Ausgabe 
7.7.1933 Frühausgabe
 
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185. Jahrgang

nr. 156 Krühausgabe

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Saat auszustreuen, die für den ganjen Protestan­tismus eine reiche Ernte erhofen lasse.

Der Vorsitzende des Gesetzgebungsausschusses Neuenhage il teilte mit, der Ausschuß b e - a n t r a g e , der Landeskirchentag wolle die ver­fassungsrechtlich vorgeschriebene Zustimmung erteilen, wie es dem Gebot der Stunde ent­spreche.

Jung, Landgerichlspräsident Neuenhagen, Pfarrer Anlhes, Rimbach, Pfarrer Berck, Roßdorf, Pfarrer Bürsllein. Offenbach, Pfar­rer Jrle, Darmstadt, Pfarrer Knodt, Offen­bach, Pfarrer O l f f, Gau-Obernheim, Studienrat Dr. h e i d t, Mainz, Gewerbeschuldirektor Staudt, Worms, Rechtsanwalt Klein, Darmstadt, Rechts­anwalt A m e n d , Darmstadt."

Nachdem diese Erklärung abgegeben war, berieten die Vertreter des Kirchentages und der Kirchenregie­rung kurz. Wie Präsident Herrmann mitteilt, ist das Schreiben der nach den Beschlüssen des Kirchentages nunmehr zuständigen Instanz, Prälat Diehl übergeben worden.

Die künftigen Landespropagandaleiter bei Reichsminifter Or. Goebbels.

Berlin, 6. 3uli. (ERD.) Der Reichsminister ür Bolksaufklärung und Propaganda Dr. Goebbels empfing heute die dreizehn zur Leitung der Landes st ellen des Propa­gandamin i st eriums in Aussicht genomme­nen Herren zu einer ersten Besprechung. ®ar? Reichsministerium für Bolksaufklärung und Pro­paganda hat jetzt einen Unterbau erhalten, indem 13 Landes st ellen eingerichtet worden ind, die den Bezirken der Landes- arbeitsämter angeglichen wurden. Den Leitern dieser Landespropagandastellen wird nur ein kleiner Stab zugeteilt. Die Einrichtung der

Or. Dahlem als Vertreter der Kirchenregierung

Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bis zum Nachmittag vorher.

preis für 1 mm höhe für Anzeigen von 27 mm Breite örtlich 8, auswärts 10 Reichspfennig; für Re- klameanzcigen von 70 mm Breite 35 Reichspfennig, Platzvorfchrist 20", mehr.

Chefredakteure

Dr. Friedr. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Dr.H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Dlumschein und für den An. zeigenteil i.D.TH.Kümmel sämtlich in Gießen.

amt das Ersuchen richten, ihnen in Höhe des Lr- stattungsbelrages einen Spendenfchein zu senden. Das bedeutet, daß der Steuerpflichtige das Finanzamt ersucht, den ihm im Wege der Erstat­tung zustehenden Betrag als freiwillige Spende zur Förderung der nationa­len Arbeit zu verwenden und ihm darüber einen entsprechenden Spendenfchein zu senden.

Diejenigen Volksgenossen, die A u f s i ch t s r a t s - Vergütungen beziehen, ersuchen die Gesellschaft, deren Auffichtsrat sie angehören, von dem Betrag der jeweils zur Auszahlung kommenden Auffichts- ratsvergütung einen angemessenen hun- dertsah als freiwillige Spende zur Förderung der nationalen Arbeit einzubehalten und für sie an das Finanzamt abzuführen.

Die freiwillige Spende zur Förderung der natio­nalen Arbeit kann geleistet werden:

1. In bar durch Zahlkarte, durch Poftfchecküber- weisung oder durch Banküberweisung oder

2. durch das Ersuchen an den Arbeitgeber, einen bestimmten hundertsah des Lohns oder Gehal­tes als freiwillige Spende einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen oder

Z. durch das Ersuchen an das Finanzamt, einen zu viel gezahlten Steuerbetrag als freiwillige Spende zu verwenden oder

4. durch das Ersuchen an die Kapitalgesellschaft, einen bestimmten hundertsah der Aufsichtsrats- oergütung als freiwillige Spende einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.

Jeder Betrag, der, einerlei in welcher Form, als freiwillige Spende zur Förderung der natio­nalen Arbeit gegeben wird, fließt einem Son­deroermögen des Reiches zu. Dieses wird re st los verwendet zur Finanzierung öffentlicher Aufträge und somit zur Ver­mehrung d er A r b ei t und zur Verminde­rung der Arbeitslosigkeit. Jeder Betrag, der als freiwillige Spende zur Förderung der natio­nalen Arbeit gegeben wird, und fei er noch so Hem, bedeutet Arbeit; denn jeder Betrag wird verwendet zur Vermehrung der Arbeit.

Freiwillige Spende zur Förderung der nationalen Arbeit wird nicht nur von natürlichen Personen ge­leistet, sondern auch von Kapitalgesell­schaften, Vereinen und verbänden. Ls fei hier beispielsweise an den nationalsozialistischen Lehrerbund des Gaues Sachsen gedacht, der 120 000 RM. freiwillige Spende zur Förderung der nationa­len Arbeit geleistet hat, und den Bund der Reichs­steuerbeamten, der 20 000 KZTC. als freiwillige Spende zur Förderung der nationalen Arbeit ge­leistet hat usw.

Deutsche Männer und Frauen, zeigt, daß ihr Volksgenossen und Volksgenossinnen seid, beteiligt euch alle an der Freiwilligen Spende zur Förderung der nationalen Arbeit, dem großen Werk der Verminderung der Arbeitslosigkeit und damit des wirtschaftlichen und sozialen Aufbaues der Ration;

Landesstellen ist erfolgt, weil das Propaganda­ministerium zur Erfüllung seiner Aufgaben die enge Berbindung mit den deutschen Bolksstämmen und Landschaften braucht.

Or. D. Berger

erklärte: Wir sind uns alle darüber einig, daß der Landeskirchentag sich überlebt hat. Ich habe eine zweifache Erklärung abzugeben: Daß p)ir dernErmächtigungsgesetz ein­mütig unsere Zustimmung erteilen, und daß wir dabei unsere Auffassung zum Aus­druck bringen: Wir haben die Umwälzung wie ein Wunder erlebt. Ihre weltgeschichtliche Be­deutung ist so groß, daß wir uns den Blick für den tiefen, schöpferischen Sinn des Geschehens nicht trüben lassen dürfen durch unvermeidliche Gewaltsamkeiten und Härten, ohne die sich eine Revolution noch niemals hat durchsetzen können. Was sich vollzieht, ist nichts anderes als der siegreiche Durchbruch des germani­schen Staatsgedankens, wonach der Staat ein persönliches Lebewesen ist und das in seinen Ständen organisch vereinigte schassende Volk um­faßt. Der Staatswille entsteht durch einen intui­tiven Erkenntnisakt einer leitenden, mit dem Bolke verbundenen Persönlichkeit. Die Kirche kann gar nicht anders, als diese Durchdringung des Kreatürlichen und des Evangelischen zu be­jahen. Kirche und Staat können und müssen sich zu einem festen Bunde zusammen - schliehen, beide ihre Eigenart wahrend, beide einig im Dienstwillen am deutschen Bolkstum. Bestimmung der Kirche sei die Verkündigung des Evangeliums, Bestimmung des Staates die Bil­dung einer nationalen Gesinnungs- und Lebens­gemeinschaft.

Rach diesen Worten erfolgte die einmütige Zustimmung zum Ermächtigungs­gesetz.

Die Reform der Evangelischen Landeskirche in Hessen

Prälai D.Or.Or. Diehl erhält die Vollmachten des Landeskirchentages. - Ein Schreiben Oer Hessischen Regierung fordert einen neuen Verfaffungsausschuß.

Berlin, 6. Juli. (WTB.) Der Staatssekretär im Rcichsfinanzministcrium Friß Reinhardt hat am 6. Juli 1933 durch Rundfunk an alle Volks­genossen und Volksgenosfinnen den folgenden Aufruf gerichtet:

Dem Ausruf, den ich im Auftrage der Reichsregie­rung heule vor einer Woche an alle Volksgenossen und Volksgenossinnen durch Rundfunk gerichtet habe, ist zahlreich Folge geleistet worden. Un­zählige Beamte und Angestellte haben einen Teil ihres am 30. Juni fällig gewesenen Gehaltes und unzählige Arbeiter einen Teil ihres am 1- Juli fällig gewesenen Lohnes als freiwillige Spende zur Förderung der nationalen Arbeit geleistet. Sie haben darüber hinaus ihren Arbeit­geber ersucht, ihnen bis auf widerruf von ihrem Gehalt oder Lohn einen bestimmten hun­dertsah einzubehalten und den Betrag als freiwillige Spende zur Förderung der nationalen Arbeit für sie an das Finanzamt abzuführen. Wo ein folches Ersuchen erfolgt ist, behält der Arbeit­geber bis auf weiteres den vom Arbeitnehmer be­stimmten Teil des Lohnes ein, um diesen für den Arbeitnehmer als freiwillige Spende zur Förde- rung der nationalen Arbeit an das Finanzamt ab­zuführen. Bei der Berechnung des Abzu­ges der Steuer vom Arbeitslohn ist in dem Salle nicht vom rohen Arbeitslohn, sondern von dem um den Spendenbetrag gekürzten Lohnbetrag auszugehen. Auf diese Weise ermäßigt sich jedesmal der Betrag der vom Arbeitgeber ein- zubehallenden Lohnsteuer.

Ein Beamter, Angestellter oder Arbeiter, der ein Ersuchen der bezeichneten Art an seinen Arbeitgeber gerichtet hat, kann dieses Ersuchen jederzeit wider- rufen. Er ist also nicht verpflichtet, sich einen be­stimmten hundertsah auf eine bestimmte Zeit ab- ziehen zu lassen, sondern es sieht ihm vollkommen frei, wie lange er sich an dem großen Werk der freiwilligen Spende zur Förderung der nationalen Arbeit beteiligen will.

Beamter, Angestellter oder Arbeiter, der ein Er­suchen der bezeichneten Art an feinen Arbeitgeber noch nicht gerichtet hat, holt das so schnell wie möglich nach, wenn er auch zum Ausdruck zu bringen wünscht, daß er sich denjenigen Volks­genossen gegenüber, die ohne Arbeit und ohne natürliche Einkommen sind, verbunden fühlt.

Diejenigen Volksgenossen und volksgenosfinnen, die nicht in einem Arbeitnehmerverhältnis stehen, sondern Unternehmer, Angehörigeeines freien Berufes oder Rentner find, erhal­ten in den nächsten Tagen den Einkommen- fteuerveranlagungsbescheid für das Jahr 1932. Viele dieser Volksgenossen werden diesem Steuerbescheid gemäß einen Erstattungsan- spruch an das Finanzamt haben, nämlich dann, wenn die Summe der für 1932 festgesetzten Ein- tommenfteuer unter der Summe der geleisteten Vor­auszahlungen zurückbleibt, von solchen Volksge­nossen und Volksgenossinnen ist zu wünschen, daß sie nach Erhalt des Steuerbescheides an das Finanz-

Die Reichsstatthaller beim Reichskanzler.

B e r l i n , 6. Juli. (TU.) Amtlich wird mit­geteilt: heute fand in der Reichskanzlei unter dem Vorsitz des Reichskanzlers eine Besprechung der Reichs st atthalter in Gegenwart des Reichsinnenmini ft ers und des preußischen THinifterpräfibenten statt. Der Reichskanzler nahm in eingehenden Dar­legungen zu den grundsätzlichen Fragen der Innen-, Außen- und Wirtschaftspolitik Stellung, wobei er grundlegende Ausführungen über den staatlichen Aufbau und das Gefüge des Reiches in der Zukunft machte. Die Reichsflatthalter sollen die Reprä­sentanten des nationalen Einheits- gefühles und die absoluten Statthalter einer autoritären Reichsgewalt fein.

Der Reichskanzler u e t u r t e i I I e ferner scharf gewisse 211 et hoben ber wirt­schaftlichen Gleichschaltung unb betonte die Bedeutung der praktischen Erfah­rung in der Wirtschaft gegenüber un­produktiven fionftruttionen unb Ibeen.

WSN. D a r m ft a b t, 6. Juli. 23on besonderem Interesse war die heutige 10. Sitzung, des 2. E v äge l i s ch e n Landeskirchent es, die unter Vorsitz des Präsidenten D. H e r r nv a n n stattfand. Der wichtigste Punkt der Tagesordnung war die Vorlage derKirchenreg t/e rung auf Er­teil u n g eines Ermächtigungsgesetzes. Das Gesetz hat folgenden Wortl-äut:

§ 1. Dis jur Annahme leinet neuen kirchen- oerfaffung werden die dem ^Landeskirchenlag nach § 80 der Kirchenverfaffumg zustehenden Rechte auf den Präsidentien ber Kirchen- regierung Prälate/n D. Dr. Dr. Diehl übertragen.

§ 2. Jnsbefonbere wird» er ermächtigt, eine zeit­gemäße Umgeftnilung ber Verfas­sung ber Evangelischen Landeskirche in Hessen und ihre Angleichung cm die Verfassung der kom­menden Deutschen Evangelischen Kirche durchzu­führen.

§ 3. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage feiner Verkündigung in Kraft."

Präsident D. Herrmann

Erlcheinr tägltd), außer Sonntags und Feiertags Beilagen: Die Illustriert, Gießener Familienblätter Heimat im Bild Die Scholle monat$=Bejngsprets:

gjlit 4 Beilagen RM. 1.95 Ohne Illustrierte , 1.80 Zustellgebühr .. . -.25 Auch bei Nichterscheinen von einzelnen Nummern infolge höherer Gewalt.

zernsprechanschlüsse unter Sammelnummer 2251. Anschrift für Drahtnach­richten: Anzeiger Gießen.

poftschecklonto: gtantfurt am Blain 11686.

Prälat Oiehl

dankte dem Bizepräsidenten Dr. Dahlem für eine verdienstvolle Arbeit in der Kirchenregie­rung. Was ihn, den Redner, selbst betreffe, so sei nicht zu befürchten, daß er sich nun als Macht­haber geriere. Die Lösung liege eher in entgegen- oesehter Richtung. Er werde sich bemühen, nach dem Grundsatz der Gerechtigkeit zu verfahren, und wo er mit seinem eigenen Ver­stände nicht mehr weiterkomme, werde er wissen, daß andere da seien, die er befragen könne. Er empfinde die Berantwortung, die auf ihm laste, in ihrer ganzen Schwere. Aber er übernehme sie mit innigem Dank an den Landeskirchentag und die Mitglieder der Kirchenregierung. Die kirch­lichen Angelegenheiten sollen, nach rein kirchlichen Erwägungen geleitet werden.

Zum Schluß sprachen Präsident D. Herr­mann dem Kirchentag und dessen Mitglied Lampas dem Borsitzenden D. Herrmann und seinem Büro den Dank für die geleistete Arbeit aus. Die Tagung wurde, wie sie begonnen, ge­schlossen mit gemeinsamem Gebet.

Bei Schluß der Sitzung verlas Pfarrer Olff, Bodenheim, folgendes Schreiben, das Mini­sterialrat R i n g s h a u s e n von der Ministerial- abteilung für Bildungswesen, Kultus, Kunst und Bolkstum an den Landeskirchentag rich­tete:

Ein Schreiben der Staats- regierung.

Der heutige Staat ist der Staat des Rational- soz'ialismus. Der Nationalsozialismus fordert Dienst am Volk als oberste Pflicht jedes Staats­bürgers. Auch Staat unb Kirche sollen nichts anberes, als burch ihre Arbeit bem Volke bienen. Stürmisch fordert das evangelische Kirchenvolk d i e R e i ch s k i r ch e und die Beseitigung der 29 Son- derkirchen. Da auch die hessische Landeskirche im Begriffe steht, ein neues Verfaffungswerk in An­griff zu nehmen, muß der hefflfche Staat als Vertreter des hesfifchen Kirchen­volkes fordern, daß zur Ausarbeitung der neuen K i r ch e n v e r f a f f u n g in er­ster Linie solche Männer berufen wer- den, die zum Dritten Reich eine p o s 1 - tive Stellung einnehmen, die gewillt sind, auch in der Kirche den Parlamentarismus, der die Verantwortlichkeit des einzelnen totschlagt, zu überwinden und in Volksverbundenheit eine lebendige Volkskirche zu schaffen, die Ausdruck aller Glaubenskräfte des Volkes ist und sich auf das Führertum starker Per- fönlichkeiten stützt. Da der durch die hessische Kirchenregierung vorgesehene Verfas­sungsausschuß diese Gewähr nicht bietet, fordern wir im Interesse des Volks­willens folgende Zusammensetzung:

Pfarrer S ch u ft e r , Nierstein, als Vorsitzender unb folgenbe Mitglieber: Prälat D. Dr Diehl, Präfibent Dr. h e r r m a n n, Lanbgerichtsrat

Zeigt, daß ihr Volksgenossen seid!

Staatssekretär Reinhardt fordert zur Spende für die Förderung der nationalen Arbeit auf.

warf eingangs einen kurzen Rückblick auf die jüngst vergangene Zeit, b'.e nach einem Niedergang des Volkes unter fozialistisch-ultramontanen Regierungen gerade noch rechtzeitig denSiegdernationa- len Erhebung gebracht und damit den Kommu­nismus oerbinbext habe. Die Evangelische Kirche habe durch den Katholizismus eine immer größere Zurückdränguny erfahren. Die Gottlosenbewegung habe Gott gelästert und die Ehe entwürdigt. Wir danken Gott, paß diese Zeiten vorbei sind. Die neuen Männer wollen Gott die Ehre geben. Die Regierung der nationalen Erhebung erstrebt eine Erneue- rungaub'christlicher Grundlage und lehnt den Materisalismus ab. Sie sieht in den beiden christ­lichen Konfessionen wichtigste Faktoren des Volks­tums. Die/Rechte der Kirche sollen nicht angetastet werden. Anderseits erwartet die neue Regierung aber auch,, daß die Arbeit an b e r nationa- len unb sittlichen Erhebung unseres Volkes, die sie sich zur Aufgabe gemacht hat, seitens der Kirchen die gleiche Würdi­gung erfährt. Die Kirche muß sich fragen, was sie tun kann,, um die Massen, insbesondere aber auch die Gebildeten unb bie Jugend zu gewinnen. Der Präsident < erinnerte dann an d>e Erklärung der Kirche oakn 6. 4.1933, in der sie sich zu Heimat und $ olt s tum bekennt. Die Kirche müsse Kirche bleiben. Der Führergedanke dürfe in der Evangelischen Kirche nicht dazu führen, daß das Gewissen (des Einzelnen vergewaltigt unb die Rechte ber Gemeinden aufgehoben würben. Das unentbehr­liche Eigenleben der Kirche dürfe auch durch ihre Ver- bunbenbe'it mit dem Staate nicht gelockert werden. Es fei hvs Verdienst der Glaubensbewegung Deutsche Christen, die Frage der Reichs­ki r ch ei, die schon so lange die Gemüter bewegte, von neuem in Fluh gebracht zu haben. Einige I Forderungen der Glaubensbewegung seien allerdings- auf Widerspruch gestoßen, hier möge nur eines 'hervorgehoben werden: Diese Bewegung komme! aus bem Norden und Nordosten Deutschlands und wäre in Hessen wohl niemals ent- ftanWen, weil hier die Verhältnisse durchaus an­ders belagert feien. In Hessen habe man immer darübep gewacht, daß Kirche und Politik auseinan- dergehctlten werden. Auch seien Männer, die an ihrer Spitze/standen, nicht überaltert oder unfähig. Don einer Beunruhigung des Kirchenvolkes fei, wenn sie nicht won außen hereingetragen werde, in Hessen nichts /zu finden. Auch sei ihr Bestand nicht zuruck- gegancgen. Wenn trotzdem die Kirchenregierung ge­glaubt! habe, eine Neuregelung durch cm Ermächtigungsgesetz Platz greifen lassen zu sollen 1 so sei, nachdem dieses Gesetz bereits die Zu - ftim/mung der Regierung gefunden habe, zu baffen, dvß es nun bald zu einer Neuordnung essischen Kirche kommen werde.

mad/te dann nähere Ausführungen zum Ermäch­tigungsgesetz: In den letzten Tagen haben Bespre­chungen des Deutschen Kirchenbundes in Berlin ftatBgefunöen. Morgen werden diese Besprechungen mi/ dem Reichsminister Dr. Frick fortgesetzt werden unw man hofft, das Verfassungswerk in der nächsten W»che zu Ende bringen zu können. Der Kirche j(ne man nicht den Vorwurf der Weltfremdheit

ichen, sie fei auch keine Standes- oder Klassen- che. So, wie sich die Kirchenleitung zum neuen aate bekenne, so bekenne sie sich auch zu dem -danken daß Neues werden solle und müße. (15 Ermächtigungsgesetz soll diesem euen die Wege ebnen. Ein gesundes Fuh- rp. -tum soll in der Kirche Eingang finden und dem sn irlamentarismus die Schranke weisen. Einem - tonne werde das Vertrauen des gesamten Kir-

envolkes geschenkt, ein Vertrauen, wie es m diesem aße kaum je einem anderen Mann gewahrt wor- n sei. Das bedinge andererseits eine g e st e i- er te Verantwortung des Prälaten, r dessen Führertum man zu feinem 60. Geburtstag manches anerkennende Wort gefunden habe. Dem andeskirchentag werde nunmehr nahegelegt, unter urüiffteUung besonderer Wünsche dem Ermachti- ungsgesetz einmütig zuzustimmen und damit eine

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General-Anzeiger für Oberhessen

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