkunbe freigegeben; Die früheren lanbesrechtlichen Kurpfuschereiverbote, wie sie auch in Hessen nach ben Art. 356 bis 359 bes Polizeistrafgesetzes bestauben hatten, finb mit Einführung ber ©eroerbeorb« nung weggefallen. Die Heilbehanblung von Menschen unb Tieren barf baher von jebermann ohne Rücksicht auf Kenntnisse, Vordilbung ober Verleihung usw. betrieben werben. Infolge biefer ©e« werbefreiheit hat sich nun im Laufe ber Zeit bie Zahl ber Personen, bie bas Heilgewerbe ahne Befähigungsnachweis ausüben, stark vermehrt unb unter biefen roieber bie Zahl berjenigen, bie man gemeinhin als Kurpfuscher zu bezeichnen pflegt unb bie ihr Gewerbe vielfach in unlauterer Weise, zumeist gestützt auf eine schwin- delhafte, marktschreierische Reklame, unter Ausnutzung ber Urteilslosigkeit unb Unerfahrenheit ihrer Kunben, ober in einer bereu Leben unb Gesundheit gefährdenden oder schädigenden Art ausüben. Im öffentlichen Interesse erscheinen gesetzliche Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Mißstände geboten. Auch die Hessische Aerztekammer hat in neuerer Zeit wiederum solche Maßnahmen für not- wendig erklärt. Die landesrechtliche Regelung muß sich jedoch im Rahmen der Reichsgesetzgebung halten, insbesondere muß ber reichsrechtlich feftgelegte Grunbsatz ber Freigabe ber Heilkunde gewahrt bleiben.
Als eine ber Maßnahmen zur Bekämpfung ber Auswüchse, die sich auf bem Gebiete bes Heilwesens durch bie Kurierfreiheit ergeben haben, bringt der vorliegende Entwurf die Anzeige - und Aus- kunftsvf licht für bie nicht-approdierten gewerbsmäßigen Heilbehanbler. Ein weiterer Entwurf befaßt sich mit den öffentlichen Ankündigungen auf dem Gebiete bes Heilwesens, um der schwindelhaften unb gemeingefährlichen Reklame, bie gerabe von den Kurpfuschern vielfach betrieben wird, entgegenzutre
ten. Mit der Einführung der A n z e i g e - und Auskunftspflicht folgt der Entwurf dem Vorbild anderer Länder, bie, wie z. B. Preußen, Sachsen und Baden, gleiche ober ähnliche Bestimmungen erlassen haben. Durch die Anzeige soll ben Kreis- gesunbheitsämtern unb, soweit es sich um bie Ausübung ber Tierheilkunde handelt, ben Kreisveterinär- ämtern als ben fachlichen Ueberwachungsbehörben auf bem Gebiete des ©eiunbheits- unb Veterinär- wesens bie zur Beaufsichtigung ber Betriebe ber Heilbehanbler erforderliche Kenntnis von deren Be- ginn ober Einstellung ober einer Aenberuna in ben Betriebsoerhältniffen gegeben werben. Die Anzeige, pflicht ist nicht beschränkt auf ben Kreis ber Perso- nen, bie man gemeinhin als Kurpfuscher zu bezeichnen pflegt, sondern erstreckt sich auf alle nicht als Arzt, Zahnarzt ober Tierarzt approbierten gewerbsmäßigen Heilbehanbler. Eine weitgehende Erfassung aller Heilbehanblungsbetriebe erscheint erforderlich, damit die Ueberwachungsbehörden ihrer Aufgabe in vollem Umfange gerecht werden unb Mißständen auf bem Gebiete bes Heilwesens, die sich aus ber Kurierfreiheit ergeben, möglichst umfassend ent» gegentreten können.
Für bie approbierten Aerzte und Tierärzte, bie in Hessen beruflich tätig werden, besteht übrigens schon seit langem, jetzt aus Grund der Vorschriften in Art. 2 ber Aerzteordnung vom 15. Januar 1914 unb Art. 1 ber Tierärzteorbnung vom 29. Dezember 1925 eine Melbepflicht beim Kreisamt bzw. Kreisveterinäramt.
In Zukunft wirb nunmehr bas Kreisgesunbheits-
amt bzw. das Kreisveterinaramt eine Uebersicht über alle Personen haben, bie in feinem Bezirk beruflich ober gewerbsmäßig bie Heilkunbe an Menschen ober Tieren ausüben. Um bie Überwachung nach ber persönlichen unb sachlichen Seite hin wirksam burchsühren zu können, ist e» notwenbig, baß ben Kreisgesunbheitsämtern bzw. Kreisveterinär- ämtern auch Auskunft über bie persönlichen Ver-
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hältnisse ber Heilbehanbler unb ihrer Helfer, ins» befonbere über Jöorbilbung unb bisherige Tätigkeit erteilt wirb unb ihnen auch Angaben über bie Behanblungsart unb bie zur Verfügung stehenben Ein- richtungen gemacht werben. Daraus wird sich bis Ueberwachungsdeyörbe ein Urteil über bie Zuverlässigkeit bes Betriebs btlben unb prüfen können, ob ber Heilbehanbler seine Tätigkeit nicht auf ihm verbotene Gebiete erstreckt. Durch bie hier vorgeschriebene Anzeigepflicht bleibt selbstverftänblich bis burch anbere z. B. steuerliche Bestimmungen ange» orbnete Melbepflicht unberührt.
Obecheffen.
Landkreis Gießen.
X W i e s e ck, 12. Dez. Einen wohlgelungenen Weihnachtsabend veranstaltete die Ortsgruppe der Deutschen Stenographenschaft im Saale ihres Dereinslokales Döbus am vergangenen Samstag. Umrahmt von flott gespielten Musikstücken wurde den zahlreich erschienenen Mitgliebern unb Gönnern der Stenographenschaft ein abwechselungs- reiches Programm geboten. Dereinsführer A. Klina begrüßte bie Gäste, unter ihnen besonders auch Sturmbannführer H. Hödel (Gießen), ber bie Gelegenheit ergriff unb in herzlichen Worten für ben schönen Abenb dankte und zur Pflege einer immer stärker werdenden Kameradschaft aufforderte, die ge- rode jetzt für unser Volk so nötig i t. Dann werde auch die Deutsche Stenographenscha t ihre von der Führung unb Regierung gestellte Aufgabe erfüllen. Ernst Romer erfreute im weiteren Verlaufe bes Abenbs durch gut zu Gehör gebrachte Volkslieder. Mit einem hübschen Einakter und anschließendem Tanz schloß der schone Abend, an dem sich wieder eine große Anzahl neuer Mitglieder in die Ortsgruppe anmeldeten.
00 Klein-Linden, 12. Dez. Vom 5. bis 10. Dezember wurde in unserer Gemeinde von bem Verbanb ber weiblichen evangelischen Iugenb in Hessen eine Freizeit abgehalten. Die Veranstaltung war aus Oberhessen unb Startenburg verhältnismäßig gut besucht. Die Leitung lag in ben Hänben von Frl. Linbeholz (Orbis- hohe bei Zwingenberg), ber hessischen Verbanbs- Leiterin. Die Vormittage waren ber Bibelarbeit ge- roibmet, währenb an ben Nachmittagen in Luthers Glauben unb Leben unter bcfonberer Berücksichtigung seiner Lieber eingeführt würbe. Die Abenbe waren ber Verbanbskunbe unb ber Arbeit aus bem
neuen Verbanbslieberbuch gewibmet. Den Abschluß ber Freizeit bildete ein Kreisoerbanbstrefsen am vorigen Sonntag. Im Vormittagsgottesbienst sang ber Mäbchenchor einen Aboentskanon unb zwei neue Lieber. Anschließenb war Äurrenbefingen im Dorf. Der Nachmittag begann mit einem Umzug burch bas Dorf. Dann begrüßte Pfarrer Bremmer bie Gäste unb betonte bie Bebeutuna bes Kreisverbanbstreffens. Frl. Linbeholz sprach über bie Lage bes Verdanbes unb wies auf bie Bebeutung unseres Glaubens für ben Aufbau unseres beutschen Volkes hin. Nach gemeinsamem Kaffeetrinken würbe roieber gesungen, unb neue Lieber würben erarbeitet. Den Abschluß bilbete eine Feier in ber Kirche, bei ber bie Zielsätze gemeinsam gesprochen würben unb ber Ortspfarrer eine Ansprache über bas Gleichnis von ben zehn Jungfrauen hielt. Mit bem gleichsam gesungenen Verbanbslieb, „Herr, wir stehen Hanb in Hanb" trennten sich bie Teilnehmer, um bie Heimreise anzutreten. Die auswärtigen Teilnehmer waren Gäste in hiesigen Familien.
tn. Lang-Göns, 12. Dez. Am Samstag abenb fanb im Saalbau Hebbel bahier ein Deutscher Abenb ber hiesigen NS. -Frauenschaf t statt, ber äußerst gut besucht war unb einen glänzenben Verlauf nahm. Auch von Grünin- gen unb Holzheim waren zahlreiche Parteimitglie- ber erschienen, ebenso von Großen-Linben unb Leihgestern. Die Musik, ausgeführt von ber hiesigen SA.-Kapelle, brachte in gut gewählten Stücken vorzügliche Unterhaltung. Die Begrüßungsansprache hielt ber Ortsgruppenleiter Karl Wenzel. Zum Anbeuten an bie im Kampfe um bas Dri'.te Reich gefallenen Parteimitglieber sprach ©auschulungs- {eiter Dr. Schmidt tiefempfundene Worte. Das Lieb vom guten Kameraben würbe stehenb gesungen. Frl. Schwinn, bie Leiterin ber hiesigen Frauengruppe, trug einige Gebichte vor, bie ebenfalls bem Gebenken ber gefallenen SA.-Männer gewibmet waren unb viel Beifall fanben. Sehr viel Freube machte auch ber Vortrag von ber kleinen Schülerin A. Mehl „Ich bin ein braunes Möbel". In ber Pause fanb bie Verlosung von Gegenstän- ben statt, bie bie hiesigen Frauen gestiftet hatten. Nach einem überleitenden Musikstück sprach sodann Dr. Schmidt in längeren Ausführungen über „die Stellung ber beutschen Frau im neuen Reich." Er geißelte scharf bie marxistischen Maßnahmen ber letzten Jahre, bie bie Frauen ber Familie ent- frembeten, bie ben Männern bie Arbeit in ben Fabriken wegnahmen unb baburch ben Lohn brückten. Die beutsche Frau gehört in bas Haus, unb bie neue Regierung wirb bafür sorgen, baß biefe Forderung auch erfüllt wirb. In bem heiteren Teil bes Abenbs würben noch zwei kleine Theater- ftückchen von bem Leihgesterner Dichter Gg. Heß ber selbst anwesenb war unb einleitenbe Worte sprach, aber auch vorzüglich Hanbharrnonika spielte, aufgeführt, bie viel Beifall auslösten. Das Schlußwort sprach ber Ortsgruppenleiter. Er wies barauf hin, baß ber gesamte Reinertrag bem Winterhilfs» werk zugute käme. Mit bem Gesang ber beiben Nationallieber schloß ber Hauptteil bes Abenbs.
* D o r f < © i 11, 11. Dez. Dieser Tage weilte ein Wünschelrutengänger aus Butzbach in unserer Gemarkung. Es gelang ihm, mehrere starke Quellen festzuftellen. Sofort würben bie notroenbigen Bohrungen oorgenommcn.
? Reiskirchen, 12. Dez. Bet ber Viehzählung am 5. Dezember würben in unserer Gemeinde folgende Viehbestände festgestellt: 30 Pferde, 681 Stück Rindvieh, 91 Schafe, 492 Schweine, 128 Ziegen unb 2434 Stück Federvieh.
CO Lich, 12. Dez. In unserer Stabt unb in ben felbftänbigen Gemarkungen Hof-Albach, Koln- hausen unb Mühlsachsen würben bei ber am 5< Dezember oorgenommenen Viehzählung gezählt: Pferbe 154 (157), Kälber 40 (32), Jungvieh 189 (194), Zuchtbullen 4 (6), Kühe 434 (418), Schafe 521 (674), Schweine bis zu einem Jahr 920 (824), Schweine über einem Jahr 109 (100), Ziegen 174 (168), Febervieh 4536 (4866) unb Bienenvölker (Stöcke) 58 (49).
Kreis Friedberg.
* Münzenberg, 13. Dez. Zu bem aestrigen Bericht von hier über bie Kartoffelsammlung für bas Elisabethenstist in Darmstabt ist eine Richtig st ellung erforderlich. In bem gestrigen Bericht ist infolge eines Setzfehlers zu lesen, baß sich bei biefer Kartoffelfarnmlung „ein einziger Haushalt vom Geben ausschloß . R i ch ti g muß es bagegen heißen, baß sich bet dieser Sammlung „kein einziger Haushalt aus» schloß".
Kreis Schotten.
□ Laubach, 12. Dez. Jrn hiesigen Rathaus« faale sprach vor ben Obmännern ber zum Bezirk Laubach gehörigen örtlichen Obstbauvereins unb ben lanbwirtschaftlichen Fachberatern Kreis» obftbauinfpettor Metternich (Bübingen) über bie planmäßige Instandsetzung ber Ob ft anlagen unb umfaffenbe Schäb - lingsbetämpfung im 0 b ft b a u. Die zur Verbesserung ber Ertragsfähigkeit ber Obstbäume beabsichtigten Maßnahmen sollen im Wege ber Notstanbsarbeiten burch Erwerbslose in Kolonnen von je 14 Mann burchgeführt werben, um saubere unb bem Auslanb gegenüber konkurrenzfähige Ware zu erzielen. Im Rahmen biefer Arbeitsbeschaffung wirb vom Staat ein täglicher Förbersatz von 3 Mark pro Mann gezahlt. Der noch aufzu- bringenbe Zuschuß von 60 Pfennig pro Tag unb Marin soll auf bie Obstbaumbesitzer, entsprechenb ber Beschäftigungszeit ber Arbeitslosen, umgelegt werben. Als Träger ber vorgesehenen Arbeiten werben bie ©emeinben, eventuell ber Kreis, in Frage kommen. Die Durchführung biefer Maßnahmen soll burch Einführung entfpredjenber Polizeiverorbnungen ermöglicht werben. Die Ausführungen bes Vor- tragenben fanben lebhafte Zustimmung ber An- roefenben. — Die am 5. Dezember vorgenommene Viehzählung hatte in unserer ©emeinbe fol» genbes Ergebnis: 2508 Gänse, Hühner unb Enten, 500 Schweine, baoon 8 Zuchtsauen, 521 Rinber mit einschließlich 35 Kälbern, 204 /Ziegen, 80 Pferben, 203 Schafen, 24 Bienenstöcke. Weiter finb im letzten Vierteljahr 41 Hausschlachtungen vorgenommen worben. — Am dritten Eintopftag wurden in unserem Ortsgruppenbereich 243,73 Mk. gesammelt. Hiervon entfallen auf Laubach 166,97 Mark, Gonterskirchen 24 Mark, Wetterfeld 21,15 Mark und Ruppertsburg 31,60 Mark.
PreufcetL
Ein Berbandörevisor wegen Meineids und Diebstahls vor Gericht.
Limburg, 12. Dez. (WSN.) Vom Schwur- gericht Limburg wurde ber Verbanbsreoifor Schwanenbeck wegen M e i n e i b s unb Diebstahls zu 1 Jahr 9 Monaten Gefängnis verurteilt. Er hatte 1929 bie Spar- unb Leihkaffe in Nieberkleen (Kreis Wetzlar) zu kontrollieren unb stellte hier einige Verfehlungen bes bama» ligen Rechners fest, ber u. a. Kriegsanleihestücke aus bem Depot genommen unb ben Besitzern ohne Quittung verabfolgt hatte. In ber Verhanblung gegen ben Rechner sagte ber Verbanbsreoifor unter Eid aus, es hätten Kriegsanleihestücke im Werte von 300 Mark gefehlt. Der Rechner hatte tatsächlich zwei Stück zu je 50 Mark beiseitegeschafft, bie an» bcren jeboch, wie sich später herausstellte, ber R e • v i s o r. Das brachte ihm bie Anklage wegen Mein- eibs unb Diebstahls ein. Währenb ber Staatsanwalt IV» Jahre Zuchthaus beantragte, verurteilte ihn bas Schwurgericht zu 1 Jahr 9 Monaten Gefängnis.
Kreis Wetrlar
* Ärofborf, 11. Dez. Am Sonntag oeranftah tete ber B D M. einen Unterbaltungsabcnb in bem bis auf ben letzten Platz besetzten Saale ber Wirtschaft Eb. Moos. Nach bem Liebe „Wir heben unsere Hänbe aus tiefster bitterer Not" hielt bie Führerin eine kurze Ansprache. Sie schilberte in kurzen Zügen bie Aufgaben bes BDM. Es wech- felten Sprechchöre, Gebichte unb Lieber. Befonbers einbrucksvoll wirkte ber gemeinsame Gesang ber HI., Jungvolk unb BDM., stehenb mit erhobenen Hänben „Vorwärts, Vorwärts schmettern die hellen Fanfaren." Sodann folgte eine Werbespiel für die Winterhilfe. Nach der Pause hielt der Stütz- punktleiter eine Ansprache. Der zweite Teil, ber unter bem Motto ftanb: „Es grüne bie Tanne, es wachse bas Erz, Gott schenke uns allen ein fröhliches Herz", war ber Heiterkeit gewibmet. Volkslieber unb Tänze, sowie Singspiele ber Jungmäbels ließen ben Abenb schnell zu Enbe kommen. Mit einem Sieg-Heil auf unseren Führer Adolf Hit- l e r, auf ben Reichssugenbführer Balbur von | Schirach unb mit bem Deutschlanblied endete bie Feier.


