Ausgabe 
13.9.1933 Frühausgabe
 
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Nr. 214 LrühauSsave

185. Jahrgang

Mittwoch, 15. September 1955

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Dr. Friedt. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton vr.H.Thyriot; für den übrigen Teil Ernst Dlumschein und für den An­zeigenteil i.D.TH.Kümmel sämtlich in Biehen.

Keine Verschleuderung der diesjährigen Ernte.

Wichtige Beschlüsse des Reichskabineits zur Sicherung eines auskömmlichen Getreidepreises.

Oie amtliche Mitteilung.

Berlin, 12. Sepl. (IDIB.) Amllich. Das Reichskabinefl beschäftigte sich in feiner erslen Sitzung nach der Sommerpause zunächst mit den für die Genfer Tagung zu treffenden Vorbe­reitungen. Ausführliche Beratungen fanden sodann über agrarpolitifdje Mahnahmen statt, die in der Hauptsache dazu dienen werden, ange­messene Preise für die neue (Ernte fest­zustellen. Das Kabinett ist sich einig darüber, dah der deutschen Landwirtschaft unbedingt ein aus­kömmlicher fester Preis für Getreide zugebilligt werden muh. Auf diese Weise wird jede Spe­kulation in (Betreibe unterbunden und verhindert, dah, wie in früheren Jahren der Land­wirt unter einen Verkaufsdruck gefetzt wird. Im Rahmen des ständischen Ausbaues, wie er jetzt von dem Reichsminister D a r r 6 durchgeführt ist, wer­den die organischen Mahnahmen getroffen, die einen Preisschutz herbeiführen und auf dem Gebiete der Getreidewirtschaft geordnete ver­hüt t n i s f e schaffen.

Das Reichskabinett verabschiedete dann ein Ge­setz über Wirtschaftswerbung, wonach beim Reichsminislerium für Volksaufklärung und Propa­ganda ein IDerberat der deutschen Wirt­schaft gebildet wird, der die Aufsicht über das ge­samte öffentliche und private werbungs-, Anzeigen-, AussleL-ungs-, Messe- und Reklamewesen ausübt. Die Wirtschaftswerbung ist an eine Genehmigung des Werberates, die von der Erhebung einer Abgabe abhängig gemacht wird, gebunden. Wei­terhin verabschiedete das Reichskabinett die Vorlage über Gewährung weiterer Zuschüsse zur Unterstützung der Gewerkschaft Mecher- n i ch e r Werke in der (Eifel sowie ein Gesetz der Biirgerfl euer im Jahre 1934 und ein Gesetz über das verbot des 'Verkaufes von Tabaker­ze u g n l f f e n unter Steuerzeichenpreis.

Das Gesetz Über Wirtschafis- werbung.

Berlin, 12. Sept. (WTB.) Das Gesetz über Wirtschaftswerbung bestimmt u. a.: Zwecks ein­heitlicher und wirksamer Gestaltung unterliegt das gesamte öffentliche und private Werbungs-, An­zeigen-, Ausstellungs-, Messe- und Reklamewcsen der Aufsicht des Reiches. Die Aufsicht wird ausgeübt durch den Werberat derdeutschen Wirtschaft, dessen Mitglieder vom Reichs- minister für Volksausklärung und Propaganda im Einvernehmen mit den zuständigen Fachministern berufen werden. W e r Wirtschaftswerbung ausführt, bedarf einer Genehmigung des Werberates. Der Werberat kann die Er­teilung der Genehmigung von der Erhebung einer Abgabe abhängig machen. Der Werbe­rat kann für bestimmte Fälle der Eigenwerbung Ausnahmen j-.om Genehmigungszwang festsetzen.

In der Begründung des Gesetzes wird der Zweck dahin charakterisiert, die Wirksamkeit der Werbung durch organisatorische Zusammenfas­sung und systematische Gestaltung auf das Höchstmaß zu steigern. Das heutige Wcrbe- und Reklamewesen leidet an einer starten Zersplitte­rung bei brauchbaren und sogar hervorragenden Einzelleitungen. Einen schweren Mangel bilden die Mißstände, die sich aus dem Gebiete des Anzeigenwesens entwickelt haben Die Wir­kung jeder Propaganda ist abhängig von der Glaub­würdigkeit, die man dem Träger entgegenbringen kann. Alle Anpreisungen müssen daher wahr sein und jede Täuschung des in- und ausländischen Publikums ausschiiehen. Weiter wird in der Be­gründung als dringend erforderlich die Besei­tigung des Auflagenschwindels bei Zeitungen, Zeitschriften und Büchern, der unlau­teren Konkurrenz bei der Anzeigen- vermi ttlung, Aufrichtung der Anzeigen­tarif t r e u e, die Regelung der Stellung der A n zeigenexpeditionen zu den Verlegern be­zeichnet. Die Anpreisungen deutscher Firmen müß­ten würdevoll sein. Das Gesetz hat zum Ziele, marktschreierischen Widersprächen und aröblichen Geschmacksverirrungen entgegenzutreten. Auch für das Ausmaß, in dem eine gesunde und volkswirt­schaftlich richtige Propaganda sich unter dem Ein­fluß der Tagesmeinungen und Modeströmungen stellen darf, muß eine klare Grenze gezogen werden.

Auf ähnliche Schwächen und Fehler wird in der Begründung auch hinsichtlich des Messe- und Ausstellungswesen s hingewiesen. Die Be­gründung bezeichnet als einzige Möglichkeit, diesen Umständen entgegenzuwirken, die Ausrichtung einer einheitlichen Führung durch das Reich, wobei auf das Beispiel von England, den Vereinigten Staaten, Japan, Dänemark und Holland hingewiesen wird. Auch aus der Wirtschaft ist von einer großen Anzahl Sachkundiger der Ruf nach Inangriffnahme dieser Aufgabe durch die Reichsgesetzgebung erhoben wor­den. Der Deutsche Industrie- und Handelstag hat sich eingehend mit der Frage befaßt und Vorschläge gemacht, die sich mit dem Inhalt des Gesetzentwurfs weitgehend decken.

Der vorgesehene Werberat soll für Geschlossen­heit, Wirkungskraft, Ordnung, Klarheit und Sau­

berkeit der Propaganda sorgen. Die Vielgestal­tigkeit des deutschen Wirtschaftslebens soll nicht verkümmert werden, wie überhaupt auf dem Gebiete des Werbewesens die Privatinitia­tive als ausschlaggebend betrachtet wird. Im allgemeinen soll Wirtschaftswerbung nur der betreiben dürsen, dessen Zuverlässigkeit für diese Aufgabe feststeht. Er ist dabei besonderen Bedin­gungen und außerdem der Entrichtung einer Abgabe unterworfen. Durch diese Abgabe darf die Wirtschaft nicht belastet und die Werbung nicht verteuert werden. Es be­steht in allen Fachkreisen Einstimmigkeit darüber, so wird in der Begründung ausgefüyrt, daß diese Abgabe von den Werbeauftragnehmern leicht ge­tragen werden kann, weil der Vorteil eines ehr­lichen und zuverlässigen Reklamehandels und der Fortfall des unlauteren Wettbewerbs außer Ver­

hältnis zu dieser Belastung steht. Auch bei einer Belastung, die unter diesen Umständen für die Beteiligten kaum fühlbar fein wird, kann auf diese Weife dem Reich eine neue (Einnahme­quelle erschlossen werden, deren (Erträge sehr hoch geschätzt werden. Die Einnahmen fließen über den Werberat dem Reichsministerium für Volks­aufklärung und Propaganda zu, das die Gelder für Zwecke der Propaganda verwendet, wobei es sich um Wirlschafts- oder um allgemeine Propaganda handelt. Auf diese Weise werden die aufgebrachten Mittel wieder der Wirtschaft zuge- leitet.

Schließlich wird in der Begründung zu dem Ge­setz über die Wirtschaftswerbung noch auf den Zu­sammenhang zwischen wirtschaftlicher und politischer Werbung hmgewiesen, und zwar im Hinblick auf das Ausland und in bezug auf die Landwirtschaft.

Berlin, 12. Sept. (ERB.) Das Reichskabinett hat heute die Neuregelung der Bürgersteuer für das Kalenderjahr 1934 beschlossen. Man hat zwar eine (Eingliederung der Bürger st euer in die Einkommensteuer erwogen, angesichts der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit hat man aber jetzt auf eine grundsätzliche Neugestaltung verzichtet. Die Bcsiimmungen für bas Kalen­derjahr 1934 schließen sich im wesentlichen an die für das Jahr 1933 getroffenen Regelung an, doch sind einige erhebliche Neufestsetzungen erfolgt. So ist vor allem die allgemeine Steuer- freigrenze um 20 v. H. erhöht morden. Im Zusammenhang damit hat man die Grenze für Sozialrentner, die bisher bei der Bürgersteuer einheitlich 900 Mark betrug, der allge­mein heraufgesetzten Freigrenze angeglichen. Eine weitere wesentliche Aenderung betrifft den Kreis der Steuerpflichtigen. Für 1934 werden bie nicht Wahlberechtigten zur Bürger ft euer herangezogen. Dement­sprechend finb auch die Angehörigen der Reichswehr, die nicht wahlberechtigt finb und als solche keine Bürgersteuer zahlen mußten, in Zukunft ebenfalls bürgersteuerpflich- t i g.

Schließlich hat man bie Länder, bie bisher einen eigenen Lanbessatz ber Bürger­steuer festlegen konnten, ausgeschaltet. In Zukunft gilt für bie Bürgersteuer nur noch ber R e i ch s s a tz, von bem bie Gemeinden bann einen entsprechenben Hundertsatz erheben.

Die Regelung ist nur für bas Kalen- berjahr 1 9 3 4 getroffen worben, ba man in

Zukunft eine grunbsätzliche Acnberung vornehmen will. Es war aber notroenbig, schon jetzt die Bestimmungen für 1934 zu treffen, ba bie Ar­beitgeber bie Steuerkarten rechtzeitig vorbereiten müssen, die bekanntlich am 1. Dezember in den Hänben ber Arbeitnehmer mit bem entsprechenben Bürgersteueroermerk für 1934 fein müssen.

Das Verbot des Tabakverkaufes unter Steuerzeichenpreis

Berlin, 12. Sept. (OB.) Das Gesetz über bas Verbot des Tabakverkaufs unter Steuerzeichenpreis hebt klar hervor, baß biss Tabakerzeugniffe nur ju ben Preisen abzugeben finb, die auf den Steuerzeichen angegeben finb. Von bem Verbot finb ausgenommen:

a) der Preisnachlaß, der im Falle der Ab­gabe von Zigarren in ganzen Kisten gewährt wird, wenn er 3 Prozent nicht übersteigt und bar bezahlt wird;

b) bie Preisermäßigung bei Konkurs, Geschäfts- aufgabe ober Minderung in der Beschaffen­heit der Tabakerzeugnisse.

In der Begründung heißt es, daß sich der Hebel ft anb ber Preisunterbietung neuerbings in verschärftem Maße geltend gemacht habe. Am stärksten hat sich bas Schleuderpreissystem in den Großstädten bemerkbar gemacht, wo zum Teil bis zu 60 Prozent des gesamten Absatzes geschleudert würbe. Auf biefe Weise finb für bie Tabakinbustrie große Verluste entstauben. Das Gesetz ist auf zwei Jahre befristet.

Ser Zusammenschluß her Evangelischen Landes­kirchen Großhessen-Aassau-Iranksurk.

Oie Darmstädter Beschlüsse.

Tie Bereinigung beschlossen und ein Ber» sassungsausschutz bestimmt.

D a r m ft a b t, 12. Sept. (WSN.) In der heuti- gen Sitzung der neugewählten Evangelischen Landessynode stand im Mittelpunkt der Be» I ratungen der Zusammenschluß der Hessi­schen Landeskirche mit den Landes- kirchen Kassel, Nassau und Frank- f u r t a. M. Nach einem eindrucksvollen Got­te s d i e n st, bei bem der hessische Prälat D. Dr. Dr. Diehl über Petrus 1, 25Aber des Herrn Wort bleibet in Ewigkeit", Markus 10, 42 und 43Ihr wisset, daß die weltlichen Fürsten herrschen, und die mächtigen unter ihnen haben Gewalt, aber also soll es unter Euch nicht fein, sondern welcher will groß werden unter Euch, der soll (Euer Diener sein und Römerbrief ,Lst Gott für uns, wer mag wider uns fein?" predigte, be­gannen die Beratungen der Landessynode, bie sich bis gegen 19 Uhr hinzogen. Einstimmig würbe zu­nächst Pfarrer B e r ck aus Roßdorf zum Präsi­denten der Synode gewählt. Zu Mi tg l i e b e r n bes Synobalausschusses würben ebenso einstimmig Dekan S c r i b a - Nidda (Stellvertreter Pfarrer Schäfer- Bad-Nauheim), Lanbgerichts- rat Dr. Krell- Darmstadt (Stellvertreter Ober- studiendirektor Heiland- Büdingen) und Bürger­meister G ö ck e l Langen (Stellvertreter Reichs­tagsabgeordneter Kern- Eberstadt) gewählt.

Bei ber Beratung über die Bildung ber fianbes- kirche Großhessen-Nassau teilte ber Prälat mit, baß ihm von der einstweiligen Leitung der Deutsch- Evangelischen Kirche, d. h. oon seiner kirchlichen Obrigkeit, zwei Schreiben und ein Telegramm zu­gegangen seien, in denen Bedenken gegen ben vorliegenden Berfaffungsent- rourf und Vertagung der heutigen Entscheidung gefordert werden. Der Gau­leiter der Glaubensbewegung Deutsche Christen, Pfarrer K n a b Gustaosburg, erklärte in ber fol­genden Auseinandersetzung, daß er nach telepho­nischer Rücksprache mit Ministerialdirektor Dr. Jäger oon diesem im Auftrag bes Reichsleiters ber Deutschen Christen, Landesbischof Hoffen- selber, den bünbigen Auftrag erhalten habe.

baß bie Vorlage heute unter allen Umftänben angenommen werben müsse.

Nach einer längeren Auseinandersetzung wurde bei einer Stimmenthaltung folgende Entschlie­ßung angenommen:

1. Die hessische Landessynode beschließt bie Bereinigung ber Evangelischen Landes­kirchen in Hessen mit den Evangelischen Landes­kirchen von Kassel, Nassau und Frankfurt a. IN. zur Kirche Großhessen-Naffau. Sie erwartet, bah die Evangelische Landeskirche in Hessen al# bie größte in ber Führung ber neuen Kirche ihrer Bebeutung ent- spr echend beteiligt wird.

2. Mit ber Ausarbeitung der Verfas­sung nach den Richtlinien der Deutsch-Loan- gelischen Kirche und in Ueberelnftimmung mit der jahrhundertalten reformatorischen Ueber- lieferung ber hessischen Kirche wird ein Aus­schuß von a ch t Mitgliedern (ver- sassungsausschuß) beauftragt, der zwei Mitglie­der mit der Vertretung der Kirchenregierung zu den Verhandlungen mit den übrigen Landes­kirchen abordnet. Heber den Entwurf beschließt die Kirchenregierung in Ueberelnftimmung mit dem Verfassungsausschuh.

3. Um bie Verwirklichung bee grohen Zieles bet Bildung einer grohhefsischen Kirche möglichst zu beschleunigen, wählt bie Lanbessynode die Ab­geordneten Rechtsanwalt Klein (Darmstadt), Pfarrer B ü t ft l e i n (Offenbach) zu ihren Bevollmächtigten. Der Umfang der Voll­machten ber beiden Abgeordneten wird durch bie Lanbeskirchenregierung im Benehmen mit ber Staatsregierung festgelegt. .

Zu Mitgliedern bes Verfassungs­ausschusses würben gewählt Pfarrer Knodt, Pfarrer Berd, Dr. Krell, Dr. Gersten- m c i e r, Dr. Wagner, Dr. Faber, Dr. Klein und Pfarrer B ü r ft l e i n. Die Tagung schloh Präsident Pfarrer Berck mit der Bitte um Gottes Segen zum Gelingen des grohen Werks. Das Schlußgebet sprach Pfarrer Becker.

Die Frankfurter Landeskirche stimmt zu.

WSN. Frankfurt a. M., 12. Sept. Die heutige außerordentliche Tagung der Frankfurter Landeskirchenversammlung wurde eingelcitet durch einen feierlichen Gottesdienst in der alten Rgts- kirche St. Nicolai auf dem Römerberg, von wo aus sich bie Abgeorbncten ber Landeskirchenver­sammlung nach dem historischen Römer in ge- schlcssenem Zuge begaben, wobei die Evangelische Sturmschaft bis zum Sitzungssaal im Römer Spa­lier bildete.

Der seitherige Präsident der Frankfurter Landes­kirche, Pfarrer O b e r s ch m i d t, wies auf die Be­deutung der Tagung hin, die eine 400jährige Ge­schichte der Frankfurter Landeskirche zum Abschluß bringen werde.

Nachdem dann der Abgeordnete Pfarrer V e i d t im Namen einiger Abgeordneten die Erklärung abgegeben hatte, daß er und feine Freunde auf dem Standpunkt ständen, es wäre besser, mit dem Zusammenschluß der drei Landeskirchen zu war­ten, bis die Reichsreform für die Deutsche Evangelische Kirche geschaf» f e n sei, und daß sie ben vorliegenden Vorlagen und Gesetzentwürfen nicht z u ft i m m e n konnten, wurde über die vorliegenden Anträge abgc» ft i m m t. Der Gesetzentwurf, der den Arier- paragraph für die Geistlichen und Beamten der Landeskirche und die Gleichschaltung sämtlicher kirchlichen Behörden vorsieht, wurde gegen eine kleine Minderheit angenommen. Zu der Vorlage über die Verfassung der neuen vereinigten Kirche Nassau-Hessen K Pfarrer Probst u. a. aus: Der Entwurf

uen Verfassung ist vielen Mitgliedern unserer Landeskirche nicht annehmbar erschienen. Ich be­kenne auch ganz offen, daß ich zunäch st mit bem Entwurf auch nicht einverstanden war und daß bei mir und meinen Freunden eine ganze Reihe von Bedenken aufgestiegen finb. In Verhandlungen mit den Schöpfern des Verfassungs­entwurfs sind aber unsere Bedenken restlos be­seitigt worden. Würden wir jetzt nicht Ja sagen, dann wäre es leicht möglich, daß wir eine gün - stige Stunde versäumten, die unter Um­ständen nicht wieder kommen wird. Die neue Ver­fassung wurde bann in allen brei Lesungen gegen die schon erwähnte Minderheit angenommen. Zum Bevollmächtigten der Frankfurter Kirche, ber mit ben Bevollmächtigten ber beiden anderen Kir­chen die Aufgaben des Zusammenschlusses erledigen soll, wurde Pfarrer P r o b ft bestimmt.

Auch Nassau schließt sich an.

Wiesbaden, 12. Sept. (WSN.) Der 3. Nas­sauische Landeskirchentag hat heute einstimmig ben Antrag über bie Bildung ber Evangelischen Lanbeskirche Nassau- Hessen angenommen, bie nun bie brei Can- besfirdjen Hessen, Frankfurt unb Nassau umfaßt. Ministerialbirektor Jäger, ber durch Zuruf zum Präsidenten bes Landeskirchentages gewählt worben war, würdigte die Bedeutung der Tagung. Gegen eine Stimme wurde auch das Beamtengesetz ein­schließlich des Arier-Paragraphen angenommen. Genehmigt wurde auch die Pensionierung des seit 1925 amtierenden Landesbischofs K o r t h e u e r. Gegen drei Stimmen wurde Pfarrer Dr. Diet­rich bevollmächtigt, alle Maßnahmen zu treffen, bie zur Durchführung aller gefaßten Beschlüsse unb erlassenen Gesetze notwendig sind.

Nie Beisetzung Theodor MW.

Leipzig, 12. Sept. (WTB.) Der Altmeister des völkischen Gedankens, Theodor Fritsch, wurde am Dienstagnachmittag unter riesiger Beteiligung der nationalen Verbände unb ber Bevölkerung in Gautsch zur letzten Ruhe gebracht. Der Pfarrer legte seiner Trauerrede bas Wort aus der Offenbarung Johannis zugrunde:Sei getreu bis in ben Tob,o will ich dir die Krone bes Lebens geben". Anschlie­ßend würdigte Landesbifchos Goch, der in brau­ner Uniform erschienen war, die Verdienste des Vorstorbenen für den Kampf nicht nur um ein neues Deutschland, sondern auch um eine neue evan­gelische Kirche.

Reichsstatthalter M u t s ch m a n n führte aus: Theodor Fritsch ist der Altmeister in der Erforschung und der Erfüllung der völkischen Idee. Durch feinen unerschrockenen Kampf gegen ben Weltfeind AUjuba hat er nicht nur das deutsche Volk, sondern vielleicht alle Völker vor noch Schlimmerem bewahrt. Das wollen wir ihm danken. Wir aber, die wir in seinem Sinne jahrzehntelang gekämpft haben, ge­loben auch an feiner Bahre, nicht nachzulassen, deutsches Volkstum zu wahren, wie er es gelehrt hat. In diesem Sinne wünsche ich unserem Toten Heil in lichten Höhen.

Innenminister Dr. Frit wies in bewegten Worten als alter nationalsozialistischer Kämpfer daraus hin, daß das Schriftwerk Theodor Fritschs das erste und beste st zeug für den K a m p f gewesen sei. Es sei daher für die natio­nalsozialistische sächsische Regierung eine Selbstver­ständlichkeit, dem großen Toten an seiner Bahre zu danken für das, was er in einem langen, ar­beitsreichen Leben trotz Haß und Verfolgung für bas deutsche Volk getan t)abe, und zu geloben, in bem Geiste, ben er bie Jahrzehnte hindurch ge­predigt habe, ihre Arbeit für das Volk zu tun. So­dann folgten zahlreiche Kranznieder­legungen. In feierlichem Zuge wurde der Sarg zum Friedhof übergeführt. Die Trauerfeier endete mit einem Vorbeimarsch sämtlicher Polizei- unb SA-Formationen sowie der studentischen Korpora­tionen an der Gruft.