Nr. 260 Zweites Blatt Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Oberhessen)Montag, 6. November M3
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Ministerpräsident Göring bei der Schilderung der politischen Zustände im Januar-Februar d. I.
Gleichheit in Recht und Pflicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Versaifler Vertrages
Die Akademie für Deutsches Recht begründet den Rechtsanspruch der deutschen Forderung nach Gleichberechtigung.
Berlin, 5. Nov. (WTB.) Zum ersten Male hielt die zur Neugestaltung des Rechtslebens geschaffene Akademie für Deutsches Recht im Berliner Rathaus unter Leitung des Reichsjustizkommissars Dr. Frank eine Sitzung ab, an der nicht nur die Mitglieder der Akademie, sondern auch zahlreiche Ehrengäste teilnahmen, darunter Vizekanzler v. P a p e n und die Reichsminister Dr. G ü r t n e r , Dr. Goebbels, Graf Schwerin-Krosigk und Schmitt.
Reichsjust.zkommisiar Dr. $ronf wies auf die Aufgaben der ersten Vollsitzung hin, „Wir wollen hier im Rahmen der Methoden der Akademie nach den Gesetzen der rein w i s- sentschaftlichen Wahrheit forschend, die Grundlagen des politischen Ringens rechtlich festlegen. Wir sind als deutsche Juristen so sicher, diese These von dem Rechtsanspruch Deutschlands auf Frieden und Gleichberechtigung im Namen Europas und der Kulturmenschheit durchfechten zu können, daß ich als Leiter der Akademie heute einen Appell an alle Juristen des Erdkreises richte, zu dieser These, die wir heute aufstellen, ihrerseits juristisch in wissenschaftlichen Methoden Stellung zu nehmen.
Reichsminister Dr. Goebbels bezeichnete feine Ausführungen über Friedenspolitik und Volksaufklärung als politische Randbemerkungen, die juristisch auszuwerten Sache der Mitglieder der Akademie sei. Er sei kein Jurist; früher habe er dieser Feststellung „Gott sei dank!" hinzugefügt,
heute, wo wir auf dem Weg seien, ein neues deut- schens Rechtsempfinden zu schaffen, sage er „Leider!" Der Friede, so erklärte der Reichsminister, könne auf die Dauer nur erhalten werden, wenn er beiden friedenschließenden Teilen die Ehre läßt und Gleichberechtigung gibt. Der aufmerksame Beobachter käme bei der Betrachtung des scheinbaren Friedenszustandes Europas zu dem Ergebnis, daß der Versailler Vertrag eine Fortsetzung des Krieges mit anoeren Mitteln ist. Das Unglück habe an den deutschen Grenzen nicht halt gemacht, sondern y an z E u r o - p a in den Strudel gezogen. Die Polrtik der Nationalsozialisten habe immer in dem Ziel gegipfelt: Frieden, Ehre und Gleichberechtigung. Der Durchbruch der neuen Weltanschauung habe die gesamte deutsche Nation auf einen neuen historischen Boden gestellt. Sie könne sich nicht damit begnügen, einen Teil des Volkes zu besitzen, daher sei das höchste Ziel gewesen, von 51'/r auf 100 Prozent z u kommen. Wenn die Regierung nach acht Monaten schon wieder an die Nation appellieren könne, so sei das ein Zeichen des Kraftbewußtseins. Die Probleme feien aber so schwerwiegend, daß sie von der Regierung nicht allein bewältigt werden können, sondern nur mit dem Volk. Das sei der Sinn des 12. November.
Llniversitätsproseffor Dr. Bruns,
der Vertreter des Reichs beim Internationalen Gerichtshof im Haag, behandelte sodann außerordentlich anschaulich, auf fundamentaler Kenntnis der Materie begründet, das Rechtsproblem der deutschen
Das Erinnerungsmai an den 9. November 1923 in der Münchener Feldherrnhalle.
Der Gedenkstein mit der Inschrift zu Ehren der 13 Todesopfer der Erhebung vorn 9. November 1923, der am 10. Jahrestag in Gegenwart des Führers feierlich geweiht wird.
Gleichberechtigung. Prof. Bruns stellte den beut- K Rechtsanspruch an Hand der vertraglichen achungen vom November 1918 über den Teil des Versailler Vertrages und in Artikel 8 der Döl- kerbundssatzung eindeutig heraus. Deutschland habeseineVerpflichtungenerfüllt. Die weitere Erfüllung der Abrüstungsverpflichtungen sei abhängig von der Vertragserfüllung der Gegner, auf die Deutschland einen Rechtsanspruch habe. Gleichheit in Recht und Pflichtsei die Grundlage des Völkerbundes, Völkerrecht und Rechtsgemeinschaft der Staaten Voraussetzung der Rechtsoer bindlich- f ei t der Staatsverträge überhaupt und damit auch des Versailler Vertrages und des Völkerbundsstatuts. Die Gemeinschaft der Staaten, die eine unabweisbare ethische Forderung sei, sei eine Verneinung der Herrschaft eines Staates über den anderen und die Gleichheit das Gerechtigkeitsprinzip der Völkergemeinschaft. Darum verneine die Rechtsgemeinschaft der Völker, wer die Gleichberechtigung verweigere. Indem die Gegner die im November-Vertrag, im Versailler Vertrag und in der Völkerbundssatzung feierlich versprochene Verpflichtung auch iherseits in derselben Weise abzurüsten, durch 14 Jahre lang zu erfüllen sich weigerten, verletzten sie b i e f e Verträge, obwohl sogar biese Verträge diesen Grundsatz der Gerechtigkeit und der Gleichberechtigung anerkennen. Das deutsche Volk, das gegen diesen Bruch des Rechtes kämpfe, habe die Macht des Rechtes auf feiner Seite. Es werde in 5er Verwirklichung der Gerechtigkeit feine Freiheit finden.
Die ausgezeichneten Darlegungen lösten stürmischen Beifall aus. Der Reichsjustizkommissar gab bekannt, daß die geschloffene Arbeitstagung am Nachmittag unter der Leitung des Münchener Uni- oersitätsprofeffors Geheimrat Kisch stehe und verlas
folgende Entschließung an den Reichskanzler:
„Die in der Akademie für das Deutsche Recht versammelten Vertreter des deutschen Recytes und der deutschen Wirtschaft stehen einmütig entschlossen zum Führer und geloben treueste Gefolgschaft in dem schweren, aber herrlichen Kampf um das Recht Deutschlands, die Gleichberechtigung des deutschen Volkes und den Rechtsfrieden in der Welt."
Der Reichsjustizkommisfar schloß die Vollsitzung mit einem „Sieg-Heil!" auf den Reichspräsidenten und den Volkskanzler.
Hitler schafft Arbeit!
lagern, a. d.
Baustelle Jnstandsetzungs- und -Erneuerungsar
beiten an öffentlichen Gebäuden des
Kreifes (8 versch. Gmdn.) Kreis Hanau 7228 Jnstandsetzungs- und Ergänzungsarbeiten an den treiseigenen Schloßgebäuden in Eschwege 2360
Instandsetzung von städtischen Schulge
bäuden in Kassel 13 035
Jnstandsetzungsarbeiten an öffentlichen Gebäuden, Jnstandsetzungsarbeiten an städt. Wohngebäuden, Brückenoerstärkungen in Hersfeld 2000
Verlegung der Abt. für Nervenkranke, bauliche Verbesserungen in der Kinderstation in Wiesbaden 1600
Instandsetzung der Gebäude auf dem städt. Grundstück Adolf Hitlerplatz 2 in Wiesbaden 8500
Einbau eines Lagers für Röntgenfilme, Umbau des pathol. Instituts, Verlegung der bakt. Untersuchungsstelle der dermatologischen Abt. der städt. Krankenanstalten Wiesbaden 9500
Oie Fahrkarte.
23on 3o Hanns RöSler.
Kix und Kax reifen. Von Hamburg nach Hannover. In einem Abteil dritter Klasse. Plötzlich steigt ein schönes Mädchen ein. Kix und Kax kullern bald die Augen heraus. Das Mädchen setzt sich. Das Mädchen lächelt.
Kix denkt: „Sie meint mich. Kax kommt ja gar nicht in Frage."
Kax denkt: „Sie meint mich. Kix kommt ja gar nicht in Frage."
Das Mädchen meint aber beide.
Da stört nun Kix Kax und Kax Kix. Und einer ist böse auf den anderen.
Die Fahrt vergeht. Das Mädchen wird immer hübscher.
Plötzlich fragt Kix:
„Wer hat denn die Fahrkarten?"
„Du!"
„Ich? Meine Karte habe ich. Aber deine?"
„Du hast doch alle beide."
„Ich habe nicht alle beide. Ich habe nur meine."
Kax wird nervös. Sucht überall. In sämtlichen Taschen. Unter der Bank. Zwischen der Wäsche. Im Gepäcknetz. Nochmals in allen Taschen. Vergeblich.
„Aber ich weiß doch genau, du hast sie", versucht er es nochmals.
„Ich habe sie nicht."
„Was machen wir denn da?"
,^d) weiß auch nicht", antwortet Kix ruhig, „wenn die Kontrolle kommt, und du wirst ohne Fahrkarte erwischt, mußt du den zehnfachen Betrag zahlen."
„Ich muß die Karte reineweg verloren haben."
„Wahrscheinlich."
Kar durchsucht nochmals alles. Endlich kommt ihm Kix zu Hilfe.
„Ich habe eine ' dee", sagt er. „Du legst dich ein- fach unter die Bank, bis der Schaffner vorbei ist."
„Denkst du?"
„Ich denke."
Kax bleibt nichts anderes übrig. Kax kriecht unter die Bank.
Das Mädchen lächelt. Kix lächelt. Und eins ist gut auf das andere.
„Hört mal, da oben", ruft Kax nach einer halben Stunde, „war denn der Schaffner noch nicht da?"
„Noch nicht."
„Ich halte es hier unten nicht mehr aus."
„Aber er muß jede Minute kommen."
„Das ist mir duddegal. Mir wird schlecht."
Er kommt hervorgekrochen. Grau, schmierig und schmutzig.
„Du bist doch mein Freund, Kix?" fragt er freundlich.
„Ich bin dein Freund, Kax."
„Dann sei so lieb und kriech für mich da hinunter. Ich löse dich bald wieder ab.
„Ausgeschlossen. Ich mache mich doch nicht lächerlich."
„Und ich?"
„Ja du! Aber ich habe meine Fahrkarte."
Da klinkt das Mädchen aus Unfug mit dem Türschloß. Schwupp ist ftajens Kopf wieder unter der Bank, und er bleibt zehn Minuten stumm.
Kix feixt begeistert. Das Mädchen feixt begeistert. Und eins ist gut auf das andere.
Unterdessen wird es Kax immer schlechter. Es ist heiß und schmutzig und stickig. Aber Kax kann doch die Fahrt nicht nochmals bezahlen. Oder gar das Zehnfache! Vielleicht hat er doch die Karte. Er sucht nochmals. Stößt sich an das Mäuschen. An das Schienbein. In den Magen. Auf die Nase. Aber die Karte bleibt verschwunden. Immer schlechter wird ihm. Und der Schaffner kommt nicht. Nach einer Stunde würgt er sich hervor.
„Ich kann nicht mehr. Mag werden, was will. Ich halte es nicht mehr aus!"
In dieser Minute kommt der Schaffner.
„Die Fahrkarten — bitte —"
Der Schaffner steht vor Kix.
„Bitte sehr."
Kix überreicht ihm höflich zwei Fahrkarten.
Der Schaffner schaut verwundert:
„Wozu brauchen Sie denn zwei Fahrkarten?
„Weil wir zwei sind."
„Wo ist denn der andere?'
„Der sitzt unten unter der Bank.
Kix zeigt nach unten und freut sich feines gelungenen Streiches.
Schade wäre es, wenn es nicht wahr wäre!
Oie Säge bringt es an den Tag.
Wenn in einer Kriminalgeschichte erzählt würde, daß es aus der Scharte einer Axt gelungen sei, sie als die Waffe zu identifizieren, mit der ein Verbrechen verübt wurde, so würde dies wohl als Großtat gefeiert werden. Aber die Untersuchung von Scharfenspuren ist nur eine Frage der mikro- photographischen Technik, denn die Axt sowohl wie Die Zange weist auf ihrer Schnittkante stets mikroskopisch erkennoare Scharten auf. Sehr viel schwieriger aber ist es, aus einem Schnitt mit einer Sage kriminalistische Folgerungen zu ziehen, denn die Flächen sehen je nach der Holzart und der Ge- wandtheit des Arbeiters überaus verschieden aus. Hier kann man aus der Schnittfläche nicht erkennen.
ob die Säge einen beschädigten Zahn gehabt hat, oder ob gar der eine oder der andere ausgebrochen war. Die Kriminalisten waren daher vor eine schwere Aufgabe gestellt, als ihnen ein ganzer Baumstumpf vom Tatort eines Raubüberfalls auf die Insassen eines Autos in der Nähe eines ost- preußischen Städtchens übersandt wurde. Die Täter hatten einen Straßenbaum mit einer großen Zugsäge so gefällt, daß er quer über der Straße lag. Mehrere Zugsägen wurden gleichzeitig übermittelt und dazu einige Probeschnitte. Wie Dr. R. M. Mayer in der Frankfurter Wochenschrift „Die Umschau" ausführt, war mit diesen Indizien garnichts anzufangen. Beim näheren Betrachten des Tatortschnittes stellt sich jedoch heraus, daß dessen Kante noch sehr gut zu erkennen war. Der Sägeschnitt war nämlich nicht ganz durchgeführt worden, sondern man hatte den Baum stürzen lassen, ohne eine genügende Kerbe auf der Gegenseite oorzuschlagen. So war er beim Fallen stark gesplittert und Teile der oberen Sägeschnittfläche waren stehen geblieben. Dadurch ließ sich die Breite des Sägeschnittes genau feftftelten. Es ergab sich durch neue Probeschnitte, daß die eine Säge eine sehr viel breitere Spur in demselben Holz hinterließ als die andere. Die genauen Maße wurden an Abgüssen ermittelt, und es zeigte sich, daß die Sägeschnittbreite des einen Probeschnittes mit der Tatortspur vollkommen übereinftimmte. Doch auch damit war noch nichts erwiesen. Denn es mußte noch ausgeschlossen werden, daß beide Sägen in der Zwischenzeit nachgeschärft worden waren. Dabei werden die Sägezähne bekanntlich neu geschränkt, und dadurch verändert sich auch die Schnittbreite. Nur unter dieser Voraussetzung konnte die eine Säge mit Sicherheit ausgeschlossen werden, während die Benutzung der andern bei der Tat möglich, aber nicht sicher war. Doch ergab sich aus anderen Umständen, Daß andere Sägen mit gleicher Schränkungsbreite nicht in Betracht kamen, und so brachte die Säge schließlich doch die Täter an den Tag.
Deutsche Schiffahrt hebt den Fremdenverkehr.
Nicht fördert mehr die Sympathien von Volk zu Volk, als die persönliche Berührung, das Sich- fennenlernen hüben und drüben, das heute dank großzügig organisierter und überraschend billiger Reisegelegenheiten, wie sie z. B. von der Hamburg- Süd geschaffen werden, vielfach ermöglicht ist. Es liegt Durchaus im Bereich der Ziele des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda, auf diese Weise fördernd und anregend auf den
Fremdenverkehr zu wirken, und die Teilnahme ausländischer Gruppen an den Touristenreisen deutscher Schiffe bietet nicht nur wirtschaftliche Vorteile, sie verfolgt auch nationale Ziele, indem sie das deutsche Ansehen im Ausland hebt. Erfreulicherweise ist es in diesem Jahre der Hamburg-Süd gelungen, eine ganze Reihe ausländischer Passagiere für die Fahrten ihrer beliebten Motorschiffe „Monte Pascoal" und „Monte Rosa" zu gewinnen. So nahmen, um einige Beispiele zu nennen, an den Mittelmeerreisen zahlreiche Schweden, Norweger und Dänen teil. Für Fahrten nach dem Norden, den norwegischen Fjorden, dem Nordkap und Spitzbergen besteht hinwieder großes Interesse seitens der südlichen Nationen. Große Gruppen Italiener zieht es Jahr für Jahr insbesondere nach Spitzbergen. Reisegesellschaften größeren Umfanges schließen in Paris, in der Schweiz, Oesterreich, Jugo- flauten, Rumänien, der Tschechoslowakei sich zusammen, um in Verbindung mit einer Reise durch Deutschland die Touristenfahrt von Hamburg mit den deutschen Schissen nach dem Norden anzutreten. Selbst Passagiere aus Südamerika, Südafrika und Australien nehmen an diesen in der ganzen Welt bekannt gewordenen volkstümlichen Fahrten teil. Diese Ausländer, die auf den Schiffen der Hamburg-Süd deutsche Gastlichkeit, deutsche Kultur und deutsche Art kennenlernen, werden dazu beitragen, daß man in ihrer Heimat den richtigen Begriff vom neuen Deutschland erhält, und sie werden davon künden, daß im deutschen Staat redlichster Wille zur Ordnung, zum Aufbau und zur Selbstzucht herrscht.
Hochschulnacb richten.
Der Privatdozent in der Rechts- und Staats- wissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn Dr. Ernst Rrdolf Hu b e r ist zum ordentlichen Professor an der Universität Kiel ernannt worden.
Der Privatdozent in der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg Dr. Georg Dahm ist zum ordentlichen Professor in der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Kiel ernannt worden.
Der Privatdozent in der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Göttingen Dr. Karl Larenz ist zum ordentlichen Professor an der Universität Kiel ernannt worden.
Der ao. Professor für Philosophie an der Universität Leipzig Dr. Gunther Ipsen erhielt einen Ruf als Ordinarius der Philosophie an die Universität Königsberg. Er hat den Ruf angenommen und wird seine Lehrtätigkeit schon in diesem Semester aufnehmen.


