Ausgabe 
9.6.1933 Frühausgabe
 
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Nr. 132 HvühauSsabe

183. Jahrgang

Zreitag.y. Juni 1933

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GietzenerAnzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

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Vorübergehende Unterbrechung des Transfers.

Keine Oevifenzuieilung für Zahlungsverpflichtungen aus der Zeit vor der Zulckrrsis. Oie Schuldner muffen in Reichsmark zahlenOie Reichsbank seht die Besprechungen mit den ausländischen Gläubigern fort

2 erlin, 8. Juni. (WTB. Amtlich.) Aach- dem auch die Vertreter der kurz- und lang* triftigen Auslandgläubiger in der vor­wöchigen Zusammenkunft mit der Reichsbank ein­hellig anerkannt haben, daß bei einem wei­teren Rückgang der Gold- und De­visenreserve die volle Funktion der Reichs­bank als zentrales Rotcnbankinstitut b e e in - trächtigt werde, und es daher wünschenswert fei, diese Reserve schrittweise zu er­höhen, hat die Reichsbank nunmehr an die Reichsregierung ein Schreiben gerichtet, in welchem sie davon Mitteilung macht, dah sie

mit Wirkung per 1. Juli d. 3. für eine vorüber­gehende und hoffentlich kurze Zeit die Zu­teilung von Devisen aus alle die­jenigen Zahlungen einftellt, weiche Verpflichtungen betreffen, die vor der 3 u (i - krIse 19 31 entstanden sind. Ausgenom­men hiervon sind die bestehenden StiUtjalte- abfommen. Um ganz klar zu machen, dah es sich bei der vorübergehenden Unterbrechung des Transfers um eine rein oolkswirtschaft- licheAngelegenheit handelt, nämlich dar­um, dah die Reichsbank nicht genügend fremde Zahlungsmittel zur Verfügung hat, nicht aber um eine Zahlungsstockung pri­vater Schuldner, hat die Reichsregierung e i n Gesetz erlassen, wonach die deutschen Schuldner verpslichtet werden, ihre Zahlungen i n R e i ch v-

m a r k weiter zu leisten.

Die eingezahlten Markbeträge werden in einer be­sonderen Konversionskasse so lange verwaltet, bis wieder genügend ausländische Zahlungsmittel zur Verfügung stehen, um den rückständigen Transfer durchzuführen.

Mit dieser Lösung gibt die Reichsregierung klar zu erkennen, daß sie dieSicherheit privater Eigentumsrechte nicht antastet, und dah die deutsche Wirtschaft den festen Willen hat, ihre eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu er­füllen. Diese Einstellung Deutschlands ist um so hoher zu werten, als in der Wirtschaft zahlreicher anderer Länder nicht nur Transfer-, sondern auch Zahlungsschwierigkeiten an der Tages- ordnung sind, wahrend in Deutschland mit ganz vereinzelten Ausnahmen die Schuldner ihren Ver­pflichtungen in vollem Umfange nachge­kommen sind. Zinsen und Amortisationen find entrichtet worden in einer Zeit, in der die ganze Welt und insbesondere Deutschland von einer wirt­schaftlichen Depression und einem Rückgang aller Werte in einer Weise heimgesucht wurden, die in der Geschichte kaum ihresgleichen findet. In zahl­reichen anderen Ländern muhte bei Anlagewerten konservativsten Charakters Zins- und Tilgungs­zahlungen eingestellt oder Akkorde bewilligt werden. Deutschland dagegen hat bisher alle seine Veroslichtungen erfüllt und beansprucht auch letzt keinen Vergleich wegen seiner Verpflich- tungen.

Die Vertreter der kurz- und langfristigen Gläubi­ger Deutschlands haben sich bereit erklärt, auch fer­nerhin mit der Reichsbank in enger Fühlung zu bleiben und gemeinschaftlich mit ihr zu erwägen, was zur Milderung und, wenn möglich, $ur baldi­gen Beendigung des jetzt eingetretenen Zustandes führen kann.

Zu diesen Erwägungen gehört auch die Jrage einer Aufteilung der hoffentlich bald wie­der anwachsenden Devisenaufkommen auf die verschiedenen Schuldarten. 3m Einverständnis mit der Reichsbank treten die Stillhaltegläubiger bereits am 13. 3unl d. 3. zu einer Besprechung in London zusammen. Die Reichvbank hat an die Vertreter der langfristigen Gläubiger und an die Bank für internationalen Zahlungsausgleich in Bafel das Ersuchen gerichtet, ebenfalls in der kommenden Woche zu einer Besprechung ,o sammenzutreten.

Die Reichsbank wird bei diesen Besprechungen ihr Möglichstes tun, um zu einer Lösung der seit langem erwarteten und nunmehr eingetretenen Transferkrise beizutragen. Sie wird dabei ausgehen von den beiden Grundsätzen, die die Berliner Be­sprechungen mit den Gläubigeroertretern als ein­helliges Ergebnis festgestellt haben, nämlich:

1. daß die Gold- und Devisenreserve der Reichsbank zwecks Erhaltung ihrer Funktion als Währungsinstitut wiederan- gereichert werden muß, und

2. daß der laufende Warenhandel Deutschlands keinen Finanzier ungs- beschränkungen unterworfen wird, weil sonst die hervorragendste Quelle des Devisen- aufkommens verschlossen werden würde.

Aus diesem Grunde sind auch alle unkontrollier­baren Zeitungsnachrichten mit größter Skepsis auf­zunehmen, die von Dergeltungs- oder Gegenmaß­

nahmen ausländischer Kreise sprechen, wie z. B Be­schlagnahmen, Zwangsclearing und ähnlichen Din­gen. Es handelt sich bei dem Vorgehen der Reichs- bank nicht um irgendeinen willkürlichen Akt, sondern lediglich um die Auswirkung von Tat­sachen, an deren Entstehung die Reichsbank völlig unbeteiligt ist, und aus der ein ein­

seitiger, von Deutschland abhängiger Ausweg nicht gesunden werden kann. Sollten sich andere Auswege linden, und sie können auf dem Wege einer R e - konstruktion der internationalen Wirtschaft gefunden werden, so ist die Reichs- bank ebenso wie die deutsche Reichsregierung bereit, daran mit allem Nachdruck mitzuarbeiten.

Die Reichsbank begründet ihre Maßnahme

Sicherstellung der Devisen für die Einfuhr von Rohstoffen und Halbfabrikaten

Ein Vries an den Reichskanzler.

Berlin, 8. Sani. (T2l.) Das Reichsbank- direktoriam hat zur Begründung des notwendigen Transferaufschubes an den Reichskanzler ein Schreiben gerichtet, das acht Schreibmaschinensei­ten umsaht und im wesentlichen folgendes besagt: Der Bestand der Reichsbank an eigenen Gold- und deckungsfähigen Devisen, der Ende Juni 1930 mit 3078 Millionen Reichsmark seinen Höchststand nach der Währungsstabilisierung erreichte, hat i n - folge der Kreditkündigungen des Auslandes im Anschluß an den im Mai 1931 erfolgten Zusammenbruch der österreichischen Kre­ditanstalt eine rasche Berminderung er­fahren. Die nach der Sulikrife 1931 getroffenen Stillhaltevereinbarungen und Devisenmahnahmen haben die Verminderung zwar verlangsamt, jedoch nicht verhindern können, dah am 31. Mai 1933 nur noch rund 280 Millionen Reichsmark eigenes Gold und deckungsfähige Devisen in der Reichs­bank vorhanden waren. Wenn auch für den Inneren Zahlungsverkehr bei Auf­rechterhaltung der Devisenzwangswirtschaft die Höhe der Golddeckung für die Stabilerhal­tung der Reichsmark nicht die frühereaus- fchlaggebende Rolle spielt, fo führt doch der dauernde Gold- und Devisenfchwund bei der Reichsbank zu der schweren Gefahr, dah nicht ein­mal mehr für die ordnungsmäßige Bezahlung der täglich im deutschen Außenhandelsver- k e h r benötigten Millionen die vorhandenen De­visenbeträge ausreichen. Diese Gefahr wird um so größer, als mit dem ständigen Rückgang der Devisenreserven der Außenhandel eine immer stärkere Schrumpfung erleidet.

Das Schreiben verweist dann weiter auf die Ent­wicklung der deutschen Handelsbilanz und die will­kürlichen Währungsmaßnahmen einer Reihe anderer Länder sowie auf die drohende Gefahr einer weite­

ren Handelsschrumpfung, die nicht abgewartet wer­den darf, wenn die Bezahlung der Ein­fuhr besonders von Roh st offen und Halbfabrikaten nicht aufs Spiel gefetzt wer­den soll, deren Veredlung die Grundlage für die Beschäftigung einer hochqualifi­zierten deutschen Arbeiterschaft bildet. Am deutschen Außerkhcmdel find aber ebenso d i e Kreditgeber Deutschlands interessiert. Aus dieser Lage ergeben sich mit zwingender Not­wendigkeit unverzüglich wirksame Maßnahmen. Diese Notwendigkeit ist auch von den Aus­landsgläubigern, so in den Stillhaltever- handlungen wie in der kürzlichen Aussprache der Vertreter der Auslandsgläubigerschaft mit uns a n - erkannt worden.

Diese jetzt getroffene Maßnahme soll die Reichsbank in den Stand setzen, 'hre noch vorhandenen Wäh­rungsreserven wirksam zu verteidigen und schritt­weise in einem angemessenen Ausmaß wieder aufzufüllen, sowie gleichzeitig ausreichend De­visen zur Verfügung zu stellen für alle Bedürfnisse des lausenden Kredit- und Handelsverkehrs mit dem Auslande. Als endgültiges Z>el ihrer Maßnahmen hat die Reichsbank im Auge, die deutsche Wäh­rung in den freien internationalen Zahlungsver­kehr ehestens wieder einzufügen und die zu­künftige Zahlungsfähigkeit Deutschlands seinen Gläubigern gegenüber baldmöglichst wieder voll wirksam werden au lassen. Es liege im Interesse der Gläubiger, ein solches vorübergehendes Opfer zu bringen, um nicht die Gefahr einer dauernden Zahlungsstockung zu laufen, die die Reichsbank unbedingt vermieden zu sehen wünscht. Die Reichsbank empfiehlt, dieses Problem aus der Weltwirtschaftskonferenz vordringlich zu behandeln, um eine Zusammenarbeit aller interes­sierten Länder für eine beschleunigte Lösung des Problems herbeizuführen.

Gesetz gegen Sarai der denlschen Volkswirtschaft

Letzte Möglichkeit für Kapital- und Steuerfllüchtige, um Straffreiheit zu erlangen.

Berlin, 8. Juni. (WTB.) Amtlich. Das R e i ch s k a b i n e 11 hat In feiner Sitzung am 8. Juni 1933 ein Gesetz gegen Verrat der deutschen Volkswirtschaft beschlossen.. Die- ses richtet sich gegen eine der schlimmsten Krank­heiten, die am Mark der deutschen Volkswirtschaft zehren: Die Kapital- und Steuerflucht. Es sind seit Jahren beträchtliche Teile des deutschen Volksvermogcns ins Ausland gebracht und zum großen Teil der B e st e u e r u n g in D e u t s ch- land entzogen worden. Es sind außerdem be­trächtliche Werte des deutschen Volksoermögcns, das im Inlands verblieben ist, in Devisen u m ge­rn a n l) e It und der Reichsban k d o r ent­halten worden.

Um die Steuerflucht zu bekämpfen, war am 8. De­zember 1931 das Reichsfluchtsteuergesetz erlassen wor- den. Zur Bekämpfung der Kapitalflucht dienen ins­besondere die Vorschriften über die Devisenbewirt­schaftung. Wer sich der Kapital- ober Steuerflucht schuldig macht, begeht Verrat an der deutschen Volks­wirtschaft. Solcher muß, vom Standpunkte des Volksganzen betrachtet, streng bestraft werden. Durch das Gesetz gegen Verrat der deutschen Volkswirt­schaft wird denjenigen Personen die sich der Kapi­tal- oder Steuerflucht schuldig gemacht haben, d i e letzte Möglichkeit gegeben, Straffrei­heit 3 u erlangen.

Das Gefeh sieht vor, daß der Kapital- oder Streuerflüchtige straffrei bleibt, wenn er die am 1. 3uli 1933 im Auslande befeffenen, aber in seiner letzten Dcrmögenserklärung nicht angegebenen Der­nt ögensstücke und die in seinem Besitz befindlichen Devisen, die am L 3uni 1933 anbtetungspflichtig waren, bis zum 31. August 1 933 bei dem für ihn zuständigen Finanzamt oder bei einer anderen Behörde der Reichsfinanzverwallnng a n j e i g L

3m Falle der rechtzeitigen Anzeige bleibt die be­treffende Person wegen Steuerzuwiderhandlung oder veoisenzuwiderhandlung st r a f f r e i. Es sind ledig- sich die zu wenig gezahlten Steuern nachzuzahlen.

wenn ein deutscher Reichsangehöriger die An- zeigepflicht bis zum 31. August 1933 nicht er­füllt, wird er wegen Verrats der deutfchen Dolks- wirlfchaft schwer bestraft, und zwar tu i t

Zuchthaus, wenn die Anzeige vorsätzlich unter­blieben ist, und mit Gefängnis nicht unter einem 3ahr, wenn die Richtanzeige auf Fahrlässigkeit be­ruht. Daneben kann auf Aberkennung der bürger­lichen Ehrenrechte erkannt werden.

Es wird betont, daß das Gesetz vom 8. Juni 1933 das letzte ist, das Kapital- und Steuerflüchtigen die Möglichkeit gibt, die Dinge, die sie zum Schaden der deutschen Volkswirtschaft in den gesetzlich vor- geschriebenen Erklärungen verschwiegen haben, an­zuzeigen, wenn sie der Bestrafung wegen der durch sie erfolgten Schädigung der deutschen Volkswirt­schaft entgehen wollen. Durch das Gesetz vom 8. Juni 1933 soll erreicht werden:

1. eine Beseitigung der Unruhe, die wegen vermuteter Kapital- oder Steuerflucht da und dort vorhanden ift;

2. die Wiederher st ellung der Kapi­tal- und Steuermoral, soweit sich diese auf im Ausland befindliches Vermögen oder auf im Inland befindliche Devisen er­streckt:

3. die Her st ellung der steuerlichen Gleichmäßigkeit;

4. eine Erhöhung des Devisenbestan- des der R-e i ch s b a n k.

Rolopfer der Stadt Kassel.

Kassel, 7 Juni. (Prio.-Tel.) Die Stadt Kassel plant auf nationalsozialistischen Vorschlag hin ein Notopfer, um die durch eine Herab­setzung der Unter st ützungs-Richts ätze des Wohlfahrtsamtes auf etwa den Stand von 1927, wodurch ein Abstrich von 1 Million Mark am tädtischen Wohlfahrtsetat ermöglicht wurde, ent- tonbener Härten auszugleichen, ferner die 93er- chickung von 5000 Kindern aufs Land und eine Zu­weisung an den Fonds für die Opfer der Arbeit zu ermöglichen. Die von der Gauleitung der NSDAP, zusammen mit der Stadtverwaltung festgesetzten Richtsätze betragen für alle Beamte, Angestellte und Arbeiter in öffentlichen Betrieben monatlich 5 Prozent des Nettoeinkommen, wobei die Erhebung durch die Beamtenfachschaften er­folgt. Für die Arbeiter und Angestellten in freien Betrieben sehen die Richtsätze monatlicher Ab­züge in folgender Staffelung vor: Für die Un­

verheirateten bei 100 bis 150 Mark Einkommen 3 Mark, bei den weiteren Einkommen betragen die Staffelungen 3 bis 18 Prozent bei Einkommen über 1000 Mark. Verheiratete ohne Kinder zahlen von 100 bis 150 Mark Einkommen 1,50 Mark, dann von 2 bis 12 Prozent für Einkommen von 151 bis 5000 Mark. Verheiratete mit eins bis drei Kindern zahlen von 1 bis 12 Prozent und Verheiratete mit mehr als drei Kindern von 0,75 bis 10 Prozent für die gleichen Einkommenstaffelungen. Die Verwogen der Firmen und der Betriebsinhaber sollen durch eine besondere Erhebung in dem glei­chen Verhältnis herangezogeii werden. Haus- und Grundbesitzer werden ohne Rücksicht darauf, ob sie schon durch die vorerwähnten Maßnahmen erfaßt sind, mit ' Prozent der Yriedensmiete her­angezogen. Das Notopfer wird in den oben ange­führten Sätzen vier Monate hindurch er­hoben. In Aufrufen wenden sich der (Bauleiter Weinrich der NSDAP., der Dbcrbürgermeifter Loh­mener und der Kreisleiter Schimmelpseng an die Kasseler Bevölkerung. Darin wird zwar auf die Freiwilligkeit dieses Notopfers hingewiesen, jedoch erklärt, es bestehe der moralische Zwang, die Zah­lungen ohne Widerstand zu leisten. Diejenigen, die die Beteiligung an dem Notopfer verweigern soll­ten, würden durch Plakatierung an den Anschlag­säulen der Oeffentlichkeit bekanntgegeben.

Zu diesem Notopferplan der Stadt Kassel wird von zuständiger preußischer Regie- rungsftellc mitgeteilt: Es wor bei der Regie­rung bekannt, doß die Kasseler Stadtverwaltung besondere Wohlfahrtsmaßnahmen plant. Allerdings war nicht bekannt, daß an einen Zwang gedacht war. Ein amtlicher Bericht liegt bei der Regierung noch nicht vor. Wenn sich tatsächlich her­ausstellen sollte, daß bei dem Notopfer in Kassel Steuerzuschläge vorgesehen sind, so ist anzu- nehmen, daß sich das Reichsfinanzmini st e- rium mit der ganzen Angelegenheit beschäftigen wird.

Präsident D. Kapier scheidet aus dem Amt.

Tas Abschiedsgesuch vom Aircheuseuat genehmigt.

Berlin, 8. Suni. (ERD.) Kirchenamtlich wird u. a. mitgeteilt: Präsident D. Dr. K a p l e r. der bereits in der Aprilsihung des Kirchen­senates angekündigt hatte, daß er seinen Abschied nehmen würde, sobald der von ihm noch durchzuführende Teil der Kirchenver- fasfung abgeschlossen fein würde, hat dem Kirchensenat mitgeteilt, dah mit der Bestimmung D. v. Bodelschwinghs zum Reichsbischos und mit der Feststellung der Grundzüge der neuen Kir- chenversassung dieser Abschluß erreicht sei. Sein Gesundheitszustand mache es ihm un­möglich, seinen Entschluß noch hinauszuschieben. Der Kirchen senat hat in seiner heutigen Sitzung unter wärmster Würdigung der Lebens­arbeit D. Dr. Kapier und in größter Dankbar­keit dafür, dah es dem scheidenden Präsidenten noch vergönnt war, durch die Grundlegung des kirchlichen Reformwerkes und der Berufung des Reichsbischofes seiner Lebensarbeit eine Krönung von kirchengeschichtlicher Bedeutung zu geben, dem Abschiedsgesuch stattgegeben.

Präsident D. Dr. jur. Kapier, der im Alter von 64 Zähren steht und gebürtiger Sch.'esier ist, war fast 40 Zähre hindurch in der kirchlichen Der- toaltung tätig. 1919 wurde er zum weltlichen Vizepräsidenten des Evangelischen Oberkirchen­rates der Altpreuhischen Union, 1925 zum Präsi­denten dieser Behörde berufen. Als solcher über­nahm er zugleich den Dorsitz im Deutschen Evan­gelischen Kirchenausschuh.

Oer Dank des Leichsbischofs.

Berlin, 8. Juni. (TU.) Die Kanzlei des Reichsbischofs bittet, folgenden Dankesgruh zu veröffentlichen:

Aus Anlaß meiner Bestimmung zum Reichs­bischof der werdenden evangelischen Kirche Deutsch­lands sind mir aus allen Teilen unseres deutschen Volkes so viele Glückwünsche undSegensgrüßein Form von Telegrammen, Briefen und Geldspenden zugegangen, daß mich die Fülle über die Maßen beglückt und erhebt. Allen denen, die in diesen schweren Tagen betend und für- bittend unserer Kirche und me;ner gedacht haben, bin ich in herzlicher Dankbarkeit ver- bu n d e n. Es drängt mich, diesem Danke Ausdruck zu geben.

Der lebendige Herr Christus gebe seiner Kirche Kraft und Frieden.

gez. Friedrich von Bodelschwingh."

Eine Ehrengabe des Hamburger Senates an Reichs- Minister Or. Goebbels.

Berlin, 8. Zuni. (WTB.) Amtlich. Der Staatssekretär beim Statthalter von Hamburg Ahrens übergab heule Reichsminister Dr. Goebbels im Austrage des Hamburger Senates als Ehrengabe die Bilderhandschrift des Hamburger Stadtrechts von 1 4 9 7. Die in wunderbarem Pergament gebun­dene Handschrift enthält folgende Widmung der Freien und Hansestadt Hamburg:

Reichsminister Dr. Zoseph Goebbels, dem Herold des Dritten Reiches und un­ermüdlichen Künder wahrer deut­scher Gesinnung, der durch die Gewalt des Wortes in hervorragender Weise dazu bei-